SicherheitsvorkehrungenU-Bahnhöfe, aus Senat

13.03.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Am 18.01.25 ereignete sich am #U-Bahnhof #Brandenburger Tor ein tödlicher #Unfall, bei dem ein Mann, der einen Rollstuhl nutzte, von einer anfahrenden U-Bahn erst mehrere Meter weit mitgeschleift wurde, anschließend mit einer #Absperrung kollidiert ist und in das #Gleisbett gestürzt ist. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Hergang dieses Unfalls sowie auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für #Sicherheitsvorkehrungen an U-Bahnhöfen.

Frage 1:

Was ist bisher zu den technischen #Ursachen des Unfalls bekannt? Frage 1.1:

Welcher #Baureihe und welchem Baujahr entstammt das am Unfall beteiligte Fahrzeug?

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zu Fuß mobil: 20 Grüne Hauptwege, aus Senat

13.11.2024

Frage 1:

Wie beurteilen die Bezirksämter als Fachvermögensträger jeweils den Zustand der 20 Grünen #Hauptwege, die in ihre Zuständigkeit fallen? Ich bitte um Angaben zu den Wegen 1-20!

Antwort zu 1:

Mitte:Alle Grünen Hauptwege im Bezirk Mitte werden als #wandertauglich ein- geschätzt.
Neukölln:Durch den Bezirk Neukölln verlaufen die Teilstücke der Wege 10, 15, 17 und 18. Der Zustand und die Nutzbarkeit der Wege sind überwiegend gut. Nicht alle Wege sind durchgängig #barrierefrei (z.B. Stufen)
Reinickendorf:Im Bezirk Reinickendorf befinden sich insgesamt vier Grüne Hauptwege:   Weg 3 – Heiligenseer Weg Weg 4 – Lübarser Weg Weg 13 – Barnimer Dörferweg Weg 16 – Humboldt-Spur   Alle Wege berühren unterschiedliche Vermögensträger, wie das Stra- ßen- und Grünflächenamt, Berliner Forsten und Gelände von Woh- nungsbaugesellschaften. Die Unterhaltung der im Fachvermögen des SGA befindlichen Wege erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche im Rahmen ihrer grundsätzlichen Verantwortlichkeit, insofern kann deren Zustand als gut beurteilt werden
Spandau:Die im Bezirk Spandau verlaufenden vier Wege oder Teilabschnitte der „ Grünen Hauptwege“ Nr. 1, Nr. 2, Nr. 12 und Nr. 20 sind in einem nutz- baren, verkehrssicheren Zustand.
Treptow-Köpenick:Die Wege in Grünanlagen ebenso wie das öffentliche Straßenland wer- den regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf werden Maßnahmen ergrif- fen, um die Verkehrssicherheit herzustellen. Das Bezirksamt geht inso- fern davon aus, dass die Wege verkehrssicher sind.
Pankow:Hier ist es nicht möglich, genaue Angaben zu machen. Jedoch ist die Verkehrssicherheit immer gegeben.
Marzahn-Hellers- dorf:In Grünanlagen des Fachbereiches Grün des BA Marzahn -Hellersdorf (als Fachvermögensträger) verlaufen folgende Wegeführungen für Ber- lins 20 Grüne Hauptwege: Weg 6: Lindenberger Korridor Weg 7: Hönower Weg Weg 8: Kaulsdorfer Weg Weg 14: Wuhletalweg Weg 16: Humboldt-Spur   Die Wegeführungen laufen über Wegeverbindungen in Grünanlagen, als auch im öffentlichen Straßenland. Die o.g. Wege des Bezirkes be- finden sich in einem verkehrssicheren Zustand.
Friedrichshain- Kreuzberg:Im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes sind nur Wege 1, 5, 18, 19. Der Zustand der öffentlichen Straßen und Gehwege ent- spricht dem verkehrssicheren Zustand.
Tempelhof-Schöne- berg:Der Zustand der Wege ist grundsätzlich als gut zu bewerten.
Charlottenburg-Wil- mersdorf:Die Teilbereiche Spreebogen; Galvanistr./ Iburger Ufer und Ruhwald- weg  zum  Murellenweg  verlaufen  durch Grünanlagen.  Entsprechend
 werden die Wege nach dem Berliner Grünanlagengesetz unterhalten. Diese sind in Teilen sanierungsbedürftig.
Steglitz-Zehlendorf:Antwort Fragen 1 bis 3: Durch den Bezirk Steglitz-Zehlendorf führen die Grünen Hauptwege 15 „ Teltower Dörferweg“ und 17 „ Teltowkanalweg“ . Diese Wege verlaufen wie bei den Grünen Hauptwegen üblich durch bestehende Grünkorri- dore der Stadt. Diese Wege werden in den Teilstrecken, die in der Zu- ständigkeit des Fachbereichs Grünflächen sind, vom Bezirksamt in ei- nem verkehrssicheren Zustand gehalten. Der Grüne Hauptweg 15 führt unter anderem entlang des Buschgra- bens. Hier ertüchtigt die Grün Berlin GmbH in Absprache mit dem Fach- bereich Grünflächen ein Wegeteilstück. Es ist vorgesehen, nach Fertig- stellung der Baumaßnahme Bänke aufzustellen. Im weiteren Verlauf durch den Johann-Baptist-Gradl-Grünzug wurden bereits vor zwei Jah- ren durch den Fachbereich Grünflächen die Wege saniert, neue Bänke aufgestellt und Spielplätze überarbeitet. Der Grüne Hauptweg 17 führt zunächst entlang des Königsweges. Hier hat der Fachbereich Grünflächen die Attraktivität des Teilstücks durch die gezielte Verwendung gebietsheimischer und artenreicher Saatgut- mischungen im Bereich der Seitenstreifen aufgewertet. Dadurch werden die Standortbedingungen für die wertvollen Alteichen in diesem Wege- abschnitt verbessert. Im weiteren Verlauf führt der Grüne Hauptweg 15 entlang des Teltowkanals. Aktuell führt der Fachbereich Grünflächen im Teilabschnitt „ Paul-Schwarz-Promenade“ – zwischen der Treppe am Krahmersteg und dem Hubschrauberlandeplatz der Charité Wegesa- nierungsarbeiten durch. Bereits im Juli 2024 wurde der Teilabschnitt „ Weverpromenade“ – zwischen der Birkbuschstraße und Am Eichgarten saniert. In der Straße Am Eichgarten wiederum ist der Fachbereich Tief- bau aktuell dabei einen Rad- und Gehweg anzulegen.

Frage 2:

Wie beurteilen die Bezirksämter die #Ausstattung der grünen Hauptwege mit #Bänken, #Toiletten, #Trinkbrunnen und anderen Einrichtungen, die das entspannte Gehen fördern? Auf welchen Abschnitten von Grünen Hauptwegen ist künftig das Aufstellen von Bänken, Toiletten, Trinkbrunnen oder anderen Einrichtungen geplant? Ich bitte um Anga- ben zu den Wegen 1-20!

Antwort zu 2:

 Nr. 1: Spreeweg / Berliner Urstromtal (9,9 km) Nr. 3: Heiligenseer Weg (8,2 km) Nr. 4: Lübarser Weg (1,0 km) Nr. 5: Nord-Süd-Weg (10,1 km) Nr. 18: Innerer Parkring (6,0 km) Nr. 19: Tiergartenring (13,4 km)   Entlang der Wege befinden sich über 600 Bänke, 45 Spielplätze, 15 Toiletten und über 30 Trinkbrunnen. Für den Fußverkehr und das Wandern sind besonders Bänke von Wich- tigkeit, mit diesen sind die Grünen Hauptwege in Berlin Mitte sehr gut ausgestattet. Besonders gut ausgestattet ist der Nord-Süd-Weg, hier fin- den Wandernde alle 200 m eine Bank. Nur in neun Bereichen entlang der anderen Grünen Hauptwege in Mitte befindet sich keine Bank in ei- ner Entfernung von maximal 200 m. Weiterhin sind alle Wege nah an Toiletten gelegen. Mit Ausnahme von zwei Abschnitten zwischen 300 m und 700 m Länge findet sich immer eine Toilette in weniger als 1 km Entfernung.   Eine vergleichbare Beurteilung ist nicht möglich, da es keinen Maßstab gibt. Das Bezirksamt Mitte bewertet die vorhandene Ausstattung für ei- nen Wanderweg in der Innenstadt als gut.
Neukölln:Die durch den Bezirk Neukölln verlaufenden Teilstücke werden nicht ge- zielt mit den genannten Ausstattungsgegenständen versehen. Dort, wo Wege durch Parkanlagen oder durch anderweitig ausgestattete öffent- liche Räume verlaufen, steht deren Infrastruktur zur Verfügung.
Reinickendorf:Viele Abschnitte der Grünen Hauptwege führen durch öffentliche Park- anlagen und Grünflächen des Bezirks Reinickendorf. Hier stehen grund- sätzlich ausreichend Bänke zur Verfügung. Im Bereich von Feldfluren, Kleingärten und entlang von Gehwegen an Straßen ist die Ausstattung an Bänken geringer und mitunter auch nicht vorgesehen. Konkrete Pla- nungen hinsichtlich neuer Bankstandorte bestehen gegenwärtig nicht, allerdings können Standortwünsche bzw. –vorschläge an das Straßen- und Grünflächenamt gerichtet werden, die dann entsprechend einer Prüfung unterzogen werden. Wie auf der Internetseite des Senats beschrieben, handelt es sich um Wanderwege, die „ nicht barrierefrei“ sind und „ Hindernisse“ aufweisen können (vgl.  http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ na tur-und -gruen/ la nd – scha ftsp la nung / gruene-ha up tweg e/ ). Entlang der Grünen Hauptwege befinden sich ebenfalls öffentliche Toi- letten. Nach Kenntnis des Bezirks sind hierzu die Planungen ausgeführt
 und abgeschlossen, ebenso für die Trinkbrunnen. Weitere Einrichtungen sind seitens des Bezirks aktuell nicht geplant.
Spandau:Bei den o.g. Wegen sind ausreichend Ausstattungselemente vorhanden.
Treptow-Köpenick:Entsprechende Prüfungen oder Auswertungen dazu wurden seitens des Bezirksamts nicht durchgeführt.
Pankow:Hier ist es nicht möglich, genaue Angaben zu machen.
Marzahn-Hellers- dorfDie Ausstattung mit Bänken und Abfallbehältern an den in Antwort 1 aufgeführten Wegeabschnitten der 20 grünen Hauptwege im Zustän- digkeitsbereich wird aus Sicht der zuständigen Fachvermögensträger (Fachbereiche Grün und Straße) als ausreichend eingeschätzt.
Friedrichshain- KreuzbergDerzeit  sind  keine  zusätzlichen  Ausstattungen  geplant.  Die  grünen Hauptwege sind entsprechend der üblichen Gehwegausstattung aus- gestattet.
Tempelhof-Schöne- bergAlle Grünanlagen in Tempelhof-Schöneberg sind mit Bänken ausge- stattet. Über Toiletten- und Trinkbrunnenstandorte entlang der grünen Hauptwege kann in der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden, da der Fachbereich Grünflächen derzeit über kein Informationssystem verfügt, wo alle Karten übereinander gelagert werden können. Aktuell sind keine weiteren Toiletten- und Trinkbrunnenstandorte geplant, da es z.T. an einer Finanzierung auf Senatsebene mangelt.
Charlottenburg-Wil- mersdorfDie Wege werden entsprechend nach dem Berliner Grünanlagengesetz unterhalten. Die Ausstattung orientiert sich ebenfalls am Berliner Grün- anlagengesetz, wobei Trinkbrunnen und Toiletten dazu nicht zählen.
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 1

Frage 3:

Welche #Ausbaumaßnahmen fanden an den Grünen Hauptwegen seitens der Bezirksämter seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 statt? Wie hoch waren jeweils die Kosten und aus welchen Haushaltsmitteln (Titel/ Kapitel) wurden die Maßnahmen finanziert?

Antwort zu 3:

Mitte:Es fanden generell Instandsetzungsmaßnahmen und Sanierungsmaß- nahmen statt. Die Eigenschaft eines Wegeabschnitts als Grüner Haupt- weg ist kein Initial für Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßna hmen. Der Bezirk Mitte unterhält die Wege im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel. Insbesondere in den Grünanlagen ist die Wegeunterhaltung stark unterfinanziert.
Reinickendorf:Ein Teil des Weges 16 entlang des Nordgraben zwischen Ziekowstraße und Gorkistraße wurde als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgebaut. Hierfür sind Kosten i.H.v. 432.265,73 € entstanden. Diese wurden aus
 dem Sonderprogramm „ Stadt und Land“ finanziert, wovon 75 % auf den Bund entfielen. Diese zweckgebundenen Mittel wurden bei Kapitel 2707, Titel 52190 zum Soll gestellt und ausgezahlt. 25 % wurden vom Land übernommen und aus Kapitel 2707, Titel 52108 finanziert.
Spandau:Der Bezirk Spandau hat bei den o.g. die üblichen Unterhaltungsmaß- nahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt.
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Das Bezirksamt hat aus eigener Veranlassung keine derartigen Maß- nahmen durchgeführt. Weiterführende Fragen sind an die SenMVKU zu richten.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine Informationen vor. Im Zuständigkeitsbereich des SGA sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt.
Friedrichshain- Kreuzbergkeine
Tempelhof-Schöne- bergEs fanden keine speziellen Ausbaumaßnahmen an den Grünen Haupt- wegen statt.
Charlottenburg-Wil- mersdorfFehlanzeige, übliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 1

Frage 4:

Welche Ausbaumaßnahmen fanden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 statt, um #Lückenschlüsse vorzunehmen?

Antwort zu 4:

Mitte:Im Bezirk Mitte fanden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 Ausbau- maßnahmen an der Lücke 01-10 des Grünen Hauptweges „ #Spreeweg“ statt. Die Spreeuferwege zwischen Brückenstraße und Schillingbrücke befinden sich in Umsetzung bzw. in Planung. Weiterhin wurde der #Spreeradweg entlang des Holsteiner Ufers umgesetzt.
Reinickendorf:keine
Spandau:Im  Bezirk  Spandau  mussten  keine  Ausbaumaßnahmen  für  Lücken- schlüsse durchgeführt werden.
Treptow-Köpenick:Dazu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Pankow:Siehe Antwort zu 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zu- ständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- KreuzbergKeine; im öffentlichen Straßenland wurde kein Lückenschluss betrieben.

Der Spree-Rad- und Wanderweg (West) (paralleler Verlauf mit dem Grünen Hauptweg 1, Lücken 01-04 bis 01-06) hat den barrierefreien Ausbau des westlichen Teils zum Ziel. Die Entwurfspla- nung liegt vor, die Bauplanungsunterlage ist in Prüfung. Konkrete nächste Planungsschritte kön- nen aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht angegeben werden.

Frage 5:

Wurden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 weitere Machbarkeitsstudien für Lückenschlüsse in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche?

Antwort zu 5:

Nein, seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 11432 wurden keine weiteren Mach- barkeitsstudien für Lückenschlüsse in Auftrag gegeben.

Frage 6:

Welchen Bearbeitungsstand haben folgende Lücken:

  1. Lücke 16-03 des Grünen Hauptweges „ Humboldt-Spur“
  2. Lücke 06-01 A des Grünen Hauptweges „ Lindenberger Korridor“
  3. Lücke 06-01 B des Grünen Hauptweges „ Lindenberger Korridor“
    d)             Lücke 16-07 des Grünen Hauptweges „ Humboldt-Spur“
  4. Lücke 17-05 des Grünen Hauptweges „ Teltowkanalweg“
  5. Lücke 17-08 des Grünen Hauptweges „ Teltowkanalweg“ g)  Lücke 01-20 des Grünen Hauptweges „ Spreeweg“

h)      Lücken 01-13 – 01-17 des Grünen Hauptweges „ Spreeweg“

Antwort zu 6:

a)-d) Es wird weiterhin geprüft, in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen, den Lücken- schluss der Lücken 16-03, 06-01 A, 06-01 B und 16-07 mit Hilfe des Fördermittelpro- gramms BENE-II zu realisieren. Im Rahmen der Vorbereitung wurden für diese Lücken feld- ökologische Kartierungen im Jahr 2022 beauftragt und 2023 abgeschlossen. Weiterhin wurde für Lücke 16-03 durch den Bezirk Reinickendorf die Vermessung des Geländes durchgeführt.

e) Die Machbarkeitsstudie wurde dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg für eine mögliche Um- setzung zur Verfügung gestellt. Der Senat kann keine Aussage zur zeitlichen Realisierung treffen.

f)-h) Die Machbarkeitsstudien wurden dem Bezirk Treptow-Köpenick für eine mögliche Umset- zung zur Verfügung gestellt. Der Senat kann keine Aussage zur zeitlichen Realisierung tref- fen.

Frage 7:

Welchen Status haben die in der Drs. 19/ 11432 angekündigten Maßnahmen im Rahmen eines Fördermittelprojekts zwischen 2022 und 2027 fünf Lückenschlüsse im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege zu realisieren?

Antwort zu 7:

Die Projektskizze zum Vorhaben „ 2128-B5“ Grüne Hauptwege Berlin: Umsetzung von Lücken- schlüssen wurde eingereicht und bewilligt. Die Antragstellung steht aufgrund fehlender personel- ler Ressourcen aus. Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine Ko-Finanzierung seitens des Landes Berlin notwendig. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ist diese Ko-Finan- zierung nicht gesichert. Der Senat kann keine Aussage zur zeitlichen Realisierung treffen.

Frage 8:

Wurden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 Bodenversiegelungen auf den Grünen Hauptwegen vorgenommen? Wenn ja, warum und Bitte um detaillierte Begründung.

Antwort zu 8:

Mitte:Eine Befestigung der Wege in Teilabschnitten ist zur barrierefreien Nut- zung notwendig und wurde bei allen Maßnahmen nach reiflicher Abwä- gung umgesetzt.
Neukölln:nein
Reinickendorf:Auf einem ca. 1 km langen Abschnitt des Weges 16 wurde ein gemein- samer Geh- und Radweg angelegt. Der vorhandene Weg war zwischen 2 und 3 m breit, eine Hälfte mit Asphalt und Pflaster befestigt und die andere Hälfte bestand überwiegend aus einem ungebundenen Bau- stoffgemisch. Dieser Wegeabschnitt stellt, nicht zuletzt als Teil der Hum- boldt-Spur, eine wichtige Wegebeziehung dar, so dass den Erfordernis- sen entsprechend der Ausbau für den Zweirichtungsradverkehr notwen- dig war und hierfür eine Verbreiterung des Weges auf durchgehend 4 m den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt ist.
Spandau:Im Bezirk Spandau wurden keine Bodenversiegelungen an den o.g. We- gen vorgenommen.
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Tempelhof-Schöne- bergIm Bereich des Weges Nr. 15 (Tirschenreuther Ring) wurde zur Verbes- serung der Schulwegsicherheit der vorhandene Promenadengrantweg gepflastert.
Steglitz-ZehlendorfAntwort Fragen 8 bis 11: Bei  Unterhaltungsmaßnahmen wird  der vorhandene  Wegebelag  in- standgesetzt. Innerhalb geschützter Grün- und Erholungsanlagen wird, bei gleicher Eignung und örtlicher Funktionalität, vorzugsweise mit wasserdurchläs- sigen Wegebelägen gearbeitet.

Sofern sich die Grünen Hauptwege mit dem Verlauf des Berliner #Mauerwegs überlagern, wurden bzw. werden im Fall einer baulichen Grunderneuerung des Mauerweges keine Flächen über das bereits bestehende Maß hinaus versiegelt. Die vorherige Oberflächenbeschaffung war bereits Asphalt.

Frage 9:

Sind Bodenversiegelungen auf grünen Hauptwegen geplant? Wenn ja, warum und Bitte um detaillierte Begründung.

Antwort zu 9:

Mitte:Jede Form von Wegebefestigung ist eine Art von Versiegelung. Grund- sätzlich wird eine dezentrale Ableitung des Niederschlagswassers favo- risiert.
Neukölln:nein
Reinickendorf:Die Planungen für den Lückenschluss 16-03 zwischen Ziekowstraße und BAB sehen eine Neuanlage eines befestigten Weges südlich vom Nord- graben vor, die letztendlich aus Gründen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit notwendig ist, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, als dass in der unmittelbaren Umgebung ein neuer Schulstandort vor- gesehen ist.
Spandau:nein
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Tempelhof-Schöne- bergWeitere Versiegelungen sind nicht geplant und werden nur dort umge- setzt, wo es für die Barrierefreiheit notwendig ist und eine lokale Versi- ckerung ermöglicht wird.
Charlottenburg-Wil- mersdorfIn Grünanlagen erfolgen grundsätzlich keine Versiegelungen
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 8

Der Spree-Rad- und Wanderweg (West) (paralleler Verlauf mit dem Grünen Hauptweg 1) hat den barrierefreien Ausbau des westlichen Teils zum Ziel. Da es sich um einen kombinierten Rad- und Fußweg handelt und zudem die Barrierefreiheit berücksichtigt werden muss, ist eine Ausfüh- rung in Asphaltbauweise vorgesehen.

Frage 10:

Wurden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 #Entsiegelungsmaßnahmen auf den Grünen Hauptwegen vorgenom- men? Wenn ja, bitte konkrete Nennung der Maßnahmen.

Antwort zu 10:

Mitte:Nein, seit Beantwortung  der Drs. 19/ 11432 wurden keine Entsiege- lungsmaßnahmen auf den Grünen Hauptwegen vorgenommen. Kon- krete Maßnahmen können daher nicht genannt werden.
Neukölln:nein
Reinickendorf:nein
Spandau:nein
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 8

Frage 11:

Sind Entsiegelungsmaßnahmen auf Grünen Hauptwegen geplant? Wenn ja, bitte konkrete Nennung der Maßnah- men.

Antwort zu 11:

Mitte:Aktuell sind keine Entsiegelungsmaßnahmen auf Grünen Hauptwegen geplant.
Neukölln:nein
Reinickendorf:nein
Spandau:nein
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Charlottenburg-Wil- mersdorfDerzeit stehen keine Maßnahmen an.
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 8

Frage 12:

Welchen rechtlichen Bestimmungen unterliegt das Befahren der 20 Grünen Hauptwege mit #E-Scootern?

Antwort zu 12:

Das Wegeleit- und Informationssystem für die Grünen Hauptwege gründet auf einer Ausweisung mit einer nichtamtlichen Hinweisbeschilderung, welche benachbarte Stadtteile fußläufig verbin- det oder zum nächsten Naherholungsgebiet führt. Bei den Grünen Hauptwegen handelt es sich nicht um ein isoliertes Wegenetz (Grüne Hauptwege Berlin – Berlin.de).

Die in Anspruch genommenen Straßen, Wege und Plätze oder auch Grünanlagen und sonstige Flächen unterliegen hinsichtlich der Bestimmungen zum Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen den geltenden Regularien wie der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) oder dem Grünanlagengesetz Berlin.

Frage 13:

Sollte das Befahren der Grünen Hauptwege mit E-Scootern uneingeschränkt möglich sein, wird der Senat mit den Bezirksämtern Maßnahmen veranlassen, um das Befahren mit E-Scootern künftig zu unterbinden, bspw. durch Geo- Fencing?

Antwort zu 13:

Das Befahren der Grünen Hauptwege mit E-Scootern ist, wie in Antwort zu Frage 12 dargelegt, nicht uneingeschränkt möglich. Besondere Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrsverhaltens von Elektrokleinstfahrzeugen auf Grünen Hauptwegen plant der Senat nicht.

Berlin, den 12.11.2024

In Vertretung Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

ADAC sieht bei vielen „Bike and Ride“-Anlagen Verbesserungsbedarf, aus rbb24

10.10.2024

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/10/berlin-brandenburg-adac-test-bike-ride-pendeln-umland-fahrrad-bahnhof.html

300.000 #Pendler gibt es in Berlin und Brandenburg, meist sind sie mit dem Auto unterwegs. „#Bike and Ride“-Anlagen sollen mehr Menschen zur klimaneutralerer #Mobilität bewegen – doch die Qualität der Rad-Parkplätze hat laut #ADAC-Test noch Luft nach oben.

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Infrastruktur: Kabeldiebstahl bei der BVG und der Deutschen Bahn AG, aus Senat

15.12.2023

Frage 1:

Wie oft und in welchem Wert kam es jeweils bei der BVG zum angezeigten #Kabeldiebstahl in den Jahren 2018 bis 30.11.2023?

  1. In welcher Höhe ist der jeweils entstandene #Folgeschaden zu beziffern?
  2. Gab es dadurch für Fahrgäste #Behinderungen, wenn ja welche und wie lange dauerten diese jeweils?
  3. Welche #Maßnahmen ergriff die BVG bereits und ergreift das Unternehmen in Zukunft um diese Diebstähle zu #verhindern?
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Straßenverkehr: Jugendverkehrsschulen in Berlin, aus Senat

12.09.2023

  1. 1. Wie viele #Jugendverkehrsschulen existieren derzeit in Berlin und durch wen werden diese betrieben? (Aufstellung nach Bezirken und beauftragten Trägern erbeten.)
  • 2. Welche Form haben die derzeitigen Verträge, die in den jeweiligen Jugendverkehrsschulen geschlossen worden sind und wie lang sind die jeweiligen Laufzeiten? (Aufstellung nach Jugendverkehrsschulen, Vertragsform und Laufzeit erbeten.)
  • 3. Wie ist die derzeitige #Ausstattung (z.B. mit Fahrrädern, Rollern, Kettcars) in den jeweiligen Jugendverkehrsschulen? (Quantitative Aufstellung nach Jugendverkehrsschulen erbeten.)
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Bahnindustrie: Mireo Plus B und Mireo Plus H: Neue Wege im Fahrzeugdesign, aus VBB

03.05.2023

https://www.vbb.de/news/mireo-plus-b-und-mireo-plus-h-neue-wege-im-fahrzeugdesign/

Der #Fahrzeughersteller Siemens Mobility und die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) haben heute das finale Design des Mireo, der ab Dezember 2024 in den Netzen Heidekrautbahn und Ostbrandenburg eingesetzt werden soll, vorgestellt. Sowohl Außen- als auch Innendesign des performanten und #nachhaltig konzipierten Fahrzeugs spiegeln die Innovation der #klimafreundlichen #Hybridantriebe wie auch die umfangreichen Mehrleistungen bei #Ausstattung, Fahrgastservice und #Komfort wider. 

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Bahnhöfe: S Bahn Bahnhof Berlin Ahrensfelde, aus Senat

Frage 1:
Gibt es Planungen zur Umgestaltung oder #Modernisierung des S Bahnhofes Berlin #Ahrensfelde? Falls
ja, welche, falls nein, warum nicht?
Frage 2:
Gibt es Planungen zur #Renovierung des S Bahnhofes Berlin Ahrensfelde? Falls ja, welche, falls nein,
warum nicht?
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Situation und den derzeitigen #Zustand des S Bahnhofes Ahrensfelde? Falls keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind, warum nicht? Falls Maßnahmen vorgesehen sind,
wann wird damit begonnen?

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Bahnindustrie: Deutsche Bahn plant Mega-ICE: Diese Bahn wird ein echter Hingucker, aus Frankfurter Rundschau

https://www.fr.de/panorama/deutsche-bahn-db-ice-zug-xxl-neu-fahrgaeste-geschwindigkeit-platz-sitzplatz-hauptbahnhof-frankfurt-ltt-zr-90214156.html

Die Deutsche Bahn präsentiert eine Neuerung im #XXL-Format. Hat die DB auf die Kritik am vorhergehenden #ICE-Modell reagiert?

Mitten in der Corona*-Pandemie kündigt die Deutsche Bahn (DB) eine große Neuerung an.
Ein XXL-ICE soll auf die Gleise kommen.
Am kleineren #ICE4 gab es viel Kritik – Wie steht es bei der neuen Zug-Variante um Platz, #Geschwindigkeit und Co.?

Frankfurt – Schon zur Einführung des ICE 4 gab es viel Kritik. Einige Kunden der DB waren mit der #Ausstattung und der #Power des Zuges ganz und gar nicht zufrieden. Mitten in der Corona-Pandemie präsentiert die Deutsche Bahn nun eine Neuerung für den kritisierten ICE. Aber hat die neue ICE-Variante das Zeug dazu, der Kritik aus der Vergangenheit standzuhalten?

Die ersten XXL-Züge der DB sind in jedem Fall ein Hingucker. Mit ihren 375 Metern an Länge sind sie die Riesen unter den Zügen. Kein Zug in der Geschichte der Bahn kommt daran heran. Durch die Konstruktion von #Siemens können besonders viele Reisende untergebracht werden, wie die Deutsche Bahn mitteilt. In der XXL-Variante mit 13 Teilen gibt es satte 918 Sitzplätze.

Deutsche Bahn (DB) mit Neuerung im XXL-Format – Was tatsächlich möglich …

Mobilität + barrierefrei: Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von #S- und #U-Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Bahnverkehr: Interconnex: Ein neues Angebot im Fernverkehr Seit dem 1. März 2002 verkehrt täglich der erste Fernverkehrszug von Connex auf der Strecke Gera – Leipzig – Berlin – Rostock., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002204

Das als #InterConnex bezeichnete Produkt ist dabei ein erstes Experiment für #überregionale Verbindungen, das sich im Vergleich zur Deutschen Bahn durch ein einfaches und günstiges #Tarifsystem auszeichnet.

Auf der 475 km langen Strecke verbindet dieser Zug alle neuen Bundesländer untereinander bzw. mit der #Bundeshauptstadt. Der #Interconnex fährt innerhalb Berlins über den östlichen Berliner Außenring mit Halt in #Berlin-Lichtenberg. Diese Fahrtroute wird allerdings auch von #Connex selbst als noch nicht optimal eingeschätzt, kundenfreundlicher wäre sicherlich die Führung über die #Stadtbahnstrecke. Der Fahrplan:

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