Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eine weitere Änderung des Berliner #Flächennutzungsplans (#FNP) beschlossen. Auf der Fläche des ehemaligen #Rangierbahnhofs#Pankow werden mit der FNP-Änderung die Voraussetzung für die Errichtung eines neuen #Stadtquartiers mit ca. 2000 #Wohneinheiten geschaffen. Die Entwicklung am #Pankower Tor leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der #Wohnungsbauziele Berlins.
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, eine Änderung des Berliner Flächennutzungsplans beschlossen. Damit erfolgt eine wichtige Entscheidung für die Umsetzung eines neuen Wohnungsbaustandorts angesichts des Wohnungsmangels in der Stadt. Insgesamt sollen ca. 160 bis 170 Wohneinheiten neu geschaffen werden.
Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin? a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der “Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr 2017 ausgebaut? Antwort zu 1: Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“ (LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln. Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am 03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die Leitlinien zu erarbeiten. Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November 2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen. 2 Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat. Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer Verfahren davon leiten zu lassen. Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten Zuständigkeitsstrukturen. Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt#City West berücksichtigt worden und in Anwendung gegangen? a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume? Antwort zu 2: Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“ wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit, der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung, Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen. Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert. Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“ Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt. Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können angenommen werden:
das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts Amerikahaus
die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen 3
die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein. Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun? a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue Liegenschaftspolitik angestrebt? b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden? Antwort zu 3: Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart. Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss begonnen haben, orientieren sich an ihnen. Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1) ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert. Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der Legislaturperiode statt:
Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“: Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 umgesetzt werden.
Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1 (Sitac).
Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden, außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84 (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021 vorbereitet.
Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung 4
Blankenburger Süden: o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“: Offenlage ca. Sommer 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem, städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant. Antwort 3a. und b.: Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr. 1702). Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung entwickelt werden. In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt 1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5). Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte Initiative? a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser? Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt? b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in welcher Höhe? c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative? d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs? e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik? f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt? Antwort zu 4a., c. und d.: Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können 5 (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/). Antwort zu 4b.: Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020 und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom 12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000 EUR zur Verfügung. Antwort zu 4e.: Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache 18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang, sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird Antwort zu 4f.: Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs. angepasst. Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet? a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten “Koop5”? b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden dafür verwendet? c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt? Antwort zu 5a.: Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales, Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden). Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die 6 Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr. Antwort zu 5b.: Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär. 2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind zwischen den Kooperationspartnern
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt 585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden. Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW) zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen. Antwort zu 5c.: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam verfolgt. Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses entstanden? Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der Entwicklung des Dragonerareals? a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der steuernden Einheit „Koop6“? b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock? c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in besagtem Zukunftsrat? d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät? e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 6: Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche 7 Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird. Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden unter 6 a beantwortet. Antwort zu 6a.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln. In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“. Antwort zu 6b.: In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen. Antwort zu 6c.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert. Antwort zu 6d.: In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet 8 werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit nicht. Antwort zu 6e.: Nein. Berlin, den 8.6.21 In Vertretung Lüscher ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Ein #Fahrradparkhaus zu bauen, ist offenbar komplizierter als einen #Großflughafen. Seit mehr als zehn Jahren wird diskutiert, werden immer wieder neue Standorte genannt. Passiert ist – nichts. Gar nichts.
Die letzte Ankündigung stammt aus Charlottenburg. Am #Stuttgarter Platz plant der Bezirk nun ein dreistöckiges Fahrradparkhaus – als Anhängsel an den dringend gewünschten Fixraum für Drogensüchtige. Stadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) begründete den Plan so: „Die vielen Räder, die zurzeit mangels offizieller Abstellmöglichkeiten an Laternen und Verkehrszeichen angeschlossen werden, finden endlich einen sicheren Platz, an dem sie nicht stören.“
Sehr viel Zeit wird auch auf Landesebene noch verstreichen: Der Senat hat wenige Tage vor Weihnachten eine „#Machbarkeitsstudie“ zu mehreren Fahrradparkhäusern mit 500 bis 2000 Plätzen an Berliner S- und U- Bahnhöfen ausgeschrieben. „Sofern die Machbarkeit gegeben ist, wird optional ein #Betreiberkonzept mit #Bedarfsplanung erarbeitet“, heißt es in dieser Ausschreibung. Wann gebaut wird, steht …
In den Berliner #Außenbezirken werden zahlreiche #Bauvorhaben durch fehlende Pläne für die #verkehrliche Erschließung behindert. „Es gibt tatsächlich Bauprojekte, die blockiert werden“, sagte Spandaus Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) im Interview mit der Berliner Morgenpost. Als Beispiele nannte Kleebank die Insel #Gartenfeld, wo westlich des Tegeler Flughafengeländes bis zu 4000 Wohnungen entstehen könnten.
Hier fehlen eine Brücke und eine angemessene Anbindung an den öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV). Im #Bebauungsplanverfahren seien zwar Bereiche für Straßen festgelegt, aber man müsse natürlich wissen, wo genau ein Bus langfahren soll, um die Straßen entsprechend auszulegen.
„Ich kann ein Bebauungsplanverfahren nicht weiterführen, wenn ich das #Verkehrskonzept dazu nicht kenne“, kritisierte Kleebank die Verkehrsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne). Im Ortsteil Hakenfelde gebe es große Wohnungsbauprojekte, ohne dass bisher geklärt sei, wie der Individualverkehr und der ÖPNV in diesem Gebiet künftig fließen sollten. Da gebe es „Vorüberlegungen“, aber nichts Fertiges, über das man mit den Anwohnern …
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt werden müssen. Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.
#Blankenburger Süden Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog. „Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als 2 integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen Stadtquartiers genauer untersucht. Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige „Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG (DB AG)).
#Buch Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des #Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow notwendig. Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.
#Buckower Felder Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr, die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an. Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze im Gebiet begrenzt. Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.
#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung 3 des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Der Neubau einer #Regionalbahnhofs#Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.
#Gartenfeld Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt. Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum #Innovationscampus#Siemensstadt. Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel Gartenfeld. Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte- Tegel-Spandau geprüft.
#Johannistal / Adlershof Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und #Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische Heide hergestellt. Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.
#Michelangelostraße Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) abhängig. Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße. 4 Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert. Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer Weg zu verlängern.
#Schumacher Quartier Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von großer Bedeutung. Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel Projekt mit einer Buserschließung. Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind noch nicht abgeschlossen.
#Wasserstadt Oberhavel Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7) oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus Siemensstadt. Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau geprüft. Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.
#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung 5 gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow, die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 3: In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw. nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden. Frage 4: Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell mit dem Bauen beginnen zu können? Antwort zu 4: Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst. Frage 5: Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung? Antwort zu 5: Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Unterstützung der DB AG zuständig. Die Finanzierung bedarf einer Klärung. Frage 6: Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens „Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich? Antwort zu 6: Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur 6 Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des Vorhabenbestellers. Frage 7: An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP korrigiert? Antwort zu 7: Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten betreffen: „Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16: Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen. „Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17: Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren aufgenommen. „Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15: Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt. „Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16: Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel Gartenfeld geführt. Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West- Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll. Frage 8: Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen auszuweisen? 7 Antwort zu 8: Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf Frage 9: Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt? Antwort zu 9: Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr. 01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar. Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren. Frage 10: Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost- West-Trasse? Antwort zu 10: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße (Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen getrennten Gebietsteile darstellt. Frage 11: Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies? Antwort zu 11: Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt. 8 Frage 12: In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft? Antwort zu 12: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11. Frage 13: Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)? Antwort zu 13: SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet des Wohnungsbaus umzusetzen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz