Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
2
und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
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pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Corona-Krise Verkehrsbetriebe in Brandenburg vor dem finanziellen Ruin, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/nahverkehr-brandenburg-massive-verluste.html

Ein #Fahrgastrückgang bis zu 95 Prozent ist für die Brandenburger #Nahverkehrsbetriebe allein nicht zu stemmen. Sie fordern in der Corona-Krise Hilfe vom Land, sonst drohen Einschränkungen oder sogar Einstellungen der Angebote.

Bei #Regiobus Potsdam-Mittelmark sind die Mitarbeiter stolz auf ihre moderne Busflotte. Doch Geschäftsführer Hans-Jürgen Hennig schlägt Alarm. Seinem Unternehmen fehlen inzwischen 95 Prozent der Tageseinnahmen.

#Pendler benutzen wegen Corona-Angst kaum noch den #ÖPNV – und eine Kontrolle der Tickets ist wegen des Abstandsgebots nicht möglich. Außerdem erreichen Regiobus massenhaft Kündigungen von Abos für Jahres- und Monatskarten. Hennig sagt, lange könne das Unternehmen dies nicht durchhalten. Spätestens im zweiten Halbjahr müsste im schlimmsten Fall der Verkehr eingestellt werden.

Überall im Land Fahrplanstreichungen
Auch beim städtischen Verkehrsunternehmen #Cottbusverkehr fehlen plötzlich riesige Summen in der Kasse. Woche für Woche bleiben mehr als 100.000 Euro an Ticketeinnahmen aus. Dieses Minus wächst auch in Cottbus immer rasanter, da nun viele #Zeitkarten-Besitzer ihre Tickets kündigen. Mit einem ausgedünnten Angebot versucht das Unternehmen …

U-Bahn: Projekt U-Bahnlinie 11: Eine Vision für Lichtenberg und Marzahn aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Der Senat hat am 26. Februar 2019 den #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin 2019-2023 (#NVP) beschlossen. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes
Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und
Qualität der Leistungen von S-Bahn, #U-Bahn, #Straßenbahn, Bus, Fähre und
Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung.
Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr) in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um im
Sinne des Mobilitätsgesetzes seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen.
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans.
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #ÖPNV-Anbindung der Bezirke #Lichtenberg und #Marzahn-Hellersdorf an das
#Stadtzentrum ein?
Antwort zu 1:
Die ÖPNV-Anbindung der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wird als gut
eingeschätzt.
Frage 2:
Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt #U-Bahnlinie 11 bei?
Antwort zu 2:
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans. Parallel zur langfristig geplanten
Trasse verlaufen mehrere Straßenbahnlinien.
Frage 3:
Welche Verwaltungseinheiten arbeiten derzeit an dem Projekt und mit jeweils welchen Schwerpunkten?
Antwort zu 3:
Das Projekt U-Bahnlinie U11 gehört gemäß Senatsbeschluss nicht zum NVP und nicht zu
den aktuell prioritär zu bearbeitenden Projekten. Demzufolge arbeiten derzeit keine
Verwaltungseinheiten daran.
Frage 4:
Inwiefern konnten in den vergangenen zwei Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich des Fahrgastaufkommens
und der Umweltbelastungen auf dem projektierten Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Keine.
Frage 5:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen in den vom Projekt U 11 betroffenen Tram- und Buslinien konkret in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Nachfrage im Berliner #ÖPNV generell ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsen, von 2007 bis 2016 um mehr als 25 % (Berlin – Tarifbereich AB). Der relative
Zuwachs betrifft vor allem Regionalverkehr, U-Bahn und Straßenbahn. Dem Senat liegen
bezüglich der betroffenen Tram- und Buslinien keine konkreten Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Inwiefern ist der projektierte #Streckenverlauf der U 11 im #Flächennutzungsplan festgehalten?
Antwort zu 6:
Der vorgesehene Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin
(FNP) dargestellt.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bereits Planungen zu den Baukosten und Bauzeiten?
Antwort zu 7:
Die Planungen zur U-Bahnlinie 11, die der Trassensicherung über den FNP zugrunde liegen,
entstammen den 1990er Jahren. Aussagen zu Baukosten und Bauzeiten liegen dem Senat
unter aktuellen Rahmenbedingungen nicht vor. Baukosten und Bauzeiten sind abhängig von
einer Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise umzusetzende Bauweise,
Bodenbeschaffenheit, Tiefenlage der zukünftigen Trasse, Anzahl und Ausführung der
Zwischenstationen etc.
Frage 8:
Wie geht es mit dem Projekt weiter? Bitte konkreten Zeitplan der Maßnahmen darstellen?
Antwort zu 8:
Die Trassenfreihaltung für die U11 wird weiterhin über den FNP Berlin abgesichert.
Gemäß Mobilitätsgesetz Berlin werden vom Senat in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft und vorrangige Handlungsziele und
Prioritäten zur Umsetzung von Maßnahmen festgelegt. Für den Nahverkehrsplan ist dies für
2023 vorgesehen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Schienenersatzverkehr in Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der #Bahnhofstraße in Berlin #Köpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu1:
In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie
die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in
diesem Bereich barrierefreie Haltestellen errichtet.
Frage 2:
Welche #Haltestellen des #ÖPNV sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 1) betroffen, welche Linien werden
durch einen Schienenersatzverkehr überbrückt und welche Linien bzw. Haltestellen werden für die Dauer der
Baumaßnahmen ausgesetzt? (Aufstellung nach Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter Frage 1
genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und mit
welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Tram- und
Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
2
Frage 4:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und
im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der Baumaßnahmen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Informationen können der anliegenden Anwohnerinformation (Anlage) Baumaßnahme
Bahnhofstraße zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße entnommen werden.
Frage 5:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der Wendenschloßstraße in BerlinKöpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen, bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu 5:
Die seit April letzten Jahres laufenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße von Lienhardweg bis Gleisschleife werden voraussichtlich bis Ende
April 2020 andauern. Im Anschluss wird die BVG Straßenbahngleisbau umsetzen.
Geplantes Bauende ist dabei voraussichtlich Ende Juli 2020.
Frage 6:
Welche Haltestellen der Linie 62 und welche weiteren Linien sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 5)
betroffen, welche Haltestellen werden für die Dauer der Baumaßnahmen mittels eines
Schienenersatzverkehrs überbrückt und welche Haltestellen werden ausgesetzt? (Aufstellung nach der Dauer
der Einschränkungen erbeten.)
Antwort zu 6:
Aktuell sind die Haltestellen Lienhardweg, Müggelbergallee und Wendenschloß gesperrt
und werden durch Schienenersatzverkehr per Bus angefahren.
Frage 7:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Wendenschloßstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter
Frage 5 genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und
mit welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Bahn-, Tramund Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 8:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße und im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der
Baumaßnahmen?
Frage 9:
Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden fünf Jahren entlang der Tramlinie 62 durch wen geplant und
wie werden diese Baumaßnahmen den Betriebsablauf der Tramlinie 62 voraussichtlich beeinträchtigen?
(Aufstellung für die Jahre 2020 bis 2025 erbeten.)
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Antworten zu 7 bis 9:
Ab 2021 werden zwischen Mayschweg und Pritstabelstraße sechs weitere StraßenbahnHaltestellen barrierefrei ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Gleise
zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße grundhaft erneuert. Im Vorlauf dazu werden die
Berliner Wasserbetriebe an zwei Örtlichkeiten ihre Trinkwasserhauptleitung erneuern und
punktuell ihre Kanäle reparieren.
Die derzeit nur abmarkierten Gleise sollen zwischen Müggelheimer Straße und
Dorotheenstraße auch aufgrund der Berliner Lärmminderungsplanung zu Rasengleisen
werden. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das noch nicht eröffnet wurde.
Die BVG rechnet mit einer baulichen Umsetzung ab 2025.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Berliner fahren weniger Auto und mehr Fahrrad, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228690531/Berliner-fahren-weniger-Auto-und-mehr-Fahrrad.html

Der #Autoverkehr in Berlin nimmt ab. Dafür steigen immer mehr Berliner aufs #Fahrrad. Aktivisten und Politiker fordern bessere Radwege.

Berliner, die in der Stadt unterwegs sind, greifen dafür immer seltener aufs Auto zurück. Das zeigen neue Daten, die die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag veröffentlicht hat. Demnach legten die Berliner 2018 rund 26 Prozent aller ihrer Wege im „#motorisierten #Individualverkehr“, also per privatem Auto, Motorrad oder #Carsharing-Fahrzeug zurück.

In 74 Prozent der Fälle hingegen nutzten sie den #Umweltverbund, fuhren mit Bus oder Bahn (#ÖPNV), stiegen aufs #Rad oder gelangten zu #Fuß an ihr Ziel. Bei der vorherigen Untersuchung im Jahr 2013 machten die Autofahrten noch rund 30 Prozent aller Wege der Berliner aus, auf den Umweltverbund entfielen damals 70 Prozent.

Noch geringer ist nach den neuen Daten der Anteil der Autofahrten von Strecken, die Berliner nur innerhalb der Hauptstadt …

ÖPNV: Coronavirus: Weniger Fahrgäste in der S-Bahn Bus und Bahn sollen fahren, so lange es geht, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-weniger-fahrgaeste-in-der-s-bahn-bus-und-bahn-sollen-fahren-so-lange-es-geht/25636902.html

Der Senat plant bisher keine Einschränkungen im öffentlichen #Nahverkehr – schon damit Ärzte und Schwestern an ihren Arbeitsplatz kommen.

Die möglichen Auswirkungen des Corona-Virus auf den öffentlichen Nahverkehr waren am Donnerstag Thema im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) sagte, dass sie mit den Verantwortlichen von #S-Bahn und #BVG in engem Kontakt stehe. Ziel des Senats sei es, den #ÖPNV „so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“, schon damit medizinisches Personal an ihren Arbeitsplatz gelangen könne. Dienstag werde Corona Thema in der Senatssitzung sein. Günther sagte weiter, dass die BVG, wie berichtet, bereits den ersten Schritt unternommen habe und das Einsteigen beim Fahrer und den Verkauf von Tickets durch ihn gestoppt habe. Falls es zu Einschränkungen des Betriebs durch erkrankte Fahrer gebe, seien Notfallpläne vorhanden.

Die BVG hatte am Mittwoch den Verzicht auf den #Vordereinstieg so begründet: „Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim #Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für alle Fahrgäste minimiert werden.“ Noch habe sich keiner der 15.000 Mitarbeiter angesteckt, sagte eine Sprecherin.

Die S-Bahn verkauft weniger #Fahrkarten
Nach Angaben der BVG sei die Zahl der Fahrgäste bislang nicht zurückgegangen. „Aktuell erheben wir keine Daten zu Fahrgastzahlen“, sagte eine S-Bahn-Sprecherin. Dem Vernehmen nach soll es einen leichten Rückgang beim Fahrkartenverkauf an den Automaten …

Bahnhöfe: Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/21340 „Teure Kunst“ – Graffitischäden bei BVG, DB und S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

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Frage 1:
Die DB AG gab die folgende Auskunft: „bis zum Ende des Jahres werden Flächen an 23 #Bahnhöfe durch den
#Graffiti-Blocker der Potsdamer Firma #Dafasan beschichtet. Die Graffitientfernung auf den beschichteten
Flächen erfolgt ausschließlich mit Wasser, ohne den Einsatz von Chemie. Im nächsten Jahr sollen weitere
Bahnhöfe folgen.“
Welche Bahnhöfe werden dies konkret sein? (Bitte um Ausschlüsselung nach Bahnhof und geplanten
Umsetzungshorizont (Zeitplan)
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es handelt sich um die Bahnhöfe Berlin #Hauptbahnhof, #Köpenick, #Storkower Str., #Pankow-Heinersdorf, #Karlshorst, #Jungfernheide, #Heidelberger Platz, #Wuhlheide, #Sonnenallee,
#Friedrichshagen, #Bundesplatz, #Gesundbrunnen, #Rathaus Steglitz, #Karow, #Bellevue,
#Schulzendorf, #Humboldthain, #Schönholz, #Wilhelmsruh, #Nikolassee, #Röntgental,
#Beusselstraße, #Bundesplatz, #Heerstraße, #Buch, #Messe-Süd, #Yorckstraße und #Friedenau.“
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Eine Aufschlüsselung nach Bahnhof bzw. ein konkreter Zeitplan wurde nicht mitgeteilt.
Frage 2:
Der Senat gab die folgende Auskunft: „Der Senat führt regelmäßige Abstimmungsrunden mit den
Infrastrukturbetreibern zur Verbesserung der Situation durch und verweist dabei insbesondere auf gravierende
Mängel, die es zu beseitigen gilt. Da das Land Berlin jedoch keine direkten Vertragsverhältnisse mit den
Infrastrukturunternehmen unterhält, sind die Eingriffsmöglichkeiten für den Senat begrenzt“.
Welchen Inhalts sind diese Abstimmungsrunden? Welche konkreten Verbesserungsvorschläge bzw.
präventiven Ansätze werden hier diskutiert bzw. auch verfolgt?
Antwort zu 2:
Mit den zuständigen Infrastrukturbetreibern #DB Station&Service AG (zuständig für Fern-,
Regional- und S-Bahnhöfe) sowie #BVG (U-Bahnhöfe) finden quartalsweise Beratungen
statt. Diese turnusmäßigen Abstimmungsrunden dienen dem intensiven Austausch
zwischen dem Land Berlin und den Infrastrukturunternehmen zu allen Themen der
Personenbahnhöfe und U-Bahnhöfe innerhalb Berlins. Es geht dabei um den Zustand der
bestehenden Bahnhöfe sowie um Planungsabsichten und laufende Projekte für
Erneuerungsmaßnahmen.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Bereits seit mehreren Jahren setzt sich die DB Station&Service AG intensiv mit der
Thematik #Graffiti, insbesondere auch im Rahmen der Attraktivitätssteigerung der Berliner
Bahnhöfe, auseinander. Dabei wurden #Schwerpunktbahnhöfe eruiert und mit dem Land
Berlin besprochen.
So wurden z.B. viele Bahnhöfe künstlerisch gestaltet, #Reinigungsintervalle erhöht und mehr
Präsenzdienst auf Schwerpunktbahnhöfen etabliert. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen
zu benennen:
 Künstlerische Wandgestaltung: z. B. Gesundbrunnen, Nöldnerplatz, Warschauer Straße,
Spandau, Landsberger Allee, Potsdamer Platz.
 Historische Fotogestaltung/Foliengestaltung: z. B. Ostbahnhof, Bornholmer Straße,
Wannsee, Adlershof, Jannowitzbrücke, Bellevue.
 Malerarbeiten/Graffitiblocker: z. B. Greifswalder Straße, Landsberger Allee, Neukölln,
Rathaus Steglitz, Storkower Straße, Schönhauser Allee.“
Frage 3:
Der Senat gab die folgende Auskunft: „Am 10. Mai 2019 wurde in der 92. Umweltministerkonferenz auf
Vorschlag des Landes Berlin ein Antrag „Verminderung von Kunststoffabfalleintrag und sekundärem
Mikroplastik in die Umwelt durch verbesserte Reinigung von Bahnanlagen und entlang bundeseigener
Schienenwege“ beschlossen. Im Sinne dieses Beschlusses ist das Land Berlin auch in einem Austausch, wie
die #Vermüllung der #Gleisanlagen der Deutschen Bahn in Berlin verringert werden kann.“
Welches konkrete Ergebnis konnte in den Gesprächen mit der DB AG hierzu bisher erzielt werden? Wie ist
der aktuelle Stand zur Entwicklung neuer #Reinigungsfahrzeuge und den Einsatz dieser durch die DB AG?
3
Antwort zu 3:
Die DB AG teilte dazu mit:
„Die DB Netz AG hat zur Beschaffung eines Ersatzes für den vorhandenen
#Gleisreinigungszug eine Ausschreibung gestartet. Ziel ist es, eine neue Maschine bis Ende
2023 zur Verfügung zu haben.“
Frage 4:
Die BVG gab die Auskunft: „Um der Verschmutzung der Bahnhöfe entgegenzuwirken wurden die
Reinigungskontrollen verstärkt. Des Weiteren soll dem Thema der Geruchsbelästigung auf betroffenen Linien
stärker begegnet werden. Da eine Abnahme der Verschmutzung der U-Bahnhöfe derzeit noch nicht zu
beobachten ist, ergibt sich die Notwendigkeit weiterer präventiver Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit
dem Senat geprüft werden.“
In welcher Form wurden die Reinigungskontrollen konkret verstärkt? Wie zeitlich und wie personell?
Wie konkret wird sich dem Thema Geruchsbelästigung auf betroffenen Linien gewidmet? Welche Ansätze
werden hier aktuell verfolgt bzw. was ist für wann geplant?
Welche konkreten weiteren präventiven Maßnahmen werden von der BVG in Zusammenarbeit mit dem Senat
für wann verfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG sieht eine Verbesserung auf vielen U-Bahnhöfen gegenüber 2019. Während im
Dezember 2019 noch eine Gesamtbenotung von 2,8 für das Bahnhofsnetz ermittelt wurde,
lag der Wert im Februar dieses Jahres bei 2,6.
Durch die Übernahme der Reinigungsleistung auf den Linien 4 und 6 von der Firma Sasse
sind diese Leistungen gegenüber dem vorherigen Anbieter z. B. deutlich verbessert. Aus
unserer Sicht besteht weiterhin ein verstärkter Handlungsbedarf auf der Linie U8, wobei
auch hier eine Verbesserung der Gesamtsituation durch intensivere Sicherheitsstreifen der
Polizei in Zusammenarbeit mit Sicherheitsmitarbeitern der BVG zu erkennen ist.
Zusätzlich zur normalen Bearbeitung mit Reinigungsmitteln auf den Bahnhöfen der #U8
werden hier an verschiedenen Stellen #Dampfsaugleistungen durchgeführt. Dies beugt
Geruchsbelästigungen vor.
Zur Verstärkung der Kontrollen wurden fünf zusätzliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
eingestellt. Im Zuge dieser Maßnahme wurden die durchschnittlichen Kontrollen je Bahnhof
von 2-3 auf 5-6 im Monat erhöht.
Voraussichtlich im November dieses Jahres werden die Reinigungsleistungen sämtlicher
Bahnhöfe neu ausgeschrieben. In diese Ausschreibung werden neue Konzepte zur
Verbesserung der momentanen Zustände integriert.“
Der Senat begrüßt ausdrücklich die hier aufgeführten Anstrengungen der DB Station&
Service AG sowie der BVG zur Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes
der Fern-, S- und U-Bahnhöfe im Land Berlin. Der gemeinsame Dialog sowie daraus
abgeleitete Handlungsempfehlungen sollen auch zukünftig dazu beitragen, die
Aufenthaltsqualität der Bahnhöfe weiter zu verbessern und damit die Attraktivität des #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr) in Berlin zu erhöhen.
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Frage 5:
Ist der Beantwortung seitens des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fähren: BVG-Fähre Wannsee-Kladow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrten absolviert die #Fähre pro Jahr? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017, 2018, 2019
angeben.)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„2017 und 2018:
Die Fähre verkehrte während der Winterzeit im #Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa 7-19 Uhr, So 10-17 Uhr.
Die Fähre verkehrte während der Sommerzeit im Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 7-20 Uhr, So 9-20 Uhr.
2019:
Die Fähre verkehrte wie 2017 und 2018, jedoch zusätzlich in den Monaten Mai – August im
Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-21 Uhr, Sa 7-21 Uhr, So 9-21 Uhr.
Insgesamt ergab dies ca. 250 Fahrten mehr pro Jahr als in den Vorjahren.
2
Die Anzahl der Fahrten wurde im Laufe der vergangenen drei Jahre kontinuierlich
gesteigert.
Im Jahr 2017 absolvierte die F10 = 9.262 Fahrten.
Im Jahr 2018 absolvierte die F10 = 9.318 Fahrten.
Im Jahr 2019 absolvierte die F10 = 9.624 Fahrten.“
Frage 2:
Bei wie vielen Fahrten war die Fähre #überfüllt? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017, 2018, 2019
angeben.)
Frage 3:
Bei wie vielen Fahrten mussten Fahrgäste zurückgelassen werden? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017,
2018, 2019 angeben.)
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Durchschnitt waren in den vergangenen drei Jahren 0,6 % der Fährfahrten zu 100 %
ausgelastet, weshalb einige Fahrgäste auf die nächste Fährfahrt ausweichen mussten.“
Frage 4:
Gibt es, ähnlich wie bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch bei der Fähre sog. „#Stoßzeiten“, an denen
die Fähre regelmäßig überfüllt ist oder Fahrgäste zurücklassen muss? Wenn ja, wann sind diese?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslastung der #F10 ist stark wetterabhängig. Eine Regelmäßigkeit oder sog. Stoßzeiten
sind aus den vorliegenden Daten nicht erkennbar. Grundsätzlich sind sonnige
Wochenenden im Sommer sowie Zeiten rund um Feiertage höher ausgelastet.“
Frage 5:
Wie hoch waren die Betriebskosten der Fähre einerseits und die Einnahmen durch den Fährbetrieb
andererseits in den Jahren 2017, 2018, 2019?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Betriebskosten belaufen sich auf durchschnittlich 616,9 Tsd. EUR netto jährlich. Sie
werden vom #Schiffseigener#Stern + Kreis“ in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen können nicht genau beziffert werden, da die Nutzung der Fähre u.a. auch
mit Tageskarten und Abo-Tickets möglich ist.“
3
Frage 6:
Wie hoch wären die Anschaffungs- und #Betriebskosten einer zweiten Fähre pro Jahr?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Betrieb einer zweiten Fähre müsste ausgeschrieben werden. Die Betriebskosten für
diese hingen maßgeblich davon ab, welcher Typ Fähre vorgesehen wäre und wie die
Vertragsgestaltung aussehen würde.“
Frage 7:
Mit welchen Mehreinnahmen wäre durch den Betrieb einer zweiten Fähre zu rechnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu kann die BVG keine Angaben machen, da es bislang keinerlei Erfahrung im Betrieb
mit zwei Fähren gibt.“
Frage 8:
Wie beurteilt die BVG den Mehrwert für ihre Kunden sowie den wirtschaftlichen Aspekt der Anschaffung einer
zweiten Fähre?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Mehrwert im täglichen Betrieb wäre für die Kunden voraussichtlich positiv. Zum
wirtschaftlichen Aspekt siehe Antwort zu Frage 5.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat im Hinblick auf die von ihm verfolgte Politik einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
die Anschaffung einer zweiten Fähre?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt zur #Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV)
die Umsetzung der Angebotsmaßnahmen des #Nahverkehrsplans 2019-2023 an. Die
Anschaffung eines zweiten Fährschiffes für die Linie F10 ist kein Planungsziel des
Nahverkehrsplans.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Straßenverkehr: DBV-Regionalverband Berlin fordert: Messebahnhof Berlin statt neuer Autobahnausfahrt durch ein Wohngebiet, aus DBV

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) hat Ende Februar 2020 ihre Planungen für eine neue #Autobahnanbindung des Berliner Messegeländes erstmals vorgestellt.

Unmittelbar negativ von diesen Planungen betroffen ist die Siedlung #Eichkamp am südwestlichen Rand des Messegeländes. Das #Autobahndreieck #Funkturm soll damit entlastet werden und Ziel- bzw. Quellverkehr der Autos und LKW vom Messegelände um dieses Nadelöhr herumgeführt werden.

Für den #DBV-Regionalverband Berlin ist diese Autobahnanbindung nicht zielführend. Die Verkehrsprognosen, die der Planung zugrundliegen, sagen ein weiteres Ansteigen der Verkehrsmengen voraus. Damit wird die Berliner Innenstadt durch noch mehr Straßenverkehr belastet.

Es widerspricht den derzeitigen verkehrspolitischen Maßnahmen zur Förderung des #ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs, wenn dem motorisierten Straßenverkehr noch mehr Raum zur Verfügung gestellt wird.

Stattdessen fordert der DBV:

Bau eines Messebahnhofs parallel zum S-Bahnhof Messe Nord (ehemals Witzleben) mit kurzen Fußwegen zum Messegelände an den vorhandenen Fernbahngleisen

  • Für einen solchen Fern- und #Regionalbahnhof mit einem Inselbahnsteig ist dort genug Platz vorhanden
  • Davon profitiert nicht nur das #Messegelände, sondern auch der nahe gelegene #Zentrale Omnibusbahnhof (#ZOB)
  • Dieser “Messebahnhof Berlin“ liegt so zentral, dass er vom Westen Richtung Potsdam/Magdeburg, von Nordwesten über Spandau Richtung Hannover/Hamburg, von Norden über Jungfernheide/Gesundbrunnen Richtung Ostsee und Polen (Stettin) und von Süden vom Flughafen BER direkt mit Regional- und Fernzügen erreichbar sein wird
  • Im Gegensatz zum Autobahnanschluss der städtebauliche Eingriff auf vorhandenem Eisenbahngelände minimal

Pressekontakt: Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin
Telefon 01 74 / 9 46 20 84

Straßenbahn: Planfeststellung für Straßenbahn Adlershof!, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 17.2.2020

Seit dem 7. Februar, also seit zehn Tagen, gibt es den lange ersehnten #Planfeststellungsbeschluss für die #Verlängerung der #Straßenbahn von der Wissenschaftsstadt #Adlershof zum Bahnhof #Schöneweide. Ziel der BVG ist es, Mitte Mai mit den #Bauarbeiten zu beginnen und die Strecke im Spätsommer 2021 in Betrieb zu nehmen.

Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?
Auf der Internetseite der #Senatsverkehrsverwaltung findet sich die Information weder unter „Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungverfahren: Bauvorhaben des #ÖPNV (Straßenbahn, U-Bahn)“ noch unter „Aktuelle Pressemitteilungen“. Auch bei der BVG und auf der neuen Internetseite #www.meinetram.de sucht man vergeblich nach einer Mitteilung.
Für den Berliner Fahrgastverband IGEB ist ein solches Ereignis traditionell nicht Anlass zum Lamentieren (Warum hat alles wieder so lange gedauert?), sondern Anlass zur Freude! Endlich!

Ein weiterer Anlass zur Freude: Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat stets gefordert, vor allem mit den Verfahren zu beginnen, die am schnellsten abgeschlossen werden können. Und da war das Projekt #Adlershof II (bekannt auch als #WISTA II) ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Dagegen haben die Senatsplaner in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Adlershof nicht das dringlichste Projekt sei. Obendrein wurden zwischenzeitlich Zweifel am Verkehrswert dieser Straßenbahnstrecke geäußert, sobald ein westlicher Zugang zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide (künftig S-Bf Johannisthal) die Wissenschaftsstadt erschließt.

Zum Glück kam es anders. Die Erkenntnis, Prioritäten nicht allein nach Dringlichkeit und Verkehrswert, sondern stets auch nach Realisierbarkeit zu setzen, sollte nicht nur bei den weiteren Berliner #Straßenbahnplanungen Beachtung finden, sondern auch bei anderen Projekten für besseren öffentlichen Verkehr – zum Beispiel bei #i2030. Sonst bleibt die Berliner #Verkehrswende Floskel und unerfüllter Traum.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
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