04.07.2024
Frage 1:
In welcher Form werden Daten über fehlende, abgelaufene oder falsche #Genehmigungen von #Mietwagenunternehmen, die das #Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) erhoben hat, an die Brandenburger Behörden weitergegeben?
Frage 2:
Werden auch Informationen des Zolls der Finanzämter oder weiterer Berliner Behörden im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei der Überprüfung von Mietwagenkonzessionen an Brandenburger Behörden weitergegeben? Wenn ja in welchem Umfang, wenn nein warum nicht?
Frage 3:
Welches Abstimmungsprozedere besteht in diesem Zusammenhang zwischen der Berliner und den Brandenburger Behörden? Gibt es konkrete Gespräche über eine Intensivierung, bzw. Verbesserung des Informationsaustausches?
Wie viele Anfragen der Brandenburger Behörden zu „ Neu Konzessionsanträgen“ im Mietwagenbereich gab es seit dem 01.03.24 an Berliner Behörden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des LABO wurde mit den Genehmigungsbehörden im Land Brandenburg Ende 2023 u. a. vereinbart, dass sich die dortigen Genehmigungsbehörden an das LABO wenden können, um im Rahmen des dortigen Genehmigungsverfahrens in Berlin vorliegende Informationen zu Unternehmen und verantwortlichen Personen zu erhalten. Dies soll insbesondere dann erfolgen, wenn erkennbar ist, dass ein Unternehmen seinen Sitz von Berlin ins Umland verlegt hat oder verantwortliche Personen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Diese Möglichkeit wird von den brandenburgischen Genehmigungsbehörden nach Eindruck des LABO erkennbar genutzt, sodass das LABO auf Nachfrage über den vollständigen Sachverhalt, insbesondere über nicht oder nicht mehr vorhandene Genehmigungen und deren Hintergründe entsprechend informiert.
Die Austauschrunden mit den Brandenburger Behörden finden nach Auskunft des LABO regelmäßig statt und dienen der Verbesserung des Informationsaustausches.
Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 10 SchwarzArbG die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz ergeben. Die Mitteilung über Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt, sobald diese rechts- bzw. bestandskräftig abgeschlossen sind.
Finanzämter leisten im Wege der Amtshilfe bei konkreten Einzelanfragen Unterstützung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Eine statistische Erfassung von tatsächlichen Anfragen Brandenburger Behörden erfolgt nicht.
Frage 4:
Welche konkreten Zahlen von Neubeantragungen von Konzessionen in Brandenburg von Mietwagenunternehmen, die in Berlin Ihre Konzession verloren haben oder in den letzten 3 Monaten freiwillig zurückgegeben haben, sind dem LABO bekannt?
Frage 5:
Welche Erkenntnisse liegen dem LABO vor, in welchen Fällen von Brandenburger Behörden diesen Konzessionsanträgen stattgegeben worden sind?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft des LABO liegt diesem aufgrund der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der brandenburgischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden keine Zahlen zu den dort beantragten und stattgegebenen Konzessionsanträgen vor.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten bestehen für Berliner Behörden #Mietwagenfahrzeuge mit Brandenburger Zulassungen bei Kontrollen auf Berliner Straßen zu untersuchen?
Antwort zu 6:
Das LABO und die #Polizei Berlin kontrollieren im Rahmen ihrer Verkehrskontrollen jede Art von Mietwagen, unabhängig davon, wo das Fahrzeug #zugelassen oder #konzessioniert ist. Etwaige in Berlin festgestellte Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz werden nach Auskunft des LABO dann an die für den Sitz des Unternehmens zuständige #Genehmigungsbehörde übermittelt. Diese führt dann ein #Ordnungswidrigkeitenverfahren in eigener Zuständigkeit durch.
Berlin, den 27.06.2024 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de