Die #Beschaffung seit Jahren dringend benötigter neuer #U-Bahnzüge für das Netz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erinnert ein bisschen an das Theaterstück »Warten auf Godot«. Zwar wurden feierlich bei eiskaltem Wetter Anfang Januar die ersten neuen Züge am U-Bahnhof #Olympia-Stadion der Öffentlichkeit vorgestellt. Doch den zum damaligen Zeitpunkt spätestens für diesen Juli angestrebten Testbetrieb mit Fahrgästen wird es vorerst nicht geben.
Bis 2030 soll die #Busflotte der Berliner Verkehrsbetriebe nur noch aus #Elektrofahrzeugen bestehen. Die Neuanschaffungen sind teuer – und an Geld mangelt es.
Der Umbau der #BVG-Busflotte hin zu mehr Elektrofahrzeugen wird sich aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes Berlin verzögern. Die Senatsverwaltung für Verkehr hat die eingeplanten Mittel für die #Beschaffung von Elektrobussen zusammengestrichen – statt 33,1 Millionen Euro sollen für die Anschaffung der Busse im Haushalt 2024 nur noch rund 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das geht aus einem Bericht der Verwaltung an den Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete der „Tagesspiegel“.
Im Bestand der Polizei Berlin befinden sich insgesamt 24 kombinierte #Rotlicht- und #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie zwölf Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Die Standorte und Messgerätetypen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen
#Standort
#Messgerätetyp
Wolfensteindamm
Vitronic PoliScan FM 1
Bornholmer Straße/ Schönhauser Allee
Vitronic PoliScan Red+Speed
Hallesches Ufer/ Schöneberger Straße
Vitronic PoliScan FM 1
Siemensdamm/ Nikolaus-Groß-Weg
Vitronic PoliScan FM 1
Hermsdorfer Damm/ Waidmannsluster Damm
Vitronic PoliScan FM 1
Bundesallee/ Nachodstraße
Vitronic PoliScan FM 1
Mehringdamm/ Bergmannstraße
Vitronic PoliScan Red+Speed
Innsbrucker Platz
Vitronic PoliScan FM 1
Osloer Straße/ Koloniestraße
Vitronic PoliScan Red+Speed
Großer Stern/ Altonaer Straße
Vitronic PoliScan FM 1
Prenzlauer Allee/ Ostseestraße
Vitronic PoliScan Red+Speed
Reichpietschufer/ George-C.-Marshall-Brücke
GATSO GTC-GS11
Theodor-Heuss-Platz
Vitronic PoliScan Red+Speed
Ernst-Reuter-Platz/ Otto-Suhr-Allee
Vitronic PoliScan FM 1
Lindauer Allee/ Roedernallee
Vitronic PoliScan FM 1
Kaiserdamm/ Messedamm
Vitronic PoliScan FM 1
Mollstraße/ Otto-Braun-Straße
Vitronic PoliScan FM 1
Kurfürstenstraße/ An der Urania
Vitronic PoliScan FM 1
Potsdamer Straße/ Bülowstraße
Vitronic PoliScan FM 1
Buschkrugallee/ Bundesautobahn (BAB) A 100
Vitronic PoliScan FM 1
Elsenstraße/ Puschkinallee
Vitronic PoliScan FM 1
Landsberger Allee/ Weißenseer Weg
Vitronic PoliScan FM 1
Adlergestell/ Otto-Franke-Straße
Vitronic PoliScan FM 1
Antonienstraße/ Scharnweberstraße
Vitronic PoliScan FM 1
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Frankfurter Allee
Jenoptik TraffiStar S 350
Seestraße
Jenoptik TraffiStar S 350
Tempelhofer Damm/ BAB A 100
Jenoptik TraffiStar S 350
Tunnel Ortsteil Britz
Jenoptik Robot S 330
Tunnel Tiergarten
Jenoptik Robot S 330
Schildhornstraße/ Gritzner Straße in Richtung Lepsiusstraße
VDS M5
Schildhornstraße/ Gritzner Straße in Richtung Paulsenstraße
Vitronic PoliScan FM 1
Oberlandstraße/ BAB A 100
GATSO GTC-GS11
Tunnel Flughafen Tegel
GATSO GTC-GS11
BAB A 111 Schulzendorfer Straße
GATSO GTC-GS11
Landsberger Allee in Höhe Zechliner Straße
GATSO GTC-GS11
Kurfürstendamm/ Cicerostraße
Vitronic PoliScan FM 1
(Stand: 11. Mai 2023)
Inwieweit ist die Aufstellung weitere GÜA geplant und wo sowie mit welchen Gerätetypen ist dies vor- gesehen? (Aufstellung erbeten.)
Zu 2.:
Für das Jahr 2023 plant die Polizei Berlin die #Beschaffung von acht stationären Geschwin- digkeitsmessanlagen. Vor dem Hintergrund des laufenden Beschaffungsverfahrens sind keine Aussagen über zukünftig zu nutzende Messgeräte möglich. Die ausgeschriebenen Standorte sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
geplanteStandorteG eschwindigkeitsübe rwa chungsa nla gen
Bundesstraße 2 in Pankow
Kurfürstendamm 101
Brunsbütteler Damm
Falkenseer Chaussee
Am Seegraben
Am Treptower Park
Blumberger Damm
Sterndamm
(Stand: 11. Mai 2023)
Wie viele stationäre #Rotlichtüberwachungsanlagen (RÜA) gibt es derzeit wo genau in Berlin und um welche Gerätetypen handelt es sich jeweils? (Aufstellung erbeten.)
Zu 3.:
Die Polizei Berlin verfügt derzeit nur über stationäre kombinierte Rotlicht- und Geschwin- digkeitsüberwachungsanlagen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Inwieweit ist die Aufstellung weitere RÜA geplant und wo sowie mit welchen Gerätetypen ist dies vor- gesehen? (Aufstellung erbeten.)
Zu 4.:
Für das Jahr 2023 ist die Beschaffung einer stationären kombinierten Rotlicht- und Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlage in der Hardenbergstraße (Höhe Am Steinplatz) ge- plant. Vor dem Hintergrund des offenen Ausschreibungsverfahrens ist derzeit keine Aus- sage zum Messgerätetyp möglich.
In welcher Höhe standen 2021 und 2022 Finanzmittel für die Errichtung von GÜA und RÜA zur Verfü- gung. (Aufstellung nach Typen und Jahren erbeten.)
Zu 5.:
In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 standen jeweils 275.000,00 Euro für die Errich- tung bzw. die technische Erneuerung von stationären Verkehrsüberwachungsanlagen zur Verfügung.
In welcher Höhe stehen 2023 Finanzmittel für die Errichtung von GÜA und RÜA zur Verfügung. (Aufstel- lung nach Typen erbeten.)
Zu 6.:
Im Haushaltsjahr 2023 stehen 1.350.000,00 Euro für die Errichtung bzw. die technische Erneuerung von stationären Verkehrsüberwachungsanlagen zur Verfügung. Eine zweckge- bundene Unterteilung von stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanla- gen ist nicht vorgegeben.
Wie viele #Messstunden wurden von 2021 bis heute im Rahmen mobiler Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt? (Aufstellung nach Monaten, Stunden, mit Messanhänger und anderen Messungen erbe- ten.)
Wie viele der durchgeführten Messungen in der Zeit von 2021 bis heute wurden durchgeführt a. zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
b. zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr
Zu 8.:
Bei den Daten zu den Fragen 8 a und 8 b konnten die Messanhänger nicht berücksichtigt werden, weil diese regelmäßig durchgehend über mehrere Tage und Nächte im Einsatz sind. Für Kontrollen mit Handlasermessgeräten und Radarfahrzeugen ergeben sich Diskre- panzen zwischen den Werten der folgenden Tabellen und der zur Frage 7 daraus, dass tageszeitenübergreifende Kontrollen (zum Beispiel Messzeit von 19:00 bis 23:00 Uhr) im Rahmen einer automatisierten Recherche nicht valide zuzuordnen sind und deshalb unbe- rücksichtigt bleiben müssen.
Die jeweilige Anzahl der Messstunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr/ Monat
Messzeitin Stunden
2021
409,40
Januar
15,25
Februar
11,87
März
39,33
April
22,00
Mai
34,17
Juni
34,75
Juli
56,75
August
17,58
September
52,98
Oktober
43,48
November
64,07
Dezember
17,17
2022
551,88
Januar
64,10
Februar
51,00
März
55,20
April
71,85
Mai
46,08
Juni
52,03
Juli
42,62
August
37,78
September
16,02
Oktober
37,77
November
51,23
Jahr/ Monat
Messzeitin Stunden
Dezember
26,20
2023
204,47
Januar
76,32
Februar
56,52
März
71,63
(Stand: 4. Mai 2023)
Die jeweilige Anzahl der Messstunden im Zeitraum von 06:00 und 22:00 Uhr ist der folgen- den Tabelle zu entnehmen:
Jahr/ Monat
Messzeitin Stunden
2021
25.276,45
Januar
2.536,87
Februar
1.369,15
März
1.563,53
April
1.959,55
Mai
1.778,18
Juni
1.764,78
Juli
2.408,05
August
2.105,33
September
1.947,98
Oktober
2.382,03
November
2.577,48
Dezember
2.883,52
2022
24.611,74
Januar
3.020,92
Februar
2.172,88
März
2.305,05
April
2.107,02
Mai
1.836,35
Juni
1.926,93
Juli
2.054,70
August
2.169,18
September
1.486,90
Oktober
1.513,80
November
2.242,68
Dezember
1.775,33
2023
6.731,98
Januar
2.793,53
Februar
2.085,92
März
1.852,53
(Stand: 4. Mai 2023)
Wie viele Einsätze mit dem Videonachfahrsystem Provida wurden von der Polizei Berlin in der Zeit von 2021 bis heute vorgesehen, wie viele wurden tatsächlich durchgeführt und wie viele Delikte wurden in welcher Höhe geahndet? (Aufstellung geplanter und durchgeführter Einsätze nach Monaten und Jah- ren sowie der Deliktsarten erbeten.)
Zu 9.:
Daten zu geplanten Einsätzen und Überwachungsergebnissen sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar. Die Anzahl der durchgeführten Über- wachungseinsätze ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr/ Monat
Anzahl der Einsätze
2021
792
Januar
101
Februar
62
März
45
April
52
Mai
49
Juni
64
Juli
56
August
54
September
63
Oktober
59
November
89
Dezember
98
2022
996
Januar
133
Februar
114
März
132
April
78
Mai
52
Juni
77
Juli
67
August
67
September
44
Oktober
70
November
88
Dezember
74
2023
311
Januar
104
Februar
119
März
88
(Stand: 31. März 2023)
Wie viele Verkehrsgroßkontrollen waren in der Zeit von 2021 bis heute vorgesehen und wie viele wur- den tatsächlich durchgeführt? (Aufstellung nach Monaten erbeten.)
Zu 10.:
„ Verkehrsgroßkontrollen“ werden durch die Polizei Berlin so interpretiert, dass hiermit Ver- kehrssonderkontrollen gemeint sind, die an ausgesuchten Örtlichkeiten im Straßenverkehr mit mindestens fünf Dienstkräften durchgeführt werden. Daten zu ursprünglich vorgesehe- nen und zu geplanten Einsätzen sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar. Die Anzahl der jeweils durchgeführten Verkehrssonderkontrollen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Nicht erfasst sind Verkehrskontrollen unterhalb von fünf Dienstkräften.
Jahr/ Monat
Anzahl der Einsätze
2021
7.621
Januar
587
Februar
425
März
595
April
699
Mai
555
Juni
509
Juli
553
August
1.341
September
583
Oktober
589
November
700
Dezember
485
2022
6.173
Januar
641
Februar
595
März
758
April
557
Mai
589
Juni
553
Juli
334
August
797
September
402
Oktober
328
November
370
Dezember
249
2023
1.141
Jahr/ Monat
Anzahl der Einsätze
Januar
445
Februar
360
März
336
(Stand: 31. März 2023)
Wie hat sich die Zahl der Geschwindigkeitsunfälle in Berlin seit 2019 entwickelt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)
Zu 11.:
Die Anzahl der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle (VU) mit der Unfallursache „ Geschwin- digkeit“ sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr
2019
2020
2021
2022
2023(bis 31.03.)
AnzahlderVU
2.215
2.060
2.310
2.389
465
(Stand: 31. März 2023)
In wie vielen Fällen kam es seit 2019 zu Unfällen mit Verkehrstoten an Knotenpunkten die nach §21 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) durch die zuständigen Stellen im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen geprüft werden mussten und welche Maßnahmen wurden in diesen Fällen konkret ergriffen. (Aufstellung nach Monaten und Jahren erbeten.)
Zu 12.:
Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2023 wurden 99 VU mit getöteten Per- sonen gemäß Definition einer „ Unfallhäufungsstelle“ nach dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen an Knotenpunkten durch die Polizei Berlin re- gistriert. Die Verteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr/ Monat
AnzahlderVU
2019
Januar
1
Februar
2
März
1
April
1
Mai
1
Juni
3
Juli
2
August
1
September
2
Oktober
1
November
0
Dezember
4
2020
Januar
6
Februar
4
März
1
April
3
Mai
4
Juni
3
Juli
4
August
5
September
1
Oktober
3
November
0
Dezember
1
2021
Januar
0
Februar
0
März
1
April
1
Mai
4
Juni
0
Juli
2
August
0
September
2
Oktober
5
November
1
Dezember
1
2022
Januar
0
Februar
1
März
2
April
0
Mai
1
Juni
1
Juli
1
August
9
September
0
Oktober
2
November
3
Dezember
1
2023 (bis 30.04.)
Januar
3
Februar
2
März
0
April
2
(Stand: 2. Mai 2023)
Zu den beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wird auf den Internetauftritt der Se- natsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt verwiesen:
Wie viele Verkehrsunfälle wurden seit 2020 in Berlin registriert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)
Zu 13.:
Die Anzahl der polizeilich erfassten Verkehrsunfälle ist der folgenden Tabelle zu entneh- men:
Jahr
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
AnzahlderVU
126.287
127.627
130.160
31.938
(Stand: 31. März 2023)
Wie viele Personen wurden in dieser Zeit dabei leicht verletzt, schwer verletzt und getötet und welche Ursachen lagen den Unfällen zugrunde? (Aufstellung nach Jahren sowie Hauptunfallursachen von
Radfahrenden und zu Fußgehenden erbeten.)
Zu 14.:
Die Anzahl der Verunglückten, die Ursachen der Verkehrsunfälle mit Personenschäden so- wie die Unfallursachen von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden bei Personenschadens- unfällen sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen:
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
1
1
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernis- sen
1
0
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
0
1
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
0
0
0
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
8
6
4
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an anderen Stellen
4
5
2
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerfurten
3
2
3
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen
1
0
0
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender beim Abbiegen
1
1
2
0
Fehler beim Abbiegen nach links
3
2
3
1
Fehler beim Abbiegen nach rechts
8
4
1
0
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
2
1
4
0
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
2
3
0
0
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
0
0
1
0
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Neben- einanderfahren oder Nichtbeachten des Reißver- schlussverfahrens
0
1
2
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
10
5
4
1
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizei- beamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen
2
1
1
0
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszei- chen
2
0
1
0
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrun- gen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
0
1
0
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeu- gen, Absperrungen oder Hindernissen
1
0
0
0
sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand)
2
0
1
0
sonstige körperliche oder geistige Mängel
0
1
4
0
Überholen trotz Gegenverkehr
1
0
0
0
ungenügender Sicherheitsabstand
0
1
0
0
unzulässiges Halten oder Parken
0
1
0
0
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile
3
1
2
0
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Ausstei- gen, Be- oder Entladen
0
0
0
1
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
1
1
0
0
VU mit Schwerverletzten
1.924
1.825
2.018
381
Ablenkung durch Nutzung elektronischer Geräte
0
2
10
0
Alkoholeinfluss
122
123
164
27
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
75
84
85
23
andere Fehler der zu Fuß Gehender
10
4
3
5
andere Mängel
7
2
4
0
Beleuchtung
6
1
2
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschrie- benen Fahrtrichtung in anderen Fällen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
38
36
49
14
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung
1
0
0
0
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Licht- zeichen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernis- sen
44
38
56
18
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
2
4
9
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
18
13
12
6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
157
143
188
42
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an anderen Stellen
64
47
53
20
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerfurten
64
69
68
28
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen
20
20
19
5
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit einge- schaltetem Warnblinklicht)
1
3
6
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender beim Abbiegen
61
67
76
29
Fehler beim Abbiegen nach links
212
200
217
30
Fehler beim Abbiegen nach rechts
106
97
106
9
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
139
154
161
25
Fehler beim Überholt werden
2
1
2
0
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
74
76
92
15
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
4
2
5
0
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Neben- einanderfahren oder Nichtbeachten des Reißver- schlussverfahrens
60
52
44
12
Geschwindigkeit in anderen Fällen
287
263
294
49
Lenkung
1
0
1
0
nicht angepasste Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
0
0
1
0
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
41
30
33
10
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizei- beamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen
84
89
102
10
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Ver- kehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
1
0
1
0
Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeuge, die aus Feld- oder Waldwegen kommen
0
0
1
0
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszei- chen
161
134
162
31
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrun- gen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
1
4
4
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 Straßenverkehrsordnung (StVO))
1
0
0
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeu- gen, Absperrungen oder Hindernissen
2
2
2
0
Nichtbeachtung der Beleuchtungsvorschriften
0
1
0
0
Nichtbenutzen des Gehweges
1
5
1
0
sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand)
42
37
38
5
sonstige körperliche oder geistige Mängel
48
43
43
14
Spielen auf oder neben der Fahrbahn
1
1
0
0
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwin- genden Grund
4
5
6
2
Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Ver- kehrs und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche An- kündigung des Ausscherens
0
3
1
0
Überholen trotz Gegenverkehr
4
2
3
0
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
11
8
16
1
Überladung, Überbesetzung
2
10
7
0
Übermüdung
2
2
1
0
ungenügender Sicherheitsabstand
197
194
202
37
unzulässiges Halten oder Parken
1
2
1
1
unzulässiges Rechtsüberholen
6
7
3
0
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzu- behörteile
7
2
2
0
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile
91
76
91
16
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Ausstei- gen, Be- oder Entladen
38
40
56
7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
31
26
23
7
VU mit Leichtverletzten
11.175
10.722
11.846
2.262
Ablenkung durch Nutzung elektronischer Geräte
0
22
32
5
Alkoholeinfluss
323
341
455
71
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
347
298
316
70
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
38
14
27
2
andere Mängel
24
23
26
2
Beleuchtung
18
12
10
2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschrie- benen Fahrtrichtung in anderen Fällen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
83
85
100
26
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Licht- zeichen
0
1
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernis- sen
106
97
106
29
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
6
5
10
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
29
28
19
9
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
363
374
436
97
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an anderen Stellen
360
415
481
107
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerfurten
264
280
299
100
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen
42
48
37
8
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit einge- schaltetem Warnblinklicht)
21
11
14
14
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender beim Abbiegen
244
263
296
108
Fehler beim Abbiegen nach links
1.106
1.021
1.160
212
Fehler beim Abbiegen nach rechts
1.023
889
1.013
169
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
1.037
919
1.013
176
Fehler beim Überholt werden
8
9
12
0
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
558
577
606
106
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
16
19
14
2
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Neben- einanderfahren oder Nichtbeachten des Reißver- schlussverfahrens
407
468
477
65
Geschwindigkeit in anderen Fällen
818
778
873
138
Lenkung
3
2
4
1
mangelnde Sicherung haltender oder liegengeblie- bener Fahrzeuge und von Unfallstellen sowie Schul- bussen, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
1
0
1
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
286
286
341
60
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizei- beamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen
321
372
379
80
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Ver- kehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
8
6
6
0
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszei- chen
919
810
944
199
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrun- gen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
7
8
4
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 Straßenverkehrsordnung (StVO))
1
1
0
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeu- gen, Absperrungen oder Hindernissen
9
20
14
3
Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeu- gen an Bahnübergängen
1
0
0
1
Nichtbeachtung der Beleuchtungsvorschriften
7
2
4
0
Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Straßenseite
1
0
1
0
Nichtbenutzen des Gehweges
11
13
15
4
sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand)
291
207
277
52
sonstige körperliche oder geistige Mängel
61
66
54
11
Spielen auf oder neben der Fahrbahn
3
2
7
0
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwin- genden Grund
42
30
39
6
Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Ver- kehrs und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche An- kündigung des Ausscherens
0
7
9
0
Überholen trotz Gegenverkehr
10
10
8
0
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
56
59
95
10
Überladung, Überbesetzung
17
35
42
9
Übermüdung
2
5
6
1
ungenügender Sicherheitsabstand
2.398
2.347
2.526
542
unzulässiges Halten oder Parken
7
11
15
3
unzulässiges Rechtsüberholen
31
19
14
0
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzu- behörteile
9
8
7
2
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile
572
577
637
71
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Ausstei- gen, Be- oder Entladen
403
388
453
72
VU-Kategorie/ VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl der VU / Anzahl der VU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
153
130
171
31
Zugvorrichtung
1
1
0
1
(Stand: 31. März 2023)
VU-Kategorie/ VU- Beteiligte / VU- Ursachen
Jahr/ Anzahl verursachende Radfah- rende und zu Fuß Gehende / AnzahlVU-Ursachen
2020
2021
2022
2023 (bis 31.03.)
VU mit Getöteten
19
16
14
5
verursachende Radfahrende
8
7
7
3
Alkoholeinfluss
1
0
0
0
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
0
2
0
0
Bremsen
0
1
0
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an an- deren Stellen
0
0
1
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerfurten
1
0
0
0
Fehler beim Abbiegen nach links
1
0
0
1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
2
1
3
0
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Neben- einanderfahren oder Nichtbeachten des Reißver- schlussverfahrens
0
0
0
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
1
0
0
1
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibe- amtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen
1
0
0
0
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
0
0
1
0
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vor- beifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen o- der Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
0
1
0
0
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Po- lizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen ge- regelt war
2
1
2
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
1
0
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
0
1
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
0
0
0
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
9
6
4
0
sonstige körperliche oder geistige Mängel
0
0
1
0
VU mit Schwerverletzten
680
546
611
128
verursachende Radfahrende
456
344
360
61
Ablenkung durch Nutzung elektronischer Geräte
0
1
4
0
Alkoholeinfluss
40
35
34
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
13
10
14
4
andere Mängel
6
1
3
0
Beleuchtung
6
1
2
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebe- nen Fahrtrichtung in anderen Fällen
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an an- deren Stellen
15
7
10
2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerfurten
6
4
4
2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen
2
0
2
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit einge- schaltetem Warnblinklicht)
1
0
1
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender beim Abbiegen
1
1
2
1
Fehler beim Abbiegen nach links
19
23
19
2
Fehler beim Abbiegen nach rechts
9
4
5
2
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
64
68
58
11
Fehler beim Überholt werden
2
0
2
0
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
1
2
1
0
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
1
1
1
0
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Neben- einanderfahren oder Nichtbeachten des Reißver- schlussverfahrens
8
5
5
2
Geschwindigkeit in anderen Fällen
123
78
78
15
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
10
10
9
2
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibe- amtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen
23
17
31
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
14
10
13
2
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vor- beifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen o- der Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
0
2
1
0
Nichtbeachtung der Beleuchtungsvorschriften
0
1
0
0
sonstige Fehler beim Überholen ( zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand)
14
13
18
0
sonstige körperliche oder geistige Mängel
10
7
9
4
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingen- den Grund
0
0
2
0
Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Ver- kehrs und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche An- kündigung des Ausscherens
0
1
1
0
Überholen trotz Gegenverkehr
0
0
1
0
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
0
0
0
1
Überladung, Überbesetzung
1
1
1
0
ungenügender Sicherheitsabstand
30
33
31
4
unzulässiges Rechtsüberholen
3
5
2
0
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzube- hörteile
4
1
1
0
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Po- lizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen ge- regelt war
39
36
48
14
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzei- chen
1
0
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
42
38
56
18
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
2
4
9
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
18
13
11
6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
154
144
187
43
Nichtbenutzen des Gehweges
1
3
1
0
sonstige körperliche oder geistige Mängel
2
0
0
0
Spielen auf oder neben der Fahrbahn
1
1
0
0
VU mit Leichtverletzten
2.746
2.326
2.538
383
verursachende Radfahrende
2.230
1.811
1.942
238
Ablenkung durch Nutzung elektronischer Geräte
0
10
18
3
Alkoholeinfluss
140
85
128
14
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
50
30
33
5
andere Mängel
13
16
16
0
Beleuchtung
16
11
9
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebe- nen Fahrtrichtung in anderen Fällen
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an an- deren Stellen
91
97
100
15
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerfurten
37
28
35
10
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen
3
2
2
0
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit einge- schaltetem Warnblinklicht)
13
2
6
3
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehender beim Abbiegen
2
3
3
0
Fehler beim Abbiegen nach links
115
84
94
12
Fehler beim Abbiegen nach rechts
35
16
20
1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
362
281
289
41
Fehler beim Überholt werden
6
4
8
0
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
4
5
4
0
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
2
6
1
0
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Neben- einanderfahren oder Nichtbeachten des Reißver- schlussverfahrens
21
18
14
3
Geschwindigkeit in anderen Fällen
355
250
282
27
Lenkung
1
0
1
0
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
82
79
78
11
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibe- amtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen
84
96
95
12
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
41
40
45
8
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vor- beifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen o- der Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
2
2
1
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 StVO)
0
1
0
0
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeu- gen, Absperrungen oder Hindernissen
1
4
3
1
Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeu- gen an Bahnübergängen
1
0
0
0
Nichtbeachtung der Beleuchtungsvorschriften
7
2
4
0
sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand)
74
47
55
3
sonstige körperliche oder geistige Mängel
7
8
5
2
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingen- den Grund
3
1
7
1
Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Ver- kehrs und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche An- kündigung des Ausscherens
0
2
4
0
Überholen trotz Gegenverkehr
0
1
1
0
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
9
9
15
2
Überladung, Überbesetzung
6
3
1
1
Übermüdung
1
0
0
0
ungenügender Sicherheitsabstand
309
298
300
36
unzulässiges Rechtsüberholen
14
6
4
0
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzube- hörteile
6
4
4
1
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder ande- rer Straßenteile
476
406
411
44
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Po- lizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzeichen ge- regelt war
82
85
100
26
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen/ Polizeibeamte oder Lichtzei- chen
0
1
0
0
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
106
96
101
30
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
6
4
10
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
28
30
19
9
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
360
368
433
98
Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Straßenseite
1
0
0
0
Nichtbenutzen des Gehweges
7
10
13
4
sonstige körperliche oder geistige Mängel
2
1
0
0
Spielen auf oder neben der Fahrbahn
2
1
5
0
(Stand: 31. März 2023)
Vor dem Hintergrund, dass bei einem VU häufig mehr als eine Unfallursache polizeilich registriert wird, können die Gesamtzahlen der Unfälle und Ursachen voneinander abwei- chen.
Welche positiven Auswirkungen in dieser Zeit können hierbei konkret auf die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aus dem Mobilitätsgesetz zurückgeführt werden? (Aufstellung erbeten.)
Zu 15.:
Die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahme kann auf Grund statistischer Schwankun- gen frühestens drei Jahre nach der Umsetzung erfolgen. Der Zeitraum ist noch nicht er- füllt.
Welche Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten wurden in den Jahren 2021 und 2022 identifiziert und welche Entwicklung zeichnete sich aus Sicht des Senats diesbezüglich im bisherigen Jahresverlauf ab? (Aufstellung der Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten erbeten.)
Zu 16.:
Für das Jahr 2021 wurden gemäß Definition des Merkblattes der Unfallkommission 1.504 Unfallhäufungsstellen in der 3-Jahreskarte und 1.244 Unfallhäufungsstellen in der 1-Jah- reskarte identifiziert. Im Jahr 2022 waren es in der 3-Jahreskarte 1.444 und in der 1-Jah- reskarte 1.281 Unfallhäufungsstellen.
Die 20 jeweils ranghöchsten Unfallhäufungsstellen pro Jahr sind in den nachfolgenden Ta- bellen aufgelistet:
Alt-Biesdorf / Köpenicker Straße / Blumberger Damm
18
Osloer Straße / Prinzenallee
19
Adlergestell / Glienicker Weg / Köpenicker Straße
20
Brunsbütteler Damm / Klosterstraße / Ruhlebener Straße
(Stand: 30. März 2023)
Eine Aussage über die Entwicklung der Verkehrsunfallzahlen im bisherigen Jahresverlauf an den stadtweiten Unfallhäufungsstellen ist nicht möglich. Hierzu bedarf es einer konkreten Gegenüberstellung jeder einzelnen Örtlichkeit zu gleichen Betrachtungszeiträumen, iden- tischen Einflussbereichen sowie einer Angabe der Parameter, nach denen die Betrachtung der Entwicklung ausgerichtet werden soll.
Welche 30 Maßnahmen im Sinne des §21 Abs. 3 MobG BE wurden im vierten Jahr (Juni 2021 – Juni 2022) nach Inkrafttreten des MobG BE umgesetzt? (Aufstellung nach Ort, Zeiptpunkt der Umsetzung und Art der Maßnahme erbeten.)
Haltverbote, Sicht durch Grünschnitt verbessert, Vorfahrt geregelt
25. Seeburger Weg (Spandau)
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/ h,
26. Fennstraße / Schönwalder Straße (Mitte)
Änderung Radfahrerführung (ARAS)
27. Schnellerstraße / Karlshorster Straße (Treptow-Köpenick)
angeordnete Ummarkierung von drei- auf zwei Linksabbiegefahrstrei- fen, Unterbinden von Wendevorgän- gen
28. Warschauer Straße / Grünberger Straße (Friedrichshain-Kreuzberg)
Rotunterlegung Radverkehrsfurten
29. Warschauer Straße / Kopernikusstraße (Friedrichshain-Kreuzberg)
Rotunterlegung Radverkehrsfurten
30. Greifswalder Straße/ Prenzlauer Berg (Pankow)
Rotunterlegung Radverkehrsfurt als Sofortmaßnahme
31. Riesaer Straße / Oelsnitzer Straße (Mar- zahn-Hellersdorf)
regelgerechte Herstellung Z-Über- gang
Welche 30 Maßnahmen im Sinne des §21 Abs. 3 MobG BE sollen im fünften Jahr (Juni 2022 – Juni 2023) nach Inkrafttreten des MobG BE umgesetzt werden? (Aufstellung nach geplantem Ort der Um- setzung, geplantem zeitlichen Rahmen der Umsetzung und geplanter Art der Maßnahme erbeten.)
Zu 18.:
Bislang für die Umsetzung geplant bzw. bereits umgesetzt sind folgende Maßnahmen:
Örtlichkeit
Maßnahme
1. Knotenpunkt LSA Albrechtstr./ Klingsorstr. – Neue Filandastr.
Umbau
2. Albrechtstraße
neue Radverkehrsführung
3. Greifswalder Str. / Prenzlauer Berg
Umbau Radverkehrsführung und ge- trennte Rechtsabbiegesignalisierung
4. Umbau Radverkehrsfürhung Knoten- punkt LSA Am Friedrichshain/ Frieden- straße
Umbau Radverkehrsführung
5. Am Friedrichshain zwischen Frieden- straße und Greifswalder Str.
neue Radverkehrsanlage
6. Anpassung Re-Abb-Signalisierung – Landsberger Al. ( Nr. 217 D )
Anpassung Signalisierung
7. Anpassung Re-Abb-Signalisierung – Landsberger Al. / Zechliner Str.
Mehrere Initiativen gegen die laufende #Ausschreibung bei der Berliner #S-Bahn haben Verkehrssenatorin Bettina Jarasch eigenen Angaben zufolge mehr als 10.000 #Unterschriften gegen das Vorhaben übergeben. „Durch die Ausschreibung würde das für Berlin unverzichtbare #S-Bahn-Netz auseinandergerissen“, kritisierte am Montag Carl Waßmuth vom Verein #GiB, der sich gegen Privatisierungen wendet. „Zugleich drohen Milliarden Euro an Mehrkosten, die dann dem Ausbau eines klimagerechten Verkehrs fehlen werden.“ Die S-Bahn gehöre zur öffentlichen #Daseinsfürsorge, sei dem Gemeinwohl verpflichtet und dürfe nicht #gewinnorientiert sein.
Frage 1: Inwieweit müsste der #Fuhrpark der #BVG erweitert werden, um die von der BVG im März 2022 vorgestellten Pläne einer „#ÖPNV-Offensive“ umzusetzen – insbesondere was die Einführung eines flächendeckenden #10-Minuten-Takts anbelangt? Frage 2: Wann sollen diese Pläne nach Vorstellung von Senat und BVG Wirklichkeit werden? Frage 3: Welcher Betrag müsste ungefähr für die Anschaffung der zusätzlichen Busse aufgewendet werden? 2 Frage 4: Wie viel zusätzliches #Personal müsste eingestellt werden und welche Mehrkosten fielen dafür an? Frage 5: Wie sollen diese #Mehrkosten finanziert werden: durch Mehreinnahmen, Erhöhung der Zuschüsse des Landes Berlin aus dem Landeshaushalt? In welchem Umfang wäre das Einwerben von #Fördermitteln denkbar?
Die BVG hat die #Beschaffung neuer #U-Bahnen ausgeschrieben. Als Lieferant kommt auch die Firma des Bruders der BVG-Vorstandschefin #Nikutta infrage. Die BVG hat die Beschaffung neuer U-Bahnen ausgeschrieben. Es geht um mindestens 446 Wagen, die ab 2021 geliefert und später mit Ersatzteilen versorgt werden sollen. Als Lieferant kommt auch der Hersteller #Alstom infrage. Dessen Deutschland-Chef ist Jörg Nikutta, Bruder von BVG-Vorstandschefin Sigrid Evelyn Nikutta. Die #BVG sagt aus rechtlichen Gründen gar nichts dazu. Wir sprachen mit Andreas #Polk, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), über den Fall.
Die Bahn könnte im Berliner Nahverkehr zum ersten Mal ernsthafte #Konkurrenz bekommen. Denn das Land will nun selbst einen #S-Bahn-Fuhrpark aufbauen.
Der Fahrplan für den Kauf neuer #S-Bahn-Wagen zeichnet sich ab: Nach monatelangen Kontroversen um die „#Markterkundung für Beschaffung und Betrieb“ hat sich die rot-rot-grüne Koalition nach Auskunft der Verkehrsverwaltung auf drei wesentliche Punkte verständigt.
Vereinbart wurde demnach, dass die Ausschreibung als „#Kombinationsverfahren“ erfolgen soll. Das heißt, dass sowohl ein #Gesamtangebot für die Beschaffung, Instandhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge abgegeben werden kann als auch die Lose „#Beschaffung und Instandhaltung“ sowie „#Betrieb“ getrennt vergeben werden können. Zweiter Punkt ist der Aufbau eines landeseigenen Fahrzeugpools, dritter die Abstimmung mit Brandenburg in einem Lenkungskreis. Als nächster Schritt soll die Vergabe im EU-Amtsblatt vorab bekannt gemacht werden.
Dieses Vergabeverfahren bedeutet, dass die Bahn zum ersten Mal ernsthafte Konkurrenz bekommen könnte. Denn kaum ein anderes Unternehmen kann die milliardenschwere Investition stemmen, die die Anschaffung Hunderter neuer S-Bahn-Wagen bedeutet. Die kann nun das Land kaufen, das dafür bereits Rücklagen gebildet hat. Mitfinanzieren müssen Berlin und Brandenburg den Fuhrpark ohnehin. Bisher sind die Kosten in den „Bestellerentgelten“ eingepreist, die die Länder der S-Bahn als Auftraggeber für deren Leistung überweisen. Wenn das Land einem Bahnunternehmen künftig seinen eigenen Fuhrpark überlässt, fallen die Zuschüsse …