Flughäfen: Fluggastterminal am BER für die Nutzung freigegeben, aus Landkreis Dahme-Spreewald

https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/60358.html

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten die Fertigstellung des Fluggastterminals (Terminal 1) am #BER. Nach monatelanger Prüfung durch die Fachbehörde, der von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) als Bauherr seit 2019 eingereichten Unterlagen zur Baufertigstellung, steht nun einer Nutzung als #Flugastterminal mit der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens BER in Schönefeld am 31. Oktober 2020 bauordnungsseitig nichts mehr im Wege.

Die erteilte #Nutzungsfreigabe ist ein Meilenstein für die Eröffnung des BER„Es freut mich sehr, dass die Großbaustelle ‚Fluggastterminal‘ nach den jahrelangen Bauarbeiten endlich zu einem Abschluss gebracht wird und die bautechnischen Nachweise für eine betriebssichere Nutzung vorliegen“, sagt Dahme-Spreewalds Bauordnungsbeigeordnete Heike Zettwitz.

Auch Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sieht die Nutzungsfreigabe des Terminalgebäude 1 als einen der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer verlässlichen Inbetriebnahme des BER. „Bis zur endgültigen Freigabe durch die Baubehörde war es ein langer, schwieriger Weg. Die harte Arbeit der letzten drei Jahre war am Ende erfolgreich. Ich möchte allen danken, die den BER nicht aufgegeben haben und mit hohem persönlichen Engagement und großem Beharrungsvermögen das Fluggastterminal Stück für Stück zu einem sicheren Gebäude gemacht haben. Die Eröffnung des BER kann in diesen Zeiten ein Signal dafür werden, dass es in der Hauptstadtregion wieder aufwärts geht und die Wirtschaft wieder auf die Füße kommt“, sagt der FBB-Geschäftsführer.

Die Betreibergesellschaft FBB kann nun in die Vorbereitungen der Betriebsablauftests (ORAT-Programm) einsteigen, die parallel zu einigen noch laufenden Restbauarbeiten durchgeführt werden. ORAT steht für „Operational Readiness und Airport Transfer“ und meint ein international etabliertes Standardverfahren zur teilweisen Erprobung der praktischen Abläufe vor der Inbetriebnahme von neuen Flughäfen. Unterdessen werden für die Mieter im Fluggastterminal noch Innenausbauten für Geschäfte, Restaurants sowie eine Lounge in den nächsten Monaten vorgenommen und die Beseitigung kleinerer baulicher Mängel abgeschlossen, informiert das Bauordnungsdezernat. Für die Eröffnung des Schönefelder Flughafens BER sind davon losgelöst luftfahrtrechtliche Genehmigungen erforderlich. Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der unteren Bauordnungsbehörde, sondern bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).

Flughäfen: Brandschutz- und Räumungsübung am BER auf Sommer verschoben Keine Auswirkung auf Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Aufgrund der Hygiene- und Versammlungsvorschriften im Zusammenhang mit der weltweiten #Corona-Pandemie wird eine #Brandschutz- und Räumungsübung, die am 29. April im Terminal #T1 und im Bahnhof des #BER stattfinden sollte, auf den Sommer dieses Jahres verschoben. Darauf haben sich die #FBB und alle beteiligten Partner vom #Eisenbahn-Bundesamt, der DB AG und dem #Bauordnungsamt geeinigt. Die Verschiebung auf den Sommer hat keine Auswirkungen auf die #Nutzungsfreigabe des Terminals T1.

Die Flughafengesellschaft hat die freiwilligen Tester per E-Mail informiert. Sobald der neue Termin feststeht, werden freie Plätze über die Webseite ber-testen.de veröffentlicht.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Verschiebung der Übung vom 29. April auf den Sommer ist für die #Inbetriebnahmevorbereitungen kein Problem. Die Sicherheit und Gesundheit der freiwilligen Tester und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Trotz der gegenwärtigen Einschränkungen werden wir den BER ausreichend testen können und eine sichere #Inbetriebnahme gewährleisten. Da wir im Herbst 2020 deutlich weniger Verkehr als ursprünglich angenommen erwarten, wird die #Eröffnung des BER einfacher, da sie nicht mehr unter Volllast stattfindet.“

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Flughäfen: Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zeit nach der BER-Eröffnung Neuer Geschäftsführer Personal benannt / Businessplan beschlossen, aus Berliner Flughäfen

Unter dem Eindruck der weltweiten Coronakrise und einem eingebrochenen #Flugbetrieb hat der Aufsichtsrat heute wichtige Weichen für die Entwicklung der #Flughafengesellschaft nach der #Inbetriebnahme des #BER gestellt.

Mit der Benennung von Michael #Halberstadt als Nachfolger von #Personalgeschäftsführer Dr. Manfred #Bobke-von Camen und der Verlängerung des Vertrags von Prof. Dr.-Ing. Engelbert #Lütke Daldrup, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, wurden wichtige Personalentscheidungen getroffen. Außerdem wurde der #Businessplan 2020 beschlossen. Er zeigt die langfristige Finanzierung der Flughafengesellschaft weit über die Eröffnung des BER hinaus. Für die Jahre 2021 bis 2024 sind Finanzmittel in Höhe von insgesamt 792 Mio. Euro vorgesehen. Sie sollen zur Hälfte über den Finanzmarkt aufgenommen werden und zur anderen Hälfte von den Gesellschaftern kommen.

Zur aktuellen Lage an den Flughäfen #Tegel und #Schönefeld berichtete die Geschäftsführung von einem massiven Einbruch der #Fluggastzahlen um aktuell 75 Prozent. Mit einem weiteren Absinken des Flugverkehrs wird in den kommenden Tagen gerechnet. Die Geschäftsführung betonte in diesem Zusammenhang, dass die Flughäfen systemrelevante Infrastrukturen sind, die gerade in der Coronakrise für die stabile Grundversorgung der Hauptstadtregion eine wichtige Rolle spielen.

Im Kontext der Coronakrise wird die #FFB GmbH aufgrund der massiven Verkehrseinbrüche vorübergehend auf finanzielle Hilfen angewiesen sein. Das wurde im Aufsichtsrat besprochen und ist auch den Gesellschaftern bekannt. Konkrete Zahlen können aufgrund der unsicheren Lageeinschätzung zur Zeit noch nicht genannt werden.

Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat außerdem, dass sich die Fertigstellung des Terminals 1 mit der Beseitigung der #Kabel-Restemängel gut entwickelt hat. Weiterhin wird im April mit einer Nutzungsfreigabe gerechnet. Durch die aktuelle Arbeit des TÜVs im Home Office entsteht für deren notwendige Tätigkeiten kein Zeitverzug.

Der Aufsichtsrat hat sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt, wie unter den aktuellen Bedingungen der #BER-Probebetrieb durchgeführt wird, damit der Eröffnungstermin am 31. Oktober gehalten werden kann. Am Termin wurde ausdrücklich festgehalten. Angesichts des vermutlich auch im Herbst noch geringeren Verkehrsaufkommens wird eine Reduzierung oder Verschiebung einzelner Probedurchläufe verkraftet werden können.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich über die Verstärkung der Geschäftsführung durch Michael Halberstadt. Die Verlängerung des Vertrags von Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ist überdies eine wichtige Garantie, auch die schwierige Zeit nach der IBN erfolgreich zu gestalten. Ich danke Engelbert Lütke Daldrup, dass er sich dazu bereit erklärt hat. Jetzt müssen wir uns zusätzlich den Herausforderungen der Coronakrise stellen, die uns personell und finanziell noch stärker fordern wird als bisher. Mit der Verabschiedung des Businessplans und den heute getroffenen Personalentscheidungen haben wir wichtige Weichen gestellt, die Herausforderungen am Ende mit Hilfe der Gesellschafter zu meistern.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Coronakrise ist für die FBB ein Schlag ins Kontor. Unsere Ertragslage hat sich in den letzten drei Wochen stark verschlechtert. Deswegen müssen wir massiv Kosten sparen und Betriebsausgaben reduzieren. Das bedeutet, jede Neueinstellung, jede Investition, jede Ausgabe steht auf dem Prüfstand. Kurzarbeit wird erforderlich. Eine gute Flughafeninfrastruktur ist nach der Bewältigung der Coronakrise wichtiger als jemals zuvor. Daran und an der Inbetriebnahme am 31.10.2020 werden wir mit aller Kraft arbeiten.“

Kurzvita: Michael Halberstadt

seit 12/2016:

• Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH – Geschäftsführer Personal und Fahrservice, Arbeitsdirektor

zuvor:

• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – Bereichsleiter Tarifpolitik Grundsatz im Bundesvorstand Berlin – Bundesfachbereich Telekommunikation und Informationstechnologie

• Deutsche Postgewerkschaft in Frankfurt/Main – Gewerkschaftssekretär Bereich Personalwirtschaft

• Deutsche Telekom AG Geschäftskunden – Niederlassung Saarbrücken – Betriebsratsvorsitzender

Ämter:

• Mitglied im Ausschuss Nahverkehrsbetriebe des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen (KAV Sachsen)

• Mitglied des Kuratoriums von Common Purpose Leipzig – Halle

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Regionalverkehr + Bahnverkehr: Modernes Stellwerk wird angeschlossen: Mehr Zeit einplanen zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) vom 4. bis 24. April, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Modernes-Stellwerk-wird-angeschlossen-Mehr-Zeit-einplanen-zwischen-Berlin-und-Frankfurt-Oder-vom-4-bis-24-April-5004236

Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks #Berlin-Köpenick • #EC-Züge werden durch Busse ersetzt • #RE1 fährt nicht zwischen #Ostkreuz und #Erkner-Bahn als Alternative • Informationen auf bahn.de oder im DB Navigator

Vom 4. bis 24. April beeinträchtigt die #Inbetriebnahme des neuen #Elektronischen Stellwerks Berlin-Köpenick den #Zugverkehr zwischen Berlin und #Frankfurt (Oder). Für den Fern- und #Regionalverkehr ist die Strecke zwischen Ostkreuz und Erkner knapp drei Wochen gesperrt. Fahrgäste können auf Busse oder die S‑Bahn ausweichen. Um die Auswirkungen für Pendler so gering wie möglich zu halten, finden die Bauarbeiten während der Berliner und Brandenburger Osterferien (6. bis 17. April) statt.

Durch das moderne Elektronische Stellwerk (ESTW) wird alte Technik ersetzt. Das sichert den zuverlässigen Bahnbetrieb auf dieser Strecke für die Zukunft. Bei Abweichungen im Zugbetrieb kann durch die zentrale Steuerung schneller reagiert werden. Das ESTW braucht zudem weniger Wartung und spart so Instandhaltungszeit. Das neue Stellwerk ist Teil des Ausbaus der 85 Kilometer langen Strecke Berlin–Frankfurt (Oder) und Voraussetzung für den Einbau des neuen Europäischen Zugbeeinflussungssystems ETCS.

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für das Land Berlin: „Wir investieren massiv, um Bahnfahren zuverlässiger und komfortabler zu machen. Es gibt kurzfristig Einschränkungen, damit es langfristig für die Fahrgäste besser wird. Das neue Stellwerk ist zudem die Grundlage für den anstehenden Ausbau des Bahnhofs Köpenick zum Regionalbahnhof sowie für zuverlässige und leistungsfähige Verkehre zum zukünftigen Tesla-Standort Grünheide.“

Auswirkungen auf den Fernverkehr

Die Eurocity-Züge zwischen Berlin und Warschau verkehren während der Bauarbeiten nur zwischen Frankfurt (Oder) und Warschau. Zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Fahrzeit verlängert sich damit um rund eine Stunde auf insgesamt zwei Stunden. Am Berliner Hauptbahnhof befindet sich die Abfahrtstelle am Europaplatz, am Frankfurter Hauptbahnhof am Bahnhofsvorplatz. Die Fahrpläne der Busse sind auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Fernverkehrszüge in Frankfurt (Oder) abgestimmt.

Bitte beachten: Am 3. April fallen bereits die letzten beiden EC-Züge von Frankfurt (Oder) nach Berlin aus.

Auswirkungen auf den Regionalverkehr

Die Züge der Linie RE 1 fallen zwischen Erkner und Ostkreuz aus. Als Ersatz können die Züge der #S3 genutzt werden, die im 10-Minutentakt unterwegs sind.

Bitte beachten: Baubedingt fährt auch die S-Bahn nicht zu folgenden Zeiten; ein #Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet, die Hauptverkehrszeiten im Berufsverkehr sind wenig betroffen:

  • In den zwei Nächten am Wochenende vom 3. bis 5. April
  • Am Mittwoch, 22. April, von etwa 19.30 Uhr bis 1.30 Uhr
  • Am Donnerstag, 23. April, von etwa 8.30 Uhr bis 15 Uhr

Die DB bittet alle Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Informationen zu den Verbindungen stehen auf bahn.de oder im DB Navigator zur Verfügung.

Regionalverkehr: Nahverkehr RE1-Einschränkungen für Pendler aus Berlin, Erkner, Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) im April, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1789181/

In den nächsten Tagen trifft es vor allem #Wochenendpassagiere, vom 4. bis 24. April aber müssen sich auch #Berufspendler auf Einschränkungen auf der #RE1-Bahnstrecke Berlin- #Frankfurt (Oder) einstellen.

Züge der Linie #RE1 fahren dann nicht zwischen #Erkner und #Berlin-Ostkreuz, Reisende werden auf die S-Bahn verwiesen. Wer mit dem #Eurocity in Richtung Warschau möchte, muss zwischen Berlin und Frankfurt einen Bus als #Schienenersatzverkehr nutzen. Die Abfahrtszeiten weichen erheblich von denen der Züge ab, heißt es von der Bahn. Reisende sollten sich vor ihrer Fahrt informieren.

Grund für den dreiwöchigen Ausfall der Bahnlinie sind die Vorbereitungsarbeiten zur #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks in #Berlin-Köpenick Ende April. „Um die Auswirkungen für Pendler so gering wie möglich zu halten, finden die Bauarbeiten während der Berliner und Brandenburger Osterferien (6. bis 17. April) …

Flughäfen: Aus ABCD wird KLMQ Inbetriebnahme des BER führt zu Umbenennung der Terminalbereiche am Flughafen Schönefeld aus Berliner Flughäfen

Mit #Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg Ende Oktober 2020 wird der #Flughafen #Schönefeld zum Terminal 5 des #BER (kurz #T5). Um Doppelbezeichnungen von Terminalbereichen, Gates und Parkplätzen am BER zu vermeiden, wird die Gebäude- und Parkplatzinfrastruktur des Flughafens Schönefeld bereits zum Sommerflugplan umbenannt. Die Umstellung erfolgt in der Nacht vom 30. zum 31. März 2020.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit der Umbenennung der #Infrastruktur am Flughafen Schönefeld machen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zum BER. Je näher die Inbetriebnahme des neuen Flughafens rückt, desto wichtiger ist, dass wir unseren Passagieren, aber auch unseren Mitarbeitern und Prozesspartnern eineindeutige Informationen zur Orientierung an die Hand geben. Wir haben uns daher entschieden, die Umbenennung bereits zum Sommerflugplan 2020 und rechtzeitig vor Beginn des Probebetriebs durchzuführen.“

Die heutigen Terminalbereiche A, B, C, D werden künftig K, L, M, Q heißen. Passagiere, die nur mit Handgepäck reisen und bereits im Besitz einer Bordkarte sind, können den Terminalbereich Q (für Quick Security Check) nutzen. Von hier aus gelangen die Passagiere dann zu allen Abfluggates. Zusätzlich erhalten auch das Parkhaus und die Parkplätze eine neue Bezeichnung. Die bisherige Nummerierung wird jeweils um die Zahl 5 vor der bisherigen Bezeichnung ergänzt.

Reisende, die schon heute online einchecken, können bereits jetzt die neuen Bezeichnungen angezeigt bekommen.

Die Änderungen im Überblick

#Terminalbezeichnungen

Terminalbereich B: Terminalbereich K (ab 31. März 2020)
Terminalbereich A: Terminalbereich L (ab 31. März 2020)
Terminalbereich C: Terminalbereich Q (ab 31. März 2020)
Terminalbereich D Abflug: Terminalbereich M Abflug (ab 31. März 2020)
Terminalbereich D Ankunft: Terminalbereich M Ankunft (ab 31. März 2020)
Parkplatzbezeichnungen

Parkplatz P1: Parkplatz P51 (ab 31. März 2020)
Parkplatz P2: Parkplatz P52 (ab 31. März 2020)
Parkhaus P4: Parkhaus P54 (ab 31. März 2020)
Parkplatz P6: Parkplatz P56 (ab 31. März 2020)

Lageplan mit neuen Terminalbezeichnungen

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Bahnhöfe: S-Bahnhof am Kamenzer Damm (S-Bahnlinie 2)?, aus Senat

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Frage 1:
Worin ist begründet, dass der Berliner Senat nicht mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB)
gemeinsam die Deutsche Bahn AG beauftragt hat, auf den neu zu trassierenden Bahnstrecken der #Dresdner
Bahn, gleichfalls einen neuen -Bahnhof #Kamenzer Damm zu schaffen (erbitte umfangreiche Begründung)?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hat die Schaffung eines neuen S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“ nicht
gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bei der Deutschen Bahn
AG (DB AG) beauftragt, da der VBB nicht für die Bestellung von Ausbauvorhaben der SBahn-Infrastruktur in Berlin verantwortlich ist.
Frage 2:
Kann dieser etwaige #Bahnhof Kamenzer Damm noch nachträglich vor Inbetriebnahme oder auch nach
Inbetriebnahme der neuen Dresdner Bahn bestellt, projektiert, gebaut und eröffnet werden?
Antwort zu 2:
Nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen kann der etwaige -Bahnhof „Kamenzer
Damm“ #bestellt und #projektiert werden. Bau und #Eröffnung können erst nach
#Inbetriebnahme der neuen Dresdener Bahn erfolgen.
2
Frage 3:
Hat der Senat bereits diesbezügliche #Planungsgespräche für diesen weiteren Bahnhof auf der #S2 mit der SBahn Berlin GmbH, der Deutschen Bahn oder dem Land Brandenburg geführt?
Antwort zu 3:
In einem „Kundendialog zur zukünftigen Infrastruktur S-Bahn“ wurde bereits am 10.07.2018
u.a. über den möglichen S-Bahnhof „Kamenzer Damm“ u.a. mit der S-Bahn Berlin GmbH,
der Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Land Brandenburg gesprochen. Anschließend
fanden im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 weitere diesbezügliche
Planungsgespräche mit der DB AG und dem Land Brandenburg statt.
Frage 4:
Betrachtet der Senat die Schaffung eines S-Bahnhofes Kamenzer Damm als Attraktivitätsförderung für den
Öffentlichen Nahverkehr in Berlin?
Antwort zu 4:
Ja, die Schaffung einer zusätzlichen Verkehrsstation für die S-Bahn, wie z.B. des möglichen
S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“, kann zur Attraktivitätsförderung für den Öffentlichen
Nahverkehr in Berlin beitragen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahnverlängerung der M10 bis Turmstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass sich die #Inbetriebnahme der künftigen Strecke der #M10 von Hauptbahnhof zum U-Bahnhof
#Turmstraße möglicherweise um zwei Jahre verschieben wird? Welche konkreten Gründe gibt es für
die Verlängerung des Fertigstellungstermins?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Straßenbahn-Neubaustreckenprojekt befindet sich derzeit im
#Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabenträger prognostiziert nach aktueller Lage des
Verfahrens einen Fertigstellungstermin Ende 2021. Eine genauere #Terminplanung ist vom
weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere vom Wortlaut des
Planfeststellungsbeschlusses abhängig.“
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Unterlagen/Pläne zur Verlängerung der M10 noch einmal geändert werden und nun
eine zweite Auslegung erfolgen wird?
2
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Aus welchen Gründen wurde die Änderung der Unterlagen/Pläne notwendig und wann erfolgt/erfolgte die
Auslegung in welcher Form?
Antwort zu 3:
Aufgrund der Einwendungen aus der 1. Anhörung wurden die #Planunterlagen aktualisiert.
Die Auslegung erfolgt vom 14. Oktober bis einschließlich 13. November 2019 im
Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Daten sind im Bezirksamt ausgedruckt einzusehen und
stehen auch als Download-Link zur Verfügung. Einwendungen können bis zum 27.
November 2019 eingereicht werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass insbesondere Aspekte der #Lärmbelastung sowie die Umsetzungsplanung neu betrachtet
werden müssen? Wenn ja, in welcher Form unter welchen neuen Aspekten?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Laufe des Verfahrens wurde in einem Teil des schwingungs- und schalltechnischen
Gutachtens eine Anpassung bei der Berechnung der Schallemissionen erforderlich. Die
nun verwendeten, harmonisierten Berechnungsgrundlagen sorgen dafür, dass mehr
Haushalte Anspruch auf #Schallschutzmaßnahmen haben als in den Berechnungen zuvor.“
Frage 5:
Mit welcher Anzahl an #Fahrten rechnet der Senat künftig auf der neuen Straßenbahnstrecke?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BVG wird in den Planunterlagen davon ausgegangen, dass zwischen
06:00 und 22:00 Uhr ein -min-Takt und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ein #10-min-Takt
gefahren wird.
3
Frage 6:
Inwieweit besteht ein gestiegener Anspruch auf passiven Schallschutz und worin begründet sich dieser? Wie
viele AnwohnerInnen sind hiervon betroffen? Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese Fragen beziehen sich auf konkrete Ergebnisse des Entschädigungsverfahrens.
Diese können erst beantwortet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.“
Frage 7:
Trifft es zu, dass die Zahl der zu rodenden Straßenbäume von 78 auf 85 gestiegen ist? Erfolgte vorab eine
Zählung der Straßenbäume bzw. warum wurde die kor-rekte Anzahl nicht vorab ermittelt??
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Zahl der betroffenen Straßenbäume betrug nach der Zählung ursprünglich insgesamt
84 Bäume. Aus der Planungsänderung zum #Gleichrichterwerk Alt-Moabit ergibt sich die
korrigierte Anzahl von 85.“
Frage 8:
Wann findet der im vorbenannten Artikel aufgeführte Erörterungstermin der BVG im Jahr 2019 statt, bei dem
sich Betroffene äußern können? Falls dieser bereits stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis kam der
Termin?
Antwort zu 8:
Der Erörterungstermin kann erst nach Abschluss der unter Antwort 3 genannten
Auslegung und der anschließenden Bearbeitung der möglichen Einwendungen erfolgen.
Frage 9:
Welche #Straßenbahn(neubau)strecken werden in dieser Legislaturperiode konkret in Betrieb genommen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hier zu folgendes mit:
„Nach derzeitigem Stand der Planung wird in dieser Legislaturperiode die Inbetriebnahme
der Neubaustrecken Hauptbahnhof U-Bahnhof #Turmstraße sowie S-Bahnhof #Adlershof
S-Bahnhof #Schöneweide angestrebt. Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der
Planfeststellung. Die genauen Termine der Inbetriebnahme hängen maßgebend vom
weiteren Verlauf der jeweiligen Planfeststellungsverfahren und vom Wortlaut der
Planfeststellungsbeschlüsse ab.“
4
Frage 10:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 07.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Realistische Verkehrsanbindung bei Volllast des BER ab Erörffnung II? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Werden die #BER-Zubringer mit Autobahn #A100/#A113 sowie der aktuell geplante #ÖPNV vor dem Hintergrund
der gewichteten Tages- und Randzeiten sowie der flughafenbedingten saisonalen und täglichen
#Verkehrsspitzen ausreichen, die Erreichbarkeit des #BER angemessen, also staufrei, zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Genehmigung des Flughafens wurde nachgewiesen, dass das erwartete
Verkehrsaufkommen durch die geplanten und zwischenzeitlich fertig gestellten
verkehrlichen Anlagen angemessen bewältigt werden kann.
Frage 2:
Welche Empfehlungen der Studie wird der Senat in welchen Fristen umsetzen?
Antwort zu 2:
Der Senat geht davon aus, dass es sich um die Studie „Grundlagenermittlung Verkehr
Flughafen Flughafenregion BER“ (SPV-Spreeplan Verkehr GmbH, August 2019) handelt.
Der Senat wird die in der Studie genannten und in seiner Zuständigkeit liegenden
Empfehlungen prüfen und mit bereits bestehenden Handlungsschwerpunkten zur
Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgleichen. Hierzu zählen u.a.
Sicherung der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn
Die Deutsche Bahn teilt hierzu mit: „Die 16 km lange Strecke von Berlin Südkreuz nach
Blankenfelde (Dresdner Bahn) wird, wie mit dem Berliner Senat abgestimmt, bis Ende
2025 in Betrieb genommen.“
2
Verbesserte Anbindung Südbrandenburgs an BER
Eine Angebotsausweitung im #Regionalverkehr insbesondere der Linie #RE2 zur Bedienung
der hohen Nachfrage (z. B. durch Taktverdichtung, größere Fahrzeuge) ist vorgesehen.
Das Angebot der Linie RE 2 wird in der Hauptverkehrszeit verdichtet. Mit der zusätzlichen
Linie #RE20 wird eine schnelle Verbindung von den größeren Bahnhöfen direkt zum BER
und weiter bis Berlin Hauptbahnhof über den Nord-Süd-Fernbahntunnel geschaffen.
#Verlängerung #U7
Der Senat hat eine #Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Linie U7 vom
Bahnhof Rudow nach Schönefeld/BER vergeben. Nach Vorlage aller derzeit laufenden
Machbarkeitsstudien steht deren Auswertung an.
Berlin, den 31.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Sollte der BER ohne die Dresdner Bahn überhaupt eröffnen?, aus Senat

www.berlin.de

Der Schriftlichen Anfrage scheint zudem die – unzutreffende – Annahme zugrunde zu
liegen, dass Verzögerungen bei der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn zur
Flughafenanbindung zwischen Berlin Südkreuz und Blankenfelde entstehen. Nach
Kenntnis des Senates und nach Aussagen des Infrastrukturbetreibers, der Deutschen
Bahn AG, ist dies jedoch nicht der Fall. Die DB hat dazu mitgeteilt, dass dort ein
verspäteter Inbetriebnahmetermin nicht bekannt ist und seitens der DB nicht kommuniziert
wurde. Die in der Vorbemerkung des Abgeordneten genannte Mitarbeiterin hat die zitierte
Aussage nicht getätigt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Alle bisher bekannten Äußerungen des Senats und der #FBB behaupteten, dass die #BER-Anbindung mit der
„Dresdner Bahn“ bis spätestens 2025 gesichert sei. Die Kapazitäten zur notwendigen Personenbeförderung
reichten durch die Zugfolgen eines Shuttle-Systems aus. Nach aktuell bekannt gewordenen Informationen
hat die Verantwortliche für den Konstruktiven Ingenieurbau, Frau A. H., die in dieser Funktion zuständig für
den Neubau der „Dresdner Bahn“ zum BER ist, erklärt: „Die ‚Dresdner Bahn‘ wird deutlich erst nach 2026
fertiggestellt sein“!
Frage 1:
Welche Konsequenzen für den Ausfall von Kapazitäten erwartet der Senat für den #Modalsplit, wenn die
„Dresdner Bahn“ als Hauptstrecke vom Hauptbahnhof zum BER „deutlich erst nach 2026 fertiggestellt sein“
wird?
2
Antwort zu 1:
Eine womöglich verspätete Inbetriebnahme ist dem Senat nicht bekannt. Die Deutsche
Bahn teilt dazu mit: „Die 16 km lange Strecke von Berlin Südkreuz nach Blankenfelde
(Dresdner Bahn) wird, wie mit dem Berliner Senat abgestimmt, bis Ende 2025 in Betrieb
genommen.“
Frage 2:
Mit welchem Ausfall der Personenbeförderung pro Tag rechnet der Senat, wenn zur behaupteten
Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 nur eine beschränkte Personenbeförderung bis zur
Inbetriebnahme des Neubaus der „Dresdner Bahn“ von und zum BER möglich ist?
Antwort zu 2:
Die Fragestellung erweckt den Eindruck, dass das derzeitige Anbindungskonzept zum
Eröffnungszeitpunkt des Flughafens BER unter der Prämisse der bereits erfolgten
Fertigstellung der Fernbahngleise der Dresdner Bahn geplant worden sei. Dies ist nicht
der Fall. Das geplante #Anbindungskonzept berücksichtigt den von der DB AG o.g.
Fertigstellungstermin im Jahr 2025. Insofern ergeben sich keine Minderkapazitäten in der
Personenbeförderung gegenüber der geplanten #Schienenanbindung des Flughafens.
Frage 3:
Wie groß (nach konkreten Zahlen) ist die Transportkapazität/Tag ohne Ausbau der Dresdner Bahn bis nach
2026 und wie groß ist die Kapazität/Tag nach Ausbau der „Dresdner Bahn“?
Antwort zu 3:
Die Kapazität ist abhängig von den eingesetzten Zuglängen. Nach derzeitigem
Planungsstand wird die Beförderungskapazität vor Eröffnung der Dresdner Bahn ca.
215.000 Plätze und nach Eröffnung der Dresdner Bahn ca. 225.000 Plätze je
Normbetriebstag betragen.
Die geringe Abweichung begründet sich durch die geplante Inbetriebnahme einer
zusätzlichen RE-Linie, welche Cottbus und die Lausitz an den Berliner Hauptbahnhof mit
einem geplanten Zwischenhalt am Flughafen BER anbinden soll und nicht aufgrund von
Minderkapazitäten bei der Anbindung Berlins.
Frage 4:
Welche Pläne zur Kompensation des Ausfalls der Personenbeförderungskapazitäten gibt es ab 2020 bis
„deutlich nach 2026“?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
3
Frage 5:
Hat der Senat oder die FBB inzwischen konkretere Informationen darüber, in welchem Jahr die verspätete
„Dresdner Bahn“ nun voraussichtlich fertiggestellt sein wird?
Antwort zu 5:
Von einer verspäteten Inbetriebnahme hat der Senat keine Kenntnis.
Berlin, den 07.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz