BVG: Mit Sicherheit gut ausgestattet, BVG startet weiteres Pilotprojekt: Bodycams für mehr Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr, aus BVG

06.03.2024

Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen auf innovative Technologien, um die #Sicherheit ihrer Fahrgäste und Mitarbeiter*innen weiter zu verbessern. Ab Montag, den 11. März 2024 startet ein 12-monatiges #Pilotprojekt zur Einführung von #Bodycams für Beschäftigte im #Sicherheitsdienst. An #Schwerpunktbahnhöfen der U-Bahnlinien #U7 und #U8 sowie im gesamten U-Bahnnetz werden vorerst 18 Bodycams eingesetzt, um #Konfliktsituationen vorzubeugen, zu entschärfen und die #Aufklärung von Vorfällen zu erleichtern. 

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BVG kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht, aus BVG

Seit dem 27. April 2020 gilt in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen einer #Mund-Nasen-Bedeckung. Seitdem weist die #BVG ihre Fahrgäste über sämtliche Informationskanäle sowie im persönlichen Gespräch kontinuierlich auf diese wichtige Maßnahme hin. Zuletzt hinzugekommen sind Aufkleber für alle Türen von Bussen und Bahnen.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“

In Absprache mit dem Senat wird daher der #Sicherheitsdienst der Berliner Verkehrsbetriebe Verstöße gegen die #Maskenpflicht ab sofort mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro ahnden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Fahrgästen und Personal.

Daher wird die Mund- und Nasen-Bedeckungspflicht nunmehr in die #Nutzungsordnung der BVG aufgenommen und durch eine #Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro untermauert. Diese neue Regelung wird ab sofort unter anderem auf www.BVG.de und durch Aushänge, Anzeigen und Ansagen bekanntgegeben. Vorsorglich weist die BVG darauf hin, dass Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen bleiben.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Ahndung auf Basis der Nutzungsordnung nicht das Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Landes Berlin zur Einhaltung der Maskenpflicht ersetzt, welches durch die Polizei- und Ordnungsbehörden unabhängig von der BVG erhoben werden kann. Alle Informationen dazu unter www.berlin.de/corona.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

BVG: Sicherheitsdienste im Auftrag der BVG aus Senat

www.berlin.de

1. Auf den Dienstgeländen der #BVG und -Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsens von privaten
#Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas,
Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet.
a) Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im
#Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren
aufschlüsseln.
b) Wer stattet die Mitarbeiter*innen mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage aus? Bitte
ausführen.
c) In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit diesen Mitteln geschult. Bitte
ausführen.
d) Auf welcher Grundlage sollen diese eingesetzt werden dürfen?
Zu 1 a.: Die BVG AöR teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne
und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden.
Zu 1 b. – d.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG erhalten
ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen
und Sicherheitsmitarbeiter der WISAG werden in Abstimmung
mit der Sicherheitsabteilung der BVG von der WISAG mit Ausrüstungsgegenständen
ausgestattet. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
werden während ihrer Ausbildung im Umgang und Einsatz mit Ausrüstungsgegenständen
geschult. Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer
Person genutzt und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend
sind.
– 2 –
2. Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter*
innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden
oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie viele es
gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr und Bezirken
einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen.
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten
Anzeigenerstattungen eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen
könne. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen lägen der BVG nicht vor.
Durch die Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung.
3. Sicherheitsdienste der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen wirken durch Uniformierung,
Ausrüstung, Abzeichen bzw. Aufnähern oft, wie Personen die mit hoheitlichen Aufgaben betreut
wurden.
a) Gibt es offizielle Abzeichen, Aufnäher oder Uniformen für Sicherheitskräfte der BVG bzw. der
beauftragten Subunternehmen? Falls ja, wer rüstet die Mitarbeiter*innen mit diesen Uniformen,
Aufnähern und/oder Abzeichen auf welcher Grundlage und welchen Gründen aus? Falls nein, auf
welcher Grundlage und aus welchen Gründen ist es Mitarbeiter*innen gestattet Uniformen, Aufnäher
und/oder Abzeichen zu tragen? Bitte ausführen.
b) Agieren die Sicherheitskräfte der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen allein auf
Grundlage des Hausrechts der BVG? Bitte erläutern.
Zu 3.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG tragen
Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung
festgelegt ist. Neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ tragen
die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter keine zusätzlichen
Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
der WISAG tragen die Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung
abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag
der BVG“. Auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen keine zusätzlichen
Aufnäher oder Abzeichen.
Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG und des Fremddienstleisters
WISAG üben das Hausrecht der BVG aus.
Berlin, den 26. November 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Tarife + S-Bahn: Nächtliche Fahrscheinkontrolle überraschte Schwarzfahrer

http://www.s-bahn-berlin.de/presse/
presse_anzeige.php?ID=149

Letzte Nacht zwischen #Lehrter Stadtbahnhof und #Alexanderplatz:

Für 246 #Fahrgäste im durchgehenden #Nachtverkehr der -Bahn Berlin GmbH endete die Fahrt in der Nacht von Freitag zu Samstag mit einer teuren Überraschung. Das Verkehrsunternehmen hatte im Rahmen einer #Schwerpunktkontrolle in der Zeit von 20 Uhr bis 4 Uhr früh zwischen Lehrter Stadtbahnhof und Alexanderplatz 5138 Fahrgäste nach ihrem Fahrschein gefragt. Neben zahlreichen bekannten Ausreden bekamen die 12 Kontrolleure, die vom #Sicherheitsdienst der S-Bahn und dem #Bundesgrenzschutz unterstützt wurden, zu hören, dass mit Kontrollen in der Nacht einfach nicht gerechnet wurde.

“Wir haben das #Fahrtenangebot in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und die #Fahrgastzahlen um knapp 10% steigern können”, erklärt Dr. Wilfried Kramer, Fachbereichsleiter Marketing der S-Bahn Berlin GmbH. “Es ist schlichtweg unsozial, wenn ein Teil der Nutzer meint, für diese Serviceleistung im #Freizeitverkehr nichts bezahlen zu müssen. Unsere ehrlichen Fahrgäste begrüßen daher die Kontrollen.”

Derzeit fahren die rot-gelben Züge in Wochenendnächten im Berliner Stadtgebiet durchgehend alle 30 Minuten. Auf Außenstrecken wird mindestens ein 60-Minutentakt angeboten.

Die #Schwerpunkt-Fahrscheinkontrollen werden in den nächsten Wochen kontinuierlich weiter geführt. Wer erwischt wird, zahlt 30 Euro (entspricht 58,67 DM). Als preiswerte Alternative empfiehlt die S-Bahn Berlin GmbH die Freizeitkarte zum monatlichen Preis von 23 Euro (entspricht 44,98 DM). Diese gilt samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig sowie montags bis freitags von 18.30 Uhr bis 3.00 Uhr des nächsten Tages zur Fahrt im gesamten #Tarifbereich Berlin ABC. In der übrigen Zeit können Fahrausweise zum Ermäßigungstarif erworben werden.

Ingo Priegnitz
Pressesprecher