Frage 1:
Der #U-Bahnhof #Heinrich-Heine-Straße kann aufgrund fehlender #Aufzüge vor allem von #geheingeschränkten Anwohnenden nicht genutzt werden. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Priorität des #barrierefreien Ausbaus
des U-Bahnhofes Heinrich-Heine-Straße als #dringlich empfunden wird, um #Mobilität für alle zu gewährleisten?
Frage 2:
Im #Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) ist festgelegt, dass eine vollständige #Barrierefreiheit für die Nutzung des #ÖPNV bis zum Jahresbeginn 2022 erreicht werden sollte. Sieht der Senat hier #Handlungsbedarf, um
das Ziel der BVG und der SenUMVK laut UN- Behindertenrechtskonvention schnellstmöglich umzusetzen?
Frage 3:
Ist es richtig, dass die BVG die benötigten #Genehmigungen zur barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße von der Senatsverwaltung noch nicht erhalten hat?
Frage 4:
Wie plant der Senat #mobilitäts-eingeschränkten Personen die Teilhabe an Mobilität zu ermöglichen?
Frage 5:
Plant der Senat solche oder andere #temporäre Lösungen wie die Einrichtung von #Rufbussen bis zum Abschluss der
barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße?
Antwort zu 1 bis 5:
Der Senat verfolgt unabhängig von den Vorgaben des PBefG das Ziel, den gesamten Berliner
ÖPNV so schnell wie möglich barrierefrei zu gestalten und damit allen Menschen mit
Behinderung oder anderen Mobilitätseinschränkungen eine angemessene Teilhabe und
Mobilität entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten. Gemäß § 8
Abs. 3 PBefG Satz 5 haben die ÖPNV-Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) Aussagen
über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu treffen, wie sie das Ziel einer
vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 umsetzen wollen. Diese Vorgabe hat das
Land Berlin in seiner Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger im aktuellen Nahverkehrsplan des
Landes für die Jahre 2019 bis 2023 umgesetzt, konkret in den Vorgaben im Kapitel III.4 des
NVP. Alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenspiel die Barrierefreiheit des gesamten
Berliner ÖPNV gewährleisten, sind im NVP benannt. Soweit zum Zeitpunkt der Aufstellung des
NVP bereits absehbar war, dass von den gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 zulässigen Ausnahmen
Gebrauch gemacht werden muss, sind diese Ausnahmen im NVP begründet aufgelistet. Im
Zuge der kürzlich begonnenen Fortschreibung des NVP werden auch seine Vorgaben zur
Barrierefreiheit bis voraussichtlich Mitte 2023 in enger Abstimmung mit den gemäß #PBefG und
Berliner Mobilitätsgesetz einzubeziehenden Akteuren, u.a. den Betroffenenverbänden und der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, aktualisiert. Soweit es um die
Berücksichtigung der Vorgaben des PBefG geht, besteht daher seitens des Senats derzeit kein
zusätzlicher Handlungsbedarf. Die Umsetzung der Vorgaben über den NVP allerdings hat sich
gerade in Bezug auf die weitere Ausstattung mit Aufzügen in den letzten Jahren sehr
unbefriedigend entwickelt. Grundsätzlich liegt das aber nicht an der Verfügbarkeit finanzieller
Ressourcen, sondern an den allgemein limitierten Kapazitäten für Planung- und Bau sowie den
komplexen Planungs- und Umsetzungsbedingungen im Berliner Straßenland.
Auch der Fortgang der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit an Bushaltestellen ist
determiniert durch die limitierten Planungs- und Umsetzungskapazitäten der dafür in den
allermeisten Fällen zuständigen bezirklichen Straßenbaulastträgern, hier insbesondere
erschwert durch das bisherige zeit- und personalaufwändige Verfahren der Mittelbereitstellung
über die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
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Insbesondere zur Überwindung von Barrieren wie fehlenden Aufzügen, als auch zur Beseitigung
von Nutzungseinschränkungen, die der Zielerreichung entsprechend § 8 Absatz 3 des
Personenbeförderungsgesetzes entgegenstehen, hat der Senat die Entwicklung und den
Betrieb eines individuellen Beförderungsangebotes in den Verkehrsvertrag mit der BVG
aufgenommen. Dies wurde inzwischen als Pilotprojekt durch den Aufgabenträger bei der BVG
bestellt und ist seit Mitte September 2022 in Betrieb und umfasst auch den Bahnhof Heinrich-Heine-Straße. Die Ausdehnung auf das gesamte Stadtgebiet ist ab 2024 geplant, eine isolierte
Bedienung ausschließlich eines einzelnen Bahnhofs mit einem eigenen Fahrzeug ist nicht
geplant.
Die BVG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
„Um Mobilität für alle zu gewährleisten, wird der barrierefreie Ausbau an den vorgesehenen U-Bahnhöfen mit hoher Priorität vorangetrieben. Seitens der BVG wurden alle notwendigen
Planungsleistungen für die U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Es sind bereits 80 %
der BVG Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Der Bau von Aufzügen im Straßenland setzt jedoch die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bzw. eines Plangenehmigungsverfahrens
voraus. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Gegebenheiten und baulichen
Restriktionen können die erforderlichen Planungs- Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren
mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Insofern ist die Einhaltung des o.g. Gesetzes an einigen
Bahnhöfen mit komplexen baulichen Voraussetzungen nicht mit anderen gesetzlichen
Vorgaben wie z.B. dem #Denkmalschutz und den verfügbaren personellen Ressourcen
vereinbar. Der #Plangenehmigungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofes
Heinrich-Heine-Straße wurde am 09.08.2022 durch die #Planfeststellungsbehörde erlassen. Auf
Grundlage dieser #Plangenehmigung hat die BVG nun mit der Ausführungsplanung und der
koordinierten #Leitungsplanung begonnen.“
Frage 6:
Können die als Müllecken und Drogendepots missbrauchten Hochbeete am Heinrich-Heine Denkmal (Köpenicker
Straße / Heinrich-Heine-Straße) kurzfristig pragmatisch entfernt werden und Anwohnende unter Koordinierung
des KoSP z.B. Parklets o. ä. provisorisch nutzbare Stadtmöbel zur Verfügung gestellt werden?
Antwort zu 6:
Der Präventionsbereich des Bezirksamtes Mitte von Berlin steht grundsätzlich im Kontakt mit
Anrainern und Initiativen vor Ort. Ein entsprechender Wunsch wurde bisher nicht an das
Bezirksamt herangetragen. Im Zuge von Leitungsverlegungen wurden aber bereits einige
Hochbeete zurückgebaut. Grundsätzlich wäre eine Veränderung der Aufstellung denkbar. Die
Hochbeete sind aber massiv und zum Teil noch mit Bewuchs. Es wird noch dieses Jahr ein VorOrt-Termin zur Bewertung der Sitzung und der Verhältnismäßigkeit eventuell erforderlicher
baulicher Maßnahmen angestrebt.
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Frage 7:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl am und im U-Bahnhof
zu steigern?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der U-Bhf. Heinrich-Heine-Straße wird von unseren Sicherheitsstreifen öfter angefahren und
kontrolliert; im Rahmen dessen werden auch die Eingänge, Gleisgänge und Vorplätze in
Augenschein genommen. Wenn Sicherheitspersonal den U-Bhf. bestreift, verweilen sie je nach
Auftragslage einige Zeit auf dem U-Bhf., um für die Fahrgäste präsent zu sein.
Im Rahmen unserer gemeinsamen Streife mit der Polizei, wird der U-Bhf. Heinrich-Heine-Straße
vorrangig kontrolliert. Darüber hinaus trägt die Videoüberwachung des Bahnhofes bzw. unserer
Bahnhofsanlagen ebenfalls zur Sicherheit bei und ermöglicht schnelleres Eingreifen, bessere
Lagebeurteilung und genauere Strafverfolgung. Die Notrufsäulen ermöglichen unseren
Fahrgästen direkten Kontakt mit der Sicherheitsleitstelle und das Herbeirufen von
Einsatzkräften.“
Berlin, den 23.12.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz