Erster großer Schritt zur Umsetzung der #klimafreundlichen Diesel-Ausstiegsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg: Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) setzt erstmals in der Region Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in den Netzen Ostbrandenburg und Heidekrautbahn ein
Für welche Maßnahmen wurden #Mittel im Rahmen des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in den Jahren 2020-2024 beantragt? Welche #Maßnahmen wurden bewilligt und welche Gelder wurden verausgabt? (bitte nach Maßnahmen und Jahresscheiben ausweisen)
Frage 2:
Für welche Maßnahmen wurden Mittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für 2025 beantragt? Welche Mittel sind für 2025 bewilligt worden?
Mit einer #Sonderfahrt des Wasserstoffzuges #Mireo Plus H von #Basdorf über die Berliner #Stadtbahn nach #Charlottenburg haben die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) und #Siemens Mobility das Zeitalter des emissionsfreien Bahnverkehrs auf nicht elektrifizierten Strecken in Berlin und Brandenburg eingeläutet. Auf dem Bahnhof von Basdorf drückten sie gemeinsam mit Vertretern der Länder und des #VBB den Startknopf für die Einführung der klimafreundlichen Antriebe und stellten die neuen Züge, den #Wasserstoffzug Mireo Plus H für die #Heidekrautbahn und den Batteriezug Mireo Plus B für das Netz Ostbrandenburg, vor.
Die Flotte von insgesamt 38 Fahrzeugen wird im Herbst 2024 geliefert und ab Dezember 2024 im Netz #Heidekrautbahn (RB27) und im Netz #Ostbrandenburg eingesetzt
Der #Fahrzeughersteller Siemens Mobility und die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) haben heute das finale Design des Mireo, der ab Dezember 2024 in den Netzen Heidekrautbahn und Ostbrandenburg eingesetzt werden soll, vorgestellt. Sowohl Außen- als auch Innendesign des performanten und #nachhaltig konzipierten Fahrzeugs spiegeln die Innovation der #klimafreundlichen#Hybridantriebe wie auch die umfangreichen Mehrleistungen bei #Ausstattung, Fahrgastservice und #Komfort wider.
Mit dem heutigen Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplans 2023-2027 stellt das Land die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Regionalverkehrs in Brandenburg. Unter Berücksichtigung vielfältiger Rahmenbedingungen, wie der #Bevölkerungsentwicklung, der #Pendlerströme oder der Digitalisierung wird mit ihm das langfristige Angebot im #SPNV durch das Land definiert. Der #Landesnahverkehrsplan wird mit breiter #Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellt.
„allg.: #BrandenburgBewegen – Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplans 2023-2027 vorgestellt, aus MIL“ weiterlesen
Ende November 2021 wurde eine von der Firma SPV #Spreeplan Verkehr GmbH erstellte Studie zur #Verkehrs- und #Engpassanalyse in Ostbrandenburg vorgestellt. Auftraggeber war die Regionale Planungsgemeinschaft #Oderland-Spree in Kooperation mit der #IHK#Ostbrandenburg.
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und DB Regio Nordost schließen Instandhaltungsvertrag für die neuen Batterie-Fahrzeuge der NEB ab 2024. Die Erbringung der Instandhaltungsleistungen erfolgt in der DB Regio-Werkstatt in Berlin-Lichtenberg.
Die DB #Regio AG und die #Niederbarnimer Eisenbahn haben einen gemeinsamen Vertrag über die #Instandhaltung der neuen #Fahrzeugflotte der NEB geschlossen. Damit werden ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 die neu anzuschaffenden #batterieelektrischen Fahrzeuge (#BEMU) der NEB in der DB Regio-Werkstatt in #Berlin-Lichtenberg gewartet und repariert. Die neuen Fahrzeuge vom Typ #Siemens#Mireo Plus B werden ab Dezember 2024 im Netz #Ostbrandenburg zum Einsatz kommen. Mit dem Vertragsschluss gehen DB Regio und die Niederbarnimer Eisenbahn erstmals gemeinsame Wege in der Instandhaltung von Fahrzeugen.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass in der Ausschreibung für das „Netz Ostbrandenburg“, das ab Dezember 2024 neu vergeben wird, als #Rahmenfahrplan für die #RB26 Berlin – #Kostrzyn zwar ein zweites Zugpaar je Stunde #Ostkreuz – #Müncheberg vorgegeben ist, aber der Fahrplan folgende Mängel aufweist? Wie werden diese beurteilt: a. Es soll kein #30-min-Takt hergestellt werden, sondern die Züge sollen in sehr ungleichmäßigen Abständen verkehren: Bei der Abfahrt in Lichtenberg 23 zu 37 min, bei der Ankunft in Müncheberg vormittags 29/31, nachmittags 26/34 min, in der Gegenrichtung in Müncheberg vormittags 22/38, nachmittags 25/35 und in Lichtenberg 24/36 min. b. Die Fahrzeit Lichtenberg – Müncheberg soll sich von heute 35 auf 39 min verlängern, Lichtenberg – Seelow-Gusow von heute 48 min (Schnellläufer mit weniger Halten) bzw. 52 min (Langsamläufer mit allen Halten) auf 56 min, Lichtenberg – Küstrin-Kietz von heute 60 bzw. 69 auf 74 min. Antwort zu 1: Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des Halbstundentaktes sind dem Senat bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der Fahrplangestaltung. Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 26 (RB 26) bestimmt sich maßgeblich durch die #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung. Darüber hinaus besteht entlang der Strecke der Wunsch nach Bedienung aller Zwischenstationen durch alle Zugfahrten, was unmittelbar zu einer Fahrzeitverlängerung für die darüber hinausgehenden Relationen führt. Gemäß den Unterlagen des Vergabeverfahrens sind Anpassungen der Haltekonzeption entsprechend der Nachfrageentwicklung möglich. 2 Generell ist darauf hinzuweisen, dass die im Vergabeverfahren unterstellten Fahrpläne eine Kalkulationsgrundlage für die potenziellen Auftragnehmer darstellen. Im Rahmen der Abstimmung und Erstellung der Jahresfahrpläne können sich noch Änderungen an den Fahrplanzeiten ergeben. Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Taktfahrplan mit gleichmäßig verteilten Abfahrzeiten und kurzen Fahrzeiten Voraussetzung für die angestrebte häufige Benutzung der Eisenbahn durch Pendler und andere Fahrgäste ist? Wenn ja, warum hat der Senat dann diesen mangelhaften Fahrplan, der offenbar auf der heutigen Lage der Ausweichstellen, der heute zu geringen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h und den damit verbundenen Wartezeiten auf den Gegenzug beruht, veranlasst oder ihm zugestimmt? Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass für den angestrebten 30-min-Takt bis Müncheberg nicht nur ein zweites Bahnsteiggleis in Müncheberg, das von DB Netz geplant wird, sondern auch eine zweite Begegnungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke westlich des Haltepunkts #Mahlsdorf sowie eine Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit zwischen Biesdorfer Kreuz und Herrensee benötigt werden, um vom zweiten Begegnungsabschnitt aus die #Begegnungsstrecke bei #Herrensee in weniger als 15 Minuten zu erreichen? Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass zwischen Berlin und Müncheberg ein glatter 30-min-Takt mit Fahrzeiten, die nicht länger sind als heute, erforderlich ist und dass dafür infrastrukturseitig die Voraussetzungen (zweigleisiger Abschnitt zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf, in dem die Begegnung während der Fahrt beider Züge möglich ist, außerdem Geschwindigkeitserhöhung) geschaffen werden müssen? Antwort zu 2 bis 4: Die Fragen 2 bis 4 werden werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten #Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss. Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung des Streckenabschnittes bis Müncheberg mit zwei Zügen je Stunde und Richtung zur Betriebsaufnahme im Netz #Ostbrandenburg gewährleisten zu können. Das Zurückstellen der Angebotsverdichtung bis zum Abschluss weiterer Infrastrukturausbaumaßnahmen hätte über viele Jahre die Beibehaltung des Stundentaktes erfordert. Die zeitnahe Bedienung mit zwei Zügen pro Stunde wird von Seiten des Senates besser bewertet als die Bedienung mit einem Zug pro Stunde. Der weitere Ausbau der Ostbahn ist gemeinsames Ziel des Landes Brandenburg und des Senats. Die Strecke wurde daher für den Ausbau im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beim zuständigen Bundesverkehrsministerium angemeldet und von diesem abgelehnt. Auch eine #Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen des Programms „Elektrische Güterbahn“ wurde nicht berücksichtigt. Die Länder verfolgen daher parallel weitere Optionen der Finanzierung des Infrastrukturausbaus. Entsprechend der Prinzipien des Deutschlandtaktes wird ein fahrplanbasierter Ausbau der Ostbahn angestrebt, so dass die konkret erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem Zielfahrplan abgeleitet werden. Zudem wird eine Elektrifizierung der Ostbahn angestrebt. 3 Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Betriebsaufnahme im Dezember 2024 einen Fahrplan ohne die beschriebenen Mängel einzuführen? Antwort zu 5: Ein hierfür notwendiger entsprechender #Infrastrukturausbau einschließlich der dafür erforderlichen Planungen und Planverfahren ist bis Dezember 2024 nicht umsetzbar. Frage 6: Welche Absichten hat der Senat, die DB Netz AG zur qualitätsgerechten Absicherung des ersten Schritts der #Angebotsverdichtung rechtzeitig zum Herstellen einer geeigneten Infrastruktur zu veranlassen? Antwort zu 6: Der erste Schritt der im #Vergabeverfahren unterstellten Angebotsverdichtung ist innerhalb von Berlin auf der vorhandenen Infrastruktur umsetzbar. Die Infrastrukturausbauten auf dem Gebiet von Brandenburg sollen nach Angaben von DB Netz rechtzeitig vor der Betriebsaufnahme im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass der 30-Minuten-Takt bis Müncheberg nicht nur – wie vorgesehen – montags bis freitags, sondern auch am Wochenende erforderlich ist, um neben dem Pendlerverkehr auch für den Ausflugsverkehr Richtung Märkische Schweiz und den Gelegenheitsverkehr bessere Bedingungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu bieten? Wird der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg die Bestellung der Zugleistungen entsprechend erweitern? Antwort zu 7: Diese Einschätzung wird von den Ländern aktuell nicht geteilt. Nach Auskunft des VBB liegt die Nachfrage an Wochenenden auf Basis der Zählungen vor der Corona-Pandemie deutlich unter der Nachfrage an den Tagen Montag-Freitag. Eine Ausweitung des Angebotes an Wochenenden ist daher in den aktuellen Nahverkehrsplänen der Länder Berlin und Brandenburg nicht vorgesehen. Sollten sich Änderungen am Mobilitätsverhalten ergeben, so kann eine Angebotserweiterung mit dem Land Brandenburg auch noch im Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags abgestimmt werden. Frage 8: Welche Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Stadtgrenze Mahlsdorf/Hoppegarten (Straßenüber- und -unterführungen, Fuß- und Radwege, Eisenbahnüber- und -unterführungen) müssen in absehbarer Zeit saniert oder erneuert werden? In welchen Planungsphasen befinden sich diese Bauwerke und wie sind die Zeitpläne für Planung und Bau? 4 Antwort zu 8: Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen in absehbarer Zeit folgende Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Landesgrenze Berlin/Brandenburg saniert oder erneuert werden: Bezeichnung Maßnahmenstand Voraussichtliche Inbetriebnahme Kreuzungsbauwerk (KrBw) mit Strecke 6140 (Höhe Nöldnerplatz) Genehmigungsplanung 12/2024 Personentunnel am S-Bahnhof Nöldnerplatz Entwurfsplanung 12/2027 Straßenüberführung (SÜ) südliche Rhinstraßenbrücke Baudurchführung II/2021 KrBw mit Strecke 6080 (Biesdorfer Kreuz) Grundlagenermittlung 12/2029 SÜ Blumberger Damm Bauvorbereitung 2025 Eisenbahnüberführung Hönower Straße Grundlagenermittlung 12/2028 Frage 9: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ostbahn eine große und steigende Bedeutung als Hauptverbindung zwischen Deutschland, #Polen und dem #Baltikum für den Regional- und #Güterverkehr und für künftigen internationalen Fernverkehr besitzt und deshalb durchgehend #zweigleisig ausgebaut und #elektrifiziert werden muss? Antwort zu 9: Der Senat teilt die Auffassung, dass für die künftigen Verkehre ein zweigleisiger elektrifizierter Ausbau der Ostbahn von der Grenze Deutschland/Polen bis mindestens zum Biesdorfer Kreuz zur Einbindung in den Berliner Außenring erforderlich ist. Die #Ostbahn ist eine wichtige Ergänzungsstrecke für den europäischen #Schienengüterverkehr und könnte dann langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Frankfurter Bahn leisten. Frage 10: Werden bei den anstehenden Erneuerungen und Sanierungen einzelner Bauwerke ausreichend #Vorsorgemaßnahmen für das zweite Gleis, höhere #Geschwindigkeit (160 km/h) und die Elektrifizierung getroffen (Gleisabstände, lichte Höhen, Tragfähigkeit, Maststandorte), damit der Endausbau nicht auf lange Zeit verbaut oder nur mit sehr viel größerem erneuten Umbauaufwand hergestellt werden kann? Was hat der Senat unternommen oder wird er unternehmen, um diese Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen? Antwort zu 10: Aufgrund der Bedeutung der Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der Ostbahn werden im Rahmen der Abstimmungen zu anstehenden Erneuerungsmaßnahmen an Kreuzungsbauwerken und der Klärung der dafür zugrundezulegenden Anforderungen durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich der für Verkehr zuständigen 5 Senatsverwaltung die Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke eingebracht.
Berlin, den 25.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz