Anfang August 2021 ist die #Ortskundeprüfung im #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) entfallen. In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (#Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) heißt es in Paragraph 48, Absatz 4: „Die Fahrerlaubnis zur #Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber – falls die Erlaubnis für #Taxen, #Mietwagen und den gebündelten #Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis der #Fachkunde vorlegt. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste #Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.“ Es ist demnach eigentlich ein „Nachweis der Fachkunde“ für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gefordert. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es bisher aber noch keine konkreten Anforderungen bzw. Regelungen dazu. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um auf die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises hinzuwirken?
Die Deutsche Bahn will ihre #ICE-Flotte in den kommenden Jahren modernisieren. Doch das Vorhaben erlebt nun einen Rückschlag. #Qualitätsmängel verzögern die Auslieferung.
Die Deutsche Bahn muss länger auf neue ICE des Typs #3neo warten. #Siemens hat die #Auslieferung wegen #Mängeln an Schweißnähten aufgehalten. Dem Unternehmen zufolge geht es dabei um Teile eines Unterlieferanten. „Alle bereits ausgelieferten Züge sind nicht betroffen und können sicher eingesetzt werden“, betonte ein Siemens-Sprecher am Donnerstag.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Es wird Bezug genommen auf die Antworten in der Drucksache 19/15251.
Sind die zur „#Bestreifung“ des #Betriebsgeländes eingesetzten #Sicherheitskräfte ständig vor Ort, oder schauen sie nur #gelegentlich nach dem Rechten? Wenn Letzteres, in welchen zeitlichen Abständen? Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bestreifung des Betriebsgeländes keinem festgelegten #Streifenplan unterliegt, sodass keine für Täter nachvollziehbare Regelmäßigkeit erzeugt wird.
In welchen zeitlichen Abständen erfolgte die „Bestreifung“ des Betriebsgeländes am Tattag und wie wurde diese dokumentiert und kontrolliert? 2 Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann, da die #Tatzeit nicht konkret feststeht.
Wer ist für die regelmäßige #Qualitätssicherung der „Bestreifung“ zuständig und wie findet diese statt? Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Qualitätssicherung durch die zuständigen Führungskräfte in Form von #Dienstunterweisungen, Vor- und #Nachbesprechungen und Begleitung von Einsätzen erfolgt.
Wie ist es möglich, dass bei einer „Bestreifung“ niemandem auffällt, dass sich unbefugte Personen an abgestellten Fahrzeugen zu schaffen machen oder gemacht haben? Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass wie zu Frage 2 beantwortet, hierzu keine Aussage getroffen werden kann, da die genaue Tatzeit nicht konkret feststeht.
Woraus wird geschlossen, dass „kein Anhaltspunkt dafür gesehen wird, dass die Täter aus dem Personalumfeld“ der BVG stammen, zumal für den Ausbau der historischen Bauteile geeignetes Werkzeug entweder mitgeführt oder aus auf dem Betriebsgelände befindlichen Werkzeugbestand genutzt werden muss? Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass dem Unternehmen keine Hinweise auf die Täter vorliegen. Es gibt auch keine konkreten Anhaltspunkte, dass die Täter aus dem Personalumfeld der BVG stammen könnten oder nicht.
Welche nicht eingehaltenen „vorgeschriebenen Standardprozesse“ haben dazu geführt, dass eine Diebstahlsanzeige verspätet gestellt wurde und wer ist dafür verantwortlich? Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass durch den für die historischen U-Bahnfahrzeuge zuständigen Bereich leider keine sofortige Meldung an den Sicherheitsbereich erfolgte. Daher wurde die Diebstahlsanzeige erst verspätet gestellt. Eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden gemäß der Vorschriften und Meldewege ist bereits erfolgt.
Wie will die BVG die Sicherheitseinrichtungen auf ihren Betriebsgeländen konkret verbessern, um zukünftig die Sicherheit ihrer Betriebsgelände zu gewährleisten und damit weitere Diebstähle u.ä. zu vermeiden? Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es sowohl Standardregelwerke, als auch individuelle Sicherheitsanforderungen gibt, welche die Sicherheit auf den BVG Liegenschaften verbessern. Die Umsetzung erfolgt nach Priorisierung und Verfügbarkeiten. Berlin, den 8. Mai 2023 In Vertretung Dr. Severin F i s c h e r …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
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und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz