Schiffsverkehr: „Elektra“ probt in und um Berlin Weltweit erstes emissionsfreies Schubboot im Westhafen getauft, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/05/berlin-westhafen-schubboot-emissionsfrei-taufe-elektra.html

In Berlin erproben #Forscher und #Logistiker derzeit das weltweit erste #emissionsfreie #Schubboot, das die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Montag auf den Namen „#Elektra“ getauft hat.

Das Schiff ist mit einem #hybriden Energie- und Antriebskonzept ausgestattet, wie der
Projektkoordinator, die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (#NOW), am Montag mitteilte. Geleitet wird das Projekt von der Technischen #Universität (#TU) Berlin.

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Bus: Verkehrssenatorin Jarasch Erste E-Doppeldeckerbusse der BVG sollen 2026 in Berlin fahren, aus rbb24

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/01/bvg-elektrobusse-flotte-jarasch-busse-berlin-2026.html

Die neue Berliner #Verkehrssenatorin Bettina Jarasch rechnet damit, dass die BVG in vier Jahren den ersten fertig entwickelten #Elektro-Doppeldeckerbus einsetzen kann. Das sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch bei einem gemeinsamen Besuch mit der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey, SPD, auf dem größten -Busbetriebshof in der #Indira-Ghandi-Straße in Hohenschönhausen.

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Bahnindustrie + Fahrzeuge: So könnte die neue S-Bahn für Berlin und Brandenburg aussehen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-brandenburg-s-bahn-neues-design-von-bombardier-li.93072

Designer von #Bombardier haben skizziert, wie sie sich die neue #Fahrzeuggeneration vorstellen. Auf die Fahrgäste warten Neuerungen, die es in dieser Region noch nicht gegeben hat.

#Ladestationen für Handys. #Halter für Getränkebecher. #Antibakterielle Oberflächen für den Fall, dass Hygieneanforderungen verschärft werden. Planer und Designer des Fahrzeugherstellers Bombardier Transportation haben ihrer Kreativität freien Lauf gelassen. In ihren Hennigsdorfer Büros haben sie Ideen für die übernächste -Bahn-Generation für Berlin und Brandenburg skizziert. Aktueller Anlass ist die -Bahn-Ausschreibung, die bald beginnen soll. Gesucht werden Unternehmen, die Züge bauen, instand halten und betreiben. Eines der größten #Vergabeverfahren, das es jemals im Nahverkehr gegeben hat, steht bevor.

Es geht um zwei Drittel des S-Bahn-Netzes – um die Linien auf der #Stadtbahn und auf den #Nord-Süd-Strecken. Für den #Zugbetrieb über 15 Jahre haben die beiden Bundesländer fünf Milliarden Euro einkalkuliert, das Auftragsvolumen für die Instandhaltung der künftigen S-Bahnen über 30 Jahre beläuft sich auf 2,8 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass das Interesse in der Branche groß ist. An der Markterkundung im vergangenen Jahr nehmen zehn Unternehmen teil. Auch #CRRC ZELC Verkehrstechnik, ein Ableger des größten Bahnproduzenten der Welt aus China, zeigte Interesse.

Das Vergabefahren, das in diesem Sommer starten soll, wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. „Wir freuen uns, dass es losgeht und dass wir die Chance bekommen, …

Elektromobilität: Verkehrswende in Berlin: Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren – „Stromlos durch die Nacht“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es in Berlin (Aufschlüsselung nach Jahr seit 2010, privat und
staatlich)?
Antwort zu 1:
Auf Grundlage der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt können lediglich Aussagen darüber
gemacht werden, wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren in Berlin zugelassen sind. Diese
Angabe berücksichtigt jedoch nicht Fahrzeuge, die in einem anderen Zulassungsbezirk
registriert sind, aber in Berlin vorwiegend zum Einsatz kommen. Ebenso berücksichtigen
diese Zahlen nicht, ob die in Berlin zugelassenen Fahrzeuge auch vorwiegend in Berlin
zum Einsatz kommen. Das #Kraftfahrt-Bundesamt gibt für das Land Berlin zum 01.01.2019
einen Bestand von 2.713 #Elektro-Personenkraftwagen (darunter keine Wohnmobile) sowie
2.244 #Plug-in-Hybrid-Personenkraftwagen an. Weitere Differenzierungen oder historische
Daten sind über das Kraftfahrt-Bundesamt öffentlich zugänglich (https://www.kba.de). Es
kann darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass weitere Fahrzeuge mit
Elektromotoren in Berlin zum Einsatz kommen, aber nicht in Berlin zugelassen sind. Dies
betrifft unter anderem die Flotten von #Carsharing-Anbietern wie #We-Share oder #Share-now
mit aktuell über 1.500 Fahrzeugen, die in Berlin stationiert sind.
Die Auswertung des Kraftfahrzeugregisters durch das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten ergab folgendes Ergebnis:
2
Davon sind den folgenden Behörden zugeordnet:
Berliner Feuerwehr
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 9
Gesamt 9
Berliner Polizei
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 8
Hybrid Benzin/Elektro 5
Gesamt 13
SenInnDS – Abt. IV – Sport
Standort Anzahl
Fahrzeuge*
Olympiapark 11
Jahnsportpark 4
Sportmuseum 1
Sportforum Berlin 6
Gesamt 22
Eine rückwirkende Abfrage bis 2010, sowie eine Aufschlüsselung nach Bezirken, privat
und staatlich, ist nicht möglich.
Alle Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in Berlin
Antriebsart Anzahl Fahrzeuge
Elektro 5175
Hybrid Benzin/Elektro 2998
Hybrid Diesel/Elektro 174
Hybrid LPG (Gas)/Elektro 1
Hybrid Brennstoffzelle/Wasserstoff/Elektro 13
Gesamt 8361
Frage 2:
Mit wie vielen zusätzlichen Fahrzeugen mit Elektromotoren rechnet der Senat jährlich bis 2030
(Aufschlüsselung pro Jahr und nach privat und staatlich)?
Antwort zu 2:
Der Markthochlauf von E-Fahrzeugen in Berlin bis 2030 ist, unabhängig vom erklärten
Zielzustand, gerade bei privaten und gewerblichen Halterinnen und Haltern von
verschiedenen Faktoren abhängig, für die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten zu
berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund können unterschiedliche Hochlaufszenarien
3
unterstellt werden, die seitens des Senats bei den Planungen zur Ausgestaltung der
#Ladeinfrastruktur in Berlin berücksichtigt werden.
Frage 3:
Wie viele #Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es derzeitig in Berlin? Wie viele davon
befinden sich jeweils auf öffentlichem Straßenland, bei Behörden und bei landeseigenen Unternehmen
(Aufschlüsselung zusätzlich nach innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragen 3 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20331 vom 07.08.2019 und hier auf die Frage 1, in der die Anzahl der Ladestationen
für Elektroautos genannt wurde, sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20382 vom 11.08.2019 und hier auf die Frage 5, in der der aktuelle Stand der
Planungen zu Ladeinfrastruktur auf Liegenschaften der Senatsverwaltungen und
Senatskanzlei dargestellt wurde, verwiesen.
Ergänzend können folgende Angaben zu Ladeeinrichtungen in der Aufschlüsselung nach
innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk auf Basis des Energieatlas
Berlin/Bundesnetzagentur mit Stand April 2019 gemacht werden.
Lage
Bezirk
Innere Stadt (S-Bahn-Ring) Äußere Stadt
Mitte 75 0
Charlottenburg-Wilmersdorf 59 21
Friedrichshain-Kreuzberg 46 0
Pankow 21 20
Tempelhof-Schöneberg 22 23
Steglitz-Zehlendorf 0 23
Neukölln 21 11
Lichtenberg 0 19
Treptow-Köpenick 5 16
Reinickendorf 0 5
Spandau 0 21
Marzahn-Hellersdorf 0 17
insgesamt 249 176
4
Die Standorte der Ladeeinrichtungen können den Internetseiten
https://energieatlas.berlin.de/ oder https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/
entnommen werden. Die „be emobil“-Ladeeinrichtungen sind weiterhin auf der Website
http://www.be-emobil.de/ abgebildet.
Zur Anzahl an Ladestationen bei landeseigenen Unternehmen teilen wir nach
Rücksprache mit den Landesbetrieben mit:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
– Auf dem Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße verfügt die BVG (mit Stand Oktober 2019)
über 30 Ladesäulen für #Elektrobusse (Depotlader), die nicht öffentlich zugänglich sind.
– Für die elektrische #Dienstwagenflotte verfügt die BVG über 227 Ladestationen, welche
auf alle Liegenschaften der BVG verteilt sind. Sie sind ebenfalls nicht öffentlich
zugänglich.
Wasserbetriebe:
– Insgesamt verfügen die Wasserbetriebe über 103 #Ladepunkte (nicht öffentlich
zugänglich, dienen ausschließlich dem Laden der Dienstfahrzeuge), die sich wie folgt
verteilen:
– innerhalb des S-Bahnringes: 43 Ladepunkte in den Bezirken Treptow, Mitte,
Charlottenburg, Wilmersdorf, Tempelhof
– außerhalb des S-Bahnringes: 47 Ladepunkte in den Bezirken Tegel, Spandau,
Ruhleben, Köpenick, Wilmersdorf
– Brandenburg: 13 Ladepunkte Stahnsdorf, Waßmannsdorf, Schönerlinde,
Münchehofe
Berliner Stadtreinigung (BSR):
– Insgesamt 124 Ladepunkte (innerhalb S-Bahn-Ring: 32, außerhalb S-Bahn-Ring: 92),
weitere 13 werden bis Ende 2019 errichtet.
BEHALA:
– Am Standort der BEHALA existiert keine gesonderte Ladeinfrastruktur, die Fahrzeuge
werden über normale Haussteckdosen geladen.
Berliner Feuerwehr:
– Bei der Berliner Feuerwehr sind nachfolgende 22kW-AC-Ladesäulen seit
14.10.2019 installiert:
Standort Anzahl
Nikolaus-Groß-Weg 2, innerhalb des S-Bahnrings 3
Feuerwache Charlottenburg-Nord, innerhalb des S-Bahnrings 3
Voltairestr. 2 (Lehrrettungswache), innerhalb des S-Bahnrings 2
Groß-Berliner-Damm 18, FW Treptow, außerhalb des S-Bahnrings 2
Zudem wurde zusätzlich eine 25kW-DC-Ladesäule in der Voltairestraße errichtet.
Somit verfügt die Berliner Feuerwehr derzeit über 11 Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen sind nicht öffentlich zugänglich.
5
Polizei Berlin:
– Die Polizei Berlin verfügt über sechs Wandladestationen und eine Schnellladesäule,
die ausschließlich für die Ladung von Dienstfahrzeugen verwendet werden. Alle
Lademöglichkeiten sind nicht öffentlich zugänglich. An folgenden Örtlichkeiten
befinden sich die o. g. Ladevorrichtungen:
Standort Anzahl
Königstr. 5, 14163 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (SLS)*
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Alemannenstr. 10, 14129 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (WLS)
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gothaer Str. 19, 10823 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Hauptstr. 45, 10827 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 2
Friesenstr. 16, 10965 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Kruppstr. 2, 10557 Berlin (Mitte) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gesamt 7
*SLS – Schnellladestation; WLS – Wandladestation
SenInnDS – Abt. IV – Sport:
– Im Olympiapark (innerhalb des S-Bahnrings) gibt es eine nicht öffentlich
zugängliche Ladestation. Alle anderen E-Fahrzeuge werden über reguläre
Stromentnahmequellen (Steckdosen/Trafos) in den Garagen vor Ort geladen.
Zudem weisen wir auf das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)
hin, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit dem 01.07.2018
anbietet. WELMO hat zum Ziel, die gewerblichen Flotten des Berliner Wirtschaftsverkehrs
zu elektrifizieren – neben E-Fahrzeugen werden auch Ladepunkte gefördert. Im Rahmen
des Förderprogramms sind mit Stand 01.10.2019 insgesamt bereits 2.374 E-Fahrzeuge
sowie 422 Ladepunkte beantragt bzw. gefördert worden. Da das Förderprogramm noch
bis Ende 2020 läuft, wird die Anzahl weiter signifikant zunehmen.
Frage 4:
Was ist der jetzige Bedarf an Ladestationen und wie entwickelt sich der Bedarf in den nächsten Jahren bis
2030 (Aufschlüsselung nach Jahr, innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass ausreichend Ladestationen in Berlin verfügbar sind, wenn nach Vorstellung der
Umweltsenatorin ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in Berlin fahren sollen?
Frage 6:
Welche alternativen Lademöglichkeiten werden zukünftig eingeführt? Wo werden diese umgesetzt
(Aufschlüsselung nach Art der Lademöglichkeit, Kostenpunkten, Zeitrahmen, innerhalb und außerhalb des
S-Bahn-Ringes sowie Bezirk)?
6
Antwort zu 4 bis zu 6:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Der Senat arbeitet daran, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine
Umstellung der Antriebstechnik auf elektrische Antriebe in ganz Berlin bis 2030
herbeiführen können. Schwerpunkte sind hier die Förderung von wirtschaftsnaher
Elektromobilität im Rahmen des Förderprogramms WELMO, der Aufbau von
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum sowie die Umstellung der
landeseigenen Flotten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass auch in
Zukunft der überwiegende Teil der Ladevorgänge im privaten Raum, am Wohn- oder
Arbeitsort und nur ein geringerer Teil im öffentlichen Raum stattfinden wird. Der Senat
sieht daher vor, den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch im privaten und halböffentlichen
Raum zu unterstützen. Parallel wird die weitere Verlagerung von Teilen des motorisierten
Individualverkehrs auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt, was der Senat
durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs unterstützt.
Aktuell bietet das Land Berlin mit 730 Ladepunkten in Relation zu den zugelassenen
Elektroautos ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Dies zeigt
sich auch an der zurzeit relativgeringen Auslastung der Ladepunkte.
Im Rahmen laufender Vorhaben wird derzeit angestrebt, die Anzahl von Ladepunkten im
öffentlichen Raum auf über 2.000 Ladepunkte zu erhöhen. Dies soll im Rahmen des
Landesprogramms „be emobil“ (1.140 Ladepunkte) sowie im Rahmen des durch das
Bundesministerium für Wirtschaft geförderten Projekts ElMobilBerlin (bekannt unter dem
Titel „Neue Berliner Luft“, https://www.neueberlinerluft.de/, bis zu 1.000 Ladepunkte)
erfolgen. Dazu kommen weitere Ladeeinrichtungen, welche private Betreiber ohne
Beteiligung des Landes Berlin errichten und betreiben.
Frage 7:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 7:
Nein.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Buslinie 300 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch ist die tägliche Anzahl der Fahrgäste, die auf der Strecke der geplanten -Buslinie #300 bisher von
anderen Buslinien befördert werden?
Antwort zu 1:
Bei der Verkehrserhebung 2016 wurden an Schultagen folgende Fahrgastzahlen
(Querschnittsbelastung) für den Streckenverlauf der Linie 300 ermittelt:
Potsdamer Platz (Buslinien #M48, #M85, #200): ca. 14.000 Fahrgäste pro Tag
Wilhelmstraße (Buslinie 200): ca. 5.000 Fahrgäste pro Tag
Unter den Linden (Buslinien #100, 200, #TXL): ca. 21.000 Fahrgäste pro Tag
Grunerstraße (Buslinie #248): ca. 3.000 Fahrgäste pro Tag
Holzmarktstraße (Buslinie 248): ca. 1.000 Fahrgäste pro Tag.
Da auch künftig, insbesondere im Bereich Potsdamer Platz und Unter den Linden
Überlagerungen mit anderen Buslinien bestehen, werden nicht alle der oben genannten
Fahrgäste die Linie 300, sondern auch weiterhin parallel verkehrende Linien wie 100, 200,
M48 oder M85 nutzen.
2
Frage 2:
Wie unterscheidet sich die #Transportkapazität bisheriger auf dieser Strecke eingesetzter Dieselbusse von
der Transportkapazität der E-Busse auf der neuen Linie 300?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aufgrund der neuen Linienführungen ist ein direkter Vergleich zu bestehenden Linien
nicht möglich. Die Fahrgastkapazität der E-Busse entspricht der von vergleichbaren 12 m
langen Eindecker-Bussen mit Dieselantrieb.“
Je nach Streckenabschnitt kommt es im Vergleich zu den bisher eingesetzten Bussen zu
einer Erhöhung oder Verminderung der Platzkapazität. Eine Kapazitätsausweitung erfolgt
insbesondere zwischen Alexanderplatz und Warschauer Straße, da dort die Linie 300 in
einem dichteren Takt als die bisherige Linie 248 verkehrt. Sofern auf der Linie 300 12-
Meter-Elektro-Busse eingesetzt werden, kommt es im Bereich Unter den Linden und
Wilhelmstraße zu einer Kapazitätsreduzierung im Vergleich zu der dort bisher meist mit
Gelenkbussen oder Doppeldeckern verkehrenden Linie 200.
Frage 3:
Wieviel E-Busse werden auf der Linie 300 zum Einsatz kommen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der Linie 300 werden bis zu 11 E-Busse gleichzeitig eingesetzt.“
Frage 4:
In welchem Takt werden die Busse fahren?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Linie verkehrt tagsüber alle 10 Minuten, sowie früh morgens und spät abends alle 20
Minuten.“
Frage 5:
Wieviel #Ladestationen werden auf der Linie 300 installiert?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG sieht eine Aufladung der E-Busse der Linie 300 auf dem Betriebshof Indira-
Gandhi-Straße vor.“
Es handelt sich um sogenannte Depotlader, siehe hierzu auch die Antwort des Senats auf
die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16108.
3
Frage 6:
Welche Gesamtkosten entstanden für die Anschaffung der Busse?
Frage 7:
Welche Gesamtkosten entstanden für die Anschaffung und den Bau der Ladestationen?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Gesamtkosten lassen sich nicht auf eine einzelne Linie herunterbrechen.“
Frage 8:
Wie lange, bzw. wieviel Touren (einfache Fahrt) kann ein E-Bus mit einer #Batterieladung fahren?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zurzeit plant die BVG eine Betriebszeit von bis zu 15 Stunden am Stück ohne
Zwischenladung für die E-Busse auf der Linie 300. Die Betriebszeit wird sukzessive
ausgebaut.“
Frage 9:
Wie lange dauert die #Aufladung einer Batterie?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum vollständigen Aufladen der Batterien werden derzeit circa maximal vier Stunden
benötigt. Die neue Generation an Ladesäulen, die 2020 implementiert wird, reduziert die
Ladezeit voraussichtlich um die Hälfte.“
Frage 10:
Wie unterscheiden sich die laufenden #Kosten (Treibstoff, Wartung) durch den Betrieb der E-Buslinie 300
gegenüber dem bisherigen Betrieb mit #Dieselbuslinien?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Da es sich bei den auf der Linie 300 einzusetzenden Elektrobussen um für die BVG neue
Fahrzeugtypen handelt, können wegen der Einführungsphase noch keine validen
Aussagen zu den tatsächlichen Energie- und Wartungskosten getroffen werden.“
4
Frage 11:
Wie beurteilt die BVG die Wirtschaftlichkeit der E-Buslinie 300 gegenüber der bisherigen Dieselbuslinien?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel ist es, einen lokal emissionsfreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
abzubilden. Vor diesem Hintergrund ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Elektround
Dieselbussen nicht zielführend.“
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Wirtschaftlichkeit der E-Buslinie 300 gegenüber den bisherigen Dieselbuslinien?
Antwort zu 12:
Der Senat hat auf Basis der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Nahverkehrsplans
des Landes Berlin mit der BVG eine Hochlaufstufe Elektromobilität vereinbart. In diesem
Rahmen hat die BVG bislang den Zuschlag für die Anschaffung von in diesem
Zusammenhang relevanten 120 E-Bussen (Depotlader, 12 Meter-Länge, Eindecker)
vereinbart, für die eine Lade- und Werkstattinfrastruktur auf dem Betriebshof Indira-
Gandhi-Straße eingerichtet wurde und wird. Die E-Busse sollen nach den Planungen der
BVG möglichst häufig fahren und werden daher auf verschiedenen Linien dieses
Betriebshofes zum Einsatz kommen. Hierzu zählt auch die Linie 300.
E-Busse haben im Vergleich zu Dieselbussen derzeit noch deutlich höhere
Investitionskosten, sowohl hinsichtlich des Fahrzeuganschaffungspreises als auch in
Bezug auf die anzuschaffende beziehungsweise neu einzurichtende Lade- und
Werkstattinfrastruktur. Der Senat geht davon aus, dass den höheren Anschaffungskosten
fahrzeugspezifisch geringere Unterhaltskosten gegenüberstehen, siehe hierzu auch die
Antwort des Senats auf die Drucksache 18/17601, Frage 3.
Berlin, den 14.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Berliner Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?

Antwort zu 1:

In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.

Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):

Bezirk 2016 2017 2018 2019 (Stand 07/2019)
Mitte 18 18 10 1
Charlottenburg-Wilmersdorf 14 7 17 12
Friedrichshain-Kreuzberg 13 6 3 1
Pankow 3 9 5 0
Tempelhof-Schöneberg 19 5 5 0
Steglitz-Zehlendorf 1 1 9 1
Neukölln 9 1 5 1
Lichtenberg 1 4 0 0
Treptow-Köpenick 4 3 0 1
Reinickendorf 2 1 2 0
Spandau 0 4 2 0
Marzahn-Hel lersdorf 3 2 1 0
Insgesamt 87 61 59 17

Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).

Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.

Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).

Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin

Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de

Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver­ waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.

Frage 2:

Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 2:

Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.

Standort Liegenschaftseigen- tümer öffentlicher/ halb- öffentlicher Raum
Alexanderstr. 4, 10178 Berlin-Mitte Park Inn halböffentlich
Berliner Str. 54, 13507 Berlin-Reinickendorf Gewobag halböffentlich
Bismarckstr. 20, 12169 Berlin-Steglitz- Zehlendorf A.T.U Auto Teile Unger halböffentlich
Donaustr. 89, 12043 Berlin-Neukölln Bezirksamt Neukölln öffentlich
Gehringstr. 45-51 , 13088 Berlin-Pankow A.T.U halböffentlich
Grenzallee 8, 12057 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Landsberger Allee 87 , 10407 Berlin- Lichtenberg Gewobag halböffentlich
Lindenstr. 113, 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Messedamm 24, 14055 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Messe Berlin halböffentlich
Prinzenstr. 97 , 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Rudower Str. 120, 12351 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Schwedter Str. 29 , 10435 Berlin-Pankow Gewobag halböffentlich
Spandauer Damm 134, 10455 Berlin- Charlottenburq-Wilmersdorf – öffentlich (Parkplatz)

Frage 3:

Über wie viele Anschlüsse verfügen die Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?

Antwort zu 3:

Die unter der Antwort auf Frage 4 genannten Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum verfügen über insgesamt 793 Ladepunkte.

Bezirk Anzahl Ladepunkte
Mitte 169
Charlottenburg-Wilmersdorf 175
Friedrichshain-Kreuzberg 82
Pankow 63
Tempelhof-Schöneberg 68
Steglitz-Zehlendorf 51
Neukölln 69
Lichtenberg 34
Treptow-Köpenick 16

Reinickendorf 8
Spandau 33
Marzahn-Hel lersdorf 25

Frage 4:

Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?

Frage 5:

Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?

Antwort zu 4 und 5:

Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:

B Allego innogy Vattenfall Ubitricity
Mitte 48 25 5 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 65 20 2 3
Friedrichshain-Kreuzberg 42 0 0 0
Pankow 30 1 2 0
Tempelhof-Schöneberg 29 8 0 0
Steglitz-Zehlendorf 18 0 0 10
Neukölln 23 10 0 2
Lichtenberg 8 8 0 2
Treptow-Köpenick 9 0 0 0
Reinickendorf 5 0 0 0
Spandau 7 10 0 0
Marzahn-Hel lersdorf 6 8 0 0
insgesamt 290 90 9 26

Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).

Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG

Frage 6:

Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?

Antwort zu 6:

Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.

Frage 7:

Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.

Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.

Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen

k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199

Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.

Frage 8:

Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?

Antwort zu 8:

Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort­ konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.

Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von

straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.

Frage 9:

Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?

Antwort zu 9:

Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.

Frage 10:

Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?

Antwort zu 10:

In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:

• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.

• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.

Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.

Frage 11:

Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?

Antwort zu 11:

In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.

Frage 12:

In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?

Antwort zu 12:

Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.

Frage 13:

Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 13:

Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum

Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.

Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.

Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Berlin will die volle Ladung Der öffentliche Nahverkehr startete mit vielen Problemen in seine elektrische Zukunft., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/elektromobilitaet-im-nahverkehr-berlin-will-die-volle-ladung/24202934.html

Hochrangiger ging es kaum: Zwei Bundesminister, zwei Berliner Senatorinnen – für zwei #Elektrobusse. Der Besuch bei der Präsentation der neuesten #Batteriefahrzeuge der BVG in Berlin-Wedding kürzlich zeigte, welche Bedeutung das Thema hat. Ab August will die BVG eine erste richtige, große Linie ausschließlich mit Elektrobussen betreiben. Spätestens 2030 soll der letzte Liter #Diesel verbrannt werden. Berlins Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) betrachtet die #Elektrifizierung des öffentlichen Nahverkehrs als wichtigen Baustein beim Klimaschutz. Die Berliner Luft ist durch Abgase vor allem in der City stark belastet, Fahrverbote sind angekündigt.

Die neuen Busse sind bald im Einsatz
Der Umstieg wird teuer: Die #Elektrofahrzeuge kosten die BVG 810 Millionen Euro. Sie sind – noch – deutlich teurer als konventionelle. Weitere 570 Millionen Euro muss die BVG in die #Ladestationen auf den #Betriebshöfen investieren. Der Bund überweist 48 Millionen Euro Fördergelder allein für die Eindecker, 35 Millionen kommen vom Umweltministerium, 13 Millionen vom Verkehrsministerium. Das Land Berlin unterstützt die BVG mit 58 Millionen Euro bis 2021, in den beiden Folgejahren …

Kommentar dazu:

Viele der Fahrgäste Berlins fahren schon „unter Strom“: von den 1700 Mio Fahrgästen pro Jahr sitzen nur noch 460 Mio in schadstoffarmen Dieselbussen. Den größten Effekt bringt der Wechsel vom Auto in die Öffis oder aufs Rad und die Verstromung der restlichen Autos.

Elektromobilität: Mehr Ladesäulen für E-Autos Ladenetz wächst – Städte klagen jedoch über Hindernisse, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mehr-ladesaeulen-fuer-e-autos-ladenetz-waechst—staedte-klagen-jedoch-ueber-hindernisse-32342020?dmcid=nl_20190408_32342020

Berlin – Die Hauptstadt hat für #Elektroautos nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein dichtes Angebot an #Ladesäulen, das jedoch nur gering ausgenutzt werde. Alleine der Anbieter #Be-Emobil betreibe zur Zeit 260 #Ladestationen mit 490 #Ladepunkten in Berlin, teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.

Bis zum dritten Quartal 2020 sollen es insgesamt bis zu 1140 Ladepunkte sein. Darunter seien 11 #Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Die Ladesäulen wurden nach einem Auftrag der Senatsverwaltung aufgestellt. Auch die Anbieter #Innogy und #RWE betreiben zahlreiche Ladestationen in Berlin.

Ladenetz in Deutschland wächst
Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für #Elektrofahrzeuge in Deutschland hat sich zu Jahresbeginn deutlich erhöht. In den ersten drei Monaten kamen 1300 solcher #Stromtankplätze hinzu, Ende März waren es etwa 17 400, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Montag in Berlin mitteilte. Davon seien etwa 12 Prozent Schnelllader. Mehr als drei Viertel der Ladesäulen werden laut der Angaben von …

Elektromobilität: Wie gut ist Berlin auf die Elektromobilitätsoffensive der Hersteller vorbereitet?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Hält der Senat die aktuelle Zahl von 880 #Ladestationen in Berlin angesichts der bevorstehenden #Elektro-
Offensive der Automobilhersteller ab 2020/21 für ausreichend? Wenn nein, auf wie viele Stationen soll das
Netz in welchem Zeitraum erweitert werden und wie viele #Schnell-Ladesäulen sind geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es derzeit
261 be emobil Ladeeinrichtungen mit 487 Ladepunkten im öffentlichen und
halböffentlichen Raum. Darunter sind 11 Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Bis zum
30.06.2020 sollen insgesamt bis zu 20 Schnellladesäulen mit 40 Ladepunkten errichtet
werden. Von den 261 Ladeeinrichtungen befinden sich rund 240 Ladeeinrichtungen mit
450 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Bis
zum 30.06.2020 sollen bis zu 1140 Ladepunkte errichtet werden. In Relation zu den in
Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot
auf öffentlichem Straßenland. Die Auslastung der Ladeinfrastruktur in Berlin ist
entsprechend gering. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum Laden auf privaten Grund, wird
der steigenden Nachfrage ausreichend begegnet.
Im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der
Senatswirtschaftsverwaltung sind im Zeitraum 01.07.-31.12.2018 insgesamt 208 Anträge
(davon waren ca. 90% Normal- und 10% Schnell-Ladeinfrastruktur) auf Förderung von
Ladeinfrastruktur im privaten bzw. im privaten, aber öffentlich-zugänglichen Raum, bei der
IBB Business Team GmbH (IBT) eingegangen. Auch für das laufende Jahr 2019 wird mit
weiteren, mehreren hundert Anträgen auf Ladeinfrastrukturförderung im privaten,
betrieblichen Umfeld gerechnet.
2
Frage 2:
Wie viel hat das Land Berlin seit 2015 pro Jahr in den Ausbau der Lade-Infrastruktur investiert (Angaben
bitte nach Jahren)?
Antwort zu 2:
Für Leistungen zur Einrichtung und den Betrieb von Infrastruktur für die Elektromobilität
wurden aus den Kapiteln 1270 (bis 2016) bzw. 0730 (ab 2017) folgende Mittel
ausgegeben:
Jahr 2015 2016 2017 2018
Finanzmittel 119.808,48 € 329.973,07 € 459.574,25 € 446.978,46 €
Im Jahr 2018 wurden über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ 208
Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 60.000 € beantragt. Die Mittel werden im
Kapitel 1350, Titel 68317 bereitgestellt.
Frage 3:
Wie viel wird das Land Berlin bis 2021 in die Erweiterung der Ladepunkte investieren?
Antwort zu 3:
Im Haushaltsplan 2019 sind 1.150 T€ vorgesehen. In der Anmeldung zum Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2020/21 sind Folgebeträge berücksichtigt. Vor dem Beschluss des
Senats über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/21 können jedoch keine
Angaben über deren endgültige Höhe gemacht werden.
Für das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ stehen bis Ende 2019 rund 3
Mio. Euro zur Verfügung. Darunter fallen jedoch nicht nur die Förderung von
Ladeinfrastruktur, sondern auch die Förderung der Beratung, die E-Fahrzeugförderung
sowie die Förderung von Modellprojekten zum Thema Sektorenkopplung.
Frage 4:
Trifft es zu, dass der geplante Ausbau durch die Komplexität des Genehmigungsverfahrens erschwert wird?
Wenn ja: Welche Hindernisse hat der Senat erkannt und wie und bis wann will er sie beseitigen?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Zwischen den Bezirken gibt es Unterschiede im Vorgehen und in der Bearbeitungsdauer.
Der Senat arbeitet hier mit den Bezirken daran, dies zu vereinheitlichen. Darüber hinaus
wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vor allem durch die ungeklärten Fragen des Messund
Eichrechts des Bundes erschwert. Zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen ist der
Senat mit dem Bund im Gespräch.
3
Frage 5:
Wie und bis wann will der Senat sicherstellen, dass an allen Ladepunkten dieselben Karten akzeptiert
werden?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes sieht das Land Berlin eine
betreiberübergreifende und für alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen
diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem einheitlichen
Zugangsmedium vor und setzt dieses um. Dazu schließen alle Mobilitätsanbieter
Zugangsverträge mit den Betreibern von Ladeeinrichtungen oder entsprechend
angeschlossene Roamingplattformen ab. Dadurch können sich die Kunden der
Mobilitätsanbieter an den Ladeeinrichtungen authentifizieren und die be emobil
Ladeinfrastruktur nutzen. Der Mobilitätsanbieter stellt den Nutzern hierfür eine RFID-Karte
zur Verfügung.
Frage 6:
Hält der Senat das Kartensystem fürs Laden noch für zeitgemäß, welche Alternativen sind im Gespräch?
Antwort zu 6:
Der Senat hält die Authentifizierung mittels der heute angewendeten RFID-Karte (Karte
zur Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Welle oder englisch: „radio-frequency
identification“) als Mindestanforderung für zeitgemäß, weil diese eine hohe Verfügbarkeit
und geringe technische Anforderungen besitzt. Es handelt sich dabei um das gleiche
System, welches auch die fahrCard der BVG / des VBB verwendet. Ergänzend ist der
Zugang über eine Mobile App vorgesehen und wird ermöglicht, sobald herstellerseitig die
mess- und eichrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Frage 7:
Wie ist der Sachstand im Streit um das 237 Ladepunkte umfassende Netz des Anbieters Innogy?
Antwort zu 7:
Die Innogy SE betreibt heute über 90 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum. Der Senat
hat sich intensiv um die Integration dieser Ladeeinrichtungen in das Berliner Modell
bemüht, bisher allerdings ohne Erfolg.
Frage 8:
Wie steht der Senat zu Forderungen, Elektroautos für die Zeit des Ladens kostenlos parken zu lassen?
Antwort zu 8:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45
Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und
Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die
Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an
4
Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8 – 18 Uhr einheitlich vier Stunden. Dabei ist die Nutzung einer Parkscheibe zwingend. Die
Beschilderungen bedeuten, dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dort
parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Unter
Beachtung dieser Grundsätze sind für die der Ladeinfrastruktur vorbehaltenen Parkstände
keine Parkgebühren fällig. Befindet sich der Ladestationsstandort in einer
Parkraumbewirtschaftungszone, so entwickelt die Beschilderung am Ladestationsstandort
eine Hauptregel und gilt anstelle der Zonenregelung.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Ausbau der Elektromobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie unterstützt das Land Berlin den Auf- und Ausbau von #Ladestationen für -Autos/Fahrzeuge bzw. welche Maßnahmen unternimmt der Senat beim Auf- und Ausbau der #Elektromobilität?
Antwort zu 1:
Das Land Berlin hat im Oktober 2012 als erste Stadt in Deutschland die Erweiterung und den Betrieb von #Ladeinfrastruktur EU-weit ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt seit April 2015. Auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre wurden Mittel bis zum Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt. Ergänzend werden aus der Übernachtungssteuer rund 175.000 EUR für Ladeinfrastruktur auf den Privatgeländen von Hotels und in deren direkten Umfeld bereitgestellt.
Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die industrie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu erreichen. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel angesetzt.
Frage 2:
Wie viele Ladestationen für E-Autos/Fahrzeuge gibt es in Berlin?
Antwort zu 2:
Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland kann derzeit ein Bestand von rund 290 Ladesäulen geschätzt werden.
2
Die hierfür erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Mehrere Betreiber haben seit 2008 zahlreiche Ladeeinrichtungen in unterschiedlichen technischen Varianten bei den zuständigen Bezirksverwaltungen beantragt und diese nur teilweise errichtet, etliche Ladeeinrichtungen wurden wieder abgebaut, ein erheblicher Anteil an Ladeeinrichtungen ist nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich.
Der größte Anteil an Ladeinfrastruktur wurde auf Firmengeländen und Betriebshöfen, in Tiefgaragen und Parkhäusern installiert und übernimmt den größten Teil der Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen in Berlin. Diese ist in der Regel nicht öffentlich zugänglich und wird öffentlich nicht erfasst.
Bekannt sind Ladeeinrichtungen, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit September 2016 auf privatem Grund in bzw. im direkten Umfeld von Berliner Hotels im Rahmen des Projektes "sleep & charge" mit Mitteln aus der Übernachtungssteuer gefördert wurden. Bis Ende 2017 werden rd. 60 Ladepunkte aufgebaut sein, die den Gästen der am Programm teilnehmenden Hotels im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren bis zum 15.11.2017 insgesamt 393 Ladepunkte installiert. Diese verteilen sich auf 180 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten, 14 Ladeeinrichtungen an Beleuchtungsmasten mit je einem Ladepunkt, 3 Wallboxen und 8 Schnellladesäulen (mit jeweils drei Ladepunkten (50 kW Chademo-Stecker, 50 kW CCS-Stecker und 43 kW-Stecker Typ 2).
Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) identisch ist und in diese integriert werden kann. Interoperabilität wurde daher in 2015 als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Beschilderung festgelegt.
Frage 3:
Ist der Auf- und Ausbau weiterer Ladestationen in Planung und gegebenenfalls in welchem Zeitraum und mit welcher Anzahl?
Antwort zu 3:
Aktuell sind 80 weitere Ladesäulen im Planungsstadium oder im Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden; diese werden im Laufe der nächsten Monate abhängig von den Witterungsverhältnissen realisiert.
Neben der Ergänzung des Angebots um weitere Standorte wird der Reduzierung der Anschlusszeiten auf die erforderliche Ladezeit hohe Priorität eingeräumt. Das Angebot freier Lademöglichkeiten könnte dadurch mindestens verdoppelt werden, denn der
3
durchschnittlichen Anschlusszeit von rd. 7 Stunden steht eine Ladezeit von 1-4 Stunden gegenüber.
Frage 4:
Verfolgt der Senat bei Auf- und Ausbau von Ladestationen für E-Autos/Fahrzeuge einen nachfrageorientierten Ansatz oder einen angebotsorientierten Ansatz im Sinne eines Anreizsetzens, dass sich die Bürger für die Anschaffung eines E-Autos entscheiden?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bis Ende 2016 einen angebotsorietierten Ansatz verfolgt, um ein ausreichendes Angebot für Elektro-Pkw zu schaffen, die in der ersten Markteinführungsphase einen Bedarf zum Laden auf öffentlichem Straßenland erkennen lassen. Parallel hierzu wurden die Voraussetzungen für einen nachfrageorientiertes Angebot geschaffen und seither weiterverfolgt. In der Praxis entscheiden in der Regel die technischen Voraussetzungen, die verkehrlichen Kriterien und Umsetzungskosten über die Wahl der Standorte.
Vergleichende Analysen des Bestands an Elektro-Pkw in Relation zum Ladeinfrastrukturangebot zeigen keinen erkennbaren Zusammenhang. Andere Faktoren beeinflussen die Kaufentscheidung demnach stärker.
Frage 5:
Gibt es Fahrzeuge von Senatsmitgliedern, die elektrisch betrieben werden und
– wenn ja, wie viele und von welchem Hersteller?
– wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Unter den vom Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt betriebenen personengebundenen Fahrzeugen des Abgeordnetenhauses und Senats werden derzeit
für Senatorinnen und Senatoren die folgenden Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb eingesetzt:
 eine Pkw, Modell Daimler MB E 350 e Limousine
 drei Pkw, Modell VW Passat GTE 1.4 TSI
Berlin, den 05.12.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz