U-Bahn: Die Planungen zur Verlängerung der U7 im Norden in Richtung Heerstraße und im Süden in Richtung BER nehmen Fahrt auf!, aus Senat

10.11.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1384093.php

Zum Abschnitt zwischen Rathaus Spandau und Heerstraße Nord startet die Grundlagenuntersuchung, zur Verlängerung vom U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER startet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Die Senatsverwaltung für #Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bringt die -Bahn-Planungen zur #Netzerweiterung weiter voran. Die Planungen zur Nord- und der Süd-Verlängerung der #U7 gehen in die nächste Runde.

„U-Bahn: Die Planungen zur Verlängerung der U7 im Norden in Richtung Heerstraße und im Süden in Richtung BER nehmen Fahrt auf!, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Teil III -Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke
#Pankow#Heinersdorf#Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
2
Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
4
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
5
Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
6
Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Wie weiter am S- und U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit sind #Umbaumaßnahmen für den S- und -Bahnhof #Jungfernheide geplant? Und wenn ja, welche
Maßnahmen sind in welchem Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Untersuchungen zur #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn wird
geprüft, ob Umbaumaßnahmen der Gleise und der Bahnsteige vorgenommen werden
müssen, oder ob eine Inbetriebnahme ohne Erweiterung der Verkehrsstation möglich ist.
Einen Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.
Frage 2:
Wer betreibt die Grünpflege rund um den Bahnhof?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg mit: „Im Umfeld des Bahnhofs Jungfernheide
befindet sich straßenbegleitendes Grün, welches im Auftrag des Bezirksamtes
(Fachbereich Grünflächen) von Fachfirmen gepflegt wird.“
2
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass der Bahnhof als „Angstraum“ gilt und was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Antwort zu 3:
Der S- und U-Bahnhof Jungfernheide ist Umsteigebahnhof des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 24
befinden sich im ständigen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und den
Vertretern der dort ansässigen Firmen. Regelmäßig finden gemeinsame Streifen von
Mitarbeitenden der Polizei Berlin mit denen der Berliner Verkehrsbetriebe im Bereich des
ÖPNV statt. Eine Thematisierung des Bahnhofs Jungfernheide als „Angstraum“ im Sinne
der Fragestellung kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bürgerbeschwerden und/oder -hinweise wurden ebenfalls nicht bekannt.
Eine besondere Schwerpunktsetzung von polizeilichen Maßnahmen erfolgt daher dort
nicht.
Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Für die BVG gehört der Bahnhof Jungfernheide nicht zu den
Schwerpunktbahnhöfen. In der Statistik der Polizei mit ÖPNV relevanten Straftaten kam er
beispielsweise im Mai 2019 nur drei Mal vor. Der BVG ist bekannt, dass die Architektur der
70er Jahre generell nicht sehr förderlich für das subjektive Sicherheitsempfinden ist.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der vorgelagerte Parkplatz vor dem nördlichen Bahnhofseingang in
nächster Zeit weiterqualifiziert werden soll zum Beispiel für #Car-Sharing oder #Elektromobilität?
Antwort zu 4:
Hierzu teilen das Bezirksamt Charlottenburg und die BVG AöR mit, dass sie in
Gesprächen sind, evt. einen Teil des nördlichen Parkplatzes in einen Mobilitätshub
umzuwandeln. Im Rahmen der vom Bezirksamt initiierten Einwohnerversammlung im April
2019 zur Weiterentwicklung des S- und U-Bahnhofes Jungfernheide ist seitens der BVG
die Planung zur Errichtung von Mobi-Hubs vorgestellt worden.
Frage 5:
Ist die Errichtung einer öffentlichen Toilette in absehbarer Zeit an dem Standort vorgesehen?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des Toilettenkonzepts für Berlin werden demnächst 193 neue
Modultoilettenanlagen an 162 alten und 31 neuen Standorten errichtet. Beabsichtigt ist, ab
2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen weiter auszubauen. Die Standorte
hierfür wurden von den Bezirken festlegt, die finale Festlegung steht allerdings noch aus.
Am Standort am S- und U-Bhf. Jungfernheide (FID 751) ist eine Toilettenanlage dieser
zweiten Versorgungsstufe (Verbesserte Versorgung) vorgesehen. Die Details, wie der
konkrete Aufstellort und die Ausstattung sind noch vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
festzulegen.
3
Frage 6:
Inwieweit sollen die NutzerInnenzahlen an dem Bahnhof weiter ausgebaut werden?
Zukünftig ist eine weitere Steigerung der Fahrgastzahlen am Bahnhof Jungfernheide zu
erwarten, die insbesondere aus der geplanten Inbetriebnahme der S21-Strecke und der
neu geschaffenen Umsteigeverknüpfungen sowohl zwischen den neuen S-Bahn-
Verbindungen als auch der Ringbahn (S41/42), der U7, den geplanten
Straßenbahnverlängerungen (Richtung Turmstraße und ggf. auch zur Urban Tech
Republic) sowie den Buslinien resultiert. Mit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der
Siemensbahn würde die Bedeutung des Bahnhofs Jungfernheide weiter steigen.
Frage 7:
Ist der Bahnhof bei der aktuellen Planung der #Straßenbahntrasse mit berücksichtigt worden? Und wenn ja,
wann ist mit einem Anschluss des Bahnhofs an die Straßenbahntrasse zu rechnen?
Antwort zu 7:
Der Bahnhof Jungfernheide ist im Rahmen der Grundlagenermittlung für eine
#Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide
sowohl im Rahmen der #Trassenbewertung als auch der Wirtschaftlichkeitsberechnung
berücksichtigt worden. Im nördlichen Bereich des Bahnhofs Jungfernheide ist eine
#Straßenbahnkehranlage geplant. Die #Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße –
Jungfernheide ist im #Nahverkehrsplan als vordringlicher Bedarf mit Inbetriebnahme-
Horizont 2024 aufgeführt.
Berlin, den 09.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz