Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Fußgängerüberwege, aus Senat

Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) sollen in diesem Jahr umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach
Bezirken.)
Antwort zu 1:
Für folgende Fußgängerüberwege wurde in diesem Jahr im Rahmen der
vorläufigen Haushaltswirtschaft bereits eine Mittelzusage für die Fertigstellung der
Maßnahme erteilt:
Mitte Hannoversche Straße/Hessische Straße
Mitte Hannah-Arendt-Straße/Gertrud-Kolmar-Straße
Mitte Michaelkirchplatz/Legiendamm
Mitte Grenzstraße/Neue Hochstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Schlesische Straße/Cuvrystraße
Pankow Meyerbeerstraße/Smetanastraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Hauptstraße/Goethestraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
Pankow Buchholzer Straße/Charlottenstraße
Marzahn-Hellersdorf Glauchauer Straße/Klingenthaler Straße
Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz
Lichtenberg Sewanstraße östlich B.- Grzimek-Schule
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Titiseestraße/Waldshuter Zeile
2
Nach Vorlage des beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2022 voraussichtlich im
Frühsommer kann in Abhängigkeit des Mittelansatzes des Haushaltstitels 0730 52121
entschieden werden, für welche weiteren Fußgängerüberwege und sonstigen
#Querungshilfen noch Mittelzusagen erteilt werden können.
Frage 2:
Welche FGÜ sind aktuell angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung?
(Bitte Angabe nach Bezirken.)
Antwort zu 2:
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Mitte Schiffbauerdamm/Albrechtstraße
Mitte Schulzendorfer Straße/Kunkelstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Straße und Reichenberger Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstraße/Obentrautstaße
Friedrichshain-Kreuzberg Friedenstraße/Koppenstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberger Straße/Singerstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Liegnitzer Straße
Pankow Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße
Pankow Am Friedrichshain/Virchowstraße
Pankow Bucher Chaussee/Hofzeichendamm
Pankow Roelckestraße/Streustraße
Pankow Pistoriustraße/Mirbachplatz
Pankow Schivelbeiner Straße/Seelower Straße
Pankow Blankenfelder Straße/Chatronstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Johannisberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Charlottenburg-Wilmersdorf Wintersteinstraße 24
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Sodener Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahntraße/Hohenzollerndamm
Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße/Auerbacher Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße 15
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Finckensteinallee/Baseler Straße
Neukölln Lipschitzallee/Wildmeisterdamm
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Reginhardtstraße 172
Reinickendorf Schönfließer Straße/Gollanzcstraße
3
Frage 3:
Welche FGÜ konnten in 2020 und 2021 umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2020 wurden folgende Fußgängerüberwege fertig gestellt:
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Well-Straße
Steglitz-Zehlendorf Curtiusstraße/Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg Ringstraße/Kurfürstenstraße
Neukölln Wildhüterweg/Am Eichenquast
Neukölln Marienhofer Weg 22
Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm/Abram-Joffe-Straße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Im Jahr 2021 konnten folgende Fußgängerüberwege umgesetzt werden:
Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke
Mitte Berolinastraße 8
Pankow Dunckerstraße/Stargarder Straße
Pankow Pölnitzweg bei der Zufahrt zum Ludwig-HofmannQuartier
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Neukölln Maybachufer/Bürknerstraße
Reinickendorf Dianastraße 44
Reinickendorf Berliner Straße 105
Reinickendorf Wittenauer Straße/Michelbacher Zeile
Zum Teil finden bei den genannten Maßnahmen 2022 noch Restarbeiten statt.

Berlin, den 10.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Beschleunigte Errichtung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)

Antwort zu 1:

Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:

2019:

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Reichsstraße/ Eschenallee

Kosten: 187.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Paulsborner Straße/ Nestorstraße

Kosten: 65.000 €

Lichtenberg                                        FGÜ Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Kosten: 225.000 €

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg

Kosten: 70.600 €

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße

Kosten: 87.025 €

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Oberfeldstraße/ Cecilienstraße

Kosten. 64.933 €

Marzahn-Hellersdorf                           Mittelinsel Poelchaustraße/ Langhoffstraße

Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    FGÜ Michaelkirchplatz/ Legiendamm Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    FGÜ Grenzstraße/ Neue Hochstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    Mittelinsel Hussitenstraße 24

Kosten: 13.310 €

Mitte                                                    Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße Kosten: noch unbekannt

Neukölln                                           FGÜ / Am Eichquast

Kosten: 74.925 €

Neukölln                                           FGÜ Mariendorfer Weg 22

Kosten: 52.360 €

Pankow                                              FGÜ Pölnitzweg/ Zufahrt Ludwig-Hoffmann Quartier

Kosten: 50.420 €

Pankow                                              Mittelinsel Quickborner Straße/ Uhlandstraße Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                     FGÜ Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                             Mittelinsel Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                     Mittelinsel Marienfelder Allee 128

Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                              FGÜ Groß-Berliner-Damm/ Abram-Joffe-Straße

Kosten: 73.404 €

2020:

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Wintersteinstraße 24

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Wiesbadener Straße/ Sodener Straße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Lausitzer Straße/ Reichenberger Straße

Kosten: noch unbekannt

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Marzahner Promenade

Kosten: 88.380 €

Marzahn-Hellersdorf                           Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee

Kosten: 136.703 €

Marzahn-Hellersdorf                           Mittelinsel Köpenicker Straße 109

Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    Mittelinsel Beusselstraße zwischen Zwinglistraße und Erasmusstraße

Kosten: noch unbekannt

Pankow                                              FGÜ Conrad-Blenkle-Straße/ Rudi-Arndt-Straße Kosten: noch unbekannt

Spandau                                            Mittelinsel Am Kiesteich 40 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                             FGÜ Finckensteinallee/ Baseler Straße

Kosten: noch unbekannt

2021

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Möckernstraße/ Obentrautstraße

Kosten: noch unbekannt

Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:

2019:

Charlottenburg-Wilmersdorf              Gehwegvorstreckung Brandenburgische Straße/

Wittelsbacher Straße

Kosten: 48.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Reichenberger Straße/ Forster Straße

Kosten: 45.180 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Am Ostbahnhof/ Koppenstraße und Mittelinsel Am

Ostbahnhof/ Andreasstraße

Kosten:181.900 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Simplonstraße 27

Kosten: 34.600 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Pettenkofer Straße 2A

Kosten: 88.600 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Köpenicker Straße 20

Kosten: 27.200 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Ritterstraße 33 und 78

Kosten: 80.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Thielenbrücke/ Paul-Lincke-Ufer

Kosten: 24.400 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Friedrichstraße 14-15

Kosten: 40.600 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Baerwaldstraße nördlich Carl-Herz-Ufer

Kosten: 39.200 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Gehwegvorstreckung Scharnweberstraße/ Finowstraße

Kosten: 131.200 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Gehwegvorstreckung Görlitzer Straße/ Lübbener Straße

Kosten: 13.800 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Gehwegvorstreckung Pücklerstraße 12

Kosten: 34.300 €

Lichtenberg                                        FGÜ Fanningerstraße 25 und Gehwegvorstreckung Fanningerstraße/ Bürgerheimstraße

Kosten: 106.000 €

Lichtenberg                                        FGÜ Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße

Kosten: 135.200 €

Lichtenberg                                        FGÜ Sewanstraße/ Mellenseestraße

Kosten: 136.800 €

Lichtenberg                                        Gehwegvorstreckung Rudolf-Seiffert-Straße 54/64

Kosten: 28.800 €

Marzahn-Hellersdorf                           Gehwegvorstreckung Dessauer Straße

Kosten: 9.060 €

Mitte                                                    FGÜ Behmstraße 31

Kosten: 77.300 €

Mitte                                                    2 FGÜ in der Flottwellstraße und FGÜ Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße

Kosten: 57.720 €

Pankow                                            FGÜ Lindenberger Weg 30 Kosten:36.600 €

Pankow                                            FGÜ Blankenburger Straße 20 Kosten: 23.500 €

Pankow                                            FGÜ Blankenburger Chaussee 86 Kosten: 27.000 €

Pankow                                            FGÜ Buchholzer Straße 3 Kosten: 82.100 €

Pankow                                              Mittelinsel Darßer Straße/ Nachtalbenweg Kosten: 35.200 €

Pankow                                              Gehwegvorstreckung Pieskower Weg/ Thomas-Mann- Straße

Kosten: 14.200 €

Reinickendorf                                     FGÜ Sigismundkorso 82/ An der Buche Kosten: 54.300 €

Reinickendorf                                     FGÜ Reginhardstraße 145

Kosten: 64.300 €

Reinickendorf                                     FGÜ General-Barby-Straße/ Auguste-Viktoria-Allee

Kosten: 92.30 €

Reinickendorf                                     Mittelinsel Hermsdorfer Damm 50/ Jugendherberge

Kosten: 113.000 €

Reinickendorf                                     Mittelinsel Hermdorfer Damm 191/ Olafstraße

Kosten: 43.600 €

Steglitz-Zehlendorf                             FGÜ Bismarckstraße/ Kniephofstraße Kosten: 69.000 €

Tempelhof-Schöneberg                     FGÜ Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße

Kosten: 101.000 €

Treptow-Köpenick                              FGÜ Schönefelder Chaussee 172 Kosten: 38.500 €

2020:

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Seesener Straße/ Cicerostraße

Kosten: 55.400 €

Charlottenburg-Wilmersdorf              Zwei Mittelinseln Rudolstädter Straße

Kosten: 126.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Gürtelstraße/ Oderstraße

Kosten: 222.200 €

Friedrichhain-Kreuzberg                    Gehwegvorstreckung Luckenwalder Straße/

Tempelhofer Ufer Kosten: 54.800 €

Friedrichhain-Kreuzberg                    Gehwegvorstreckung Straßmanntraße/ Wilhelm-Stolze-

Straße

Kosten: 14.000 €

Lichtenberg                                        Mittelinsel Zingster Straße/ EKZ Prerower Platz

Kosten: 134.700 €

Lichtenberg                                        Gehwegvorstreckung Mittelstraße 14

Kosten: 17.250 €

Marzahn-Hellersdorf                           Gehwegvorstreckung Am Baltenring 72

Kosten: 3.800 €

Mitte                                                    FGÜ Habersaathstraße 15

Kosten: 125.200 €

Neukölln                                           FGÜ Wildhüterweg/ Am Eichenquast

Kosten: 75.000 €

Neukölln                                           FGÜ Mariendorfer Weg 22

Kosten: 52.400 €

Pankow                                            FGÜ John-Schehr-Straße 38 Kosten: 139.300 €

Pankow                                            FGÜ Conrad-Blenkle-Straße 34 Kosten: 73.000 €

Pankow                                            FGÜ Berliner Straße/ Dr.-Markus-Straße Kosten: 246.700 €

Pankow                                              Gehwegvorstreckung Ossietzkystraße/ Wolfshagener Straße und Ossietzkystraße/ Am Schlosspark Kosten: 20.000 €

Reinickendorf                                     FGÜ Klemkestraße/ Büchsenweg

Kosten: 113.600 €

Reinickendorf                                     FGÜ Bernauer Straße 29

Kosten: 80.000 €

Reinickendorf                                     FGÜ Gorkistraße/ Bollestraße

Kosten: 35.000 €

Reinickendorf                                     Mittelinsel Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg

Kosten: 42.600 €

Steglitz-Zehlendorf                             FGÜ Lloyd-G.-Wells-Straße Kosten: 72.400 €

Tempelhof-Schöneberg                     FGÜ Ringstraße/ Kurfürstenstraße

Kosten: 70.200 €

Treptow-Köpenick                              FGÜ Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße

Kosten: 73.400 €

Frage 2:

Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)

Antwort zu 2:

Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Holzendorffstraße/ Friedbergstraße

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße

Kosten: 25.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Sömmeringtraße 10

Kosten: 45.500 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Wintersteinstraße 24

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Wiesbadener Straße/ Sodener Straße

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Gehwegvorstreckung Charlottenburger Ufer

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Mittelinsel Kaiserin-Augusta-Allee/ Goslaer Straße

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Gehwegvorstreckung Leibnitzstraße/ Pestalozzistraße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichhain-Kreuzberg                         Zwei FGÜ Lausitzer Straße und Reichenberger Straße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                       FGÜ Möckernstraße/ Obentrautstraße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Ebertystraße/ Ebelingstraße

Kosten: 62.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Paul-Lincke-Ufer/ Lausitzer

Straße

Kosten: 16.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Friedenstraße/ Koppenstraße

Kosten: 86.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Wilmsstraße/ Carl-Herz-Ufer

Kosten: 30.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Dolzinger Straße/

Pettenkoferstraße Kosten: 35.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Kopernikusstraße/ Simon-Dach-

Straße

Kosten. 17.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Gubener Straße/ Am

Comeniusplatz

Kosten: 125.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Adalbertstraße/ Naunystraße

Kosten: 19.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Mühsamstraße/ Eckertstraße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Koppenstraße/ Singerstraße

Kosten: noch unbekannt

Lichtenberg                                             FGÜ Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Kosten: 225.000 €

Lichtenberg                                             Mittelinsel Rummelsburger Straße/ Volkradstraße Kosten: noch unbekannt

Lichtenberg                                             Gehwegvorstreckung Massower Straße 42-44 Kosten: noch unbekannt

Lichtenberg                                             Gehwegvorstreckung Am Stadtpark/ Scheffelstraße

Kosten: 35.000 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜs am Jaques-Offenbach-Platz

Kosten: 1.156.335 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Marzahner Promenade

Kosten: 88.380 €

Marzahn-Hellersdorf                               Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee

Kosten: 136.700 €

Marzahn-Hellersdorf                               Mittelinsel Köpenicker Straße 109 Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Kosten: 37.000 €

Mitte                                                         FGÜ Sickingentraße/ Rostocker Straße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Michaelkirchplatz/ Legiendamm Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Grenzstraße/ Neue Hochstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Mittelinsel Torstraße/ Gartenstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Mittelinsel Hannoversche Straße/ Robert-Koch-Straße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Vier Mittelinseln Usedomer Straße zwischen Wattstraße und Hussitenstraße

Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Gehwegvorstreckung Gartenstraße/ Schröderstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Gehwegvorstreckung Pankstraße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   FGÜ Hauptstraße/ Goethestraße

Kosten: 25.000 €

Pankow                                                 FGÜ Buchholzer Straße/ Charlottenstraße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   FGÜ Conrad-Blenkle-Straß/ Rudi-Arndt-Straße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   Gehwegvorstreckung Roelckestraße 60 Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   Mittelinsel Alt-Karow/ Frundsbergstraße

Kosten: 79.000 €

Pankow                                                   Mittelinsel Grabbeallee/ Tschaikowskistraße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   Gehwegvorstreckung Grunowstraße 18 Kosten: 34.000 €

Pankow                                                   Mittelinsel Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher- Straße

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          FGÜ Buddestraße/ Königsweg Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          FGÜ Schönfließer Straße/ Gollanzcstraße Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Oraniendamm/ Tegeler Fließ Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Pankower Allee/ Semkesteig Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Hermsdorfer Damm 34 Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Sandhauser Straße/ Rallenweg Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Alt-Wittenau-Gorkistraße/ Rosentreter- promenade

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Rosentreterpromenade/ Alt- Wittenau

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Schönfließer Straße/ Zeltinger Straße

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Zabel-Krüger-Damm/ Titiseestraße

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Zabel-Krüger-Damm/ Öschelbronner Straße

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Humboldtstraße/ Lindauer Allee Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 FGÜ Wilhelmstraße 28 Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Gehwegvorstreckung Neuendorfer Straße/ Neue Bergstraße

Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Gehwegvorstreckung Teltower Straße 20 Kosten: noch offen

Spandau                                                 Mittelinsel Weißenburger Straße/ Götelstraße Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Mittelinsel Am Kiesteich 40 Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Mittelinsel Niederneuendorfer Allee/ Neuenahrener Weg

Kosten: 220.000 €

Steglitz-Zehlendorf                                  FGÜ Grunewaldstraße 44 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  FGÜ Finckensteinallee/ Baseler Straße Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Mittelinsel Drakestraße/ Margaretenstraße Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Belßstraße zwischen Lüdeckestraße und Wichurastraße  Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Wedellstraße 76 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Ahlener Weg 1 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Mittelinsel Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Altdorfer Straße/ Glarner Straße

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Monumentenstraße 13

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Passauer Straße

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                          Mittelinsel Marienfelder Allee 128

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Rubensstraße/ Peter-Vischer-

Straße

Kosten: 150.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Barbarossastraße/ Münchener

Straße

Kosten: 36.560 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Goebenstraße 9/11

Kosten: 30.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Martin-Luther-Straße/

Winterfeldstraße

Kosten: 150.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Badensche Straße/ Salzburger

Straße

Kosten: 36.500 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Wolffring/ Leonhardyweg

Kosten: 51.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Südwestkorso/ Taunusstraße Kosten: 30.000 €

Treptow-Köpenick                                   FGÜ Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Kosten: 85.682 €

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Schönefelder Chaussee 225

Kosten: 15.000 €

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Sterndamm/ Lindhorstweg Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Wegedornstraße/ Semmelweisstraße Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Kiefholzstraße/ Bouchéstraße

Kosten: 20.000 €

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Gehsener Straße 22 Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Wongrowitzer Steig Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Otto-Franke-Straße/ Moissistraße

Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Dammweg Höhe Mauerweg

Kosten: 116.430 €

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Porzer Straße

Kosten: 38.631 €

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Johannisthaler Chaussee/ Mahonienweg

Kosten: 20.035 €

Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.

Frage 3:

Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)

Antwort zu 3:

Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Reichsstraße/ Eschenallee

Kosten: 187.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Paulsborner Straße/ Nestorstraße

Kosten: 65.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Auguste-Victoria-Straße/ Berkaer Straße

Kosten: 33.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Gehwegvorstreckung Max-Dohrn-Straße 10

Kosten: 55.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Stresemannstraße/ Hallesche

Straße

Kosten: 151.900 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Mittelinsel Lindenstraße/ Ritterstraße

Kosten: 94.000 €

Lichtenberg                                             Mittelinsel Siegfriedstraße 137

Kosten: 49.000 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Poelchaustraße/ Langhoffstraße* Marzahn-Hellersdorf                                               FGÜ Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße

Kosten: 87.025 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Havemannstraße/ Flämingstraße

Kosten: 110.050 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Oberfeldstraße/ Cecilienstraße

Kosten: 64,933 €

Mitte                                                         FGÜ Berolinastraße 8*

Mitte                                                         FGÜ Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke*

Mitte                                                         FGÜ Wallstraße/ Inselstraße

Kosten: 43.000 €

Mitte                                                         FGÜ Graunstraße 8

Kosten: 49.000 €

Mitte                                                         FGÜ Huttenstraße 12

Kosten: 36.000 €

Mitte                                                         Mittelinsel Hussitenstraße 24*

Mitte                                                         Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße*

Mitte                                                         Mittelinsel Beusselstraße/ Zwinglistraße*

Mitte                                                         Mittelinsel Dresdner Straße 31

Kosten: 13.000 €

Mitte                                                         Mittelinsel Hannoversche Straße/ Robert-Koch-Platz

Kosten: 20.000 €

Neukölln                                                FGÜ und Gehwegvorstreckung Maybachufer/ Bürknerstraße/ Friedelstraße/ Hobrechtbrücke Kosten: 427.900 €

Pankow                                                   FGÜ Piesporter Straße/ Feltmannstraße*

Pankow                                                   FGÜ Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße*

Pankow                                                   FGÜ Dunckerstraße/ Stargarder Straße*

Pankow                                                   FGÜ Neumannstraße/ Elsa-Brändströmstraße

Kosten: 55.930 €

Pankow                                                   FGÜ Meyerbeerstraße

Kosten: 70.500 €

Pankow                                                   Mittelinsel Quickborner Straße/ Mauerweg*

Pankow                                                   Mittelinsel Bucher Chaussee/ Nerthusweg

Kosten: 82.700 €

Pankow                                                   Gehwegvorstreckung Wilhelm-Wolff-Straße 22

Kosten: 37.000 €

Reinickendorf                                          FGÜ Burgfrauenstraße/ Fischgrundbrücke

Kosten: 53.000 €

Reinickendorf                                          FGÜ Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße*

Reinickendorf                                          FGÜ Dianastraße 44-46*

Reinickendorf                                          FGÜ Berliner Straße 105*

Reinickendorf                                          FGÜ Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße*

Reinickendorf                                          Mittelinsel Quickborner Straße 70* Tempelhof-Schöneberg                          FGÜ Daimlerstraße/ Benzstraße

Kosten: 156.400 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Oberlandstraße/ Bacharacher

Straße

Kosten: 36.500 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Großgörschenstraße

Kosten: 51.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße

Kosten: 99.000 €

Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.

Frage 4:

Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.

  1. Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
  2. Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
  3. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?

Antwort zu 4:

Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.

Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.

Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.

Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.

Frage 5:

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 5: Nein.

Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Fußgängerüberwege, aus Senat

Klicke, um auf S18-25320.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege sind aktuell bereits angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung (bitte Angabe nach Bezirken)?

Antwort zu 1:

Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind derzeit Fußgängerüberwege (#FGÜ) an 27 Standorten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet worden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Im Einzelnen:

Bezirk Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf –    Holtzendorffstraße / Friedbergstraße

–    Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße

–    Sömmeringstraße 10

–    Wintersteinstraße 24 / Charlottenburger Ufer

Lichtenberg –  Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
Marzahn-Hellersdorf –  Jaques-Offenbach-Platz
Mitte –    Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke

–    Hannoversche Str. / Hessische Str.

–    Hannah-Arendt-Straße / Gertrud-Kolmar Straße

–    Berolinastraße 8

–    Sickingenstraße / Rostocker Straße

–    Michaelkirchplatz/ Legiendamm

–    Grenzstraße / Neue Hochstraße

Pankow –    Piesporter Straße / Feltmannstraße

–    Hauptstraße / Goethestraße

–    Friedrich-Engels-Straße nördl. Kastanienallee

–    Pistoriusstraße / Heinersdorfer Straße

–    Dunckerstraße / Stargarder Straße

–    Buchholzer Straße / Charlottenstraße

Reinickendorf –    Am Dachsbau / Schulzendorfer Straße

–    Buddestraße / Königsweg

–    Dianastraße 44-46

 

  –    Berliner Straße 105

–    Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Steglitz-Zehlendorf –  Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg –  Leberstraße / Gustav-Müller-Platz
Treptow-Köpenick –  Südostallee / Im Brombeerwinkel

Frage 2:

Welche Fußgängerüberwege konnten in 2020 umgesetzt werden?

Antwort zu 2:

Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2020 bislang die folgenden acht Fußgängerüberwege fertig gestellt und in Betrieb genommen:

Bezirk Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf –  Seesener Straße/ Cicerostraße
Pankow –    John-Schehr-Straße 38

–    Conrad-Blenkle-Straße 34

–    Berliner Straße / Dr.-Markus-Straße

Neukölln –  Wildhüterweg / Am Eichenquast
Reinickendorf –  Klemkestraße / Büchsenweg
Steglitz-Zehlendorf –  Curtiusstraße / Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg –  Ringstraße / Kurfürstenstraße

Darüber hinaus wurden den Bezirksämtern für den Bau 26 weiterer Fußgängerüberwege die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Jahr 2020 übertragen. Welche dieser Maßnahmen bis zum Jahresende fertig gestellt werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.

Frage 3:

Welche Fußgängerüberwege sollen in 2021 umgesetzt werden?

Antwort zu 3:

Zu Jahresbeginn wird in Absprache mit den Bezirken jeweils festgelegt, für welche Fußgängerüberwege eine Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Da die Festlegung erst Anfang 2021 erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Daneben bleibt es den Bezirken unbenommen, auch außerhalb des Sonderprogramms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ Fußgängerüberwege in eigener Zuständigkeit umzusetzen.

 

Berlin, den 30.10.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Schaffung von Fußgängerüberwegen – Aktueller Sachstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel­ che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät­ zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?

Antwort zu 1:

Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:

Bezirk

Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****

FGÜ-Standort

Michaelkirchplatz/  Legiendamm Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier Paulsborner Straße/ Nestorstraße Mariendorfer Weg 22

Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/  Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/  Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Mittelbedarf

noch nicht bekannt 56.146,66 €

65.000,00 €

44.000,00 €

76.333,00 €

59.477,94 €

87.025,54 €

noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt

*Charlottenburg-Wilmersdorf

**Treptow-Köpenick

***Marzahn-Hellersdorf

****Lichtenberg

*****Reinickendorf

Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ­ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.

Frage 2:

Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)

Antwort zu 2:

Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer­ den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder­ lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene  Maßnahmen zu tätigen.

Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges  sind ab diesem Jahr geplant.

Bezirk             FGÜ-Standort

 

Mitte               Wallstraße/  Inselstraße                                            Realisierung 2020 geplant

Mitte                Graunstraße 8                                                          Realisierung 2020 geplant

Mitte                Huttenstraße 12                                                       Realisierung 2020 geplant Mitte                        Dennewitzstraße/  Kurfürstenstraße

Mitte                Hannah-Arend-Straße/  Gertrud-Kol mar-Straße Mitte                        Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Mitte                Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte                        Berolinastraße 8

Mitte                Sickingenstraße/  Rostacker Straße Mitte                        Michaelkirchplatz/  Legiendamm Mitte                        Grenzstraße/ Neue Hochstraße

Pankow    Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier    Realisierung 2020 geplant Pankow   Neumannstraße/ Elsa-Brändström-Straße    Realisierung 2020 geplant Pankow         Piesporter Straße/ Feltmannstraße

Pankow         Hauptstraße/ Goethestraße

Pankow          Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße Pankow          Dunckerstraße/ Stargarder Straße Pankow                        Buchholzer Straße/ Charlottenstraße

Ch-Wi             Auguste-Viktoria-Straße/  Berkaer Straße  Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Reichsstraße/  Eschenallee                                     Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Holtzendorffstraße/  Friedbergtraße                        Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Paulsborner Straße/ Nestorstraße

 

Ch-Wi Ch-Wi Spandau

St-Ze****** St-Ze

St-Ze

Sömmeringstraße 10

Wintersteinstraße/  Charlottenburger  Ufer Wilhelmstraße 28

Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße  44

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

Te-Sch******* Daimlerstraße/  Benzstraße

Te-Sch            Leberstraße/  Gustav-Müller-Platz

Te-Sch            Boelckestraße/  Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch   Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln         Mariendorfer Weg 22

Neukölln         Wildhüterweg/ Am Eichquast

Tr-Kö               Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö         Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Tr-Kö              Am Falkenberg/ Gartenstadtweg

Ma-He            Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He        Oberfeldstraße/  Cecilienstraße

Lichtenberg   Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd          Gorkistraße/  Bollestraße

Rd                   Burgfrauenstraße/  Fischgrundbrücke

Rd                   Heinsestraße 41

Rd                   Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße

Rd                   Buddestraße/  Königsweg

Rd                   Dianastraße 44-46

Rd                   Berliner Straße 105

Rd                   Bernauer Straße 29

Rd                   Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg

 

******Steglitz-Zehlendorf

*******Tempelhof-Schöneberg

 

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen  mit den Bezirksämtern.

 

 

Frage 3:

 

Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?

 

Antwort zu 3:

 

Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se­ natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß­ gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

 

Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För­ derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe­ hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.

Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni­ oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be­ zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.

 

 

Frage 4:

 

Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?

 

Antwort zu 4:

 

Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?

 

Antwort zu 5:

 

Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber­ wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan­ satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An­ ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat­ zes ist daher nicht geplant.

 

Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord­ nungen für die Baustellen zu sehen.

Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach­ ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege  pro Jahr schaffen zu können.

 

 

Frage 6:

 

Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?

 

Antwort zu 6: Nein.

 

Berlin, den 12.02.2020

 

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Welche Fußgängerüberwege sind aktuell in Arbeit?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Jahr 2018 oder früher von der #Verkehrslenkung angeordnet
und sind bisher noch nicht fertig umgesetzt (bitte um Sortierung nach Bezirken und Angabe der
#Kostenschätzung bzw. des #Mittelbedarfs)?
Antwort zu 1:
Es wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz folgende FGÜ angeordnet (darunter auch Anordnungen von bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden):
Mitte Tiergartenstraße 30/31 37.000 €
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ) 57.720 €
Mitte Behmstraße 31 60.400 €
Mitte Wallstraße/Inselstraße 43.000 €
Mitte Graunstraße 8 49.000 €
Mitte Huttenstraße 12 36.000 €
Mitte Habersaathstraße 15 67.000 €
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße unbekannt
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str. unbekannt
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke 37.000 €
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße unbekannt
Mitte Berolinastraße 8 unbekannt
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27 48.357 €
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A 88.640 €
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße 49.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße 95.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße 111.000 €
2
Pankow John-Schehr-Straße 38 100.303 €
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 81.072 €
Pankow Lindenberger Weg 27 36.554 €
Pankow Buchholzer Straße 3 82.122 €
Pankow Blankenburger Chaussee 86 22.817 €
Pankow Blankenburger Straße 20 23.500 €
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße 200.000 €
Pankow Schönstraße/Amalienstraße unbekannt
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße 18.000 €
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße unbekannt
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße unbekannt
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße unbekannt
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße 55.930 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße 50.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße 79.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 45.500 €
Spandau Wilhelmstraße 28 unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße 73.000 €
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße 48.000 €
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel unbekannt
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße unbekannt
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße 171.214 €
Lichtenberg Fanningerstraße 25 65.210 €
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80 93.000 €
Reinickendorf Sigismundkorso 82 52.000 €
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße ..40.000 €
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg 49.000 €
Reinickendorf Reginhardstraße 145 42.000 €
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke 30.000 €
Reinickendorf Heinsestraße 41 80.000 €
Reinickendorf General-Barby-Straße 52 50.000 €
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße unbekannt
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg unbekannt
Reinickendorf Dianastraße 44-46 unbekannt
Reinickendorf Berliner Straße 105 unbekannt
Reinickendorf Bernauer Straße 29 unbekannt
Frage 2:
Welche dieser FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (Stand: 18.04.2019):
Mitte Tiergartenstraße 30/31
3
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ)
Mitte Behmstraße 31
Mitte Wallstraße/Inselstraße
Mitte Graunstraße 8
Mitte Huttenstraße 12
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Lindenberger Weg 27
Pankow Buchholzer Straße 3
Pankow Blankenburger Chaussee 86
Pankow Blankenburger Straße 20
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße
Lichtenberg Fanningerstraße 25
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80
Reinickendorf Sigismundkorso 82
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Reginhardstraße 145
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf General-Barby-Straße 52
Frage 3:
Welche dieser FGÜ sind im Jahr 2019 vermutlich nicht realisierbar (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Folgende FGÜ können im Jahr 2019 vermutlich nicht realisiert werden
(Stand: 18.04.2019):
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str.
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow Schönstraße/Amalienstraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
4
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Dianastraße 44-46
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Berliner Straße 105
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“
(siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem
Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege,
auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt
diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die
Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden
Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die
Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA)
der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende
Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten
Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Förderung des Fußverkehrs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anliegen für die Schaffung von #Fußgänger-Querungshilfen sind in den Jahren 2016 bis 2018 bei
der Arbeitsgruppe „#Förderung des #Fußverkehrs“ (AG #FGÜ) eingegangen?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2016 bis 2018 sind bei der AG FGÜ folgende Anliegen eingegangen:
2016: 80 Anliegen
2017: 104 Anliegen
2018: 140 Anliegen
Frage 2:
Gibt es statistische Erkenntnisse über die Herkunft der jeweiligen Anliegen (z.B. Eingaben von Bürgerinnen
und Bürgern, Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen etc.)? Wenn ja, bitte darstellen.
Antwort zu 2:
Es wurde keine statistische Erhebung über die Herkunft der jeweiligen Anliegen erstellt.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass das Anliegenmanagement für Fußgänger-Querungshilfen niedrigschwellig
durchgeführt wird? Ist z. B. geplant, eine zentrale Online-Plattform zur Meldung von Stellen, an denen
Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären, einzurichten?
2
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewährleistet zu Beginn des
Prozesses durch das bestehende System der einfachen, formlosen Anmeldung von
Anliegen, bei den zuständigen Bezirken bzw. der Senatsverwaltung und Verkehrslenkung
Berlin, eine niedrigschwellige und ortsbezogene Antragsstellung. Das Anliegen-
Management selbst ist ein interner Verwaltungs- bzw. Arbeitsvorgang, der die
Antragstellenden in keiner Weise überfordert. Die das Anliegen Vortragenden werden im
Prozess des Anliegen-Managements an den geeigneten Stellen und zu gegebenem
Zeitpunkt über den Stand des Verfahrens informiert (positiver / negativer Bescheid). Der
Senatsverwaltung sind in diesem Zusammenhang auch keine Missstände oder Klagen
über hohe Verfahrenshürden in der Antragsstellung oder dem Anliegen-Prozess bekannt.
Da die zentrale Seite „Mehr Sicherheit für Fußgänger“
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/sicherheit/index.shtml)
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits zentral umfassende
Informationen (Unterpunkt Zebrastreifen) zur Meldung (Unterpunkt Standortvorschläge)
und Umsetzung (Unterpunkt Bauprojekte seit 2004) von Zebrastreifen anbietet, ist es
aktuell nicht geplant, eine zentrale Onlineplattform – zur Meldung von Stellen, an denen
Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären – einzurichten. Die Seite und der
Anmeldeprozess ist aus Sicht der Verwaltung bereit sehr niedrigschwellig und wird i. d. R.
jeweils im Frühjahr mit den Daten zur Programmumsetzung des Vorjahres ergänzt.
Frage 4:
Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Dauer und die Art der Erledigung der Anliegen? Wie viele
Anliegen konnten in den o.g. Jahren umgesetzt werden?
Antwort zu 4:
Es wurde keine statistische Erhebung über die Dauer und Art der Erledigung der Anliegen
erhoben.
In den Jahren 2016-2018 wurden folgende Maßnahmen baulich umgesetzt:
52 Fußgängerüberüberwege
14 Mittelinseln
18 Gehwegvorstreckungen
Frage 5:
Welche Gründe führten in der Regel zur Ablehnung von Anliegen?
Antwort zu 5:
Gründe für Ablehnungen bestehen in der Regel bei zu geringem Querungsbedürfnissen,
zu geringem Fahrzeugaufkommen, bereits in der Nähe vorhandener gesicherter
Querungsstellen und bei unzulänglichen baulichen Gegebenheiten (z. B. fehlende
Gehwege, Gleisanlagen von Straßenbahnen, zu schmale Fahrbahnen, so dass keine
Mittelinsel eingebaut werden kann).
3
Frage 6:
Wie viele Anliegen sind zur Zeit noch in der AG FGÜ anhängig?
Antwort zu 6:
Der AG FGÜ liegen zurzeit 30 neue Anliegen zur Bearbeitung und Prüfung vor.
Für ca. 48 Anliegen aus dem Jahr 2018 muss die Prüfung noch zu Ende geführt
beziehungsweise die Unterlagen für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung
vorbereitet werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen zunächst von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
bearbeitet wird?
Antwort zu 7:
Wenn der Ersteingang des Anliegens in der VLB erfolgte, dann beansprucht die
Erstprüfung durchschnittlich zwei Wochen.
Frage 8:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen von der VLB an die AG FGÜ weitergeleitet werden
kann?
Antwort zu 8:
Nach positivem Ergebnis der Erstprüfung erfolgt unmittelbar danach die Weiterleitung an
die AG FGÜ, ebenfalls durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen.
Frage 9:
Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Anliegens in der AG FGÜ?
Antwort zu 9:
Da die Anliegen nicht einzeln geprüft werden sondern parallel im Block den einzelnen
Prüfschritten unterzogen werden, kann sich die Prüfung eines Anliegens bis zu einem Jahr
hinziehen.
Frage 10:
Trifft es zu, dass nach Eingang eines Anliegens seitens der VLB in jedem Fall eine Ortsbesichtigung
durchgeführt wird?
Antwort zu 10:
Die VLB führt lediglich eine Ortsbesichtigung bei eingegangenen Anliegen durch, die in
der Zuständigkeit der VLB liegen (Straßen des Straßenhauptnetzes). Nur im Rahmen
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einer Ortsbesichtigung kann das Vorliegen der örtlichen Voraussetzungen der zu
beachtenden Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft
werden.
Frage 11:
Nach welchen Kriterien werden Ortsbesichtigungen durchgeführt? Welche Prüfungen erfolgen in diesem
Zusammenhang?
Antwort zu 11:
Die Standortprüfung durch die VLB beinhaltet u.a. die Feststellung der Anzahl von
Fahrstreifen der zu querenden Straße, die Prüfung der Sichtbeziehungen zwischen
Fahrzeugführenden und den Querenden, die Beobachtung des Querungsverhaltens der
zu Fuß Gehenden, der Recherche hinsichtlich bereits in der Nähe vorhandener
Querungsstellen, der Art der Bezugspunkte, die ein Queren erfordern und die Feststellung,
ob gegebenenfalls sensible Einrichtungen vorhanden sind und bei der Festlegung der
Maßnahmenart berücksichtigt werden müssen. Auch werden die baulichen
Gegebenheiten wie das Vorhandensein von Gehwegen sowie die Führung des Rad- und
Fußverkehrs vor Ort geprüft. Diese Ergebnisse sind für die Weiterbearbeitung im Rahmen
der AG FGÜ entscheidend, da gegebenenfalls Querungshilfen wie ein FGÜ dadurch
ausgeschlossen sein können.
Alle weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortstermine an ausgewählten
Standorten werden zur Abstimmung der konkreten Lage der geplanten Querungshilfe
unter Beachtung aller örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten durchgeführt.
Frage 12:
Werden Ortsbesichtigungen obligatorisch mit Beteiligung der Antragstellerinnen und weiterer zuständiger Ämter durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Die in den Antworten zu den Fragen 10 und 11 erwähnten Ortstermine der VLB werden nur von den Mitarbeitenden der VLB durchgeführt. An allen weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortsterminen nehmen alle zuständigen Mitglieder der AG FGÜ teil (das jeweils zuständige Straßen- und Grünflächenamt der Bezirksämter, die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde und Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen und Abschnitte des Polizeipräsidenten). Antragstellende nehmen in der Regel nur im Einzelfall an den Ortsterminen zur Klärung ortsspezifischer Sachverhalte teil. Frage 13: Wird die Auffassung geteilt, dass eine frühzeitige Beteiligung aller am Verfahren zu Beteiligenden dazu führen kann, dass Entscheidungen schneller getroffen, vorbereitet und schließlich durchgeführt werden können? 5 Antwort zu 13: Bei der Prüfung der Anliegen in der AG FGÜ sind alle am Verfahren Beteiligten schon von Anfang an mit einbezogen. Frage 14: Werden bei der Bearbeitung von Anliegen Verkehrszählungen obligatorisch durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 14: Bei allen Anliegen, für die von vornherein kein Ausschlusskriterium vorliegt oder kein Bedarf für eine Querungshilfe abgeschätzt werden kann und die somit einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden, wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Das trifft in der Regel für die Mehrzahl der Anliegen zu. Frage 15: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Verkehrszählung nach entsprechendem Beschluss auch durchgeführt werden kann? Antwort zu 15: Die Verkehrszählungen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt, auf dessen Arbeitsablauf die Senatsverwaltung keinen Einfluss hat. Außerdem werden Verkehrszählungen nur außerhalb der Schulferien dienstags bis donnerstags und nur in einer Kernzeit von ca. Mitte März bis ca. Mitte November vorgenommen. Dadurch kann es durchaus mehrere Monate dauern, bis die Ergebnisse der Verkehrszählungen vorliegen. Frage 16: Wie erfolgt eine Abwägung zwischen den durch eine Verkehrszählung gewonnenen quantitativen Daten und den räumlichen, baulichen und verkehrlichen Verhältnissen vor Ort? Antwort zu 16: Die Abwägung erfolgt immer im Einzelfall. Die Verkehrszähldaten übermitteln, wer die Fahrbahn überquert, wie viele queren und wo die Querungen stattfinden und die Fahrzeugmengen. Je nach Größe der Fußgänger- und Fahrzeugzahlen können verschiedene Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Fußgängerüberwege mit Mittelinseln, nur Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen zum Einsatz kommen oder auch ausgeschlossen werden. Die Betrachtung der räumlichen und baulichen Verhältnisse lässt dann eine Entscheidung zu, ob und wenn ja, welche Querungshilfe zum Einsatz kommen kann. 6 Frage 17: Wie erfolgt schließlich die Rückmeldung er Bearbeitung von Anliegen an die jeweiligen Antragstellerinnen?
Ist hier geplant, mehr Transparenz z. B. durch die Schaffung einer Online-Plattform zu schaffen, die die
Bearbeitung der Anliegen für alle Interessierten nachvollziehbar macht?
Antwort zu 17:
Die Antragstellenden werden jeweils über die Stellen, bei denen das Anliegen
eingegangen ist, über das Prüfergebnis ihres Anliegens in Kenntnis gesetzt. Das kann die
Verkehrslenkung Berlin, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder
das jeweilige Bezirksamt sein.
Die Schaffung einer Online-Plattform ist aktuell nicht vorgesehen.
Frage 18:
Wie stellt sich die personelle Situation im Bereich der Planung und Anordnung von Fußgänger-
Querungshilfen aktuell dar und wie wird diese durch den Senat eingeschätzt? Inwiefern will der Senat die
Personalsituation verbessern?
Frage 19:
Wie beurteilt der Senat letztlich die Arbeitsabläufe in der Verwaltung zur Förderung des Fußverkehrs und für
wie effizient hält er sie vor dem Hintergrund des dringenden Ziels, mehr Verkehrssicherheit für
Fußgänger*innen zu schaffen?
Frage 20:
Beabsichtigt der Senat eine Vereinfachung und Bündelung der Prozesse (Bitte um Darstellung des
kompletten Verfahrensablaufs mit Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen für die jeweiligen
Prozessschritte), um den Verwaltungsaufwand, der sich vom Eingang eines Anliegens bis zu Fertigstellung
von Querungshilfen ergibt, zu reduzieren?
Antwort zu 18 bis zu 20:
Die Fragen 18 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert seit 2001 das
Bauprogramm für Querungshilfen (Fußgängerüberwege, Mittelinseln und
Gehwegvorstreckungen) und zeichnet dabei für die Durchführung der Arbeitsgruppe
„Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ (Teilnehmende sind u. a. die Polizei,
Verkehrslenkung, Bezirke) sowie die Mittelvergabe an die Bezirke verantwortlich.
Die Planung und Anordnung von Fußgänger-Querungshilfen ist jedoch originäre Aufgabe
des jeweils betroffenen Straßenbaulastträgers. In Berlin sind das i. d. R. die Bezirke und
dort die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Der Senatsverwaltung ist bekannt,
dass die personelle Situation in den vorgenannten Ämtern teilweise [sehr] angespannt ist.
Die Bezirke sind in diesem Zusammenhang selbst für die personellen Belange sowie die
planerischen und sonstigen Arbeitsabläufe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich,
sodass die Senatsverwaltung hierauf keinen Einfluss hat.
Um den Gesamtablauf des Bauprogramms für Querungshilfen (Zebrastreifenprogramm)
noch effizienter zu gestalten, hat die Senatsverwaltung im Jahr 2018 alle bündelbaren
Prozesse identifiziert und an einen neuen Dienstleister vergeben. Er organisiert seitdem
Ortsbesichtigungen, und Sitzungen der AG, erstellt Planzeichnungen, verkehrliche
Begründungen, Antragstellungen bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, erstellt
7
Sachstandslisten und sorgt für die Umsetzungsverfolgung. Den rechtlichen Rahmen
setzten hier u. a. die StVO, die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen inkl. der Ergänzung vom März 2008 (Berliner Erlass zur Tabelle 2) und
das Berliner Straßengesetz mit dessen Ausführungsvorschrift, Geh- und Radwege.
Der Gesamtprozess stellt sich aus Sicht der Senatsverwaltung wie folgt dar:

  1. Auftragserstellung Querungsbedarf: Hinweis aus der aktiven Bürgerschaft, von
    Bezirken, Schulen etc. über den niedrigschwelligen Antragsweg (s. Antwort zu
    Frage 3).
  2. Sitzung der AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen bei SenUVK“: Prüfung
    des Antrags auf eine Querungshilfe; Ablehnung aus fachlichen Gründen oder
    Weiterbehandlung (u. a. Verkehrszählung)
  3. Prüfung der verkehrlichen Zulässigkeit (notwendige Schwellenwerte über- oder
    unterschritten): Bei zu geringer Verkehrsbelastung wird der Antrag noch einmal in
    der AG behandelt. Ggf. sind weitere Prüfungen erforderlich um die Zulässigkeit
    doch noch zu bescheinigen.
  4. Durchführung des Ortstermins mit dem Baulastträger (Bezirk), der
    Verkehrslenkung, der Polizei und dem Planungsbüro. Dabei wird final über die
    Erforderlichkeit der Maßnahme entschieden.
  5. Der Bezirk plant und baut den Fußgängerüberweg, die Mittelinsel bzw.
    Gehwegvorstreckungen
    Berlin, den 28.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz