In Berlin wird für zwei weitere Standorte geprüft, ob dort Fahrradparkhäuser entstehen können. Wie Verkehrsstaatssekretär Ingmar Stresse auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider mitteilte, sei eine #Machbarkeitsuntersuchung für eine #Fahrradparkstation am S- und Regionalbahnhof #Schöneweide (Treptow-Köpenick) inzwischen gestartet worden. Für den S-Bahnhof #Landsberger Allee (Pankow) soll die Studie noch in diesem Jahr beginnen, heißt es.
Wie bekannt, ist bislang vorgesehen, am Bahnhof Ostkreuz, dem U-Bahnhof Haselhorst sowie dem S-Bahnhof Mahlsdorf Fahrradparkhäuser zu errichten. Für das Ostkreuz, wo 2000 Stellplätze entstehen sollen, ist die Machbarkeit seit Längerem bestätigt, für die beiden anderen Standorte befinden sich die Studien gerade in in der internen Auswertung oder der Finalisierung. „Weitere Machbarkeitsuntersuchungen in Abhängigkeit von der Flächenverfügbarkeit sind im nächsten Jahr vorgesehen“, schreibt Streese.
Einen Tag später als ursprünglich geplant haben sich SPD, Grüne und Linke auf den Teil zu #Mobilität und Verkehr im #Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, Kosten-Nutzen-Untersuchungen für den #Ausbau verschiedener U-Bahnlinien auf den Weg zu bringen.
An bis zu neun Standorten will die Berliner Senatsverkehrsverwaltung #Fahrradparkhäuser prüfen lassen – für die ersten beiden Projekte haben nun die Untersuchungen begonnen. Wie die landeseigene #Infravelo mitteilte, finden für #Fahrradparkhäuser am #S-Bahnhof #Mahlsdorf in Marzahn-Hellersdorf und am Spandauer #U-Bahnhof #Haselhorst seit diesem Monat #Machbarkeitsstudien statt. Für beide Standorte wird in den kommenden Jahren mit einem deutlich wachsenden Bedarf an Stellplätzen für Räder gerechnet.
So gibt es in Mahlsdorf derzeit knapp 260 Abstellplätze, bis zum Jahr 2030 werden einer erfolgten Analyse nach fast 780 Plätze zusätzlich benötigt. In Haselhorst wird zwar zunächst nur ein Bedarf von gut 100 Extra-Fahrradständern gesehen, allerdings entsteht in der Umgebung dort das Wohnquartier #Waterkant mit rund 2500 Wohnungen bis zum Jahr 2025.
Der Bezirk Spandau hatte an dem U-Bahnhof erst Ende Juni neue #Fahrradbügel aufstellen lassen, um kurzfristig auf den zunehmenden #Radverkehr zu reagieren – immerhin sind mehrere Hundert neue Wohnungen bereits bezogen. Man sei deshalb auch froh, dass die Planungen für das #Fahrradparkhaus in Haselhorst vorgezogen wurden und dass man dort bereits weiter sei als an anderen Standorten in Berlin, sagte Verkehrsstadtrat Frank Bewig (CDU).
Fahrradparkhäuser in Berlin: Studien sollen bis Herbst laufen …
Frage 1: Wie viele #Fahrradabstellanlagen / #Fahrradparkhäuser wurden wo und jeweils mit wie vielen Stellplätzen in den letzten vier Jahren in Berlin neu geschaffen? Antwort zu 1: Für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder sind im Land Berlin die Baulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit entscheiden die Bezirke in eigener Verantwortung, an welchen Standorten sie #Fahrradstellplätze in welcher Anzahl errichten. Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt errichtet wurden. Die Senatsverwaltung hat Kenntnis über die errichteten Fahrradstellplätze, für die sie den Bezirken in den Jahren 2017 – 2020 finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 zur Verfügung stellte. Die Standorte dieser seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. …
Frage 2: Wie viele Anlagen mit jeweils wie vielen Stellplätzen und wo befinden sich derzeit in der Planung oder Umsetzung? Antwort zu 2: Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstellplätzen liegt im Land Berlin bei den Baulastträgern. Das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, die in eigener Verantwortung entscheiden, an welchen Standorten und welcher Anzahl sie Fahrradstellplätze errichten. Dem Senat liegen somit keine Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt geplant werden bzw. sich in der Umsetzung befinden. Bezüglich der weiteren Planung von Fahrradparkhäusern mit bis zu 2.000 Fahrradstellplätzen an Berliner Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schrieb die Senatsverwaltung Machbarkeitsstudien aus. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudien sollen unter anderem die Standorte am S-Bahnhof Mahlsdorf und UBahnhof Haselhorst untersucht werden. Des Weiteren ist geplant, Fahrradparkhäuser an folgenden Standorten zu errichten: Bahnhof Ostkreuz (ca. 1.700 Fahrradstellplätze), Stuttgarter Platz (ca. 1.000 Fahrradstellplätze) und Bahnhof Zehlendorf (122 Fahrradstellplätze). Frage 3: Welche Stellen sind an der Planung und Umsetzung der Abstellanlagen beteiligt? Antwort zu 3: Die Stellen, die bei der Planung und dem Bau von Fahrradabstellanlagen zu beteiligen sind, werden im Wesentlichen davon bestimmt, welcher Aufgabenbereich für die Errichtung der Fahrradstellplätze zuständig ist. Zuständig können unter anderem sein:
Straßenbaulastträger
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
Verkehrs- und Vorhabenträger oder
Bauherrinnen und Bauherren. Werden Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dann sind im Regelfall die Bezirke zuständig. Bezüglich der zu beteiligenden Stellen ist zu beachten, an welchem Standort die Fahrradstellplätze errichtet werden bzw. welcher Bautyp vorgesehen ist. Neben den Straßen- und Grünflächenämtern bzw. den Stadtplanungsämtern können somit an der Planung und der Umsetzung noch beteiligt sein:
die untere Denkmalschutzbehörde
die untere Straßenverkehrsbehörde
das Stadtplanungsamt
die Berliner Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
die Berliner Feuerwehr
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Wenn Fahrradabstellanlagen auf Flächen des Landes Berlin errichtet werden und temporär einer bestimmten Nutzergruppe zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Schulund Kitageländen, Sport- und Spielplätzen, dann sind für die Planung und den Bau die 34 jeweiligen Bezirks- bzw. Senatsverwaltungen zuständig, die nach Art und Umfang der Baumaßnahme die o. g. Stellen in die Planungen und Umsetzung mit einbeziehen. Frage 4: Durch wen werden die Anlagen betrieben? Antwort zu 4: Für den Betrieb von Fahrradabstellanlagen sind verantwortlich,
im Regelfall die Bezirke, wenn diese an bzw. auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind
im Regelfall die jeweilig zuständigen Bezirks- bzw. Senatsverwaltung, wenn diese auf Flächen des Landes Berlin errichtet wurden und einer bestimmten Nutzergruppe temporär zur Verfügung vorbehalten sind. Frage 5: Entstehen den Nutzern für das Abstellen der Fahrräder, insbesondere bei Anlagen an Bahnhöfen, Kosten? Wenn ja, an welchen Anlagen und wie hoch liegen diese Kosten? Antwort zu 5: Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden Fahrradboxen, für deren Nutzung ein Entgelt zu entrichten ist, unter anderem am Berliner Hauptbahnhof von privaten Anbietern errichtet. Die Senatsverwaltung hat darüber hinaus keine Kenntnis darüber, dass die für die Errichtung von Fahrradstellplätzen im Land Berlin zuständigen Straßenbaulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – den Nutzenden etwaige Kosten für das Abstellen von Fahrrädern in Rechnung stellen. Frage 6: Wie wird der Aspekt des Diebstahlschutzes bei den Anlagen berücksichtigt? Antwort zu 6: Bei der Errichtung der Fahrradabstellanlagen wird der Diebstahlschutz insbesondere berücksichtigt durch die Lage, Verortung und Anordnung der Fahrradstellplätze sowie perspektivisch durch die Errichtung von gesicherten Fahrradabstellanlagen an den Zugangsstellen zu S- und U-Bahnhöfen. Berlin, den 14.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wer an Berlins U-Bahnstationen und Bahnhöfen sein #Fahrrad abstellen will, erlebt immer wieder die gleiche Situation: Längst sind alle #Bügel hoffnungslos überfüllt, auch an nahen Straßenschildern und Laternen stehen meist schon angeschlossene Räder. Mitunter ist der #Platzmangel so groß, dass findige Radfahrer ihr Gefährt zum Anschließen auch auf große Betonklötze heben, wie immer wieder am Hauptbahnhof zu sehen ist. Abhilfe sollen nun #Fahrradparkhäuser schaffen.
Seit Jahren gibt es mehr oder weniger konkrete Pläne für diese Unterstände in Berlin. Bis heute allerdings existiert nicht eine einzige solche #Abstellanlage in der Stadt. Nun soll das Thema auch in der Breite endlich vorankommen. Die Senatsverkehrsverwaltung plant den Bau von bis zu neun weiteren Fahrradparkhäusern in Berlin, wie aus einer Ausschreibung aus dem Haus von Senatsverkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hervorgeht.
Die Suche nach einem Abstellplatz fürs #Fahrrad kann #Pendler schon morgens Nerven kosten. An vielen Bahnstationen teilen sich gleich mehrere Räder einen #Bügel, und auch an Laternen und anderen Masten ist oft schon alles besetzt. Radfahrer in Berlin brauchen mehr Abstellmöglichkeiten. Wie viele genau an welcher Stelle nötig sind, das hat nun erstmals eine großangelegte Untersuchung der Infravelo ergeben.
Die der Verkehrsverwaltung unterstellte landeseigene #Radplanungsgesellschaft führt seit 2018 Standort- und Potenzialanalysen für alle 280 S- und U-Bahnstationen in Berlin durch. Für die ersten 73 Bahnhöfe liegt nun das Ergebnis vor. Demnach sind allein an diesen Standorten bis 2030 weitere 17.000 Abstellplätze nötig. Eine Verdoppelung zur aktuellen Zahl, schreibt die #Infravelo auf ihrer Internetseite. An insgesamt 44 Stationen würden demnach Anlagen von mittlerer Größe mit Stellplätzen für 100 bis 500 Fahrräder gebraucht, heißt es.
Noch deutlich größer ist der Bedarf bis 2030 an sieben der untersuchten Bahnhöfe: Dort liege die Nachfrage zwischen 500 und mehr als 1000 Stellplätzen. „Hier“, so die Infravelo, „könnten Fahrradparkhäuser die Lösung sein.“
Wetterfeste #Abstellanlagen sind ein sinnvoller Beitrag zur #Verkehrswende. 2015 sollten die ersten in Berlin entstehen. Wo es hakt.
Es war ein Sonnabend im September 2014, als Berlins Senat die Nachricht zum ersten Mal publik machte: Berlin bekommt #Fahrradparkhäuser, kündigte der damalige Verkehrsstaatssekretär und heutige Senatskanzleichef Christian Gaebler (SPD) bei einer Veranstaltung an. Noch im Jahr 2015 sollten wetterfeste Abstellanlagen für Räder am #S-Bahnhof #Mexikoplatz und am #U-Bahnhof #Krumme Lanke entstehen. Mittelfristig sollten Fahrradparkhäuser am S-Bahnhof #Zehlendorf und in #Pankow entstehen.
Am Stand von damals hat sich nicht viel getan: Fünfeinhalb Jahre später steht berlinweit keine der Anlagen. Auch mit dem Bau wurde noch nirgends begonnen. Die Fahrradparkhäuser, Bestandteil der von Senat und Bezirken geförderten #Radpolitik, drohen zur unendlichen Geschichte zu werden.