Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Vorbemerkung der Abgeordneten zu Fragen 1. und 2.: Mit Bescheid der der Aufsicht des Landes Berlins unterstehenden Gemeinsamen Oberen #Luftverkehrsbehörde Berlin-Brandenburg über die “Gestattung der #Betriebsaufnahme der Start- und #Landebahn Süd“ vom 1.10.2020, S.7 erklärte diese: „Die Behörde sieht die #Schutzauflagen zur Gewährleistung passiven #Schallschutzes dann als erfüllt an, wenn die Anspruchsteller durch die #FBB – eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt – sechs Monate vor dem Inbetriebnahme Termin befähigt wurden, sich in eigener Verantwortung bis zur Wirksamkeit des Lärmereignisses ab dem 04.11.2020 mit dem entsprechend der Planfeststellung erforderlichen baulichen Schallschutz zu versorgen. Dabei resultiert die Pflichterfüllung anhand des oben dargestellten Rechtsverhältnisses, wenn die ASE-B ausgereicht ist. Die Anforderung der rechtzeitigen Antragstellung ergibt sich aus der Notwendigkeit, der FBB ausreichend Zeit – wiederum sechs Monate – für die erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen und Übermittlung der von ihr erkannten Ansprüche (Leistungsverzeichnis) einzuräumen.“
Was bildete die rechtliche Grundlage für die genannte 12- bzw. 6 –Monatsfrist, wann und wodurch wurde diese Regelung getroffen?
Teilt der Senat die eingangs geschilderte rechtliche Bewertung? Zu 1. und 2.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist verpflichtet, Betroffenen die Aufwendungen für #Schallschutzvorrichtungen auf Nachweis zu erstatten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es erforderlich, dass die Schutzeinrichtungen zum Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der Südbahn am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (#BER) am 04.11.2021 vorhanden sein müssen. Daraus ergab sich die Verpflichtung der FBB, die Betroffenen in die Lage versetzt zu haben, bis zu diesem Zeitpunkt die Schallschutzmaßnahmen einbauen zu können. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als zuständige Planfeststellungsbehörde für den Ausbau des BER hielt deshalb unter Zugrundelegung eines Maßstabes der vernünftigen und allgemein üblichen Verkehrsanschauung 2/3 bezogen auf den konkreten Einzelfall einen Zeitraum von 6 Monaten zur Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen für angemessen und ausreichend. Eine für alle Fälle geltende angemessene Frist für die Umsetzung der ausgereichten Anspruchsermittlungen zur baulichen Umsetzung (ASE-B) durch Erteilung des Auftrages lässt sich nach Auskunft der LuBB aber nicht bestimmen; maßgebend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der FBB wurde wiederum nach behördlichem Ermessen ein Zeitraum von 6 Monaten nach Antrag für die Erstellung der Unterlagen und Ausreichung der Anspruchsermittlung zugestanden. Der sich hieraus ergebende 12-Monatszeitraum ermöglicht sowohl der FBB als auch den Berechtigten eine angemessene Ermittlungs- und Umsetzungszeit, so dass beide ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten nachkommen konnten. Dabei war auch zu beachten, dass ein beträchtlicher Anteil der Anspruchsermittlungen schon weit vor dem Zeitpunkt 6 Monate vor Inbetriebnahme ausgereicht war. Die Bestimmung der Zeiträume diente allein der Bewertung des Sachstandes zur Inbetriebnahme im Rahmen des Verfahrens zur Gestattung der Betriebsaufnahme nach § 44 LuftverkehrsZulassungs-Ordnung (LuftVZO). Der Senat teilt die rechtliche Bewertung der LuBB.
Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) wurden nach dem 4.5.2020 korrigiert? Zu 3.: Insgesamt wurden bis zum 4. Mai 2020 ASE-B an 13.258 Wohneinheiten versendet, davon wurden nach dem 4. Mai 2020 und bis zum 28. Februar 2021 469 nochmals bearbeitet. Dabei wurden 279 ASE-B im Zuge der Überarbeitung in ASE-E und somit eine reine Entschädigungszahlung umgewandelt.
Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) waren zum 4.11.2020 nicht umgesetzt und aus welchen Gründen? Zu 4.: Dies betrifft 9.451 Wohneinheiten. Die Gründe sind der FBB und dem Senat nicht bekannt.
Was war seit 2014 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Schallschutzanträgen aus dem Bezirk Treptow-Köpenick a) von Antragstellung bis Anspruchsermittlung? b) von Anspruchsermittlung/Ausreichung der ASE-B an die Betroffenen bis zu ihrer Umsetzung? c) von Antragstellung bis Umsetzung von ASE-B durch die Betroffenen? Zu 5.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller Anträge betrug 35 Wochen. Diese schließt auch solche Anträge ein, deren Bearbeitung sich wegen aus nicht durch die FBB zu vertretenden Gründen, z.B. wegen Nichterreichbarkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller oder deren Bitte um einen späteren Bearbeitungsbeginn, verzögerte. Im Regelablauf betrug die Bearbeitungszeit weniger als 26 Wochen. Der Zeitraum bis zur eigentlichen baulichen Umsetzung ist nicht bekannt. Die durchschnittliche Dauer zwischen Versand der ASE-B und Erstattung der erstattungsfähigen Aufwendungen beträgt 97 Wochen. Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und Umsetzung durch die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer beträgt 129 Wochen, sofern eine Umsetzung erfolgte. 3/3
Wie viele der von der Flughafengesellschaft bis 4.5.2020 an Anwohner des Bezirks Treptow-Köpenick (12526,12527,12559,12589) ausgereichten, zu diesem Stichtag (noch) nicht umgesetzten ASE-B wurden bis 4.11.2020 durch die Anwohner umgesetzt und die Kosten hierfür durch die FBB ausgeglichen? Zu 6.: Dies betrifft 10 Wohneinheiten. Berlin, den 11.03.2021 In Vertretung Vera Junker Senatsverwaltung für Finanzen
Engelbert Lütke #Daldrup, seit März 2017 Vorsitzender der Geschäftsführung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, hat den Aufsichtsrat um die vorzeitige Auflösung seines Anstellungsvertrags zum September dieses Jahres gebeten. In einem Brief an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom gestrigen Tage verweist er darauf, seine Aufgabe mit der #Fertigstellung und #Inbetriebnahme des #BER sowie der Vorlage des neuen Businessplans 2021 erfüllt zu haben. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres sei es Zeit, den Weg für ein neues und qualifiziertes Führungsteam frei zu machen. Nun gehe es darum, dass sich die #FBB der Restrukturierung weiter intensiv widme.
Rainer #Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrates: „Engelbert Lütke Daldrup hat in einer für die FBB sehr schwierigen Zeit große Verantwortung übernommen und die in ihn gesetzten Hoffnungen und Erwartungen erfüllt. Dass der BER in Betrieb gegangen ist, war maßgeblich der Verdienst seiner Arbeit. Wir sind ihm zu großem Dank verpflichtet.
Der Aufsichtsrat der FBB wird sich bereits in seiner Sitzung am kommenden Freitag mit dem Thema befassen und die notwendigen Konsequenzen beraten. Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft muss dabei genauso im Fokus stehen wie ihre mittelfristige personelle und strategische Ausrichtung.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin T +49-30-609170100 pressestelle@berlin-airport.de www.berlin-airport.de
Frage 1:
In welchen Bauabschnitten wird das Projekt des Ausbaus der #Dresdner Bahn projektiert, geplant und
gebaut?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Dresdner Bahn gliedert sich in vier Abschnitte:
Abschnitt 1: #Marienfelde
Abschnitt 2: #Lichtenrade
Abschnitt 3: #Blankenfelde-Mahlow
Abschnitt 4: #Schöneberg.“
Frage 2:
Wie lauten die aktuellen Planungs- und Baustadien in den einzelnen Abschnitten?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- u. #Genehmigungsphasen sind abgeschlossen. Für alle Abschnitte liegen
bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor. Planänderungen nach #Planfeststellungsbeschluss, die sich aus der Baudurchführung heraus ergeben, werden
noch nach Erfordernis beantragt.
Das Vorhaben befindet sich aktuell größtenteils in der #Bauausführung: Die
bauvorbereitenden Maßnahmen im Land Berlin verlaufen planmäßig. Der Baubeginn der
Abschnitte 1-3 ist bereits erfolgt. Der Baubeginn für den Abschnitt 4 erfolgt vsl. Anfang
2022. Seit 10/2020 sind die Hauptbauleistungen sowohl für das Land Berlin, als auch im
Land Brandenburg beauftragt.“
Frage 3:
In welchen Zeiträumen sind für die Baumaßnahmen Sperrungen des S-Bahnverkehrs auf welchen
Streckenabschnitten erforderlich?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu folgenden Zeiträumen sind derzeit längere #Sperrpausen des #S-Bahn-Verkehrs
geplant:
24.06.2021 – 09.08.2021 auf dem Streckenabschnitt #Südkreuz – #Blankenfelde
04.04.2022 – 02.05.2022 auf dem Streckenabschnitt #Priesterweg – Blankenfelde
02.05.2022 – 11.12.2022 auf dem Streckenabschnitt #Lichtenrade – Blankenfelde
11.12.2022 – 17.04.2023 auf dem Streckenabschnitt #Mahlow – Blankenfelde.“
Frage 4:
Wann ist mit der #Fertigstellung des gesamten Projektes/der Teilprojekte zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ist in 12/2025 geplant.“
Frage 5:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen Haltepunktes #Buckower Chaussee für die #Regionalbahn noch
möglich?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen Haltepunktes Buckower
Chaussee für die Regionalbahn möglich.“
3
Frage 6:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes #Kamenzer Damm noch möglich?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer
Damm möglich.“
Alle Beteiligten arbeiten in enger Abstimmung an einer gemeinsamen Lösung für die
nachträgliche Errichtung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm, gegebenenfalls sind
jedoch Anpassungen an der neuen Infrastruktur notwendig.
Frage 7:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Wie betrachtet der Senat die Notwendigkeit des Haltepunktes Buckower
Chaussee und/oder des S-Bahnhofes Kamenzer Damm?
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Mit welchen Zeit- und Kostenrahmen ist dabei zu rechnen?
Antwort zu 7 und 8:
Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im #ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Bedarfsplan des #Nahverkehrsplans sowie im #Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Das Land Berlin
verfolgt weiterhin die Umsetzung der beiden Maßnahmen. Bedingung für eine Umsetzung
ist die nachgewiesene betriebliche Machbarkeit sowie ein positiver
Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Im ÖPNV-Bedarfsplan ist für den #S-Bahnhaltepunkt ein #Realisierungszeitraum für 2026-
2030 vorgegeben und für den #Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee ein
Realisierungszeitraum für 2020-2025. Derzeit wird die betriebliche Machbarkeit für beide
Maßnahmen geprüft, sodass aufgrund des frühen Planungsstadiums noch kein
konkretisierender Zeit- und Kostenplan genannt werden kann.
Frage 9:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Welche Auswirkungen haben der nachträgliche Bau des
Regionalbahnhalts Buckower Chaussee und des S-Bahnhofs Kamenzer Damm auf den Betriebsablauf von
S-Bahn- und Regionalverkehr?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach ersten Erkennissen hätte ein zusätzlicher Regionalbahnhalt an der Buckower
Chaussee negative Auswirkungen auf die #Betriebsqualität auf der Strecke.
Die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer Damm würde grundsätzlich zu einer
4
Reisezeitverlängerung in Richtung Blankenfelde führen. Da südlich von Lichtenrade
eingleisige Abschnitte vorliegen, würde eine Verlagerung der Zugkreuzung entstehen,
sodass vsl. ca. 5 Minuten Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde entstehen würden.“
Berlin, den 18.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Verkehrsverwaltung des Senats und der Bezirk Mitte haben sich auf einen #Kompromiss für den #Neubau der #Mühlendammbrücke geeinigt. Langfristig soll sie für den Autoverkehr einspurig werden. Das teilte Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) mit. Was die Breite der Brücke angeht, rückt die Verkehrsverwaltung nicht weiter von ihrer Planung ab. 39,60 Meter soll die neue Brücke messen, heute sind es 45,20 Meter. Gothe hatte einen schmaleren Neubau gefordert.
Nach Fertigstellung sollen zunächst zwei Autospuren pro Fahrtrichtung entstehen. Das heißt, die neue Brücke wird für den aktuellen, starken Verkehrsfluss gebaut. So will die Verkehrsverwaltung ein Nadelöhr und Stau vermeiden. Erst später, wenn durch die #Verkehrswende weniger Autos fahren, sollen die Flächen auf der Brücke neu verteilt werden. Diese Möglichkeit hatte die Verkehrsverwaltung schon länger betont. Allerdings wird es nun konkreter.
Der erste Zug der neuen S-Bahn-Baureihe #483/484 ist in der Silvesternacht pünktlich um 0.01 Uhr in den #Fahrgastbetrieb gestartet.
Am Bahnhof #Berlin-Schöneweide warteten Fahrgäste und Neugierige und wurden zunächst Zeugen einer symbolträchtigen Staffelstabsübergabe. Denn mit #Inbetriebnahme der neuen Züge gehen die Fahrzeuge der ältesten Baureihe 485 (Spitzname: „#Cola-Dose“) nach und nach in Rente. Um 23.55 Uhr kam ein Zug der Altbaureihe an, im Führerstand der dienstälteste Lokführer der S-Bahn Berlin. In der Hand hielt er einen #Staffelstab – gestaltet mit zwei aneinander gekoppelten Fahrzeugen der BR 483 und 485. Diesen übergab er dem Lokführer-Team der neuen S-Bahn, ging zurück zu seinem Zug und schaltete das Licht aus.
Nur sechs Minuten später rollte der #Premierenzug (Seriennummern #484-001 und #483-001) am Bahnhof #Schöneweide los. Im Führerstand steuerte eine Doppelbesetzung, ein Lokführer und eine Lokführerin, die neue S-Bahn als Linie S47 in Richtung #Spindlersfeld und kam dort pünktlich um 0.07 Uhr an.
S-Bahnchef Peter #Buchner: „Auf diesen Moment haben wir zusammen mit den Herstellern Siemens und Stadler fünf Jahre lang hingearbeitet. Deshalb war es für mich ein besonders schöner Moment, als sich der Zug erstmals mit Fahrgästen in Bewegung setzte.“
Alle zehn Vorserienfahrzeuge, die jetzt in Betrieb gehen, werden auf dieser Strecke unterwegs sein. Grundlage ist der neue Verkehrsvertrag mit den Ländern Berlin und Brandenburg für die Ringbahn, der am heutigen Tag in Kraft getreten ist. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 382 Wagen (21 Zwei-Wagen- und 85 Vier-Wagen-Einheiten) beim Herstellerkonsortium Stadler und Siemens bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen. Sie werden neben der S47 dann auf der S46, S8 und S41/S42 eingesetzt. Die Fahrzeuge bieten mehr Platz, große Panoramafenster, Klimaanlage, Kameras in allen Wagen, Sprechverbindung zur Sicherheitszentrale, Servicesäule für Rollstuhlfahrer*innen und eine moderne Fahrgastinformation.
Wir freuen uns, dass die neue S-Bahn nun nach den intensiven Vorbereitungen pünktlich in Betrieb gegangen ist und bedanken uns bei allen beteiligten Mitarbeitern der S-Bahn und DB für ihren engagierten Einsatz.
Die ersten neuen S-Bahn-Züge für Berlin und Brandenburg sind startklar. Zwei Wochen vor der geplanten #Inbetriebnahme wurde bekannt: Der Termin wird gehalten.
Damit kann wie angekündigt der Einsatz am 1. Januar 2021 beginnen. Von der Neujahrsnacht an werden die zehn #Vorserienzüge der neuen Baureihe #483/484 auf der #S47 im Südosten Berlins eingesetzt. Dabei handelt es sich um jeweils fünf Zwei- und Vier-Wagen-Einheiten. Die #S-Bahn-Linie, auf der die neue #Fahrzeuggeneration ihre Premierenfahrten absolvieren wird, verbindet #Spindlersfeld mit #Schöneweide, #Baumschulenweg, #Neukölln und #Hermannstraße. Die erste Fahrt soll kurz nach dem Jahreswechsel kurz nach Mitternacht starten. S-Bahn-Chef Peter #Buchner und Chef-Fahrzeugmanager Jürgen #Strippel wollen dann am Bahnhof Schöneweide sein.
„Nach einer rund zweijährigen #Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben“, sagte S-Bahn-Chef Buchner.
Baureihe #483/484 wartet auf ihren Einsatz ⋅ Premierenfahrt in der Silvesternacht auf der #S47
Heute beginnt der Countdown in ein neues #S-Bahn-Zeitalter! Zwei Wochen vor #Inbetriebnahme am 1. Januar sind die Züge der neuen Baureihe 483/484 rundum startklar und warten auf ihren Einsatz.
In der Silvesternacht rollt der erste Zug vom Hof und beginnt seinen Dienst auf der S47 zwischen #Spindlersfeld und #Hermannstraße.
Zehn Vorserienzüge (fünf Zwei-Wagen- und fünf Vier-Wagen-Einheiten) gehen in Betrieb. Grundlage ist der neue #Verkehrsvertrag mit den Ländern Berlin und Brandenburg für die Ringbahn, der ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 106 Züge beim #Herstellerkonsortium#Stadler und #Siemens bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen. Sie werden neben der S47 dann auf der S41/S42, S46 und S8 eingesetzt.
Seit September 2019 wurden die ersten zehn Fahrzeuge im Berliner Netz geprüft und haben insgesamt rund 150.000 Testkilometer absolviert – mit Erfolg. Im Oktober 2020 erfolgte die vollumfängliche Zulassung für den Einsatz im Personenverkehr durch das Eisenbahnbundesamt, so dass dem Betriebsstart nichts entgegensteht.
Auf die Fahrgäste wartet nun erlebbar mehr Komfort, Zuverlässigkeit und Sicherheit: mehr Platz, große Panoramafenster, Klimaanlage, Kameras in allen Wagen, moderne Fahrgastinformation.
S-Bahnchef Peter Buchner: „Nach einer rund zweijährigen Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben.“
Jure Mikolčić, CEO Stadler Deutschland: „Seit wir vor fast exakt fünf Jahren im Dezember 2015 die Beauftragung zur Entwicklung, Konstruktion und Bau der neuen S-Bahnen für Berlin bekannt gegeben haben, hat das Konsortium alle Projektschritte erfolgreich absolviert, so dass die ersten hochmodernen S-Bahn-Fahrzeuge der neuen Generation hier aus Berlin pünktlich in Berlin in den Betrieb gehen und den Fahrgästen eine spürbare Verbesserung des Fahrkomforts bringen.“
Albrecht Neumann, CEO Rolling Stock, Siemens Mobility: „Wie vor fünf Jahren versprochen, liefern wir gemeinsam mit Stadler, die neue S-Bahn für Berlin pünktlich, in höchster Qualität und mit modernster Technik. Die neuen Züge für die Berliner S-Bahn sind ein Vorzeigeprojekt für urbane Mobilität. Sie bieten ein verbessertes Fahrerlebnis, mehr Komfort für die Berliner und sind besonders robuste Züge.“
Was Berlins „Neue“ alles zu bieten hat, erfahren Sie in diesem Video auf YouTube. Weitere Details gibt’s auf der Homepage der S-Bahn Berlin.
Von vielen Berlinern unbemerkt, entsteht im Zentrum ein zweiter #Nord-Süd-Tunnel. Nächsten Sommer sollte der Betrieb beginnen. Doch daraus wird nichts.
Ursprünglich sollte es im Sommer losgehen. Doch nun zeichnet sich ab, dass es länger dauern wird, bis die ersten Züge mit Fahrgästen fahren. Berlin bekommt eine neue #S-Bahn-Strecke – doch die #Inbetriebnahme verzögert sich, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn (DB) der Berliner Zeitung. Die neue Verbindung zwischen #Gesundbrunnen und #Hauptbahnhof geht erst im letzten Quartal #2021 in Betrieb, teilte er auf Anfrage mit.
Es geht um ein #Verkehrsprojekt, von dem die Berliner bislang wenig Notiz genommen haben – das aber wichtig für die Stadt sein wird, wenn nach Corona die #Fahrgastzahlen wieder in die Höhe gegangen sind. Um Kapazitäten zu schaffen und neue Verbindungen zu ermöglichen, soll in der Mitte der Stadt eine zweite #Nord-Süd-S-Bahn entstehen. Die Trasse vom Nord- zum #Südring soll auch dazu dienen, den Umsteigeknoten #Friedrichstraße zu entlasten und die Erreichbarkeit des #Hauptbahnhofs zu verbessern.
S-Bahn setzt ihre modernsten Züge ein
Der erste, 3,9 Kilometer lange Abschnitt ist seit einem Jahrzehnt im Bau. Er führt vom Ringbahnhof #Wedding nach Süden und taucht kurz vor dem …