Schiffsverkehr: Teltowkanal als Verkehrsader?, aus Senat

Frage 1:
Welche Rolle misst der Senat der Nutzung des #Teltowkanals (einschließlich Stich- und Verbindungskanäle) als Entlastungsmöglichkeit für Probleme der #Verkehrsinfrastruktur bei?
Frage 2:
Welcher #Güterverkehr wird momentan über den Teltowkanal geführt, insbesondere mit Hinblick auf Tonnage, Anzahl und Frequenz der #Schiffe auf der #Wasserstraße?
Frage 5:
Inwieweit können im Rahmen größerer #Bauprojekte emissionsarme #Mobilitätsangebote auf dem #Teltowkanal ermöglicht werden?

„Schiffsverkehr: Teltowkanal als Verkehrsader?, aus Senat“ weiterlesen

Infrastruktur: Baumaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, aus Senat

Frage 1:

Welche #Baumaßnahmen an der #Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, die mit einer #Beeinträchtigung der #Leistungsfähigkeit für mehr als zwei Wochen einhergehen, werden aktuell durch die #Straßenbaulastträger, die #Verkehrsbetriebe, die #Deutsche Bahn und die #Leitungsbetriebe durchgeführt bzw. befinden sich in Planung? (Bitte jeweils einzeln mit Bezirk, Baubeginn, Bauende, Art der Einschränkung und Veranlasser angeben.)

„Infrastruktur: Baumaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, aus Senat“ weiterlesen

U-Bahn: Im Westen was Neues: Warum Berlins U-Bahn-Linie U7 länger werden soll, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/im-westen-was-neues-warum-berlins-u-bahn-linie-u7-laenger-werden-soll-li.205834

Die Strecke von Rathaus #Spandau nach #Heerstraße Nord wäre ein Projekt mit „#Gerechtigkeitseffekt“, so Senatorin Jarasch. Wie sehen die Reaktionen aus?

Berlins -Bahn-Netz soll wachsen. In der Diskussion um den Ausbau des am stärksten genutzten Nahverkehrsmittels ist ein Projekt im Westen der Stadt in den Blickpunkt gerückt. Es geht um die Verlängerung der -Bahn-Linie #U7 vom Rathaus Spandau ins #Neubaugebiet Heerstraße Nord. hatte sich Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) dafür ausgesprochen, dieses Vorhaben in Angriff zu nehmen. In der Tat: Von allen möglichen U-Bahn-Neubaustrecken, die der Senat untersuchen ließ, könnte die #Westerweiterung der U7 die meisten Fahrgäste gewinnen. Die Strecke, mit 31,8 Kilometer ohnehin schon längste die U-Bahn-Linie Berlins, würde um mehr als vier Kilometer wachsen. Nun fordert Spandaus Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU), im westlichsten Berliner Bezirk ein weiteres -Bahn-Projekt ins Auge zu fassen. Kritik kommt dagegen vom Berliner #Fahrgastverband #IGEB.

„U-Bahn: Im Westen was Neues: Warum Berlins U-Bahn-Linie U7 länger werden soll, aus Berliner Zeitung“ weiterlesen

Straßenbahn: Blankenburger Süden in Pankow: Darum kauft Berlin Häuser auf, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article234102143/Blankenburger-Sueden-Darum-kauft-Berlin-jetzt-Haeuser-auf.html

Wo 5000 bis 6000 Wohnungen auf einem früheren Rieselfeld entstehen, da stellt sich die Frage: Wie gelangen die Bewohner aus der Berliner Innenstadt dorthin? Im Fall des Pankower Quartiers #Blankenburger Süden, wo diese Größenordnung in den 2030er-Jahren erreicht sein soll, lautet die Antwort: Mit #Straßenbahnen und #Bussen. Deren #Trassen müssen jetzt geplant werden – und führen teilweise durch besiedeltes Gebiet. Hunderte #Grundstücke mit Einfamilienhäusern, Lauben oder Kleingärten werden für den Bau der #Verkehrsinfrastruktur weichen müssen, wie Ortsvereine immer wieder beklagen.

„Straßenbahn: Blankenburger Süden in Pankow: Darum kauft Berlin Häuser auf, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesen

Mobilität: 75 Visionen für Berlin – Folge 58 „Freiheit hat etwas mit guter Mobilität für alle zu tun“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/75-visionen-fuer-berlin-folge-58-freiheit-hat-etwas-mit-guter-mobilitaet-fuer-alle-zu-tun/27864200.html

In unser Serie „75 Visionen“ schreibt #Bahn-Managerin Sigrid #Nikutta über Lehren aus der Vergangenheit für Berlins #Verkehr von Morgen.

Wenn ich aus meinem Bürofenster nach unten schaue, dann blinkt da Tag wie Nacht der historische #Verkehrsturm am #Potsdamer Platz – Replika und Reminiszenz an die Zeit, als das Zentrum Berlins #verkehrsumtost mit der ersten Ampelanlage Europas ausgestattet wurde. Das war 1925. Und zu diesem Zeitpunkt ging es auch auf dem #Schienennetz rund: Aus neun Länderbahnen war 1922 erstmals eine deutsche Reichsbahn entstanden mit Hauptsitz in Berlin. Zugverbindungen aus Ost und West hatten ihre Schnittstelle in Berlin mit seinen damals sechs Fernbahnhöfen.

„Mobilität: 75 Visionen für Berlin – Folge 58 „Freiheit hat etwas mit guter Mobilität für alle zu tun“, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen

Straßenverkehr: Enorme Kosten kommen auf uns zu Sanierungs-Stau! 27 Berliner Brücken sind marode, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/sanierungs-stau-27-berliner-bruecken-sind-marode

Die #Hauptstadt-Autobahnen kommen in die Jahre. Ob #Alemannenbrücke, #Borussenbrücke, #Cordesstraßenbrücke – dringend sanierungsbedürftig sind schon 27 Autobahnbrücken. Jede zehnte!

„Straßenverkehr: Enorme Kosten kommen auf uns zu Sanierungs-Stau! 27 Berliner Brücken sind marode, aus BZ Berlin“ weiterlesen

Infrastruktur: Luftffahrt, Bahn oder die Straßen Wie robust ist die Verkehrsinfrastruktur bei Naturkatastrophen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/luftffahrt-bahn-oder-die-strassen-wie-robust-ist-dieverkehrsinfrastruktur-bei-naturkatastrophen/27466402.html

#Straßen, #Schienen und #Wasserwege sind bedroht. Wie Forscher die #Gefahren einschätzen, welche Infrastruktur robust ist und woran Prognosen scheitern.

#Resilienz ist ein Begriff, der in der Pandemie Karriere gemacht hat. Die Frage, wie widerstands- und anpassungsfähig unsere Gesundheit in Corona-Zeiten ist, beschäftigt uns bis heute. Nach der jüngsten #Flutkatastrophe wird Resilienz in einem anderen Kontext diskutiert: Wie robust ist die #Verkehrsinfrastruktur, wie gefährdet sind Straßen, Schienen- und Wasserwege oder die #Luftfahrt bei Extremwetter oder Naturkatastrophen?

„Die Resilienz der #Verkehrswege ist schon seit zehn, 20 Jahren ein wichtiges Thema in der Forschung. Der Klimawandel und seine Folgen haben sich aber in den Vordergrund geschoben“, sagt Kay Mitusch, Inhaber des Lehrstuhls für #Netzwerkökonomie am Karlsruher Institut für Technologie (#KIT). Er forscht unter anderem zu den Auswirkungen von extremen Naturereignissen auf Verkehr und Ökonomie. „In Deutschland diskutiert man vor allem die Folgen der Hitze.“

Seit den Überschwemmungen im Westen und Süden Deutschlands weitet sich die Perspektive. Die vielfältigen Folgen des Klimawandels werden sichtbarer und unberechenbarer, die Klimadebatte wird dringlicher geführt – auch in der Politik. Sie war es, die früh die Forschung mit Blick auf die gefährdete Verkehrsinfrastruktur angestoßen hat, sagt Kay Mitusch. „Deshalb ist die Forschung sehr anwendungsorientiert.“

Deutsche Bahn denkt bis 2060
Bei der Planung für den Bau neuer Strecken richte die Deutsche Bahn sich …

allg. + U-Bahn: 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Die Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet
der Senat seine Antwort?
Antwort zu 1:
Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von
2
dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese
Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel
in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von
Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer
#Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den
jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal
beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen
Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019-
2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen
Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl.
Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a.
als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die
Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe
zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Nahverkehrsplans ein.
Frage 2:
Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen?
Antwort zu 2:
Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein
Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan
dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen
wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz
aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen
bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des
sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen
insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der
#Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet
sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des
Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde
bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert.
3
Frage 4:
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV
angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht
wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um
gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen?
Antwort zu 4:
Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die
Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur
Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für
die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die
Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie
N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw.
Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl.
des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße
(Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der
Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108)
inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie
der Roedernstraße.
Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der
topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit
mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere
östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG
aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus
Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht
innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden
ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb
der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt.
Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung
eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll
möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten
Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den
Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a.
die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben
genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und
der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant.
Frage 5:
Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit
Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im
Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen
Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)?
4
Antwort zu 5:
Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im
Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG
über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat
darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als
Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die
Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst.
Reinickendorf
· 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220
zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab
05:30 Uhr bis 23:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30
Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr)
· 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U
Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr)
Treptow-Köpenick
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8-
Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr
bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #163 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #363 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00
Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
5
· 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis
18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum
(neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr)
Marzahn-Hellersdorf
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16
(neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398
(neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab
10:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
Frage 6:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf
Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen.
Frage 7:
Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 7:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen.
Frage 8:
Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und
Außenbezirk)?
Antwort zu 8:
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen.
6
Frage 9:
Wie und warum bewertet der Senat
a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn?
b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel?
c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER?
d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord?
e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel?
Frage 10:
Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren?
Antwort zu 9 und 10:
Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23
ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur
Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen
BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der
Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden
Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen
der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der
Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt
werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der
#Wirtschaftlichkeit.
Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im
Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist.
Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen:
· Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000
Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung:
erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die
Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten
Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere
ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und
der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner
Gebiet wäre nicht zielführend.
· Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu
40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa
die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine
genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten.
· Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich
kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke
Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher
Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die
Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im
Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat
nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden
worden.
· Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000
Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit
(Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des
Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung
7
von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem
Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige
Anbindung der Urban Tech Republic.
Frage 11:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 11:
Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen,
Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die
Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten
historischen Busse.
Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123
U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste
ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist
im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit
gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind.
Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die
Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht
sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben
an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet
werden.
Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020).
Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen.
Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten
Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen
vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen
kompensiert.
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit
das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien
Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst
entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der
ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit
ausgedehnt werden.
Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine
Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und
Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene
nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen
zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines
Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden
ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen
Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung
8
zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach
Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im
Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die
durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche
Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant
(aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 12:
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die
Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern
der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die
Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422.
Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für
den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen
Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten
Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im
Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die
Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung
der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem
ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der
Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in
Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen
Mehraufwand verursacht.
Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den
Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen:
· U-Bf. Oskar-Helene-Heim
· U-Bf. Freie Universität (Thielplatz)
· U-Bf. Podbielskiallee
· U-Bf. Parchimer Allee
· U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz
· U-Bf. Karl-Marx-Straße
· U-Bf. Blissestraße
· U-Bf. Adenauerplatz
· U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz
· U-Bf. Halemweg
· U-Bf. Rüdesheimer Platz
· U-Bf. Kurfürstenstraße
· U-Bf. Viktoria-Luise-Platz
· U-Bf. Zwickauer Damm
· U-Bf. Nauener Platz
9
· U-Bf. Schlossstraße
· U-Bf. Eisenacher Straße
· U-Bf. Spichernstraße (U3)
· U-Bf. Spichernstraße (U9)
· U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant:
Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme
Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
10
Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein
barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller
Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca.
200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor.
Frage 13:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 13:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein
bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen
sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit
2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und
nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen
und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket
kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat
gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige
Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches
gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr
nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich
ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes
auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen
berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und
XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs
entstehen können, abzumildern.
Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige
Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls
attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen.
Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel
für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des
ÖPNV-Systems finanzieren zu können.
Frage 14:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 20. Juli 2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + S-Bahn + BVG: Energiequellen des Berliner ÖPNV, aus Senat

Klicke, um auf S18-25925.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Energiequellen werden für den Betrieb der verschiedenen Verkehrsmittel des Berliner #ÖPNV genutzt
bzw. in welchen Anteilen? Bitte nach Energiequellen und Verkehrsmitteln gesondert aufführen.
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG-Fahrzeuge für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr):
1.) #Diesel = 50,8 %.
2.) #Strom = 31,0 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsmittel liegt ca. bei 82 %
vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der verschiedenen ÖPNV Verkehrsmittel wird zu 100 % #Grünstrom über Herkunftsnachweise verwendet.“
2
Die DB AG teilt zur S-Bahn mit:
„Die S-Bahn Berlin fährt mit 100 %- #Ökostrom. Entsprechend den Anforderungen aus dem
Verkehrsvertrag wird der Ökostrombedarf der Gleichstrom S-Bahn Berlin mit
Stromlieferungen aus dem öffentlichen Netz und Herkunftsnachweisen gedeckt. Die
Herkunftsnachweise (HKN) werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
gelistet und entwertet. Der überwiegende Anteil der entwerteten HKNs stammt aktuell aus
Wasserkraft.“
Die DB AG teilt für DB Regio (elektrisch betriebenes Netz) mit:
„Der Grünstromanteil der sonstigen DB Regionalverkehre, die mit Wechselstrom durch
Berlin fahren, ist nicht separat für den Berliner ÖPNV ausweisbar, sondern richtet sich nach
dem bundesweit gültigen Bahnstrommix der DB Regio AG als Betreiber dieser Verkehre.
Der entsprechende Grünstromanteil kann der unternehmensindividuellen
Stromkennzeichnung der DB Regio AG entnommen werden. Diese Stromkennzeichnung
richtet sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Hiernach beträgt der #Grünstromanteil der
DB Regio AG aktuell 34 % (Angabe basiert auf dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2019).“
Die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bezieht für die elektrisch betriebenen Linien RE2
und RE4 einen Strommix, der zu 44,2 % aus erneuerbaren Energien besteht.
Von den Betreibern DB Regio AG, ODEG und NEB Betriebsgesellschaft mbH können
derzeit folgende Linien nur mit #Dieseltriebwagen angeboten werden:
· RE6 Wittenberge – Neuruppin – Berlin (Prignitz-Express)
· RE66/RB66 Stettin/Szczecin – Angermünde – Berlin
· RB12 Templin – Berlin
· RB25 Werneuchen – Berlin
· RB26 Kostrzyn – Berlin
· RB27 Groß Schönebeck / Schmachtenhagen – Berlin
· RB33 Jüterbog – Berlin
· RB54 Rheinsberg (Mark) – Berlin
· Kulturzug Berlin – Breslau/Wrocław
In Berlin verkehren Regionalzüge nur mit Dieseltriebwagen, wenn dies zwingend
erforderlich ist, weil, ggf. auch im weiteren Streckenverlauf außerhalb Berlins, keine
Oberleitung für einen elektrischen Betrieb zur Verfügung steht. Das Land Berlin setzt sich
jedoch dafür ein, dass die betreffenden Bahnstrecken #elektrifiziert werden, oder, wo dies
nicht umsetzbar ist, künftig alternative Antriebskonzepte (z.B. elektrische Triebwagen mit
#Batteriespeicher) zum Einsatz kommen, sofern dies betrieblich möglich ist.
Frage 2:
Welche Energiequellen werden für den Betrieb der Verkehrsinfrastrukturen des Berliner ÖPNV genutzt bzw.
in welchen Anteilen?
3
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG #Verkehrsinfrastruktur:
1.) #Fernwärme =7,6 %.
2.) #Heizöl = 0,8 %.
3.) #Strom = 7,9 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsinfrastruktur liegt ca. bei
16 % vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der
Verkehrsinfrastruktur kann die BVG keine weiteren Angaben übermitteln.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Begriff der „Verkehrsinfrastruktur“ in Begrenzung zum Berliner ÖPNV ist an dieser
Stelle zu allgemein (bzw. komplex) gehalten, weshalb uns eine Beantwortung hier nicht
möglich ist.“
Frage 3:
Gibt es Zielsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien im Berliner ÖPNV? Falls ja, welche?
Antwort zu 3:
Im Nahverkehrsplan 2019-2023 werden in Kapitel III.6.2 die Umweltstandards für den Bus und Schienenverkehr sowie den Betrieb der ÖPNV-Infrastruktur in Bezug auf den
Energieverbrauch bzw. die Energienutzung sowie in Kapitel III.7 die Umstellung des
Busverkehrs auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien dargestellt.
Für die Linien RB12, RB 25 und RB54, die derzeit noch mit Dieseltriebwagen betrieben
werden, ist im Rahmen der laufenden Neuausschreibung eine Umstellung auf elektrische
Triebwagen mit Batteriespeicher zu Dezember 2024 geplant.

Berlin, den 28.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Verkehr Neue S-Bahnlinie und Tram-Verlängerung für den Berliner Norden, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1808755/

Pendler können ein Lied davon singen: Schon seit Jahren sind die S-Bahnzüge der Linien #S2, #S8 und #S85 im Früh- und Feierabendverkehr regelmäßig überfüllt. Alleine den S-Bahnhof #Pankow passierten vor der Corona-Pandemie täglich etwa 60.000 Fahrgäste. Und die Nutzer werden laut Prognosen auf der gesamten Stettiner Bahn bis #Bernau in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen. Pankow gilt als der am stärksten wachsende Bezirke Berlins. Unter anderem soll das Stadtquartier Blankenburger Süden mit rund 6000 neuen Wohnungen entstehen.
Alle zehn Minuten nach Bernau
Um die Straßen zu entlasten plant der Senat unter anderem eine neue S-Bahn-Linie zwischen Buch über Pankow und Ostkreuz nach Köpenick. Die neue #S6 ist Teil eines ganzen Straußes an Maßnahmen, die im kommenden Jahrzehnt verwirklicht werden sollen. So soll unter anderem die S2 nach Bernau künftig im Zehn-Minuten-Takt fahren.

Eigentlich sollten die Pläne schon im April im Rahmen einer #Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt werden. Sie fiel aufgrund der Corona-Pandemie aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, heißt es aus der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Dort hat man die Informationen nun online veröffentlicht. „Wir stellen den aktuellen Planungs- und Wissensstand in aller Ausführlichkeit im Netz zur Verfügung und bieten so einen transparenten Einblick in unsere Arbeit“, erklärt Ingmar #Streese, Staatssekretär für Verkehr. Mit dem Angebot wolle man offene Fragen beantworten und den Diskurs über den bedarfsgerechten Ausbau der #Verkehrsinfrastruktur mit der Stadtgesellschaft …