Regionalverkehr: Planungsstand der Heidekrautbahn-Stammstrecke (II), aus Senat

Frage 1:
Wann ist mit der öffentlichen Auslegung der #Planfeststellungsunterlagen für den Berliner Abschnitt
der #Heidekrautbahn-Stammstrecke zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die #NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen soll im QII 2022 erfolgen.“
2
Frage 2:
Ist bereits absehbar, ob für die Reaktivierung der betreffenden Strecke eine
#Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist?
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja, die Planfeststellungsunterlagen beinhalten eine
Umweltverträglichkeitsprüfung.“

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Regionalverkehr: Neues Leben für stillgelegte Gleise – Gutachten untersuchte Potentiale für Brandenburg Das Land Brandenburg will die Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr deutlich erweitern. , aus MIL

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~13-01-2022-potentialanalyse-zur-reaktivierung-bahnstrecken

Das Land Brandenburg will die Angebote im Öffentlichen #Personennahverkehr deutlich erweitern. Dazu kann auch die #Reaktivierung von stillgelegten #Bahnstrecken einen Beitrag leisten. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) gibt Aufschluss darüber, welche Bahnstrecken und -halte Potential zur Reaktivierung haben könnten. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen in den neuen Landesnahverkehrsplan 2023-27 ein.

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U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin IV Rückfragen zur Drs. 18/26558, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden
Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat?
Frage 3:
Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit
welchem Realisierungshorizont?
Antwort zu 1 und 3:
Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die
insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der
Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin
keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen
#Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der
Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen
Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg
gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird
(siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als
Fördervoraussetzung erfüllt ist.
2
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die
Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische
Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit
welchem Ergebnis?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG,
#Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung
sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die
Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der
Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land
Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der
#Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der
derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des
zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen
werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des
GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter
Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren
fortzuschreiben.
Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und
Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und
„Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden
sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt
angemeldet werden.
Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der
BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die
Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der
Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet
werden.
Frage 4:
In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant?
3
Antwort zu 4:
Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes
stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die
insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz,
des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus
der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von
U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden
Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß
der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden
Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen
Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf
Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten
Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 29.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Andreas Scheuer reformiert Bewertungskriterien Der Bau von neuen U-Bahnen wird leichter, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/andreas-scheuer-reformiert-bewertungskriterien-der-bau-von-neuen-u-bahnen-wird-leichter/27275338.html

Die #Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt, ob #Nahverkehrsprojekte sinnvoll sind. Doch die Kriterien sind #veraltet. #Scheuer weckt nun Hoffnung bei Städten und Ländern.

Vielen Fachleuten gilt sie inzwischen als entscheidender Bremser der Verkehrswende: die Standardisierte Bewertung. Mit dem Instrument wird ermittelt, ob neue Straßen- und U-Bahnen #volkswirtschaftlich sinnvoll sind.

Nur bei einem Wert über 1 können Vorhaben vom Bund mit Mitteln des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) gefördert werden. Eine wichtige Kontrolle. Doch die Kriterien seien veraltet und würden den #klimapolitischen Nutzen nicht genug berücksichtigen, monieren der #Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, die Grünen und Vertreter der Bundesländer.

Nun kommt Bewegung in die Sache. In einem Brief hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Ländern am 25. Mai die Grundzüge einer reformierten Standardisierten Bewertung mitgeteilt. Das #Bewertungstool werde so überarbeitet, „so dass künftig neben den quantifizierbaren #verkehrlichen Wirkungen auch Umwelt- und #Klimawirkungen … adäquat Berücksichtigung finden“, heißt es in dem Schreiben, das Tagesspiegel Background vorliegt.

Die neue Standardisierte Bewertung soll …

Infrastruktur: Auslastung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für welche Projekte hat das Land Berlin wie viele Mittel aus dem Bundesprogramm des
#Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragt?
Frage 3:
Wie gestaltete sich die Auslastung der bewilligten Mittel in den letzten 5 Jahren (bitte nach einzelnen
Projekten aufschlüsseln)?
Antwort zu 1 und 3:
Im Zeitraum seit 2016 hat das Land Berlin #Bundesmittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) in Höhe von 47.684.000 € für die
Vorhaben
 11 G 50 U Berlin, -Bahn, Linien U2, U5, U8
 11 G 51 T Berlin, Straßenbahn, Linien 1, 6, 23, 62
 11 G 52 T Berlin, Straßenbahn, Linien 26, 27
abgerufen. Dies entspricht einem Anteil von 65,9 % der in den vergangenen fünf Jahren
für diese Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm beantragten Mittel in Höhe von
72.400.000 €.
Die genannten Vorhaben umfassen vor allem die grundhafte Erneuerung, den
barrierefreien Ausbau sowie die grundhafte Umgestaltung verschiedener
Streckenabschnitte zur Schaffung eines modernen öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) und die Anpassung an aktuelle Verkehrsbedürfnisse.
2
Frage 2:
Welche dieser Projekte sind nach Aufstockung der Mittel durch den Bund im letzten Jahr dazugekommen?
Antwort zu 2:
Seit der Aufstockung der Mittel durch den Bund im letzten Jahr ist keines der oben
genannten Vorhaben hinzugetreten.
Aktuell bereitet das Land Berlin jedoch gemeinsam mit den Vorhabenträgern Berliner
Verkehrsbetriebe (#BVG), #Deutsche Bahn AG (#DB AG), #Havelländische Eisenbahn sowie
#Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung für eine #GVFG-Förderung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die #Reaktivierung, die #Kapazitätserweiterung
sowie die #Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die
Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der
Eisenbahnen des Bundes die entsprechende Antragstellung der DB AG unterstützen. U.a.
befindet sich auch die Maßnahme der Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn im Rahmen von i2030 in der vertiefenden Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Bundesförderung soll
– nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen – nach Möglichkeit noch in diesem Jahr
beantragt werden.
Frage 4:
Welche Projekte in Marzahn-Hellersdorf wurden für das Programm angemeldet?
Antwort zu 4:
Die Vorhaben
 11 G 51 T Berlin, #Straßenbahn, Linien 1, 6, 23, 62
 11 G 52 T Berlin, Straßenbahn, Linien 26, 27
werden in Teilen auch im Gebiet des Bezirks Marzahn-Hellersdorf durchgeführt.
Berlin, den 18.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Welche i2030 Projekte plant der Senat mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln des GVFG zu fördern?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gemäß den Schriftlichen Anfragen 18/21 452 und 18/22 726 handelt es sich bei den Neu-und
Ausbauprojekten, für die Mittel aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(#GVFG) durch das Land Berlin beantragt werden sollen, neben der #S21 und der #Straßenbahnnetzerweiterung
um die Umsetzung des Projekts #i2030. Dieses ist ein umfangreiches Programm mit zahlreichen
Einzelprojekten. Deshalb frage ich den Senat:
a. Für welche der i2030 Projekte plant der Senat im Einzelnen, konkret Mittel beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu beantragen?
b. Welche dieser Projekte sollen zeitlich prioritär (also bis ca. Mitte der 20er Jahre) umgesetzt werden?
c. Gehört zu den zeitlich prioritären Projekten auch die Herstellung der #Zweigleisigkeit auf den derzeit
eingleisigen Abschnitten der S-Bahn?
d. Inwieweit und in welcher Form wird bei Teilprojekten von i2030, die die Landesgrenze überschreiten, die
Abstimmung zwischen Berlin und Brandenburg bei der Beantragung von GVFG-Mittel sichergestellt?
Antwort zu 1:
Die Rahmenvereinbarung „i2030“ zum Ausbau der Infrastruktur für den Schienenverkehr in
der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg für die Verbesserung der Pendlerverkehre wurde
am 04. Oktober 2017 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen
Bahn AG (DB AG) geschlossen. i2030 umfasst dabei acht Korridore sowie den Ausbau des
S-Bahnnetzes mit 36 Teilprojekten. Es handelt sich dabei in ihrem Umfang und ihrer
Zeitdauer um sehr unterschiedliche Projekte. Die Mehrzahl der Projekte befindet sich derzeit
in der Phase der Grundlagenermittlung.
Für die folgenden Teilprojekte werden bereits die Planungen (mindestens Leistungsphase
Vorplanung) erarbeitet:
· Wiedererrichtung der Siemensbahn
· Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn
· Prignitzexpress, Velten – Neuruppin
· Bahnhof Königs Wusterhausen
· Ausbau Lübbenau – Cottbus
Nach derzeitiger Zeitplanung sollen bis Mitte der 20er Jahre folgende Teilprojekte bzw.
Teilmaßnahmen umgesetzt werden:
· Bahnhof Königs Wusterhausen
· Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn
· Ausbau der Bahnhöfe entlang des RE 1, 1. und 2. Betriebsstufe
· Prignitzexpress, Velten – Neuruppin
· S-Bahn-Abstellananlagen
· Einbau einer Weichenverbindung am S-Bahnhof „Berlin Hauptbahnhof“
Die Projekte zum zweigleisigen Ausbau eingleisiger S-Bahn-Abschnitte gehören zu den
wichtigen Teilmaßnahmen und werden mit hoher Priorität bearbeitet. Der Projektumfang
dieser Projekte und die für die Planung und Realisierung benötigte Zeit lässt allerdings eine
Umsetzung bis Mitte der 20er Jahre nicht zu.
Für die Finanzierung der i2030-Maßnahmen ist die Nutzung unterschiedlicher
Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrasturktur (BMVI)
möglich. Hauptsächlich wird dabei eine Förderung gemäß
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Betracht kommen. Für einzelne
Teilmaßnahmen sind aber auch andere Förderprogramme des Bundes, wie z.B. eine
Finanzierung aus dem Bedarfsplan im Rahmen des Projektes „Deutschland-Takt“ denkbar.
Konkrete Aussagen zu den einzelnen Teilmaßnahmen können aufgrund des noch sehr
frühen Planungsstandes derzeit nicht getroffen werden.
i2030 wird als gemeinsames Projekt der Länder mit der DB AG bearbeitet. Die Gremien,
wie z.B. der Lenkungskreis, die Projektarbeitsgruppe und die Arbeitskreise der Teilprojekte,
sind mit Vertreterinnen und Vertretern aller Projektpartner besetzt. Auch Entscheidungen
zur Finanzierung werden von allen Projektpartnern gemeinsam getroffen und erfolgen
abgestimmt zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.
Frage 2:
Wie stellt der Senat in Zukunft sicher, dass die für die angemeldeten Projekte bereitgestellten Mittel auch für
diese ausgegeben werden und es nicht wie z.B. 2019 zu einer deutlichen Unterausschöpfung der Bundesmittel
kommt?
Antwort zu 2:
Die Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm werden dem Land Berlin vom Bund
projektbezogen zur Verfügung gestellt und können nur für die jeweils bewilligten Projekte
verwendet werden. Daher werden vom Bund auch nur die entsprechend dem jeweiligen
Projektfortschritt konkret benötigten Mittel an das Land Berlin übertragen.
Zur Klärung des konkreten Bedarfs führt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit den jeweiligen Vorhabenträgern und dem zuständigen Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur regelmäßige Abstimmungen durch, so dass
sichergestellt wird, dass die für die bewilligten Projekte erforderlichen Mittel passgenau zur
Verfügung stehen.
Die in der Frage als „Unterausschöpfung der Bundesmittel“ bezeichnete Diskrepanz
zwischen der im Doppelhaushalt 2018/2019 unterstellten Höhe der Bundesmittel und den
tatsächlich in 2019 verausgabten Bundesmitteln ist dem langen Zeitraum zwischen den
bereits 2016 begonnenen Vorarbeiten für die 2018/2019 und der damit verbundenen
Prognoseunsicherheit hinsichtlich des genauen Mittelbedarfs und insbesondere des
genauen Zeitablaufs der Umsetzung der Projekte geschuldet. Derartige Abweichungen
können in der Praxis nicht ausgeschlossen werden.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bereitet sich die Senatsverwaltung auf die Neuausrichtung des #GVFG vor und welche personellen
Kapazitäten/Maßnahmen sind hier geplant bzw. erforderlich?
Frage 2:
Wann und für welche #förderfähigen Projekte wird die Senatsverwaltung entsprechende GVFG-Mittel für die
#Grunderneuerung / #Modernisierung anmelden?
Frage 3:
Welche Voraussetzungen / Bedingungen sind an eine #Förderung aus GVFG-Mittel geknüpft? Welchen
Eigenanteil trägt das Land Berlin hierbei?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist in Gesprächen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den zuständigen
Verwaltungen der anderen Bundesländer zur Abstimmung der Inhalte und
Rahmenbedingungen für die Neuausrichtung des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) aktiv beteiligt. Am 31. Oktober 2019 wurde der
Referentenentwurf der vorgesehenen Gesetzesänderung zur Anhörung den Ländern
übersandt, zu dem seitens des Landes Berlin auch am 1. November 2019 Stellung
bezogen wurde. Aufgrund des noch frühen Standes des Gesetzgebungsverfahrens sind
Änderungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf nicht
2
ausgeschlossen, so dass die Förderbedingungen und konkreten Projekte noch nicht
abschließend geklärt werden können.
Ungeachtet dessen werden mit hoher Priorität durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz sowie die jeweiligen #Vorhabenträger die notwendigen
planerischen Grundlagen und Planungen für eine Vielzahl von Neu- und Ausbauprojekten
(z.B. 3. BA S21, i2030, Straßenbahnnetzausbau) erarbeitet sowie Abstimmungen zu
weiteren, aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Fördertatbestände nunmehr
potentiell förderwürdigen Vorhaben eingeleitet.
Frage 4:
Welche Finanzmittel standen bzw. stehen seit 2014 jährlich für Grunderneuerung und Modernisierung zur
Verfügung?
Antwort zu 4:
Es standen/stehen für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes folgende Mittel zur Verfügung:
Jahr Zur Verfügung stehende Mittel
für Grunderneuerung (€)
2014 81.600.000
2015 50.000.000
2016 59.297.000
2017 49.500.000
2018 97.442.000
2019 104.140.000
Frage 5:
In welcher Höhe beziffert die Senatsverwaltung den finanziellen Gesamtbedarf für Grunderneuerung und
Modernisierung des Berliner U-Bahn- und Straßenbahn-Netzes?
Antwort zu 5:
Gemäß des zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
geschlossenen Verkehrsvertrages ist die BVG verpflichtet, jährlich ihre für die kommenden
zehn Jahre geplanten Vorhaben zu Neubau sowie Erhalt und Ausbau vorhandener
Infrastruktur mit dem Land abzustimmen. Auf Basis der Vorhabenplanung 2019 wird für
die #Grunderneuerung des -Bahn- und #Straßenbahnnetzes im Zeitraum von 2020-2029
ein Investitionsbedarf von insgesamt ca. 2,7 Mrd. € prognostiziert.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
3
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 12.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Gutachtenergebnis zugunsten der Gleichstrom-S-Bahn nach Falkensee, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002862

Das #Gutachten zur -Bahn-Wiederinbetriebnahme von #Berlin-Spandau nach #Falkensee ist endlich fertig und wird in Kürze vorgelegt. Das erfreuliche Ergebnis: Der sogenannte #Nutzen-Kosten-Faktor für den #Wiederaufbau liegt mit rund 1,5 deutlich über dem erforderlichen Wert von 1,1. Deshalb müssen der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg jetzt alle Signale auf Wiederaufbau stellen, damit auf der mit dem Mauerbau 1961 eingestellten Strecke bald wieder S-Bahnzüge rollen.

„S-Bahn: Gutachtenergebnis zugunsten der Gleichstrom-S-Bahn nach Falkensee, aus Signal“ weiterlesen

BVG: BVG präsentierte eines der weltweit größten RBL-Systeme von Bus und Straßenbahn

http://www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Detail/
folder/301/rewindaction/Index/archive/1/
year/2002/id/48204/name/
BVG-Verkehr+mit+Hightech+organisiert

Am 1. März 2002 präsentierte die BVG das seit Anfang des Jahres laufende Rechnergestützte #Betriebsleitsystem (#RBL) für #Straßenbahn und #Bus der Öffentlichkeit. Vorteile des computergesteuerten Leitsystems sind die Erhöhung der #Anschlussgenauigkeit, die Vermeidung von #Verfrühungen und die #Verkürzung der #Fahrzeiten.

Leuchtturm eines Großsystems – so bezeichnete BVG-Vorstand Betrieb Dr. Hans-Heino #Dubenkropp das RBL der BVG. Es gehört weltweit zu den größten Systemen dieser Art und ist in seiner einheitlichen und übersichtlichen Gestaltung beispielhaft. Die Größe des Netzes lasse sich nur mit Computern überwachen, sollen die hohen Anforderungen eines modernen Verkehrssystems nach Pünktlichkeit, Anschlusssicherheit und schnelle Information erfüllt werden. Immerhin bedient die BVG ein Bevölkerungsgebiet, das so groß ist wie die Städte Stuttgart, Hamburg und München zusammen. Deshalb habe die BVG auch um die Bewilligung der #GVFG-Mittel für dieses Projekt in Höhe von 40 Millionen Euro so gekämpft. Nunmehr könne Berlin, das sich zum Zentrum für Verkehrstechnik und moderne Technologien entwickeln soll, stolz auf das Ergebnis sein.

Die Straßenbahn läuft bereits vollständig im #RBL-Betrieb. Beim Omnibus sind 82 Prozent aller BVG-Fahrzeuge für den RBL-Betrieb in eigenen #Werkstätten umgerüstet worden und befinden sich bereits im Einsatz. Man erkennt sie an der digitalisierten #Haltestellenansage und -anzeige in den Bussen. Und das ist auch schon einer von vielen Vorteilen, die der Fahrgast direkt spürt – die Verbesserung der Information im Fahrzeug. Das gilt für den normalen #Betriebablauf, aber ganz besonders bei einer Störung. Die optimale #Fahrgastinformation wird es dann geben, wenn beginnend im Jahr 2003 schrittweise auch für Bus- und Straßenbahnhaltestelle #Daisy-Anzeigetafeln installiert werden. Die Voraussetzung dafür ist mit RBL geschaffen worden.

Zu den weiteren Vorteilen des Rechnergestützten Betriebsleitsystems für den Fahrgast zählt RBL-Projektleiter Hartmut #Reupke die Anschlussgenauigkeit, die Vermeidung von Verfrühungen und die Verkürzung der Fahrzeiten. Aber auch die Betriebsorganisation wird durch RBL optimiert. Erstmalig steht der Leitstelle ein Abbild des tatsächlichen Verkehrsgeschehens zur Verfügung. Somit kann die Leitstelle des Betriebsablauf koordinieren und disponieren. Früher meldete der Busfahrer Verkehrsstörungen an die Leitstelle, künftig erkennt der Leitstellenmitarbeiter diese frühzeitig und kann mit Umleitungsempfehlungen die Auswirkungen minimieren. Für die Mitarbeiter in den Leitstellen bedeutet das eine Umstellung ihrer Arbeit. Sie werden entsprechend geschult und Schritt für Schritt wird der dispositive Arbeitsstil umgesetzt.

Mit einem Blick kann der #Disponent ständig erfassen, ob jedes einzelne Fahrzeug im Fahrplan liegt. Grün bedeutet planmäßig, Rot = Verfrühung und Gelb = Verspätung. Ist der Fahrer von Bus oder Straßenbahn zu früh, erhält er aus der Leitstelle eine Meldung auf sein Display im Fahrzeug. Diese Meldung kündigt sich akustisch an und der Fahrer muss sie mit dem Drücken einer Taste auch bestätigen. Entsprechend stellt er seine Fahrweise darauf ein.

Verspätungen beruhen meist auf fremden Ursachen und sind durch den Fahrer schwer zu beeinflussen. Deshalb erhält er dazu keine Meldung durch die Leitstelle, es sei denn die Verspätung ist so groß, dass die Leitstelle #verkehrsorganisatorisch eingreifen muss. Aber der Fahrer kann seine Verspätungsminuten auch auf seinem Display ablesen. Sie werden ihm angezeigt, wenn das Fahrzeug länger als drei Sekunden steht.

Datum: 02.03.2002