Straßenbaumaßnahmen in Treptow-Köpenick, aus Senat

06.12.2023

Frage 1:

Welche #Straßenbaumaßnahmen werden aktuell in Treptow-Köpenick durchgeführt? Erstellen Sie bitte dazu eine Liste mit folgenden Punkten:

  1. Adresse der Baustelle.
  2. In wessen Zuständigkeit liegt es?
  3. Wer ist der Auftraggeber (Bspw. Senat, Bund, Bezirk oder andere)? d)                Ggf. der Bauträger?
  4. Was ist der Anlass für diese Straßenbaumaßnahme (Bspw. Erneuerung der Infrastruktur?
  5. Wann hat man mit dem Bau angefangen?
  6. Bis wann sollte es nach dem ursprünglichen Plan fertig sein?
  7. Bis wann wird es voraussichtlich fertig gebaut?
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Straßenbahn: Tram zur Berliner Turmstraße erst im Herbst?, Probleme beim Ampelbau bremsen Inbetriebnahme der neuen Strecke aus, aus Neues Deutschland

25.05.2023

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173503.ausbau-der-strassenbahn-tram-zur-berliner-turmstrasse-erst-im-herbst.html

»Die #Gleisbauarbeiten sind abgeschlossen. Im Mai 2023 erfolgen noch die
#Begrünungsarbeiten in den Bereichen der ›Grünen Gleise‹ und die Ausstattung der #Haltestellen. Die Fahr- und #Bahnstromleitungen sowie das neue #Gleichrichterwerk für die Strecke werden ebenfalls noch im Mai 2023 fertiggestellt«, heißt es von den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) in der »nd« exklusiv vorliegenden Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des Linke-Verkehrsexperten Kristian Ronneburg.

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Infrastruktur: Altglienicke: Der Stadtteil wächst – hält die Infrastruktur Schritt?, aus Senat

07.11.2022

Frage 7:
Welche zusätzlichen #ÖPNV-Angebote für den Ortsteil #Altglienicke wurden in den vergangenen fünf Jahren
geschaffen?
Antwort zu 7:
Der Ortsteil Altglienicke wird direkt über die S-Bahnhöfe Altglienicke und #Grünbergallee sowie
indirekt per Busanbindung über die S-Bahnhöfe #Adlershof, #Grünau und den -Bahnhof #Rudow
erschlossen. Es verkehren die #Buslinien #162, #163, #164 und #260. Am S-Bahnhof Adlershof fahren
die Linien #S8, #S85, #S9, #S45 und #S46, welche sich dann auf die Strecke nach Grünau sowie nach
Altglienicke – Grünbergallee-Schönefeld Terminal 5 auf splitten.
In Altglienicke sind in den letzten fünf Jahren folgende #Angebotsverbesserungen im ÖPNV
umgesetzt worden:

  • Buslinie 162: Taktverdichtung im Abschnitt U Rudow bis S Adlershof,
    montags-freitags von 9:00-15:00 Uhr auf einen 10-Minuten-Takt (vorher 20-Minuten-
    Takt)
  • Buslinie 163: Taktverdichtung im Abschnitt S Schöneweide bis S Grünau;
    montags-freitags: von 19:00-21:00 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt (vorher 30-Minuten-
    Takt); samstags von 10:00-18:00 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt (vorher 30-Minuten-
    Takt); Betriebszeitenausweitung im Abschnitt S Adlershof bis Grünau
    montags-sonntags bis 0:30 Uhr (vorher 21:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr an Wochenenden)
  • Buslinie 164: Taktverdichtung im Abschnitt S Adlershof bis Siriusstraße, montagsfreitags:
    von 6:00 – 18:30 Uhr auf einen 10-Minuten-Takt (vorher 20-Minuten-Takt)
  • Buslinie 260: Taktverdichtung auf dem gesamten Linienweg; samstags: 10:00-18:00
    Uhr auf einen 10-Minuten-Takt (vorher 20-Minuten.-Takt)
    In Zusammenhang mit der Eröffnung des Flughafen BER wurden die durch Altglienicke
    verkehrenden S-Bahn-Linien S9 und S45 zum BER verlängert und um zusätzliche Fahrten in den
    Tagesrandstunden ergänzt. Außerdem wurde eine neue Nachtbuslinie N60 (Alexanderplatz-
    Flughafen BER) durch Altglienicke eingeführt.
    Weitere Verbesserungen haben sich in den letzten Jahren durch modernere Fahrzeuge sowohl
    bei der S-Bahn als auch beim #Busverkehr ergeben. Zusätzlich wurde zum Fahrplanwechsel Ende
    2021 in der Rudower Chaussee eine Busspur eingerichtet, um die Fahrzeiten für die Busse zu
    reduzieren.
    Im Rahmen der jährlichen Angebotsklausuren von SenUMVK und BVG und der AG ÖPNV in
    Treptow-Köpenick wird regelmäßig geprüft, ob Verbesserungen des Angebotes notwendig sind.
    Grundlage sind dabei die Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023.
    5
    Frage 8:
    Wie hat sich die Zahl der verfügbaren öffentlichen #Parkplätze im Ortsteil Altglienicke in den vergangenen fünf Jahren
    entwickelt?
    Antwort zu 8:
    Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt verfügt über keinerlei Datenbestand im Sinne
    einer #Flächenbilanz zu bestehenden bzw. im Zuge von Umbaumaßnahmen nicht mehr
    verfügbaren Stellplätzen im öffentlichen #Straßenland des Bezirks Treptow-Köpenick.
  • Berlin, den 04.11.2022
    In Vertretung
    Prof. Kahlfeldt
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

www.berlin.de

Museum: Sensation am Molkenmarkt – Welchen archäologischen Stellenwert hat der Fund einer der ältesten Straßen Berlins? Wie wird der Fund gesichert und erforscht?, aus Senat

Welchen Umfang und welchen #Erhaltungszustand hatte der im Januar 2022 am #Molkenmarkt gefundene historische #Bohlendamm bei seiner Freilegung?

Zu 1.: Der Bohlendamm im #Straßenland der Stralauer Straße in Berlin-Mitte besitzt eine Länge von 65 Metern und eine Breite von sechs Metern. Er besteht aus einer oberen, quer zur Fahrtrichtung orientierten #Bohlenlage als #Fahrdamm, drei Reihen von Längsbalken als Unterleghölzer sowie zuunterst Kiefernstämme quer zur Fahrtrichtung als Lagerhölzer. Der Erhaltungszustand der dreilagigen Holzkonstruktion kann als sehr gut bezeichnet werden.

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Bahnhöfe: Stufenlos verbunden Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter Denkmalschutz stehende U-Bahnhof Klosterstraße …, aus BVG

Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter #Denkmalschutz stehende U-Bahnhof #Klosterstraße (#U2) stufenlos zugänglich. Umliegende öffentliche Verwaltungen, das #Landgericht, die historische #Parochialkirche sowie das älteste Restaurant Berlins sind nun #barrierefrei mit der U-Bahn zu erreichen. Die Arbeiten für den neuen Aufzug begannen im Januar 2020. Er verbindet die #Bahnsteigebene der U2 mit dem #Straßenland.

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Straßenverkehr: Widmung von alliierten Privatstraßen UND Umgang mit Privatstraßen in ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen in WestBerlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Voraussetzungen müssen nach dem Berliner #Straßengesetz erfüllt sein, damit eine nach dem
Zweiten Weltkrieg in einem Wohngebiet gebaute #alliierte #Privatstraße #öffentlich #gewidmet werden kann,
wenn der Eigentümer bereit ist, diese an den bezirklichen #Straßenbaulastträger vertraglich zu überlassen?
Die Straße hat die Funktion einer #Wohnsammelstraße und bindet die Siedlung an die öffentlich gewidmete
Hauptverkehrsstraße an.
Antwort zu 1:
Die Widmung einer Privatstraße bestimmt sich nach § 3 Berliner Straßengesetz
(#BerlStrG). Ob eine Widmung vorgenommen werden kann, entscheidet der Baulastträger.
Die Widmung einer Straße ist möglich, wenn die Eigentümer und die sonst zur Nutzung
dinglich Berechtigten der Widmung zugestimmt haben. Voraussetzung ist dabei stets,
dass dieser Straße eine Verkehrsbedeutung (Zweckbestimmung für die Allgemeinheit,
Verbindungsfunktion im öffentlichen Straßennetz, zum Beispiel für Durchgangsverkehr)
zukommt.
Frage 2:
Ist es ausreichend, wenn anstelle eines qualifizierten Bebauungsplan eine Ausweisung als Wohngebiet im
#Baunutzungsplan von 1960 als dort örtlich derzeit geltendes Bauleitplanungsrecht im Bereich der Lage der
alliierten Privatstraße vorhanden ist?
Antwort zu 2:
Die Frage kann ohne Kenntnis der genauen örtlichen Lage der betroffenen Privatstraßen
lediglich abstrakt beantwortet werden.
Der Baunutzungsplan gilt hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in Verbindung
mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung aus dem Jahr 1958 (BO 58) und
den förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien als übergeleitete
2
Bebauungsplanregelung weiter. Durch die sogenannten A-Bebauungspläne wurde der
Baunutzungsplan hinsichtlich der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, der
Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Zulässigkeit von Stellplätzen
und Garagen auf die entsprechenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung in der
Fassung vom 26.11.1968 umgestellt. Der Baunutzungsplan, der selbst keine Aussagen zu
den Verkehrsflächen trifft, erhält seine Qualifizierung im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch erst in Verbindung mit der BO 58 und sowie den nach dem Preußischen
Fluchtliniengesetz festgelegten förmlich festgesetzten Straßen- und Baufluchtlinien
(gegebenenfalls festgesetzte – bzw. A.C.O.-Linien (Hinweis: bei A.C.O.-Linien handelt es
sich durch allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs (bis 1872)
festgelegte Baufluchtlinien; (A.C.O. bedeutet „Allerhöchste Cabinets Ordre“)).
Grundsätzlich gilt, dass eine straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich
eines Bebauungsplans nur in inhaltlicher Übereinstimmung mit seinen Festsetzungen
verfügt werden darf (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.11.1974 – Aktenzeichen IC
V 38.71). Die Widmung einer Privatstraße als öffentliche Straße würde dem
Baunutzungsplan folglich nur dann nicht widersprechen, wenn sie (auch) im Einklang mit
den förmlich festgestellten Fluchtlinienplänen steht.
Frage 3:
Ist diese Problemstellung seitens der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit den bezirklichen
Straßenbaulastträgern beispielsweise in der Amtsleiterrunde der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Amtsleiterrunde der Stadtplanungsämter bereits erörtert worden?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist keine Befassung der Problemstellung in den letzten 10 Jahren bekannt.
Frage 4:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4:
Nein.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
______________________________________________________________

Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen wurden in den Bezirken Mitte (Bereich Alt-Bezirk Wedding),
Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ehemals private Straßen in
alliierten Wohnsiedlungen durch öffentlich-rechtliche Widmung in die Straßenbaulast des Landes Berlins
überführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat mitgeteilt, dass die Straßen in
der englischen Siedlung am Olympiastadion bereits im Jahr 1961 (Dickensweg)
beziehungsweise 1964 (Scottweg, Swiftweg) durch nachrichtliche Eintragung in das
Straßenverzeichnis als #öffentliches #Straßenland gewidmet worden und somit in die
Straßenbaulast des (damaligen) Tiefbauamtes Charlottenburg übergegangen sind.
Nach Abzug der Alliierten sind die im Bezirk Mitte vier betroffenen Straßen im Bereich der
„Cité Joffre“ (Charles-Corcelle-Ring, Allee du Stade, Tourcoing Straße, Gustave-CourbetStraße) im Februar 1996 dem Grundvermögen des Land Berlin zugeordnet und
gleichzeitig in das Straßenverzeichnis des Bezirkes als gewidmete Straßen eingetragen
worden.
2
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen sind in den Bezirken
Reinickendorf und Spandau von Berlin nach wie vor Privatstraßen.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf waren die Straßen in alliierten Wohnsiedlungen
(Hüttenwegsiedlung Dahlem) schon zu Zeiten der Besiedlung mit Alliierten gewidmet und
die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten McNair und Schweizer Viertel sind mittels
Erschließungsverträgen neu hergestellt worden.
Frage 2:
Wurden für die in vielen Fällen bereits Anfang der fünfziger Jahre gebauten Straßen Ablösebeträge von den
bisherigen Straßeneigentümern gefordert, um die verbleibende geringere Lebensdauer als bei einer neuen
Straße vorhanden bzw. die Abweichung von bauliche Anforderungen an öffentlich-rechtlich gewidmete
Straßen im Land Berlin zu kompensieren?
Antwort zu 2:
Nein, es wurden keine Ablösebeträge gefordert.
Frage 3:
Gab es andere Möglichkeiten zur Kompensation des aktuellen Straßenzustandes in Bezug auf die
Nichterfüllung der aktuellen Anforderungen der Straßenbaubehörden an öffentlich-rechtliche Straßen nach
dem Berliner Straßengesetz?
Antwort zu 3:
Nein, es ist keine Kompensation erfolgt.
Frage 4:
Gab es Gründe, warum eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach Berliner Straßengesetz
verweigert wurde? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen im Bezirk Reinickendorf sind
planungsrechtlich nicht gesichert und entsprechen nicht dem technischen Standard. Für
eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach dem Berliner Straßengesetz
waren die Straßen sowie die Kanäle, Kabel und Leitungen im unterirdischen Raum, wie
zum Beispiel Regenwasser sowie Trink- und Schmutzwasser, Stromnetz, Gasversorgung
und Telekommunikation nicht übernahmefähig. Diese sind über das gesamte Gelände der
Wohnsiedlungen verteilt.
Eine Widmung und Übernahme der Privatstraßen in die Straßenbaulast des Landes Berlin
in den ehemaligen alliierten Wohngebieten im Bezirk Spandau ist bisher nicht erfolgt, weil
entsprechende Übernahmebegehren nicht vorgebracht worden sind. Unabhängig davon
entsprechen die Straßen bisher nicht den Anforderungen, die an (künftig) öffentliche
Straßen gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind insbesondere im Parkviertel Kladow
öffentliche und private Leitungsnetze ebenso wenig voneinander getrennt gewesen, wie
öffentliche und private Nutzung.
3
Frage 5:
Welche Straßen in welchen Bezirken wurden noch nicht öffentlich-rechtlich gewidmet, die in ehemaligen
alliierten Wohnsiedlungen liegen?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf sind alle Straßen in den drei vorhandenen Cité`s (Cité Foch,
Pasteur und Guynemer) nicht gewidmet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die
Bebauungspläne sehen auch künftig nur einen Teil der Straßen als öffentliche Straßen
vor.
Im Bezirk Spandau sind folgende Straßen in den ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen
weiterhin Privatstraßen:
• Darbystraße, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Baedecker Weg, Eigentümer: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
• Straßen im Parkviertel Kladow (hinter der Kaserne am Kladower Damm):
Parkrosenweg, An den Parkbäumen, Am Waldkiefernweg, Amberbaumallee,
Moorlakenweg, Goldlärchenweg, Wildapfelweg, Eisbeerenweg, Parkviertelallee,
Eigentümer: Parkviertel Kladow GmbH & Co. KG.
Mit dem Bebauungsplan VIII-424 sind die Straßen als private Verkehrsflächen
festgesetzt worden. Diese im Jahr 2017 benannten Straßen waren vorher nicht
benannt. Die Grundstücke waren zur nächstliegenden öffentlichen Straße, dem
Kladower Damm, nummeriert.
Frage 6:
Welche Position vertritt die Oberste Straßenbaubehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu diesem Thema?
Frage 7:
Stimmt der Senat der Position zu, dass es im öffentlichen Interesse liegt, die in ehemals alliierten Siedlungen
befindlichen Straßen unabhängig von den heutigen Anforderungen an Straßenbreite und
Straßenraumaufteilung (Gehweg, Fahrbahn) zu widmen, um für die Anlieger Rechtssicherheit in Hinblick auf
die öffentliche Erschließung mit Medien zu schaffen und dadurch auf Privatgrundstücken liegende Leitungen
sukzessive in den Straßenraum durch die Leitungsverwaltungen zu verlegen bzw. neu zu bauen?
Frage 8:
Welche Verantwortung sieht der Senat im Rahmen der Koordination dieses Prozesses bei sich für Straßen
unter Punkt 5, welche noch immer nicht öffentlich-rechtlich durch bezirkliche Straßenbaulastträger gewidmet
sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Es kann keine pauschale Übernahme von Privatstraßen in ehemals alliierten Siedlungen
in die Baulast der Bezirksämter von Berlin erfolgen. Es bedarf für jede Privatstraße einer
differenzierten Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der öffentlichen Interessen aus
städtebaulichen sowie verkehrlichen Gründen. Privatstraßen in ehemals alliierten
Wohnsiedlungen, denen eine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit (öffentliches
Interesse) zuerkannt wurde, sind auch gewidmet und in die Baulast des Bezirks
übernommen worden (siehe Antwort zu Frage 1). Im Bezirk Spandau sind die
Privatstraßen im Parkviertel Kladow durch Bebauungsplan entsprechend der
4
Zweckbestimmung als private Verkehrsflächen festgesetzt worden (siehe Antwort zu
Frage 5). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/22433 verwiesen.
Eine Koordinationsverantwortung für die Prozesse seitens des Senats besteht nicht.
Frage 9:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + Straßenverkehr: Kampf gegen Falschparker in Berlin BVG kauft extragroße Abschleppwagen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-in-berlin-bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html

Die #BVG hat eigene #Abschleppfahrzeuge gegen #Falschparker gekauft. Einige stehen bereits auf dem Betriebshof und werden nun zugelassen.

Wer auf #Straßenland parkt, das die BVG für sich beansprucht, muss künftig damit rechnen, sein abgeschlepptes Fahrzeug gegen eine saftige Gebühr an einem anderen Ort abholen zu müssen.

Sigrid #Nikutta, die Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe BVG, berichtete dem Tagesspiegel von der Anschaffung dreier kräftiger Abschleppfahrzeuge am Rande der Reise des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) mit den Chefs einiger der wichtigsten Berliner Unternehmen und Institutionen nach Singapur.

Es geht eigentlich um neue Wirtschaftskontakte. Nikutta hatte am Dienstag die örtlichen Verkehrsbehörden besucht und will am Mittwoch möglichst …

Straßenverkehr: Straßensanierungsprogramm in den Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Bei über 1000 Einzelmaßnahmen würde ihre Auflis-tung den Rahmen einer Schriftlichen Anfrage überschrei-ten. Deshalb erfolgt die tabellarische Darstellung nach Bezirken.
Frage 1: Welche Maßnahmen wurden mit Mitteln in welcher Höhe jeweils in den einzelnen Bezirken und in den einzelnen Jahren seit Bestehen des #Straßeninstandsetzungsprogramms des Landes Berlin durchgeführt?
Antwort zu 1: In den Jahren 2010 bis 2015 wurden jährlich 25. Mio. € für die Straßeninstandsetzung als Son-derprogramm bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Anteil der Bezirke am Berliner #Straßenland. Die Mittel wurden den bezirklichen Tiefbauäm-tern/Straßen- und Grünflächenämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen (siehe Tabelle 1 und 2).
In den Jahren 2010 und 2011 wurden die Mittel in zwei Stufen bereitgestellt. In Stufe 1 wurden ausschließ-lich Fahrbahnen von Straßen des Hauptstraßennetzes gemäß StEP1-Verkehr saniert und es erfolgte die Steue-rung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Tiefbauämtern. In der Stufe 2 konnten die Bezirke selbst entscheiden in welchen Straßen Fahrbahnsanierungen ausgeführt werden (siehe Tabelle 1).
1 Stadtentwicklungsplan
In dem Doppelhaushalt 2012/2013 waren die Mittel für die #Straßensanierungsprogramme bei der Senatsver-waltung für Finanzen etatisiert. Die Steuerung des Pro-gramms erfolgte mit der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt.
Im Jahr 2012 konnten infolge des späten Haushaltsbe-schlusses „nur“ 95 Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von 13,3 Mio. € ausgeführt werden. Von der Senatsverwaltung für Finanzen wurden 11,7 Mio. € für 68 angemeldete Straßeninstandsetzungen in das Jahr 2013 übertragen (siehe Tabelle 1)
In den Jahren 2010 bis 2013 wurden ausschließlich Fahrbahnsanierungen durchgeführt.
Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Kapitel 1255 Titel 52130 Sonderprogramm Straßensanie-rung eingestellt. In den Jahren 2014 und 2015 wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auch Sanierungsarbeiten im Gehwegbereich zugelassen.

Frage 2: Welche Maßnahmen werden mit Mitteln in welcher Höhe jeweils in den einzelnen Bezirken im Jahr 2015 im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms des Landes Berlin durchgeführt?
Antwort zu 2: Im Jahr 2015 war beabsichtigt, die Mit-tel in gleicher Form wie in den Vorjahren zu verteilen. Der Bezirk Mitte hat auf 235 T. € der Sanierungsmittel verzichtet. Auf Grund des Mehrbedarfes in Friedrichs-hain-Kreuzberg wurden diese Mittel dort zugeschlagen. Insgesamt wurden 167 Sanierungsmaßnahmen angemel-det. Die Aufteilung der Maßnahmen geht aus der Tabelle 2 hervor.

Berlin, den 06. Mai 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2015)