Berlin bekommt einen #S-Bahn-Tunnel zum #Hauptbahnhof. Immer wieder gab es Verzögerungen, die Kosten betragen fast eine Milliarde Euro. Nun gibt es neue Termine.
Die neue Berliner #S-Bahn-Strecke vom #Wedding über Hauptbahnhof und #Potsdamer Platz zum #Südkreuz wird frühestens in 15 Jahren vollendet. Die Deutsche Bahn nennt in einer nun veröffentlichen #Präsentation der #Projektleitung (hier als PDF) das Jahr 2037 als Ziel für die #Inbetriebnahme des dritten und letzten Bauabschnitts.
Frage 1: Bis wann rechnet der Berliner Senat mit der #Inbetriebnahme der #Tramlinie#22? Frage 2: Welche Pläne gibt es hinsichtlich der #Taktfrequenz? Frage 3: Welche #Route soll die Tram 22 fahren (bitte einzeln die Stationen auflisten)? Frage 5: Ist der Bau von weiteren Haltestellen geplant, wenn ja, wo sollen diese Haltestellen entstehen und bis wann sollen diese fertiggestellt werden (bitte einzeln die konkreten Standorte sowie die Zeit- und Kostenpläne auflisten)? Frage 6: Welche Hindernisse hat der Berliner Senat identifiziert, die eine zügige #Fertigstellung der Tramlinie 22 verhindern? Frage 7: Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat bereits ergriffen, um diese Hindernisse zu beseitigen und welche Maßnahmen befinden sich noch in der #Planung (bitte einzeln auflisten)? Frage 8: Wie beurteilt der Berliner Senat die #Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen (bitte einzeln auflisten)?
Frage 1: Mit welchen #Passagierzahlen und/oder Busan-/abfahrten ist künftig in den nächsten fünf Jahren zu rechnen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Genaue Passagierzahlen können wir naturgemäß nicht nennen, da wir am #ZOB keine #Passagierabfertigung wie an den Flughäfen haben. Auch der #Ticketverkauf wird nicht vom ZOB abgewickelt, sondern von den #Busunternehmen. Aufgrund eigener Zählungen und #Auslastungsangaben der Busunternehmen können wir bei den #Fahrgastzahlen nur grobe Schätzungen abgeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die An- und Abfahrten am ZOB weit unter den Erwartungen der ZOB-Betreiberin. Es muss abgewartet werden, wie sich die Corona-Pandemie weiterentwickelt, da diese maßgeblichen Einfluss auf den #Reiseverkehr im Reisebuslinien- und Gelegenheitsverkehrs hat. Dennoch rechnet die ZOB-Betreiberin damit, dass sich der #Reisebuslinienverkehr schneller von der Pandemie erholen wird wie beispielsweise der #Flugverkehr.“
Die #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks am U-Bahnhof #Alexanderplatz steht kurz bevor. Zu guter Letzt müssen noch notwendige Signal-, Kabel- und Modularbeiten durchgeführt werden. Die nächtlichen Arbeiten finden von Sonntag, den 9. Januar 2022 bis Donnerstag, den 3. März 2022, jeweils von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von zirka 22:30 Uhr bis zirka 03:30 Uhr statt.
#Niederfinow. Während das neue #Schiffshebewerk vor seinen letzten Testläufen und damit dem offiziellen Start steht, sieht sein Vorgänger dem Karriereende entgegen. Und bereitet sich auf die letzten Einsätze mit großer Akribie vor. Das #Wasser-und Schifffahrtsamt (#WSA) #Oderhavel holt gewissermaßen zum ganz großen Wurf aus. In der obligatorischen #Wintersperre vom 3. Januar bis 6. März sollen 80 #Trogseile gewechselt werden. So viele wie noch nie auf einen Schlag.
Der Senat hat in seiner Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, beschlossen, eine #Teilfläche des Parkplatzes 01 am #Olympiastadion zugunsten der Errichtung eines Gleichrichterwerks der BVG aufzugeben. Die BVG benötigt das #Gleichrichterwerk zur Sicherung und vor allem zur Beschleunigung des Zugverkehrs. Hinter dem benachbarten #U-Bahnhof befindet sich neben dem Gleiskörper ein #Rangiergelände mit Abstellmöglichkeiten für Züge und Waggons. Das Gleichrichterwerk ermöglicht deren schnellere #Inbetriebnahme und damit eine höhere #Taktung der Züge. Die BVG plant, das neue Gleichrichterwerk spätestens 2025 in Betrieb nehmen zu können. Sie übernimmt auch die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen.
Die #Entwidmung der Teilfläche bedarf noch der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses.
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Bericht über die Aktivitäten im Bereich „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet #ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.
Das Land Berlin baut seinen öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) zur Stärkung und Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes massiv aus, um die mobilitäts- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes zu erreichen.
Senatorin Regine Günther: „Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen #Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der #Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“
Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee beschlossen. Damit kann aufbauend auf der abgeschlossenen Grundlagenermittlung die Vorplanung beginnen. Hiermit werden bereits erste Planungsschritte für das spätere #Planfeststellungsverfahren erfüllt. Die #Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
Für die Strecke #Alexanderplatz – #Potsdamer Platz ist die #Vorplanung bereits in der finalen Phase. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts wird 2028 gerechnet. Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.
Für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den U-Bahnhof #Turmstraße hinaus sind die erforderlichen Grundlagenuntersuchungen abgeschlossen worden: Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die #Straßenbahnstrecke Turmstraße – #Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden. Am 14. April 2021 fand erstmals eine Online-Beteiligungsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurde der aktuelle Arbeitsstand vorgestellt. Nach aktueller Planung wird die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz ist abgeschlossen. Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen beschlossen. Damit kann die Vorplanung beginnen. Mit ihr wird die Grundlage für die weiteren Schritte zum Planfeststellungsverfahren gelegt. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die #Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt.
Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern künftig eine immer bessere #Infrastruktur bieten. Trotz der aktuellen Pandemielage und teils verfahrensbedingter Aufschübe sind die ambitionierten Straßenbahnprojekte zur Erschließung wichtiger Wohnquartiere auf einem sehr guten Weg.
Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Dabei gilt es, für jedes Vorhaben separate Verfahren mit ihren örtlich unterschiedlichen Gegebenheiten zu steuern. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Der Bericht wird nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.
Frage 1: Wann wurde das „qualifizierte #Mobilitätsmanagement für den Bereich um den #Treptower Park und die #Elsenstraße“, das laut Koalitionsvertrag durch die zuständige Senatsverwaltung bis zum Ende der Legislaturperiode erarbeitet werden soll, fertiggestellt und dem Senat vorgelegt? Frage 2: Falls das qualifizierte Mobilitätsmanagement noch nicht vorliegt: Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu? Frage 3: Wann und in welcher Form wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick an der Erstellung beteiligt? Antwort zu 1 bis 3: Die Fragen 1 – 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Ein „qualifiziertes Mobilitätsmanagement für den Bereich um den Treptower Park und die Elsenstraße“ sollte für die #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts (BA) der #A100 und unter den vorhandenen existierenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Diese Rahmenbedingungen haben sich mit dem fortschreitenden sehr schlechten baulichen Zustand der Elsenbrücken und den sich daraus ergebenen erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit grundlegend geändert, so dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erarbeitung eines Stadtstraßenverkehrsmanagements nicht möglich war. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung wird an die seit dem 01.01.2021 zuständige Autobahngesellschaft des Bundes mit der Erwartung herantreten, entsprechende Untersuchungen und Bewertungen zur verkehrlichen Situation an der zukünftigen Anschlussstelle Am Treptower Park möglichst frühzeitig vorzunehmen. Es ist zu berücksichtigen, für den bevorstehenden Ersatzneubau der beiden Teile der Elsenbrücke im Zusammenhang mit den einzelnen Bauphasen und verschiedenen Verkehrszuständen die erforderlichen Verkehrsführungen zu organisieren und 2 sicherzustellen. Für die unterschiedlichen Bauphasen sind in diesem Zusammenhang angepasste Verkehrsführungskonzepte zu erarbeiten. Bei diesen Verkehrsführungskonzepten wird der Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend seiner Zuständigkeit eingebunden. Gegenwärtig wird der zwischen dem Bezirk und dem Senat abgestimmte Zweirichtungsverkehr in der Straße Am #Treptower Park zwischen der #Elsenstraße und der #Bouchéstraße mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung sowie die Komplettierung durch den bisher fehlenden nördlichen #Radweg vorbereitet. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliertem Zufluss von motorisiertem #Individualverkehr in die anliegenden #Stadtteile hat die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen, die a) durch die Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und b) durch den Neubau der Elsenbrücke zusätzlich entstehen? Antwort zu 4: Für die #Planfeststellung des 16. BA der A100 gab es hierzu eine Simulationsbetrachtung, in der die Verkehrsabwicklung nach Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Anschlussstelle „Am Treptower Park“ untersucht wurde. Grundsätzlich war (und ist) vorgesehen, dass die Verkehrsströme über die städtischen Straßenverkehrsnetze und die Elsenbrücke verteilt kontrolliert abfließen – gesteuert durch Lichtsignalanlagen. Daher wird es hier keinen unkontrollierten Zufluss von motorisiertem Individualverkehr in die anliegenden Stadtteile geben. Frage 5: Wie ist der Stand zu dem vom Abgeordnetenhaus am 6. Juni 2019 beschlossenen Senatsauftrag für ein Pilotprojekt zur Deckelung des 16. Bauabschnitts? Welche Optionen bzgl. einer möglichen Deckelung des
Bauabschnitts werden in Erwägung gezogen? Antwort zu 5: Entsprechend den Berichten an das Abgeordnetenhauses zum Thema „Deckel drauf: Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“ (Drucksachen Nrn. 18/2384, 18/2826 und 18/3324 ) wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich beauftragt, um das Ergebnis ggf. auf andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht war der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und Kaiserdammbrücke für dieses Pilotprojekt geeignet. Es wird angestrebt, mit dem nächsten planmäßigen Bericht die Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vorzustellen. Im Anschluss könnten die Realisierungsoptionen eingeschätzt und zudem geprüft werden, ob eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Infrastrukturabschnitte denkbar ist und ggf. die Kosten für weitere Machbarkeitsstudien zum Beispiel für die Deckelung der A 100, 16. BA gesenkt werden können. Da auch die Kosten für die Machbarkeitsstudien vom Land Berlin zu tragen sind, wäre zuerst deren Finanzierung zu sichern. Die Zuständigkeit für den 16. BA der A 100 von Dreieck Neukölln bis Treptower Park liegt seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB). Die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung für die Überdeckelung (Kostenübernahmeerklärung durch das Land Berlin vorausgesetzt) wäre nunmehr bei der AdB zu beauftragen. 3 Frage 6: Inwiefern wird seitens des Senats für die Eröffnung des 16. Bauabschnitt eine sog. #Pförtnerampel an a) der AS #Sonnenallee und b) der AS Am #Treptower Park gefordert? Antwort zu 6: Sowohl die Anschlussstelle Sonnenallee als auch die Anschlussstelle Am Treptower Park erhalten Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen. Die Steuerung berücksichtigt sowohl die weitere Abwicklung des Verkehrs und die damit verbundenen Entscheidungen beim Übergang ins Stadtstraßennetz als auch das Sicherheitsinteresse. Eine Dosierung des Verkehrs erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten der verkehrsabhängigen Steuerung. Berlin, den 27.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz