Frage 1: Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) sollen in diesem Jahr umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 1: Für folgende Fußgängerüberwege wurde in diesem Jahr im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft bereits eine Mittelzusage für die Fertigstellung der Maßnahme erteilt: Mitte Hannoversche Straße/Hessische Straße Mitte Hannah-Arendt-Straße/Gertrud-Kolmar-Straße Mitte Michaelkirchplatz/Legiendamm Mitte Grenzstraße/Neue Hochstraße Friedrichshain-Kreuzberg Schlesische Straße/Cuvrystraße Pankow Meyerbeerstraße/Smetanastraße Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße Pankow Hauptstraße/Goethestraße Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße Pankow Buchholzer Straße/Charlottenstraße Marzahn-Hellersdorf Glauchauer Straße/Klingenthaler Straße Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz Lichtenberg Sewanstraße östlich B.- Grzimek-Schule Reinickendorf Heinsestraße 41 Reinickendorf Buddestraße/Königsweg Reinickendorf Titiseestraße/Waldshuter Zeile 2 Nach Vorlage des beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2022 voraussichtlich im Frühsommer kann in Abhängigkeit des Mittelansatzes des Haushaltstitels 0730 52121 entschieden werden, für welche weiteren Fußgängerüberwege und sonstigen #Querungshilfen noch Mittelzusagen erteilt werden können. Frage 2: Welche FGÜ sind aktuell angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 2: Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße Mitte Schiffbauerdamm/Albrechtstraße Mitte Schulzendorfer Straße/Kunkelstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Straße und Reichenberger Straße Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstraße/Obentrautstaße Friedrichshain-Kreuzberg Friedenstraße/Koppenstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberger Straße/Singerstraße Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Liegnitzer Straße Pankow Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße Pankow Am Friedrichshain/Virchowstraße Pankow Bucher Chaussee/Hofzeichendamm Pankow Roelckestraße/Streustraße Pankow Pistoriustraße/Mirbachplatz Pankow Schivelbeiner Straße/Seelower Straße Pankow Blankenfelder Straße/Chatronstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Johannisberger Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 Charlottenburg-Wilmersdorf Wintersteinstraße 24 Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Sodener Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahntraße/Hohenzollerndamm Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße/Auerbacher Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße 15 Spandau Wilhelmstraße 28 Steglitz-Zehlendorf Finckensteinallee/Baseler Straße Neukölln Lipschitzallee/Wildmeisterdamm Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße Reinickendorf Reginhardtstraße 172 Reinickendorf Schönfließer Straße/Gollanzcstraße 3 Frage 3: Welche FGÜ konnten in 2020 und 2021 umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 3: Im Jahr 2020 wurden folgende Fußgängerüberwege fertig gestellt: Mitte Habersaathstraße 15 Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße Pankow John-Schehr-Straße 38 Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Well-Straße Steglitz-Zehlendorf Curtiusstraße/Baseler Straße Tempelhof-Schöneberg Ringstraße/Kurfürstenstraße Neukölln Wildhüterweg/Am Eichenquast Neukölln Marienhofer Weg 22 Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm/Abram-Joffe-Straße Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg Reinickendorf Bernauer Straße 29 Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße Im Jahr 2021 konnten folgende Fußgängerüberwege umgesetzt werden: Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke Mitte Berolinastraße 8 Pankow Dunckerstraße/Stargarder Straße Pankow Pölnitzweg bei der Zufahrt zum Ludwig-HofmannQuartier Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße Neukölln Maybachufer/Bürknerstraße Reinickendorf Dianastraße 44 Reinickendorf Berliner Straße 105 Reinickendorf Wittenauer Straße/Michelbacher Zeile Zum Teil finden bei den genannten Maßnahmen 2022 noch Restarbeiten statt.
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Frage 1: Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Der #Ortskern#Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“ Frage 2: Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen, und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters? 2 Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“ Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts Pankow vor. Frage 3: Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz (neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht zügig beseitigt.“ Frage 4: Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten? Antwort zu 4: Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/ #Querungshilfen“ zu prüfen. 3 Frage 5: Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal (Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“ Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche #Fußgängerüberwege sind aktuell bereits angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung (bitte Angabe nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind derzeit Fußgängerüberwege (#FGÜ) an 27 Standorten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet worden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Im Einzelnen:
Bezirk
Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf
– Holtzendorffstraße / Friedbergstraße
– Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
– Sömmeringstraße 10
– Wintersteinstraße 24 / Charlottenburger Ufer
Lichtenberg
– Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
Marzahn-Hellersdorf
– Jaques-Offenbach-Platz
Mitte
– Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke
– Hannoversche Str. / Hessische Str.
– Hannah-Arendt-Straße / Gertrud-Kolmar Straße
– Berolinastraße 8
– Sickingenstraße / Rostocker Straße
– Michaelkirchplatz/ Legiendamm
– Grenzstraße / Neue Hochstraße
Pankow
– Piesporter Straße / Feltmannstraße
– Hauptstraße / Goethestraße
– Friedrich-Engels-Straße nördl. Kastanienallee
– Pistoriusstraße / Heinersdorfer Straße
– Dunckerstraße / Stargarder Straße
– Buchholzer Straße / Charlottenstraße
Reinickendorf
– Am Dachsbau / Schulzendorfer Straße
– Buddestraße / Königsweg
– Dianastraße 44-46
– Berliner Straße 105
– Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Steglitz-Zehlendorf
– Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg
– Leberstraße / Gustav-Müller-Platz
Treptow-Köpenick
– Südostallee / Im Brombeerwinkel
Frage 2:
Welche Fußgängerüberwege konnten in 2020 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2020 bislang die folgenden acht Fußgängerüberwege fertig gestellt und in Betrieb genommen:
Bezirk
Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf
– Seesener Straße/ Cicerostraße
Pankow
– John-Schehr-Straße 38
– Conrad-Blenkle-Straße 34
– Berliner Straße / Dr.-Markus-Straße
Neukölln
– Wildhüterweg / Am Eichenquast
Reinickendorf
– Klemkestraße / Büchsenweg
Steglitz-Zehlendorf
– Curtiusstraße / Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg
– Ringstraße / Kurfürstenstraße
Darüber hinaus wurden den Bezirksämtern für den Bau 26 weiterer Fußgängerüberwege die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Jahr 2020 übertragen. Welche dieser Maßnahmen bis zum Jahresende fertig gestellt werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.
Frage 3:
Welche Fußgängerüberwege sollen in 2021 umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Zu Jahresbeginn wird in Absprache mit den Bezirken jeweils festgelegt, für welche Fußgängerüberwege eine Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Da die Festlegung erst Anfang 2021 erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Daneben bleibt es den Bezirken unbenommen, auch außerhalb des Sonderprogramms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ Fußgängerüberwege in eigener Zuständigkeit umzusetzen.
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?
Antwort zu 1:
Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:
Bezirk
Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****
Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/ Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/ Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule
Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Mittelbedarf
noch nicht bekannt 56.146,66 €
65.000,00 €
44.000,00 €
76.333,00 €
59.477,94 €
87.025,54 €
noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt
*Charlottenburg-Wilmersdorf
**Treptow-Köpenick
***Marzahn-Hellersdorf
****Lichtenberg
*****Reinickendorf
Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.
Frage 2:
Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)
Antwort zu 2:
Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zu tätigen.
Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges sind ab diesem Jahr geplant.
Bezirk FGÜ-Standort
Mitte Wallstraße/ Inselstraße Realisierung 2020 geplant
Mitte Graunstraße 8 Realisierung 2020 geplant
Mitte Huttenstraße 12 Realisierung 2020 geplant Mitte Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/ Gertrud-Kol mar-Straße Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke
Mitte Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/ Rostacker Straße Mitte Michaelkirchplatz/ Legiendamm Mitte Grenzstraße/ Neue Hochstraße
Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße 44
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Te-Sch******* Daimlerstraße/ Benzstraße
Te-Sch Leberstraße/ Gustav-Müller-Platz
Te-Sch Boelckestraße/ Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln Mariendorfer Weg 22
Neukölln Wildhüterweg/ Am Eichquast
Tr-Kö Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö Südostallee/ Im Brombeerwinkel
Tr-Kö Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Ma-He Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He Oberfeldstraße/ Cecilienstraße
Lichtenberg Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd Gorkistraße/ Bollestraße
Rd Burgfrauenstraße/ Fischgrundbrücke
Rd Heinsestraße 41
Rd Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Rd Buddestraße/ Königsweg
Rd Dianastraße 44-46
Rd Berliner Straße 105
Rd Bernauer Straße 29
Rd Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg
******Steglitz-Zehlendorf
*******Tempelhof-Schöneberg
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen mit den Bezirksämtern.
Frage 3:
Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?
Antwort zu 3:
Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.
Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.
Frage 4:
Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?
Antwort zu 4:
Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.
Frage 5:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?
Antwort zu 5:
Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat zes ist daher nicht geplant.
Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord nungen für die Baustellen zu sehen.
Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege pro Jahr schaffen zu können.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?
Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Jahr 2018 oder früher von der #Verkehrslenkung angeordnet
und sind bisher noch nicht fertig umgesetzt (bitte um Sortierung nach Bezirken und Angabe der #Kostenschätzung bzw. des #Mittelbedarfs)?
Antwort zu 1:
Es wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz folgende FGÜ angeordnet (darunter auch Anordnungen von bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden):
Mitte Tiergartenstraße 30/31 37.000 €
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ) 57.720 €
Mitte Behmstraße 31 60.400 €
Mitte Wallstraße/Inselstraße 43.000 €
Mitte Graunstraße 8 49.000 €
Mitte Huttenstraße 12 36.000 €
Mitte Habersaathstraße 15 67.000 €
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße unbekannt
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str. unbekannt
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke 37.000 €
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße unbekannt
Mitte Berolinastraße 8 unbekannt
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27 48.357 €
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A 88.640 €
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße 49.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße 95.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße 111.000 €
2
Pankow John-Schehr-Straße 38 100.303 €
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 81.072 €
Pankow Lindenberger Weg 27 36.554 €
Pankow Buchholzer Straße 3 82.122 €
Pankow Blankenburger Chaussee 86 22.817 €
Pankow Blankenburger Straße 20 23.500 €
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße 200.000 €
Pankow Schönstraße/Amalienstraße unbekannt
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße 18.000 €
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße unbekannt
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße unbekannt
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße unbekannt
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße 55.930 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße 50.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße 79.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 45.500 €
Spandau Wilhelmstraße 28 unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße 73.000 €
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße 48.000 €
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel unbekannt
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße unbekannt
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße 171.214 €
Lichtenberg Fanningerstraße 25 65.210 €
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80 93.000 €
Reinickendorf Sigismundkorso 82 52.000 €
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße ..40.000 €
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg 49.000 €
Reinickendorf Reginhardstraße 145 42.000 €
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke 30.000 €
Reinickendorf Heinsestraße 41 80.000 €
Reinickendorf General-Barby-Straße 52 50.000 €
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße unbekannt
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg unbekannt
Reinickendorf Dianastraße 44-46 unbekannt
Reinickendorf Berliner Straße 105 unbekannt
Reinickendorf Bernauer Straße 29 unbekannt
Frage 2:
Welche dieser FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (Stand: 18.04.2019):
Mitte Tiergartenstraße 30/31
3
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ)
Mitte Behmstraße 31
Mitte Wallstraße/Inselstraße
Mitte Graunstraße 8
Mitte Huttenstraße 12
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Lindenberger Weg 27
Pankow Buchholzer Straße 3
Pankow Blankenburger Chaussee 86
Pankow Blankenburger Straße 20
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße
Lichtenberg Fanningerstraße 25
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80
Reinickendorf Sigismundkorso 82
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Reginhardstraße 145
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf General-Barby-Straße 52
Frage 3:
Welche dieser FGÜ sind im Jahr 2019 vermutlich nicht realisierbar (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Folgende FGÜ können im Jahr 2019 vermutlich nicht realisiert werden
(Stand: 18.04.2019):
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str.
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow Schönstraße/Amalienstraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
4
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Dianastraße 44-46
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Berliner Straße 105
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“
(siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem
Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege,
auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt
diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die
Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden
Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die
Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA)
der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende
Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten
Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
BERLIN – Früher galten sie als unsichere Verkehrshindernisse. Das hat sich geändert. Seit 2001 wurden in Berlin 299 #Fußgängerüberwege neu markiert – nun kommt der 300. Sie werden immer mehr: Seit 2001 wurden in Berlin viele #Zebrastreifen neu markiert. Nun kommt eine weitere Bestmarke in Sicht: „Der 300. Überweg wird im Januar in Prenzlauer Berg freigegeben,“ sagte Daniela Augenstein, die Sprecherin von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD). Rund 70 weitere Projekte sind in Vorbereitung. Mit Kosten von durchschnittlich 30 000 Euro sind Zebrastreifen viel preiswerter als Ampelanlagen. Unsicherer sind sie nicht, wie neue Zahlen der Polizei jetzt zeigen. Von den 1 665 Unfällen mit Fußgängern, die es von Januar bis Ende September in Berlin gab, ereigneten sich gerade mal 24 an Zebrastreifen. Sie wurden mit Flammenwerfern traktiert, mit Asphalt zugedeckt oder weggefräst. Viele hundert Zebrastreifen verschwanden in Berlin, weil sie als unsicher galten und Autos ausbremsten. Gab es 1967 allein im Westen der Stadt mehr als 700 Fußgängerüberwege, so waren vor knapp 13 Jahren in ganz Berlin nur noch …