Die Interessengemeinschaft #Ostbahn (#IGOB) dringt trotz einer Absage durch den Bund auf den #zweigleisigen Ausbau und die #Elektrifizierung der Strecke RB 26 Richtung Polen. Das Bündnis aus Vereinen, Verbänden, Fahrgastinitiativen und anliegenden Kommunen sieht die Verbindung Berlin – #Küstrin-Kietz als eine der stärksten Linien im deutsch-polnischen Verkehr und hält die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums für falsch.
Der #DBV-Länderverband bedauert, dass der #Bahngipfel nichts #Konkretes an Ergebnissen gebracht hat. Sich auf das zu einigen, was ohnehin unstrittig ist und zu beklagen, dass Planung und Bau Jahrzehnte dauern, ist #enttäuschend. Wir haben uns von dem Gipfel mehr versprochen!
Am 19.6. fand in der Brandenburger Staatskanzlei der 2. Bahngipfel Berlin Brandenburg statt. Die Ergebnisse? Mau. Offenbar hat man sich hauptsächlich über #Infrastruktur unterhalten. Beide Regierungschefs bemängeln, dass Planung und Bau Jahrzehnte dauern und #beschleunigt werden müssen. Eine Forderung ohne viel Neuigkeitswert, weil aktuell das Gesetz dazu in der parlamentarischen Beratung ist und die Länder kaum etwas beschleunigen können.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke und Berlins Regierender Bürgermeister Kai #Wegner drängen auf deutlich schnellere Planungs- und #Genehmigungsverfahren für #Bahnprojekte. Dazu wollen die beiden Länder eine gemeinsame Initiative starten. Das gaben sie heute auf dem 2. gemeinsamen #Bahngipfel in der Potsdamer Staatskanzlei bekannt. Zugleich bekräftigten sie den engen Schulterschluss zum zügigen und nachhaltigen #Ausbau des Schienenverkehrs in der Hauptstadtregion. Dazu wurde heute ein gemeinsames Abschlusskommuniqué verabschiedet, das konkrete einzelne Projekte aufführt, wie die Fortführung des Projektes #i2030, die Stärkung des Wirtschafts- und #Güterverkehrs auf der #Schiene und die Verbindungen nach #Polen insbesondere auch über die #Ostbahn (siehe Anlage).
Der Berliner #Fahrgastverband#IGEB versteht jetzt, warum die Berliner Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD so zügig abgeschlossen werden konnten
Gestern legten die Berliner CDU und SPD ihren #Koalitionsvertrag für 2023 bis 2026 vor. „Wir wollen ein mobiles und nachhaltiges Berlin. Unsere #Mobilitätspolitik setzt auf ein Miteinander und nicht auf ein Gegeneinander. Der Öffentliche #Personennahverkehr ist ein entscheidender Faktor für ein mobiles Berlin.“ So beginnt das Kapitel „#Mobilität und Verkehr“. Als Einleitungstext sind solche wohlklingenden Formulierungen nicht unüblich, aber dieser Stil zieht sich leider bis an das Ende des Kapitels durch.
Es kann nicht sein, dass die Deutsche Bahn internationale Reisende auf der einzigen #deutsch-polnischen #Fernverkehrsstrecke auf die „Autobahn“ verfrachtet. Man kann hier nur von #Baustellenmissmanagement sprechen, weil schließlich die #Oderbrücke der #Ostbahn, die in der Vergangenheit regelmäßig als #Umleitungsstrecke genutzt wurde, nicht rechtzeitig fertig wurde.
Trotzdem wird die derzeit einzig zur Verfügung stehende Trasse zusätzlich gesperrt. Es wird zudem nicht kommuniziert, weshalb die ursprünglich geplanten #Umleitungen der #EC-Züge über #Cottbus nicht stattfinden.
Neue Routen, mehr Verbindungen, kürzere Fahrzeiten. Um das #Schienennetz der Region für die Zukunft fit zu machen, soll in den nächsten zehn Jahren eine zweistellige Milliardensumme investiert werden. Dieses Ziel gaben Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) am Freitag nach dem „#Bahngipfel“ in Potsdam bekannt. Um den wichtigsten Finanzier ins Boot zu holen, soll jetzt eine Task Force mit dem Bund gegründet werden. Bei dem Programm #i2030 geht es nicht nur um Strecken, die für den #Personenverkehr wichtig sind. Auch eine Strecke, die #Polen für militärisch wichtig hält, ist dabei.
Die Deutsche Bahn (DB) macht die #Eisenbahninfrastruktur für ihre Kund:innen weiter fit für die Zukunft. Auch 2022 geht es mit den Arbeiten für ein Neues Netz für Deutschland voran. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stehen zahlreiche Projekte für die #Modernisierung, #Instandhaltung sowie den Neu- und Ausbau des Schienennetzes sowie attraktivere Bahnhöfe auf dem Plan.
Frage 1: Inwieweit wird eine #Elektrifizierung der #Ostbahn bei den derzeit für Sommer und Herbst 2021 geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt? Frage 2: Inwiefern sind die #Brückenbauarbeiten (Höhe, Dimensionierung etc.) darauf abgestimmt? Frage 3: Inwiefern werden bereits die technischen Voraussetzungen für die Elektrifizierung im Rahmen der #Baumaßnahmen geschaffen? Antwort zu 1 bis 3: Die DB AG führt hierzu aus: „Es werden keine Baumaßnahmen insbesondere Brückenbauarbeiten im Sommer und Herbst 2021 im Land Berlin von der DB Netz AG durchgeführt, die Auswirkungen auf eine spätere Elektrifizierung der Ostbahn haben. Allgemein wird eine Elektrifizierung der Ostbahn bei der Planung von Maßnahmen bislang nicht explizit berücksichtigt, da hierzu kein Planungsauftrag und keine #Finanzierungsvereinbarung vorliegen.“ 2 Seitens des Landes Berlin werden unabhängig vom Vorliegen eines konkreten Planungsauftrages durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich in der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der Planung und Abstimmung von anstehenden Baumaßnahmen an der Strecke und tangierenden Anlagen die grundsätzlichen Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke eingebracht, damit der vorgesehene Streckenausbau nicht verbaut wird. Frage 4: Inwiefern profitiert das Vorhaben der Elektrifizierung der RB 26 vom Gesetz zur Investitionsbeschleunigung? Antwort zu 4: Die DB AG führt dazu aus: „Das im Dezember 2020 in Kraft getretene #Investitionsbeschleunigungsgesetz hat das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren u. a. im Schieneninfrastrukturbereich zu beschleunigen. Hierfür wurden mehrere Einzelmaßnahmen insbesondere vom Erfordernis einer Planfeststellung oder Plangenehmigung befreit, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz – AEG). Eine dieser Einzelmaßnahmen stellt die Ausstattung einer Bahnstrecke mit einer Oberleitung dar. Die Regelungen des Landesrechts (z. B. Wasserrecht, Artenschutz) sowie private Belange (Grundstücksinanspruchnahme, Schall und Erschütterungen) sind weiterhin zu beachten. Hieraus resultiert, dass bei einer Infrastrukturmaßnahme, welche mit einer Erhöhung der Streckengeschwindigkeit oder einer Änderung des möglichen Betriebsprogrammes einhergeht, weiterhin von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens auszugehen ist. Folglich ist nach aktuellem Stand nur bei reinen Elektrifizierungsmaßnahmen, die ohne die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit oder die Änderung des möglichen Betriebsprogrammes durchgeführt werden, eine beschleunigte Planung und Genehmigung möglich. Für den konkreten Fall der Elektrifizierung der Ostbahn trifft dies voraussichtlich nicht zu, da wir zur Sicherung einer marktgerechten Infrastruktur die Verbindung der Elektrifizierung mit begleitenden, kapazitätssteigernden Maßnahmen anstreben würden (z. B. eine Geschwindigkeitserhöhung oder Herstellung einer Zweigleisigkeit).“ Frage 5: Seit wann stehen zusätzliche Mittel aus dem GVFG zur Verfügung und ab wann wurden welche Versuche seitens des Senats unternommen, um die Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen der Mittel aus dem GVFG zu finanzieren? Antwort zu 5: Im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stehen seit 2020 zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Bei der Ostbahn handelt es sich um eine internationale Schienenverbindung. Daher ist aus Sicht der Länder Berlin und Brandenburg der vorgesehene Streckenausbau als Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufzunehmen. Die Anmeldung ist durch beide 3 Länder in der Vergangenheit bereits erfolgt. Auch bei der nächsten Fortschreibung des BVWP werden die Länder daher diese Maßnahme einbringen. Berlin, den 01.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche #Bau- und #Sanierungsarbeiten wurden im Zeitraum der letzten 5 Jahre an der #Bahnstrecke der S- und Regionalbahn im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen #Biesdorf und #Birkenstein (#Ostbahn) durchgeführt? Antwort zu 1: Auf dem Abschnitt erfolgten unter anderem Sperrungen der S-Bahn zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des #elektronischen Stellwerks (#ESTW) sowie des neuen Zugbeeinflussungssystems der S-Bahn Berlin (#ZBS) zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg Nord. Bei der #Fernbahn ergaben sich durch den #ESTW-Umbau auch umfangreiche Sperrzeiträume. Die Sperrungen wurden zusätzlich für #Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Gleise, Weichen und Bahnübergänge genutzt. Die Sperrungen fanden hauptsächlich in den Jahren 2019 und 2020 statt. Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt: „S-Bahn 2016 Gleiserneuerung Hoppegarten – Fredersdorf / März, April 2 Weichenerneuerungen in Kaulsdorf / Mai Eisenbahnüberführung Thälmannstraße in Hoppegarten, 2 Laufende Instandhaltungsmaßnahmen Belastungsstopfgang nach der Gleiserneuerung Fredersdorf – Hoppegarten 2017 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße, Hoppegarten, Mitte – Ende Oktober / Wochenende im November Neubau der Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost), Erneuerung, einzelne Wochenenden mit Ersatz zwischen Lichtenberg und Wuhletal Weichenerneuerungen in Mahlsdorf Laufende Instandhaltung mit geringen Einzelsperrzeiten 2018 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße (in Hoppegarten) Ersatzneubau der Straßenüberführung Rhinstraße (Bauherr: Straßenbaulastträger) Beginn der Arbeiten für die Errichtung des elektronischen Stellwerks (ESTW) „S5 Ost, Streckenabschnitt Biesdorfer Kreuz bis Strausberg“ (einschl. neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)), Einzelsperrzeiten in verschiedenen Abschnitten Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten; 2019 ESTW S5 Ost, Streckenausrüstung, Signalfüße, Signale stellen, Kabelarbeiten, Durchörterungen in verschiedene Abschnitte zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg ESTW S7 Ost (Lichtenberg – Biesdorfer Kreuz – Ahrensfelde/Wartenberg), (einschl. neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)) Straßenüberführung Rhinstraße mit kleinen Einzelsperrzeiten Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten. 2020 ESTW S5 Ost, div. kleinere Sperrzeiten: Signale stellen, Kabelarbeiten; Gleiserneuerung Mahlsdorf – Hoppegarten (März/April), Lichtenberg – Wuhletal, Einbau Weichentrapez in Friedrichsfelde Ost, ESTW S7 Ost, Restarbeiten am Gleis, Neubau Straßenüberführung Rhinstraße Gleiserneuerung und Weichenerneuerung zwischen Hoppegarten und Strausberg Fernbahn 2016 Belastungsstopfgang in Kaulsdorf Laufende Instandhaltung Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße 2017 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße Errichtung des neuen Haltepunktes Mahlsdorf 3 2018 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog SBahnbereich ESTW S7 Ost, Zusammenhangsmaßnahmen mit Auswirkung auf den Fernbahnbereich Beginn der Arbeiten zur Errichtung des ESTW Lichtenberg 2019 Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog S-Bahn ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes mit elektronischer Technik; Auswirkungen auf alle Streckenteile ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den FBahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 3 Weichenerneuerungen Laufende Instandhaltung 2020 ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes sowie der Ostbahn im Abschnitt Biesdorfer Kreuz – Strausberg mit elektronischer Technik; Neubau mehrerer Bahnübergänge, Auswirkungen auf alle Streckenteile Kabelquerungen, Tiefbau, Signalfüße stellen, Signale stellen, infrastrukturelle Anpassungen, notwendige Änderungen in der Oberleitung, Logistik ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den F-Bahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 9 Weichenerneuerungen“ Frage 2: Welche Bauarbeiten werden aktuell an dem genannten Streckenabschnitt vorgenommen und welchem Zweck dienen diese? Antwort zu 2: Der S-Bahn- und Regionalverkehr ist auf dem Abschnitt an unterschiedlichen Zeiträumen und Abschnitten in diesem Jahr gesperrt. 18.06. – 21.06.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf 21.08. – 23.08.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Wuhletal 27.08. – 30.08.2021 sowie 03.09. – 06.09.2021, Totalsperrung zwischen Lichtenberg und Wuhletal/Springpfuhl 29./30.10.2021 Biesdorfer Kreuz Nord – Kaulsdorf (Vollsperrung nur bei der Fernbahn) Der Streckenabschnitt wird aufgrund der Brückenarbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der SÜ südl. Blumberger Damm gesperrt. Die DB AG hat folgendes mitgeteilt: „S-Bahn abschnittsweise Inbetriebnahme ESTW S5 Ost im Januar 4 Fernbahn Abschnittweise Inbetriebnahme der elektronischen Stellwerke Lichtenberg, Hoppegarten, Fredersdorf im Februar“ Frage 3: Wie schätzen der Senat und die Deutsche Bahn AG die durch die Bauarbeiten am genannten Streckenabschnitt entstehende Lärmbelastung für die Anwohnerinnen ein? Welche Lärmbelastungen entstehen durch die aktuellen Bauarbeiten konkret? Antwort zu 3: Hinsichtlich der Lärmbelastungen liegen keine konkreten Erkenntnisse der Vor-Ort Situation vor, sodass der Senat nur grundsätzlich darauf hinweist, dass in der Nachtzeit und an Sonnund Feiertagen im Sinne des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ausnahmen gemäß § 10 LImSchG Bln zugelassen werden können. Diese Lärmbelastungen müssen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Dazu werden umfangreiche Nebenbestimmungen in den Ausnahmezulassungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erteilt werden. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung erfolgte hierzu nicht. Frage 4: Welche Beschwerden liegen hierzu dem Senat oder der DB AG vor? Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine aktuellen Beschwerden zum Baulärm vor. Im Jahr 2020 wurde eine Beschwerde über Baulärm durch Gleisbauarbeiten in der Nacht zwischen dem S-Bhf. Wuhletal und Kaulsdorf für den Zeitraum vom 30.04. bis zum 03.05. an den Senat herangetragen. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seitens der DB AG unternommen, um die Lärmbelastung der Anwohnerinnen durch die Bauarbeiten, gerade auch zu Zeiten der Nachtruhe, zu vermeiden? Antwort zu 5: Soweit die Lärmbelastungen trotz Einhaltung des Stands der Technik und weiterer Minderungsmaßnahmen in der Nachtzeit nicht zumutbar sind, wirkt die Immissionsschutzbehörde unter anderem mit der Forderung der Stellung von Schlafersatzraum oder Verschiebung der Arbeiten auf die Tagzeit ein. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. 5 Frage 6: Wann ist der Abschluss der angesprochenen Bauarbeiten geplant? Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren noch am entsprechenden Streckenabschnitt geplant? Antwort zu 6: Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 7: Wie schätzt der Senat den Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der betreffenden Strecke, gerade auch vor dem Hintergrund steigenden Personen- und Güterverkehrs auf der Strecke der Ostbahn, in Zukunft ein? Antwort zu 7: Zur Fragestellungen, wie hoch auf diesem Streckenabschnitt zukünftig der Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen sein könnte, liegen dem Senat keine Schätzungen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Frage 8: Welche Ergebnisse liegen aus der Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für Schienenverbindungen im Bereich des Bezirks Marzahn-Hellersdorf vor? Antwort zu 8: Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt: „Die Machbarkeitsuntersuchung wird derzeit aufgrund der Absenkung der Auslösewerte der freiwilligen Lärmsanierung zum 01.01.2022 auf 54 dB(A) nachts neu berechnet und überarbeitet. Der Schlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung wird voraussichtlich Ende 2021 vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zum Lärmschutz getroffen werden.“ Frage 9: Zu welchem Ergebnis kommt die Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für den betreffenden Streckenabschnitt? Sind daraus folgend bereits Lärmschutzmaßnahmen geplant? Wenn ja, wie fallen diese aus und wann sollen sie umgesetzt werden? Antwort zu 9: Der Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein ist nicht Untersuchungsgegenstand der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin. Siehe zudem die Antwort zu Frage
6 Frage 10: Welche neuen Lärmschutzmaßnahmen würden aus Sicht des Senats bei einem zweigleisigen Ausbau der Ostbahn für den genannten Streckenabschnitt nötig? Wird ein möglicher Ausbau der Strecke bei allen neuen Lärmschutzmaßnahmen bereits eingeplant? Antwort zu 10: Dem Senat liegen keine konkreten Ausbaupläne vor. Sollte es für den genannten Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein zu einem zweigleisigen Ausbau kommen, ist es in der Regel erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge umzusetzen. Da aktuell keine neuen Lärmschutzmaßnahmen auf dem genannten Streckenabschnitt im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin geplant sind, erübrigt sich die Frage, ob ein möglicher Ausbau der Strecke dabei eingeplant wird. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Worauf sind die #Verspätungen auf der Linie #RB26 zurückzuführen?
Antwort zu 1:
Infrastrukturelle Defizite des Netzes behindern einen pünktlichen Betrieb der RegionalbahnLinie (Linie RB) 26 stärker, als dies bei anderen Linien der Fall ist.
Die #Streckeninfrastruktur der #Ostbahn ist fast ausschließlich eingleisig ausgeführt und die
Bahnhöfe, an denen sich Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung begegnen (kreuzen)
können, werden vom #Infrastrukturbetreiber auf weiten Teilen der Strecke, vor allem im Land
Brandenburg, nur in dem absolut notwendigen Umfang vorgehalten. Neben einer insgesamt
geringen Anzahl von #Kreuzungsstellen schränkt deren Ausgestaltung die Leistungsfähigkeit
ein. So können z.B. am Bahnhof #Müncheberg zwar Zugkreuzungen durchgeführt werden.
Sofern dies erfolgt, ist aber für einen der beiden Züge dann kein #Fahrgastwechsel mehr
möglich, da am zweiten Gleis kein Bahnsteig mehr vorhanden ist. Am Bahnhof SeelowGusow sind die Bahnsteige beispielsweise nicht wie üblich nebeneinander, sondern
hintereinander angelegt, so dass ein Zug nach seinem Halt den anderen Zug zunächst
umfahren muss und eine Weiterfahrt beider Züge erst dann möglich ist, wenn der
Fahrgastwechsel bei beiden Zügen abgeschlossen wurde. Durch die vorgegebenen
Kreuzungsstellen und die Eingleisigkeit bestimmt die Infrastruktur auch weitestgehend die
Fahrplankonzeption der Strecke. Einzelne vorhandene zweigleisige Abschnitte sind
überwiegend ungünstig verortet, so dass sie einem heute üblichen Taktverkehr nur sehr
beschränkt dienlich sind.
Naturgemäß führt bei einer eingleisigen Strecke eine Verspätung eines Zuges immer dazu,
dass auch ein Zug der Gegenrichtung verspätet wird, wenn der ursprüngliche Zug die
Kreuzungsstelle nicht rechtzeitig erreicht. Der Zug der Gegenrichtung muss dann auf den
verspäteten Zug warten.
2
Bei der Linie RB 26 kommt erschwerend hinzu, dass die #Wendezeiten an den beiden
Linienenden mit 5 Minuten in Berlin und 5 bis 15 Minuten in #Kostrzyn für eine Fahrtzeit von
ca. 85 Minuten je Richtung sehr knapp bemessen sind, insbesondere, weil die längere
Wendezeit von 15 Minuten in Kostrzyn nur alle zwei Stunden besteht.
Das Problem der kurzen Wendezeit hat sich mit der Inbetriebnahme des
Regionalbahnhaltes in #Berlin-Mahlsdorf und der Verlängerung nach Berlin #Ostkreuz
verschärft, weil sich damit die Fahrzeit verlängert hat und gleichzeitig die Wendezeit
entsprechend kürzer ausfällt.
Durch diese kurzen Wendezeiten ist es auch nur schwer möglich, bei einem
Verspätungsereignis den Fahrplan im Tagesverlauf wieder zu stabilisieren. Zum einen kann
die Verspätung des betroffenen Zuges kaum abgebaut werden, zum anderen überträgt
dieser die Verspätung durch die Zugkreuzungen auf die anderen Züge der Strecke, deren
Verspätung dann ebenfalls nur schwer wieder abgebaut werden kann. Dies führt dazu, dass
Verspätungen mitunter über den gesamten Betriebstag bestehen bleiben und sich teilweise
auch akkumulieren.
Die vorrangige Verspätungsursache ist somit die verkehrsplanerisch als sehr gering
einzuschätzende Wendezeit und der beschränkte Ausbauzustand der Infrastruktur.
Frage 2:
Treten nach wie vor Fahrzeugstörungen und -ausfälle bei den PESA-Triebwagen auf und wie sollen diese
Probleme gelöst werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis des Senates hat sich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Triebwagen des
Herstellers PESA signifikant verbessert. Aufgrund von Schäden, die teils extern bzw. durch
Unfälle verursacht wurden, sind derzeit zwei Triebwagen nicht einsatzbereit. Der Betreiber
hat dazu zwei Ersatzfahrzeuge angemietet, die derzeit die Fahrzeugverfügbarkeit des
Betreibers stabilisieren.
Frage 3:
Wird die Auffassung geteilt, dass nun angekündigte Zuglaufverkürzungen nicht die Ursachen der
Verspätungen angehen, sondern lediglich die Pünktlichkeitsstatistik verbessern sollen?
Antwort zu 3:
Nein, diese Auffassung teilt der Senat nicht. Die Fahrplanänderung wurde von den Ländern
Berlin und Brandenburg gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
umfassend geprüft und aufgrund der erwarteten überwiegend positiven Effekte
anschließend beim Betreiber beauftragt. Ziel ist es, dass alle Fahrzeugumläufe von der
verlängerten Wendezeit in Berlin profitieren und bei einer verspäteten Ankunft pünktlich die
Rückfahrt starten können, aber auch die anderen (entgegenkommenden) Fahrten der Linie
nicht mehr beeinflussen. Zudem entfällt die Vergütung an das EisenbahnVerkehrsunternehmen für den nicht mehr bedienten Abschnitt.
Weiterhin soll damit der aus Sicht des Senates unbefriedigenden Situation begegnet
werden, dass regelmäßig Fahrten mit größerer Verspätung zwischen Ostkreuz und
Lichtenberg ausfallen müssen, weil dies zur rechtzeitigen Wende auf die Folgefahrt
3
erforderlich ist und die Strecke Berlin Ostkreuz – Berlin-Lichtenberg, die ebenfalls von den
Linien RB 12 und RB 25 genutzt wird, den Zügen der Linie RB 26 nicht wahlfrei außerhalb
des eigentlich vorgesehenen Fahrplanfensters zur Verfügung steht. Fahrgäste mussten
daher in der Vergangenheit häufig spontan von Ostkreuz bis Lichtenberg vorfahren, um
ihren Zug noch zu erreichen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Situation der Fahrgäste der RB26 strukturell zu verbessern,
damit diese nicht mehr umsteigen und länger unterwegs sein müssen?
Antwort zu 4:
Der Senat geht davon aus, dass die ergriffene Maßnahme kurzfristig zu einer Verbesserung
der Situation führen wird. Mittelfristig beabsichtig der Senat mit der Neuausschreibung des
Netzes Nordostbrandenburg, in dem auch die Linie RB 26 enthalten ist, zusätzliche
Fahrzeuge von einem künftigen Betreiber einsetzen zu lassen, um zwei Fahrten je Stunde
zwischen Berlin und Müncheberg realisieren zu können. Mit diesem weiteren
Fahrtenangebot können die Wenden auf die Folgefahrten dann so organisiert werden, dass
eine Wendezeit von etwa 25 Minuten entsteht. Diese verlängerten Wendezeiten werden zu
einer erheblichen Stabilisierung beitragen.
Hierfür ist jedoch auch noch die Wiederherstellung einer zweiten Bahnsteigkante in
Müncheberg erforderlich, die nach derzeitiger Einschätzung rechtzeitig zur
Betriebsaufnahme des neu ausgeschriebenen Verkehrsvertrags zur Verfügung stehen wird.
Langfristiges Ziel des Senates ist der zweigleisige Ausbau der Ostbahn, um die
Abhängigkeiten von Zügen in unterschiedlichen Fahrtrichtungen aufzuheben und eine
höhere Anzahl von Zugfahrten zu ermöglichen. Gleichzeitig ist aus Sicht des Senates eine
Elektrifizierung der Strecke wünschenswert, um elektrische Triebwagen mit höherem
Beschleunigungsvermögen einsetzen zu können. Allerdings liegt die Ostbahn als
bundeseigene Eisenbahninfrastruktur in der Verantwortung des Bundes.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich mit der polnischen Wojewodschaft Lubuskie
am 5. August 2019 durch Unterzeichnung eines Memorandums dazu verpflichtet, den
zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Ostbahn auch als wichtige
Entlastungsstrecke der Bahnstrecke Berlin – Warschau – Baltikum voranzubringen. Studien
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Industrie- und
Handelskammer Ostbrandenburg haben den Nachweis gebracht, dass die
Ausbaumaßnahme auch für den zu verlagernden Güterverkehr nach Fertigstellung der Rail
Baltica (voraussichtlich 2027) benötigt wird. Alle drei Partner werden im nächsten Schritt
eine Initiative zur Aufnahme dieser Strecke in das Transeuropäische Netz bei der
anstehenden TEN Revision starten, um auch neue Möglichkeiten einer Finanzierung aus
EU-Programmen (ähnlich wie bei der Finanzierung des zweiten Gleises zwischen Passow
und Stettin) zu schaffen.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz