Wie viele Mitarbeiter:innen sind bei der #BT Berlin #Transport GmbH (BT) und der BVG angestellt? (Aufstellung nach Beschäftigung u.a. #Fahrpersonal, #Verwaltung und weitere erbeten.)
Quelle: BVG. Stichtag ist der 30. März 2024. Bei den Bereichen Straßenbahn, U-Bahn und Omnibus handelt es sich um die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer der jeweiligen Bereiche exkl. der Fahrerinnen und Fahrer in Ausbildung.
Welche konkreten Notwendigkeiten sieht der Senat dafür, die BT weiterhin als #Tochtergesellschaft der BVG zu erhalten?
Zu 2.: Die BVG führt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Geschäfte eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dazu gehört auch der Umgang mit dem Tochterunternehmen BT Berlin Transport GmbH.
Welche einmaligen Kosten würden hierbei anfallen und wie hoch wären diese? (Bitte einzelne Kostenposten detailliert auflisten.)
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten würden hierbei anfallen und wie hoch wären diese? (Bitte einzelne Kostenposten detailliert auflisten.)
Zu 3. a. und 3. b.: Die BVG teilt mit, dass sie derzeit im Auftrag des Aufsichtsrates ein Projekt durchführt, dass sich mit der Zukunft der BT, u.a. einer möglichen Integration, befasst. Hierbei werden auch bisherige Annahmen zu finanziellen Bewertungen auf den Prüfstand gestellt. Zudem wird der neue Tarifabschluss Auswirkungen auf die Berechnung haben. Daher kann die BVG derzeit nur den Sachstand vom Juli 2023 zur Verfügung stellen. Die BVG AöR hat damals den finanziellen Aufwand einer Integration mit Annahmen bewertet und kam zu folgender Kostenschätzung, welche im Falle eines konkreten Auftrags zur Integration detaillierter ermittelt werden muss:
Im ersten Jahr der Integration fallen nach dieser Schätzung demnach bei der BVG ca. 22,7 Mio. EUR Mehrkosten an, davon ca. 3,9 Mio. EUR einmalige Transformationskosten. In den Folgejahren ist mit jährlichen Mehrkosten von ca. 18,8 Mio. EUR zu rechnen. In der Berechnung sind mögliche effizientere Bestandteile der BT, welche zu Veränderungen auf Seiten der BVG führen können, noch nicht berücksichtigt. Ebenso sind Effizienzvorteile durch den Entfall von Schnittstellen sowie durch Verbesserungen in den betrieblichen Abläufen noch nicht enthalten. Die Annahme der Kosten unterstellt eine Integration in die bestehenden Bestandteile, Abläufe und Regelungen der BVG.
Voraussichtliche einmalige Kosten der Transformation
Angleichung Dienst- und Umlaufpläne,
Rechts- und Steuerberatung,
Ggf. Umzugskosten für Verwaltungsmitarbeiter*innen,
Schulungskosten,
Kleiderordnung,
Erstausstattung.
Die Einmalkosten wurden damals im Jahr einer möglichen Integration auf etwa 3,9 Mio. EUR geschätzt.
Voraussichtliche jährliche Mehrkosten bei einer Integration
Kosten Leistung BVG,
Umlagen (Sach- und Personalaufwand ohne Ausbildung, inkl. Produktaufwand),
Mehrkosten VBL,
Schulungs-/Ausbildungskosten,
Wendezeiten (ohne Investition Fahrzeuge),
Betreuungsschlüssel,
Afa (Investition zusätzlicher Fahrzeuge aufgrund längerer Wendezeiten). Die jährlichen Mehrkosten wurden damals auf ca. 18,8 Mio. Euro geschätzt.
Welche konkreten #Einsparpotentiale und weiteren #Synergieeffekte würden sich im Falle einer Integration der BT in die BVG ergeben? (Bitte detailliert darstellen, u. a. eingesparte Geschäftsführung, Verwaltung, zusätzliche Anmietungen, Doppelstrukturen, doppelter Betriebsrat.)
Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3. a. und 3. b. verwiesen.
Berlin, den 17.05.2024 In Vertretung
Dr. Severin F i s c h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Zur Zeit sind sowohl die Inklusionstaxis, die schon länger im Betrieb sind, als auch die neu hinzugekommenen barrierefreien Taxis für Menschen mit #Behinderungen nur schwer bestellbar, weil nur wenige Inklusionstaxis von den #Taxizentralen vermittelt werden und auch keine frei verfügbare niedrigschwellige Kontaktliste der entsprechenden #Taxiunternehmen vorliegt.
In wessen Zuständigkeit liegt die Informationsvermittlung über #barrierefreie Taxis im Land Berlin? 2. Wo und wann werden die aktuellen Bestellnummern aller Taxiunternehmen mit Inklusionstaxis veröffentlicht und den Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht?
Wie viele Inklusionstaxis werden auf Grundlage der Vorgabe des PBefG § 64c von der Genehmigungsbehörde für Berlin eingefordert?
Zu 1. – 3.:
Im seit 1. August 2021 geltenden Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) wird durch den neu eingefügten § 64c Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 Prozent der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen vorgegeben, sofern dies keine „ wirtschaftliche Härte“ darstellt. Das bedeutet z.B., dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug #barrierefrei sein muss. Diese Regelung findet auf alle beim Landesamt für Bürgerdienste und Ordnungsaufgaben (#LABO) als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellten Anträge auf Erst- oder Neuerteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Anwendung, über die noch zu entscheiden ist. Außerdem findet diese Regelung ebenso Anwendung bei einem etwaigen #Fahrzeugwechsel innerhalb des Geltungszeitraums der Genehmigung.
Die Information über Unternehmen mit barrierefreien Taxen im Land Berlin erfolgt derzeit durch das LABO. Mangels originärer gesetzlicher Regelung ergibt sich eine Zuständigkeit über die Informationsvermittlung kraft Sachzusammenhangs und liegt damit bei der Behörde mit der größten thematischen Schnittmenge, mithin aktuell dem LABO Berlin. Dieses ist gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 ASO G i. V. m. Nr. 33 ZustKat Ord. im Bereich der Ordnungsaufgaben unter anderem im Bereich Verkehr für Aufgaben, die nicht der obersten Landesbehörde vorbehaltenen sind, im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes für die Genehmigungen an die Unternehmer zum Taxenbetrieb zuständig und hat damit einen Überblick über die Daten der Taxiunternehmer:Innen, welche mindestens eine Inklusionstaxe in ihrem Betrieb einsetzbar haben.
Zur Information wurden durch das LABO auf dessen Website unter:
http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und- g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / a rtikel.1401212.p hp
http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und-
g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / 20231228_liste_inklusionsta xen.p d f
als Service eine Liste von Taxiunternehmen, die mindestens eine #Inklusionstaxe in ihrem Bestand haben, nach inzwischen erfolgter Klärung datenschutzrechtlicher Fragen veröffentlicht. Veröffentlicht werden nur Name und Anschrift der Unternehmen, da weitergehende Angaben (aktuelle Telefonnummer und/ oder Mail-Adresse für Kunden- Vorbestellungen) dem LABO nicht vorliegen bzw. nicht über die genehmigungsbezogenen IT-Fachverfahren digital erfasst werden.
Wie viele #Inklusionstaxis sind von der #Genehmigungsbehörde in Berlin lizenziert? Bitte tabellarisch für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 darstellen:
Anzahl genehmigter Inklusionstaxisdavon Inklusionstaxis mit emissionsfreiem Antrieb
Anzahl abgemeldeter Inklusionstaxis
Zu 4.:
Anzahl der vorhandenen Inklusionstaxen: 31.12.2022: 57
28.12.2023: 121
Für frühere Zeiträume können keine Angaben gemacht werden, da das Merkmal „ barrierefrei“ erst mit Einführung des § 64c PBefG im Jahr 2021 für das Genehmigungsverfahrens Bedeutung erlangt hat und nach Anpassung des IT- Fachverfahrens seit Anfang 2022 vom LABO erfasst wird. Die Antriebsart der Fahrzeuge wird bei der Genehmigungsbehörde nicht erfasst, da hierzu keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Daher kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Inklusionstaxen über einen emissionsfreien Antrieb verfügen. Abgemeldete Fahrzeuge werden aus dem IT-Fachverfahren gelöscht. Dementsprechend ist eine Zählung nicht möglich.
Wie viele Fahrzeuge müssen nach der 5% Regelung des PBefG § 64c (i.e. jedes zwanzigste Taxi in einem Taxiunternehmen muss barrierefrei sein) noch folgen?
7. Bis wann wird das Ziel erreicht?
Zu 5. und 7.:
Das LABO setzt die gesetzlichen Vorgaben um, die sich explizit auf größere Unternehmen beschränken. Aktuell verfügen nur 77 Unternehmen über mehr als 20 Fahrzeuge in ihrer Flotte. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt schrittweise im Rahmen der jeweiligen Konzessionserteilung/ -verlängerung. In Summe wird so ein Bestand von 87 barrierefreien Taxen geschaffen werden.
Derzeit gibt es noch 18 Taxiunternehmen mit einer vor Einführung des § 64c PBefG erteilten Genehmigung, bei denen die Vorschrift erst mit der nächsten – maximal nach fünf Jahren erforderlichen – Erneuerung der Genehmigung greift. Da aber das Gros der über 1800 Taxiunternehmen in Berlin über deutlich weniger bzw. nur einzelne Fahrzeuge (Einzelunternehmer) verfügt, braucht Berlin hier weiterhin ein freiwilliges Engagement im Gewerbe, um eine spürbare Erhöhung des Anteils barrierefreier Taxen zu erreichen. Der Senat sieht die Fortführung des Förderprogramms für den Erwerb von Inklusionstaxen, welches jetzt mit der Förderung lokal emissionsfreier Taxen Hand in Hand geht, als Unterstützung der Taxiunternehmen auf diesem Weg. Die o.g. Anzahl der aktuell konzessionierten barrierefreien Fahrzeuge, die deutlich über den gesetzlich geschuldeten Umfang hinausgeht, verdeutlicht, dass es vor dem Hintergrund der Förderkulisse und Privilegien, wie bei der Ladeberechtigung am Flughafen BER, auch unternehmerische Gründe gibt, sich für den Einsatz von Inklusionstaxen zu entscheiden.
Mit welchen Maßnahmen will der Senat das Ziel von 250 barrierefreien Inklusionstaxis erreichen, um die spontane Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?
12. Wie steht der Senat zur Forderung von Betroffenen, die in der letzten Sitzung der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ einen runden Tisch zum effektiven Aufbau und Einsatz der barrierefreien Taxiflotte unter der Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Taxigewerbe, Fahrzeugherstellern, der Politik, der Verwaltung und der Behindertenvertretung vorgeschlagen haben?
Zu 6. und 12.:
Der Senat fördert seit 02.12.2022 im Rahmen des Förderprogramms „ Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO ) die Neuanschaffung (M1 + M2) von e-Inklusionstaxis sowie Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi. Um die Attraktivität des Erwerbs eines e-Inklusionstaxis zu erhöhen wurde mit Anpassung der Richtlinie WELMO zum 29.12.2023 die Förderquote für e-Inklusionstaxis erhöht. Mit dieser Änderung ist eine Förderung von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € möglich (bis 28.12.2023: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 €). Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi werden weiterhin mit bis zu 15.000 € gefördert.
Die Richtlinie wurde mit Anpassung zum 29.12.2023 um zwei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Der Senat leistet damit u.a. einen Beitrag, dem Bedarf an Inklusionstaxis in Berlin gerechter zu werden.
Derzeit erarbeitet der Senat eine Leistungsbeschreibung für ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderungen. Nach der Vergabe wird dann durch einen externen Dienstleister eruiert, wie lückenlose barrierefreie Beförderungs- und Wegeketten umgesetzt/ gewährleistet werden können. Eine der Prämissen für barrierefreie Mobilität ist die kurzfristige bzw. spontane Nutzungsmöglichkeit barrierefreier Taxis.
Der Forderung zur Umsetzung und anschließenden Nachhaltung der Ergebnisse aus einem Runden Tisch zum weiteren Aufbau von barrierefreien Inklusionstaxis kann u.a. aus Gründen der Ressourcenverfügbarkeit im Rahmen der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ derzeit nicht nachgekommen werden.
8. Die #Taxizentrale Taxi Berlin führt alle Berliner Taxizentralen unter einem Dach. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Inklusionstaxis regulär über die Taxizentrale vermittelt werden können und wann wird dies voraussichtlich erreicht?
Die Taxizentrale Taxi Berlin ruft vorbestellte Taxis erst kurz vor der Bestellzeit aus. Dies hat zur Folge, dass Inklusionstaxis oft nicht vermittelt werden können, da keines in der Kürze der Zeit zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Vermittlungssystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorbestellungen für Inklusionstaxis frühzeitiger ausgerufen werden?
Wie kann die Beförderungspflicht durchgesetzt werden, damit Inklusionstaxi-Fahrende künftig keine Fahrten für Rollstuhlnutzende ablehnen?
Zu 8., 10. und 11.:
Für die Buchung von Inklusionstaxen sind Taxizentralen an sich die richtigen Ansprechpartner. Dort sind nach Kenntnis des Senats alle Fahrzeuge mit ihren entsprechenden Merkmalen – auch zur Barrierefreiheit – registriert, sofern die Taxiunternehmerin bzw. der Taxiunternehmer – wie berlinweit üblich – einen Funkvermittlungsvertrag hat.
Taxi Berlin ist als Dachfirma der größten Berliner Taxizentralen ein privatrechtliches Fahrtvermittlungsunternehmen, über dessen interne Abruf- und Vermittlungspraxis der Senat keine Kenntnis hat. Der Senat hat die Anregung an das genannte Unternehmen übermittelt, hierzu aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch keine Rückmeldung erhalten.
9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Taxizentrale darin zu unterstützen, in ihrem Vermittlungssystem für gelistete Taxis eine Kennzeichnung für Barrierefreiheit aufzunehmen (z.B. mit einem „R“ für Rollstuhl/ Rampe), damit Disponent*innen schnellen Überblick über verfügbare barrierefreie Taxis haben?
Zu 9.:
Taxiunternehmen unterliegen der #Beförderungspflicht, Verstöße hiergegen ahndet die Genehmigungsbehörde. Erhält das LABO durch eine #Anzeige der Betroffenen Kenntnis davon, dass das #Fahrpersonal gegen die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG verstößt, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d PBefG geahndet. Sollten sich derartige Anzeigen und Verfahren bei einzelnen Unternehmen häufen, kann das LABO prüfen, ob das Unternehmen noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ggf. eine bestehende Genehmigung widerrufen bzw. deren Erneuerung versagen.
Die aktuelle Verfügbarkeit von Taxen mit besonderen Merkmalen, also nicht nur „ barrierefrei“ , sondern auch „ Großraum“ oder „ mehrere Kindersitze bestimmter Gewichtsklassen“ kann jedoch nur bedingt über die Betriebs- oder die Beförderungspflicht abgesichert werden. Von Taxizentralen können immer nur die barrierefreien Taxen vermittelt werden, die sich im Moment der Vermittlung gerade dort betriebsbereit angemeldet haben.
Insofern ist eine Bestellung direkt bei den jeweiligen Unternehmen häufig zielführender.
Berlin, den 08. Januar 2024
In Vertretung
Aziz Bozkurt
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
„Verbindung fällt aus“ – wohl jeder Berliner und jede Berlinerin hat in den vergangenen Wochen diese Nachricht auf der Digitalanzeige an irgendeiner #Bushaltestelle lesen müssen. Die Berliner Verkehrsbetriebe GmbH (#BVG) haben zuletzt am Sonntag das Angebot auf 44 #Buslinien#eingeschränkt – das Angebot liegt damit sechs Prozent unter dem, was eigentlich vorgegeben ist.
Sie ersparen es vielen Menschen, wertvolle Lebenszeit im #Stau zu verschwenden. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wiederum sparen Geld, das sie sonst für Busse und #Fahrpersonal ausgeben müssten. Doch nachdem vor knapp einem halben Jahr Anwohner bei ihren Bemühungen gegen eine #Busspur recht bekommen haben, ist in Berlin kein einziger längerer neuer #Sonderfahrstreifen für Busse mehr markiert worden. Jetzt wurde bekannt, dass möglicherweise auch anderen #Busspuren die Entfernung droht. „Es gibt aktuell vereinzelt Widersprüche – und insofern auch Widerspruchsverfahren“, teilte Jan Thomsen, Sprecher von Mobilitätssenatorin Bettina #Jarasch (Grüne), auf Anfrage mit.
Berliner #Tempo ist anders. Auf 16 der 22 #Straßenbahnlinien ist die durchschnittliche #Reisegeschwindigkeit seit 2020 #gesunken. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Verkehrspolitikers Kristian Ronneburg hervor. Dies bedeutet, dass die Fahrgäste auf den meisten #Tramstrecken mehr Lebenszeit investieren müssen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wiederum müssen höhere Kosten tragen, weil sie mehr #Straßenbahnen und mehr #Fahrpersonal benötigen. Bis 2025 plant das Landesunternehmen deshalb einen #Mehraufwand von fünf Millionen Euro ein.
Wegen des akuten Mangels an #Fahrpersonal beim #Bus hat die #BVG angekündigt, die Fahrpläne ausdünnen zu wollen. Was ad hoc betrieblich geboten scheint, ist ein weiterer #Rückschlag für die angestrebte #Mobilitätswende. Richtig ist, dass der #Fachkräftemangel bei Busfahrerinnen und Busfahrern so gravierend ist, dass schon seit Längerem personell am Limit gefahren wird. Richtig aber ist auch, dass die BVG 100 zusätzliche Busfahrerinnen und Busfahrer benötigt, weil zu viele ihrer Linien im Stau stehen. Während neue #Busspuren auf sich warten lassen, sprießen #Radfahrstreifen wie der im Vorspann aus der gleichnamigen ZDF-Kinderserie bekannte Löwenzahn aus dem Asphalt. Die so genannten #Kiezblocks sollen in Kürze folgen. Für den Busverkehr ist das alles andere als lustig, um in Peters Serienbild zu bleiben.
Frage 1: Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf? Antwort zu 1: Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt. Frage 2: Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots? Antwort zu 2: Hierzu erklärt die BVG: „Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“
Vorbemerkung des Abgeordneten: Im #Nahverkehrsplan 2019-2023 hat das Land Berlin eine Strategie zur Ausweitung des flächendeckenden attraktiven Taktes im Berliner #ÖPNV-Netz festgelegt, um der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner über ein fußläufig erreichbares ÖPNV-Angebot im #10-Minuten-Takt im Tagesverkehr zur Verfügung zu stellen („10-MinutenNetz“, siehe Kapitel V.1.1.2 des Nahverkehrsplans). Hier finden sich auch Priorisierungskriterien dafür, welche Linien zuerst vom 20- auf einen 10-Minuten-Takt im Tagesverkehr umgestellt werden sollen, wie z.B. #Fahrgastzahlen und #Fahrgastpotenziale sowie Bebauungsdichte und Bebauungsstruktur.
Seit September 2018 rollt der digitale Rufbus „#BerlKönig“ durch die östliche Berliner Innenstadt. Am 20. Juli endet das Forschungs- und #Entwicklungsprojekt der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #Via planmäßig nach vier Jahren. Obwohl die #Projektdauer zu guten Teilen in die Zeit der Corona-Pandemie fiel und das Angebot zuletzt bereits reduziert war, nutzten bislang rund 1,85 Millionen Fahrgäste den BerlKönig. Die Projektpartner sammelten wertvolle Erfahrungen zum Betrieb von #On-Demand-Verkehren in Berlin, die nun in die neuen #Rufbus-Projekte der BVG einfließen, um die umweltfreundliche #Mobilität in Berlin weiterzuentwickeln.
Für die beiden geplanten #On-Demand-Angebote der Berliner Verkehrsbetriebe ist ein wichtiger #Meilenstein erreicht: Am heutigen Dienstag, den 29. März 2022, hat die BVG den #Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie übernimmt im Auftrag der BVG die „Alternative #Barrierefreie Beförderung (#ABB)“ und den neuen, digitalen #Rufbus in den östlichen Außenbezirken. Der Auftragnehmer stellt die App mit Ridepooling-#Algorithmus, die #Fahrzeugflotte und das #Fahrpersonal.