Straßenbahn: Tramlinie 22 zügig fertigstellen, aus Senat

Frage 1:
Bis wann rechnet der Berliner Senat mit der #Inbetriebnahme der #Tramlinie #22?
Frage 2:
Welche Pläne gibt es hinsichtlich der #Taktfrequenz?
Frage 3:
Welche #Route soll die Tram 22 fahren (bitte einzeln die Stationen auflisten)?
Frage 5:
Ist der Bau von weiteren Haltestellen geplant, wenn ja, wo sollen diese Haltestellen entstehen und
bis wann sollen diese fertiggestellt werden (bitte einzeln die konkreten Standorte sowie die Zeit- und
Kostenpläne auflisten)?
Frage 6:
Welche Hindernisse hat der Berliner Senat identifiziert, die eine zügige #Fertigstellung der Tramlinie 22
verhindern?
Frage 7:
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat bereits ergriffen, um diese Hindernisse zu beseitigen und
welche Maßnahmen befinden sich noch in der #Planung (bitte einzeln auflisten)?
Frage 8:
Wie beurteilt der Berliner Senat die #Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen (bitte einzeln
auflisten)?


Antwort zu 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet:
Die geplante Straßenbahnlinie 22 ist Bestandteil des Nahverkehrsplans 2019-2023
des Landes Berlin. Die Linie soll grundsätzlich auf dem vorhandenen
Straßenbahnnetz zwischen den Haltestellen Blockdammweg / Ehrlichstraße und
Kniprodestraße / Danziger Straße verkehren. Hierbei verläuft die Linie zunächst vom
Blockdammweg / Ehrlichstraße bis zum U-Bahnhof Frankfurter Tor entlang des
Linienwegs der Straßenbahnlinie 21 und bedient die gleichen Haltestellen wie die
Linie 21. Zwischen dem U-Bahnhof Frankfurter Tor und der Kniprodestraße /
Danziger Straße folgt die Straßenbahnlinie 22 dann dem Linienweg der Linie M10
und bedient die gleichen Haltestellen wie die Linie M10. Nach Fertigstellung der
Neubaustrecke Ostkreuz wird die Linie 22 analog zur Linie 21 dann über die
Neubaustrecke verkehren und zusätzlich die Haltestellen Ostkreuz, Sonntagstraße
und Boxhagener Straße/Holteistraße bedienen. Die Straßenbahnlinie 22 soll nach
gegenwärtigem Planungsstand unabhängig von der Fertigstellung der
Neubaustrecke Ostkreuz frühzeitiger in Betrieb genommen werden, um auf die
bauliche Entwicklung im Bereich Parkstadt Karlshorst, Funkhaus Nalepastraße und
Rummelsburg zu reagieren. Die Linie 22 wird im 20-Minuten-Takt verkehren, so dass
sie sich mit der Linie 21 im gemeinsamen Streckenabschnitt annähernd zu einem
10-Minuten-Takt ergänzt.
Zum Einführungszeitraum und den Einführungsvoraussetzungen der Linie 22 teilt die
BVG mit:
„Die Inbetriebnahme der Tramlinie 22 hängt mit dem Bau eines neuen Kehrgleises
im Blockdammweg zusammen. Nach geplantem Bau im Jahr 2023 wird mit der
Inbetriebnahme der neuen Linie gerechnet.“
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Nach Auskunft der BVG bearbeiten die Projektbeteiligten das Projekt
„Zwischenendstelle Blockdammweg“ mit hoher Priorität. In Abhängigkeit vom
Genehmigungsverfahren besteht laut BVG das Ziel einer Baudurchführung im Jahr
2023.
Frage 4:
Welche Pläne gibt es, Familien mit Kindern, Schülerinnen und Schüler sowie Berufspendler in die
Planung der Route mit einzubeziehen?
Antwort zu 4:
Während der Erstellung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin fand ein
Beteiligungsverfahren der Fachöffentlichkeit statt. Zudem verwendet die
Verkehrsplanung branchentypische Instrumente wie Verkehrserhebung,
Fahrgastzählung und -befragung, Verkehrsmodellierung und Marktforschung, aus
denen sich sowohl nutzergruppenspezifische wie zeitlich differenzierte
Anforderungen der Fahrgäste an das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs
ableiten lassen. Darüber hinaus gehende Beteiligungsverfahren bei einer
einfachen Routenplanung sind nicht vorgesehen und wären angesichts der Fülle
der ständigen Erweiterungen des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) in Berlin auch nicht realisierbar.
Frage 9:
Wie verläuft die Koordinierung zwischen den betroffenen Bezirken, wenn es um die Planung der
Route sowie die Bauarbeiten geht?
Antwort zu 9:
Die Bezirke wurden ebenfalls an der Aufstellung des Nahverkehrsplans beteiligt. Seit
Abschluss des neuen BVG-Verkehrsvertrags im Jahr 2020 werden die Bezirke noch
intensiver über die neuen, jährlich stattfindenden Klausuren zur ÖPNVAngebotsentwicklung beteiligt, in der derartige Maßnahmen vorgestellt und
zwischen dem ÖPNV-Aufgabenträger bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der BVG und den Bezirken diskutiert
werden. Gleichwohl liegt die Zuständigkeit für den öffentlichen Nahverkehr nach
Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) auf der Landesebene. Die Bestellung der
Verkehrsleistungen verantwortet die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz.
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Zur Beteiligung der Bezirke an Baumaßnahmen teilt die BVG ergänzend mit:
„Die Bezirke werden grundsätzlich intensiv an Abstimmungen und Planungen von
Baumaßnahmen beteiligt.“
Berlin, den 07.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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