„ Als Betreiberin kritischer Infrastrukturen unterliegt die BVG besonderen Anforderungen zum Schutz sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Prozesse. Vor diesem Hintergrund sind detaillierte Angaben zu operativen Sicherheitskonzepten und Maßnahmen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, da hierdurch sicherheitsrelevante Risiken entstehen könnten.
Berlin sichert die Funktionsfähigkeit seines Taxengewerbes
Ab sofort und zunächst begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr werden in Berlin keine neuen #Genehmigungen für den #Taxenverkehr mehr erteilt. Dies gilt auch für #Erweiterungsanträge bestehender Unternehmen. #Neuantragsteller können sich für diesen Zeitraum auf eine Warteliste setzen lassen. Bereits genehmigte Unternehmen erhalten weiterhin die Möglichkeit, ihren Betrieb im bisherigen Umfang fortzuführen.
In den kommenden zwei Wochen werden im #Tiergartentunnel planmäßige Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Diese sind notwendig, um die Betriebs- und #Verkehrssicherheit des Tunnels zu gewährleisten. Dabei werden die technischen Einrichtungen auf ihre ordnungsgemäße #Funktionsfähigkeit hin überprüft und optimiert.
In dem am heutigen Freitag von Senatorin Ute Bonde (SenMVKU) und Staatssekretärin Susanne Henckel (Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV) einberufenen #Spitzengespräch zu #Abriss und #Neubau der #Ringbahnbrücke und der #Westendbrücke auf der #A100 kamen bei einem ersten Überblick und Austausch über die aktuelle #Verkehrslage in diesem #Autobahnbereich und in den anliegenden Bezirken folgende Themen zur Sprache:
Die #Straßenbahnen der Linien #M4 und #M5 haben mit hohen #Fahrgastzahlen eine große Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr, sind aber wegen häufiger Zeitverluste an manchen Straßenabschnitten und Lichtsignalanlagen (LSA) hinsichtlich ihrer #Durchschnittsgeschwindigkeit langsamer geworden.
Eine schriftliche Anfrage an den Senat zum Thema: “ Wie werden die Straßenbahnen M4, M5, #M6, #M8, #M13 und #M17 schneller?“ vom 11.06.2024 hatte eine Auflistung der entsprechend gesteuerten und aktiven Ampeln auf den Strecken der Linien M4 und M5 zu Folge. Diese Auflistung scheint unvollständig und entspricht nicht der Realität. So befinden sich mehr Ampeln auf den jeweiligen Tramstrecken, die keine aktive #Vorrangschaltung besitzen und auch nicht gelistet wurden. An dieser Stelle sei auf das Berliner #Mobilitätsgesetz § 26 Abs. 5 MobG, das dem ÖPNV Vorrang gegenüber dem MIV einräumt, verwiesen.