Fünf Jahre Berliner Mobilitätsgesetz: Anerkennen, was wirkt – pragmatisch weiterentwickeln, was den Alltag bremst, aus Senat

08.02.2026

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1641408.php

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt würdigt den Anspruch des Gesetzes, die #Mobilität in Berlin strategisch zu ordnen und weiterzuentwickeln – und zieht zugleich als Bilanz: Das #Mobilitätsgesetz hat sinnvolle #Leitplanken gesetzt und Verbesserungen angestoßen. Es hat aber auch gezeigt, dass ein stark technisch geprägtes Regelwerk nur dann Wirkung #entfaltet, wenn es im Alltag von Verwaltung, Bezirken, Wirtschaft und Stadtgesellschaft praktikabel #umsetzbar ist.

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Barrierefreie Beförderung: Was kommt nach Muva?, aus Senat

05.02.2026

Frage 1:

In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/ 23195 heißt es, es sei Ziel des Senats „ eine Lösung zur Erfüllung der Aufgabe einer Alternativen #Barrierefreien #Beförderung (#ABB) aus dem § 29 Abs. 6 #Mobilitätsgesetz (#MobG) und dem #Nahverkehrsplan für Berlin (#NVP) umzusetzen“ (S. 2). Welche Lösung(en) wurde(n) seither gefunden?

Frage 2:

Wie kommt das Land Berlin in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr seiner Verpflichtung aus Artikel 20 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (#UN-Behindertenrechtskonvention/ #UN-BRK) nach, demzufolge von den Vertrags- und ihren Gliedstaaten für „ Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“ ist?

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Marode Brücken als Hindernis für den Wirtschaftsverkehr – welche Alternativen plant der Senat?, aus Senat

26.01.2026

Frage 1:

Welche #Brücken im Land Berlin sind derzeit #lastbeschränkt? Bitte für alle lastbeschränkten Brücken die jeweils maximal zulässige #Fahrzeuglast angeben.

Antwort zu 1:

Die derzeit lastbeschränkten Brücken in der Baulast des Landes Berlin sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.

Nach Mitteilung der #Autobahn GmbH des Bundes sind die folgenden Brücken im Zuge von Autobahnen oder die Autobahn kreuzende Brücken im Land Berlin lastbeschränkt:

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Umbau der Torstraße – (k)eine Straße für Menschen?, aus Senat

18.11.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Die #Torstraße wird demnächst im 1. Teilabschnitt zwischen #Chausseestraße und #Rosenthaler Platz grundhaft #erneuert. Nach einer #Bürgerbeteiligung von Entwürfen 2022 wurde die Planung seit 2024 mit anderen Planungsgrundlagen umgeplant, von der Senatsverkehrsverwaltung veröffentlicht.

Bei Umbau oder grundhaften Erneuerungen von Straßen müssen aktuelle #Regelwerke und #Richtlinien berücksichtigt werden, insbesondere um den Schutz von Menschen zu #Fuß und auf dem #Rad zu verbessern, sowie um eine stadtverträgliche Verkehrsgestaltung zu ermöglichen und städtebaulichen Anforderungen zu entsprechen. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die Regelwerke zur Umsetzung der Vorgaben und Erreichung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes bei Planungen:

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Straßenverkehr: Kreuzungsumbau, aus Senat

17.07.2025

Frage 1:

Welche #Kreuzungen und sonstigen #Unfallschwerpunkte plant der Senat, wie im #Mobilitätsgesetz gemäß § 21 (3) festgelegt, in den Jahren 2025 und 2026 umzugestalten? Bitte um Auflistung nach Standort, Bezirk und geplante Bauzeit.

Frage 2:

Welche #Maßnahmen werden bei den #Umgestaltungen an welchen Standorten ergriffen?

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Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen bei der BVG, aus Senat

10.01.2025

Frage 1:

Aus einem Artikel der Berliner Zeitung vom 19.11.2024 geht hervor, dass das Projekt BVG #Muva und damit auch #Muva-Aufzugersatz nicht fortgeführt werden soll. Was ist der Grund für die Entscheidung das Projekt nicht mehr fortführen zu wollen?

a. Wie entwickelte sich die Zahl der Nachfragen nach dem Muva-Aufzugersatz seit Projektbeginn?

b. Von welchen Zielgruppen wurde der Aufzugersatz nachgefragt?

c. Wie konnten die Nutzer*innen Feedback zum Aufzugersatz geben? Wie wurde mit diesen Rückmeldungen weitergearbeitet?

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Fehlende Mittel für den ÖPNV und die Fokussierung auf fragwürdige Projekte gefährden die Mobilität in der Hauptstadt, aus Pro Bahn

31.10.2024

Der #Fahrgastverband #PRO BAHN Berlin/Brandenburg schlägt Alarm: Der Berliner Senat #vernachlässigt die dringend notwendige Finanzierung für den Ausbau und die #Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs (#ÖPNV). Statt in nachhaltige Verbesserungen zu investieren, verschärft die Einführung des #29-Euro-Tickets die #Haushaltslage weiter – und bedroht damit die Zukunft der Berliner #Verkehrswende.

Fehlende Mittel für Infrastrukturmaßnahmen und eine Fokussierung auf fragwürdige Projekte gefährden die Mobilität in der Hauptstadt. PRO BAHN fordert klare Prioritäten zugunsten eines starken und zukunftsfähigen Nahverkehrs.  

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Betrieb von BVG-Buslinien in Reinickendorf, aus Senat

25.09.2024

Frage 1:

Mehrere #BVG-Buslinien im Bezirk Reinickendorf werden durch ein Fremdunternehmen, #Schröder Reisen aus Langenau bei Ulm, betrieben. Wurde als Teil dieser Ausschreibung eine #emissionsarme #Fahrzeugflotte zur Bedingung gemacht? Welche Vorgaben gab es und zu welchem Termin müssen diese in welchem Umfang durch Schröder Reisen erfüllt werden?

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Wo bleiben die 100 Kilometer Radschnellwege?, aus Senat

16.08.2024

Frage 1:

Welche aktuellen #Kostenschätzungen liegen für die geplanten #Radschnellwege (RSV 1-10) vor? Bitte Angaben je #Radschnellweg.

Antwort zu 1:

Die Kostenschätzungen der #Radschnellverbindungen liegen bei:

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Straßenbahn: Berliner Mobilitätsgesetz einhalten – Tram-Beschleunigung durch Vorrangschaltungen auf den Lininen M4 und M5, aus Senat

09.08.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Die #Straßenbahnen der Linien #M4 und #M5 haben mit hohen #Fahrgastzahlen eine große Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr, sind aber wegen häufiger Zeitverluste an manchen Straßenabschnitten und Lichtsignalanlagen (LSA) hinsichtlich ihrer #Durchschnittsgeschwindigkeit langsamer geworden.

Eine schriftliche Anfrage an den Senat zum Thema: “ Wie werden die Straßenbahnen M4, M5, #M6, #M8, #M13 und #M17 schneller?“ vom 11.06.2024 hatte eine Auflistung der entsprechend gesteuerten und aktiven Ampeln auf den Strecken der Linien M4 und M5 zu Folge. Diese Auflistung scheint unvollständig und entspricht nicht der Realität. So befinden sich mehr Ampeln auf den jeweiligen Tramstrecken, die keine aktive #Vorrangschaltung besitzen und auch nicht gelistet wurden. An dieser Stelle sei auf das Berliner #Mobilitätsgesetz § 26 Abs. 5 MobG, das dem ÖPNV Vorrang gegenüber dem MIV einräumt, verwiesen.

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