BVG + Museum: Diebstahl bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) Teil 2, aus Senat

09.05.2023

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Es wird Bezug genommen auf die Antworten in der Drucksache 19/15251.

  1. Sind die zur „#Bestreifung“ des #Betriebsgeländes eingesetzten #Sicherheitskräfte ständig vor Ort, oder
    schauen sie nur #gelegentlich nach dem Rechten? Wenn Letzteres, in welchen zeitlichen Abständen?
    Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bestreifung des Betriebsgeländes keinem festgelegten
    unterliegt, sodass keine für Täter nachvollziehbare Regelmäßigkeit erzeugt
    wird.
  2. In welchen zeitlichen Abständen erfolgte die „Bestreifung“ des Betriebsgeländes am Tattag und wie wurde
    diese dokumentiert und kontrolliert?
    2
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann, da die
    nicht konkret feststeht.
  3. Wer ist für die regelmäßige #Qualitätssicherung der „Bestreifung“ zuständig und wie findet diese statt?
    Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Qualitätssicherung durch die zuständigen Führungskräfte
    in Form von #Dienstunterweisungen, Vor- und #Nachbesprechungen und Begleitung von
    Einsätzen erfolgt.
  4. Wie ist es möglich, dass bei einer „Bestreifung“ niemandem auffällt, dass sich unbefugte Personen an
    abgestellten Fahrzeugen zu schaffen machen oder gemacht haben?
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass wie zu Frage 2 beantwortet, hierzu keine Aussage getroffen
    werden kann, da die genaue Tatzeit nicht konkret feststeht.
  5. Woraus wird geschlossen, dass „kein Anhaltspunkt dafür gesehen wird, dass die Täter aus dem
    Personalumfeld“ der BVG stammen, zumal für den Ausbau der historischen Bauteile geeignetes Werkzeug
    entweder mitgeführt oder aus auf dem Betriebsgelände befindlichen Werkzeugbestand genutzt werden
    muss?
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass dem Unternehmen keine Hinweise auf die Täter vorliegen. Es
    gibt auch keine konkreten Anhaltspunkte, dass die Täter aus dem Personalumfeld der BVG
    stammen könnten oder nicht.
  6. Welche nicht eingehaltenen „vorgeschriebenen Standardprozesse“ haben dazu geführt, dass eine
    Diebstahlsanzeige verspätet gestellt wurde und wer ist dafür verantwortlich?
    Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass durch den für die historischen U-Bahnfahrzeuge zuständigen
    Bereich leider keine sofortige Meldung an den Sicherheitsbereich erfolgte. Daher wurde die
    Diebstahlsanzeige erst verspätet gestellt. Eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden gemäß
    der Vorschriften und Meldewege ist bereits erfolgt.
  7. Wie will die BVG die Sicherheitseinrichtungen auf ihren Betriebsgeländen konkret verbessern, um zukünftig
    die Sicherheit ihrer Betriebsgelände zu gewährleisten und damit weitere Diebstähle u.ä. zu vermeiden?
    Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es sowohl Standardregelwerke, als auch individuelle
    Sicherheitsanforderungen gibt, welche die Sicherheit auf den BVG Liegenschaften
    verbessern. Die Umsetzung erfolgt nach Priorisierung und Verfügbarkeiten.
    Berlin, den 8. Mai 2023
    In Vertretung
    Dr. Severin F i s c h e r
    ………………………………………………….
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

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BVG: Qualitätssicherung und Transparenz im neuen Verkehrsvertrag, aus Senat

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Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
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und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz