Infrastruktur: Mögliche Auswirkungen von Bauprojekten auf Schieneninfrastruktur der BVG, aus Senat

05.01.2024

Frage 1: Welche #Bauvorhaben, bei denen eine physikalische #Wechselwirkung mit #Schieneninfrastruktur der BVG, insbesondere mit #Tunnelbauwerken, möglich erscheint, sind der BVG und dem Senat bekannt?

Antwort zu 1: Es sind berlinweit eine Vielzahl von Maßnahmen oder Bauvorhaben (teils seit Jahren) in der Nähe von -Bahn-Anlagen bzw. über diesen in #Planung oder #Ausführung. Konkrete #Abstimmungen gab es BVG-seitig in den letzten 6 Monaten zu 60-70 Vorhaben, wovon rund ein #Dutzend im Focus stand.2

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Bahnhöfe: Sanierung des U-Bahnhofs Elsterwerdaer Platz, aus Senat

01.11.2023

Frage 1:
Welche Verfahrensschritte sind mit welcher #Zeitschiene bis zum Abschluss der vollständigen #Sanierung des U-Bahnhofs #Elsterwerdaer Platz noch durchzuführen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell findet die Sanierung des Trogbauwerks (Übergang #Bahnhof und Brücke) an Gleis 2 statt. Weitere geplante Arbeiten, wie die #Fassadensanierung des Eingangsgebäudes und die #Trogsanierung von Gleis 1 sollen vsl. im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.“
Frage 2:
Gibt es Belange des Denkmalschutzes, deren Beachtung zu Verzögerungen im Bauablauf bei der Sanierung des U-Bahnhofs führen oder geführt haben?

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Straßenbahn: Status Quo: Umbau der Straßenbahnhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße, aus Senat

26.05.2023

Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Sachstand zum #Umbau der #Straßenbahnhaltestelle „S #Greifswalder Straße“, welche (Um)bauabschnitte wird es geben und welche #Zeitschiene ist hierfür vorgesehen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Nach Auskunft der #BVG plant diese an der #Haltestelle Greifswalder Straße die Verbesserung der #Barrierefreiheit, eine #Verbreiterung des westlichen Überweges sowie die Erneuerung der #Haltestellenoberfläche, die Verlängerung der #Haltestellenüberdachung unter den DB-Bestandsbrücken und die #Versetzung der #Fahrleitungsmaste in den Außenbereich der Haltestelle. Die #Planungsunterlagen befinden sich derzeit in der HOAI-Leistungsphase 4, #Genehmigungsplanung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant parallel
die #Sanierung des in ihrer Zuständigkeit befindlichen #Fußgängertunnels.
Nach aktueller Einschätzung erfolgt der #Baubeginn 2025.

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Straßenbahn: Straßenbahn zum Ostkreuz, aus Senat

24.05.2023

Frage 1:
Entgegen der letzten Ankündigungen sind die Unterlagen für das #Planfeststellungsverfahren zur #Verlegung der #Straßenbahnlinie #21 zum #Ostkreuz bisher noch nicht zum dritten Mal #ausgelegt worden. Was ist der Grund für die erneute #Verzögerung? Sind neue #Probleme aufgetreten und wenn ja, welche?
Frage 3:
Gibt es einen neuen erwarteten #Termin für die Auslegung der #Planfeststellungsunterlagen?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

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Schiffsverkehr: Fehrbelliner Wasserstraße Schleuse Hakenberg bleibt weiterhin für Schiffsverkehr gesperrt, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/03/verlaengerung-sperrung-schleuse-hakenberg-brandenburg.html

Die #Sperrung der historischen #Schleuse #Hakenberg (#Ostprignitz-Ruppin) in der #Fehrbelliner #Wasserstraße muss verlängert werden. Das teilte das brandenburgische #Umweltministerium am Mittwoch mit.

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Bahnhöfe: Sanierungsarbeiten am U-Bahnhof Yorckstraße, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurde mit den #Sanierungsarbeiten am -Bahnhof #Yorckstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Im Jahr 2016 wurde in einer #Begehung sowie Untersuchung des U-Bahnhofes festgestellt,
dass die Fliesen zu 70 Prozent nicht mehr mit dem Untergrund verbunden waren. Zur
Abwendung von Gefahren und zur Sicherstellung der #Betriebssicherheit war die BVG
verpflichtet, hier schnell zu reagieren. Deshalb wurden die Fliesen bereits gesondert vorab
in 2017 entfernt. Dieser Vorgang diente als #Sicherungsmaßnahme.
Die Bauplanungen für die eigentliche Grundinstandsetzungsmaßnahme wurden erst nach
der Sicherstellung der Fliesen aufgenommen. Nach Beendigung des vorgeschriebenen
Planungsprozesses konnte mit der Grundinstandsetzung des U-Bahnhofes im Jahr 2020
begonnen werden.“
2
Frage 2:
Wann sollen die Arbeiten beendet sein?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Aufgrund der sehr kleinteiligen Arbeiten, die überwiegend in den nächtlichen Betriebspausen stattfinden, wird davon ausgegangen, dass die Sanierung im Herbst 2023 beendet
wird.“
Frage 3:
Was war urprünglich der genaue Grund für die Sanierungsarbeiten?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Der U-Bahnhof Yorckstraße wurde 1971 in Betrieb genommen. Nach 45 Jahren Betrieb
sowie aufgrund aktueller Brandschutzvorschriften muss der U-Bahnhof grundhaft erneuert
werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Sanierung schadhafter
Betonkonstruktionen.“
Frage 4:
Wie ist der momentane Sachstand hinsichtlich der Sanierungsarbeiten?
Frage 6:
Finden zurzeit Arbeiten statt? Wenn ja, welche? Wenn nein, seit wann und warum besteht die
Unterbrechung und wann werden die Arbeiten wieder aufgenommen?
Antwort zu 4 und 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Aktuell laufen die Arbeiten am Ausgang/Übergang zur S-Bahnlinie S1. Hier werden die
gesamte Betonkonstruktion instandgesetzt, ein neues Eingangsgebäude errichtet sowie
neue Fahrtreppen eingebaut. Der Übergang erhält eine neue Fliesenverkleidung.
Die Inbetriebnahme des Ausgangs ist im Spätsommer 2021 vorgesehen. Die Fahrgastinfo
wird entsprechend angepasst.
In der Bahnsteighalle erfolgt derzeit in den nächtlichen Betriebspausen eine Betonsanierung. Diese ist zeitlich sehr aufwendig und für den Fahrgast nur wenig wahrnehmbar. Ab
Herbst 2021 erfolgen dann die eigentlichen Erneuerungsarbeiten auf dem Bahnsteig.“
Frage 5:
Gab es seit Beginn der Sanierunsmaßnahmen Arbeitsunterbrechungen? Wenn ja, wann, wie lange und
warum? Bitte einzeln angeben.
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Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Nach der Gefahrenbeseitigung im Jahr 2017 (siehe Antwort zu 1) begannen die
eigentlichen Grundinstandsetzungsarbeiten nach umfangreichen Planungen, betrieblichen
und behördlichen Abstimmungen sowie einem europaweiten Ausschreibungsverfahren
Anfang 2020. Demzufolge gab es keine Unterbrechungen der geplanten und
ausgeschriebenen Baumaßnahme.“
Frage 7:
Welche Kosten waren ursprünglich für die Baumaßnahmen veranschlagt?
Antwort zu 7:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Für die Baumaßnahmen im U-Bahnhof Yorckstraße sind 14,0 Mio. EUR veranschlagt.“
Frage 8:
Welche Kosten sind bisher entstanden?
Antwort zu 8:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Derzeit sind Leistungen für ca. 5,0 Mio. EUR abgearbeitet.“
Frage 9:
Welche Kosten werden voraussichtlich am Ende der Baumaßnahmen nach aktuellem Sachstand entstanden
sein?
Antwort zu 9:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden keine wesentlichen Überschreitungen des
Budgets von 14,0 Mio. EUR erwartet.“
Berlin, den 18.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Nach dem Streik sorgt Graffiti für weitere Ausfälle aus BVG

Nach dem 24-stündigen Streik der Gewerkschaft Verdi sind -Bahnen, Straßenbahnen und Busse der BVG seit dem frühen Dienstagmorgen, ca. 3:30 Uhr, wieder in Betrieb. Die ersten Straßenbahnen und Busse verließen gegen 3:00 Uhr die Betriebshöfe, rechtzeitig zu Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs waren alle Linien bei Tram und Bus wieder im regulären Takt. Die von Subunternehmern betriebenen Buslinien sowie die Fähren der BVG waren vom Streik nicht betroffen.

Auch bei der -Bahn lief der Betrieb zum regulären Betriebsbeginn gegen 3:30 Uhr wieder an. Bedingt durch den außergewöhnlich langen Stillstand des U-Bahnbetriebs und trotz aller Sicherheitsvorkehrungen waren allerdings massive #Graffitischäden an den in den Kehr- und Aufstellanlagen abgestellten Zügen zu beklagen. Insgesamt wurden während der 24 Stunden des Streiks 140 Wagen, d.h. rund ein Zehntel der U-Bahnflotte, mit Graffiti besprüht. Festgestellt wurden rund 2.000 Quadratmeter Graffiti.

Entgegen dem Anspruch der BVG, Züge mit Graffiti wenn möglich nicht in den Einsatz zu schicken, wurden 65 der besprühten Wagen zu Betriebsbeginn eingesetzt, um einen möglichst dichten Takt anzubieten. Bei den restlichen 75 Wagen ist ein Einsatz aus Gründen der #Betriebssicherheit nicht möglich, weil z.B. Signalanlagen übersprüht wurden. Diese Wagen müssen in den kommenden Tagen mit hohem logistischem Aufwand den #Betriebswerkstätten zugeführt werden. Nur dort können die Schäden auf speziellen #Reinigungsgleisen behoben werden.

Aufgrund der hohen Anzahl nicht einsetzbarer Fahrzeuge kommt es aktuell vor allem auf den Linien U2, U3, U6, U7, U8 und U9 zu längeren Wartezeiten und verkürzten Zügen. Da die Kapazitäten zur Graffitireinigung in den Betriebswerkstätten begrenzt sind, werden die Folgen voraussichtlich noch einige Tage zu spüren sein.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Güterverkehr + Bahnverkehr: Private am Zug Bahn-Pioniere bringen mehr Güter aufs Gleis, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1674488/

Die Luft brennt im bundesweit ältesten betriebsfähigen Lokschuppen in Wittenberge (Brandenburg).

In dem Industriedenkmal von 1846 arbeiten #Schlosser auf Hochtouren: 30 Mitarbeiter überholen im Zwei-Schicht-System den Lokomotiven-Bestand der #Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH (#EGP). Die Tochter der #ENON Gesellschaft mbH & Co. KG #Putlitz (Prignitz) ist eines der größten eigentümergeführten Güterverkehrsunternehmen Deutschlands. Während die Fassade des Wittenberger Lokschuppens in frischem Grau neu entsteht, platzt das historische Gebäude schier aus allen Nähten, wie Geschäftsführer Mathias #Tenisson sagt.

Die #Lok-Werkstatt in #Wittenberge verfügt über fünf komplett besetzte Grubengleise und Kräne für zwei bis fünf Tonnen Gewicht. Die 55 Diesel- und Elektroloks, die ältesten davon aus den Sechzigerjahren, müssten nach einer bestimmten Laufleistung fristgerecht und regelmäßig auf ihre #Betriebssicherheit überprüft und repariert werden, erläutert Tenisson. Gerade verlässt eine rund 50 Jahre alte Lok nach dem Überholen, also „frisch gefristet“, den denkmalgeschützten #Lokschuppen, um so schnell wie möglich wieder in den #Güterverkehrsplan der Privaten eingetaktet zu werden. An ihre Stelle wird sofort die nächste #Zugmaschine über die #Werkstattgrube

S-Bahn: Planungen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der -Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)

Flughäfen: Für Tegel müssen 10 000 Bäume fallen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/zeitung/fuer-tegel-muessen-10-000-baeume-fallen/297076.html

Um die #Betriebssicherheit des #Flughafens #Tegel zu gewährleisten, werden in der #Jungfernheide fünf Hektar Wald #gerodet. Gestern früh haben die Berliner Forsten auf Anweisung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Fällen von rund 7000 bis 8000 Kiefern begonnen. Das Gebiet zwischen #Flughafenzaun und Bernauer Straße soll in eine Wiesenlandschaft umgestaltet werden. Parteien und Umweltschutzverbände kritisierten die kurzfristig angekündigte Aktion.

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