Straßenbahn: Berliner Mobilitätsgesetz einhalten – Tram-Beschleunigung durch Vorrangschaltungen auf den Lininen M4 und M5, aus Senat

09.08.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Die #Straßenbahnen der Linien #M4 und #M5 haben mit hohen #Fahrgastzahlen eine große Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr, sind aber wegen häufiger Zeitverluste an manchen Straßenabschnitten und Lichtsignalanlagen (LSA) hinsichtlich ihrer #Durchschnittsgeschwindigkeit langsamer geworden.

Eine schriftliche Anfrage an den Senat zum Thema: “ Wie werden die Straßenbahnen M4, M5, #M6, #M8, #M13 und #M17 schneller?“ vom 11.06.2024 hatte eine Auflistung der entsprechend gesteuerten und aktiven Ampeln auf den Strecken der Linien M4 und M5 zu Folge. Diese Auflistung scheint unvollständig und entspricht nicht der Realität. So befinden sich mehr Ampeln auf den jeweiligen Tramstrecken, die keine aktive #Vorrangschaltung besitzen und auch nicht gelistet wurden. An dieser Stelle sei auf das Berliner #Mobilitätsgesetz § 26 Abs. 5 MobG, das dem ÖPNV Vorrang gegenüber dem MIV einräumt, verwiesen.

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