Länderübergreifende Kriminalität im Mietwagengewerbe, aus Senat

04.07.2024

Frage 1:

In welcher Form werden Daten über fehlende, abgelaufene oder falsche #Genehmigungen von #Mietwagenunternehmen, die das #Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) erhoben hat, an die Brandenburger Behörden weitergegeben?

Frage 2:

Werden auch Informationen des Zolls der Finanzämter oder weiterer Berliner Behörden im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei der Überprüfung von Mietwagenkonzessionen an Brandenburger Behörden weitergegeben? Wenn ja in welchem Umfang, wenn nein warum nicht?

Frage 3:

Welches Abstimmungsprozedere besteht in diesem Zusammenhang zwischen der Berliner und den Brandenburger Behörden? Gibt es konkrete Gespräche über eine Intensivierung, bzw. Verbesserung des Informationsaustausches?

Wie viele Anfragen der Brandenburger Behörden zu „ Neu Konzessionsanträgen“ im Mietwagenbereich gab es seit dem 01.03.24 an Berliner Behörden?

Antwort zu 1, 2 und 3:

Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des LABO wurde mit den Genehmigungsbehörden im Land Brandenburg Ende 2023 u. a. vereinbart, dass sich die dortigen Genehmigungsbehörden an das LABO wenden können, um im Rahmen des dortigen Genehmigungsverfahrens in Berlin vorliegende Informationen zu Unternehmen und verantwortlichen Personen zu erhalten. Dies soll insbesondere dann erfolgen, wenn erkennbar ist, dass ein Unternehmen seinen Sitz von Berlin ins Umland verlegt hat oder verantwortliche Personen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Diese Möglichkeit wird von den brandenburgischen Genehmigungsbehörden nach Eindruck des LABO erkennbar genutzt, sodass das LABO auf Nachfrage über den vollständigen Sachverhalt, insbesondere über nicht oder nicht mehr vorhandene Genehmigungen und deren Hintergründe entsprechend informiert.

Die Austauschrunden mit den Brandenburger Behörden finden nach Auskunft des LABO regelmäßig statt und dienen der Verbesserung des Informationsaustausches.

Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 10 SchwarzArbG die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz ergeben. Die Mitteilung über Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt, sobald diese rechts- bzw. bestandskräftig abgeschlossen sind.

Finanzämter leisten im Wege der Amtshilfe bei konkreten Einzelanfragen Unterstützung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Eine statistische Erfassung von tatsächlichen Anfragen Brandenburger Behörden erfolgt nicht.

Frage 4:

Welche konkreten Zahlen von Neubeantragungen von Konzessionen in Brandenburg von Mietwagenunternehmen, die in Berlin Ihre Konzession verloren haben oder in den letzten 3 Monaten freiwillig zurückgegeben haben, sind dem LABO bekannt?

Frage 5:

Welche Erkenntnisse liegen dem LABO vor, in welchen Fällen von Brandenburger Behörden diesen Konzessionsanträgen stattgegeben worden sind?

Antwort zu 4 und 5:

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Auskunft des LABO liegt diesem aufgrund der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der brandenburgischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden keine Zahlen zu den dort beantragten und stattgegebenen Konzessionsanträgen vor.

Frage 6:

Welche Möglichkeiten bestehen für Berliner Behörden #Mietwagenfahrzeuge mit Brandenburger Zulassungen bei Kontrollen auf Berliner Straßen zu untersuchen?

Antwort zu 6:

Das LABO und die #Polizei Berlin kontrollieren im Rahmen ihrer Verkehrskontrollen jede Art von Mietwagen, unabhängig davon, wo das Fahrzeug #zugelassen oder #konzessioniert ist. Etwaige in Berlin festgestellte Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz werden nach Auskunft   des LABO dann an die für den Sitz des Unternehmens zuständige #Genehmigungsbehörde übermittelt. Diese führt dann ein #Ordnungswidrigkeitenverfahren in eigener Zuständigkeit durch.

Berlin, den 27.06.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

Infrastruktur: Status Quo: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg, aus Senat

30.05.2023

Frage 1:

Zum Korridor: Berlin-Spandau – #Nauen

  1. Wie ist der aktuelle #Projektstatus?
    1. Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
    1. Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?
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Bahnhöfe: Da ist (wieder) Musike drin, Geige am Gleisdreieck, Klarinette am „Kutschi“ – Berlin wird wieder ein Stück musikalischer. , aus BVG

03.02.2023

#Geige am #Gleisdreieck, #Klarinette am „#Kutschi“ – Berlin wird wieder ein Stück #musikalischer. Nach fast drei Jahren #Pandemie-Pause erteilt die BVG ab der nächsten Woche wieder #Genehmigungen zum #Musizieren in vielen Bahnhöfen. Lokale bis internationale #Straßenmusikerinnen können mit der Genehmigung in der Tasche an den markierten Standorten auftreten und ihr Können dem Publikum aus Fahrgästen und Passantinnen präsentieren.

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Bahnhöfe: Ein Platz mit Gruselfaktor: Vorplatz Köpenicker 101 und fehlende U-Bahnaufzüge, aus Senat

Frage 1:
Der -Bahnhof #Heinrich-Heine-Straße kann aufgrund fehlender #Aufzüge vor allem von #geheingeschränkten Anwohnenden nicht genutzt werden. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Priorität des #barrierefreien Ausbaus
des U-Bahnhofes Heinrich-Heine-Straße als #dringlich empfunden wird, um #Mobilität für alle zu gewährleisten?
Frage 2:
Im #Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) ist festgelegt, dass eine vollständige #Barrierefreiheit für die Nutzung des #ÖPNV bis zum Jahresbeginn 2022 erreicht werden sollte. Sieht der Senat hier #Handlungsbedarf, um
das Ziel der BVG und der SenUMVK laut UN- Behindertenrechtskonvention schnellstmöglich umzusetzen?
Frage 3:
Ist es richtig, dass die BVG die benötigten #Genehmigungen zur barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße von der Senatsverwaltung noch nicht erhalten hat?

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Flughäfen: 9.900 Komparsen haben den BER getestet Flughafen bereit für die Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Der #Flughafen Berlin Brandenburg hat alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inbetriebnahme erlangt. Alle #Genehmigungen wurden erteilt, alle Prozesse wurden umfangreich erprobt und die Prozesspartner sind bestmöglich auf die Eröffnung vorbereitet.

Seit Januar werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der #Flughafengesellschaft und der Prozesspartner (#Airlines, #Bundespolizei, #Zoll, #Bodenverkehrsdienstleister, etc.) auf die Eröffnung des #BER Ende dieses Monates vorbereitet. Seit April läuft jeden Dienstag und Donnerstag der #Probebetrieb mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Juli kamen pro Tag rund 400 Komparsen hinzu. Rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem #Logistik-Team sorgten dabei für die Koordination der Komparsen, Gepäckstücke und Verpflegung. Insgesamt konnten an 47 Probebetriebstagen über 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 9.897 Komparsen den BER kennenlernen. Rund 179.000 eingesetzte Gepäckstücke, 54.000 Buchungen für 2.350 Flüge trugen zu einem realistischen #Flughafeneindruck bei.

Die Komparsen haben bei ihren Tests wertvolles Feedback hinterlassen. Noch während des laufenden Probebetriebs wurde damit begonnen, die am häufigsten kritisierten Punkte abzuarbeiten, so dass zur Inbetriebnahme bereits viele Verbesserungen umgesetzt sind. Die Mülleimer wurden vergrößert, die #Beschilderung angepasst, fehlende #Uhren aufgehangen und Ladesäulen für Handys beschafft.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir haben uns sehr gründlich auf die #Inbetriebnahme vorbereitet. Unser Hauptziel des Probebetriebs wurde erreicht: Wir haben aus dem fertiggestellten Gebäude einen funktionsfähigen Flughafen gemacht. Die Nutzer und Partner konnten ihren Flughafen kennen lernen und sicher im Umgang der Systeme werden. Die Motivation zur Teilnahme am Probebetrieb und bei den Schulungen war trotz Corona sehr hoch. Dafür möchte ich mich bei allen unseren Partnern, dem #ORAT-Team und den freiwilligen Testern herzlich bedanken. Wir können den BER am 31. Oktober guten Gewissens in Betrieb nehmen.“

Das Terminal 1 des BER wird am 31. Oktober mit einer parallelen Landung von #Lufthansa und #easyJet eröffnet. Am gleichen Abend landen dann weitere ankommende Maschinen am T1, die dann am 1. November wieder starten. Insgesamt werden am ersten vollen Betriebstag des BER (1.11.2020) rund 5.000 Passagiere am T1 erwartet. Hinzu kommen knapp 8.000 Passagiere am T5, dem ehemaligen Flughafen Schönefeld. Die zweite Umzugswelle findet am 3. auf den 4. November statt. Am 4. November öffnet die #Südbahn am BER. Am 4. November werden rund 6.000 Passagiere am T1 und knapp 5.000 Passagiere am T5 erwartet. Der letzte Umzugsschritt findet vom 7. auf den 8. November statt, wenn die letzten Airlines den Flughafen Tegel verlassen. Am 8. November werden dann rund 16.000 Passagiere am T1 und knapp 8.000 Passagiere am T5 abgefertigt. Alle Zahlen sind aufgrund der Corona-Krise deutlich niedriger als eigentlich im Herbst unter normalen Bedingungen erwartet würden. Die Terminalkapazitäten werden auch unter Wahrung der gelten Abstandsregeln bei weitem nicht ausgereizt.

Die schwachen Fluggastzahlen führen dazu, dass die Prozesse am BER nicht sofort unter Volllast laufen müssen. Sollten somit an den ersten Tagen noch Probleme auftauchen, sind genügend Rerserven vorhanden, um schnell auf etwaige Störungen reagieren zu können. Zusätzlich wird ein #Lagezentrum Inbetriebnahme eingerichtet, in dem die operativen Bereiche der Flughafengesellschaft sowie die Airlines, Bodenverkehrsdienste, Bundes- und Landespolizei, Sicherheitsdienstleister, Zoll und Deutsche #Flugsicherung eingebunden werden. Hier wird die aktuelle Lage bewertet und die üblichen #Flughafenleitstellen bei Bedarf unterstützt.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Flughäfen: NEUER HAUPTSTADTFLUGHAFEN BER wird noch später fertig Weil noch Genehmigungen ausstehen, verzögert sich die Fertigstellung des BER weiter. BER-Chef Mühlenfeld hält 2017 dennoch für möglich. aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article208308181/BER-wird-noch-spaeter-fertig.html

Der Bau des neuen #Hauptstadtflughafens #BER scheint kaum voranzukommen. Wichtige #Genehmigungen sind überfällig. Immer wieder werden Stimmen laut, die eine #Eröffnung im Jahr 2017 nicht mehr für möglich halten. Die Berliner Morgenpost sprach darüber mit #Flughafenchef Karsten #Mühlenfeld.

Herr Mühlenfeld, vor einem Jahr haben Sie gesagt, dass der neue Hauptstadtflughafen BER im Sommer 2016 baulich fertiggestellt sein muss, damit er noch 2017 in Betrieb gehen kann. Nun haben wir Herbst – und die Bauarbeiten sind noch immer nicht abgeschlossen.

Karsten Mühlenfeld: Ja, das habe ich letztes Jahr noch so gesagt. Und damals haben wir auch gesagt, wir bauen fertig und nehmen dann den Flughafen nach und nach in Betrieb. Jetzt haben wir die Planung umgestellt: Die bauliche Fertigstellung und die technische Inbetriebnahme werden sich nun überlappen. Wir gehen inzwischen davon aus, dass wir mit dem Bau Anfang kommenden Jahres fertig sein werden. Mit der technischen Inbetriebnahme haben wir aber schon zu Ostern begonnen.

Sie haben externe Berater ins Haus geholt, die sich das BER-Eröffnungsszenario ganz genau anschauen sollten. Das sieht ja ein wenig so aus, als wenn Sie Ihrem eigenen Zeitplan nicht mehr ganz trauen?

Wir wollten mit einem international renommierten Unternehmen checken, ob das, was wir vorhaben, sinnhaft und möglich ist. Auch im Vergleich zu anderen großen internationalen Flughäfen. Wir haben festgestellt: Alle Gutachter, die es in Deutschland zu diesem Thema gibt, hatten irgendwann schon mal mit dem BER zu tun. Wir wollten aber jemanden, der einen frischen Blick hat und völlig unabhängig vom Ballast der Vergangenheit urteilt. Deshalb haben wir uns für die Netherlands Airport Consultants (NACO) entschieden.

Und zu welchem Schluss ist die NACO gekommen?

NACO ist zu dem Ergebnis gekommen: "Targeted BER opening date October/November 2017 appears technically feasible." Das heißt ganz klar: Ein Termin in 2017 ist noch erreichbar. Allerdings gibt es Risiken, die minimiert werden müssen. Uns muss es gelingen, dass alle Beteiligten stärker als Team zusammenarbeiten: Flughafen, Behörden und Politiker – alle müssen gemeinsam an dem Ziel arbeiten und nicht …