Zukünftig sollen zwei Züge (RE6 und RB55) pro Stunde zwischen Hennigsdorf und Neuruppin verkehren • Verzögerungen in der Planung sowie Umsetzung von Schienengroßprojekten des Bundes führen zur späteren Inbetriebnahme • Nächste Meilensteine: Absicherung der Bundesförderung und Erteilung des Planrechts
Zum Abschnitt zwischen Rathaus Spandau und Heerstraße Nord startet die Grundlagenuntersuchung, zur Verlängerung vom U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER startet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Die Senatsverwaltung für #Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bringt die #U-Bahn-Planungen zur #Netzerweiterung weiter voran. Die Planungen zur Nord- und der Süd-Verlängerung der #U7 gehen in die nächste Runde.
Die Senatsverwaltung für #Mobilität, #Verkehr, Klimaschutz und Umwelt startet die Ausschreibung für die Grundlagenuntersuchung der #Verlängerung der #U-Bahnlinie #U7 vom Rathaus #Spandau bis zur #Heerstraße Nord. Auf Grundlage des Stadtentwicklungsplans #Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) würde diese Verlängerung die südlich und westlich der Altstadt gelegenen Ortsteile #Wilhelmstadt und #Staaken (Süd) an die U-Bahn anbinden und den #ÖPNV für die Wohngebiete Wilhelmstadt und Heerstraße-Nord (Rudolf-Wissell-Siedlung) attraktiver machen. Bislang sind diese Ortsteile ausschließlich mit #Bussen angeschlossen. Auch die weiter südlich gelegenen Ortsteile Gatow und Kladow könnten im Bereich Heerstraße/Gatower Straße von einer verbesserten Erschließung profitieren. Die Anfahrtswege zur nächsten U-Bahnstation für die Stadtrand-Siedlungen Staaken West und Seeburg würden sich ebenfalls verkürzen.
Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?
Wie viel und wofür der Berlin zustehenden Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz (reguläre Mittel nach Anlage 1 und 2, ebenso die zusätzlichen Mittel nach § 5 Abs. 11) und den Corona- Sondermitteln 2020 und 2021 aus § 7) wurden 2020 und 2021 #abgerufen? Bitte getrennt nach:
Leistungsbestellungen im SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
Leistungsbestellungen im ÖPNV
Managementaufwand SPNV
Managementaufwand ÖPNV
Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV
Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
Investitionen in Fahrzeuge SPNV
Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre
Frage 1: Wann ist mit der öffentlichen Auslegung der #Planfeststellungsunterlagen für den Berliner Abschnitt der #Heidekrautbahn-Stammstrecke zu rechnen? Antwort zu 1: Die #NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen soll im QII 2022 erfolgen.“ 2 Frage 2: Ist bereits absehbar, ob für die Reaktivierung der betreffenden Strecke eine #Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist? Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Ja, die Planfeststellungsunterlagen beinhalten eine Umweltverträglichkeitsprüfung.“
Das Land Brandenburg will die Angebote im Öffentlichen #Personennahverkehr deutlich erweitern. Dazu kann auch die #Reaktivierung von stillgelegten #Bahnstrecken einen Beitrag leisten. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) gibt Aufschluss darüber, welche Bahnstrecken und -halte Potential zur Reaktivierung haben könnten. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen in den neuen Landesnahverkehrsplan 2023-27 ein.
Frage 1: Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat? Frage 3: Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit welchem Realisierungshorizont? Antwort zu 1 und 3: Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird (siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als Fördervoraussetzung erfüllt ist. 2 Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 2: Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG, #Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren fortzuschreiben. Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und „Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt angemeldet werden. Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet werden. Frage 4: In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant? 3 Antwort zu 4: Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz, des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel. Frage 5: Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 29.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vielen Fachleuten gilt sie inzwischen als entscheidender Bremser der Verkehrswende: die Standardisierte Bewertung. Mit dem Instrument wird ermittelt, ob neue Straßen- und U-Bahnen #volkswirtschaftlich sinnvoll sind.
Nur bei einem Wert über 1 können Vorhaben vom Bund mit Mitteln des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) gefördert werden. Eine wichtige Kontrolle. Doch die Kriterien seien veraltet und würden den #klimapolitischen Nutzen nicht genug berücksichtigen, monieren der #Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, die Grünen und Vertreter der Bundesländer.
Nun kommt Bewegung in die Sache. In einem Brief hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Ländern am 25. Mai die Grundzüge einer reformierten Standardisierten Bewertung mitgeteilt. Das #Bewertungstool werde so überarbeitet, „so dass künftig neben den quantifizierbaren #verkehrlichen Wirkungen auch Umwelt- und #Klimawirkungen … adäquat Berücksichtigung finden“, heißt es in dem Schreiben, das Tagesspiegel Background vorliegt.
Frage 1: Für welche Projekte hat das Land Berlin wie viele Mittel aus dem Bundesprogramm des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragt? Frage 3: Wie gestaltete sich die Auslastung der bewilligten Mittel in den letzten 5 Jahren (bitte nach einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und 3: Im Zeitraum seit 2016 hat das Land Berlin #Bundesmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) in Höhe von 47.684.000 € für die Vorhaben 11 G 50 U Berlin, #U-Bahn, Linien U2, U5, U8 11 G 51 T Berlin, Straßenbahn, Linien 1, 6, 23, 62 11 G 52 T Berlin, Straßenbahn, Linien 26, 27 abgerufen. Dies entspricht einem Anteil von 65,9 % der in den vergangenen fünf Jahren für diese Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm beantragten Mittel in Höhe von 72.400.000 €. Die genannten Vorhaben umfassen vor allem die grundhafte Erneuerung, den barrierefreien Ausbau sowie die grundhafte Umgestaltung verschiedener Streckenabschnitte zur Schaffung eines modernen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Anpassung an aktuelle Verkehrsbedürfnisse. 2 Frage 2: Welche dieser Projekte sind nach Aufstockung der Mittel durch den Bund im letzten Jahr dazugekommen? Antwort zu 2: Seit der Aufstockung der Mittel durch den Bund im letzten Jahr ist keines der oben genannten Vorhaben hinzugetreten. Aktuell bereitet das Land Berlin jedoch gemeinsam mit den Vorhabenträgern Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), #Deutsche Bahn AG (#DB AG), #Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung für eine #GVFG-Förderung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die #Reaktivierung, die #Kapazitätserweiterung sowie die #Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der Eisenbahnen des Bundes die entsprechende Antragstellung der DB AG unterstützen. U.a. befindet sich auch die Maßnahme der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Rahmen von i2030 in der vertiefenden Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Bundesförderung soll – nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen – nach Möglichkeit noch in diesem Jahr beantragt werden. Frage 4: Welche Projekte in Marzahn-Hellersdorf wurden für das Programm angemeldet? Antwort zu 4: Die Vorhaben 11 G 51 T Berlin, #Straßenbahn, Linien 1, 6, 23, 62 11 G 52 T Berlin, Straßenbahn, Linien 26, 27 werden in Teilen auch im Gebiet des Bezirks Marzahn-Hellersdorf durchgeführt. Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz