In den Berliner #Außenbezirken werden zahlreiche #Bauvorhaben durch fehlende Pläne für die #verkehrliche Erschließung behindert. „Es gibt tatsächlich Bauprojekte, die blockiert werden“, sagte Spandaus Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) im Interview mit der Berliner Morgenpost. Als Beispiele nannte Kleebank die Insel #Gartenfeld, wo westlich des Tegeler Flughafengeländes bis zu 4000 Wohnungen entstehen könnten.
Hier fehlen eine Brücke und eine angemessene Anbindung an den öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV). Im #Bebauungsplanverfahren seien zwar Bereiche für Straßen festgelegt, aber man müsse natürlich wissen, wo genau ein Bus langfahren soll, um die Straßen entsprechend auszulegen.
„Ich kann ein Bebauungsplanverfahren nicht weiterführen, wenn ich das #Verkehrskonzept dazu nicht kenne“, kritisierte Kleebank die Verkehrsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne). Im Ortsteil Hakenfelde gebe es große Wohnungsbauprojekte, ohne dass bisher geklärt sei, wie der Individualverkehr und der ÖPNV in diesem Gebiet künftig fließen sollten. Da gebe es „Vorüberlegungen“, aber nichts Fertiges, über das man mit den Anwohnern …
Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
2
und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlins #Verkehrssenatorin hat viel vor: Benziner und Diesel sollen bis 2030 verschwinden. „Wir erfinden die Stadt neu“, sagt Regine #Günther.
Im Bundesrat haben die Länder am Freitag die Einführung eines generellen #Tempolimits auf deutschen Autobahnen abgeblockt. Dass der Vorstoß überhaupt in der Länderkammer gelandet ist, dafür zeichnete Berlin verantwortlich. Genauer: die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther. Die Grünen-Politikerin mischt mit ihren Ideen zur #Mobilität der Zukunft die Stadt auf.
Zuletzt entfachte sie Diskussionen, als sie ankündigte: Bis 2030 sollen Verbrennermotoren aus der Stadt verschwinden. Der Vorstoß ist Teil ihres Mobilitätsgesetzes, das vor eineinhalb Jahren verabschiedet wurde. Es entbrannte eine Diskussion darüber, ob das Gesetz auch als Vorbild für andere Städte gelten könnte. Weg vom Auto, hin zu #fußgänger- und #fahrradfreundlichen Straßen, ein Hoch auf den #ÖPNV, viel Grün, die pure Lust am Draußensein, und damit gleich noch der Klimakrise ein Schnippchen schlagen.
Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung#Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – #BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
– #NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem #RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden #Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
2
Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
4
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
5
Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
6
Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#DBV startet zum „Internationalen Tag der Menschen mit #Behinderung“ am 3. Dezember 2019 eine anonyme Umfrage und bittet um Unterstützung
Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen #Personnnahverkehr (#ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig #barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im #Nahverkehrsplan benannt werden (#Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).
Wir befürchten, dass dieses Datum überall in Deutschland „gerissen“ wird. Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist nach unserer Kenntnis nicht viel zu merken.
Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Da niemand der Verantwortlichen eine ungefähre Vorstellung hat, wieviele Haltestellen betroffen sind, möchten wir eine Umfrage starten, die im Sinne der „Schwarmintelligenz“ Aufklärung und Überblick geben soll. Wir bitten Sie deshalb, an Ihre Mitglieder und Organisationen die Information zu unserer Umfrage zu versenden und so damit beizutragen, dass sie vielleicht nicht repräsentativ wird, aber dennoch eine Tendenz widerspiegelt.
Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an einem inhaltlichen Austausch mit uns, inwieweit wir das Problem noch besser in die Öffentlichkeit transportieren können.
Link zum Gesetzestext
Die Umfrage ist erreichbar auf www.bahnkunden.de -> Aktuelles -> Umfrage
Link zur Umfrage
Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94, buvo.mv@bahnkunden.de
Es geht um den lange angekündigten und überfälligen Aus- und Umbauten der Potsdamer #Heinrich-Mann-Allee. Ein sehr wichtiges Projekt für die Beschleunigung der Potsdamer #Tram als Teil des 50 Mio. Euro #ÖPNV-Ausbauplanes der Landeshauptstadt. Hier hat das Land Brandenburg durch fehlende Planungen und fehlende Zuwendungen bereits ordentlich verzögert.
Im Projekt ist die Verschiebung der #Tramgleise aus der Straßenmitte in Seitenlage und eine Aufweitung der Gleisabstände zueinander für breitere #Tramfahrzeuge enthalten.
Richtig so meint der #DBV, denn eine zweite Querung der Autofahrbahn durch die Tram verschwindet so.
Die Gleise können begrünt werden, mehr Sicherheit im Verkehrsablauf und eine Beschleunigung für alle Verkehrsträger ist die Folge. Durch die Aufteilung erhalten Rad, Tram und Auto in etwa den gleichen Platz.
Leider können nicht alle heute dort stehenden Straßenbäume gerettet werden. Neupflanzungen sind für Bäume geplant, die gefällt werden müssen, um den Charakter der Allee zu erhalten. So soll auch die kleine Heinrich-Mann-Allee neu gestaltet werden.
Eine Reduktion der #Parkplätze durch die Neupflanzungen und Befestigung ist logische Folge. Durch Einführung der Parkraumbewirtschaftung werden in Zukunft Anwohner und Gewerbetreibende sogar einfacher Parkplätze finden.
Was spricht gegen die Fortführung des #Radweges in beide Richtungen auf der oberen Heinrich-Mann-Allee? Eine #Radtrasse auf dem Sicherheitsbereich entlang der Landesregierung sehen wir nicht!
Eine ampelgesicherte Straßenquerung kann parallel zur Tramquerung auf Höhe der Brauerei erfolgen. Der DBV regt an, in ganzer Länge, neben den Gleisen und zum Hang, eine unterirdische Zisterne anzulegen. So kann das Regenwasser sicher aufgefangen werden und Überschwemmungen nach Starkregen in Höhe der Friedhöfe (wie sie heute häufig nach solchen Unwetterereignissen dort vorkommen) minimiert werden. Die neu gepflanzten Alleebäume können teilweise mit aufgefangenem Regenwasser versorgt werden.
So erwarten wir den baldigen Baustart auch im weiteren Verlauf der Heinrich-Mann-Allee. Denn die nächsten, neuen und breiteren Tramzüge sollen nicht warten.
Frage 1:
Werden die #BER-Zubringer mit Autobahn #A100/#A113 sowie der aktuell geplante #ÖPNV vor dem Hintergrund
der gewichteten Tages- und Randzeiten sowie der flughafenbedingten saisonalen und täglichen #Verkehrsspitzen ausreichen, die Erreichbarkeit des #BER angemessen, also staufrei, zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Genehmigung des Flughafens wurde nachgewiesen, dass das erwartete
Verkehrsaufkommen durch die geplanten und zwischenzeitlich fertig gestellten
verkehrlichen Anlagen angemessen bewältigt werden kann.
Frage 2:
Welche Empfehlungen der Studie wird der Senat in welchen Fristen umsetzen?
Antwort zu 2:
Der Senat geht davon aus, dass es sich um die Studie „Grundlagenermittlung Verkehr
Flughafen Flughafenregion BER“ (SPV-Spreeplan Verkehr GmbH, August 2019) handelt.
Der Senat wird die in der Studie genannten und in seiner Zuständigkeit liegenden
Empfehlungen prüfen und mit bereits bestehenden Handlungsschwerpunkten zur
Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgleichen. Hierzu zählen u.a.
Sicherung der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn
Die Deutsche Bahn teilt hierzu mit: „Die 16 km lange Strecke von Berlin Südkreuz nach
Blankenfelde (Dresdner Bahn) wird, wie mit dem Berliner Senat abgestimmt, bis Ende
2025 in Betrieb genommen.“
2
Verbesserte Anbindung Südbrandenburgs an BER
Eine Angebotsausweitung im #Regionalverkehr insbesondere der Linie #RE2 zur Bedienung
der hohen Nachfrage (z. B. durch Taktverdichtung, größere Fahrzeuge) ist vorgesehen.
Das Angebot der Linie RE 2 wird in der Hauptverkehrszeit verdichtet. Mit der zusätzlichen
Linie #RE20 wird eine schnelle Verbindung von den größeren Bahnhöfen direkt zum BER
und weiter bis Berlin Hauptbahnhof über den Nord-Süd-Fernbahntunnel geschaffen. #Verlängerung#U7
Der Senat hat eine #Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Linie U7 vom
Bahnhof Rudow nach Schönefeld/BER vergeben. Nach Vorlage aller derzeit laufenden
Machbarkeitsstudien steht deren Auswertung an.
Berlin, den 31.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Kleinbeeren liegt zehn Autominuten vom südlichen Berliner #Stadtrand entfernt. Perfekt, wenn man zwar in der Metropole arbeitet, aber dort nicht mehr wohnen möchte. Das geht allerdings nur, wenn man ein eigenes Auto hat.
Anja hat ein Problem. Und zwar seit fast 30 Jahren: Sie fährt mit dem Auto zur Arbeit, obwohl sie lieber #Bus und Bahn benutzen würde. 1991 wollte sie aus Berlin raus, ein wenig mehr Platz und Natur. Dafür hat sie sich mit ihrer vierköpfigen Familie ein kleines Holzhaus im damaligen Neubaugebiet von Kleinbeeren gebaut.
Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn) und ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt ( #SIWA)“ aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“ des Bundes ( #Klnv).
Der weit überwiegende Anteil der Mittel wurde dabei in U-Bahn- und Straßenbahnmaßnahmen (Neubau, Grundinstandsetzung, barrierefreier Ausbau, lnfrastrukturverbesserung zur Leistungserhöhung, Fahrzeuge, Straßenbahn beschleunigung … ) investiert, ein kleinerer Anteil auch in die Infrastruktur des Omnibusbereiches (bspw. für Beschleunigung) bzw. der Fähren (barrierefreie Anlegestellen).
Tabelle 1: Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Plan
100,5
114,6
151,0
156,4
182,9
176,1
173,7
191,3
201, 1
211,5
217,3
Ist
108,9
154,4
170,0
230,2
195,1
187,4
233,4
229,5
205,9
188,7
lfd. J.
lnfrastrukturinvestitionen für die Straße im Rahmen der technischen Ausstattung der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) in tausend Euro (brutto)
2009
2010
2012
2013
2016
2017
2018
Ist
259,0
55,5
87,5
87,5
11,0
402,0
402,0
Straßen in der Baulast des Landes Berlin
Straßenbau in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
Kapitel 0740
720 01 / 720 02 / 720 03
Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung
Straßenbau durch die Bezirke Kapitel 2707 Titel 521 30
Geplante Investitionen
Tatsächlichen Investitionen
Haushalts- ansatz
Tatsächliche Ausgaben
2009
9.286.580,43 €
4.948.988,91 €
2010
10.991.184,98 €
6.653.593,46 €
2011
10.943.046,29 €
6.605.454,77 €
25.000.000,00 €
0,00 € *
2012
10.622.152,57 €
6.284.561,05 €
25.000.000,00 €
0,00 € *
2013
10.119.562,93 €
5.781.971,41 €
25.000.000,00 €
28.716.979, 18 €
2014
9.124.079,68 €
4. 786.488, 16 €
25.000.000,00 €
18.248.412,28 €
2015
8.600.846,32 €
4.263.254,80 €
25.000.000,00 €
25.983.621, 18 €
2016
8.653.489,80 €
4.315.898,28 €
25.000.000,00 €
30.240.089,00 €
2017
8.887.667,05 €
4.550.075,53 €
25.000.000,00 €
24.159.789,94 €
2018
9.346.305,85 €
5.008.714,34 €
31.750.000,00 €
25.794.826,77 €
2019
7.962.883,65 €
Stand 31.07.2019
5.038.992,29 €
32.500.000,00 €
Stand 31.07.2019
10.771.457,99 €
* Ist-Ausgaben des Sonderprogramms Straßensanierung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 liegen nicht vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Straßensanierungsprogramm durch die Senatsverwaltung für Finanzen betreut.
Straßen in der Baulast des Bundes (Bundesautobahnen, anbaufreie Bundesstraßen)
– Investitionsausgaben für bauliche Zwecke (geplant)
2009
26.675.000,00 €
2010
25.563.000,00 €
2011
24.702.000,00 €
2012
24.458.000,00 €
2013
23.745.000,00 €
2014
21.445.000,00 €
2015
21.570.000,00 €
2016
15.007.000,00 €
2017
21.209.000,00 €
2018
22.333.000,00 €
2019
26.740.000,00 €
Investitionen in Radverkehrsanlagen (bezirkliche Maßnahmen und Maßnahmender lnfraVelo ab 2017)
Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen Investitionen in Radverkehrsanlagen ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“ und aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“ des Bundes (Klnv).
Titel 72016
Titel 52108
Titel 68228
Titel 89116
2010
Ansatz
3.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
3.563.683,30 €
1.703.388,28 €
2011
Ansatz
3.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.240.433,44 €
2.504.001,50 €
2012
Ansatz
3.500.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.517.767,97 €
1.828.046,66 €
2013
Ansatz
3.500.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.893.814,39 €
1.930.569,45 €
2014
Ansatz
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.087.617,80 €
1.537.247,73 €
2015
Ansatz
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
3.626.654,35 €
2.211.704,51 €
2016
Ansatz
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
3.407.694,43 €
1.992.276,68 €
2017
Ansatz
5.690.000,00 €
5.000.000,00 €
900.000,00 €
1.600.000,00 €
Abfluss
1.740.888,84 €
3.289.468,05 €
20.230,00 €
2018
Ansatz
5.000.000,00 €
6.406.000,00 €
2.000.000,00 €
500.000,00 €
Abfluss
3.391.913,60 €
4.300.303,84 €
1.173.926,80 €
49.483, 13 €
2019
Ansatz
Stand 31.08.2019
Stand 31.08.2019
Stand 31.08.2019
Stand 31.08.2019
4.000.000,00 €
6.303.000,00 €
3.000.000,00 €
500.000,00 €
48.975,78 €
Abfluss*
984.435,24 €
1.918.842,30 €
963.146,24 €
* Erfahrungsgemäß fließt der größere Teil der Mittel erst in der zweiten Jahreshälfte ab. Hinzu kommen die Investitionen aus den Haushalten der Bezirke.
Frage 2:
Wie hoch war die Mittelbereitstellung der verschiedenen Finanzierungsquellen EU, Bund, Land für die Bereiche Straße, Radweg, Straßenbahn und U-Bahn (bitte aufschlüsseln nach Jahren für den Zeitraum 2009-2019)?
Antwort zu 2: ÖPNV
Die in Tabelle 1 genannten Investitionen wurden aus den folgenden Mittelquellen finanziert:
Tabelle 2: Herkunft der Mittel für Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
EU
1,0
2, 1
0,5
Bund
68,5
114,1
150,3
142,5
93,5
87,5
101,2
122,0
82,7
64,3
Land
40,4
40,3
19,7
87,7
101,6
99,9
132,2
106,5
121,1
123,9
Ge- samt
108,9
154,4
170,0
230,2
195,1
187,4
233,4
229,5
205,9
188,7
Straßen in der Baulast des Landes Berlin
In der folgenden Übersicht sind die Mittelbereitstellungen der verschiedenen Finanzquellen für den Bereich Straße dargestellt: