Regionalverkehr: Ausbau der Ostbahn – wie geht’s weiter?, aus Senat

23.01.2024

Frage 1:
Wie ist der Stand des geplanten #Ausbau der #Ostbahn als #zweigleisige Strecke zwischen Berlin und dem polnischen #Kostrzyn?
Frage 2:
Welche #Taktdichte ist Stand heute für den Ausbau der Ostbahn geplant?
Frage 3:
Liegen bereits Ergebnisse des erarbeiteten Stufenplans für den Ausbau der Ostbahn vor?
Frage 4:
Wann ist mit dem Beginn eines zweigleisigen Ausbaus der Strecke zwischen Berlin und Kostrzyn zu rechnen?
Frage 5:
Bis wann ist mit einer #Elektrifizierung der Strecke zu rechnen?


Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen 1 bis 5 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die #Bahnstrecke Berlin – #Küstrin-Kietz – Grenze DE / PL (Streckennummer #6078, ehemalige „Ostbahn“) ist derzeit nicht elektrifiziert und überwiegend #eingleisig. Die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt 120km/h, es existieren zahlreiche #Bahnübergänge. Aus Sicht der Länder Berlin und Brandenburg ist der derzeitige Zustand der #Infrastruktur nicht ausreichend, um den zukünftigen Anforderungen an die Strecke zur Bewältigung des erwarteten Verkehrsaufkommens gerecht zu werden. Der Senat setzt sich für eine Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau ein und möchte
gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #Planung bis zur #Baureife erreichen. Als Grundlage dafür wurde eine #Studie zum stufenweisen Ausbau durch die #VBB GmbH beauftragt. Das in der Studie unterstellte Angebotskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) baut auf den bereits in Umsetzung befindlichen Planungen auf (2 Zugpaare pro Stunde im
Abschnitt Berlin – Müncheberg ganztägig ab 12/2024, #Stundentakt östlich Müncheberg, ca. 8 Zugpaare täglich durchgebunden bis #Gorzów Wielkopolski). Weitere, optionale Mehrverkehre als Maximalanforderung im SPNV und Schienenpersonenfernverkehr (#SPFV) wurden außerdem für das Zielkonzept unterstellt. Zudem wurden im Zielkonzept auch Trassen für den
#Schienengüterverkehr berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Studie sind auf der Website des VBB unter
https://www.vbb.de/fileadmin/user_upload/VBB/Dokumente/Presse/30-stufenkonzeptinfrastrukturausbau-ostbahn-kurzfassung.pdf abrufbar.
Aufbauend auf Ergebnissen der Studie wurde die DB Netz AG von den Ländern Berlin und
Brandenburg beauftragt, die Grundlagenplanung (Leistungsphasen 0/1) für die erforderlichen
Ausbaumaßnahmen aufzunehmen.
Sowohl ein Beginn der Baumaßnahme als auch ein Abschluss der Elektrifizierung kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht terminiert werden.
Frage 6:
Gibt es konkrete Aussagen zu Finanzierungen durch den Bund und/oder die Europäische Union für die neuen
Streckenpläne?
Antwort zu 6:
Konkrete Aussagen des Bundes zu einer Finanzierung liegen derzeit nicht vor.
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In der am 19.12.2023 erschienen Veröffentlichung des überarbeiteten #TEN-V-Verordnung ist der
deutsche Abschnitt der Ostbahn trotz Bemühungen der Länder Berlin und Brandenburg nicht
enthalten.
Frage 7:
Aufgrund des vorgesehenen zweigleisigen Ausbau vermutlich nicht vor 2030: Ist dem Senat bekannt ob und wenn
ja welche Gegebenheiten vorliegen müsste, damit eine erhöhte Taktdichte bei weiterhin eingleisiger Strecke
ermöglicht wird?
Frage 8:
Welche Ausweichstellen sind dafür derzeit an welchen Stellen vorgesehen?
Antwort zu 7 und 8:
Die Fragen 7und 8 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Aufnahme eines #30-Minuten-Takts im SPNV zwischen Berlin und #Müncheberg ist
voraussichtlich ab Dezember 2024 geplant. Dafür wurde eine zusätzliche #Bahnsteigkante in
Müncheberg errichtet.
In der Studie wurde die Bereitstellung der Infrastruktur für eine grenzüberschreitende
Güterzugtrasse pro Stunde und Richtung im Horizont 2036 untersucht. Dafür wäre ein
zweigleisiger Ausbau #Rehfelde – Müncheberg erforderlich.
Frage 9:
Werden im Hinblick auf die zukünftige Elektrifizierung sowie die Wiederherstellbarkeit des zweiten Gleises
insbesondere gegebenenfalls notwendige Brückenumbauten entlang der Strecke berücksichtigt?
Antwort zu 9:
Ja.
Frage 10:
Wenn ja, welche Brückenabschnitte sind hiervon auf der Strecke zwischen Berlin und der Stadtgrenze in Richtung
Kostrzyn betroffen?
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Antwort zu 10:
Betroffene Brücken befinden sich im Abschnitt Berliner Eisenbahnaußenring bis zur Stadtgrenze
Berlins. Inwieweit konkrete Umbaumaßnahmen erforderlich würden, ergibt sich aus den
Ergebnissen der von den Ländern Berlin und Brandenburg beauftragten Grundlagenplanung
(siehe Antwort zu den Fragen 1-5).


Berlin, den 22.01.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de