Bahnhöfe: Regionalbahnhalt Buckower Chaussee und S-Bahnhof Kamenzer Damm – geraten diese zusätzlichen Haltepunkte doch wieder ins Wackeln? aus Senat

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Frage 1:
Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und
betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen -Bahnhalts #Kamenzer Damm und des
zusätzlichen #Regionalbahnhalts #Buckower Chaussee?
Frage 2:
Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021
abgeschlossen sein sollen?
Antwort zu 1 und 2:
Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen #Machbarkeit sowie eine
verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur.
2
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante
#Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der
#Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese
#Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034.
Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie
weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den
#Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet.
Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit
untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren
abhängig.“
Frage 3:
Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden
Haltepunkte doch nicht erfolgt?
Antwort zu 3:
Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des
Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats.
Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis
der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die
Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel
einzuwerben.
Frage 4:
Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur
notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs
erfolgen?
Antwort zu 4:
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreichend beurteilt werden.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids
zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den
Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an
Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur
gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises
notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der
Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz
aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden.
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Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten
Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“
Frage 5:
Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich
von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen
Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der
S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige
zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus
bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen
Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf.
Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der
Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des
Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der
#Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich.
Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung
der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von
Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem
zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die
Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die
stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“
Frage 6:
Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür
die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen,
dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu
errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei
Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was
eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ
anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig
angeschlossen.“
Frage 7:
In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des
Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt?
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Antwort zu 7:
Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und
Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden
Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu
entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen #Sperrung für Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 8:
Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die
Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf
diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden
oder zumindest minimiert worden wären?
Antwort zu 8:
Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen
Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die
Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Anbindung des Südostens an die Innenstadt durch die S3, aus Senat

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Frage 1:
Warum fährt nur noch jeder zweite Zug der #S3 über den #Ostbahnhof hinaus auf die #Stadtbahn?
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat den gleichzeitigen Wegfall des #Regionalbahnhalts #Karlshorst sowie jeder zweiten
Durchbindung der S3 auf die Stadtbahn und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Attraktivität des
#ÖPNV?
Antwort zu 1 und 2:
Zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 konnte mit der Wiederinbetriebnahme der seit dem
Jahr 2009 baubedingt gesperrten Südkurve am Ostkreuz die Linie S9 wieder auf ihrem
ursprünglichen Linienweg vom Flughafen Berlin-Schönefeld über die Berliner Stadtbahn
nach Spandau geführt werden. Gleichzeitig ist es aufgrund der begrenzten
Fahrzeugverfügbarkeit notwendig, jeden zweiten Zug der Linie S3 (Tageszuggruppe) am
Ostbahnhof enden zu lassen.
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Im Abschnitt Ostbahnhof – Spandau verkehrt die Linie S3 demnach im 20-Minuten-Takt,
der sich mit der ebenfalls im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie S9 zu einem
annähernden 10-Minuten-Takt überlagert. Es befinden sich somit im Tagesverkehr
weiterhin sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf der Stadtbahn,
das dortige Angebot wurde nicht reduziert. In Warschauer Straße und Ostbahnhof
bestehen zwischen den im Ostbahnhof beginnenden bzw. endenden Zügen der S3 und
der Linie S9 zur Fahrt aus/in Richtung Spandau kurze Übergangszeiten von wenigen
Minuten am gleichen Bahnsteig, sodass zwischen Karlshorst und der Stadtbahn weiterhin
Verbindungen im 10-Minuten-Takt bestehen. Die Einschränkungen durch den bei jeder
zweiten Fahrt auftretenden bahnsteiggleichen Umstieg zwischen S3 und S9 werden als
akzeptabel beurteilt.
Die von Karlshorst zuvor mit dem Bahn-Regionalverkehr erreichbaren Ziele sind von
Karlshorst aus nunmehr entweder direkt mit der S-Bahn oder mit einmaligem Umsteigen
erreichbar.
Abgesehen von den baulichen Voraussetzungen, die einen Weiterbetrieb des
Regionalbahnhofs Karlshorst nicht ermöglicht haben, hätte ein Weiterbetrieb nicht nur zu
Vorteilen für die Fahrgäste geführt. Eine Fahrplanbetrachtung durch die DB Netz AG hat
zum Ergebnis gehabt, dass ein zusätzlicher Halt in Karlshorst nach der Inbetriebnahme
des Regionalbahnsteiges am Bahnhof Ostkreuz auf der Stadtbahnebene zu
Trassenkonflikten und zur Unterschreitung der erforderlichen Pufferzeiten führen würde.
Ein anderer Halt auf der Stadtbahn hätte somit entfallen oder die Haltezeit reduziert
werden müssen.
Der neue Regionalverkehrshalt der Linien RE7 und RB14 am Bahnhof Berlin Ostkreuz
führt zu Vorteilen für einen deutlich überwiegenden Teil der Fahrgäste der betroffenen
Linien. Es ergeben sich deutlich verbesserte Anschlussbeziehungen in fast allen
denkbaren Relationen und entsprechend wesentliche verkehrliche Vorteile gegenüber
dem Status quo. Eine Doppelbedienung der Stationen Ostkreuz und Karlshorst würde zu
einer Reisezeitverlängerung im Regionalverkehr führen und demgegenüber nur für einen
geringen Fahrgastanteil nachhaltige Verbesserungen bewirken.
Frage 3:
Wie viele Züge der S-Bahn verkehren nach aktuellem Fahrplan über die Stadtbahn?
Antwort zu 3:
Die Stadtbahn zwischen Ostbahnhof und Charlottenburg wird im Tagesverkehr von sechs
Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit 18 Fahrten
je Stunde und Richtung.
Frage 4:
Über welche Kapazität für eine Angebotsausweitung verfügt die Stadtbahn?
Antwort zu 4:
Die DB teilt hierzu mit:
„Auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis Westkreuz) lassen sich unter
Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten 8 Trassen pro Richtung in 20 Minuten (=1 Zug pro
Richtung alle 2,5 Minuten) konfliktfrei konstruieren.
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Wir empfehlen aus Qualitätsgründen eine Belegung aller 8 Trassen pro Richtung in 20
Minuten nur in der HVZ. Außerhalb der HVZ empfehlen wir die Freihaltung einer Trasse
pro Richtung in 20 Minuten als Erholungstrasse (= 7 Trassen pro Richtung in 20 Minuten).“
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Aufnahmefähigkeit für weitere S-Bahn-Züge auf der Stadtbahn
zu erhöhen?
Frage 6:
Ist die Umsetzung solcher Maßnahmen durch S-Bahn oder den Senat geplant?
Antwort zu 5 und 6:
Die DB teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich verfügt die Stadtbahn nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich
Ostkreuz – Ostbahnhof (Herstellung Viergleisigkeit) über ausreichende
Trassenkapazitäten. […]“
Die Umsetzung einer Angebotsausweitung auf der Stadtbahn – nach Abschluss der
vorgenannten Baumaßnahmen – scheitert nicht aufgrund fehlender infrastrukturseitiger
Voraussetzungen. Eine Führung einer weiteren Zuggruppe als siebte Zuggruppe auf die
Stadtbahn ist im Rahmen der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn jedoch
kurz- und mittelfristig nur zu Lasten anderer bestehender Verkehrsangebote im S-Bahn-
Netz möglich, was somit an anderer Stelle zu verkehrlichen bzw. kapazitativen Nachteilen
führen würde und daher nicht vorgesehen ist.
Frage 7:
Wie viele zusätzliche S-Bahn-Wagen wären für die Durchbindung einer weiteren Zuggruppe auf die
Stadtbahn erforderlich?
Antwort zu 7:
Die Zahl der zusätzlich benötigten S-Bahn-Viertelzüge (Doppeltriebwagen) für die Führung
einer weiteren Zuggruppe über die Stadtbahn hängt vom konkreten Start- und Endpunkt
der jeweiligen Zuggruppe sowie der Zugstärke (Anzahl der Viertelzüge pro Zug) ab.
Beispielsweise würden für eine Verlängerung der mit der maximalen Zugstärke (vier
Viertelzüge) verkehrenden Tageszuggruppe der Linie S3 von Ostbahnhof nach
Charlottenburg zwölf zusätzliche Viertelzüge (plus anteilige Werkstattreserve) benötigt
werden.
Frage 8:
Welche Maßnahmen plant der Senat zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Berliner Südostens an die
Innenstadt?
Antwort zu 8:
Für den S-Bahn-Verkehr sind auf dem Ostabschnitt der Linie S3, zusätzlich zum 10-
Minuten-Takt, in den Hauptverkehrszeiten Verstärkerfahrten im 20-Minuten-Takt in der
Relation Friedrichshagen – Ostbahnhof geplant, so dass sich während der
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Hauptverkehrszeiten in diesem Abschnitt ein 5/5/10-Minuten-Takt ergäbe. Die Führung
zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist ebenfalls Bestandteil aktueller
Planungen des Landes Berlin. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung befindlichen
Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen können aber
erst mit dem Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge voraussichtlich ab Mitte der 2020er-Jahre
bestellt und erbracht werden.
Die Inbetriebnahme des Regionalbahnhalts Köpenick (siehe Antwort zu Frage 13) stellt
eine weitere Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt dar. Auch die
Verlegung der Straßenbahnhaltestelle am S-Bahnhof Karlshorst wird Verbesserungen mit
sich bringen. Durch die Verlegung der Haltestellen in den Seitenbereich der Treskowallee
unterhalb der Eisenbahnüberführung werden die Umsteigewege zwischen Straßen- und SBahn
im Vergleich zur heutigen Situation deutlich verkürzt.
Frage 9:
Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der S3 vor der Einfahrt in den Bahnhof Ostkreuz?
Antwort zu 9:
Die DB teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Trassierung über dem Kreuz[ungs]bauwerk der S3 von Rummelsburg zum
Bahnsteig Ostkreuz besteht nur eine begrenzte zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h.
Zusätzlich ergeben sich je nach aktueller Betriebslage ggf. auftretenden Verspätungen der
aus Lichtenberg kommenden und der S3 planmäßig vorausfahrenden Züge der S7
zusätzliche Verzögerungen. Eine operative Reihenfolgeänderung ist auf Grund der ab
Wannsee vorhandenen eingleisigen Strecke für die S7 eher ungünstig und wird damit nur
im Ausnahmefall umgesetzt.“
Zwischenzeitlich gab und gibt es auch immer wieder Probleme mit der
Signalisierungstechnik in diesem Abschnitt, an deren Beseitigung gearbeitet wird.
Frage 10:
Wie ist der Zeitplan für die Nutzbarmachung aller vier S-Bahn-Gleise zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof?
Antwort zu 10:
Die DB teilt hierzu mit:
„Im November 2018 ist es vorgesehenen, die Viergleisigkeit in Betrieb zu nehmen.“
Frage 11:
Mit welchen Maßnahmen sollen bis zur Nutzbarmachung der vier Gleise zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof
die Verzögerungen reduziert werden?
Antwort zu 11:
Die DB teilt hierzu mit:
„Vor der Inbetriebnahme der Viergleisigkeit sind keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen
möglich, die eine beschleunigte Einfahrt der S3 im Bahnhof Ostkreuz ermöglichen. Die
betriebsführenden Bereiche beobachten kontinuierlich den Betriebsablauf und steuern
diese bei Abweichungen durch Störeinflüsse mit dem Ziel einer möglichst schnellen
Stabilisierung zum Erreichen der Planmäßigkeit. Die Betriebszentrale S-Bahn Berlin der
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DB Netz AG und die Leitstelle des EVU [Eisenbahnverkehrsunternehmen] S-Bahn Berlin
GmbH haben zur Steuerung von Abweichungen Dispositionskonzepte erarbeitet und
vereinbart, die je nach Betriebslage ggf. angepasst zur Anwendung kommen. Das betrifft
auch den hier angefragten Streckenabschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof.“
Frage 12:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die bei der Verkürzung der S75 angekündigte
Umsteigemöglichkeit auf dem gleichen Bahnsteig von der S75 in die S3 wieder zu gewährleisten und bis
wann ist mit deren Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 12:
Bereits im Status quo ist in stadteinwärtiger bzw. in stadtauswärtiger Richtung ein Umstieg
zwischen der Linie S75 und der Linie S3 am gleichen Bahnsteig im Bahnhof Ostkreuz
möglich. Die Ausnahme bilden die Fahrten der Linie S75 die in der Nebenverkehrszeit
bereits in Lichtenberg enden. Fahrplanseitig besteht jedoch die kürzeste Übergangszeit
zwischen der Linie S5 und der Linie S75 – hier ist ein Umstieg am gleichen Bahnsteig an
den derzeit gemeinsam bedienten Stationen Friedrichsfelde Ost, Lichtenberg,
Nöldnerplatz und Ostkreuz möglich.
Mit Inbetriebnahme der Viergleisigkeit zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof sollen im
Tagesverkehr alle Fahrten der S75 nach Ostbahnhof durchgebunden werden. Temporäre
Einschränkungen können sich jedoch durch in Planung befindliche Baumaßnahmen (z.B.
Sanierung Gleishallen Ostbahnhof) ergeben.
Frage 13:
Wann rechnet der Senat mit der Eröffnung des Regionalbahnhofs Köpenick und was unternimmt er aktuell in
der zuständigen Senatsverwaltung sowie gegenüber der DB AG und der Planungsbehörde, um das
Verfahren zu beschleunigen?
Antwort zu 13:
Die Inbetriebnahme des Regionalbahnhalts Köpenick ist gegenwärtig für das Jahr 2027
terminiert. Prozesse des Planverfahrens sind vorgegeben und die komplexen Bauabläufe
ermöglichen keine Beschleunigung. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sind die Beteiligten
bestrebt, das Verfahren sachgerecht schnellstmöglich abzuschließen, um die Terminkette
für das gesamte Vorhaben und den Inbetriebnahmetermin für den Regionalbahnhalt zu
halten.
Berlin, den 18. Januar 2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz