Straßenbahn: Status Quo: Umbau der Straßenbahnhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße, aus Senat

26.05.2023

Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Sachstand zum #Umbau der #Straßenbahnhaltestelle „S #Greifswalder Straße“, welche (Um)bauabschnitte wird es geben und welche #Zeitschiene ist hierfür vorgesehen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Nach Auskunft der #BVG plant diese an der #Haltestelle Greifswalder Straße die Verbesserung der #Barrierefreiheit, eine #Verbreiterung des westlichen Überweges sowie die Erneuerung der #Haltestellenoberfläche, die Verlängerung der #Haltestellenüberdachung unter den DB-Bestandsbrücken und die #Versetzung der #Fahrleitungsmaste in den Außenbereich der Haltestelle. Die #Planungsunterlagen befinden sich derzeit in der HOAI-Leistungsphase 4, #Genehmigungsplanung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant parallel
die #Sanierung des in ihrer Zuständigkeit befindlichen #Fußgängertunnels.
Nach aktueller Einschätzung erfolgt der #Baubeginn 2025.


Frage 2:
Welche Arbeiten im Sinne der #Betriebssicherheit wurden seit Juni 2022 an der #Fußgängerunterführung zur
Straßenbahnhaltestelle „S Greifswalder Straße“ durchgeführt und welche weiteren Maßnahmen sind geplant und
beabsichtigt? (Chronologische Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde darüber hinaus die Funktionsfähigkeit von
Entwässerungseinrichtungen wiederhergestellt.
Im Jahr 2023 sind partielle Instandsetzungsarbeiten (Schadstellenbeseitigung, Beschichtung) an
Betonoberflächen der Tunneldecke sowie Instandsetzungen der Treppenstufen und
Natursteinabdeckungen im Bereich aller sieben Treppenabgänge vorgesehen.
Frage 3:
Welche Arbeiten sind darüber hinaus an der Fußgängerunterführung geplant und beabsichtigt und welche
Zeitfenster sind hierfür vorgesehen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine weiteren konkreten Arbeiten und Zeitfenster benannt
werden. Im Zuge der laufenden Bauwerksunterhaltung können jederzeit kleinere
Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlich
werden.
Frage 4:
Wann und wie viele Hauptprüfungen der Fußgängerunterführung nach DIN 1076 fanden nach 2015 statt?
(Chronologische Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 4:
Die Durchführung der turnusmäßigen Bauwerksprüfungen richtet sich nach den Vorgaben der
DIN 1076, wonach ein Abstand der Hauptprüfungen von sechs Jahren festgelegt ist. Die letzten
Hauptprüfungen erfolgten 2015 und 2021.
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Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen werden bei der Instandsetzung der Fußgängerunterführung zur
Straßenbahnhaltestelle „S Greifswalder Straße“ umgesetzt um der in § 11 des Berliner Mobilitätsgesetzes
festgeschriebenen Verbesserung des Sicherheitsempfindens Rechnung zu tragen? (Aufstellung erbeten.)
Frage 6:
Inwieweit findet die notwendige Barrierefreiheit Eingang in die Sanierung der Fußgängerunterführung? (Aufstellung
erbeten.)
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Planungen zur Instandsetzung des Fußgängertunnels am S-Bahnhof Greifswalder Straße
haben noch keinen Bearbeitungsstand erreicht, welche eine konkrete Beantwortung der Fragen
ermöglichen würde.
Frage 7:
Inwiefern können heute, bei einem fortgeschrittenen Planungsstand, konkrete Aussagen dahingehend getroffen
werden, wie viele Personen durchschnittlich die ungesicherte Fußgängerquerung zwischen der
Straßenbahnhaltestelle „S Greifswalder Straße“ und dem Z-Überweg (in Höhe der Lillo-Hennoch-Straße) nutzen?
(vgl. hierzu Antwort zu Frage 5.) in Drs. 18/28311)
Antwort zu 7:
Es wurden durch den Senat bislang keine Zählungen veranlasst bzw. durchgeführt.
Frage 8:
Inwieweit gibt es eine längere Grünphase für zu Fuß Gehende vom stadteinwärts führenden
Straßenbahnsteig über die Gleise und in die Fahrbahn zum Bahnhofseingang? Welche Umlaufzeit ist hierfür
vorgesehen? (Sofern keine längere Grünphase vorgesehen ist, wie wird dies begründet?) (vgl. hierzu Antwort zu
Frage 6.) in Drs. 18/28311)
Frage 9:
Inwieweit ist bei Beibehaltung der Linksabbiegerspur mit einem Rückstau von der Kreuzung Greifswalder
Straße/Grellstraße in die geplante zehn Meter breite Fußgängerfurt zu rechnen? (vgl. hierzu Antwort zu Frage 6.) in
Drs. 18/28311)
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Frage 10:
Inwieweit ist mit einem Rückstau in die geplante zehn Meter breite Fußgängerfurt bei den übrigen Spuren zu rechnen?
(vgl. hierzu Antwort zu Frage 6.) in Drs. 18/28311)
Frage 11:
Inwieweit verkürzen sich die Grünphasen für zu Fuß Gehende an der Kreuzung Greifswalder
Straße/Grellstraße/Storkower Straße, da die Ampelphasen für den fließenden Verkehr auf der Greifswalder
Straße durch die zusätzliche Ampel (auf Höhe der neuen Fußgängerfurt) verlängert werden? (vgl. hierzu Antwort zu
Frage 6.) in Drs. 18/28311)
Frage 12:
Zu welchen Ergebnissen kamen die Planungsüberlegungen zum Umbau des Straßenquerschnitts hinsichtlich der
Beibehaltung der stadtauswärtsführenden Linksabbiegerspur in die Grellstraße? (Aufstellung erbeten.) (vgl. hierzu
Antwort auf Frage 22.) in Drs. 18/27948)
Antwort zu den Fragen 8 bis 12:
Es liegt noch keine abgestimmte Planung vor; folglich können keine Aussagen zu den
angefragten Sachverhalten getroffen werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit,
Überstauungen einer Furt bei hintereinanderliegenden signalisierten Querschnitten durch
geeignete Erfassungselemente zu erkennen und signaltechnisch zu vermeiden.
Frage 13:
Welche neuen Erkenntnisse und Konkretisierungen haben sich im Planungsprozess hinsichtlich der Potenzialflächen
für Fahrradabstellflächen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle „S Greifswalder Straße“ ergeben?
Antwort zu 13:
Im Zuge der Standort- und Potenzialanalyse ermittelte die GB infraVelo GmbH Potenzialflächen
im Umfeld des S-Bahnhofs und im Bereich der Straßenbahnhaltestelle identifiziert, auf denen
sowohl freie als auch gesicherte Stellplätze errichten werden könnten. Zwischen der GB infraVelo
GmbH und dem Bezirk Pankow finden Abstimmungen statt.
Frage 14:
Wann und in welchem Rahmen findet durch wen eine Bürgerbeteiligung statt? (Aufstellung erbeten.)
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Antwort zu 14:
Eine Bürgerbeteiligung für die Instandsetzung des Fußgängertunnels am S-Bahnhof Greifswalder
Straße ist aktuell nicht vorgesehen. Informationen zum Bauvorhaben werden entsprechend der
verschiedenen Planungsstände vorgesehen.
Frage 15:
Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.

Berlin, den 23.05.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de