Das Bauvorhaben wurde mit rund 1,46 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes und auf Grundlage der Richtlinie ÖPNV-Invest des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg gefördert.
Frage 1: Wie bringt sich der Senat in die Planung für den #Neubau der #Straßen in der #Cité Foch ein? a. Welche Straßen werden aus welchen Gründen als Hauptstraßen eingeordnet? b. Welche Maßnahmen werden zur #Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit ergriffen? c. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das Vorhaben, den Verkehr künftig über die Rue Racine nach Waidmannslust zu lenken, indem ein Teilstück der Avenue Charles de Gaulle als Privatstraße gewidmet werden soll?
Antwort zu 1: Das Bezirksamt Reinickendorf antwortet hierzu: „Die Straßen in der Cité Foch befinden sich in der Straßenbaulast des Bezirks Reinickendorf und werden über einen Erschließungsvertrag von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hergestellt.“
Frage 1: Wie wird der aktuelle Zustand des Friedrichshagener Spreetunnels bewertet? Antwort zu 1: Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten im Herbst 2016 ist der Bauwerkszustand des Spreetunnels #Friedrichshagen mit seinen drei Teilbauwerken aktuell mit Zustandsnoten zwischen 2,0 und 2,4 bewertet. Frage 2: Welche jährlichen Kosten entstehen wem für Unterhalt und Instandhaltung des Spreetunnels? Frage 3: In welchem Umfang gab es jeweils seit 2017 Schäden durch #Graffiti und #Vandalismus? Welche Stelle ist für deren Beseitigung zuständig und in welchen Intervallen werden entsprechende Begehungen durchgeführt sowie Schadensbeseitigungen vorgenommen? 2 Antwort zu 2 und 3: Es wurde in der jüngeren Vergangenheit festgestellt, dass neben einer Vielzahl anderer Ingenieurbauwerke des Landes Berlin auch der Spreetunnel zunehmend mit Graffiti versehen wird. Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Reinigungszyklus für dieses Bauwerk durch die für Instandhaltung des Spreetunnels zustänge Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf vier Wochen verkürzt. In diesem Zusammenhang wurden und werden auch -soweit möglich- vorhandene Graffitis entfernt. Die Betriebs- und Reinigungskosten betrugen bis 2020 jährlich rund 20.000 €. Frage 4: Wann wurde mit welchem Ergebnis die Anbringung einer Anti-Graffiti-Beschichtung geprüft? Welche einmaligen und künftigen jährlichen Kosten würde diese ggf. verursachen? Antwort zu 4: Nach der Graffitibeseitigung wird grundsätzlich ein Schutzsystem in Form einer Beschichtung auf die Bauwerksflächen aufgetragen. Durch eine Beschichtung wird der erneute Farbauftrag nicht verhindert, kann aber in der Folge erheblich schneller und bauwerksschonend beseitigt werden. . Frage 5: Welche Maßnahmen haben Polizei und Ordnungsamt zur Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich ergriffen? Antwort zu 5: Die Dienstkräfte der Polizei Berlin bestreifen den Bereich um den #Spreetunnel in unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Zeiten sowohl in zivil als auch uniformiert. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick führt aus: “#Kriminalitätsbekämpfung ist nicht Aufgabe der Berliner Ordnungsämter, sondern liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Insofern hat das Ordnungsamt Treptow-Köpenick keine Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ergriffen.“ Frage 6: Wie viele und welche Delikte wurden seit 2017 in diesem Bereich und in unmittelbarer Nähe von öffentlicher und privater Seite zur Anzeige gebracht, in welchem Umfang konnten Täter ermittelt werden? Antwort zu 6: Seit 2017 wurde durch die Polizei Berlin im Bereich des Spreetunnels eine Straftat erfasst. Es handelte sich dabei um eine Sachbeschädigung auf der Terrasse eines nahegelegenen Restaurants, zu welcher keine tatverdächtige Person ermittelt werden konnte. Der Spreetunnel selbst war davon nicht betroffen. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit: „Aufgrund der strafrechtlichen Begriffe „Delikte“ und „Täter“ wird davon ausgegangen, dass sich diese Frage auf die Anzeige von 3 Straftaten bezieht. Hierzu erstattet das Ordnungsamt Treptow-Köpenick Fehlanzeige aufgrund von Unzuständigkeit. Sollte sich die Frage jedoch ggf. auch auf Bürgerhinweise zu Vandalismus und Graffitis beziehen, so kann mitgeteilt werden, dass diese von der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes grundsätzlich an die Polizei weitergeleitet und dort in eigener Zuständigkeit verfolgt werden. Darüber hinaus wird parallel jeweils auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz informiert.“ Frage 7: Mit welchen Argumenten wurde bisher von einer #Videoüberwachung im Spreetunnel abgesehen und stellt dies absehbar ein geeignetes Instrument zur Prävention und Aufklärung von Kriminalität und Vandalismus dar? Frage 9: Welche Finanzmittel hat der Senat zu 7. veranschlagt, inwieweit sind diese mit Blick auf die bereits langjährige Befassung im Haushalt etatisiert? Antwort zu 7 und 9: Das Anbringen von Videoüberwachungstechnik am oder im Spreetunnel durch eine der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgeordneten Behörde scheidet in Ermangelung der gesetzlichen Voraussetzungen aus. Frage 8: Seit wann wird die barrierefreie Umgestaltung des den Müggelsee unterquerenden Fußgängertunnels geprüft, welchen aktuellen Sachstand und Zeitplan gibt es hierzu? Antwort zu 8: Vor Beginn der umfassenden Instandsetzungsarbeiten am Spreetunnel Friedrichshagen im Herbst 2015 wurde geprüft, inwieweit eine Barrierefreiheit oder zumindest eine Verbesserung der #Nutzerfreundlichkeit bei dem vor 94 Jahren in Betrieb genommenen Fußgängertunnel hergestellt werden könne. Der Einbau von #Rampen oder der Einbau von #Aufzügen war im Bestandsbauwerk bautechnisch nicht möglich. Dies wäre nur mit einem kompletten Abriss und Neubau der beiden #denkmalgeschützen#Zugangsbauwerke zu realisieren gewesen. Im Zuge der Instandsetzung wurde für blinde und sehbehinderte Personen der Einbau von taktilen Platten am Anfang und Ende jeder Treppenanlage berücksichtigt. Beide Treppenanlagen haben ein durchlaufendes Mittelgeländer erhalten. Ferner wurden die seitlich angebrachten Schieberinnen verbreitert, damit zumindest der Fahrradtransport erleichtert werden konnte. Weitere Möglichkeiten zur Herstellung einer Barrierefreiheit durch eine Umgestaltung des Tunnels selbst bestehen nicht. Frage 10: Welche Anwohnerbeteiligungen sind zur Weitergestaltung des Spreetunnels und der näheren Umgebung geplant? 4 Antwort zu 10: Da die Instandsetzungsarbeiten am Spreetunnel und auch die Umgestaltung des Müggelparks in der näheren Umgebung abgeschlossen wurden, sind derzeit keine Anwohnerbeteiligungen geplant. Berlin, den 15.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz