Die beiden Start- und #Landebahnen des #Flughafens Berlin Brandenburg werden am 3. Oktober 2024 umbenannt, wobei die umgangssprachlichen Bezeichnungen Nord- und #Südbahn erhalten bleiben. Vielmehr ändern sich die Bezeichnungen für die in der #Navigation notwendigen #Startbahnkennungen – englisch „#Runway Designator“. Die #Nordbahn#25R/07L wird zur #24R/06L und die #Südbahn#07R/25L wird zur #06R/24L.
Wie viele und welche Entwicklung gab es bei den #Flugbewegungen am #BER in den #Tagesrandzeiten zwi- schen 21 und 22 Uhr bzw. von 6 bis 7 Uhr monatlich in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 (bitte getrennt nach Nord- und #Südbahn, #Betriebsrichtung und An- und Abflügen auflisten)?
Als die Maschine der #Fluggesellschaft Swiss zum Start ansetzt, bleibt Sven Knöffel gelassen. Ein paar routinierte Blicke, ein paar prägnante #Funksprüche, schon setzt sich das #Flugzeug auf der #Südbahn des #BER in Bewegung. Vor ihm befinden sich Telefone, Bildschirme, Mikrofone, auch ein Fernglas – es sind Knöffels Arbeitsgeräte im 72 Meter hohen #Tower des Flughafens BER. In der Ferne ist die Berliner Skyline zu sehen. „Das Silvester-Feuerwerk über der Stadt sah schön aus“, sagt Knöffels Kollegin Lea Leven.
Ein neues #Radarsystem zum Schutz vor #Vogelschlag an #Luftfahrzeugen wurde am #Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt installiert. MAX stammt von dem niederländischen Unternehmen Robin Radar Systems. Die Technologie wird erstmalig an einem deutschen Flughafen eingesetzt.
Das neue System ersetzt ein bisheriges der Firma aus dem Jahr 2016, das lediglich die #Südbahn überwachte. Die #Phased-Array-Radarantenne ermöglicht jetzt rund um die Uhr eine vollständige 3D-Erfassung von #Vogelbewegungen im Radius von zehn Kilometern und überwacht damit das gesamte #Flughafenareal. Mit Hilfe einer speziellen Software werden Größe, Höhe und Flugrichtung von Vogelschwärmen bestimmt und angezeigt. Somit können mögliche Kollisionen von Vögeln mit startenden oder landenden Flugzeugen vorausberechnet und gezielt abgewendet werden.
Rund 3.000 #Lärmbeschwerden haben den #BER-Fluglärmbeauftragten, Patrick Strogies, im vergangenen Jahr erreicht. Und das bei vergleichsweise wenig Betrieb auf dem #Airport.
Vor allem #Easyjet löste unter den Anwohnern Unmut aus. Deren Maschinen drehten auf der #Südbahn nicht auf der vorgeschriebenen Route nach Süden ab, sondern donnerten geradeaus über die Gemeinden im Osten. Mit dem geballten #Fluglärm hatten die Anwohner von Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen nicht gerechnet und sie beschwerten sich beim #Fluglärmschutzbeauftragten des BER.
Der Ausbau des #Fluglärmmessnetzes am #BER ist abgeschlossen. Ab Juni gibt es vier neue Messstellen entlang der #Südbahn. Sie liegen an der Havellandstraße in Zeuthen, An der Fähre in Niederlehme, Am Bauerndamm in Genshagen und an der Straße der Einheit in Groß Machnow. Insgesamt wird der Fluglärm jetzt bei allen Starts und Landungen am BER mit Hilfe von 30 stationären Messstellen dokumentiert. Zusätzlich führt die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen durch.
Alle #Messstellen verfügen über spezielle Mikrofone, die mehrere Meter über dem Boden installiert sind. Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden (siehe Link unten).
Die Messstellen sind unter anderem notwendig für die Erhebung lärmabhängiger Entgelte. Damit möchte die Flughafengesellschaft die Airlines animieren, besonders lärmarme An- und Abflugverfahren zu wählen und so die Anwohnerinnen und Anwohner des BER vom Lärm zu entlasten.
Um das Umland auch weiterhin temporär vom #Fluglärm zu entlasten, wird der Wechselbetrieb der beiden Start- und Landebahnen bis auf Weiteres fortgesetzt. Im Juni finden die Starts und Landungen wieder auf der BER-Südbahn statt.
Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft bemüht sich intensiv darum, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die abwechselnde Nutzung der beiden Start- und Landebahnen seit April trägt wesentlich dazu bei. Mit dem engen Messstellennetz und dem öffentlichen Zugang zu den Daten erzeugen wir eine hohe Transparenz. Das wird dabei helfen, das Thema Lärmschutz auf einer sachlichen Grundlage weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch unser geplantes System der lärmbezogenen Entgelte für die Airlines, mit dem leises Fliegen belohnt wird.“
• Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.
• Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin T +49-30-609170100 pressestelle@berlin-airport.de www.berlin-airport.de
Frage 1: Kann der Senat bestätigen und wie bewertet der Senat die Aussage, dass „schon im Jahr 2004 dem Flughafen mit Blick auf die #Eröffnung des neuen #BER die #Betriebserlaubnis entzogen [und] 2006 [….] das Flughafengelände zudem entwidmet [wurde]“? Frage 2: Warum wurde die Entziehung der Betriebserlaubnis bereits 2004 und die Entwidmung des Flughafengeländes schon im Jahr 2006 durchgeführt, obwohl erst im Jahr 2006 Baubeginn für den BER war? Frage 3: Wie ist der exakte Fahrplan der rechtlichen Umsetzung der #Schließung des Flughafens #TXL vor dem Hintergrund der von Wowereit in seinem Buch getroffenen Feststellungen. Antwort zu 1 bis 3: Dem Senat ist das oben genannte Buch nicht näher bekannt, sodass keine Bewertungen dazu vorgenommen werden können. Bereits mit dem Konsortialvertrag von 1991 haben die Gesellschafter der damaligen Berlin Brandenburg Flughafenholding GmbH (Bund, Brandenburg und Berlin) die Konzentration des Flugbetriebes auf einen Standort als Ziel vorgegeben. Mit dem sogenannten „Konsensbeschluss“ von 1996 hat sich Berlin sodann zur Schließung seiner innerstädtischen Flughäfen zugunsten des Standortes Schönefeld als gemeinsamer Flughafen für die Region Berlin/Brandenburg verpflichtet. Die Länder Berlin und Brandenburg haben im #Landesentwicklungsplan#Flughafenstandortentwicklung des Jahres 2003 festgelegt, dass der Flughafen #Berlin-Schönefeld „zur Deckung des nationalen und 2 internationalen Luftverkehrsbedarfs der Länder Berlin und Brandenburg weiter zu entwickeln ist. Mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld sind die Flugplätze Berlin-Tegel und #Tempelhof zu schließen.“ In Umsetzung dieser landesplanerischen Verpflichtung hat die seinerzeitige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch Bescheid vom 29. Juli 2004 (Widerruf der Betriebsgenehmigung) bzw. vom 2. Februar 2006 (Entlassung aus der Planfeststellung) den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel aufschiebend befristet verfügt und die Fachplanung mit selbiger Fristsetzung aufgehoben. Beide Bescheide wurden erlassen, um die Bedingungen des Konsensbeschlusses von 1996 zu erfüllen, die nur einen Großflughafen für die Region Berlin-Brandenburg vorsehen. Um der rechtlichen Begründung der Planrechtfertigung für das Ausbauvorhaben für den #Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ein tragfähiges Fundament zu geben, musste zum Zeitpunkt der Entscheidung der #Planfeststellungsbehörde (damaliges Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg) über den Planfeststellungsantrag der FBS (damalige Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH) zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld rechtlich sichergestellt sein, dass es spätestens mit Inbetriebnahme des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zu einer Schließung des Flughafens Berlin-Tegel kommt. Dies machte es erforderlich, den Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt zu stellen, sodass mit Schreiben vom 16. November 2001 ein entsprechender Antrag auf Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung bzw. Planfeststellung für den Flughafen Berlin-Tegel eingereicht worden ist. Mit Bescheid vom 29. Juli 2004 wurde die luftrechtliche Genehmigung zum Betrieb des Flughafens Berlin-Tegel mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R (Nord- und heutigen Südbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn 07R/25L (#Südbahn) des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (#SXF) – heute Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) – mit einer Länge von mindestens 4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind, widerrufen. Mit Bescheid vom 2. Februar 2006 wurden die Anlagen und Flächen des Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (#Planfeststellung) zum selben Zeitpunkt, wie im Bescheid vom 29. Juli 2004, entlassen. Die Gestattung der Betriebsaufnahme des Flughafens Berlin Brandenburg ist mit Bescheid der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg am 1. Oktober 2020 gemäß § 44 Absatz 1 und 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab dem 4. November 2020, 05:30 Uhr (Ortszeit) ergangen. Die o.g. Bedingung ist damit eingetreten. In der Rechtsfolge bedeutet dies, dass der Flughafen Berlin-Tegel ab dem 5. Mai 2021 um 00:00 Uhr aus der luftrechtlichen Genehmigung und die Anlagen und Flächen des Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (Planfeststellung) entlassen sind. Ab diesem Zeitpunkt ist der Flughafen Berlin-Tegel auch kein Flughafen mehr. Berlin, den 11.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Flughafengesellschaft (#FBB) nutzt ab dem 1. April ihre beiden Start- und Landebahnen im monatlichen Wechsel. Ab der kommenden Woche finden die Starts und Landungen auf der #BER-Südbahn statt. Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der #FBB heute dazu die Erlaubnis erteilt. Seitdem der Betrieb auf der #Südbahn Anfang Dezember eingestellt wurde, operierte die FBB zur Reduzierung der laufenden Kosten ausschließlich auf der #Nordbahn.
Mit dem monatlichen Wechsel werden die #Fluglärmbelastungen in der #Flughafenregion gleichmäßiger verteilt. Die Alternation erfolgt immer zum ersten Tag des Monats, jeweils um 0:00 Uhr. Die Regelung ist zunächst bis Ende des Jahres vorgesehen. Der Wechsel der Bahnen ist mit keinen Mehrkosten verbunden.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir freuen uns, dass die #Luftfahrtbehörde nach eingehender Prüfung der monatlich wechselnden Nutzung der beiden Start- und Landebahnen zugestimmt hat. Da das Terminal 5 bis auf Weiteres nicht gebraucht wird, können wir in diesem Jahr die #Lärmbelastung ausgeglichener für unsere Nachbarn verteilen. Der in Bezug auf die Lärmbelastung positive Effekt der schwachen Auslastung des BER kommt so der gesamten Region zugute. Mein Dank gilt allen Prozesspartnern bei der Umsetzung des innovativen Verfahrens.“
Patrick Strogies, Fluglärmschutzbeauftragter für Berlin-Brandenburg: „Ich begrüße die alternierende Nutzung der beiden Start- und Landebahnen ausdrücklich. Ein Wechsel zwischen den Bahnen sorgt dabei für einen Ausgleich und eine gleichmäßigere Verteilung des Lärms.“
Hans Niebergall, Leiter Tower Berlin Deutsche Flugsicherung GmbH: „Unsere Fluglotsen und Vorfeldkontrolleure sind für die sichere Abwicklung des Flugverkehrs verantwortlich. Die alternierende Pistennutzung trägt dazu bei, dass deren operative Routinen für beide Bahnen erhalten bleiben. Damit wird der reibungslose Übergang zu einem gleichzeitigen Betrieb beider Start- und Landebahnen bei steigenden Flugzahlen unterstützt.“
Während der alternierenden Nutzung gelten die Nachtflugregelungen unverändert. Das Fluglärmmessprogramm der FBB wurde auf die monatlich wechselnde Nutzung der Start- und Landebahnen angepasst. Wann und wo die mobilen Fluglärmmessungen im Flughafenumland durchgeführt werden, können Sie nachlesen unter:
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin T +49-30-609170100 pressestelle@berlin-airport.de www.berlin-airport.de
1. Warum finden derzeit welche #Bauarbeiten an der #Südbahn statt, obwohl das #Aufsichtsratsmitglied
Prof. Preuß in der oben genannten Sitzung aussagte, dass das #Wasserproblem nun endgültig gelöst
sei?
Zu 1.: Nach dem 30.10.2020 haben keine Bauaktivitäten an der südlichen Start- und #Landebahn (SLB 07R/25L) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (#BER)
stattgefunden. Alle erforderlichen Arbeiten bzgl. des sog. „Wasserproblems“ wurden
vorher termingerecht abgeschlossen.
2. Warum kommt es weiterhin zu Wasserproblemen an der Südbahn, obwohl die #Kabelschächte erst
kürzlich instandgesetzt wurden und in der letzten Dekade unterdurchschnittliche Niederschläge zu beklagen waren?
3. Wird nach der Instandsetzung der Kabelschächte aufgrund des Wasserproblems die Südbahn mit
Beton unterfüttert, damit ein Absinken oder eine zunehmende Instabilität der SLB verhindert wird?
Zu 2 und 3.: Erneute sog. „Wasserprobleme“ an der SLB 07R/25L des BER sind der #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) nicht bekannt. Unabhängig hiervon
finden regelmäßig notwendige Sanierungsmaßnahmen statt, da einfache Bauwerke –
2/2
wie Kabelschachtanlagen und Kabelschutzrohrsysteme – den Witterungseinflüssen
ausgesetzt sind.
4. Wurde in der Vergangenheit in der letzten Dekade die Südbahn saniert/unterfüttert, weil trotz des
Mangels an Niederschlag der #Grundwasserpegel weiterhin stieg?
Zu 4.: Tiefbaumaßnahmen an der SLB 07R/25L des BER mit Bezug auf die Entwässerung der Kabelzugschächte fanden in der Vergangenheit nicht statt.
5. Wieviel Pumpen werden gegenwärtig eingesetzt, damit man den weiteren Anstieg des Grundwassers
verhindern kann (bitte jahresscharfe Nennung der Installation und Nutzung der Pumpen darstellen!).
Zu 5.: Es wurden und werden keine Pumpen zur Grundwasserregulierung im Bereich
der SLB 07R/25L des BER eingesetzt.
6. Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Probleme an der Nordbahn?
Zu 6. Die nördliche Start- und Landebahn verfügt über ein bereits vorhandenes Drainagesystem, so dass sog. „Wasserprobleme“, nicht bestehen.
7. Welche Kenntnisse und Informationen hat der Senat über die Ursachen des Grundwasseranstiegs,
obwohl unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen nachweisbar sind?
Zu 7.: Das Monitoring eines etwaigen Grundwasseranstiegs im Land Brandenburg obliegt nicht dem Senat von Berlin. Die FBB hat aufgrund einer Auflage des Planfeststellungsbeschlusses ein Wassermonitoring durchzuführen. Die FBB legt hierzu jährlich
einen Bericht bei den zuständigen Wasserbehörden des Landes Brandenburg vor.
8. Wann wird die Südbahn wieder in Betrieb genommen?
Zu 8.: Je nach verkehrlicher Entwicklung wird über die Wiederinbetriebnahme der SLB
07R/25L des BER zu gegebener Zeit entschieden.
9. Wann wurde die Südbahn letztmalig beflogen und ist dadurch der Countdown für die #Tegelschließung
ab diesem Datum angehalten worden?
Zu 9.: Die letzte Flugbewegung vor der temporären Außerbetriebnahme der SLB
07R/25L des BER erfolgte am 03.12.2020. Die weitere Nutzung oder Nichtnutzung der
SLB 07R/25L hat keinen rechtlichen Einfluss auf den rechtskräftigen Bescheid über
den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel.
10. Wieviel Flüge wurden seit der Südbahnschließung von #TXL abgewickelt und was waren das für
Flüge?
Zu 10.: Seit der Einstellung des Flugbetriebes am Flughafen Tegel am 08.11.2020
haben dort keine Flüge mehr stattgefunden.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen
Idee eines Privatpiloten: Bei #Ostwind gibt es nach dem Abheben eine „#Stuntkurve“. Sie ist laut Behörden sicher, birgt aber Risiken. #BER-Südbahn ist eröffnet
In Berlin wird jetzt am neuen #Hauptstadtflughafen so geflogen, als grenze der #BER im Osten an ein gigantisches Bergmassiv, dem die Flugzeuge ausweichen müssen: Am heutigen 4. November wurde die neue #Südbahn eröffnet – das erste Flugzeug, was dort landete, war um 9.50 Uhr der Flug #QTR 081 aus Doha.
Ab sofort können Piloten bei Windstille oder Ostwindlage die #Hoffmannkurve fliegen – das bedeutet, dass sie wenige Sekunden nach dem Abheben und noch über der Südbahn eine drastische Rechtskurve einleiten. Für Donnerstag ist Nebel vorhergesagt – Windstille.
In Pilotenkreisen wird das Manöver mitunter auch als Stuntkurve, von Passagieren mit Flugangst als „#Kotzkurve“ bezeichnet. Zumindest werden sich viele Passagiere erschrecken und Herzklopfen oder schweißnasse Hände bekommen, wenn ein Start völlig anders verläuft als gewohnt und womöglich nichts angesagt wird.