Schlagwort: Stellwerks
U-Bahn: Die Unglaublichen 2 Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks am U-Bahnhof Alexanderplatz …, aus BVG
Die #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks am U-Bahnhof #Alexanderplatz steht kurz bevor. Zu guter Letzt müssen noch notwendige Signal-, Kabel- und Modularbeiten durchgeführt werden. Die nächtlichen Arbeiten finden von Sonntag, den 9. Januar 2022 bis Donnerstag, den 3. März 2022, jeweils von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von zirka 22:30 Uhr bis zirka 03:30 Uhr statt.
„U-Bahn: Die Unglaublichen 2 Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks am U-Bahnhof Alexanderplatz …, aus BVG“ weiterlesenU-Bahn: Stundenlange Stellwerkstörung bei der Berliner U-Bahn am 18.11.2020, aus Senat
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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Pressebericht ist es auf den U-Bahnlinien #U6 und #U7 in den Mittagstunden des 18.11.20 zu einer
stundenlangen Unterbrechung gekommen.
Frage 1:
Was waren die genauen Ursachen für die langanhaltende #Stellwerkstörung?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Störung ist auf eine Fehlbedienung eines #Stellwerks-Notaus (Verwechslung mit dem
Notaus der #Sauerstoffreduzierungsanlage) zurückzuführen. Der Stellwerks-Notausschalter
schaltet aktiv die #Stromversorgung aus. Das Stellwerk war durch die Bedienung
vollständig stromlos.“
Frage 2:
Warum hat die Beseitigung der Störung fast drei Stunden gedauert?
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Antwort zu 2:
Die BVG antwortet hierzu:
„Die #Entstörungszeit für Stellwerke kann nicht pauschalisiert werden. Das betroffene
#Stellwerk steuert einen großen #Stellbereich (U6 und U7). Vor einer sicheren
Wiederaufnahme des regulären Fahrgastbetriebes ist bei dem in dem Stellwerk
eingesetzten #Zugortungssystem ein zeitaufwändiges betriebliches und technisches
Prozedere zwingend durchzuführen.“
Frage 3:
Wäre die Störung vermeidbar gewesen, bzw. weniger schwerwiegend ausgefallen, wenn die technischen
Systeme besser gewartet worden wären? Wenn ja, welche Wartungen wurden versäumt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Instandhaltung aller Zugsicherungsanlagen der BVG wird regelkonform gem.
BOStrab §57 durchgeführt. Es gibt keine Versäumnisse hinsichtlich Art und Umfang der
Wartung bzw. planmäßig wiederkehrender Inspektionen. Die Störung ist unabhängig von
jeder Wartung entstanden.“
Frage 4:
Warum wurde nicht einmal der Versuch unternommen, wenigstens einen rudimentären Ersatzverkehr für die
Fahrgäste einzurichten?
Antwort zu 4:
Die BVG antwortet hierzu:
„Die Störung schränkte großräumig den Betrieb der Linien U6 und U7 ein, wodurch ein
sehr großer Teil des Stadtgebietes betroffen war.
Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen wurde angefragt, hätte aber aufgrund des
erheblichen Umfangs nur unter Ausdünnung des regulären Buslinienverkehrs gestellt
werden können. Dies hätte zu noch größeren Beeinträchtigungen für eine Vielzahl von
Fahrgästen geführt.
In der Abwägung wurde daher entschieden, dass alle Busse weiter in ihren Linien
verkehren und über die Fahrgastinformation auf diese und andere nutzbare Verkehrsmittel
verwiesen wird. Dies erfolgte über alle verfügbaren Medien.“
Frage 5:
Hat es in den letzten 20 Jahren eine ähnliche schwerwiegende und langanhaltende Betriebsstörung aus
technischen Gründen gegeben? Wenn ja, wann, wo, aus welchem Grund und mit welcher Dauer?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bezogen auf die Ursache gab es diese Störung in den letzten 20 Jahren nicht. Zu einer
ähnlich schwerwiegenden und langanhaltenden Betriebsstörung kam es Ende 2009 auf
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der U6 (Nord) und U9 (Nord), hierbei lag jedoch eine technische Ursache (zwei kurz
aufeinander folgende Fehler in der Stromversorgung) vor.“
Frage 6:
Wie beurteilt die BVG den Zustand ihrer Stellwerksanlagen und der damit verbundenen technischen
Einrichtungen?
Antwort zu 6:
Die BVG antwortet hierzu:
„Das betroffene Stellwerk ist 2017 in Betrieb gegangen und auf dem Stand der Technik.
Alle Stellwerke sind in einem betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand. Die
geforderten Verfügbarkeitsanforderungen werden erfüllt.“
Frage 7:
Wie hoch schätzt die BVG die Wahrscheinlichkeit ein, dass sich derartig schwerwiegende und
langanhaltende Betriebsstörungen wiederholen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Störungsursache wiederholt, ist als sehr gering
einzuschätzen. In Ausschreibungen neuer Stellwerke wird eine Verfügbarkeit
(Störungsklasse I) von 99,98 % gefordert und geprüft. Die zusätzliche Kennzeichnung des
Notaus-Schalter und ergänzende Unterweisungen sind als Sofort-Maßnahmen eingeleitet
worden.“
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat dieses Vorkommnis im Hinblick auf die vom Senat propagierte „Verkehrswende“?
Frage 9:
Wie beurteilt die Verkehrssenatorin dieses Vorkommnis im Hinblick auf ihre nie widerrufene Aussage vom
Februar 2019: „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto abschaffen“?
Antwort zu 8 und 9:
Es ist nicht erkennbar, wie durch diese sehr ungewöhnliche und sehr seltene Störung im
U-Bahnbereich Sinn und Zweck einer auf den Umweltverbund fokussierten
Verkehrswende anders zu beurteilen sein sollen. Die große Anzahl an Personen, die
üblicherweise mit diesen Linien befördert werden, macht den Wert des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) als Massenverkehrsmittel deutlich. Der bestehende ÖPNV
sowie sein längst begonnener weiterer Ausbau und seine stetige Verbesserung sind
zentrale Bausteine der Mobilitätssicherung und nachhaltige Stärkung des
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Umweltverbundes, damit noch mehr Menschen auch ohne eigenes Auto mobil sein
können.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
U-Bahn: Der Strom kommt kurz vor Schluss Die Vorbereitungen zum Lückenschluss der U-Bahnlinie U5 laufen bei den Berliner Verkehrsbetrieben auf Hochtouren., aus BVG
Die Vorbereitungen zum #Lückenschluss der #U-Bahnlinie #U5 laufen bei den Berliner Verkehrsbetrieben auf Hochtouren. Als nächstes werden auf der U5 zwischen den U-Bahnhöfen #Weberwiese und S+U #Alexanderplatz #Kurzschlussversuche für die #Fahrstromversorgung durchgeführt. Des Weiteren finden Prüfungen des elektronischen #Stellwerks am Alexanderplatz statt.
Die Kurzschlussversuche werden am Mittwoch, den 13. Mai 2020 und am Donnerstag, den 28. Mai 2020, jeweils in der Zeit von 22:00 Uhr bis 3:30 Uhr durchgeführt. In diesen beiden Nächten fahren Busse ersatzweise für die U5 zwischen U Weberwiese und S+U Alexanderplatz. Zwischen S+U Frankfurter Allee und U Weberweise besteht ein Pendelverkehr im 10-Minuten-Takt.
Die Prüfungen des elektronischen Stellwerks am Alexanderplatz werden von Donnerstag, den 14. Mai 2020 bis Sonntag, 17. Mai 2020 durchgeführt. Währenddessen fährt die U-Bahnlinie 5 nicht zwischen den U-Bahnhöfen Strausberger Platz und Alexanderplatz. Ersatzweise fahren Busse zwischen U Strausberger Platz und S+U Alexanderplatz. Zwischen S+U Frankfurter Allee und U Frankfurter Tor sowie zwischen U Frankfurter Tor und U Strausberger Platz pendeln die U-Bahnen im 10-Minuten-Takt. Alternativ können auch die S-Bahnlinien S41, S42, S8 und S85 zwischen S+U Frankfurter Allee und S Ostkreuz sowie die Linien S3, S5 und S7 zwischen S Lichtenberg und S+U Alexanderplatz genutzt werden.
Achtung: Die als Ersatz fahrenden Busse, halten während beiden Maßnahmen in Richtung S+U Alexanderplatz nicht am U Schillingstraße, dafür an der Straßenbahnhaltestelle „Büschingstraße“.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
Regionalverkehr: Nahverkehr RE1-Einschränkungen für Pendler aus Berlin, Erkner, Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) im April, aus MOZ
https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1789181/
Züge der Linie #RE1 fahren dann nicht zwischen #Erkner und #Berlin-Ostkreuz, Reisende werden auf die S-Bahn verwiesen. Wer mit dem #Eurocity in Richtung Warschau möchte, muss zwischen Berlin und Frankfurt einen Bus als #Schienenersatzverkehr nutzen. Die Abfahrtszeiten weichen erheblich von denen der Züge ab, heißt es von der Bahn. Reisende sollten sich vor ihrer Fahrt informieren.
Grund für den dreiwöchigen Ausfall der Bahnlinie sind die Vorbereitungsarbeiten zur #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks in #Berlin-Köpenick Ende April. „Um die Auswirkungen für Pendler so gering wie möglich zu halten, finden die Bauarbeiten während der Berliner und Brandenburger Osterferien (6. bis 17. April) …
S-Bahn: Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 3 – Vollsperrung abfedern und im Sinne der Nutzer denken! aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Aus welchen Gründen findet u. a. auf der Strecke der S-Bahn-Linie 75 ab August 2019 eine Vollsperrung
statt?
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden während der Vollsperrung durchgeführt?
Frage 4:
Wie sieht der genaue Zeitplan der baulichen Maßnahmen aus und wie werden die dazugehörigen
Einschränkungen für die Nutzer konkret aussehen?
Antwort zu 1, 3 und 4:
Die DB AG teilt zu diesen Fragen mit:
„Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine #Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider #S-Bahngleise zwischen #Springpfuhl (ausschließlich)
bis #Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
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Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen #Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der #Zugsicherung #ZBS [neues
Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn] (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.“
Frage 2:
Welche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Vollsperrung wurden geprüft?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Nutzern der #S75 alternative öffentliche Verkehrsrouten- und
mittel zur Verfügung zu stellen?
Frage 6:
Welche Gespräche haben mit welchem Ergebnis mit der Deutschen Bahn, der BVG und weiteren Anbietern
des öffentlichen Verkehrs hinsichtlich der Bereitstellung von alternativen Verkehrsrouten- und mitteln
stattgefunden?
Antwort zu 5 und 6:
Den Fahrgästen der S75 stehen grundsätzlich die bestehenden Straßenbahn-,
Regionalbahn- und Buslinien als Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die
gesperrte S-Bahn ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen vorgesehen.
Zur Frage der erfolgten bzw. noch laufenden Abstimmungen zwischen den
Verkehrsunternehmen wird auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18720
verwiesen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Forderung, den monatelangen Ausfall der S75 durch das Angebot eines
Regionalbahnverkehrs zwischen den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg, Ostkreuz, Ostbahnhof,
Alexanderplatz, Friedrichstraße und Hauptbahnhof aufzufangen?
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Antwort zu 7:
Eine direkte Verbindung von den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg und
Ostkreuz zu den Bahnhöfen Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und
Hauptbahnhof ist nur auf der Infrastruktur der S-Bahn möglich. Im Regionalverkehr führt
die vorhandene direkte Verbindung nur bis zum Bahnhof Ostkreuz. Züge des
Regionalverkehrs könnten die Stationen westlich des Bahnhofes Ostkreuz nur mit
fahrzeitverlängernden Umwegfahrten oder Richtungswechseln erreichen. Zudem ist die
Strecke Ostkreuz – Charlottenburg bereits stark belastet. Die mögliche Verbindung von
Hohenschönhausen über Lichtenberg nach Ostkreuz wird mit den Linien RB12 und RB24
bedient, die im Rahmen der S-Bahn-Streckensperrung grundsätzlich genutzt werden
können. Ab Berlin Ostkreuz Richtung Innenstadt stehen die planmäßigen Linien der SBahn
und des Regionalverkehrs zur Verfügung.
Frage 8:
Durch die Baumaßnahme werden viele Fahrgäste auf PKWs ausweichen. Sind die Straßenbauvorhaben
darauf abgepasst, dass die Baumaßnahmen sich zeitlich nicht überlappen? An welchen Standorten kommt
es voraussichtlich zu zeitlichen Überlappungen und warum sind diese nicht zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Eine umfassende Recherche und Aufbereitung der geplanten (Straßen-) Baumaßnahmen
in den vom SEV betroffenen Ortsteilen ist nicht leistbar.
Bei einer Betrachtung der zukünftigen verkehrlichen Situation ist zudem folgendes
festzuhalten:
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung werden größtenteils kurzfristig gestellt;
Baumaßnahmen sind der Verkehrslenkung Berlin (VLB) häufig nicht über einen
zeitlichen Vorlauf von 4-6 Wochen hinweg bekannt.
Viele Straßenbaumaßnahmen werden gemäß § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
(StVO) direkt vom jeweiligen Straßenbaulastträger angeordnet; der Einfluss der
VLB ist hierauf nur marginal.
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnung, bei denen explizit
eine nicht vertretbare Auswirkung auf die sich ändernden Verkehre zu erwarten wäre,
werden selbstverständlich sowohl der SEV als auch die jeweilige verkehrliche Situation
Berücksichtigung finden.
Eine Abstimmung des SEV mit den Arbeitsstellen kann erst erfolgen, wenn dessen
Streckenführung vorliegt. Dies ist bisher nicht der Fall.
Durch intensive Abstimmungen des Antragstellers, der Straßenbaulastträger, der
Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei wird als gemeinsame Zielvorgabe versucht,
die geplanten Ersatzverkehrs-Trassen möglichst von Baumaßnahmen freizuhalten.
Leider lässt sich dies aus Gründen anderer Zwänge nicht immer gewährleisten. Z.B. kann
es sein, dass wichtige Infrastrukturmaßnahmen nicht zu verschieben sind, da sie der
Daseinsvorsorge dienen. Auch sind Havarien oder bestehende Baumaßnahmen äußerst
schwierig diesbezüglich zu handhaben.
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Frage 9:
Wie plant der Senat bzw. die Deutsche Bahn, den ÖPNV-Fahrgästen Informationen zur Vollsperrung zu
vermitteln? Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher durchgeführt und welche sind noch geplant?
Antwort zu 9:
Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die SBahn
Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels
der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die
Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien
(Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei
großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten
Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen
Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt.
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Kommunikation vor der Baumaßnahme
• Online, auf der Website der S-Bahn Berlin GmbH (unter sbahn.berlin) werden
digital Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die
wichtigsten Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus
Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht), Linie, betroffener Abschnitt und Folge: SEV,
Abweichung, Bahnsteigwechsel.
• Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf der Homepage, erhält der Kunde eine
Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten der
Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ-
)Reiseroute.
• S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an.
• Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die
nächsten 17 Tage beschrieben.
• Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher).
• Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer (zweisprachig
deutsch-englisch) direkt in den Zügen der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer
werden in den Zügen des betroffenen Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten
(06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch Promoter an die Fahrgäste
ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der betroffenen Strecke /
Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die meisten Betroffenen. Der
Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische Darstellungen z.B. zu der
Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der Ersatzbusse etc.
• Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor.
• Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten
Baumaßnahmen für das darauf folgende Wochenende an die Medien versandt.
• Für diese Baumaßnahme wird ca. 1-2 Wochen vorher, ein YouTube-Video auf dem
YouTube-Kanal, der Webseite und auf dem Twitter-Kanal aufgespielt. Hier wird
nochmal die Baumaßnahme genauer erklärt und Hilfeleistung zur Selbsthilfe
gegeben. Das Video wird durch Grafiken mit genauen Daten und Hinweisen
ergänzt.
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Kommunikation während der Baumaßnahme
• Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern, Pfeilrichtungen
standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert.
• Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Ersatzverkehr mit Bussen.
• Auf der Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte
Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt.
• In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der
Baumaßnahme enthalten.
• Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit
Links zur Onlinebauinformation.
• Anzeiger / Ansage auf dem Bahnsteig / im Zug.
• Information können in den Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch
Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“
Frage 10:
Wird der Senat (in Zusammenarbeit mit der S-Bahn) eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen und die
Öffentlichkeit über das Bauvorhaben informieren?
Antwort zu 10:
Entsprechend der gemäß der Antwort zu Frage 9 vorgesehenen umfassenden
Fahrgastinformation seitens der S-Bahn Berlin GmbH ist keine separate
Öffentlichkeitsveranstaltung des Senats vorgesehen.
Frage 11:
Welche Form der finanziellen Kompensation ist für die Fahrgäste vorgesehen? Falls es keine geben soll:
Warum nicht?
Antwort zu 11:
Baumaßnahmen sind für den Funktions- und Substanzerhalt der Infrastruktur unerlässlich
und werden in regelmäßigen Abständen in allen Abschnitten des S-Bahn-Netzes
durchgeführt, so dass auch alle Fahrgäste hiervon immer wieder betroffen sein werden.
Entschuldigungsleistungen sind nicht sinnvoll oder realisierbar, weil es sich um einen
Verbundtarif handelt, mit dem zahlreiche unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt werden
können. Die konkrete Betroffenheit jedes einzelnen Fahrgastes ist deshalb schwer zu
bewerten.
Frage 12:
Wie möchte der Senat in Zukunft sicherstellen, dass der Ortsteil Hohenschönhausen bedarfsgerechten
Zugang zum ÖPNV hat und dass die Kundenzufriedenheit hoch ist?
Antwort zu 12:
Mit dem Regelangebot wird eine bedarfsgerechte Anbindung Hohenschönhausens mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits gewährleistet. In der
Vergangenheit, zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018, erfolgten schrittweise
Angebotsverbesserungen auf Bus- und Straßenbahnlinien in Hohenschönhausen. Für
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Hohenschönhausen sind gemäß dem Berliner Nahverkehrsplan mittel- und langfristig
zudem weitere Verbesserungen u.a. der S-Bahn- und Regionalverkehrsanbindung
geplant.
Temporäre baubedingte Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr lassen
sich – auch in Zukunft – nicht vermeiden, da Arbeiten zur Instandhaltung, Erneuerung und
Modernisierung als auch für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für einen sicheren und
den verkehrlichen Anforderungen genügenden Betrieb zwingend erforderlich sind.
Selbstverständlich verfolgen hierbei alle Beteiligten das Ziel, die Einschränkungen des
Verkehrsangebotes und die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu
halten.
Berlin, den 24.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr + Bahnverkehr: Bauprojekt Dresdner Bahn: Schließung des Bahnübergangs Säntisstraße ab 29. März 2018 Bauzeitliche Fußgängerbrücke ermöglicht das Queren der S-Bahn-Gleise, aus DB
https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/B%C3%9C-S%C3%A4ntisstra%C3%9Fe-1920664?contentId=1317082
Mit der Inbetriebnahme des neuen Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde wird ab Donnerstag, dem 29. März 2018 der #Bahnübergang #Säntisstraße gesperrt. Gleichzeitig geht die bauzeitliche #Fußgängerbrücke über die Gleise in Betrieb.
Die #Schließung des Bahnübergangs ist notwendig, um hier in den nächsten Jahren in gleicher Lage eine Straße zu bauen, die unter den Bahngleisen hindurch führt. Alle Bahnübergänge der Dresdner Bahn werden im Rahmen des Bauprojekts sukzessive durch Brücken oder Unterführungen ersetzt. Nach Fertigstellung der neuen Straßenverbindung an der Säntisstraße wird die Fußgängerbrücke zurückgebaut.
Die Brücke soll den Anwohnern in der anstehenden Bauphase weiterhin ermöglichen die Bahnstrecke zu überqueren. Mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie Fahrradfahrer können den südlich der Säntisstraße gelegenen Bahnübergang Buckower Chaussee zur Querung der S-Bahngleise nutzen.
Grundlage der Entscheidung der Genehmigungsbehörde für eine nicht barrierefreie Ausführung der Brücke ist unter anderem das zu erwartende geringe Aufkommen von mobilitätseingeschränkten Nutzern im Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Bau und die Instandhaltung einer barrierefreien Brücke.
Das neue Stellwerk bietet zwei wesentliche Vorteile: Zum einen ermöglicht es den Einsatz des neuen Zugsicherungssystems bei der S-Bahn. Zum anderen ist die Technik des neuen Stellwerks die Voraussetzung dafür, dass der S-Bahnverkehr auf der Strecke während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten werden kann.
Weitere anstehende Baumaßnahmen in diesem Bauabschnitt sind das Freimachen des Baufeldes und Kabelverlegearbeiten zur Vorbereitung des Baus der neuen Straße.
Informationen zum Ausbauprojekt Dresdner Bahn unter
· https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn
· www.dresdnerbahn.de
sowie dienstags von 14.00 -18.00 Uhr im Infopunkt auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Lichtenrade
S-Bahn + Straßenverkehr: Verkehrsprobleme bei beschrankten Bahnübergängen – Beispiel Buckower Chaussee, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Trifft es zu, dass die Bahn, auch S-Bahn, die #Schließzeiten bei beschrankten #Bahnübergängen ab April 2018
erhöht?
Antwort zu 1:
Eine generelle Verlängerung der Schließzeiten an Bahnübergängen im Eisenbahnnetz ist
nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann es jedoch bei erforderlichen Umbaumaßnahmen an
der Leit- und #Sicherungstechnik zu einer Verlängerung der Schrankenschließzeiten
kommen, wie ab 2. April 2018 am Bahnübergang #Buckower Chaussee.
Im Zuge des Neubaus des Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde erlischt der
Bestandsschutz für den vorhandenen Bahnübergang der S-Bahnlinie #S2 an der Buckower
2
Chaussee, so dass dieser entsprechend dem geltenden technischen Regelwerk sowie
dem Stand der Technik umzubauen ist. Mit dem Umbau des Bahnübergangs ist eine
Anhebung des Sicherheitsniveaus durch eine Automatisierung der Ansteuerung und
Überwachung des Bahnübergangs verbunden. Die heutige Überwachung des
Bahnübergangs durch den Fahrdienstleiter wird damit künftig entfallen. Eine Verlängerung
der Schrankenschließzeiten ist aus technischen Zwängen in diesem Zusammenhang
leider unvermeidlich. Die Deutsche Bahn ist bemüht, die Sicherungstechnik unter
Berücksichtigung der Umbaumaßnahmen an der Dresdner Bahn so anzupassen, dass die
Schrankenschließzeiten so wenig wie möglich über den heutigen Schließzeiten liegen
werden. Durch eine geänderte Sicherungstechnik/Sicherungsart des Bahnüberganges
wird sich die durchschnittliche Schrankenschließzeit von derzeit praktisch ca. 50 – 100
Sekunden auf theoretisch berechnete Schließzeiten von 200 – 230 Sekunden je Zugfahrt
erhöhen. Die Schließzeiten können sich durch eine ungünstige Begegnung von zwei
Zügen in Gegenrichtung auch entsprechend überlagern.
Mit dem Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee ab ca. 2021/2022 wird der
Bahnübergang endgültig geschlossen. Nach einer Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ab
voraussichtlich Ende 2025 wird eine niveaufreie Querung der Gleisanlagen an der
Buckower Chaussee ermöglicht.
Frage 2:
Erwartet der Senat daraus Beeinträchtigungen beim Straßenverkehr, der auch zu Verzögerungen bei BVGBuslinien
führt?
Antwort zu 2:
Ja. Durch die längeren Schrankenschließzeiten verringern sich die Zeiten, in denen die
Bahngleise von allen Verkehrsteilnehmenden überquert werden können. Je nach
Verkehrsaufkommen wird die verringerte Durchlassfähigkeit zu vermehrter
#Rückstaubildung führen. Es ist davon auszugehen, dass die #BVG-Buslinien #M11, #X11 und
#277 neben den verlängerten Wartezeiten an der Schranke selbst auch in verkehrsstarken
Zeiten durch den Rückstau des Individualverkehrs zusätzlichen Verzögerungen
unterliegen werden.
Frage 3:
Welche öffentliche Information und Ratschläge an betroffene Verkehrsteilnehmer sind geplant?
Antwort zu 3:
Die Verantwortung für eine öffentliche Information obliegt der Deutschen Bahn AG als
Initiator der Maßnahme. Seitens des Senats und der BVG sind aktuell keine öffentlichen
Informationen an betroffene Fahrgäste geplant.
Frage 4:
Welche Abstimmungen erfolgen mit der Bahn und sind verkehrstechnische Gegenmaßnahmen geplant, um
die Auswirkungen zu mindern?
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Antwort zu 4:
Bei technisch gesicherten Bahnübergängen handelt es sich um eisenbahntechnische
Sicherungsanlagen, welche den eisenbahnrechtlichen Regelungen unterfallen und nach §
45 Absatz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den
Ausführungen zu § 45 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dem
Bahnunternehmer obliegen. Einer darüber hinausgehenden Abstimmung bedarf es
insofern allenfalls bezüglich einer ergänzenden Beschilderung bzw. den baulichen
Straßenanpassungen mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Straßenbaulastträger.
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde durch
die Deutsche Bahn erst am 19. Februar 2018 über die veränderten Schließzeiten
informiert. Sie wird zu weiterreichenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im
Bereich des Bahnüberganges an der Buckower Chaussee kurzfristige Abstimmungen mit
der BVG und der Deutschen Bahn durchführen. Es ist beabsichtigt, durch geeignete
Beschleunigungsmaßnahmen des Omnibuslinienverkehrs der BVG die zu erwartenden
Beeinträchtigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu reduzieren.
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, den gegenläufigen S-Bahn-Verkehr, z.B. am Übergang Buckower
Chaussee, zu synchronisieren, um Wartezeiten zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Eine #Synchronisation der #Fahrpläne der S-Bahnlinie S2, mit dem Ziel die
#Zugbegegnungen im Bereich der Buckower Chaussee stattfinden zu lassen, ist nicht
möglich. Dies resultiert aus dem Erfordernis von Zugbegegnungen (Kreuzungen) in den
eingleisigen Abschnitten der S2 zwischen #Blankenfelde und #Lichtenrade sowie zwischen
#Buch und #Bernau. Diese müssen in den zweigleisigen Kreuzungsbahnhöfen (Ausweichen)
in Mahlow und Zepernick stattfinden.
Im Bereich der S2 (Süd) findet die Zugbegegnung heute in Marienfelde statt. Die SBahnzüge
der S2 in Richtung Norden sind unter anderem zur Minute 16 im S-Bahnhof
Buckower Chaussee. In Richtung Süden sind die S-Bahnzüge unter anderem zur Minute
20 im S-Bahnhof Buckower Chaussee. Um die Zugbegegnung der S2 von Marienfelde
nach Buckower Chaussee zu verlegen, müssten die beiden Richtungen um insgesamt vier
Minuten zueinander verschoben werden. Dadurch wäre jedoch eine erforderliche
Zugkreuzung im Bereich der eingleisigen Abschnitte in den Bahnhöfen Mahlow und
Zepernick nicht mehr möglich, da sich die Züge dann rechnerisch direkt auf den nur
eingleisigen Abschnitten zwischen Blankenfelde und Mahlow sowie in Röntgental
begegnen würden.
Frage 6:
Gibt es Planungen, um mit der Verlängerung von #Busspuren bis zur Schranke (wie es an der Buckower
Chaussee möglich wäre) längere Wartezeiten für BVG-Busse zu reduzieren?
Antwort zu 6:
Zur Reduzierung der zu erwartenden Verzögerungen hat die BVG der VLB bereits
Maßnahmen vorgeschlagen und entsprechende Unterlagen übergeben. Diese beinhalten
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eine Verlängerung der #Bussonderfahrstreifen und eine Verlegung von Haltestellen. Die
VLB stimmt derzeit die erforderlichen Maßnahmen unter hoher Priorität mit allen
Beteiligten ab.
Berlin, den 05. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
U-Bahn: Der Anschluss wird erreicht Auf der U5 zwischen Strausberger Platz und Alexanderplatz nimmt die BVG in den kommenden Monaten eine Großbaustelle in Angriff aus BVG
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=2945
Auf der #U5 zwischen #Strausberger Platz und #Alexanderplatz nimmt die BVG in
den kommenden Monaten eine #Großbaustelle in Angriff. Nach Abschluss der
Bauarbeiten wird sich das für die Fahrgäste auszahlen: Dank des neuen
#Stellwerks sowie zusätzlich eingebauten Signalen, #Weichen und Gleisverbindungen
kann in Zukunft auf Störungen flexibler reagiert werden. Ausfälle und
Ersatzverkehre können so reduziert werden. Darüber hinaus bereitet die BVG
mit dem neuen Stellwerk auch den #Anschluss an die #Neubaustrecke der U5
zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor vor.
Vom 8. Januar 2018 bis 8. April 2018 wird die U5 zwischen Strausberger Platz
und Alexanderplatz unterbrochen und durch #barrierefreie #Busse ersetzt. Damit
dies möglichst zuverlässig geschieht, fahren die Busse im Ringverkehr. Die
Ersatzhaltestelle am Strausberger Platz befindet sich in der Lebuser Straße in
Richtung Norden. Die Busse fahren über die Landsberger Allee zum Alexanderplatz,
mit einem Halt an der Büschingstraße. Dort besteht eine Umsteigemöglichkeit
zu den Straßenbahnen der Linien M5, M6 und M8. Die Ersatzhaltestelle
am Alexanderplatz befindet sich in der Alexanderstraße in Richtung
Osten. Zurück zum Strausberger Platz geht es über die Karl-Marx-Allee mit
Halt an der Schillingstraße.
Zwischen Strausberger Platz und Frankfurter Tor sowie zwischen Frankfurter
Tor und Frankfurter Allee fährt die U5 jeweils im Pendelverkehr im Zehn-
Minuten-Takt. Fahrgäste aus und in Richtung Hönow sollten, wenn möglich,
den Bereich weiträumig umfahren. Am besten bereits ab den S- und UBahnhöfen
Wuhletal oder Lichtenberg sowie stadtauswärts vom Alexanderplatz
mit der S-Bahn.
S-Bahn: Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks auf der Linie S3 verzögert sich Eingeschränkter Zugverkehr bis Dienstag, 13. Dezember • Ersatzverkehr mit Bussen bleibt parallel bestehen, aus DB
http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/12879248/Verzoegerung_Inbetriebnahme_Estw_S3.html?start=0&itemsPerPage=20
Derzeit finden auf der Linie #S3 zwischen #Ostkreuz und #Erkner umfangreiche technische Arbeiten zur #Inbetriebnahme eines neuen Elektronischen #Stellwerks statt. Die damit in Zusammenhang stehenden Abnahmeprüfungen werden einen längeren Zeitraum benötigen als bisher eingeschätzt. Bis einschließlich Dienstag, 13. Dezember, kommt es weiterhin zu Einschränkungen im Zugverkehr auf der Linie S3. Der Infrastrukturbetreiber DB Netz AG bittet die betroffenen Fahrgäste der S-Bahn um Entschuldigung.
Der #Schienenersatzverkehr mit Bussen bleibt bis #13. Dezember, 19 Uhr, im bisherigen Umfang bestehen. Zusätzlich kann zeitweise ein eingeschränkter Zugverkehr angeboten werden.
Montag, 12.12., 4 Uhr, bis Dienstag, 13.12., 15 Uhr:
Zwischen Ostkreuz und Erkner Pendelverkehr im 30-Minuten-Takt, mit Umstieg in Karlshorst, Köpenick und Rahnsdorf.
Dienstag, 13.12., 15 Uhr bis 19 Uhr
Kein Zugverkehr Ostkreuz und Köpenick. Zwischen Köpenick und Erkner planmäßiger Betrieb im 10-Minuten-Takt.
Dienstag, 13.12., 19 Uhr bis Mittwoch, 14.12., 1.30 Uhr
Planmäßiger Betrieb zwischen Ostkreuz und Erkner im 10-Minuten-Takt (ab 20.30 Uhr im 20-Minuten-Takt zwischen Friedrichshagen und Erkner).
Ab Mittwoch, 14. Dezember, 4 Uhr, fahren die Züge der Linie S3 ganztägig wieder planmäßig.
Detaillierte Informationen sind verfügbar unter www.s-bahn-berlin.de.