Schiffsverkehr: Kommerzielle Ausflugsschifffahrt: Wem gehören die Steganlagen?, aus Senat

  1. Wie viele #Stege gibt es an der #Spree, die für den Kundenverkehr (Ein- und Ausstieg von Kundinnen und Kunden) kommerzieller Anbieter von #Ausflugsschifffahrten geeignet sind?
    1. Wie viele werden davon aktuell regelmäßig durch kommerzielle #Ausflugsschiffe genutzt? b.   Welche dieser #Steganlagen sind barrierefrei?

Zu 1.:

Der Senat hat die für #Bundeswasserstraßen zuständige Verwaltung um Stellungnahme gebeten, eine Rückmeldung lag fristgemäß nicht vor. Senatsseitig werden keine regelmäßigen Statistiken zu den erfragten Daten geführt.

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Schiffsverkehr: Was unternimmt der Senat gegen das technologiefeindliche Monopol der Reeder mit hohen Beständen an Dieselschiffen?, aus Senat

Frage 1:
Wann werden die #Messwerte aus den Passivsammlern zur Messung der #Schadstoffbelastung durch #Binnenschiffe vorliegen?
Antwort zu 1:
Die ersten – ggf. noch vorläufigen – Werte werden voraussichtlich Ende 2022 vorliegen.
Frage 2:
Wie viele Mittel für wie viele #Fahrgastschiffe der Berliner Reeder wurden für die Jahre 2022 und 2023 aus dem #Förderprogramm „Nachhaltige #Nachrüstung und #Umrüstung von Fahrgastschiffen“ beantragt?
Antwort zu 2:
Das Förderprogramm für die Jahre 2022 und 2023 startet im Spätsommer 2022, so dass die Nach- bzw. Umrüstung der Schiffe in der Winterpause erfolgen kann. Daher konnten bisher noch keine Mittel beantragt werden.

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Schiffsverkehr: Kommerzielle Ausflugsschifffahrt: Wem gehören die Steganlagen? II, aus Senat

Frage 1:

Wann wurden die Pachtverträge bzw. wasserrechtlichen Genehmigungen für welche #Steganlagen zuletzt für die Nutzung für #Ausflugsschiffe verlängert oder neu vergeben (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 1:

Die Pachtverträge zur Nutzung der #Gewässerfläche am Standort der Anlegestellen werden jeweils zwischen dem Nutzenden der #Anlegestelle und der #Gewässereigentümerin/ dem

Gewässereigentümer geschlossen. In Berlin befinden sich Anlegestellen in Gewässern sowohl im Eigentum des Landes Berlin (#Landeswasserstraßen) als auch im Eigentum des Bundes (#Bundeswasserstraßen).

Für Anlegestellen in den Gewässern des Landes Berlin liegen folgende Informationen zu den Pachtverträgen vor.

O rt der SteganlageInformation  Nutzungsvertrag
Haselhorster Damm 54/ Spandaubestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt,
Neuköllner Schifffahrtskanal, an der Wildenbruchbrücke/ Neuköllnbestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt
Haselhorster Damm, Oberhalb der Weihnachtsbrücke/ Spandaubestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt
Haselhorster Damm, unterhalb der Gartenfelder Brücke/ Spandaubestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt
Tegeler Hafen, Ostende/ Reinickendorfbestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt,

Die bestehenden Nutzungsverträge mit dem Land Berlin verlängern sich in der Regel jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Vertragspartei den Vertrag kündigt.

Für Anlegestellen an Bundeswasserstraßen liegen folgende Informationen zu den Pachtverträgen vor (Zuarbeit des #WSA Spree-Havel):

Die Erstellung einer detaillierten Liste aller Nutzungsverträge in Berlin an Bundeswasserstraßen, welche im Zusammenhang mit der #Personenschifffahrt stehen, war seitens des WSA Spree- Havel nicht möglich.

Nutzungsverträge bestehen, solange keine der Vertragsparteien eine Kündigung ausspricht oder z.B. ein Aufhebungsvertrag zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird. In der Regel beträgt die Vertragsdauer ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Vertragspartei kündigt.

Der Senat führt keine gesonderte Statistik über die Verlängerung oder Neuerteilung #wasserrechtlicher Genehmigungen für Steganlagen zur Nutzung für #Ausflugsschiffe.

Frage 2:

An welchen Steganlagen kann das #Elektroboot#Fitzgerald“  nach Kenntnis des Berliner Senats aktuell Passagiere aufnehmen oder entlassen?

Antwort zu 2:

Der Senat hat keine Kenntnis darüber, an welchen Steganlagen das Elektroboot „ Fitzgerald“ aktuell Passagiere aufnehmen oder entlassen kann.

Frage 3:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 3:

Der Senat verfügt über keine weiteren Informationen, die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind.

Berlin, den 07.07.2022 In Vertretung

Dr. Silke Karcher Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Schiffsverkehr: Kartellverfahren gegen Berliner Reedereien, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231796073/Kartellverfahren-gegen-Berliner-Reedereien.html

Kein Zugriff auf Anlegestellen: Verband der Elektro-Schifffahrt sieht sich im Nachteil. Und setzt die Marktführer unter Druck.

Das #Landeskartellamt hat ein Verfahren gegen die großen Berliner #Reedereien eingeleitet. Es geht um den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie des verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens, wie die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigt: „Die #Landeskartellbehörde führt ein Verfahren, das den Zugang zu #Uferflächen und #Steganlagen im Innenstadtbereich zum Gegenstand hat“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Matthias Borowski. „Eine endgültige Bewertung hat noch nicht stattgefunden.“

Das Verfahren dreht sich vor allem um die Anlegestellen für die #Fahrgastschifffahrt. Für die Stege besteht ein Pachtvertrag mit den großen Berliner Reedereien, unter anderem der #Weißen Flotte und der #Reederei #Riedel. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Seiten kündigt. Das war bislang der Fall.

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich dadurch benachteiligt, weil er selbst keinen Zugriff auf die Anlegestellen für seine Schiffe erhält. Die sogenannte Ewigkeitsklausel in den Pachtverträgen schließe neue Anbieter aus. „Die Erfahrung der letzten vier Jahre zeigt, dass wir mit unseren Schiffen nicht in die Stadt gelassen werden“, sagt der Sprecher des Verbandes, Luis Lindner, der selbst ein Schiffscharterunternehmen …

Schiffsverkehr: Öffentliche und private Schifffahrt/Steganlagen – Zahlen, Genehmigungsverfahren, Förderung, Tourismusfaktor und Ausblick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele öffentliche und private #Anlegestege, #Reedereien und zugelassenen #Schiffe gibt es in Berlin und
wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Angaben zur Anzahl und Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre bezüglich öffentlicher
und privater #Steganlagen in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Gleiches gilt für Anzahl
und Entwicklung der zugelassenen Schiffe in Berlin.
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend #Fahrgastschifffahrt betreiben. Angaben
zur Entwicklung der Reedereien innerhalb der letzten zehn Jahre liegen dem Senat
nicht vor.
Frage 2:
Welche Stellen sind für entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig und welche Personalausstattung
steht hierfür zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Für #Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer gemäß § 62 ff Berliner #Wassergesetz
(BWG) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Wasserbehörde –
als Genehmigungsbehörde zuständig. Davon abweichend liegt gemäß § 85 BWG das Genehmigungsverfahren
für Sportbootsteganlagen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
2
In Bezug auf den Personaleinsatz im jeweiligen Genehmigungsverfahren kann aufgrund
der Breite an unterschiedlichen Anträgen und den Unterschieden im jeweiligen Beteiligungsverfahren
keine pauschale Angabe erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Neuanträge für Anlegestege sind seit 2016 Jahr für Jahr eingegangen, zu welchen Teilen wurden
diese positiv, negativ oder noch nicht beschieden?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde führt
keine gesonderte Statistik zur Anzahl und jeweiligen Bescheidung von wasserbehördlichen
Anträgen für Anlegestellen.
Frage 4:
Welche wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gibt es?
Antwort zu 4:
Anlagen am und im Gewässer sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen,
dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung
nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach vermeidbar
ist. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Vorhaben
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des
Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender,
unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder unmöglich
gemacht wird.
Frage 5:
Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Bedeutung hat die
öffentliche Schifffahrt für den Tourismus?
Antwort zu 5:
Die Fahrgastzahlen haben sich nach Einschätzung der Fahrgastschifffahrt in den letzten
10 Jahren verdoppelt. Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der Bundeswasserstraße
in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich
über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
Frage 6:
Welche Konzepte gibt es für Berlin und für einzelne Bezirke hinsichtlich der Perspektiven für die Schifffahrt,
inwieweit werden hier Interessenvertretungen, Vereine, Reedereien und Bürgerschaft eingebunden?
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Antwort zu 6:
Sowohl der Senat als auch die Bezirke sind stets an einer adäquaten Einbindung der
Schifffahrt sowohl in gesamtverkehrlicher als auch in touristischer Hinsicht interessiert.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum werden neue Stege genehmigt? Gibt es nach Ablauf der Genehmigungsdauer die
Option eines Verlängerungsantrages oder ist grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen? Gibt es hier Optimierungspotential
hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und welche Kosten entstehen den Antragstellern?
Frage 10:
Warum sind Uferabgrenzungen nach 30 Jahren neu zu beantragen und können nicht nach einer Begehung
verlängert werden?
Antwort zu 7 und zu 10:
In der aktuellen Genehmigungspraxis werden Genehmigungen für Steganlagen auf eine
Dauer von 10 Jahren befristet.
Eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu
beantragen. Der Antrag muss schriftlich, zunächst ohne weitere Formvorschriften eingereicht
werden. Die eventuell für die Prüfung der Verlängerung darüber hinaus einzureichenden
Unterlagen sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Genehmigungen unterliegen
den verfahrensrechtlichen (und den Form-) Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und werden gegebenenfalls unter Auflagen erteilt.
Die Erhebung der fälligen Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung
und ist abhängig vom Antragsgegenstand.
Frage 8:
Was spricht gegen Genehmigungen "bis auf Widerruf", welche Ressourcen könnten hierdurch ggf. gespart
werden?
Antwort zu 8:
Der Widerruf einer unbefristeten Anlagengenehmigung ist verwaltungsrechtlich aus Gründen
der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Genehmigungsinhaber mit
hohen Eingriffskriterien versehen und soll einen Ausnahmefall darstellen.
Die Befristung liegt auch im Rechtssicherheitsinteresse des Genehmigungsinhabers, da er
ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung über deren möglichen Ablauf informiert ist.
Im Regelfall ist es nur für einen bestimmten Zeitraum möglich zu beurteilen ob und inwieweit
dem genehmigungsbedürftigen Vorhaben öffentliche Belange oder erhebliche Nachteile
für Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen. Dies berücksichtigt sich ändernde
äußere Umstände und Anforderungen.
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Konkrete Angaben zu möglichen Ressourceneinsparungen bei einem verwaltungstechnischen
Vorgehen entsprechend der Fragestellung können vom Senat nicht gemacht werden,
werden aber als vernachlässigenswert eingeschätzt.
Frage 9:
Warum werden in Berlin keine Steingabionen als Uferabgrenzung genehmigt und welche Erfahrungen gibt
es hierzu in anderen Bundesländern?
Antwort zu 9:
Steingabionen sind im Land Berlin an den fließenden Gewässern 2. Ordnung, sofern bautechnisch
und ökologisch sinnvoll, genehmigt und eingebaut worden.
An den Gewässern 1. Ordnung, die in der Regel dem Schiffsverkehr dienen, werden aus
Gründen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit entweder senkrechte Ufereinfassungen
oder langjährig erprobte geböschte Bauweisen nach dem Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen
für Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen MAR (Ausgabe
2008) der Bundesanstalt für Wasserbau ausgeführt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind hier nicht bekannt.
Frage 11:
Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten (Programme/ Höhe der Mittel insgesamt und durchschnittlich/
maximal je Antragsteller) und Ausgaben für landeseigene Einrichtungen gibt es im Bereich von Steganlagen
und umweltfreundlicher Schifffahrt?
Antwort zu 11:
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert durch den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), soll von 2014 bis 2023 eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Im BENE Förderschwerpunkt 4
(Nachhaltige Mobilität) wird neben Investitionen in die Rad- und ÖPNV-Infrastruktur auch
die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme in öffentlichen Fuhrparks gefördert.
Projekte mit Vorbildcharakter sollen das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der
Elektromobilität stärken, sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen. Mit Projektaufruf
vom Oktober 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt,
die aktuell weitgehend in bewilligten Projekten festgelegt wurden.
Schiffe, die als Nutzfahrzeuge zum Fuhrpark des Landes Berlin gehören, können in BENE
gefördert werden. Wenn dies zum Betrieb notwendig ist, kann ergänzend auch Ladeinfrastruktur
gefördert werden. Steganlagen sind nicht förderfähig. Für Schiffe im Besitz privater
Unternehmen ist diese Förderung derzeit nicht möglich.
Unabhängig von der BENE-Förderung stehen im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt
600.000 € zur Verfügung, um die testweise Umrüstung von Fahrgastschiffen auf (teil-)
elektrischen Antrieb oder den nachträglichen Einbau von Filtersystemen zur gleichzeitigen
Minderung der Diesel-und Stickoxidemissionen zu finanzieren.
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Für die Folgejahre 2020-23 sind für den Haushaltsentwurf jeweils 900.000 € geplant, damit
unter Nutzung der in den laufenden Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen Um- bzw.
Nachrüstungen in größerer Zahl gefördert werden können.
Berlin, den 23.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz