Flughäfen: In 20 Jahren soll TXL fertig sein: Die ersten 27 Firmen sitzen am alten Flughafen Tegel, Der Dachgesellschaft Tegel Projekt GmbH stehen 100 Mitarbeitende und 100 Millionen Euro/Jahr für die Entwicklung des Geländes zur Verfügung., aus Der Tagesspiegel

30.06.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/in-20-jahren-soll-txl-fertig-sein-die-ersten-21-firmen-sitzen-am-alten-flughafen-tegel-10072987.html

Am Boden gibt es nicht viel zu sehen, dafür klingelt es in den Ohren: „Der Kern der #UTR ist ihr Programm: Es hält die #Markenwelt in ihrem Innersten zusammen – wo auch immer sie erscheint und auflebt.“

Die Formulierung stammt aus einer Broschüre der Urban Tech Republic (UTR). Mit dem besonderen Namen verbinden die Planer und Entwickler des ehemaligen Flughafens #Tegel eine Botschaft: „Republik steht für #Denkfreiheit, #Offenheit und das #kollektive Ringen um die beste Lösung.“ Es gehe darum, „gemeinsam das Leben der Menschen in den Städten besser zu machen“. Und zwar mithilfe von #Technologien aus den Bereichen #Energie, #Mobilität, #Wasser, #Recycling, #Werkstoffe sowie Informations- und #Kommunikationstechnologien.

„Flughäfen: In 20 Jahren soll TXL fertig sein: Die ersten 27 Firmen sitzen am alten Flughafen Tegel, Der Dachgesellschaft Tegel Projekt GmbH stehen 100 Mitarbeitende und 100 Millionen Euro/Jahr für die Entwicklung des Geländes zur Verfügung., aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen

Straßenverkehr: Friedrichstraße ist ab dem 1. Juli wieder für Kfz-Verkehr geöffnet, aus Senat

30.06.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1340711.php

Beteiligungsprozess für die historische Mitte startet im Herbst

Am Samstag, den 1. Juli, öffnet die #Friedrichstraße im Abschnitt zwischen #Leipziger Straße und #Französische Straße wieder für den #Kfz-Verkehr. Die #Stadtmöbel wurden rechtzeitig abgebaut und an andere Orte verbracht. Die #Beschilderung wurde entsprechend angepasst. Die #Verkehrsfreigabe erfolgt in der Nacht von Freitag auf Samstag, sodass eine #Durchfahrt ab Mitternacht möglich ist.

„Straßenverkehr: Friedrichstraße ist ab dem 1. Juli wieder für Kfz-Verkehr geöffnet, aus Senat“ weiterlesen

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
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Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Platz- und Zeitnot: Am BER wird es eng und enger Neue TÜV-Gutachten, strittige Passagierprognosen, dazu eine Personalie und die Frage nach dem Weiterbetrieb Tegels – mancher ruft schon nach einer Luftbrücke für das BER-Projekt. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-brandenburg-platz-und-zeitnot-am-ber-wird-es-eng-und-enger/22587052.html

Wenn es am #BER nur die Kabel wären: Nun tritt der „Mister BER“ aus Brandenburg ab. Nach mehrfacher Verlängerung wird Rainer Bretschneider, der bisherige Flughafenstaatssekretär aus Potsdam, nun endgültig in den Ruhestand versetzt. Und zwar Ende Juni, wie der Tagesspiegel aus Kreisen rot-roten Landesregierung erfuhr.
Der 69-Jährige soll nach aktuell laufenden Vorabstimmungen unter den BER-Eignern als Pensionär weiterhin Chefaufseher der #Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (#FBB) bleiben. Dafür sollen die Regularien so verändert werden, dass dem Aufsichtsratsvorsitzenden für das Milliardenprojekt eine Aufwandsentschädigung – es geht um etwa 3000 Euro im Monat – gezahlt wird. Wer neuer Flughafenkoordinator in Potsdam wird, ist offen.

Bretschneider war im Frühjahr 2017 nach dem Rückzug von Berlins Regierendem Michael Müller (SPD) im Frühjahr 2017 Aufsichtsratsvorsitzender geworden. Er mache seine Sache besser als sein Vorgänger, heißt es. Gerade jetzt kann die Flughafengesellschaft kaum auf Bretschneiders Fähigkeiten als Krisenmanager, Strippenzieher, Konfliktschlichter und Kommunikator – Standardspruch: „Alles wird gut“ – wohl kaum verzichten. Denn am BER drohen weiter Turbulenzen, ob wegen der Eröffnung, die Finanzen oder des Erweiterungsprogramms.
Der BER, seit 2006 Baustelle, war von Beginn an zu klein konzipiert. Das führte zu nachträglichen Umplanungen während der Bauzeit, was als eine Ursache für die mehrfach verschobenen Eröffnungen gilt. Doch nun wiederholt die Flughafengesellschaft diesen Fehler – mit dem von Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup im Sommer 2017 vorgestellten #Masterplan „BER 2040“.

Denn entgegen den offiziellen Verlautbarungen von FBB, Senat und Brandenburger Regierung ist es nach Tagesspiegel-Recherchen unwahrscheinlich, dass mit diesem Programm …

Flughäfen: Flughafen BER Zwei Satelliten und eine Seilbahn sollen entstehen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/flughafen-ber-zwei-satelliten-und-eine-seilbahn-sollen-entstehen-28931444

Noch immer ist offiziell ungewiss, wann der #Flughafen #BER endlich #öffnet. Doch schon jetzt steht fest, dass er wachsen muss – und wie. Am Dienstag gab Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup neue Zahlen bekannt.
So soll die Zahl der #Check-in-Schalter bis 2040 von 118 auf 179 steigen. Statt 70 soll es künftig 121 #Gates geben, an denen die Passagiere zu den Flugzeugen gelangen. Die Zahl der Kontrollstellen, an denen Sicherheitsleute Fluggäste und ihr Handgepäck kontrollieren, soll von 36 auf 74 steigen. Und die Gesamtlänge der #Gepäckbänder wächst von 580 auf 1550 Meter. „Das ist fast eine Verdreifachung“, sagte der Flughafenchef.
Nicht kleckern, sondern klotzen: Das ist die Devise des Masterplans BER 2040, den die Flughafengesellschaft #FBB erarbeitet hat – und von dem nun weitere Einzelheiten vorgestellt wurden. Mit einer blumigen Garnierung: „Der #Masterplan ist unser Kompass, unsere Vision, wie wir unser Unternehmen entwickeln wollen“, sagte Lütke Daldrup.
„Wir wollen ein Signal aussenden: Berlin weiß, dass der #Luftverkehr wächst“, und der Flughafen stelle sich darauf ein. „Damit soll Vertrauen in den Luftverkehrsstandort zurückgewonnen werden.“ Vertrauen, das offensichtlich beschädigt worden ist.
Problem lange vernachlässigt
Der BER ist zu klein: Über Jahre hinweg haben Flughafen-Manager das zentrale Problem des Milliardenprojekts negiert, die Lösung aufgeschoben. Wenn der neue Flughafen bald in Betrieb ginge, könnten dort nur 22 Millionen Fluggäste pro Jahr abgefertigt werden – dabei hatte allein Tegel im vergangenen Jahr genauso viele Nutzer.
Doch erst nachdem Hartmut Mehdorn 2013 Flughafen-Chef geworden war, wurde das Problem angesprochen. Weitere vier Jahre vergingen, bis ein Konzept vorlag: der Masterplan. In mehreren Schritten soll der BER leistungsfähiger werden – bis 2030 rund 48 Millionen und 2040 zirka …

Flughäfen: BER-Ausbau: Mehr als eine Wundertüte? – 40 Fragen zum Masterplan 2040, aus Senat

www.berlin.de

1. Seit wann ist der von der Flughafengesellschaft veröffentlichte #Masterplan zur Erweiterung des
#BER in Arbeit und ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung so kurz vor der Durchführung des Volksentscheids
über eine Offenhaltung des Flughafens #Tegel Zufall oder beabsichtigt?
Zu 1.: Konkretisierende Überlegungen zum Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg
(BER) begannen bereits im Jahr 2016. Diese wurden sukzessive zu dem heutigen
sogenannten Masterplan zusammengeführt. Bei den der jüngsten Presseberichterstattung
zugrunde liegenden Informationen handelt es sich um Zwischenstände,
deren Veröffentlichung nicht mit dem Senat abgestimmt wurde.
2. Kann der Senat nachvollziehen, dass ein der Öffentlichkeit so kurzfristig vor der Durchführung des
Tegel-Volksentscheids bekannt gemachter Masterplan als ähnlich unseriös wahrgenommen werden
muss wie frühere Prognosen zu Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER?
Zu 2.: Mit der Erarbeitung des Kapazitätsausbaus am BER wurde weit vor der Terminierung
des Tegel-Volksentscheids begonnen. Maßgeblich für die Seriösität der Planung
ist im Übrigen ihre inhaltliche Qualität, und nicht der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
3. In welcher Weise hat der Senat das Parlament über den Masterplan der Flughafengesellschaften
und seine in der Presse ja bereits veröffentlichten Einzelheiten informiert?
Zu 3.: Die Kapazitätsfragen am BER werden seit längerem in den zuständigen Unternehmensorganen
und parlamentarischen Gremien adressiert, u.a. in der konstituierenden
Sitzung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und –controlling
am 23. Februar 2017. Voraussetzung für eine förmliche Unterrichtung des Parla2/
6
ments über den Masterplan ist eine finalisierende Entscheidung des Aufsichtsrats der
FBB, die noch aussteht.
4. Welche beauftragten Unternehmen haben an der Erarbeitung des Masterplans mitgewirkt?
Zu 4.: Aus der Ausschreibung eines Planungsbüros im Jahr 2016 ging das Unternehmen
AMD SIGMA AIRPORT MANAGEMENT + DEVELOPMENT GMBH in Verbindung
mit der ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH hervor.
5. In welchen Bauabschnitten sollen die geplanten Erweiterungsmaßnahmen erfolgen?
6. Welche Planungszeit ist für die jeweiligen Bauabschnitte veranschlagt?
Zu 5. und 6.: Die aktuelle Prognose geht für den BER von einem Passagieraufkommen
von rund 55 Mio. Fluggästen im Jahr 2040 aus. Die luftseitige Infrastruktur ist
bereits so angelegt, dass es dem prognostizierten Wachstum Stand hält. Mit den
beiden am BER existierenden Start- und Landebahnen können die erforderlichen
Flugbewegungen für 55 Mio. Passagiere im Jahr 2040 gut abgefertigt werden. Auch
der neue Bahnhof direkt unter dem Terminal 1 ist mit seinen sechs Gleisen so angelegt,
dass genügend Kapazität für die hier ankommenden Passagiere, Beschäftigte
usw. mit Fern-, Regional- und S-Bahn sowie dem Airport-Express bereitsteht. Zur
Bewältigung des prognostizierten Passagiervolumens bis 2040 ist der Aus- bzw.
Neubau von Terminals sowie von Flugbetriebsflächen und betriebsnotwendigen Gebäuden
erforderlich. Die FBB schlägt einen schrittweisen Ausbau in fünf Phasen vor:
Dies beinhaltet in Phase 1 in den nächsten vier Jahren bis Ende 2021 den Bau eines
ergänzenden Terminals T1-E für 6 Millionen Passagiere (1. Halbjahr 2020) direkt vor
dem bereits bestehenden Pier Nord. Hinzu kommt bis Ende 2021 die Verlängerung
des Pier Nord, um mit mehr Gates den direkten Einstieg der Passagiere zum Flugzeug
zu ermöglichen. Die Kapazität des Terminals 1 wird nach der Inbetriebnahme
durch die Optimierung der Prozesse und dem Ausbau der Gepäckausgabe schrittweise
um fünf Millionen Passagiere erweitert. Mit Abschluss der Phase 1 des Masterplanes
ist eine BER-Kapazität von rund 33 Mio. Passagieren erreicht. Mit Schönefeld
Alt ergibt sich somit eine Bestandskapazität von ca. 43 Mio. Passagieren.
In Phase 2 und 3 ist der Neubau eines zweiten zentralen Terminals T2 direkt gegenüber
dem Terminal 1 in östlicher Richtung mit einer Gesamtkapazität von ca. 18 Mio.
Passagieren vorgesehen. In der Phase 2 bis zum Jahre 2025 soll der erste Abschnitt
des neuen Terminals für 10-12 Mio. Passagiere realisiert werden. In dieser Phase ist
ebenfalls eine weitere Verlängerung des Pier Nord zur Schaffung ergänzender Gates
geplant. Damit ergibt sich am Ende der Phase 2 des Masterplanes (2022-2025) eine
Kapazität am BER von bis zu 45 Mio. Passagieren. Bis zur Fertigstellung dieses ersten
Abschnitts des neuen Terminals 2 wird der bestehende Flughafen Schönefeld Alt
noch mit einer Kapazität von ca. 10 Mio. Passagieren weiter betrieben werden. In der
Phase 3 des Masterplanes BER, die bis zum Jahre 2030 terminiert ist, wird das T2 in
Richtung Süden weiter ausgebaut, sodass zusätzlich weitere 6 Millionen Passagiere
abgefertigt werden können. Mit diesem zweiten zentralen Fluggastterminal hat der
BER dann eine Gesamtkapazität von bis zu 51 Mio. Passagieren.
Nach 2030 in den Phasen 4 und 5 kann der Flughafen nach Bedarf weiter ausgebaut
werden. Der Bau eines ersten (ggf. eines weiteren) Satelliten westlich des Terminals
1, der direkt mit diesem verbunden ist, schafft zusätzliche Kapazität von rund 7 Mio.
Passagieren.
3/6
In allen Phasen sind ergänzend zu den hier beschriebenen neuen Terminal-
Kapazitäten zusätzliche Erschließungen wie z.B. Rollwege, Vorfeldflächen oder Betriebsgebäude
vorgesehen.
7. Warum hat eine Erweiterungsplanung in dem vom Masterplan beschriebenen Umfang nicht längst
begonnen?
Zu 7.: Der Masterplan stellt die Erweiterungsplanung des BER dar. Der Ausarbeitungsprozess
wurde bereits im Jahr 2016 begonnen.
8. Von welchen erforderlichen Investitionen ist wann für jeweils welchen Bauabschnitt auszugehen?
Zu 8.: Die bis zur Umsetzung der Phase 3 vorgesehenen Maßnahmen wurden indikativ
bewertet. Die Kostenannahmen bewegen sich im Rahmen des vom Aufsichtsrat
bestätigten Businessplans, der von einer Investitionssumme bis 2030 von rund 2,3
Mrd. Euro für den weiteren Ausbau ausgeht.
9. Mit welcher absoluten Steigerung der Gesamtkapazität des BER ist nach Fertigstellung, jeweils
welchen Bauabschnitts, wann zu rechnen?
10. Welche Kapazitäten sollen sich dabei durch jeweils welchen Bauabschnitt konkret erhöhen
(Check-In, Sicherheitskontrollen, Warteräume, Gepäckausgabe, Vorfeldpositionen)?
Zu 9 und 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
11. Wie bewertet der Senat die Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung des BER (Straße,
Schiene, Stellplätze) hinsichtlich der vom Masterplan angenommenen Passagierzahlen?
Zu 11: Mit Inbetriebnahme des BER und den geplanten Maßnahmen in den Phasen
bis 2030 ist eine deutliche Zunahme des Verkehrs zum und sowie innerhalb des
Flughafens verbunden. Simulationen zu den einzelnen Entwicklungsstufen machen
deutlich, dass der Masterplan dem Anspruch eines Flughafens mit kurzen Wegen,
mit einer optimalen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
einer guten Erreichbarkeit auch für den Individualverkehr gerecht werden kann. Das
Hauptaugenmerk wird auf der Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehren liegen.
Momentan liegt der Anteil des ÖPNV in Schönefeld Alt bei 60 %. Mit dem Flughafen-
Express und weiteren optimierten Anbindungen des Regional- und Fernverkehrs,
sowie einen sich verändernden Verkehrsverhalten in der Bevölkerung und neuen
Angeboten wie der Dresdener Bahn ist von einem Modal Split-Anteil in den nächsten
Jahren von 65-70 % auszugehen. Mit dem Flughafen-Express sind es 12 Minuten bis
zum Südkreuz bzw. 20 Minuten bis zum Berliner Hauptbahnhof.
12. Wann wird die U7, wie im Konsensbeschluss von 1996 vorgesehen, bis zum BER verlängert?
Zu 12.: Die Trasse für eine Verlängerung der U 7 soll bis auf weiteres freigehalten
werden. Ob angesichts des Ausbaus der Bahnverbindungen zum BER noch Bedarf
für eine U 7-Verlängerung besteht, wird zu gegebener Zeit von den Ländern Brandenburg
und Berlin gemeinsam entschieden werden.
13. Wie bewertet der Senat die Leistungsfähigkeit insbesondere der A 113 hinsichtlich einer jederzeit
flüssigen Anbindung des BER auch für Kfz-Nutzer?
Zu 13.: Die Leistungsfähigkeit der Bundesautobahn A 113 ist Gegenstand der Diskussionen
u.a. im Dialogforum BER, in dem das Bundesministerium für Verkehr und
Digitale Infrastruktur als zuständige Verwaltung eingebunden ist. Zum Zeitpunkt der
4/6
Inbetriebnahme und darüber hinaus ist bei dem angenommenen Modal Split von einer
hinreichenden Leistungsfähigkeit auszugehen.
14. Mit welchen Infrastrukturmaßnahmen gedenkt der Senat im Einzelnen die Erreichbarkeit des BER
zu verbessern, wann ist mit dem Beginn der Planung und Abschluss der Umsetzung zu rechnen und
welche Investitionen sind hierfür veranschlagt?
Zu 14.: Siehe Antwort zu Frage 11.
15. Wie hoch schätzt der Senat die erforderlichen Gesamtinvestitionen für den Ausbau des BER gemäß
Masterplan sowie die nötigen Infrastrukturmaßnahmen nur Verbesserung der landseitigen Erschließung?
Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 8.
16. Wie hoch schätzt der Senat den Anteil des Landes Berlin an diesen Investitionen ein?
Zu 16.: Erforderliche Investitionen werden durch die FBB getätigt.
17. Wie bewertet der Senat die Gesamthöhe der erforderlichen Investitionen im Verhältnis zur offiziellen
Kostenschätzung für einen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel?
Zu 17.: Der Betrieb zweier Flughäfen, die Sanierung von Tegel und die Herstellung
eines mindestens gesetzeskonformen Schallschutzes für Tegel wären mit erheblichen
Mehrkosten verbunden, die die FBB voraussichtlich nicht aus eigener Kraft tragen
könnte.
18. Welche Bauverzögerungen sind in dem Masterplan, bezogen auf die Realisierung der einzelnen
Bauabschnitte, eingerechnet?
19. Welche Baukostensteigerungen sind in dem Masterplan, bezogen auf die Realisierung der einzelnen
Bauabschnitte, eingerechnet?
20. Wie hoch sind bezüglich der einzelnen Bauabschnitte insbesondere die Erwartungen hinsichtlich
unerwarteter Mehrkosten?
21. Welche zusätzlichen Genehmigungen sind für die jeweiligen Bauabschnitte erforderlich?
22. Wie viele Flugzeugabstellpositionen an jeweils welchen Stellen gehen durch die Realisierung der
einzelnen Bauabschnitte verloren bzw. werden gewonnen?
23. Mit welchen Einschränkungen des Flughafenbetriebs ist aufgrund der Realisierung welcher Bauabschnitte
für jeweils welche Zeiträume zu rechnen?
24. Wohin wird der Busparkplatz verlagert, der dem T1-E weichen muss?
Zu 18. – 24.: Diese Fragen können erst dann beantwortet werden, wenn eine detaillierte
Bauablaufplanung und –kostenschätzung vorliegt.
25. Zu welchem Zeitpunkt plant die Flughafengesellschaft die Kapazitäten des Flughafens Schönefeld
(alt) aufzugeben und welcher Kapazitätsverlust wird damit einhergehen?
Zu 25.: Siehe Antwort zu den Fragen 5. und 6.
26. Welche Begründung gibt es für die von der Flughafengesellschaft angenommenen niedrigen,
meist linearen Nachfragesteigerungen bis 2040 angesichts des zu erwartenden Wachstums der Stadt
sowie der Wachstumsabsichten u.a. von Eurowings, Easyjet oder Ryanair am Standort Berlin?
5/6
27. Wie lässt sich die Absicht, eine zunehmende Zahl von Langstreckenverbindungen mit den erforderlichen
Zubringern am Standort Berlin zu etablieren, mit diesen niedrigen Wachstumsannahmen
vereinbaren?
28. Welche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Ziel- und Quellverkehrs im Verhältnis zum
Umsteigeverkehr liegen dem Masterplan zugrunde?
29. Strebt die Flughafengesellschaft an, den Anteil des Umsteigeverkehrs zu erhöhen und wenn ja,
mit welchen Maßnahmen?
Zu 26. – 29.: Das von der FBB angenommene Passagieraufkommen beruht auf einer
Prognose der Beratungsgesellschaft Steer Davies Gleave (SDG), die alle maßgeblichen
Nachfragefaktoren berücksichtigt und auf umfassenden Sensitivitätsanalysen
beruht. Die Ergebnisse der Studie können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://roadmap.berlin-airport.de/wp-content/uploads/2017/09/SDG-zur-Entwicklungdes-
Lufverkehrs-in-Berlin.pdf
30. Wie wirkt sich die Insolvenz von Air Berlin absehbar auf die Entwicklung der Passagierzahlen aus
und wird dadurch insbesondere das Ziel erschwert, zusätzliche Langstreckenverbindungen am Standort
Berlin zu etablieren?
Zu 30.: Die FBB geht nicht von einem dauerhaften Rückgang der Passagierzahlen
aus. Die Entwicklung der Langstreckenverbindungen ist maßgeblich abhängig von
den Geschäftsstrategien der Fluggesellschaften.
31. Warum wird im Masterplan beispielsweise für 2017 ein Wert von 33 Mio. Passagieren angenommen,
wenn bereits nach heutigem Stand mit 35 Mio. Passagieren zu rechnen ist?
Zu 31.: Die Prognose von SDG geht für 2017 von 34 Mio. Passagieren aus.
32. Rechnet der Senat ernsthaft damit, dass der BER bei einer Inbetriebnahme 2019 oder 2020 in der
Lage sein wird, das bis dahin zu erwartende Passagieraufkommen anders als im Überlastbetrieb mit
sämtlichen Risiken und zu erwartenden Ausfällen zu bewältigen?
Zu 32.: Die Kapazität am BER wird der zukünftigen Passagiernachfrage entsprechen.
Hierzu wird auf die SDG-Studie und auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 16.03.2006 (4 A 1075.04, Rdnr. 218) verwiesen.
33. Welche Annahmen hinsichtlich von Flugbewegungen pro Stunde liegen dem Masterplan zugrunde,
insbesondere in den Spitzenstunden?
Zu 33.: Hierzu wird auf die SDG-Studie verwiesen.
34. Ist dem Senat bekannt, dass für den Flughafen München die Planfeststellung für eine dritte Startund
Landebahn bereits vorliegt, bei einer Passagierzahl von 42 Mio. in 2016?
Zu 34.: Nein. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass in einer Volksabstimmung
2012 die dritte Landebahn in München abgelehnt wurde.
35. Teilt der Senat die Einschätzung des Fragestellers, dass eine Planfeststellung für eine dritte Startund
Landebahn am BER vorliegen sollte, wenn die Zahl von 42 Mio. Passagieren erreicht ist?
Zu 35.: Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 32.
36. Teilt der Senat die Einschätzung des Fragestellers, dass dafür unverzüglich mit der Planung einer
dritten Start- und Landebahn begonnen werden müsste?
Zu 36.: Nein.
6/6
37. Warum ist die Planung einer dritten Start- und Landebahn vor diesem Hintergrund nicht Bestandteil
des Masterplans 2040?
Zu 37.: Siehe Antwort zu Frage 35.
38. Wann ist mit dem für Sommer 2017 angekündigten Inbetriebnahme Termin für den BER zu rechnen?
Zu 38.: Die Geschäftsführung der FBB hat die Nennung eines Inbetriebnahmetermins
zum Jahresende 2017 in Aussicht gestellt.
39. Welche Folgen hätte eine Inbetriebnahme später als 2019 für den Weiterbetrieb von Tegel, insbesondere
hinsichtlich erforderlicher Investitionen in Schallschutzmaßnahmen?
Zu 39.: Zum 01.01.2020 würde es bei einem Weiterbetrieb von Tegel bleiben, jedoch
müssten Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz neu festgesetzt werden.
Daraus leiten sich ggf. Lärmschutzansprüche ab.
40. Teilt der Senat die Einstellung des Fragestellers, dass eine Inbetriebnahme des BER später als
2019, das Ergebnis eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs eines Weiterbetriebs von Tegel mit der Umsetzung
des Masterplans 2040 drastisch verändern müsste?
Zu 40.: Nein.
Berlin, den 14.09.2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

Radverkehr: Fahrradverkehr in Berlin Berlin soll ein Parkhaus für Fahrräder bekommen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/radfahren/fahrradverkehr-in-berlin-berlin-soll-ein-parkhaus-fuer-fahrraeder-bekommen,15042500,30288958.html Der Senat denkt über ein Konzept für #Abstellmöglichkeiten für die wachsende Zahl von #Fahrrädern in der Stadt nach. Im nächsten Jahr soll ein Entwurf fertig sein – quasi ein #Masterplan fürs #Fahrradparken. Sie stehen kreuz und quer vor Bahnhöfen, Sporteinrichtungen oder Einkaufszentren. Sie werden an Zäunen angeschlossen oder stehen einfach auf Bürgersteigen herum. Mit der Zahl der Fahrräder wächst in Berlin auch der Bedarf an Stellplätzen. Und weil sie diesen Bedarf einigermaßen decken will, erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jetzt einen Masterplan fürs Fahrradparken. „Im nächsten Jahr soll der Entwurf vorliegen“, sagte Burkhard Horn, Leiter der Abteilung Verkehr. Das beauftragte Ingenieurbüro wird sich auch mit einer Idee befassen, das schon seit Jahren diskutiert wird, aber bisher nicht umgesetzt wurde: Berlin soll endlich ein …

Straßenverkehr: Wie steht es mit den flankierenden Maßnahmen zum 16. BA der A100?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht es der Senat nach wie vor als garantiert an, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der SPD auf dem Parteitag beschlossenen #flankierenden Maßnahmen zum Bau des 16. #Bauabschnitts der #A100 auch tatsächlich umgesetzt werden? Frage 2: Welche Maßnahmen werden gegebenenfalls nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen? Antwort zu 1 und 2: Die Maßnahmen sind im Stadt-entwicklungsplan (#StEP) Verkehr 2025 enthalten und somit verkehrspolitische Ziele des Senats. Sie werden im Rahmen der Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt gemäß ihrer Dringlichkeit bzw. fachlich sinnvollen und zeitlichen Einordnung weiter verfolgt. Frage 3: Aus welchen inhaltlichen Gründen ist der #Masterplan #Parken, der die Ausweitung und Weiterent-wicklung der #Parkraumbewirtschaftung vorsieht und bis Ende 2013 verabschiedet sein sollte noch nicht einmal auf Fachebene abgestimmt? Antwort zu 3: Zu Beginn war es notwendig, in enger Abstimmung mit den Bezirken, umfangreiche und detail-lierte Befragungen und Analysen zum Sachstand, zu Um-setzungshemmnissen sowie Steuerungserfordernissen für eine Weiterentwicklung und Ausdehnung der Parkraum-bewirtschaftung zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde eine Recherche zur Praxis der Parkraumbewirtschaftung in wichtigen bundesdeutschen Städten und in ausgewählten Städten im Ausland durchgeführt. Die Beteiligung der Bezirke und Verbände im Rah-men von mehreren Workshops wurde Anfang 2014 zum Abschluss gebracht. Anschließend wurden die Ergebnisse aufbereitet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage wur-de im weiteren Verlauf des Jahres 2014 ein erster Entwurf für eine Senatsvorlage „Strategie Parken in Berlin“ er-stellt. Er wird zurzeit im Rahmen der Abstimmungen auf der Arbeitsebene präzisiert sowie um weitere Themen-felder (Fahrradparken, Carsharing, Ladestationen im öffentlichen Raum etc.) im Sinne eines umfassenderen Parkraummanagements ergänzt. Frage 4: Wie will der Senat sicherstellen, dass die Be-zirke die im Masterplan Parken vorgesehen Erweite-rungsgebiete auch wirklich zu nutzen, damit die verspro-chene Komplementärmaßnahme zum Bau der A100 auch wirklich umgesetzt wird? Antwort zu 4: Die Einflussmöglichkeiten der Haupt-verwaltung sind begrenzt, denn die Entscheidung über die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung obliegt den Bezirken. Darüber hinaus ist der Umgang mit der Park-raumbewirtschaftung in vielen Bezirken ein Dissensthema zwischen den Stadträtinnen und Stadträten und innerhalb der Bezirksverordnetenversammlung, sowie bei den Bür-gerinnen und Bürgern vor Ort. Umso notwendiger ist es, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, die – in enger Zusammenarbeit zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksämtern – eine Bürgerbeteiligung sowie eine “offensivere Kommunikation” ermöglichen. Wichti-ge Schritte, um diesem Ziel näher zu kommen, könnten die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Parkraum-bewirtschaftung und eines informellen Gremiums zum Thema Parken – ähnlich dem FahrRat – auf der Ebene der Hauptverwaltung sein. Frage 5: Arbeitet der Senat an dem als flankierende Maßnahme beschlossenen Konzept gegen den Durch-gangsverkehr? Wenn ja, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Wie wird der Durchgangsverkehr ermittelt und um welche Gebietkulisse handelt es sich dabei? Wie groß ist der Durchgangsverkehr in welcher jeweiligen Verbindungsrelation? Antwort zu 5 und 6: Das Konzept, das zu dem Zeit-punkt gefordert wurde, ist in Zusammenhang mit der Diskussion um Komplementärmaßnahmen und später für den Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet worden. Der 16. Bauabschnitt (BA) soll und wird Verkehre bün-deln, die derzeit die Innenstadt als Durchgangsverkehr befahren. Mit der entsprechenden Entlastung der Innen-stadt sind weitere Maßnahmen möglich, um hier einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Folgende Maßnahmen sind daher ergänzend zur A 100, 16. BA zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs unterstellt:  Verkehrsorganisation, u.a. durch Herausnahme von Bundesstraßen aus der Innenstadt und Anpassung der Wegweisung Die Frage der Herausnahme von Bundesstraßen ist in den Konzeptionen des Landes unterstellt, die Umset-zung von den Abstimmungen mit dem Bund abhängig. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Ansatz und einen kontinuierlichen Prozess.  Umgestaltung diverser Straßen als Komplementär-maßnahmen zur A 100-Verlängerung (Am Treptower Park, Puschkinallee, Grenzallee, Elsenstraße, Block-dammweg) Zur Frage der Umgestaltung diverser Straßen als di-rekte Komplementärmaßnahme zur A 100-Verlänge-rung siehe Frage 7.  Umverteilung des Straßenraumes zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes Die Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbunds erfolgt in Teilen bereits dort, wo Radverkehrsanlagen zu Lasten des Kfz-Verkehrs angelegt werden. Die Überlegungen zu Straßenbahnnetzerweiterungen würde alternative An-gebote schaffen und auch zu Neuorganisationen des Straßenraums führen. Im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr ist expli-zit die Erarbeitung eines weitergehenden Konzepts vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen der Stadt in den letzten Jahren wurde beschlossen, neue Daten-grundlagen und Erkenntnisse einzubeziehen, die in 2015 vorliegen werden (u.a. die in Erarbeitung befind-liche Verkehrsmengenkarte 2014). Zudem ist im StEP Verkehr die Frage des Lkw-Durchgangsverkehrs thematisiert. Voraussetzung für die Entwicklung neuer Lösungsansätze für den Lkw-Durch-gangsverkehr über die Stadtautobahn ist, dass gesicherte Erkenntnisse zum Anteil der Lkw-Durchgangsverkehre gewonnen werden. Hierfür wurde 2012 die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Erfassung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf der Berliner Stadtautobahn in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine Aussage zur Frage der Machbarkeit einer „repräsentativen“ Erhebung, inklusive einer qualifizierten Darstellung von Fahrzeugen in einer belastbaren, feineren Untergliederung der Fahrzeugklas-sen (insbesondere kleiner 12 t) sowie zur Erfassung von Gefahrgutkennzeichnungen an Lkw (technische Mach-barkeit, Fehlerabschätzung) zu treffen. Die Machbarkeits-untersuchung hat gezeigt, dass derartige Erhebungen auf einzelnen Relationen oder begrenzten Teilräumen mit einem entsprechenden Aufwand und unter Einsatz der erforderlichen Technik grundsätzlich möglich ist. Frage 7: Welche Verbindungsachsen, auf denen durch den Bau der A100 Verkehr reduziert werden soll, sollen zu-rückgebaut und zugunsten des Umweltverbundes um-gestaltet werden? Bitte um Auflistung mit genauem Zeit-plan der Umgestaltung und geplanten Maßnahmen. Ist sichergestellt, dass alle Umbauten wie beschlossen bis zur Inbetriebnahme des 16. BA der A100 fertiggestellt wer-den? Antwort zu 7: In Zusammenhang mit der Diskussion zur Realisierung der A 100 in den Jahren 2009 bis 2012 wurden für wesentliche Straßen bereits erste Umgestal-tungsvorschläge erarbeitet. Hier ist beispielsweise die Karl-Marx-Straße im Bezirk Neukölln zu nennen, die sich gegenwärtig in der Umgestaltung befindet. Aber auch für den Straßenzug der B 96 a im Süden des Bezirkes Trep-tow-Köpenick (Straße am Seegraben – Adlergestell – Köpenicker Landstraße) gibt es erste Umgestaltungsvor-schläge, die beginnend an der Landesgrenze bereits um-gesetzt wurden bzw. sich kurz vor Umsetzung befinden. Die Konkretisierung bzw. Umsetzung dieser und weiterer Planungen (z.B. Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park mit Rückbau der Puschkinallee) ist auf-grund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins des 16. BA im Jahr 2022 aktuell noch nicht erfolgt bzw. er-forderlich. Dieses Maßnahmebündel muss in 2-3 Jahren weiterentwickelt werden. Eine finanzielle Sicherung der Kosten für die Umgestaltungen sowie deren bauliche Realisierung muss mit einem entsprechenden (Doppel-)Haushalt im Vorfeld der derzeit terminierten Fertigstel-lung erfolgen. Frage 8: Weshalb verfolgt der Senat die Einführung von Tempo 30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen nicht weiter, obwohl es eine der grundlegenden Voraussetzun-gen für die Zustimmung der SPD zum Weiterbau der 100 darstellte? Antwort zu 8: Berlin ist Vorreiter bei der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen. An ca. 540 von insgesamt 3.167 km des Hauptverkehrsstra-ßennetzes gilt richtungs-bezogen Tempo 30 (temporär vor Schulen, 22-6 Uhr oder ganztags). In Zusammenhang mit der Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans wurde ein Prüfbedarf für weitere Strecken identiziert. Daher wurde Ende 2014 ein Auftrag erteilt, der sich mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Zusammen-hang mit den Erkenntnissen aus dem Lärmaktionsplan sowie dem Luftreinhalte- und -aktionsplan und aufbauend auf der Tempo-30-Konzeption aus 2008 auseinanderset-zen soll. Dass daraus ggf. weiterer Handlungsbedarf für begründete zusätzliche Einzelanordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz abgeleitet werden kann, ist nicht ausgeschlossen. Frage 9: Wann ist mit der Realisierung Stellplatzver-ordnung zu rechnen? Welche Regelungen sind darin vor-gesehen? Antwort zu 9: Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung für die Begrenzung des Stellplatzbaus an den ÖV1-seitig gut erschlossenen Standorten in der Innen-stadt, d.h. vor allem für die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings, liegt vor. Voraussetzung für die Umsetzung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist eine Beschlussfassung im Senat. Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs beziehen sich auf die nutzungsabhängige Beschränkung des Stell-platzneubaus in den zentralen innerstädtischen Bereichen. Ziel ist die Begrenzung des zusätzlichen Kfz-Verkehrs-aufkommens sowie der damit verbundenen Umwelt- und Wohnumfeldbelastungen. Frage 10: Hält der Senat an der Kompensationsmaß-nahme fest, die Genehmigung zum Bau von Parkhäusern nur dann zu erteilen, wenn gleichzeitig Parkplätze im öffentlichen Raum reduziert werden? Wenn ja, ist diese Forderung schon umgesetzt worden bzw. bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 10: Die genannte Maßnahme ist keine Kompensationsmaßnahme, die direkt im Zusammenhang mit dem Bau der A 100 steht. Die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr (einschließlich der Genehmigung von Ingenieurbauwerken des ruhenden Verkehrs) obliegt den Berliner Bezirken. Der Senat kann lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Bauanträgen und Bebauungsplä-nen Einfluss auf die Gestaltung der Anlagen und die An-zahl der Stellplätze nehmen, z.B. wenn negative Folgen für das übergeordnete Straßennetz zu erwarten sind. Eine breiter angelegte und wirkungsvollere Einflussnahme kann erst mit dem Vorliegen einer Verordnung zur Be-grenzung des Stellplatzbaus erfolgen (siehe Antwort zu Frage 9). 1 öffentlicher Verkehr Frage 11: Inwieweit ist eine verstärkte Geschwindig-keitsüberwachung geplant bzw. schon umgesetzt worden? Bitte um konkrete Zahlen zur Geschwindigkeitsüberwa-chung in den Jahren 2011 bis 2014. Antwort zu 11: Die stationäre und mobile Verkehrs-überwachung erfolgt durch die Polizei Berlin. Die kontinuierlich betriebene Geschwindigkeitsüber-wachung mit mobiler und stationärer Messtechnik ist und bleibt eine der wesentlichsten Schwerpunktmaßnahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Eine laufende Instandhaltung und regelmäßige Modernisierung der hierbei zum Einsatz kommenden Geräte trägt zur Redu-zierung technisch bedingter Ausfallzeiten bei. Trotz stei-gender Einsatzbelastungen in anderen polizeilichen Auf-gabenfeldern – die sich naturgemäß negativ auf die Inten-sität von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auswirken – kann dadurch die Auslastung mobiler Messgeräte weiter-hin nahezu unverändert gewährleistet werden. Eine Verstärkung der Überwachung im Stadtgebiet wird dadurch erreicht, dass zu erneuernde Rotlichtüber-wachungsanlagen seit geraumer Zeit regelmäßig mit Ge-schwindigkeitsmesstechnik kombiniert werden. Im Er-gebnis hat sich die Anzahl stationärer Anlagen zur Ge-schwindigkeitsüberwachung in den vergangenen Jahren erhöht. Einsätze 2011 2012 2013 2014 (Jan.-Nov.) mit Verkehrsradargerät 8.640 8.971 8.803 7.509 mit Handlasergeräten 6.429 6.421 6.260 4.673 mit Videonachfahrsystemen 2.686 3.194 2.600 1.861 stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung 6 9 12 13 Neben diesen Maßnahmen der Polizei Berlin, die bei Tempo-Überschreitung mit Sanktionen verbunden sind, kommt mit den Dialog-Displays seit vielen Jahren ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrs-disziplin vor allem im Nebenstraßennetz zum Einsatz. Die Standorte der ca. 110 Dialog-Displays sind insbesondere in Tempo-30-Zonen und im Umfeld von Tempo-sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kranken-häusern. Ein anderes Ziel ist die Sicherung von Schulwe-gen, aber auch von anderen Orten mit hohem Fußgänger-verkehr. Berlin, den 02. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Wann kommt endlich der Masterplan Parken?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant der Senat den für Ende 2013 an-gekündigten #Senatsbeschluss zum #Masterplan #Parken Berlin endlich zu verabschieden? Antwort zu 1: Der Senatsbeschluss ist für 2015 vorge-sehen. Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Erarbei-tung und Verabschiedung verzögert? Antwort zu 2: Der Entwurf für eine Senatsvorlage wird zurzeit auf der Fachebene abgestimmt. Erst danach können weitere formale Schritte eingeleitet werden. Dar-über hinaus sollen Erkenntnisse aus 2014 hinsichtlich weiterer Querbezüge zum Thema Parken Berücksichti-gung finden. Frage 3: Hält der Senat an dem sowohl im Koalitions-vertrag als auch im Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr verankerten Projekt fest? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Ja. Frage 4: Welche Gebiete kommen für den Senat für eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Frage? Antwort zu 4: Im Rahmen der bisherigen Arbeiten wurden auch potenzielle Erweiterungsgebiete der Park-raumbewirtschaftung identifiziert. Diese Gebietsabgren-zungen sind aber noch keine ausreichende Grundlage für die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung. Sie sol-len den Bezirken lediglich Hinweise geben, wo detaillier-te Vor-Ort-Untersuchungen sinnvoll sind. Frage 5: Inwieweit wird der Masterplan auch wie ge-plant weitere Themen im Sinne eines umfassenderen „Parkraummanagements“ wie Carsharing im öffentlichen Straßenland, Ladezonen und Fahrradabstellplätze beinhal-ten? Welche Regelungen und Maßnahmen sind dazu geplant? Antwort zu 5: Im Rahmen der Arbeiten an einer Strategie “Parken in Berlin” wird zunächst eine fundierte Auseinandersetzung mit dem bisher Erreichten, den Umsetzungshemmnissen und den Anforderungen an eine strategische Konzeption und Weiterentwicklung der Park-raumbewirtschaftung vorgenommen. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen unter der Überschrift “Management des ruhenden Verkehrs” in Form von Pilot- und Modellprojekten entwickelt und auf den Weg ge-bracht werden. Auch die umfangreichen Aktivitäten des Senats, die sich u.a. mit Fragen zu Ladestationen im öffentlichen Raum oder zu Leihfahrradsystemen ausein-andersetzen, werden thematisiert. Frage 6: Welche Ergebnisse hatte das 2013 durchge-führte Werkstattverfahren mit den Bezirken und Verbän-den? Sind diese Ergebnisse veröffentlicht worden? Wenn ja, wo? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 6: Die Werkstattverfahren wurden im Ja-nuar 2014 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Die Ergebnisse wurden in Form von Protokollen und eines Sachstandsberichts festgehalten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bezirken sowie den Vertrete-rinnen und Vertretern der Verbände zur Verfügung ge-stellt. Frage 7: Welche Konzepte und Gutachten sind für die Erarbeitung des Masterplans Parken in Auftrag gegeben worden? In welcher Höhe sind dafür Kosten angefallen? Antwort zu 7: Neben einer umfangreichen Be-standsanalyse zur Situation der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken wurde eine Recherche zum aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Schluss-folgerungen zum vordringlichen Handlungsbedarf wurden in mehreren Runden mit den Fachleuten aus der Verwaltung und den betroffenen Berliner Vereinen und Verbänden intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen und die Praxis der Landeshauptstadt München mit der Parkraumbewirtschaftung vorgestellt und in die weiteren Arbeiten integriert. Die Zwischen-ergebnisse wurden mit den jeweiligen Fachleuten – vor allem in den Bezirken – in mehreren Workshops diskutiert, vertieft und abgestimmt. Im Anschluss daran wurden die zuvor mit den Bezirken im Rahmen einer umfangreichen Befragung definierten Handlungsschwer-punkte in vier Arbeitsgruppen vertieft. Die vorläufigen Arbeitsergebnisse wurden in einem Bericht festgehalten. Für die einzelnen Arbeitsschritte war eine externe Unterstützung notwendig. Insgesamt sind dafür Kosten in Höhe von 95.229,75 € angefallen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)

Radverkehr: FAHRRADSTADT BERLIN Das Parksystem der Zukunft, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/fahrradstadt-berlin-das-parksystem-der-zukunft,10809298,27750820.html

Immer mehr #Fahrräder, immer weniger Patz: Der Senat sucht nach Möglichkeiten, den #Parkraum für Fahrräder besser auszunutzen. Nun ist er fündig geworden. Auch ein #Masterplan fürs #Fahrradparken ist in der Diskussion. In Berlin gibt es Doppelstockbusse, Doppelstockzüge – und in Zukunft vielleicht auch doppelstöckige Fahrradparkplätze auf öffentlichen Straßen. Weil die Stellflächen vielerorts nicht mehr reichen, suchen Senat und Bezirke nach Möglichkeiten, den Parkraum für Zweiräder besser auszunutzen. „Doppelstocksysteme könnten zur Bewältigung des Problems einen Beitrag leisten“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD), der ein solches System am Dienstag ausprobierte. Einsatzmöglichkeiten sollen nun geprüft werden. Bald beginnen auch die Arbeiten am „Masterplan Fahrradparken“. Das Strategiepapier des Senats soll in einem Jahr fertig sein. Doch alle Parkprobleme werden sich …