Wann wird die #Baumaßnahme der BVG auf der #U6-Strecke zwischen #Alt-Tegel und #Kurt-Schumacher-Platz abgeschlossen sein?
Frage 2:
Stimmen Berichte, dass der BVG schon zum Ende des Jahres 2025 intern bekannt war, dass die Bauarbeiten nicht im Jahr 2026 beendet werden? Wenn ja, warum wurde gegenüber der Presse noch immer Ende 2026 als Datum kommuniziert?
In der Silvesternacht 2025/ 2026 kam es am #S-Bahnhof #Wedding zu einem Brand am Bahnsteig. Infolgedessen wurde der Bahnverkehr am Bahnhof eingestellt und bisher nicht wieder aufgenommen. Einer aktuellen Meldung der S-Bahn (Stand: 15.01.2026) zufolge, wird der #Zugverkehr nach provisorischen Arbeiten frühestens Anfang Februar 2026 wieder aufgenommen.
Frage 1:
Wie stellt sich der Zeit- und #Maßnahmenplan zur #Wiederaufnahme des regulären Zugverkehrs sowie des Ein-, Aus- und Umstiegs für Fahrgäste am S-Bahnhof Wedding dar?
Antwort zu 1:
Nach Aussage der DB AG konnten am 02.01.2026 beschädigte Bauteile entfernt bzw. abgesichert werden, so dass anschließend der #S-Bahn-Betrieb zwischen den Stationen #Gesundbrunnen und #Westhafen wieder aufgenommen werden konnte.
Für die #Wiedereinrichtung des Halts und einen sicheren #Reisendenbetrieb sind gemäß Einschätzung der DB AG provisorische Beleuchtungsanlagen sowie der weitere Abbau und die Sicherung beschädigter Bauteile und zudem die Reinigung kontaminierter Flächen erforderlich. Das Ziel ist die Wiedereinrichtung des Halts am S-Bahnhof Wedding vsl. in der 6. KW. Die Einhaltung des Termins hängt jedoch von der Witterungslage ab.
Welche Erkenntnisse haben sich für die S-Bahn aus den Stürmen vom 23.06.2025 und 26.06.2025 für die #Notfallversorgung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste ergeben?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„ Solche absoluten #Ausnahmesituationen binden alle verfügbaren Kapazitäten, sowohl bei der #S-Bahn Berlin selbst als auch bei den #Rettungskräften. Es waren Tausende von Fahrgästen von den unmittelbaren Folgen der beiden Unwetter betroffen. Priorität hatte an beiden Tagen die #Evakuierung von liegengebliebenen Fahrgästen auf #freier Strecke. Hier wird selbstverständlich ein besonderer Fokus auf die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste gelegt. Von den 168 S- Bahnhöfen sind inzwischen alle bis auf fünf barrierefrei ausgebaut. Sollten einzelne wenige mobilitätseingeschränkte Menschen an einer der fünf Stationen gestrandet sein, war die Wartezeit bis zum Eintreffen der Hilfe möglicherweise verlängert.“
Fast vier Jahre nach dem symbolischen ersten Spatenstich haben in dieser Woche die Umbauarbeiten am Bahnhof Wilhelmsruh für die #Reaktivierung der #Stammstrecke der Heidekrautbahn begonnen.
Der Knoten im #Tarifstreit zwischen Lokführern und #Deutscher Bahn hat sich gelockert: Beide Seiten sprechen wieder miteinander – mit positiven Folgen für die Passagiere. Die Züge #rollen#früher als geplant wieder an, die #S-Bahn erst mal im #20-Minuten-Takt.
Wann wurde der Schaden bestätigt und um welche Art von Schäden handelt es sich?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der BVG wurden die ersten Wassereinträge im Herbst 2022 festgestellt.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Seit dem 7. Oktober 2022 ist im Bereich #Alexanderplatz ein Gleis im #U-Bahn-Tunnel als #Vorsichtsmaßnahme#gesperrt, weil es zu #Gleisverschiebungen und #Rissen im #Tunnelbauwerk der #U2 gekommen sein soll. Frage 1: Wann wird der #reguläre#Betrieb der U-Bahn-Linie in dem betroffenen Bereich wieder aufgenommen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Ein Termin für die #Wiederaufnahme kann noch nicht genannt werden. Dieser ist abhängig von noch durch den Bauherrn durchzuführenden #Sicherungsmaßnahmen in Baugrube, Erdreich und Tunnel. Erst wenn alle Voraussetzungen für einen sicheren #U-Bahnbetrieb vorliegen, wird dieser wieder aufgenommen. Hierüber entscheiden die #Fachexperten der BVG, ein unabhängiger #Prüfingenieur sowie die Technische #Aufsichtsbehörde des Landes Berlin für den Bahnbetrieb.“
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sehen sich gezwungen, den #Pendelbetrieb auf der #U-Bahnlinie 2 am Alexanderplatz zunächst auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Grund sollen die #Absenkungen der #Tunnelröhren durch die #Hochhausbaustelle des französischen Investors #Covivio direkt neben dem U-Bahnhof sein.
Wie bewertet der Senat die Arbeit des #BVG-Schülerbegleiterprojekts? Welche Bedeutung misst er dem Projekt bei? Zu 1.: Im Rahmen des BVG-Schülerbegleiterprojekts übernehmen Schülerinnen und Schüler die Aufgabe, auf ihrem Schulweg in den Bussen der BVG in Konfliktsituationen deeskalierend tätig zu werden. Das Projekt wurde mit wenigen ausgewählten Schulen im Nordwesten Berlins durchgeführt. Die Aktivitäten im Rahmen des Projektes ruhen seit dem Auslaufen des Vertrages mit einem #Projektpartner im Jahr 2019. Der Senat war über das Projekt informiert, er war jedoch nicht #Kooperationspartner. Der Senat hat das Projekt befürwortet. Eine #Wiederaufnahme von Aktivitäten im Rahmen des Projekts käme aus Sicht des Senats dann in Betracht, wenn der Bedarf für ein derartiges Projekt in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der #Verkehrserziehung und den ohnehin bestehenden Möglichkeiten zur Deeskalation von Konfliktsituationen unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern seitens der BVG als erforderlich angesehen wird.
Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für das #Schülerbegleiterprojekt in 2019 und 2020? Wer übernimmt die Personal- und Ausstattungskosten (Senat oder BVG)? 2 Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass die jährlichen Personalkosten für das Jahr 2019 ca. 130.000 € betrugen. Ausbildung und Sachkosten beliefen sich auf ca. 8.000 €. Alle Aufwendungen gingen zu Lasten der BVG. 2020 sind keine Kosten entstanden.
Was ergab die in AGH-Drs. 18/17553 vom Senat angekündigt Prüfung einer neuen Konzeption des Schülerbegleiterprojekts? Wer hat diese Prüfung durchgeführt? Zu 3.: Die BVG hatte in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17553 darauf verwiesen, dass das Projekt auf den nordwestlichen Teil Berlins zentriert ist und nur einen marginalen Bruchteil der Berliner Schülerinnen und Schüler erreicht. Eine Fortführung in der zu der damaligen Zeit bestehenden Form, wurde daher von der BVG nicht befürwortet. Angesichts der pandemiebedingten Rückgänge des Schülerverkehrs wurde eine Entscheidung der BVG über eine Fortsetzung des BVGSchülerbegleiterprojekts ausgesetzt.
Wie reagiert der Senat darauf, dass die BVG das erfolgreiche Schülerbegleiter-Projekt beendet, obwohl der Senat die Arbeit im Jahr 2015 ausdrücklich „begrüßt“ (Drs. 17/15252) und im Jahr 2019 wieder als „positiv“ bewertet (Drs. 18/17553) hat? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1.
Wieso wurde unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung des BVG-Schülerbegleiterprojekts (siehe Drs. 17/15252: weniger Vandalismus, positive Rückmeldung des Fahrpersonals, Reduzierung von Störpotenzialen, weniger Verspätungen durch blockierte Türen, Senkung der Geräuschkulisse, Verbesserungen beim Ein- und Aussteigen, Aufklärung, Deeskalation) und der bisher in Reinickendorf, Spandau und Wedding stattfindenden Kooperation mit zwölf Schulen keine Ausweitung auf andere Bezirke vorgenommen, sondern das Projekt gestrichen? Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass die im Januar 2015 in der Drs. 17/15252 benannten Effekte auf den heutigen Stand – fünf Jahre später – nicht übertragen werden können. Ein Großteil der Fahrgäste, so auch Kinder und Jugendliche, verfügen über ein Mobiltelefon mit Foto- und Videofunktion. Diese Entwicklung hat auch einen wesentlichen Einfluss auf die Interaktion der Fahrgäste der BVG genommen. Des Weiteren kann durch neue technische Einrichtungen in den Fahrzeugen und veränderte Sicherheitskonzepte anders als früher eskalierend eingewirkt werden.
Haben die Vorstandsvorsitzende und der Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe sowie die Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin Kenntnis von der Beendigung des Schülerbegleiterprojekts und haben die genannten Gremien und Personen diesem Vorhaben zugestimmt? Zu 6.: Das Projekt ist eine in unternehmerischer Eigenverantwortung der BVG initiierte Maßnahme. Die damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen oblagen und obliegen der BVG und fallen hierbei in den Verantwortungsbereich des Vorstands. Eine Entscheidung über eine Fortsetzung des BVG-Schülerbegleiterprojekts erfolgte bisher nicht. Bei dem vorliegenden Sachverhalt handelt es sich nicht um ein Thema, welches dem gesetzlich geregelten Aufgabenbereich des Aufsichtsrates der BVG zuzuordnen ist, Eine Behandlung des Sachverhaltes im Aufsichtsrat der BVG ist daher nicht vorgesehen.
Wurden die zwölf am Projekt beteiligten Schulen hinsichtlich der Beendigung des Schülerbegleiterprojekts informiert? Wie haben die Schulen und die betroffenen Kinder darauf reagiert? 3 Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass alle beteiligten Schulen über den aktuellen Sachstand informiert wurden.
Wie reagiert der Senat auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung in Reinickendorf (CDU/SPD/Grüne/Linke/FDP/AfD), der fordert, dass das von der Einstellung bedrohte Projekt der „#BVG-Schülerbegleiter“ weitergeführt wird? Zu 8.: Siehe Antwort auf Frage 1.
Ist der Senat ernsthaft der Meinung, dass eine pädagogische Betreuung und Ausbildung von Kindern zu Zivilcourage und Engagement „durch neue technische Einrichtungen im Bus“ (BVV-Rdf-Drs. 1742/XX-01) ersetzt werden können? Zu 9.: Der Senat folgt der hier aufgestellten Hypothese nicht. Die BVG teilt an der zitierten Stelle mit, dass durch neue technische Einrichtungen präventiver oder schneller auf eskalierende Situationen eingewirkt werden kann. Die Projektziele, die sich auf die Schülerbegleiter selbst bezogen, beispielsweise Zivilcourage zu zeigen und gewaltfrei zu kommunizieren, können durch technische Einrichtungen selbstverständlich nicht erreicht werden.
Wird der Senat eine Wiederaufnahme des Schülerbegleiterprojekts in Abstimmung mit und unter Beteiligung von Bezirksämtern, Schulen und Polizei initiieren? Wenn nein: Wer soll sonst die Wiederaufnahme initiieren? Zu 10.: Das Schülerbegleiterprojekt ist ein Projekt der BVG. Die Entscheidung über eine Wiederaufnahme – ggf. mit geänderter Konzeption – oder Beendigung des Projektes obliegt daher der BVG.
Steht der Senat hinter der Aussage der BVG auf ihrer Webseite (https://unternehmen.bvg.de/weiterbildung-schulung), dass die „Verkehrserziehung als fester Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung in Berlin etabliert“ ist? Zu 11.: Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist als übergreifende Bildungsund Erziehungsaufgabe im Schulgesetz verankert. Die Ergänzung des Rahmenlehrplans mit dem Ende 2020 veröffentlichten Orientierungs- und Handlungsrahmen zu diesem übergreifenden Thema verdeutlichen ihre Etablierung im Unterricht der Berliner Schulen. In der Handreichung für die Bildungsregion Berlin Brandenburg und auf der Informations- und Kommunikationsplattform zum Verkehrssicherheitsprogramm Berlin „www.berlin-sicher-mobil.de“ wird über die vielfältigen Angebote der verschiedenen Akteure auf diesem Gebiet informiert. Dazu zählen auch die Praxistage der BVG, die die Kompetenz vermitteln, den ÖPNV selbstständig und sicher zu nutzen und umweltbewusst unterwegs zu sein.
Wie ist es um die Zukunft der #BVG-Verkehrserziehung bestellt, die mit kindgerechten, praxisorientierten Schulungen direkt an den Verkehrsmitteln Bus und Bahn 5- bis 10-jährige Kinder der Berliner Schulen an die eigenständige Benutzung des ÖPNV heranführt?
Werden in Zukunft weiterhin Praxistage (Bus, U-Bahn, Tram) und Aktionswochen sowie Veranstaltungstage der BVG-Verkehrserziehung durchgeführt? Zu 12. und 14.: Die BVG teilt mit, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit keine Praxistage auf Bus und Bahn stattfinden. Die Zukunft der BVG-Verkehrserziehung ist nicht in Frage gestellt. Aktionswochen und Veranstaltungen, an denen die BVG-Verkehrserziehung bisher teilnahm, sind nicht von der BVG organisiert 4 worden. Werden diese nach der Coronavirus-Pandemie wieder angeboten, würde die BVG-Verkehrserziehung diese unterstützen.
Wird der Senat, der die Verkehrserziehung „begrüßt und anerkennt“, dafür Sorge tragen, dass die Verkehrserziehung nicht das gleiche Schicksal erleidet, wie das BVG-Schülerbegleiterprojekt? Zu 13.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass die Durchführung der Praxistage der BVG und das Projekt „Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs“ über die pandemiebedingten Einschränkungen hinaus gefährdet wäre.
Wie steht der Senat dazu, dass gerade mit Blick auf die enorme Belastung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie ein landeseigenes Unternehmen Angebote für eben jene Gruppe streicht, obwohl sie sich über Jahre bewährt haben? Zu 15.: Der Senat setzt sich dafür ein, dass die vielfältigen Angebote zur Mobilitätsbildung, die vielfach von Partnerinnen und Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit unterstützt werden, nach den pandemiebedingten Unterbrechungen wieder aufgenommen werden. Das Interesse der Schulen und das Engagement der Partnerinnen und Partner belegen ihre Notwendigkeit. Berlin, den 30.03.2021 In Vertretung Barbro D r e h e r ………………………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe