Radverkehr: Radschnellweg durch den Grunewald – Das sind die Pläne, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235695535/Das-sind-die-Plaene-fuer-den-Radschnellweg-durch-den-Grunewald.html

Die Strecke zwischen dem -Bahnhof #Wannsee und der Station #Messe Süd ist schon heute bei #Radfahrern beliebt; mehr als 2000 sind dem landeseigenen Unternehmen #Infravelo zufolge dort täglich unterwegs. Künftig sollen 143.000 weitere Radfahrende pro Jahr hinzukommen, motiviert durch einen #Radschnellweg, der die beiden Bahnhöfe verbinden soll. Ein weiterer Abzweig ist zum S-Bahnhof #Halensee geplant. Am Mittwoch hat die Infravelo den aktuellen #Planungsstand für das rund 17,6 Millionen Euro teure Vorhaben vorgestellt.

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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow schnell planen und fertigstellen, aus Senat

Frage 1:
Welche planungsrechtlichen Vorbereitungen hat das Land Berlin getroffen, um an der Realisierung der
#Ortsumfahrung #Malchow zu arbeiten?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) 2015
angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein #Planungsstand aus 2013 und eine
#Verkehrsprognose für den Prognosehorizont 2025. Im Ergebnis wurde diese
#Straßenbaumaßnahme in den BWVP 2030 (bis 2017 als BVWP 2015 betitelt) als neues
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf mit aufgenommen.

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Bahnhöfe: Bahnhof Köpenick: Bahn plant Genehmigung bis Dezember, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/treptow-koepenick/article232051963/Bahnhof-Koepenick-Bahn-plant-Genehmigung-bis-Dezember.html

Die Planungen zum lang ersehnten #Regionalbahnhof #Köpenick ziehen sich seit Jahren. Das ist der aktuelle Stand.

Berlin. Ein bisschen ist er wie der #BER Treptow-Köpenicks. Der lang angekündigte, und immer noch nicht fertig geplante Regionalbahnhof. Er soll den -Bahnhof Köpenick durch einen Bahnsteig für Regionalzüge erweitern.

Die Deutsche Bahn sagte der Berliner Morgenpost, sie rechne damit, dass die #Baugenehmigung bis Dezember vorliegt. In zwei Jahren, also im März 2023, will sie mit dem Umbau beginnen. Der Regionalbahnhof Köpenick sollte dann voraussichtlich im Sommer 2027 in Betrieb genommen werden.

Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) betonte gegenüber der Berliner Morgenpost die Bedeutung des Bauvorhabens für den Südosten. „Der Regionalbahnhof Köpenick wäre so eine Entlastung“, sagte er. „Wenn wir hier in Köpenick die Möglichkeit bekämen, in einen RE einzusteigen, und damit nach Brandenburg oder in die Innenstadt zu fahren, wäre das ein enormer Vorteil.“ Igel kritisiert schon lange, dass die Senatsverwaltung zu wenig für den Ausbau des Nahverkehrs von Köpenick in die Innenstadt unternehme.

#Planungsunterlagen wurden zweimal geändert
Wie ist nun der derzeitige #Planungsstand? Das Bauverfahren liegt bei der Senatsverkehrsverwaltung, die angibt, die Planungsunterlagen am 2. März an alle verschickt zu haben, die in das Projekt involviert oder von ihm betroffen sind. Das sind Behörden, Naturschutzverbände, Anwohner, andere privat Betroffene oder sonstige Stellen.

Die Unterlagen sind schon in ihrer bereits zweimal geänderten Fassung. Im Sommer 2019 waren sie für die Öffentlichkeit …

Straßenbahn: Digitale Informationsveranstaltung zur Straßenbahn-Neubaustrecke U-Bahnhof Turmstraße bis S- und U-Bahnhof Jungfernheide aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1071268.php

Pressemitteilung vom 01.04.2021
Presseeinladung: Die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz stellt am Mittwoch, den 14. April 2021, im Rahmen einer digitalen #Informationsveranstaltung den gegenwärtigen Stand der Planung und den planerisch zu bevorzugenden #Streckenverlauf für eine neue #Straßenbahnverbindung zwischen dem U-Bahnhof #Turmstraße und dem S- und U-Bahnhof #Jungfernheide vor. Teilnehmende haben die Möglichkeit, sich mittels Fragen, Hinweisen und Anregungen in die Diskussion einzubringen. Im Anschluss besteht zwei Wochen lang die Möglichkeit, weitere Hinweise und Anregungen zum #Planungsstand auf der digitalen Beteiligungsplattform mein.berlin.de einzubringen.

Zu dieser #Online-Informationsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein:

Wann: Mittwoch, 14. April 2021, 18:00 – 20:00 Uhr
Wo: über Zoom-Webinar

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Sie erfolgt personalisiert und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Weitere Informationen und Online-Beteiligung 15. bis 29. April 2021

zu Fuß mobil, Radverkehr: Eine neue Brücke für den Moabiter Westen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der #Planungsstand bezüglich des Neubaus einer neuen #Brücke vom Moabiter Westen nach
Charlottenburg auf Höhe der #Huttenstraße?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, hatte das Büro Kolb Ripke
Architekten Planungsgesellschaft mbH beauftragt, eine #Machbarkeitsstudie
#Spreeuferwege in Berlin-Moabit zu erarbeiten. Ziel der im August 2015 fertiggestellten
Studie war es, neben den „Möglichkeiten zur Schließung der Lücken entlang des
Spreeuferweges“ (von der Gotzkowskybrücke bis zum Charlottenburger
Verbindungskanal) auch die „Errichtung zweier Brücken zur Schaffung einer Verbindung
zwischen Moabit und Charlottenburg“ zu untersuchen. Im Rahmen der Studie wurden die
baulich-technischen, eigentumsrechtlichen und planungsrechtlichen Erfordernisse für
Brückenbauwerke geprüft.
Im Ergebnis wurden folgende zwei #Fußgängerbrücken in Kombination mit integrierten
Fernwärmeleitungen vorgeschlagen, die Charlottenburg mit Moabit verbinden sollen:
2
 in Verlängerung der #Quedlinburger Straße in Charlottenburg mit leichtem Knick nach
Süden über den Charlottenburger Verbindungskanal zum Neuen Ufer in Moabit
und
 vom #Sportpark Neues Ufer, in etwa auf Höhe der Spielfeldmitte, in Moabit über die
Spree zur Carnotstraße in Charlottenburg.
Die überschlägige Kostenschätzung geht von rd. 3,6 Mio. € Baukosten (KG 300 – 500,
700) für beide Brückenbauwerke (rd. 1,6 Mio. € und rd. 2,0 Mio. €) aus.
Frage 2:
Gibt es schon einen #Zeitplan für das Projekt?
Antwort zu 2:
Derzeit existiert noch kein Zeitplan für den Bau der Brückenbauwerke.
Die Machbarkeitsstudie geht von einer rd. 3 ¼ -jährigen Planungs- und Bauzeit aus.
Frage 3:
Wie wird Vattenfall in dieses Projekt eingebunden, um unterhalb der Brücke eine Fernwärmeleitung nach
Charlottenburg zum Fraunhofer Institut zu verlegen?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Vattenfall (VE Berlin Wärme
AG) haben Gespräche geführt, um zu eruieren, wie und in welcher Form sich die
Gesprächspartner am Brückenbau personell und finanziell beteiligen könnten.
Nach aktuellem Stand wird von Vattenfall ein Brückenbau unter ihrer Federführung
abgelehnt, da derzeit kein Erfordernis zur Erweiterung des Fernwärmenetzes besteht. Aus
Sicht des Unternehmens wäre nur die Option denkbar, dass das Land Berlin die
Fußgängerbrücken errichtet und unterhält. Vattenfall würde sich ggf. an den Baukosten
beteiligen, jedoch nicht an den Unterhaltungskosten.
Frage 4:
Welche Fördermittel kommen für dieses Projekt infrage?
Antwort zu 4:
Sollte eine hinreichende planerische und baurechtliche Planreife für das
Brückenbauprojekt bestehen und gleichzeitig der Fördermittelgeber, die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Projekt zustimmen, wäre eine anteilige
Kofinanzierung aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau West möglich.
Berlin, den 24.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand zum Umbau der Berliner Allee (OT Weißensee), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Planungsstand des avisierten Umbaus der #Berliner Allee (OT Weißensee)?
Frage 2:
Wie weit sind die Gespräche mit dem Bund, welcher für die Bundesstraße #B2 zuständig ist, seitens der
Senatsverwaltung?
Frage 3:
Welche baulichen Maßnahmen sind konkret geplant?
Antwort zu 1 – 3:
Die im Ortsteil #Weißensee als Berliner Allee geführte B 2 (d.h. zwischen Lehder Str. /
Gürtelstr. und Nachtalbenweg) ist eine Bundesstraße, für die nach den Regelungen des §
5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Gemeinde Berlin der Träger der
Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrt ist. Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit für
bauliche Maßnahmen ausschließlich bei der Gemeinde Berlin.
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von #Pistoriusstraße bis #Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen.
2
Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/#Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Rahmen dieser Untersuchung findet ein Abwägungsprozesses statt. Im
Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung des
Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden Defizite weitestgehend
abzubauen.
Frage 4:
Wie werden in den Planungen zum Straßenumbau die Belange von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern
sowie Fußgängerinnen und Fußgänger berücksichtigt?
Frage 5:
Wie wird die neue Aufteilung der Straßenfläche auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer aussehen?
Antwort zu 4 – 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehre wird unter
Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche
sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Lärmemission an der Berliner Allee zu verringern?
Antwort zu 6:
Die Notwendigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen sowie
deren Umfang und konkrete Ausbildung wird im Zuge des Planungsprozesses ermittelt.
Die Ergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen werden unter Zugrundelegung der
Flächenverfügbarkeit sowie der technischen Machbarkeit vorgeschlagener Maßnahmen in
den weiterführenden Planungen zur Erneuerung der Berliner Allee berücksichtigt.
Konkrete Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Frage 7:
Inwiefern wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen zur Umgestaltung der Berliner Allee
einbezogen?
Antwort zu 7:
Eine Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner der Berliner Allee fand bisher nicht
statt, da noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und
zu Zwischenergebnissen voraussichtlich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber hinaus beinhaltet der
Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in den einzelnen
Planungsphasen.
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Frage 8:
Soll das Kopfsteinpflaster auf der Berliner Allee zwischen Gehringstraße und Feldtmannstraße/Nüßlerstraße
durch eine Asphaltfahrbahn ersetzt werden?
Antwort zu 8:
Straßenbaulastträger und damit zuständig für die Straßenunterhaltung ist das Straßenund
Grünflächenamt Pankow. Nach Information des Straßen- und Grünflächenamt liegt für
die Sanierung dieses Straßenabschnittes keine erhöhte technische Notwendigkeit und
damit keine Priorisierung im Straßensanierungsprogramm des Bezirkes vor. Auch im
Rahmen der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen besteht aufgrund der kaum
anliegenden Wohnbebauung keine dringende Notwendigkeit zur Veränderung der
Fahrbahndeckschicht in diesem Straßenabschnitt.
Frage 9:
Ab wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sollen diese abgeschlossen werden?
Antwort zu 9:
Angaben zu Ausführungsterminen der Baumaßnahme können unter Berücksichtigung des
aktuellen Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses
zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Berlin, den 19.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn-Neubau zwischen Alexanderplatz und Kulturforum, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der #Planungsstand des #Straßenbahn- #Neubaus zwischen Alexanderplatz und #Kulturforum? Welche planerischen und baulichen Vorarbeiten wurden bereits geleistet und welche weiteren Planungsschritte sind nötig? Antwort zu 1: Für die #Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz- Kulturforum/Potsdamer Platz wurden ein Verkehrsmittelvergleich, eine Bewertung von #Trassenalternativen sowie eine standardisierte Bewertung und die Vorplanung für die Vorzugsvariante erarbeitet. Im Zuge des Ausbaus der Leipziger Straße wurden als Vorsorgemaßnahme im Abschnitt Mauerstraße bis Leipziger Platz zweigleisige Straßenbahnschienen verlegt. In den kommenden Monaten müssen u.a. noch Fragen der Brückentragfähigkeit geklärt werden. Anschließend kann der Planungsauftrag an den Vorhabenträger ergehen. Durch diesen werden die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen erarbeitet und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Frage 2: Wie schätzt der Senat die voraussichtliche Dauer der noch nötigen planerischen Vorarbeiten? Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und wann wird es voraussichtlich abgeschlossen? Antwort zu 2: In 2015 sollen die planerischen Vorarbeiten abgeschlossen werden. Aufgrund der Bauarbeiten zum Lückenschluss U 5 Unter den Linden ist es nicht möglich, vor Abschluss dieser Arbeiten mit Umbauarbeiten in der Leipziger Straße zu beginnen. Daraus ergibt sich das Ziel zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bis 2017. Als voraussichtliche Dauer des Planfeststellungsverfahrens werden zwei Jahre angesetzt. Frage 3: Welche möglichen Linienführungen wurden während der bisherigen Planungen diskutiert und welche dieser Möglichkeiten favorisiert der Senat nach aktuellem Stand? Antwort zu 3: Es wurden auf vier Hauptrelationen insgesamt 11 Trassenvarianten entwickelt: Die nördlichste Relation über die Französische Straße hat vier Untervarianten; die direkte Relation über die Leipziger Straße hat drei Untervarianten; die südlich angrenzende Relation über die Zimmerstraße hat zwei Untervarianten und die südlichste Relation über die Rudi-Dutschke- Straße weist ebenfalls zwei Untervarianten auf. Als Ergebnis der multivariaten Bewertung ist die direkte Trassenführung auf der Oberfläche über die Leipziger Straße als Vorzugsvariante aus der fachlichen Bewertung hervorgegangen. Frage 4: Welches Konzept hat der Senat erarbeitet, um ein Ausweichen des Autoverkehrs von der Leipziger Straße in die umliegenden Nebenstraßen im Bereich zwischen Charlottenstraße und Mauerstraße zu verhindern? Antwort zu 4: Es sind weiterhin zwei durchgängige Kfz-Fahrspuren pro Richtung vorgesehen, so dass ein Ausweichen des Autoverkehrs in die umliegenden Nebenstraßen nicht zu erwarten ist. Die Straßenbahn soll auch Verkehre aufnehmen, die bereits in dieser Relation unterwegs sind, aber mit dem Auto wahrgenommen werden, um so auch Entlastungen vom Kfz-Verkehr zu schaffen. Damit ist für einen zukünftigen Zustand auch von einer anderen Verkehrszusammensetzung auszugehen. Frage 5: Soll die geplante Straßenbahn den Metrobus M48, der gegenwärtig die Strecke zwischen Kulturforum und Alexanderplatz bedient, auf diesem Teilstück ersetzen oder wird dessen Linienführung geändert? Antwort zu 5: Zur Vermeidung von Parallelverkehr ist für die Buslinie M48 ein gekürzter Linienweg zum Potsdamer Platz vorgesehen. Frage 6: Auf welche Art und Weise und mit welchem Ziel sollen Fahrgast-, Verkehrs- und Umweltverbände sowie Anwohner*innen und ggf. weitere Akteur*innen und Bevölkerungsgruppen an der Planung des Straßenbahn- Neubaus beteiligt werden? Antwort zu 6: Gemäß § 25, Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine frühzeitige Beteiligung mindestens durch den Vorhabenträger vorzusehen. Ob und in welchem Umfang bereits früher beispielsweise Informationsveranstaltungen und -bereitstellungen erfolgen können, wird derzeit geprüft. Frage 7: Welche Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit der geplanten Straßenbahnlinie, das zu erwartende Fahrgastaufkommen, die Netzwirkung im öffentlichen Nahverkehr sowie über die zu erwartenden Auswirkungen auf lokale Lärmbelastung und Luftverschmutzung liegen dem Senat vor? Frage 9: Auf welcher Grundlage schätzt der Senat die geplante Straßenbahnverbindung als „fahrgastwirksam“ und „nachfragesteigernd“ ein, wie im aktuellen StEP Verkehr formuliert? Antwort zu 7 und 9: Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indikator deutlich über 1. Für die Maßnahme ist damit der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen. Die Straßenbahn weist im Planungskorridor eine um bis zu 10.000 Personenfahrten/Werktag höhere Nachfrage auf als der Bus. Neben der Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) treten auch positive Effekte für heutige Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn auf. Neben der Reduzierung der Reisezeiten und Umsteigevorgänge – insbesondere auf der Relation östliche-südliche Stadtteile – gibt es auch eine Entlastungswirkung für die hochbelastete U2, so dass auf eine Taktverdichtung verzichtet werden kann. Dezidierte Aussagen über lokale Auswirkungen von Lärm- oder Luftverschmutzung werden in Zusammenhang mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Frage 8: Aus welchen Jahren stammen die Bedarfsermittlung und die Kosten-Nutzen-Analyse für den Straßenbahn- Neubau und wann werden diese den aktuellen Gegebenheiten angepasst? Antwort zu 8: Die Untersuchungen wurden im Zeitraum 2011-2014 durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die Basis für die Ermittlungen des Mengengerüstes und der Nutzen-Kosten-Analyse aktuell ist. Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Maßnahme bis 2025 umzusetzen. Frage 10: Welche Kosten sind für konzeptionelle, planerische und bauliche Vorarbeiten bereits entstanden und aus welchen Quellen wurden diese finanziert? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 10: Für die Vorbereitung des Straßenbahnvorhabens sind zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Stellen Mittel verausgabt worden, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem teilweisen Einbau von Gleisen in die Leipziger Straße 2000/01 durch die ehemalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr. Aktuell, d. h. im Zeitraum ab 2010, wurden bisher projektbezogen 263.761,51 € verausgabt, die dem Kapitel 1270 Titel 542 20 „Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ entstammten. Frage 11: Wie setzen sich die voraussichtlichen Kosten des Straßenbahnneubaus zusammen? Welche Landes-, Bundes- und ggf. welche EU-Fördermittel sind hierfür eingeplant? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 11: Die Kosten für das Straßenbahnvorhaben setzen sich primär aus den Kosten für Gleis- und Fahrleitungsbau sowie für die Haltestellen zusammen, dazu kommt ein Anteil für den straßenbahnbedingten Straßenbau (der nicht identisch ist mit den Gesamtkosten für den Straßenbau). Aufgrund des Kostenumfangs für das Straßenbahnvorhaben von unter 50 Mio. € können keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Zudem läuft das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2019 aus. In jedem Falle wird zum Zeitpunkt der anstehenden Realisierung des Straßenbahnvorhabens die Möglichkeit geprüft, ob GVFG-Nachfolgemittel oder Fördermittel aus sonstigen Quellen in Anspruch genommen werden können. Gemäß Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr ist zunächst eine Finanzierung aus Landesmitteln unterstellt. Frage 12: Wie viel wird die Verlegung des „Boulevard der Stars“ am Potsdamer Platz von der voraussichtlichen Straßenbahntrasse auf die seitlichen Gehwege kosten und aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten finanziert? Antwort zu 12: Der im Mittelstreifen der Potsdamer Straße gelegene Teil des „Boulevards der Stars“ wurde als temporäre Zwischennutzung errichtet, um diesen innerstädtischen Ort herausragender Bedeutung bis zum Bau der Straßenbahn nicht brach liegen zu lassen. Die konzeptionellen Überlegungen zu einer Teilverlegung des Boulevards sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon, ob und wie eine Verlegung stattfindet, kann davon ausgegangen werden, dass der Straßenbahn keine Mehrkosten entstehen werden. Frage 13: Wie wird die im aktuellen StEP Verkehr als langfristiges Infrastrukturvorhaben angekündigte Verlängerung der Straßenbahnlinie vom Kulturforum zum Rathaus Steglitz in der Planung des aktuellen Vorhabens zwischen Alexanderplatz und Kulturforum berücksichtigt? Antwort zu 13: Die Endstelle wird so gestaltet, dass eine Streckenverlängerung möglich ist. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)