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Frage 1:
Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und
betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des
zusätzlichen #Regionalbahnhalts #Buckower Chaussee?
Frage 2:
Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021
abgeschlossen sein sollen?
Antwort zu 1 und 2:
Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen #Machbarkeit sowie eine
verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur.
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Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante
#Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der
#Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese
#Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034.
Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie
weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den
#Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet.
Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit
untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren
abhängig.“
Frage 3:
Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden
Haltepunkte doch nicht erfolgt?
Antwort zu 3:
Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des
Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats.
Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis
der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die
Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel
einzuwerben.
Frage 4:
Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur
notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs
erfolgen?
Antwort zu 4:
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreichend beurteilt werden.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids
zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den
Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an
Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur
gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises
notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der
Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz
aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden.
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Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten
Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“
Frage 5:
Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich
von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen
Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der
S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige
zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus
bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen
Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf.
Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der
Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des
Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der
#Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich.
Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung
der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von
Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem
zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die
Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die
stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“
Frage 6:
Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür
die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen,
dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu
errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei
Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was
eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ
anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig
angeschlossen.“
Frage 7:
In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des
Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt?
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Antwort zu 7:
Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und
Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden
Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu
entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen #Sperrung für Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 8:
Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die
Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf
diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden
oder zumindest minimiert worden wären?
Antwort zu 8:
Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen
Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die
Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz