U-Bahn: Droht der Totalschaden? Wie groß sind die Schäden am und um den U-Bahnhof Alexanderplatz wirklich?, aus Senat

06.07.2023

Frage 1:

Wann wurden zum ersten Mal #Schäden durch #Wasser im baulichen Bereich der #U5 am -Bahnhof #Alexanderplatz festgestellt?

Frage 3:

Wann wurde der Schaden bestätigt und um welche Art von Schäden handelt es sich?

Antwort zu 1 und 3:

Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der BVG wurden die ersten Wassereinträge im Herbst 2022 festgestellt.

Frage 2:

Welche Erkenntnisse gibt es zur der Ursache dieser Schäden? Um was für eine Art von Wasserschäden handelt es sich (z.B. Oberflächenwasser, Regenwasser, Grundwasser)?

Antwort zu 2:

Nach Auskunft der BVG ist die #Ursachenklärung noch nicht abgeschlossen. Die Wassereinträge befinden sich im Bereich des Grundwassers mit geringem Druck.

Frage 4:

Welche Konsequenzen folgen für die #Wiederaufnahme des U-Bahnbetriebs der #U2, durch die neu entdeckten Schäden am U-Bahnhof Alexanderplatz?

Antwort zu 4:

Derzeitig bestehen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

Frage 5:

Wann ist nach aktueller Prognose die Wiederaufnahme des U-Bahnbetriebs der U2 geplant?

Antwort zu 5:

Die BVG plant aktuell eine #Inbetriebnahme nach den Sommerferien.

Frage 6:

Welche Risiken  und  Unwägbarkeiten bestehen  derzeit,  die  eine  Verzögerung  der Wiederaufnahme des U- Bahnbetriebs der U2 verursachen könnten?

Frage 7:

Wie hoch wird deren Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt?

Antwort zu 6 und 7:

Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach derzeitigen Erkenntnissen haben sich die Risiken und Unwägbarkeiten nicht verändert.

Frage 8:

Welche Arbeitsschritte müssen bis zur Fertigstellung der #Sanierungsarbeiten noch ausgeführt werden und wer ist dafür zuständig? (Bitte Übersicht erstellen mit vollständigem Zeit-, Kosten- und Maßnahmenplan, Zuständigkeiten für Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Bearbeitungsstand.)

Frage 16:

Welche #Schäden wurden seit Baubeginn des Covivio-Hochhauses an der U-Bahn-Infrastruktur am Bahnhof Alexanderplatz festgestellt und welche Maßnahmen müssen für deren #Sanierung ergriffen werden bzw. wurden bereits ergriffen? Mit welchen Kosten rechnet der Senat? (Bitte nach Schadensfall/ Maßnahme auflisten)

Antwort zu 8 und 16:

Nach Auskunft der BVG umfassten die bisherigen Arbeiten die Sicherung des Tunnels der U2 (Boden und Standsicherheit). Nun wurden Sicherheitsnachweise im Tunnel erstellt, die derzeit bei einem Prüfingenieur liegen und nach erfolgter Prüfung an die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) weitergegeben werden, danach werden die Gleise neu verlegt.

Parallel läuft derzeit ein selbstständiges Beweisverfahren zur Klärung der Schadenssituation, Ursachenklärung und Feststellung der Verantwortlichkeiten und etwaiger Pflichtverletzungen.

Frage 9:

Für wie wahrscheinlich hält der Senat einen Teilabriss, Totalabriss und Neubau des U-Bahnhofs am Alexanderplatz?

Antwort zu 9:

Der Senat hat dazu keine Erkenntnisse.

Frage 10:

Welche Schäden sind durch das durchsickernde Wasser in der U5 aufgetreten und welche Maßnahmen müssen für deren Sanierung ergriffen werden? Mit welchen Kosten rechnet der Senat? (Bitte nach Schadensfall/ Maßnahme auflisten)

Frage 11:

Wie bewertet der Senat die Verantwortlichkeit für die neu aufgetretenen Schäden? Wer übernimmt die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und sind diese durch getroffene vertragliche Vereinbarungen mit dem nachbarschaftlichen Bauprojekten abgedeckt? (Bitte nach Schadensfall sowie nach zugrunde liegender Baumaßnahme  auflisten.)

Antwort zu 10 und 11:

Es wird auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 verwiesen. Im Übrigen können Maßnahmen und Kosten erst nach einer Ursachenermittlung benannt werden.

Frage 12:

Welche #Konsequenzen hat das #durchsickernde #Grundwasser am Bahnsteig der U5 am Alexanderplatz für die Aufrechterhaltung des Betriebs der U5?

Antwort zu 12:

Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Anlass für die Annahme von Auswirkungen.

Frage 13:

Bis wann werden die vorhandenen Schäden, allen voran der sichtbare Eintritt von Wasser auf dem Bahnsteig der U5, behoben sein?

Antwort zu 13:

Nach Auskunft der BVG gibt es derzeit keinen sichtbaren Eintritt von Wasser, alle Bereiche sind abgetrocknet. Der Wassereintritt soll mit Sanierung des Tunnels der U2 behoben werden.

Frage 14:

Inwieweit kann der Senat  ausschließen, dass es –  wie bereits bei  der U2  –  zu Sperrungen oder sonstigen Behinderungen des U5-Betriebs mit entsprechenden Einschränkungen für die Fahrgäste kommt?

Antwort zu 14:

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist von keinen fahrgastrelevanten Einschränkungen auszugehen.

Frage 15:

Inwieweit kann der Senat ausschließen, dass die Schäden und eine mögliche Beeinträchtigung des Betriebs der U5 im Bereich Alexanderplatz durch das Bauvorhaben von Covivio zustande kommen?

Antwort zu 15:

Der    Senat    hat    dazu    keine    eigenen    Erkenntnisse      und          verweist         auf       das   anhängige #Beweissicherungsverfahren.

Frage 17:

Wer   trägt   die   Verantwortung   für   die   aufgetretenen   Schäden?  Wer   übernimmt   die   Kosten   für   die #Sanierungsmaßnahmen? (Bitte nach Schadensfall auflisten)

Antwort zu 17:

Die Ursachenermittlung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 18:

Welche Untersuchungen des Baugrundes wurden bei Covivio vorgenommen und welche Hinweise und Bedenken wurden in diesem Zusammenhang geäußert und wie wurden diese abgewogen? Und von wem?

Antwort zu 18:

Untersuchungen  des  Baugrundes  haben  im  Rahmen  des  Baugenehmigungsverfahrens  zu erfolgen. Der Bezirk Mitte hat hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht.

Frage 19:

Wie  bewertet  der  Senat  insgesamt  die  Qualität  des Baugrundes in  der  historischen  Mitte  Berlins für  die Bautätigkeiten?

Antwort zu 19:

Der Berliner Baugrund in der Mitte von Berlin unterscheidet sich nicht wesentlich vom übrigen Baugrund in Berlin.

Frage 20:

Wie bewertet der Senat, in Anbetracht der gravierenden Schäden, den Weiterbau des Covivio-Hochhauses am Alexanderplatz?

Antwort zu 20:

Das Bauvorhaben der Covivio wurde auf Grundlage des seit dem Jahre 2000 rechtsgültigen Bebauungsplans I-B4a genehmigt, welcher nach wie vor die städtebaulichen Ziele Berlins für wesentliche Bereiche am und um den Alexanderplatz widerspiegelt. Zudem hat Berlin die Covivio 2019 in einem städtebaulichen Vertrag zur Errichtung des Bauvorhabens verpflichtet. Der Senat geht deshalb derzeit davon aus, dass der Weiterbau erfolgt, sobald die Stabilisierung der U-Bahnanlagen abgeschlossen ist und im Übrigen die erteilten Auflagen erfüllt sind.

Frage 21:

Für welche laufenden oder geplanten Bauvorhaben am Alexanderplatz sind mit der BVG #nachbarschaftliche Vereinbarungen  abgeschlossen?

Antwort zu 21:

Nach Auskunft der BVG wurde mit #HINES eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, die durch weitere Nachbarschaftsvereinbarungen je nach #Baurechtentwicklung zu ergänzen und konkretisieren sind.

Frage 22:

Für welche Bauvorhaben sind nachbarschaftliche Vereinbarungen in Vorbereitung, in Verhandlung oder geplant?

Antwort zu 22:

Die BVG antwortet dazu, dass gegenwärtig eine Nachbarschaftsvereinbarung zum Bauvorhaben der #Signa am #Hermannplatz verhandelt wird.

Frage 23:

Welche rechtlichen Hürden müssen erfüllt sein, um eine Rücknahme der Baugenehmigung für das Covivio Hochhaus zu ermöglichen?

Antwort zu 23:

Das Bezirksamt Mitte von Berlin antwortet dazu, dass die Rücknahme von Verwaltungsakten im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt ist, für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte bestehen enge Grenzen, es können Schadensersatzansprüche entstehen.

Der Senat ergänzt dazu:

Die Rücknahme einer #Baugenehmigung richtet sich nach § 48 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Frage 24:

Welchen Einfluss haben die aufgetretenen Schäden am U-Bahnhof Alexanderplatz auf die Erteilung von weiteren Baugenehmigungen im Umkreis?

Antwort zu 24:

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für #Sonderbauten, die Vorhaben in der Nähe von -Bahntunneln betreffen, wird zur Prüfung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs die SenMVKU beteiligt, die eine Stellungnahme abgibt. Im Rahmen der Stellungnahme kann die SenMVKU Nebenbestimmungen (also z. B. Auflagen) vorsehen, die dann verbindlicher Teil der Baugenehmigung werden und vom Bauherrn zwingend zu beachten sind.

Im Übrigen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Felix Reifschneider (FDP) vom 13. Januar 2023 (19/ 14558) verwiesen.

Frage 25:

Welche Änderungen plant der Senat um nachbarschaftliche Vereinbarungen oder ähnliche vertragliche Konstrukte um öffentliche Verkehrsinfrastruktur vor Bautätigkeiten zu schützen?

Antwort zu 25:

Der Abschluss nachbarschaftlicher Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher #Verkehrsinfrastruktur ist bereits jetzt – ohne formales #Änderungserfordernis – möglich und wird im Rahmen von Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Problematik auch angestrebt. Alternativ bzw. ergänzend kommen regelmäßig auch Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher Verkehrsinfrastruktur in städtebaulichen Verträgen zur Anwendung. In den Fällen, in  denen bereits verbindliches Planungsrecht (wie bei dem Bauvorhaben Covivio) oder eine Baugenehmigung vorliegt, kann der Abschluss einer nachbarschaftlichen Vereinbarung nicht zu einer zwingenden Genehmigungsvoraussetzung gemacht werden.

Frage 26:

Wann plant der Senat die Bauordnung entsprechend so anzupassen, dass nachbarschaftliche Vereinbarungen für Bauvorhaben von Bahnhöfen – insbesondere von U-Bahnhöfen und Tunneln, zur Pflicht werden?

Antwort zu 26:

Die #Bauordnung wird derzeit geändert. Zum Entwurf können noch keine Aussagen getroffen werden.

Frage 27:

Inwiefern wird das „ Hines“ -Hochhausprojekt sowie der zugehörige Bebauungsplan I-B4a-3 zunächst angehalten, bis die Gründe für die Schäden am U-Bahnhof Alexanderplatz aufgeklärt sind?

Frage 28:

Inwieweit wird das Vorhaben des „ Hines“ -Hochhaus hinsichtlich der Höhenentwicklung geprüft und wie ist der derzeitige Stand der geplanten Gebäudehöhe derzeit?

Antwort zu 27 und 28:

Es wird  auf  die  Antwort  zur  Schriftlichen  Anfrage  der  Abgeordneten  Julian  Schwarze  und Alexander Kaas Elias (GRÜNE) vom 12. Januar 2023 (19/ 14566) verwiesen.

Berlin, den 02.07.2023

In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de