Regionalverkehr: Brandenburg kürzt Bahn Zahlungen wegen Verspätungen Nur eine Linie des Regionalexpresses erreichte im Herbst 2019 die vereinbarte Leistung., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/regionalbahnen-nach-berlin-brandenburg-kuerzt-bahn-zahlungen-wegen-verspaetungen/25556290.html

Nur eine Linie des #Regionalexpresses erreichte im Herbst 2019 die vereinbarte Leistung. Der Bahn entgeht deshalb ein sechsstelliger Betrag.

Die Deutsche Bahn hat auf mehreren Linien zwischen Berlin und Brandenburg die vertraglich zugesagte #Beförderungsleistung für Fahrgäste verfehlt. Brandenburg hat daher die #Zahlungen an die Bahn-Tochtergesellschaft DB Regio allein für den #Regionalexpress 7 sowie für die drei Regionalbahnlinien 10, 13 und 14 für die Monate Oktober und November 2019 um rund 310.000 Euro gekürzt. Das geht aus einer Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Christian Görke an die Landesregierung hervor.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums in Potsdam wurde nur auf der Linie #RB13 (Berlin-Jungfernheide – #Wustermark) im Oktober die vereinbarte Leistung zu 100 Prozent erfüllt. Die meisten Ausfälle gab es im November auf der Linie #RB10 (Berlin-Südkreuz – Nauen) mit nur 83 Prozent. Auf den beiden anderen Verbindungen #RE7 (Dessau – Berlin-Stadtbahn – Wünsdorf) und #RB14 (Nauen – Berlin-Schönefeld) schwankten die sogenannten Liefernachweise zwischen 91 und 96 Prozent.

„Wie in einem Viehtransporter“
Görke, der Verkehrsexperte seiner Fraktion ist und von Januar 2014 bis November 2019 in der rot-roten Koalitionsregierung Finanzminister …

BVG: Zuschüsse für die BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele staatliche #Zuschüsse in welcher Höhe erhielt die BVG im Jahre 2016 und 2015 vom Land Berlin?
Antwort zu 1:
Die #Zahlungen des Landes Berlin an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Dabei handelt es sich nur zum Teil um echte Zuschüsse im Sinne des Steuerrechts (insbesondere bei Investitionen). Bei den Zahlun-gen für Verkehrsleistungen auf Grundlage des #Verkehrsvertrages handelt es sich um ein #Leistungstauschverhältnis, bei dem der öffentlichen Leistung eine definierte Gegenleistung (Erbringung von Verkehrsleistungen) gegenübersteht. Gleiches gilt für Tarifersatzleistun-gen. Kapitel/Titel Bezeichnung Ist 2016 (T€) Ist 2015 (T€)
Bestellung von Verkehrsleistungen
0730/54045
Leistungen des innerstädtischen ÖPNV
302.800
287.200
Tarifersatzleistungen
0730/68213
Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Leistungen (gemeinwirtschaftliche Leistung der BVG im Ausbildungsverkehr)
72.000
64.700
1330/68212
Ersatz von Fahrgeldausfällen an die BVG (Schwerbehindertenfreifahrt)
33.223
35.800
2
Kapitel/Titel Bezeichnung Ist 2016 (T€) Ist 2015 (T€)
1330/68213
Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Leistungen (ermäßigtes Schülerticket, Berlin Ticket S, Erstattung Ruhegeldzahlungen)
43.421
40.700
Investitionen und Begleitmaßnahmen
0730/89102
Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV (nur BVG)
228.588
232.800
0730/89103
Zuschüsse an die Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft


2920/89112
Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau v. Straßenbahnhaltestellen


2920/89113
Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen


8910/80005
Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) Kleinprofilfahrzeuge IK

43.300
Sonstiges
1330/66123
Schuldendienst für Darlehen an die BVG

5.600
Zahlungen an die BVG 680.032 710.100
Frage 2:
Wieviel Gewinn/Verlust erwirtschaftete die BVG im Jahr 2016 und 2015?
Antwort zu 2:
Ausweislich der entsprechenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 betrug das Jahresergebnis:
2016 (T€) 2015 (T€)
BVG Konzern
11.681
18.291
BVG AöR
11.247
17.515
Die jeweiligen Jahresüberschüsse wurden auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag saldiert.
Frage 3:
Wie hoch waren die Gesamtaufwendungen der BVG für den öffentlichen Nahverkehr im Jahr 2016 und 2015?
3
Antwort zu 3:
Alle Tätigkeiten der BVG AöR und ihrer verbundenen Unternehmen dienen direkt oder indirekt dem öffentlichen Nahverkehr:
Geschäftszweck der BVG ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr insbesondere für Berlin mit Omnibussen, Straßenbahnen und Bahnen besonderer Art, das Betreiben von Fährverkehr auf den Berliner Gewässern sowie eines Omnibus-Ausflugs- und Sonderverkehrs einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen und die Durchführung von Werbung an, auf und in den Verkehrsanlagen und Verkehrsmitteln sowie auf öffent-lichem Straßenland. Darüber hinaus vermietet die BVG mit ihren Tochtergesellschaften Geschäftsräume in Verkehrsanlagen sowie auf öffentlichem Straßenland.
Insbesondere die BVG AöR ist mit dem Kerngeschäft der Verkehrserbringung befasst, die Schwerpunkte der sieben im Konzern konsolidierten Unternehmen und zwei Beteiligungen liegen bei Personalgestellung, Betrieb des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), Verkehrs-werbung und Vermietung von Räumlichkeiten, Bau der U5, Finanzierung von Fahrzeug-beschaffungen, Sonder- und Ausflugsverkehren und Verkehrsplanung.
Die Aufwendungen betragen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt:
2016 (T€) 2015 (T€)
BVG Konzern
1.325.669
1.275.933
BVG AöR
1.318.119
1.268.310
Frage 4:
Wie hoch wären die Kosten für das Land Berlin bei Bereitstellung eines kostenlosen Nahverkehrs für alle Nutzer von Verkehrsmitteln der BVG?
Antwort zu 4:
Modellrechnungen hierzu sind uns nicht bekannt.
Die kassentechnischen Einnahmen für das Land Berlin (im Bereich Berlin AB) betrugen 2016 ca. 904 Mio. Euro (ohne Semestertickets). Diese Summe müsste mindestens zusätzlich zu den bisher schon zu leistenden Zahlungen für den Öffentlichen Personen-nahverkehr (ÖPNV, dies schließt den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit ein) vom Landeshaushalt aufgebracht werden, da ggf. gegenzurechnende Entlastungen durch Einsparung bei Vertriebskosten von zusätzlichen Maßnahmen u.a. zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Stabilisierung des Betriebs aufgebraucht bzw. sogar überschritten werden.
Würde ein Konzept des Nulltarifs in Berlin tatsächlich umgesetzt werden, würden sich die Kosten voraussichtlich aber nicht nur in der Kompensation wegfallender Fahrgelderlöse erschöpfen, es würden erhebliche Maßnahmen zur Ausweitung des ÖPNV-Angebots nötig. Bisherige Erfahrungen in verschiedenen Städten zeigen, dass sich die Fahrgast-zahlen mindestens um den Faktor 2 erhöhen. Dies würde insbesondere bereits jetzt schon stark nachgefragte und gut ausgelastete Korridore und Zeiten betreffen. Angesichts des in Berlin heute in der Hauptverkehrszeit häufig an der Auslastungsgrenze verkehrenden ÖPNV würde schon eine Verdoppelung der rund 1,44 Mrd. Fahrgäste pro Jahr (2016) sehr umfangreiche Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur erfordern.
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Insofern müsste hier erst im Infrastrukturbereich Vorsorge getroffen werden bevor tarifliche Entscheidungen zu treffen sind.
Frage 5:
Hat die Senatsverwaltung Kenntnis von einer Modellrechnung, die die finanziellen Synergien im Bereich Straßeninfrastruktur/Umweltschäden darstellt, welche bei Einführung des kostenlosen Nahverkehrs entstehen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 20.11.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Elektromobilität: Einsatz von Elektrobussen durch die BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Um wieviel höher werden die #Zahlungen des Berliner Senats an die #BVG im Vergleich zum letzten
Verkehrsvertrag ausfallen, wenn, wie vom Senat gefordert, ab 2020 nur noch #emissionsfreie #Busse
angeschafft werden dürfen?
Antwort zu 1:
Zurzeit sind E-Busse in der Anschaffung je nach eingesetzter Technik noch etwa 2-3mal
so teuer wie vergleichbare Dieselbusse. Hinzu kommt die notwendige Ladeinfrastruktur.
Aktuell kann allerdings nicht eingeschätzt werden, in welchem Umfang sich die
Mehrkosten zur Erreichung des genannten Ziels tatsächlich bewegen, da es sich bei den
bislang eingesetzten Elektrobussen noch nicht um erprobte Serientechnik handelt. In den
kommenden Jahren sind technische Weiterentwicklungen zu erwarten, die mit
zunehmender Serienreife zu einer deutlichen Kostensenkung insbesondere bei den
Anschaffungskosten von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur führen dürften. Hinzu kommen
Mengeneffekte durch die hohe Zahl zu beschaffender Fahrzeuge. Daneben sind die
Kosten eines E-Bus-Betriebes auch sehr stark von Betriebskonzepten, eingesetzten
Fahrzeugtypen und gewählter Ladetechnik abhängig. Im Bereich der Betriebskosten sind
dazu im laufenden, eingespielten Betrieb mittelfristig Kostensenkungen durch die im
Vergleich zum Diesel robustere und weniger komplexe Technik und geringeren
Wartungsaufwand wahrscheinlich.
2
Frage 2:
Um welchen Betrag über- oder unterschreiten die Betriebskosten für die Buslinie 204, die seit 2015 mit
E-Bussen betrieben wird, die Kosten für den vorherigen Betrieb mit Dieselfahrzeugen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit: „Der E-Bus-Betrieb der Linie 204 ist ein Pilotprojekt zur
Realisierung einer Elektro-Omnibus-Linie. Das Ziel des vom Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Schaufenster Elektromobilität
geförderten Projektes bestand im Sammeln wichtiger Erfahrungen, die beim Ausbau
alternativer Antriebe bzw. insbesondere der Elektromobilität zu berücksichtigen sind. Bei
den eingesetzten E-Omnibussen auf der Linie 204 handelt es sich um
Einzelanfertigungen. Der stabile Betrieb dieser Omnibusse ist über die Zeit durch
kontinuierliche technische Verbesserungen erreicht worden, was für Forschungs- und
Pilotprojekte durchaus typisch ist. Ein Vergleich der Betriebskosten dieser Pilot-E-Busse
mit Serien-Dieselbussen ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll.“
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass eine wichtige Zielsetzung von E-Bussen eine
deutliche Reduktion gesundheitsgefährdender Stoffe wie NOX, Feinstaub und auch von
CO2 ist, um die Luftqualität in Berlin zu erhöhen. Dieser Aspekt wird bei einem reinen
Betriebskostenvergleich nicht berücksichtigt.
Frage 3:
Bisher stammt der Strom für die Ebusse aus Kohlekraftwerken. Wie will man in Zukunft die Stromversorgung
für E-Busse sicherstellen, wenn man nicht nur auf Atom-, sondern auch auf Kohlekraftwerke verzichten
muss?
Antwort zu 3:
Die für den elektrischen Betrieb auf der Buslinie 204 notwendige elektrische Energie wird
von der BVG nicht separat eingekauft. Seit 1.1.2014 beschafft die BVG für ihren Bedarf
und insbesondere den Fahrstrom von U-Bahn und Straßenbahn ausschließlich Ökostrom
aus regenerativen Quellen. Der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in Deutschland betrug
2015 31,8% und stieg in den letzten drei Jahren im Schnitt um +2,5% p.a. Es ist davon
auszugehen, dass das Angebot an regenerativ erzeugtem Strom in Deutschland auch in
den kommenden Jahren weiter deutlich ansteigen wird, so dass hier nicht von Problemen
bei der Energieversorgung auszugehen ist.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: LG Frankfurt zu RegionalfaktorenBrandenburg verliert Klage gegen Deutsche Bahn, aus lto.de

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-urteil-308o5014-brandenburg-deutsche-bahn-regionalfaktoren/ Im Streit um #Zahlungen für die #Nutzung #regionaler #Strecken hat Brandenburg eine #Millionenklage gegen die Deutsche Bahn verloren. Die Ansprüche seien verjährt, entschied das LG Frankfurt/Main in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.

Die Bahn hatte 2003 sogenannte Regionalfaktoren für die Nutzung von Strecken in der Region eingeführt. Für weniger befahrene Strecken mussten Anbieter ein höheres Entgelt zahlen als für die Nutzung der Infrastruktur in Ballungsräumen. Da diese Trassen oft von privaten Anbietern genutzt werden, sah die Aufsichtsbehörde Wettbewerbsnachteile und erklärte die Regionalfaktoren im März 2010 für unzulässig. Inzwischen wurden sie wieder abgeschafft. Für den Zeitraum von 2004 bis 2006 hatte Brandenburg von der Bahn insgesamt rund 11,9 Millionen Euro zurück verlangt. Vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main trat das Land dabei stellvertretend für …