barrierefrei + Taxi: Die Nadel im Heuhaufen finden: auf der Suche nach dem Inklusionstaxi, aus Senat

08.01.2024

Zur Zeit sind sowohl die Inklusionstaxis, die schon länger im Betrieb sind, als auch die neu hinzugekommenen barrierefreien Taxis für Menschen mit #Behinderungen nur schwer bestellbar, weil nur wenige Inklusionstaxis von den #Taxizentralen vermittelt werden und auch keine frei verfügbare niedrigschwellige Kontaktliste der entsprechenden  #Taxiunternehmen  vorliegt.

  1. In wessen Zuständigkeit liegt die Informationsvermittlung über #barrierefreie Taxis im Land Berlin? 2.   Wo und wann werden die aktuellen Bestellnummern aller Taxiunternehmen mit Inklusionstaxis veröffentlicht und den Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht?
  • Wie viele Inklusionstaxis werden auf Grundlage der Vorgabe des PBefG § 64c von der Genehmigungsbehörde für Berlin eingefordert?

Zu 1. – 3.:

Im seit 1. August 2021 geltenden Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) wird durch den neu eingefügten § 64c Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 Prozent der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen vorgegeben, sofern dies keine „ wirtschaftliche Härte“ darstellt. Das bedeutet z.B., dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug #barrierefrei sein muss. Diese Regelung findet auf alle beim Landesamt für Bürgerdienste und Ordnungsaufgaben (#LABO) als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellten Anträge auf Erst- oder Neuerteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Anwendung, über die noch zu entscheiden ist. Außerdem findet diese Regelung ebenso Anwendung bei einem etwaigen #Fahrzeugwechsel innerhalb des Geltungszeitraums der Genehmigung.

Die Information über Unternehmen mit barrierefreien Taxen im Land Berlin erfolgt derzeit durch das LABO. Mangels originärer gesetzlicher Regelung ergibt sich eine Zuständigkeit über die Informationsvermittlung kraft Sachzusammenhangs und liegt damit bei der Behörde mit der größten thematischen Schnittmenge, mithin aktuell dem LABO Berlin. Dieses ist gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 ASO G i. V. m. Nr. 33 ZustKat Ord. im Bereich der Ordnungsaufgaben unter anderem im Bereich Verkehr für Aufgaben, die nicht der obersten Landesbehörde vorbehaltenen sind, im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes für die Genehmigungen an die Unternehmer zum Taxenbetrieb zuständig und hat damit einen Überblick über die Daten der Taxiunternehmer:Innen, welche mindestens eine Inklusionstaxe in ihrem Betrieb einsetzbar haben.

Zur Information wurden durch das LABO auf dessen Website unter:

http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und- g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / a rtikel.1401212.p hp

http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und-

g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / 20231228_liste_inklusionsta xen.p d f

als Service eine Liste von Taxiunternehmen, die mindestens eine #Inklusionstaxe in ihrem Bestand haben, nach inzwischen erfolgter Klärung datenschutzrechtlicher Fragen veröffentlicht. Veröffentlicht werden nur Name und Anschrift der Unternehmen, da weitergehende Angaben (aktuelle Telefonnummer und/ oder Mail-Adresse für Kunden- Vorbestellungen) dem LABO nicht vorliegen bzw. nicht über die genehmigungsbezogenen IT-Fachverfahren digital erfasst werden.

  • Wie viele #Inklusionstaxis sind von der #Genehmigungsbehörde in Berlin lizenziert? Bitte tabellarisch für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 darstellen:
    • Anzahl genehmigter Inklusionstaxisdavon Inklusionstaxis mit emissionsfreiem Antrieb
    • Anzahl abgemeldeter Inklusionstaxis

Zu 4.:

Anzahl der vorhandenen Inklusionstaxen: 31.12.2022:                     57

28.12.2023:                     121

Für frühere Zeiträume können keine Angaben gemacht werden, da das Merkmal „ barrierefrei“ erst mit Einführung des § 64c PBefG im Jahr 2021 für das Genehmigungsverfahrens Bedeutung erlangt hat und nach Anpassung des IT- Fachverfahrens seit Anfang 2022 vom LABO erfasst wird. Die Antriebsart der Fahrzeuge wird bei der Genehmigungsbehörde nicht erfasst, da hierzu keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Daher kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Inklusionstaxen über einen emissionsfreien Antrieb verfügen. Abgemeldete Fahrzeuge werden aus dem IT-Fachverfahren gelöscht. Dementsprechend ist eine Zählung nicht möglich.

  • Wie viele Fahrzeuge müssen nach der 5% Regelung des PBefG § 64c (i.e. jedes zwanzigste Taxi in einem Taxiunternehmen muss barrierefrei sein) noch folgen?

7.   Bis wann wird das Ziel erreicht?

Zu 5. und 7.:

Das LABO setzt die gesetzlichen Vorgaben um, die sich explizit auf größere Unternehmen beschränken. Aktuell verfügen nur 77 Unternehmen über mehr als 20 Fahrzeuge in ihrer Flotte. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt schrittweise im Rahmen der jeweiligen Konzessionserteilung/ -verlängerung. In Summe wird so ein Bestand von 87 barrierefreien Taxen geschaffen werden.

Derzeit gibt es noch 18 Taxiunternehmen mit einer vor Einführung des § 64c PBefG erteilten Genehmigung, bei denen die Vorschrift erst mit der nächsten – maximal nach fünf Jahren erforderlichen – Erneuerung der Genehmigung greift. Da aber das Gros der über 1800 Taxiunternehmen in Berlin über deutlich weniger bzw. nur einzelne  Fahrzeuge (Einzelunternehmer) verfügt, braucht Berlin hier weiterhin ein freiwilliges Engagement im Gewerbe, um eine spürbare Erhöhung des Anteils barrierefreier Taxen zu erreichen. Der Senat sieht die Fortführung des Förderprogramms für den Erwerb von Inklusionstaxen, welches jetzt mit der Förderung lokal emissionsfreier Taxen Hand in Hand geht, als Unterstützung der Taxiunternehmen auf diesem Weg. Die o.g. Anzahl  der aktuell konzessionierten barrierefreien Fahrzeuge, die deutlich über den gesetzlich geschuldeten Umfang hinausgeht, verdeutlicht, dass es vor dem Hintergrund der Förderkulisse und Privilegien, wie bei der Ladeberechtigung am Flughafen BER, auch unternehmerische Gründe gibt, sich für den Einsatz von Inklusionstaxen zu entscheiden.

  • Mit welchen Maßnahmen will der Senat das Ziel von 250 barrierefreien Inklusionstaxis erreichen, um die spontane Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?

12. Wie steht der Senat zur Forderung von Betroffenen, die in der letzten Sitzung der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ einen runden Tisch zum effektiven Aufbau und Einsatz der barrierefreien Taxiflotte unter der Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Taxigewerbe, Fahrzeugherstellern, der Politik, der Verwaltung und der Behindertenvertretung vorgeschlagen haben?

Zu 6. und 12.:

Der Senat fördert seit 02.12.2022 im Rahmen des Förderprogramms „ Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO ) die Neuanschaffung (M1 + M2) von e-Inklusionstaxis sowie Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi. Um die Attraktivität des Erwerbs eines e-Inklusionstaxis zu erhöhen wurde mit Anpassung der Richtlinie WELMO zum 29.12.2023 die Förderquote für e-Inklusionstaxis erhöht. Mit dieser Änderung ist eine Förderung von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € möglich (bis 28.12.2023: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 €). Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi werden weiterhin mit bis zu 15.000 € gefördert.

Die Richtlinie wurde mit Anpassung zum 29.12.2023 um zwei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Der Senat leistet damit u.a. einen Beitrag, dem Bedarf an Inklusionstaxis in Berlin gerechter zu werden.

Derzeit erarbeitet der Senat eine Leistungsbeschreibung für ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderungen. Nach der Vergabe wird dann durch einen externen Dienstleister eruiert, wie lückenlose barrierefreie Beförderungs- und Wegeketten umgesetzt/ gewährleistet werden können. Eine der Prämissen für barrierefreie Mobilität ist die kurzfristige bzw. spontane Nutzungsmöglichkeit barrierefreier Taxis.

Der Forderung zur Umsetzung und anschließenden Nachhaltung der Ergebnisse aus einem Runden Tisch zum weiteren Aufbau von barrierefreien Inklusionstaxis kann u.a. aus Gründen der Ressourcenverfügbarkeit im Rahmen der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ derzeit nicht nachgekommen werden.

8.   Die #Taxizentrale Taxi Berlin führt alle Berliner Taxizentralen unter einem Dach. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Inklusionstaxis regulär über die Taxizentrale vermittelt werden können und wann wird dies voraussichtlich erreicht?

  1. Die Taxizentrale Taxi Berlin ruft vorbestellte Taxis erst kurz vor der Bestellzeit aus. Dies hat zur Folge, dass Inklusionstaxis oft nicht vermittelt werden können, da keines in der Kürze der Zeit zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Vermittlungssystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorbestellungen für Inklusionstaxis frühzeitiger ausgerufen werden?
  1. Wie kann die Beförderungspflicht durchgesetzt werden, damit Inklusionstaxi-Fahrende künftig keine Fahrten für Rollstuhlnutzende ablehnen?

Zu 8., 10. und 11.:

Für die Buchung von Inklusionstaxen sind Taxizentralen an sich die richtigen Ansprechpartner. Dort sind nach Kenntnis des Senats alle Fahrzeuge mit ihren entsprechenden Merkmalen – auch zur Barrierefreiheit – registriert, sofern die Taxiunternehmerin bzw. der Taxiunternehmer – wie berlinweit üblich – einen Funkvermittlungsvertrag hat.

Taxi Berlin ist als Dachfirma der größten Berliner Taxizentralen ein privatrechtliches Fahrtvermittlungsunternehmen, über dessen interne Abruf- und Vermittlungspraxis der Senat keine Kenntnis hat. Der Senat hat die Anregung an das genannte Unternehmen übermittelt, hierzu aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch keine Rückmeldung erhalten.

9.   Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Taxizentrale darin zu unterstützen, in ihrem Vermittlungssystem für gelistete Taxis eine Kennzeichnung für Barrierefreiheit aufzunehmen (z.B. mit einem „R“ für Rollstuhl/ Rampe), damit Disponent*innen schnellen Überblick über verfügbare barrierefreie Taxis haben?

Zu 9.:

Taxiunternehmen unterliegen der #Beförderungspflicht, Verstöße hiergegen ahndet die Genehmigungsbehörde. Erhält das LABO durch eine #Anzeige der Betroffenen Kenntnis davon, dass das #Fahrpersonal gegen die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG verstößt, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d PBefG geahndet. Sollten sich derartige Anzeigen und Verfahren bei einzelnen Unternehmen häufen, kann das LABO prüfen, ob das Unternehmen noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ggf. eine bestehende Genehmigung widerrufen bzw. deren Erneuerung versagen.

Die aktuelle Verfügbarkeit von Taxen mit besonderen Merkmalen, also nicht nur „ barrierefrei“ , sondern auch „ Großraum“ oder „ mehrere Kindersitze bestimmter Gewichtsklassen“ kann jedoch nur bedingt über die Betriebs- oder die Beförderungspflicht abgesichert werden. Von Taxizentralen können immer nur die barrierefreien Taxen vermittelt werden, die sich im Moment der Vermittlung gerade dort betriebsbereit angemeldet haben.

Insofern ist eine Bestellung direkt bei den jeweiligen Unternehmen häufig zielführender.

Berlin, den 08. Januar 2024

In Vertretung

Aziz Bozkurt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

www.berlin.de

Fahrdienst: LABO, Uber, Bolt und FreeNow – gemeinsam gegen illegale Mietwagen-Unternehmen, aus Senat

14.08.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1356093.php

Vereinbarung über Zusammenarbeit unterzeichnet

In Berlin gibt es neben den ca. 5.500 konzessionierten #Taxen auch rund 4.400 vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) genehmigte #Mietwagen. Ein großer Teil hiervon ist über die jeweiligen Apps der #Vermittlungsdienste #Uber, #Bolt und #FreeNow für individuelle Fahrten buchbar.

Aufgrund eigener Kontrollen sowie aufgrund Feststellungen anderer Behörden, insbesondere der Polizei Berlin, ist bekannt, dass es auch eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden. Oftmals haben diese Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im #Registrierungsprozess entdeckt wurde. Damit verschaffen sich diese Unternehmen einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen.

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Straßenverkehr: Konzessionierung im Berliner Mietwagengewerbe, aus Senat

06.07.2023

Frage 1:
Welchen Stellenwert hat für das #Landesamt für Bürger- und #Ordnungsangelegenheiten (#LABO) die #wirtschaftliche Prüfung (bspw. im Sinne eines #Businessplans) für die #Konzessionierung einer #Mietwagenfirma sowie der eingesetzten Fahrzeuge?
Antwort zu 1:
Die Prüfung der finanziellen #Leistungsfähigkeit gemäß § 2 Berufszugangsverordnung für den #Straßenpersonenverkehr (#PBZugV) ist eine Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG).
Frage 2:
Wie genau und anhand welcher Kriterien prüft das LABO im Rahmen der Konzessionierung grundsätzlich vorab, ob ein vorgestelltes Geschäftsmodell wirtschaftlich sein kann und sein wird? (Aufstellung erbeten.)

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Bahnhöfe: Ein Platz mit Gruselfaktor: Vorplatz Köpenicker 101 und fehlende U-Bahnaufzüge, aus Senat

Frage 1:
Der -Bahnhof #Heinrich-Heine-Straße kann aufgrund fehlender #Aufzüge vor allem von #geheingeschränkten Anwohnenden nicht genutzt werden. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Priorität des #barrierefreien Ausbaus
des U-Bahnhofes Heinrich-Heine-Straße als #dringlich empfunden wird, um #Mobilität für alle zu gewährleisten?
Frage 2:
Im #Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) ist festgelegt, dass eine vollständige #Barrierefreiheit für die Nutzung des #ÖPNV bis zum Jahresbeginn 2022 erreicht werden sollte. Sieht der Senat hier #Handlungsbedarf, um
das Ziel der BVG und der SenUMVK laut UN- Behindertenrechtskonvention schnellstmöglich umzusetzen?
Frage 3:
Ist es richtig, dass die BVG die benötigten #Genehmigungen zur barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße von der Senatsverwaltung noch nicht erhalten hat?

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Bahnhöfe + Straßenbahn + Straßenverkehr: Eine Verkehrslösung für Mahlsdorf, aus Senat

Für ein einheitliches Verständnis der nachstehenden Antworten ist der Begriff der „Verkehrslösung Mahlsdorf“ eindeutig zu beschreiben. Da dieser Begriff mehrere Maßnahmen umfasst, sind die drei wichtigsten hier genannt:
#Regionalverkehrshalt #Berlin-Mahlsdorf (#Vorhabenträgerin DB AG, Inbetriebnahme Dezember 2017)
 Neubau der Neuen #Straßenverbindung – Straße An der Schule vom Kreuzungspunkt Hönower Str. / Pestalozzistraße bis zum Gutspark Mahlsdorf (Vorhabenträger Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz; Abt Tiefbau, Planrechtsverfahren gemäß #BerlStrG)
#Zweigleisiger Ausbau der #Straßenbahn im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen dem Bahnhof Mahlsdorf und der #Straßenbahnhaltestelle Rahnsdorfer Straße (Vorhabenträger #BVG, #Planrechtsverfahren gemäß Personenbeförderungsgesetz
(#PBeFG))

In der Beantwortung der 25 Fragen wird zwischen den einzelnen Projekten unterschieden.

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Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Neu-Westend, aus Senat

Frage 1:

Aus welchem Grund konnte die in §8 Abs. 3 Satz 3 PBefG vorgeschriebene #Barrierefreiheit im Berliner #ÖPNV zum 01. Januar 2022 nicht vollständig erreicht werden?

Frage 2:

Welche -Bahnhöfe in Berlin sind Stand heute immer noch nicht #barrierefrei erreichbar und warum? (Bitte um Auflistung und kurze Begründung)

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barrierefrei: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe, aus Senat

Frage 1:

Welche U- und -Bahnhöfe sind entgegen den Regelungen des #PBefG Bln (#U-Bahn) bzw. der #EBO (#S- Bahn) auch nach dem 01.01.2022 nicht #barrierefrei zugänglich und warum nicht?

Antwort zu 1:

Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.

Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche #Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende    Planrecht                                                 liegt                              größtenteils       vor. Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden

sich  daher  überwiegend  die  komplexeren  Umbaumaßnahmen  noch  in  der Umsetzung.

Die folgenden S- und U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:

LinieBahnhofPlanrecht
U6Alt-TempelhofVorliegend
U7Altstadt SpandauVorliegend
U3Augsburger StraßeVorliegend
U4/U7Bayerischer PlatzVorliegend
U9BirkenstraßeVorliegend
U6BorsigwerkeVorliegend
U2Deutsche OperAnhörung läuft
U2Ernst-Reuter-PlatzGenehmigung in Fertigstellung
U8Franz-Neumann-PlatzVorliegend
U1/U3Görlitzer BahnhofVorliegend
U7GneisenaustraßeVorliegend
U7GrenzalleeVorliegend
U9GüntzelstraßeVorliegend
U2HausvogteiplatzVorliegend
U8Heinrich-Heine-StraßeGenehmigung in Fertigstellung
U6Holzhauser Straßeerfolgt mit Dammsanierung U6
U2Kaiserdamm Süd / NordVorliegend
U7Konstanzer Straßevorliegend,               Änderungsverf. anhängig
U1/U3/U7MöckernbrückeAnträge noch nicht gestellt
U8MoritzplatzAnhörung läuft
U7Mierendorffplatzzurückgestellt wg. Tram-Planung
U2Neu WestendVorliegend
U8PankstraßeVorliegend
U7PaulsternstraßeAnhörung läuft
U6Platz der LuftbrückeVorliegend
U1/U3Prinzenstraße (Aufzug II)Antrag noch nicht gestellt
U4Rathaus SchönebergVorliegend
U8ResidenzstraßeVorliegend
U7RohrdammVorliegend
U2Rosa-Luxemburg-PlatzVorliegend
U1/U3Schlesisches TorVorliegend
U8SchönleinstraßeVorliegend
U6SeestraßeVorliegend
U8WeinmeisterstraßeGenehmigung in Fertigstellung
U6WestphalwegVorliegend
S75GehrenseestraßeVorliegend
S3Hirschgartenliegt noch nicht vor
S25Karl-Bonhoeffer-Nervenklinikliegt noch nicht vor
S2Marienfeldeliegt noch nicht vor
S5/S7/S75Nöldnerplatzliegt noch nicht vor
S2Yorckstraßeliegt noch nicht vor

Frage 2:

Sofern die Barrierefreiheit noch nicht besteht, inwieweit sind diese Bahnhöfe im #Nahverkehrsplan benannt?

Antwort zu 2:

Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.

Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden.

Frage 3:

Wann wird für die bislang nicht barrierefrei ausgestalteten Bahnhöfe Barrierefreiheit erreicht werden (m. d. B. um Einzelaufstellung nach Bahnhof und jeweiligem Zeitplan)?

Antwort zu 3:

Der S-Bahnhof Marienfelde wird im Rahmen der Grundinstandsetzung barrierefrei ausgebaut, dies ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2029 vorgesehen. Der S- Bahnhof Gehrenseestraße wird im kommenden Jahr barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes Hirschgarten ist derzeit für 2024 vorgesehen, dies ist jedoch abhängig von der Planrechtserteilung und der Vergabe der weiteren Leistungen. Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Nöldnerplatz und Yorckstraße soll im Rahmen umfassender Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgen. Ein zeitlicher Horizont der Realisierung kann hierbei aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit noch nicht genannt werden.

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Seitens der BVG wurden alle notwendigen #Planungsleistungen für U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Da sich aufgrund der Corona-Situation sowie diverser Materialengpässe Probleme in den Bauabläufen ergeben können, sind exakte #Inbetriebnahmetermine derzeit nur bedingt planbar.“

Frage 4:

Wie ist der Stand des Pilotprojekts „Alternative Barrierefreie Beförderung“? Welche Erfahrungen wurden bislang hiermit gemacht?

Antwort zu 4:

Das Pilotprojekt zur Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) soll im Laufe dieses Jahres eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn- Linie #U8 sowie auf einem Teilabschnitt der #U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der #S2 einbezogen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadtweite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsaufnahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bietenden, weshalb eine neue Verhandlungsrunde vereinbart, und die Frist auf Wunsch von Bieterinnen/Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bisher gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes Angebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.

Frage 5:

Der U-Bahnhof #Halemweg sollte bis 2019, der U-Bahnhof #Mierendorffplatz bis 2020 barrierefrei zugänglich sein. Worin ist die Verzögerung geschuldet?

Frage 6:

Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nun die U-Bahnhöfe Halemweg und Mierendorffplatz barrierefrei werden?

Antwort zu 5 und 6:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Der Aufzug U-Bhf. Halemweg wurde im August 2019 in Betrieb genommen.“

Der Aufzugsstandort am U-Bahnhof Mierendorffplatz ist durch die geplante Straßenbahnstrecke vom U-Bahnhof #Turmstraße über den #Mierendorffplatz bis zum S- und U-Bahnhof Jungfernheide planungsbefangen. Deshalb wurde das Plangenehmigungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde im März 2020 ausgesetzt. Sofern die Planung für die Straßenbahnstrecke vorliegt, kann das Plangenehmigungsverfahren für den Aufzug fortgesetzt werden.

Frage 7:

Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westend (Süd-Zugang)?

Antwort zu 7:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Am Westend ist ein neuer Zugang geplant. Angedacht ist hier eine barrierefreie Fußgängerbrücke, die den Zugang von Südosten ermöglicht. Da das Projekt sich aktuell in einem frühen Planungsstadium befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wie die baulichen Lösungen daher im Detail aussehen sollen und wann genau mit der Umsetzung begonnen werden kann, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Die Umsetzung ist aktuell jedoch bis 2032 vorgesehen.“

Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

BVG – Planziele der Barrierefreiheit verfehlt

Frage 1:

Welche Umstände haben dazu geführt, dass das Planziel, den ÖPNV in Berlin #barrierefrei zu gestalten, verfehlt wurde?

Antwort zu 1:

Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG) zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, die keine entsprechende Verpflichtung enthält.

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Straßenbahn: Unterbrechung der Tramlinie 21 und Verkehrschaos auf der Ehrlichstraße in Berlin Lichtenberg, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Berliner Senat die Situation, dass in den vergangenen Wochen die #Tramlinie #21 auf der
#Ehrlichstraße zwischen den Haltestellen #Blockdammweg und Bahnhof #Schöneweide aufgrund von zu hohem
#Verkehrsaufkommen immer wieder #unterbrochen wurde?
Antwort zu 1:
Der Senat sieht die #Verkehrssituation im Bereich der #Treskowallee und der Ehrlichstraße
kritisch. Gleichwohl sind die Möglichkeiten, für eine kurzfristige Abhilfe limitiert. In
Ergänzung zu den in der Antwort zu Frage 5 genannten Abhilfemaßnahmen erfordern
dauerhafte Verbesserungen unter anderem Veränderungen bei der Lage der
Straßenbahngleise, womit entsprechende Vorläufe für Planung und Umbau verbunden
sind.

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Bahnhöfe: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bahnhöfe von U- und S-Bahn sind aktuell nicht #barrierefrei?
Antwort zu 1:
Die folgenden S-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich:
 Gehrenseestraße
 Hirschgarten
 Nöldnerplatz
 Marienfelde
 Wilhelmshagen
 Yorckstraße
 Warschauer Straße
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit das
#Pilotprojekt „#Alternative Barrierefreie Beförderung“ im vierten Quartal 2021 gestartet.
Dieses wird zunächst auf den U-Bahnlinien 5 und 8 erprobt. Ab 2023 soll das Projekt dann
auf alle Berliner U-Bahnhöfe ausgeweitet werden, nach Möglichkeit werden auch die
S-Bahnhöfe einbezogen.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die aktuell noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe sind:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Klosterstraße, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz,
Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße, Grenzallee
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Birkenstraße, Güntzelstraße“
Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden noch nach dem 31.12.2021 nicht barrierefrei sein, obwohl § 8 Abs. 3
#Personenbeförderungsgesetz vorgibt, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige #Barrierefreiheit zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch
für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität. Dabei müssen allerdings in den meisten
Fällen komplexe Vorgänge bedacht werden, wie
 Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen,
 bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem
Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich
Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben,
 Brandschutzauflagen,
 bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen
sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich,
 Verlegung von Leitungen,
 Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.
Vor diesem Hintergrund ist für folgende U-Bahnhöfe eine Bauverzögerung über den
31.12.2021 hinaus zu erwarten:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper,
Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße
3
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Güntzelstraße“
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Die Anlagen der #DB Station &
Service AG hingegen unterliegen der #Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, sodass die
Vorgaben aus dem #PBefG hier keine Geltung haben.
Frage 3:
Sind die Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheit nicht bis zur o.g. Frist erreicht werden kann, im
#Nahverkehrsplan konkret benannt und wie lautet jeweils die Begründung dafür?
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine
Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet
werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche
Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6),
Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und
Schönleinstraße (U8) genannt.
Darüber hinaus ist an weiteren Stationen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2022
zu rechnen, siehe Antwort zu Frage 2. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans war nicht
abzusehen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Stationen gemäß den
Vorgaben des PBefG nicht bis 31.12.2021 möglich sein wird.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen technischen
Anforderungen ist mit Verzögerung bei der Realisierung einzelner Aufzüge zu rechnen.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche Planrechtsverfahren
durchgeführt werden; hierbei ist mit allen Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen
herzustellen.
Frage 4:
Wann sollen die bis dato noch nicht barrierefreien Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG strebt an, die noch ausstehenden Aufzüge bis 2024 fertigzustellen. Von den
noch offenen 32 U-Bahnhöfen befinden sich derzeit 12 im Bau bzw. in der
Bauvorbereitung.“
Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Warschauer Straße und Wilhelmshagen befindet
sich bereits in der Realisierung; die Baumaßnahmen hierfür werden voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Die weiteren in der Antwort zu der Frage 1
genannten S-Bahnhöfe sollen in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut
werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei derzeit noch nicht genannt werden.
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Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss
differenziert betrachtet werden:
Ziel ist es, Barrieren schrittweise abzubauen und so die Nutzbarkeit grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind 95 % der
rd. 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für
hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind
94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner
Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (ISK 2020, Datenstand
30.11.2020).“
Frage 5:
Im Jahr 2017 wurde noch in Aussicht gestellt, dass der S-Bahnhof Marienfelde im Zeitraum 2021/2023
barrierefrei erreichbar sein werde. Nun heißt es, dass der S-Bahnhof bis auf Weiteres im jetzigen Zustand
verbleibe und damit weiterhin nur über zahlreiche Treppenstufen zu erreichen sein wird. Was sind die
Gründe dafür, dass die vor vier Jahren angekündigte Maßnahme, Barrierefreiheit zu schaffen, nicht
umgesetzt wird?
Frage 6:
Wann und mit welchen Maßnahmen soll nun stattdessen der S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei werden?
Frage 7:
Inwiefern wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der S-Bahnhof Marienfelde möglichst schnell endlich
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich und für Radfahrer, Familienmitglieder mit
Kinderwagen, u. ä. ohne erhebliche Anstrengungen erreichbar wird?
Antwort zu 5 bis 7:
Im Rahmen der Grunderneuerung der Verkehrsstation #Marienfelde ist ebenfalls die
Errichtung von zwei Aufzügen geplant, um die Barrierefreiheit herzustellen. Das
Gesamtvorhaben der #Dresdener Bahn soll durch diese Maßnahme nicht verzögert
werden, sodass die Grunderneuerung mit dem barrierefreien Ausbau nach der für das
Jahr 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdener Bahn erfolgt. Zwischen DB
Station & Service AG und dem Land Berlin wird hierzu derzeit die Finanzierung geregelt.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die
Herstellung der Barrierefreiheit genannt werden.

Berlin, den 06.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz