11,5 Milliarden #Fahrgäste insgesamt, davon 11,3 Milliarden im #ÖPNV im Jahr 2025
#Fahrgastaufkommen im #Linienfernverkehr um 3 % auf 157 Millionen Fahrgäste gestiegen
WIESBADEN – Im Jahr 2025 waren in Deutschland etwa gleich viele Fahrgäste im #Linienverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs wie im Jahr 2024. Wie das Statistische Bundesamt (#Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, lag die Zahl der beförderten Fahrgäste bei rund 11,5 Milliarden. Zuvor war die Zahl der Fahrgäste von 10,9 Milliarden im Jahr 2023 auf 11,4 Milliarden im Jahr 2024 gestiegen.
Fahrgastaufkommen im ÖPNV bleibt weitgehend stabil
Die Deutsche Bahn (DB) treibt die Vorbereitungen für die #Generalsanierung der Strecke #Hamburg–Berlin weiter voran. In den kommenden Wochen steht die finale Abstimmung und Vorstellung des Verkehrskonzepts mit den zuständigen Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Kommunen und Landkreisen an. Reisende und Güter erreichen während der neunmonatigen #Bauphase vom 1. August 2025 bis 30. April 2026 weiterhin ihr Ziel. Fern- und Güterzüge fahren auf #Umleitungsstrecken. Auch während der Generalsanierung gibt es #ICE-Verbindungen zwischen Hamburg und Berlin. Für Fahrgäste im #Regionalverkehr bestehen auf einigen Verbindungen #alternative#Zugangebote. Zudem bringen die #Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit der DB und dem #Busunternehmen#ecoVista Deutschlands größten #Ersatzverkehr mit Bussen auf die Straße.
Welche Arbeiten bei der Umgestaltung des #ZOB müssen noch durchgeführt werden? Wann rechnet der Senat mit einer vollständigen #Fertigstellung des ZOB?
Antwort zu 1:
Die IOB/BVG teilt hierzu mit:
„Die Baumaßnahme ist annähernd abgeschlossen. Lediglich #Restarbeiten sind noch anstehend, wie bspw. die Wiederherstellung der Fläche, auf der die prov. Wartehalle stand sowie die Fertigstellung des Vorplatzes vor dem neuen Empfangsgebäude. Außerdem ist bspw. noch die Montage des Lautsprechers am Infopoint erforderlich. Diese restlichen Arbeiten sollen im April/Mai 2025 abgeschlossen werden.“
Frage 1: In welchem Umfang sind Busse des Unternehmens #Umbrella zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Berliner Stadtgebiet in den letzten 5 Jahren eingesetzt worden? Frage 2: Seit wann und auf welchen Linien werden bzw. wurden Umbrella-Busse bis Ende 2022 eingesetzt? Frage 3: Auf welchen Linien und in welchem Umfang kamen Busse der Firma Umbrella im ersten Halbjahr dieses Jahres zum Einsatz? Frage 4: Welchen Anteil hatten die Leistungen der Firma Umbrella am Gesamtumfang der Leistungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Berliner Stadtgebiet in den vorgenannten Monaten?
Frage 1: Wie viele #Bus-Linien der BVG werden aktuell nicht mehr von der BVG selber betrieben (Übersicht der Bus-Linien)? Antwort zu 1: Alle #Buslinien, die durch den #Verkehrsvertrag des Landes an die BVG vergeben worden sind, werden weiterhin von der BVG betrieben. Die BVG ist unter anderem Inhaber der #Liniengenehmigung, erhält die Fahrgelderlöse, erstellt die Fahrpläne und überwacht und steuert den #Linienbetrieb durch ihre Leitstelle. Die Erstellung der Fahrleistung und die Bereitstellung der Fahrzeuge erfolgt teilweise durch #Subunternehmer. Die BVG teilt hierzu mit: „Es werden derzeit 28 Tag- und 16 Nachtlinien teilweise oder komplett durch Subunternehmer gefahren. Das betrifft die folgenden Linien: 106, 114, 118, 124, 133, 161, 164, 168, 175, 184, 204, 218, 234, 275, 284, 312, 316, 318, 320, 322, 324, 326, 334, 349, 363, 369, 380, 395, N12, N18, N23, N34, N35, N39, N53, N61, N62, N68, N69, N84, N91, N95, N96, N97.“ Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf Subunternehmer der BVG bezieht. Darüber hinaus werden #Omnibuslinien, die die #Stadtgrenze Berlins in Brandenburger Landkreise überschreiten, teilweise gemeinsam mit #Busunternehmen des Umlands betrieben.
Frage 1: Mit welchen #Passagierzahlen und/oder Busan-/abfahrten ist künftig in den nächsten fünf Jahren zu rechnen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Genaue Passagierzahlen können wir naturgemäß nicht nennen, da wir am #ZOB keine #Passagierabfertigung wie an den Flughäfen haben. Auch der #Ticketverkauf wird nicht vom ZOB abgewickelt, sondern von den #Busunternehmen. Aufgrund eigener Zählungen und #Auslastungsangaben der Busunternehmen können wir bei den #Fahrgastzahlen nur grobe Schätzungen abgeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die An- und Abfahrten am ZOB weit unter den Erwartungen der ZOB-Betreiberin. Es muss abgewartet werden, wie sich die Corona-Pandemie weiterentwickelt, da diese maßgeblichen Einfluss auf den #Reiseverkehr im Reisebuslinien- und Gelegenheitsverkehrs hat. Dennoch rechnet die ZOB-Betreiberin damit, dass sich der #Reisebuslinienverkehr schneller von der Pandemie erholen wird wie beispielsweise der #Flugverkehr.“
#Busunternehmen kämpfen um ihre Existenz – vor allem jene, die auf #Tourismus spezialisiert sind. Trotzdem äußern sich einige aus der Branche zuversichtlich.
Die Homepage des Busbetreibers #Flixbus sieht desolat aus. Zumindest, wenn man nach Verbindungen sucht. Von München nach Berlin am 1. März? An dem Tag „keine Fahrten“. Zwei Wochen später vielleicht? Nichts. Erst von April an kann man einen Sitzplatz reservieren – ob zu dem Zeitpunkt die Busse tatsächlich wieder fahren werden, ist noch ungewiss, wie vieles in der #Pandemie. Trotzdem sieht sich das Unternehmen „gut aufgestellt“, wie André #Schwämmlein, Vorstandschef und Gründer von Flixbus, schriftlich mitteilt.
Fragt man beim #Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer nach, ergibt sich ein anderes Bild: „Viele Unternehmen kämpfen um ihre #Existenz“, sagt Geschäftsführerin Christiane Leonard. Gerade macht sie sich vor allem um die kleineren Firmen Sorgen. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 4200 private Busunternehmen, die 42 000 Busse besitzen. Allein im Fahrdienst beschäftigen sie etwa 52 000 Menschen, viele davon stehen nun vor einer unsicheren Zukunft.
Wie der Übersicht zu entnehmen ist, hat die Zahl der Mietwagenfahrzeuge und – unternehmen deutlich zugenommen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die zuständige Genehmigungsbehörde, hat darauf reagiert und Änderungen in der Verfahrens- und Genehmigungspraxis beim Mietwagengewerbe vorgenommen, um eine Benachteiligung des Taxengewerbes, soweit rechtlich möglich, zu vermeiden.
So werden ab dem 01.12.2020 erstmalige Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen gemäß § 16 Abs. 4 PBefG nur noch für die Dauer von zwei Jahren (statt bisher generell fünf Jahre) erteilt. Damit wird hier die Genehmigungspraxis dem Taxengewerbe (hier geregelt in § 13 Abs. 5 PBefG) angepasst. Darüber hinaus wird in den Genehmigungsbescheid die Auflage aufgenommen, dass sechs Monate nach der ersten Fahrzeugkonzessionierung dem LABO ohne gesonderte Aufforderung die Beförderungsaufträge für alle bis dahin konzessionierten Fahrzeuge zur Überprüfung vorzulegen bzw. zu übersenden sind. Mit dieser neuen Auflage können Verstöße und Beanstandungen frühzeitig erkannt werden.
Ab dem 01.01.2021 werden bei der erstmaligen Genehmigung sowie bei der Verlängerung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Ausnahmegenehmigungen nach § 43 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu § 30 Abs. 1 BOKraft mehr erteilt.
Mietwagen müssen somit zukünftig über einen geeichten Wegstreckenzähler verfügen. Aufgrund unzureichender Rechtsgrundgrundlage auf Bundesebene kann der Einbau eines Wegstreckenzählers mit erweiterten Möglichkeiten der Datenaufzeichnung und – speicherung analog dem sog. Fiskaltaxameter nicht gefordert werden.
Frage 2:
Sofern die Anzahl konzessionierter Taxen und Taxiunternehmen rückläufig sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache? Wurden die Konzessionen zurückgegeben oder entzogen?
Antwort zu 2:
Die überwiegende Zahl der Genehmigungen wurde von den Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern zurückgegeben. Entziehungen (siehe auch Antwort zu Frage 6) spielen für die allgemeine Entwicklung keine maßgebliche Rolle.
Frage 3:
Sofern die Anzahl der Mietwagen und Mietwagenunternehmen gestiegen sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht zu ihrer Motivation befragt. Es handelt sich stets um individuelle Entscheidungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aussichtsbehörde für den Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, von 2016 bis 2020 entwickelt?
Antwort zu 4:
Jahr(Stand
Jahresmitte)
Stellen
Beschäftigungs-positionen
2016
15,75
1
2017
15,75
6
2018
19,75
1
2019
19,75
1
2020
18,75
1
Frage 5:
Wie viele Kontrollen des Taxi- und Mietwagengewerbes wurden vom LABO, vom Zoll bzw. der FKS im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt? Darstellung nach Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen sowie nach Anzahl der Betriebsprüfungen.
Frage 6:
Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 5) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren, Widerruf der Genehmigung u.a.) wurden ergriffen? Darstellung nach Taxen und Mietwagen.
Antwort zu 5 und 6:
Zu den Fragen Nr. 5 und 6 wird hinsichtlich der vom Zoll (Finanzkontrolle #Schwarzarbeit – FKS) im Berliner Personenbeförderungsgewerbe durchgeführten Prüfungen auf die Antwort des Senats zu Nr. 8 der Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom 28. Januar 2020 zum Thema „Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin“ auf Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/22510 verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass die FKS im ersten Halbjahr 2020 in Berlin 24 Arbeitgeberprüfungen und 387 Personenüberprüfungen im #Personenbeförderungsgewerbe durchgeführt hat. In der Arbeitsstatistik der #FKS werden Unternehmen, welche Mietwagen mit Fahrerin bzw. Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe anbieten, nicht gesondert erfasst. Die Branche des Personenbeförderungsgewerbes umfasst neben Taxi- und Mietwagenunternehmen unter anderem auch #Busunternehmen.
Seitens des LABO wurden Kontrollen wie folgt durchgeführt:
Jahr
LABO-
Verkehrskontrollen
mitPolizei,FKS,HZA*
Betriebssitz-kontrollen
Betriebsprüfungen
Taxen
Miet-wagen
Taxen
Miet-wagen
Taxen
Miet-wagen
2016
16
0
9
5
0
68
0
2017
26
1
13
1
1
196
3
2018
26
1
9
4
16
143
1
2019
14
4
15
2
54
217
4
2020
5
4
3
0
25
129
3
* Taxen+ Mietwagen
Die Mietwagenunternehmen sind erst mit den deutlich steigenden Genehmigungszahlen stärker in den Blickpunkt gelangt.
Bis 2019 waren Betriebsprüfungen bei Mietwagenunternehmen jedoch wenig ergiebig, da prüfungsrelevante Unterlagen nur in einem sehr begrenzten Rahmen vorhanden waren bzw. sein mussten.
Seit Anfang 2019 wird bei Neuerteilung einer Mietwagen-Genehmigung die Auflage erteilt, detaillierte und aussagekräftige Aufzeichnungen zu den Beförderungsaufträgen zu führen und zur Überprüfung bereitzuhalten. Anhand dieser Unterlagen können nunmehr auch konkrete Betriebsprüfungen sinnvoll vorgenommen werden.
Aus diesem Grund wurden nunmehr auch die Ressourcen beim LABO neu strukturiert, um die Betriebsprüfungen bei den Mietwagenunternehmen auszuweiten. Im Jahr 2020 konnten aber aufgrund der Covid-19-Pandemie weniger Kontrollen als ursprünglich geplant durchgeführt werden.
Auf die steigende Zahl an Unternehmen und Fahrzeugen im Mietwagengewerbe bei einem gleichzeitigen Rückgang im Taxengewerbe (siehe Antwort zu der Frage 1) hat das LABO bereits dahingehend reagiert, dass die Ressourcen für regelmäßige und außerordentliche Betriebsprüfungen neu verteilt wurden, so dass der Fokus verstärkt auf Mietwagen liegt.
Vom #LABO wurden folgende Verstöße und Unregelmäßigkeiten festgestellt:
Verkehrskontrollen
Beide Verkehrsarten
Auszug aus der Genehmigungsurkunde nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
ZB I und/oder FzF nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
Gültigkeit der FzF abgelaufen,
ungenehmigte Personenbeförderung Taxen
fehlender Tarifaushang,
fehlende Verordnung über die Beförderungsentgelte,
Wie viele Kontrollen zur Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden von wem im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Bei einer Verkehrskontrolle von Mietwagen durch das LABO werden u. a. auch der Abfahrts- und Zielort erfragt, um etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht prüfen zu können.
Frage 8:
Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 7) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren u.a.) wurden ergriffen?
Antwort zu 8:
Siehe Antwort zu Frage 6 und 11.
Frage 9:
Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen angefordert? Von 2016 bis heute.
Antwort zu 9:
Vom LABO werden keinerlei Daten bei der Firma Uber angefordert. Die Firma Uber betreibt eine Vermittlungsplattform und ist daher keine Genehmigungsinhaberin nach dem PBefG. Dementsprechend besteht für die Firma Uber gegenüber dem LABO keine Auskunftspflicht.
Frage 10:
Anhand welcher konkreten Kriterien gilt bei der Ersterteilung einer Mietenwagengenehmigung ein Betriebssitz als genehmigungsfähig?
Antwort zu 10:
Der Betriebssitz muss so ausgestaltet sein, dass dort die für den Betrieb erforderlichen Ressourcen vorgehalten und alle Betriebsunterlagen aufbewahrt und für eine etwaige Prüfung bereitgehalten werden können. Je nach Größe des Unternehmens (Anzahl der Fahrzeuge) muss für die Fahrerinnen und Fahrer ein geeigneter Aufenthaltsraum vorhanden sein.
Am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe müssen dem Unternehmen ferner Stellplätze entsprechend der Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Frage 11:
Wie viele Hinweise (Anzahl) zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden an das LABO herangetragen? Wie wird diesen nachgegangen? Wie vielen verwertbaren Angaben (Anzahl) ging das LABO nach und welche daraus resultierenden Maßnahmen (Anzahl) wurden eingeleitet? Ab wann ist ein Hinweis für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichend? Darstellung 2016 bis 2020.
Antwort zu 11:
Insgesamt gingen im Jahr 2020 bisher ca. 70 E-Mails ein, in denen entsprechende Hinweise in unterschiedlicher Anzahl und Qualität übermittelt wurden. Bei allen Hinweisen wird geprüft, ob ein OWi-Verfahren einzuleiten ist.
Derartige Hinweise können nur verwertet werden, wenn Datum, Zeit und Ort der Feststellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Neben der Aussage des Anzeigenden muss auch ein weiterer Nachweis (z.B. Foto) vorhanden sein.
Im Jahr 2019 wurden 101 OWi-Verfahren eingeleitet; im Jahr 2020 bisher (Stand 30.11.)
Im Rahmen der Ermittlungen lässt sich nur ein geringer Teil der angezeigten Verstöße hinreichend zur Verhängung eines Bußgeldes beweisen. Ein einmaliger Verstoß wird nicht mit einem Bußgeld, sondern lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Gegen vom LABO erlassene Bußgeldbescheide wird häufig Einspruch erhoben, so dass der Vorgang über die Amtsanwaltschaft an das Amtsgericht Tiergarten zur Entscheidung abgegeben wird. Nach Einspruch wurde ein Teil der mit Bußgeldern von 200 EUR geahndeten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, nachdem der Sachverhalt anhand von Feststellungen der Polizei Berlin und des LABO umfassend ausermittelt war.
Frage 12:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Jahr 2018 auf Anregung des LABO für die Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr die Thematik Mietwagenverkehr als Tagesordnungspunkt angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommenden Maßnahmen zu beraten. Welches Ergebnis wurde hier erzielt?
Antwort zu 12:
Das Land Berlin hat im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr im Oktober 2018 über die zunehmende Zahl von Beschwerden betreffend Mietwagen- bzw. Uber- Fahrer berichtet, denen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht jedoch schwer nachzuweisen seien. Um dem entgegenzuwirken habe die Berliner Genehmigungsbehörde den Wunsch
geäußert, zur besseren Nachvollziehbarkeit Mietwagen im Rahmen einer Auflage auch die Erfassung des Beginns und des Endes eines Fahrauftrages aufzugeben. Auf Bitte Berlins gab es einen Meinungsaustausch. Einige Länder äußerten sich gegenüber einer entsprechenden Erweiterung der den Mietwagen erteilten Auflage zurückhaltend.
Unabhängig davon hat die Berliner Genehmigungsbehörde die in Berlin erteilten Auflagen für Mietwagen entsprechend dem eigenen Vorschlag angepasst.
Frage 13:
Sofern sich der Betriebssitz des Mietwagenunternehmens nicht im Land Berlin befindet, liegt die Zuständigkeit nicht im Bereich des LABO. Dies hat zur Folge, dass die Betriebsunterlagen (Autragsannahme, Abwicklung Fahrauftrag, Einhaltung der Rückkehrpflicht u.ä.) nicht eingesehen werden können.
Welche konkreten Ergebnisse haben die seit 2017 stattfindenden, behördenübergreifenden Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald hervorgebracht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? In welchen Zeitabständen finden diese Treffen statt und wer nimmt daran teil? Inwieweit werden das Taxi- und das Mietwagengewerbe eingebunden?
Antwort zu 13:
Behördenübergreifende Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald finden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern nur aus besonderem Anlass und zu besonderen Themen, etwa zwischen der Konzessionsbehörde des Landkreises mit dem LABO zur Genehmigungspraxis im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Bei der Überwachung von Unternehmen muss jede Behörde die erforderlichen Prüfungen im Rahmen ihrer eigenen örtlichen Zuständigkeit durchführen.
Frage 14:
Inwieweit wurden durch das LAGetSi Kontrollen bei Mietwagenunternehmen im Zeitraum 2016-2020 durchgeführt? Wenn keine durchgeführt wurden, warum nicht? Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das LAGetSi nicht in der Lage, proaktive Kontrollen durchzuführen?
Antwort zu 14:
Soweit Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende bei Mietwagenunternehmen beschäftigt sind, liegt die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz in der Zuständigkeit
des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn der Arbeitsschutzbehörde konkrete Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) bekannt werden. Zu den Kontrollzahlen im Zeitraum 2016 – 2020 können keine Angaben gemacht werden, da eine Aufschlüsselung der Betriebskontrollen nach der Branche
„Mietwagengewerbe“ nicht erfolgt. Derzeitig liegen dem LAGetSi keine konkreten Hinweise in Bezug auf bestimmte Mietwagenunternehmen oder Beschwerden von Fahrerinnen bzw. Fahrern vor. Proaktive Kontrollen werden nicht durchgeführt, da die Personalkapazitäten des LAGetSi mit der Bearbeitung von anderen Überwachungsaufgaben gebunden sind.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage umfasst Fragen, die der Senat überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Der Zentrale Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) wird von der Internationalen Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH (IOB mbH) betrieben, einem Unternehmen im Konzernverbund der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Betreibergesellschaft erstellt ihre statistischen Erhebungen und Sicherheitskonzepte in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die BVG wurde daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden Fragestellungen gebeten. Die Antworten sind hier entsprechend als Zitat wiedergegeben.
1. Wie viele Menschen frequentierten zwischen 2015 und 2019 täglich im Durchschnitt den #ZOB Berlin? (Aufstellung nach Jahren, Saison und Wochentagen erbeten.)
Zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Genaue Passagierzahlen können nicht benannt werden, da der ZOB keine #Passagierabfertigung wie an den Flughäfen hat. Auch der Ticketverkauf wird nicht über die #IOB abgewickelt, sondern von den einzelnen #Busunternehmen.
Aufgrund eigener Zählungen und #Auslastungsangaben der Busunternehmen wird derzeit von 5,6 Mio. Fahrgästen für das Jahr 2019 ausgegangen. In den Vorjahren waren es rund 6,0 bis 6,2 Mio. Fahrgäste im Jahr. Der Rückgang an Fahrgästen ist unter anderem auf die laufenden Umbaumaßnahmen am ZOB zurückzuführen, da im Jahr 2019 weniger Haltestellen als in den Vorjahren zur Verfügung standen.
Da ein Großteil der Fahrgäste den Omnibus gerne zu privaten Reisezwecken nutzt, sind beliebte Reisetage im Wochenverlauf insbesondere Donnerstagabend bis Montagfrüh. Beliebte Reisezeiten sind der Advents- und Weihnachtsverkehr, die
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Schulferienzeiträume – wobei hier insbesondere die Sommerferien verkehrsreich sind – sowie die Feiertagsverkehre.“
2. Zu welchen Zeitpunkten genau wurde das Sicherheitskonzept für den ZOB zwischen den Jahren 2015 und 2019 durch die Betreibergesellschaft im Hinblick auf Amokläufe, Terroranschläge, größere medizinischen Notfällen und bandenmäßigen Taschendiebstahl angepasst und wie? (Aufstellung nach Datum und Übersicht zu den jeweiligen thematischen Anpassungen erbeten.)
Zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Das bestehende Sicherheitskonzept wird unter Berücksichtigung der fortschreitenden Baumaßnahme angepasst und mit der Berliner Polizei, Abschnitt 22, endabgestimmt. Darüber hinaus ist der Betreiber IOB in regelmäßigem Austausch mit der Abteilung Sicherheit der BVG. Die Verkehrsleitung vor Ort ist täglich 24 Stunden besetzt und für Fahrgäste ansprechbar. Die Verkehrsleitung wird darüber hinaus durch den Einsatz von Wachschutzunternehmen unterstützt. Hier steht vor allem die deeskalierende bzw. präventive Wirkung im Vordergrund. In enger Zusammenarbeit mit der Polizeidienststelle erfolgen im Bedarfsfall entsprechende Polizeieinsätze direkt vor Ort. Zur Gewährleistung einer effizienten Zusammenarbeit steht die Polizei Berlin über den zuständigen Polizeiabschnitt 22 regelmäßig mit der Betreibergesellschaft des ZOB in Verbindung.“
Die Polizei Berlin aktualisierte ihre Anordnung für polizeiliche Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des ZOB letztmalig am 17. Januar 2018. Die bis dahin ursprüngliche Fassung vom 08.06.2015 wurde lediglich redaktionell überarbeitet.
Die Berliner Feuerwehr hat kein objektbezogenes rettungsdienstliches Konzept für den ZOB. Die Berliner Feuerwehr verfährt im Falle einer größeren Schadenslage entsprechend der Geschäftsanweisungen und / oder Standardeinsatzregeln. Für den Massenanfall an Verletzten käme hier das Konzept der Geschäftsanweisung „Massenanfall von Verletzten (MANV)“ zum Einsatz, welches universal anwendbar ist.
3. Wird der ZOB videoüberwacht? (Wenn ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert dies?)
Zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Das Hausrecht am Zentralen Omnibusbahnhof obliegt der IOB. Zu Betriebszwecken wird der ZOB videoüberwacht. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung.“
4. Welche konkreten Umbaumaßnahmen wurden seitens der Betreibergesellschaft mit dem Blick auf die städtebauliche Kriminalprävention durch das Landeskriminalamt Berlin bis dato vorgeschlagen und welche Maßnahmen werden hiervon im Jahr 2020 umgesetzt? (Aufstellung der Vorschläge sowie der beschlossenen Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung erbeten.)
Zu 4.: Hierzu teilt die BVG mit: „Seit Sommer 2016 wird der Zentrale Omnibusbahnhof unter laufendem Betrieb umgebaut und kapazitiv erweitert. Es entstehen mehr Busstellplätze sowie eine
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behinderten- und gendergerechte Ausstattung. Das komplette Gelände wird hell und freundlich gestaltet, was das subjektive Sicherheitsgefühl deutlich erhöht. Im Rahmen der Umbau- und Kapazitätserweiterungen werden auch die neusten Sicherheitsstandards berücksichtigt und umgesetzt. Diese wurden vorab mit spezialisierten Fachkräften der städtebaulichen Kriminalprävention durch das Landeskriminalamt Berlin besprochen, Ergänzungen und Hinweise wurden aufgenommen. Im Zuge der Baumaßnahmen hat der ZOB im Herbst 2018 eine Bremsschwelle erhalten, damit Omnibusse nicht ungebremst die Einfahrt passieren können. Die einzelnen Haltestellen werden mit einem Anprallschutz ausgestattet. Sie erhalten außerdem einen Notrufknopf, mit dessen Hilfe im Notfall ein unmittelbarer Gesprächskontakt zur Verkehrsleitung vor Ort erfolgen kann. Die Fertigstellung der Haltestellen ist im Jahr 2020 geplant.“
Darüber hinaus ist festzustellen, dass der ZOB von seiner ihn umgebenden Infrastruktur nicht isoliert zu betrachten ist. Nur wenige Meter entfernt befindet sich der Zugang zur Passerelle, welche den Kreuzungsbereich Masurenallee / Messedamm / Neue Kantstr. unterirdisch passierbar macht und vor 2017 für Fahrgäste die einzige Möglichkeit darstellte, den ZOB über den Kreuzungsbereich hinweg zu erreichen. Eine durch Lichtzeichenanlage geregelte Fußgängerüberquerung dieses Bereiches existierte nicht. Durch die sich hieraus ergebenden Tatgelegenheitsstrukturen rückte die Passerelle in das Zentrum der Betrachtung zur städtebaulichen Kriminalprävention. Im Ergebnis erfolgte bis zum Jahr 2017 die Errichtung einer Fußgängerfurt und Installation einer Fußgängerampel in der unmittelbaren Nähe des o.g. Kreuzungsbereiches. Der Zugang der Fahrgäste zum ZOB erfolgt seitdem mehrheitlich oberirdisch, sodass die Passerelle an Bedeutung verliert und Tatgelegenheitsstrukturen durch diese Maßnahme minimiert werden konnten. Eine vom Landeskriminalamt geprüfte und empfohlene Schließung der Passerelle zur Minimierung der Taschendiebstahlszahlen erübrigte sich dadurch. Neben dieser länger währenden verkehrstechnischen Umbaumaßnahme erfolgten bereits zuvor mehrmalige Räumungsarbeiten sowie Rückschnitte der Begrünung im Umfeld des ZOB mit dem Ziel Verwahrlosungstendenzen entgegenzuwirken, definitionsfreie Räume zu beseitigen und freie Sichtachsen zu schaffen.
5. Wie viele Schwerpunkteinsätze haben der Abschnitt 22 und die Direktion Einsatz am ZOB sowie im direkten Umfeld seit 2016 bis heute durchgeführt? (Aufstellung der Einsatzzahlen nach Jahren erbeten.)
Zu 5.: Die Anzahl der Schwerpunkteinsätze kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden.
6. Welche Rolle nahmen der organisierte Drogenhandel, also die Mitnahme und der Transport von Betäubungsmitteln, sowie der organsierte Taschendiebstahl seit 2015 bis heute am ZOB ein?
Zu 6.: In Bezug auf unerlaubte Betäubungsmittel stellt Berlin aus Tätersicht ein „Dreh – und Verteilerkreuz“ für andere Bundesländer und europäische Nachbarländer dar. Dieses Verkehrsnetz wird auch durch kriminelle Strukturen dazu benutzt, Straftaten in Bezug auf den Transport von Betäubungsmitteln durchzuführen. Eine statistische Erfassung von Fallzahlen im Zusammenhang mit der Ausnutzung des Verkehrsmittels „Reisebus“ erfolgt nicht. Valides Zahlenmaterial liegt daher nicht vor. Ebenso kann keine Aussage zu Sicherstellungen von Betäubungsmitteln in Reisebussen in anderen Bundesländern mit Abfahrtsort ZOB Berlin getroffen werden.
Bezogen auf das Phänomen des Taschendiebstahls kann der ZOB als Örtlichkeit nicht isoliert betrachtet werden. Ein Großteil der Fahrgäste gelangt mittels ÖPNV zum ZOB, so dass auch der nächstgelegene U-Bahnhof Kaiserdamm und der S-Bahnhof Messe Nord/ICC sowie die Passerelle in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Das Gelände des ZOB selbst war in den Jahren 2015 und 2016 hinsichtlich begangener Taschendiebstahlstaten deutlich geringer belastet als die umgebenden Bereiche. Insbesondere die Passerelle war in den Jahren 2015 und 2016 ein Schwerpunkt im Bereich des organisierten Taschendiebstahls. Aufgrund intensiver operativer Maßnahmen und erfolgter Festnahmen sowie durch die Einrichtung der Fußgängerampel reduzierten sich die Taschendiebstahlstaten in diesem Bereich erheblich. Der U-Bahnhof Kaiserdamm und der S-Bahnhof Messe Nord/ICC waren analog dazu in 2015 und 2016 bis Mitte des Jahres 2017 ebenfalls stark belastete Örtlichkeiten in Bezug auf Taschendiebstahlstaten. Auch hier ist seit 2017 eine weitere deutliche Reduzierung der Fallzahlen erkennbar.
Die regelmäßigen operativen Maßnahmen der Dienstkräfte der Polizei Berlin zur Bekämpfung des Taschendiebstahls an allen vier Örtlichkeiten in diesem Bereich sowie anlassbezogene Einsätze zu relevanten Messeterminen werden nach wie vor situationsgerecht aufrechterhalten.
Berlin, den 16. Januar 2020
In Vertretung
Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Frage 1: Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind? Antwort zu 1: Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr), die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht. Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten in Berlin durchführen. 2 Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours). Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden. Frage 2: Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl? Antwort zu 2: Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen zur Begrenzung gibt es nicht. VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor: Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte 3 Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab. Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10 Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils
5 Prozentpunkte).
Frage 3:
Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
Antwort zu 3:
Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
„grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
Frage 4:
Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
Antwort zu 4:
Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
Gesamtemissionen
Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
4
Frage 5:
Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
Frage 6:
Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
von höchstens 5 %.
Frage 7:
Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
Antwort zu 7:
Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
Stätte.
Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
Frage 8:
Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
geplant?
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Antwort zu 8:
Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz