Straßenverkehr: Warum steht Berlin im Stau und wie lange eigentlich?, aus Senat

10.07.2023

Frage 1:

Wie viele #Staustunden wurden in den Jahren 2018 bis 2022 in Berlin gemessen? (bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln)

Antwort zu 1:

In der nachfolgenden Tabelle werden die #Verkehrslageinformationen aus Floating-Car-Data zugrunde gelegt. Diese stehen als Archivdaten seit Dezember 2020 zur Verfügung, so dass die Antwort nur für die Jahre 2021 und 2022 gegeben werden kann. Der #Verkehrszustand #Stau wird dabei über das Verhältnis der aktuellen Geschwindigkeit zur #Freiflussgeschwindigkeit auf dem Abschnitt ermittelt. Die #Autobahnen wurden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt.

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Bus: (Beinahe-)Unfälle mit BVG-Bussen, aus Senat

25.04.2023

  1. Wie viele #Unfälle gab es in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zwischen #Bussen und anderen Verkehrsteilnehmern (bitte aufgeschlüsselt nach #Kraftfahrzeugen, #Fahrradfahrern und #Fußgängern)?

Zu 1.:

Die in Berlin polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle (#VU) im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Straßenverkehr: Berlin: Zahl der Straßenbahn-Unfälle steigt, aus Berliner Morgenpost

04.03.2023

https://www.morgenpost.de/berlin/article237808475/Zahl-der-Strassenbahnunfaelle-in-Berlin-steigt.html

410 Unfälle gab es 2022 in Berlin mit Straßenbahnen, ein deutlicher Anstieg. Wie an neuen Strecken Unfälle vermieden werden sollen.

In Berlin steigt die Zahl an #Verkehrsunfällen, in die #Straßenbahnen involviert sind. 410 #Zusammenstöße mit Trams hat die Polizei im vergangenen Jahr erfasst – ein höherer Wert als in allen Vorjahren seit 2016. Gegenüber 2021 nahm die Zahl um knapp sechs Prozent zu, damals hatte die Polizei 387 #Unfälle mit Straßenbahnen registriert. Noch deutlicher ist der Anstieg verglichen mit den Vorjahren: 2020 war die #Unfallzahl, wohl auch durch den insgesamt deutlich geringeren Verkehr infolge der Corona-Pandemie, auf 293 gefallen, davor hatte sie sich jährlich zwischen 335 und 367 bewegt.

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Schiffsverkehr: Unfälle auf den Wasserstraßen des Landes Berlin, aus Senat

02.02.2023

Vorbemerkung :

Die #Wasserschutzpolizei (#WSP) erfasst #Unfälle auf #Wasserstraßen im Polizeilichen Landes- system zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung unter dem Begriff „ Meldung #Schiffsunfall“ . Die #Detailtiefe dieser Vorgänge ist nicht vergleichbar mit den Verkehrsun- fallerfassungen. Hauptunfallursachen für Schiffsunfälle sind #nautische Fehler, die unzu- reichende Fähigkeiten zum Steuern eines Bootes und fehlende Rechtskenntnisse der #Verkehrsregeln auf #Wasserstraßen beinhalten.

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BVG: Unfälle und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenbahn- und Busverkehr der BVG , aus Senat

  1. Wie viele #Unfälle im Straßenverkehr gab es jeweils in den Jahren 2020 und 2021, an denen Busse im #Linienverkehr der BVG beteiligt waren?

Zu 1.:

Die Anzahl der #Verkehrsunfälle (VU) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

UnfallkategorieJahr /  Anzahl VU
20202021
VU mit Getöteten10
VU mit Schwerverletzten3948
VU mit Leichtverletzten313303
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mit- tel45
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ord- nungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)88
alle übrigen VU2.7692.759
gesamt3.1343.123

(Stand: 6. Juni 2022)

  • Wie viele Menschen kamen dabei zu Tode oder wurden verletzt? Wie viele Fahrgäste befanden sich unter den Unfallopfern?

Zu 2.:

Die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen ist der nachfolgenden Tabelle zu ent- nehmen. Eine statistische Erfassung zur Beteiligung von Fahrgästen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.

UnfallfolgenJahr /  Anzahl
20202021
Getötet10
Schwerverletzt4353
Leichtverletzt450490
gesamt494543

(Stand: 6. Juni 2022)

Vor dem Hintergrund, dass regelmäßig mehrere Personen an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, weicht die Zahl der verletzten Verkehrsteilnehmenden häufig von der Zahl der Ver- kehrsunfälle ab.

Zu 3.:

Die jeweils fünf häufigsten Unfallursachen der Jahre 2020 und 2021 sind den nachfolgen- den Tabellen zu entnehmen:

UnfallursachenJahr /  Anzahl
2020
Ungenügender Sicherheitsabstand1.533
Fehler beim Fahrstreifenwechsel453
Fehler beim Abbiegen nach rechts349
Fehler beim Abbiegen nach links236
Überholen ohne genügenden Seitenab- stand233
UnfallursachenJahr /  Anzahl
2021
Ungenügender Sicherheitsabstand1.542
Fehler beim Fahrstreifenwechsel464
Fehler beim Abbiegen nach rechts345
Fehler beim Abbiegen nach links252
Überholen ohne genügenden Seitenab- stand206

(Stand: 2. Juni 2022)

  • In wie vielen Fällen wurde das Führen eines Busses unter #Alkohol- oder #Drogeneinfluss festgestellt? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen zieht dies nach sich?
  • Wie viele weitere Ordnungswidrigkeiten wurden im Linienbusverkehr der BVG begangen und welches waren die häufigsten?

Zu 4.-6.:

Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht. Bezugneh- mend auf die zweite Teilfrage zu Frage 5 teilt die BVG mit:

„ Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen es nach sich zieht, wenn das Führen eines Bus- ses unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt wird, kommt auf die konkreten Um- stände des Einzelfalls, der Schwere des Verstoßes und der Folgewirkungen (Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, evtl. anschließende Me- dizinisch- Psychologischer Untersuchung) an. Je nach den Umständen des Einzelfalles greifen wir zu den gebotenen arbeitsrechtlichen Instrumentarien.“

  • Erhält das betroffene Fahrpersonal Unterstützung im Ordnungswidrigkeitenverfahren insbesondere in dem Fall, wenn Rechtsmittel wegen eines bestrittenen Vorwurfs eingelegt werden sollen? Werden Ver- warnungs- und Bußgeldzahlungen stets persönlich getragen oder (in bestimmten Fällen) von der BVG erstattet bzw. übernommen?

Zu 7.:

„ Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit den angeführten Straßenver- kehrsdelikten treffen die Betroffenen direkt (Fahrerhaftung). Entsprechend müssen die Be- troffenen auch selbst gegen einen Bescheid vorgehen. Etwaig verhängte Verwarn- und Bußgelder sind persönlich zu tragen und werden nicht von der BVG übernommen.“

  • Wie viele Unfälle mit Todesfolge und Verletzen gab es in den Jahren 2020 und 2021 sowie bis ein- schließlich Mai 2022 mit Straßenbahnen? Wie viele Fahrgäste befanden sich unter den Unfallopfern?

Zu 8.:

Die Anzahl der Unfälle ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine statistische Erhe- bung zur Beteiligung von Fahrgästen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.

UnfallkategorieJahr /  Anzahl
202020212022*
VU mit Getöteten240
VU mit Schwerverletzten22279
VU mit Leichtverletzten7710225
gesamt10113334

*bis 31. März 2022

(Stand: 6. Juni 2022)

  • An wie vielen Unfällen waren jeweils Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer beteiligt?

Zu 9.:

Die erfragten Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugführenden / UnfallkategorieJahr /  Anzahl
202020212022*
VU mit Getöteten010
VU mit Schwerverletzten7124
VU mit Leichtverletzten547216
alle übrigen VU17223453
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ord- nungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. 1 Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)14145
Sonstiger VU unter dem Einfluss berauschender Mittel200
Gesamt24933378
Verkehrsunfälle mit zu Fuß Gehenden /  UnfallkategorieJahr /  Anzahl
202020212022*
VU mit Getöteten130
VU mit Schwerverletzten1285
VU mit Leichtverletzten16207
Gesamt293112
Radfahrenden /  Unfallkategorie202020212022*
VU mit Getöteten100
VU mit Schwerverletzten370
VU mit Leichtverletzten7102
alle übrigen VU452
Gesamt15224

*bis 31. März 2022

(Stand: 6. Juni 2022)

  1. Auf welchen Streckenabschnitten kommt es am häufigsten zu Unfällen mit Personenschäden und wo  am häufigsten mit Kraftfahrzeugen? Gibt es Auffälligkeiten bei der Frage, ob die Straßenbahn getrennt vom Straßenverkehr auf einem Mittelstreifen geführt wird oder ob sie sich die Verkehrsflächen mit dem MIV oder Fußgängern (insbesondere Alexanderplatz) teilt?

Zu 10.:

Die zehn jeweils am stärksten belasteten Streckenabschnitte sind den nachfolgenden Ta- bellen zu entnehmen. Eine statistische Erhebung von weitergehenden Informationen im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.

Verkehrsunfälle mit PersonenschadenJahr /  Anzahl
202020212022*
EBERTYSTR. / CONRAD-BLENKLE-STR. / LANDS- BERGER ALLEE311
WUHLETALSTR. / WUHLETALSTR.400
ZECHLINER STR. / LANDSBERG ER ALLEE211
GRONINGER STR. / SEESTR.021
BERNHARD-BÄSTLEIN-STR. / WEIßENSEER WEG030
HELSINGFO RSER PLATZ / MARCHLEWSKISTR. / REVALER STR.012
BERGEDO RFER STR. / HULTSCHINER DAMM021
FRITZ-RIEDEL-STR. / HAUSBURGSTR. / LANDS- BERGER ALLEE210
AN DER WUHLHEIDE / WEISKO PFFSTR.021
FELDTMANNSTR. / HANSASTR.030
Gesamt11167
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeu- genJahr /  Anzahl
202020212022*
STRAßE ZUM FEZ / AN DER WUHLHEIDE521
ZECHLINER STR. / LANDSBERG ER ALLEE431
BERGEDO RFER STR. / HULTSCHINER DAMM142
HULTSCHINER DAMM / RO EDERNSTR.051
AN DER WUHLHEIDE / WEISKO PFFSTR.231
BUSCHALLEE / SEEWEG / BERLINER ALLEE312
EBERTYSTR. / CONRAD-BLENKLE-STR. / LANDS- BERGER ALLEE311
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELO – WER STR.041
BUSCHALLEE / GARTENSTR.230
INVALIDENSTR. / PLATZ VOR DEM NEUEN TOR131
Gesamt212911

*bis 31.03.2022

(Stand: 6. Juni 2022)

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, besonders konfliktträchtige Streckenabschnitte sicherer zu ge- stalten?

Zu 11.:

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sowie das Berliner Mobilitätsgesetz verpflichten die zuständigen Behörden zur Durchführung gezielter Überprüfungen, inwie- weit durch verkehrliche und/ oder bauliche Maßnahmen eine Entschärfung von erkannten verkehrsunfallträchtigen Örtlichkeiten erreicht werden kann. Die Verkehrsunfallanalyse   der Polizei Berlin ist hierfür eine wesentliche Grundlage. Hierbei bedarf jeder erkannte Streckenabschnitt einer Prüfung im Einzelfall und entsprechender individueller Lösungen. Als Beispiele können die Beseitigung von Sichtbehinderungen, die Schaffung neuer gesi- cherter Querungen und Signalisierungen benannt werden.

Berlin, den 17. Juni 2022 In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

www.berlin.de

Radverkehr + Straßenverkehr: (XIII) 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Zahlen und Fakten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Kilometer umfasst das Berliner #Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der #StEP-Verkehr mit folgender #Klassifizierung herangezogen (alle Werte sind in km angegeben).

StEP Stufen Legende:

Stufe I – großräumige Straßenverbindung Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung

Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen

Die in Tabelle 1 dargestellten Daten wurden anhand der RBS-Klassifizierung (Regionales Bezugssystem) berücksichtigt. Die Tabelle enthält: Straßen, Wege, Tunnel, Brücken, Fußgängerzonen, Plätze und Parkplätze. Diese Klassifizierung wurde Anfang dieses Jahres intern abgestimmt und wird bei künftigen Analysen verwendet. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Zahlen in den Tabellen 1 und 3 von denen in S18/24215.

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Straßenverkehr: Zwischen Schönefeld und Spreewald Ab Montag gilt Tempo 130 und Lkw-Überholverbot auf der A13, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/autobahn-a13-brandenburg-unfaelle-tempolimit-130.html

Brandenburg tritt auf die #Bremse: Zwischen dem Kreuz #Schönefeld und Dreieck #Spreewald gilt ab Montag Tempo #130. In den letzten Jahren habe es zu viele #Unfälle und zu viele #Todesfälle auf der #A13 gegeben.

Wegen zu vieler Unfälle gilt ab dem kommenden Montag auf einem großen Streckenabschnitt der A13 ein #Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen dem Kreuz Schönefeld und dem Dreieck Spreewald in beiden Fahrtrichtungen hat eine Länge von etwa 60 Kilometern, wie der Landesbetrieb Straßenwesen am Freitag weiter mitteilte.

Auf dem betreffenden Streckenabschnitt der Autobahn wurden im Jahr 2018 662 Unfälle registriert, bei denen zwei Menschen starben und 147 verletzt wurden.

Die meisten Autobahnen haben dann Tempolimit
2017 lag die Zahl mit 684 Unfällen noch höher. Vier Menschen kamen in dem …

Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen -Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Aktion zur Radsicherheit Gesucht: gefährliche Kreuzungen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/radfahren/aktion-zur-radsicherheit-gesucht–gefaehrliche-kreuzungen,15042500,25014330.html

Berlin – Abbiegende Autos und Lastwagen sind eine große #Gefahr für #Radfahrer. Nun will der Senat die Zahl dieser #Unfälle senken – und ruft Berlins Radler zur Mithilfe auf. Jetzt sind Berlins Radfahrer gefragt. Wo gibt es gefährliche Kreuzungen? An welchen Einmündungen ist die Sicht versperrt? Wo kommen Abbieger Fahrrädern in die Quere? Solche Gefahrenstellen können auf einer neuen Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemeldet werden. Schon am Dienstag, dem ersten Tag, wurden mehr als 100 Knotenpunkte genannt. „Wir setzen auf ein breites öffentliches Beteiligungsverfahren, um ein wichtiges Thema zu bearbeiten – Abbiegeunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden“, teilte Verkehrs-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) mit. „Eine gute Sache“, sagte Bernd Zanke vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). „Doch die Problemlösungen liegen längst auf dem Tisch.“ Trotz großer Anstrengungen hat der Senat sein Ziel, die Zahl der schweren Verkehrsunfälle … Das neue #Internetportal ist bis zum 10. Dezember geschaltet: www.radsicherheit.berlin.de

Flughäfen: Luftfahrt Unfälle mit Flugzeugen in Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/luftfahrt-unfaelle-mit-flugzeugen-in-berlin/627368.html

In Berlin ereigneten sich in den vergangenen Jahren immer wieder #Unfälle mit #Flugzeugen. Eine Dokumentation der Vorfälle der letzten zehn Jahre:

  1. September 1995

: #Astronaut Reinhard Furrer stirbt durch #Pilotenfehler bei Absturz eines zweisitzigen Flugzeugs auf dem #Flughafen #Johannisthal

  1. September 1996: Flugzeug reißt beim Landeanflug auf #Tempelhof Dachziegel eines Hauses herunter
  2. November 1997: Passagiermaschine der Air France kommt bei der Landung in #Tegel von der Landebahn ab – Keine Verletzten
  3. April 1999: Vier Tote bei Absturz eines #Militärhubschraubers auf dem militärischen Teil des Flughafens #Tegel