Wie viele #KFZ sind in Berlin #zugelassen? Aufgeteilt nach Jahresscheiben seit 2016, Stichtag jeweils zum 31.05. und 31.09.
Antwort zu 1:
Nachstehend finden sich die #Fahrzeugzulassungen mit Stichtag 01.01. eines Jahres.
Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit dem Stichtag des 01.01. eines Jahres durchgeführt, daher ist eine Datenerhebung mit den angefragten Stichtagen 31.05 und 31.09 nicht darstellbar. Dabei werden die an den ersten Werktagen des folgenden Jahres im KBA eingehenden Mitteilungen aus dem Vorjahr, einschließlich des Stichtages noch berücksichtigt (Beispiel: Bestandsziehung am 01.01.2019: Berücksichtigung der Mitteilungen aus 2018 sowie vom 01.01.2019 mit Eingang bis 13.01.2019).
In welcher Form werden Daten über fehlende, abgelaufene oder falsche #Genehmigungen von #Mietwagenunternehmen, die das #Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) erhoben hat, an die Brandenburger Behörden weitergegeben?
Frage 2:
Werden auch Informationen des Zolls der Finanzämter oder weiterer Berliner Behörden im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei der Überprüfung von Mietwagenkonzessionen an Brandenburger Behörden weitergegeben? Wenn ja in welchem Umfang, wenn nein warum nicht?
Frage 3:
Welches Abstimmungsprozedere besteht in diesem Zusammenhang zwischen der Berliner und den Brandenburger Behörden? Gibt es konkrete Gespräche über eine Intensivierung, bzw. Verbesserung des Informationsaustausches?
Wie viele Anfragen der Brandenburger Behörden zu „ Neu Konzessionsanträgen“ im Mietwagenbereich gab es seit dem 01.03.24 an Berliner Behörden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des LABO wurde mit den Genehmigungsbehörden im Land Brandenburg Ende 2023 u. a. vereinbart, dass sich die dortigen Genehmigungsbehörden an das LABO wenden können, um im Rahmen des dortigen Genehmigungsverfahrens in Berlin vorliegende Informationen zu Unternehmen und verantwortlichen Personen zu erhalten. Dies soll insbesondere dann erfolgen, wenn erkennbar ist, dass ein Unternehmen seinen Sitz von Berlin ins Umland verlegt hat oder verantwortliche Personen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Diese Möglichkeit wird von den brandenburgischen Genehmigungsbehörden nach Eindruck des LABO erkennbar genutzt, sodass das LABO auf Nachfrage über den vollständigen Sachverhalt, insbesondere über nicht oder nicht mehr vorhandene Genehmigungen und deren Hintergründe entsprechend informiert.
Die Austauschrunden mit den Brandenburger Behörden finden nach Auskunft des LABO regelmäßig statt und dienen der Verbesserung des Informationsaustausches.
Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 10 SchwarzArbG die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz ergeben. Die Mitteilung über Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt, sobald diese rechts- bzw. bestandskräftig abgeschlossen sind.
Finanzämter leisten im Wege der Amtshilfe bei konkreten Einzelanfragen Unterstützung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Eine statistische Erfassung von tatsächlichen Anfragen Brandenburger Behörden erfolgt nicht.
Frage 4:
Welche konkreten Zahlen von Neubeantragungen von Konzessionen in Brandenburg von Mietwagenunternehmen, die in Berlin Ihre Konzession verloren haben oder in den letzten 3 Monaten freiwillig zurückgegeben haben, sind dem LABO bekannt?
Frage 5:
Welche Erkenntnisse liegen dem LABO vor, in welchen Fällen von Brandenburger Behörden diesen Konzessionsanträgen stattgegeben worden sind?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft des LABO liegt diesem aufgrund der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der brandenburgischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden keine Zahlen zu den dort beantragten und stattgegebenen Konzessionsanträgen vor.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten bestehen für Berliner Behörden #Mietwagenfahrzeuge mit Brandenburger Zulassungen bei Kontrollen auf Berliner Straßen zu untersuchen?
Antwort zu 6:
Das LABO und die #Polizei Berlin kontrollieren im Rahmen ihrer Verkehrskontrollen jede Art von Mietwagen, unabhängig davon, wo das Fahrzeug #zugelassen oder #konzessioniert ist. Etwaige in Berlin festgestellte Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz werden nach Auskunft des LABO dann an die für den Sitz des Unternehmens zuständige #Genehmigungsbehörde übermittelt. Diese führt dann ein #Ordnungswidrigkeitenverfahren in eigener Zuständigkeit durch.
Die ersten neuen S-Bahn-Züge für Berlin und Brandenburg sind startklar. Zwei Wochen vor der geplanten #Inbetriebnahme wurde bekannt: Der Termin wird gehalten.
Damit kann wie angekündigt der Einsatz am 1. Januar 2021 beginnen. Von der Neujahrsnacht an werden die zehn #Vorserienzüge der neuen Baureihe #483/484 auf der #S47 im Südosten Berlins eingesetzt. Dabei handelt es sich um jeweils fünf Zwei- und Vier-Wagen-Einheiten. Die #S-Bahn-Linie, auf der die neue #Fahrzeuggeneration ihre Premierenfahrten absolvieren wird, verbindet #Spindlersfeld mit #Schöneweide, #Baumschulenweg, #Neukölln und #Hermannstraße. Die erste Fahrt soll kurz nach dem Jahreswechsel kurz nach Mitternacht starten. S-Bahn-Chef Peter #Buchner und Chef-Fahrzeugmanager Jürgen #Strippel wollen dann am Bahnhof Schöneweide sein.
„Nach einer rund zweijährigen #Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben“, sagte S-Bahn-Chef Buchner.
Insgesamt wurden 2019 gut 87.000 Pkw neu zugelassen, 2018 waren es noch rund 81.000. Insgesamt waren rund 110.000 #Neufahrzeuge auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs und damit fast 10.000 beziehungsweise rund zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Dienstag (28. Januar 2020) mitteilte. Zwar nahmen die Neuzulassungen auch bei Benzinern und Diesel-Autos zu. Besonders deutlich stiegen sie aber bei alternativen Antrieben.
Doppelt so viele Neuzulassungen bei Elektroautos Insgesamt stieg deren Zahl den Statistikern zufolge um mehr als 67 Prozent auf 10.914 …
Aufschlüsselung nach Antriebsart (Diesel-, Benzin-, Hybrid-, LPG-, CNG-, Elektromotor)
Antwort zu 1:
Die zum Stichtag 28.02.2018 in Berlin zugelassenen 1.195.149 PKW teilen sich in die nachstehenden Antriebsarten auf:
Benzin
Diesel
Flüssiggas (LPG)
(inkl. bivalent)
Erdgas (CNG)
(inkl. bivalent)
Elektro
Hybrid
Sonstige
PKW
Gesamt
856.846
309.048
13.783
2.966
1.668
10.451
387
1.195.149
Frage 2:
In welche Abgasnormen (Schadstoffklasse Euro 1 bis 6) teilen sich die zugelassenen PKW je nach Antriebsart anteilsmäßig auf?
Antwort zu 2:
Die zugelassenen PKW teilen sich in die nachstehenden #Schadstoffklassen auf:
Schadstoffklasse
Anzahl der PKW
Euro 1
14.046
Euro 2
95.372
Euro 3
113.808
Euro 4
362.835
Euro 5
311.237
Euro 6
264.686
Die restlichen PKW (vgl. Antwort zu Frage 1) können nicht zugeordnet werden, da sie entweder als Oldtimer verzeichnet sind oder die Emissionsklasse nicht bekannt/erfasst ist.
Die Zuordnung der Schadstoffklassen zu den PKW je nach Antriebsart kann nicht ohne weiteres aus dem örtlichen Fahrzeugregister ausgewertet werden, da keine entsprechenden Datenbankbefehle zur Verfügung. Eine solche Auswertung kann ggf. durch das Kraftfahrt-Bundesamt auf der Grundlage des dort geführten Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) erstellt werden.
Frage 3:
Wie viele #Neuzulassungen wurden im Jahr 2017 erteilt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2017 wurden bei der Zulassungsbehörde Berlin insgesamt 105.780 Neuzulassungen registriert. Eine Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm kann nicht ohne weiteres anhand des örtlichen Fahrzeugregisters erfolgen, da keine entsprechenden Datenbankbefehle zur Verfügung stehen. Eine ergänzende Auswertung kann ggf. durch das Kraftfahrt-Bundesamt auf der Grundlage des dort geführten Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) erfolgen (vgl. Antwort zu Frage 2).
Frage 4:
Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, seit dem Jahr 2000 (wenn frühere Daten verfügbar, dann auch früher) entwickelt?
Antwort zu 4:
Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet.
Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA von 1995 bis 2020 ist unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Pkw-Flottenzusammensetzung in Deutschland in der folgenden Tabelle 1 zusammengestellt. Es werden die Emissionsfaktoren für NOx (als Summe von Stickstoffmonoxid NO und Stickstoffdioxid NO2) und separat für NO2 gezeigt. Im Zeitraum von 1995 bis 2015 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw um 87 %. Dagegen stieg die NOx-Emission von Diesel-Pkw um 23 % an. Aufgrund der gestiegenen NOx-Emission von Diesel-Pkw und dem gleichzeitig gestiegenen Anteil der Diesel-Pkw sank die NOx-Emission eines durchschnittlichen Pkw in Deutschland nur um 38 %.
In Berlin ist der Anteil der Diesel-Pkw im Straßenverkehr etwas niedriger als in der deutschlandweiten Flotte mit Anteilen von ca. 11 % im Jahr 1995, 29 % im Jahr 2010 und 36 % im Jahr 2015. Damit ergeben sich für diese Jahre mittlere Pkw-Emissionsfaktoren von 0,689 g/km (für 1995), 0,324 g/km (für 2010) und 0,340 g/km (für 2015). Die NOx- Emission von Pkw pro Kilometer ist damit in den letzten Jahren wieder leicht angestiegen.
NO2 ist der Luftschadstoff, für den aufgrund der höheren gesundheitsschädigenden Wirkung die Luftqualitätsgrenzwerte festgelegt wurden. Der erkennbare Anstieg der NO2- Emissionen der Dieselfahrzeuge trägt direkt zu den gemessenen NO2-Konzentrationen in Straßenschluchten bei. Das zusätzlich emittierte NO muss zunächst in der Atmosphäre in NO2 umgewandelt werden. Dieser Prozess benötigt Zeit, so dass nur ein Teil des in einer Straße freigesetzten NO zur lokalen NO2-Zusatzbelastung an Hauptverkehrsstraßen beiträgt. Dies ist bei der Bewertung von Emissionsangaben zu berücksichtigen. Die angestiegenen NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.
Tabelle 1:
Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 3.3 (Emissionsfaktoren gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen an der jeweiligen Flotte)
Schadstoff
Antrieb
Emissionsfaktorin g/km, Diesel-Pkw-Anteil in %
1995
2000
2005
2010
2015
NOx
Otto-Pkw
0,696
0,453
0,321
0,169
0,091
Diesel-Pkw
0,635
0,681
0,705
0,705
0,784
Anteil Diesel- Pkw
18%
21%
33%
41%
49%
mittlerer Pkw- Emissionsfaktor (Deutschland)
0,688
0,500
0,449
0,389
0,430
NO2
Otto-Pkw
0,035
0,023
0,016
0,008
0,005
Diesel-Pkw
0,052
0,075
0,198
0,271
0,286
mittlerer Pkw- Emissionsfaktor (Deutschland)
0,038
0,033
0,077
0,116
0,142
Für die langjährige Entwicklung der Stickoxidemissionen, d.h. unter Berücksichtigung von Fahrleistungen und näheren Angaben zur Verkehrsqualität liegen als Zeitreihe nur die folgenden Daten (Tabelle 2) für den gesamten Straßenverkehr vor.
Tabelle 2:
Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin
Die Daten wurden mit unterschiedlichen Versionen des Handbuchs berechnet. Bei einer Nachberechnung mit der neuesten Version des HBEFA können sich andere Werte ergeben. Eine solche Nachberechnung ist jedoch nicht möglich, da die notwendigen Eingangsdaten nicht mehr vollständig vorliegen.