Infrastruktur: Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) für einen Wohnungsbaustandort auf Flächen des ehemaligen Bahnhofs Rudow der #Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn (#NME) im Bezirk Neukölln, aus Senat

28.11.2023

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1390034.php

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, eine Änderung des Berliner Flächennutzungsplans beschlossen. Damit erfolgt eine wichtige Entscheidung für die Umsetzung eines neuen Wohnungsbaustandorts angesichts des Wohnungsmangels in der Stadt. Insgesamt sollen ca. 160 bis 170 Wohneinheiten neu geschaffen werden.

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allg.: Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung und kollaborative Stadtentwicklung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
2
Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:

  • das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
    Amerikahaus
  • die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
    Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
    Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
    3
  • die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
    Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
    Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
    Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
    Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
    Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
    weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
    Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
    fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
    Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
    Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
    der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
    a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
    Liegenschaftspolitik angestrebt?
    b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
    Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
    stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
    Antwort zu 3:
    Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
    hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
    Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
    begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
    Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
    ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
    Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
    ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
    Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
    Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
    Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
    Legislaturperiode statt:
  • Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
    Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
    Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
    Quartal 2021 umgesetzt werden.
  • Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
    und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
    Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
    (Sitac).
  • Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
    Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
    außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
    (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
    städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
    des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
    durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
    vorbereitet.
  • Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
    Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
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  • Blankenburger Süden:
    o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
    Offenlage ca. Sommer 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
    allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
    mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
    sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
    Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
  • Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
    städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
    hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
    nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
    abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
    Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
    ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
    Antwort 3a. und b.:
    Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
    bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
    1702).
    Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
    sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
    Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
    Zielstellung entwickelt werden.
    In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
    umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
    insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
    1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
    entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
    Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
    Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
    Initiative?
    a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
    Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
    b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
    welcher Höhe?
    c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
    d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
    lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
    e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
    verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
    f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
    als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
    Antwort zu 4a., c. und d.:
    Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
    umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
    Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
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    (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
    Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
    Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
    Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
    ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
    Antwort zu 4b.:
    Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
    ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
    Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
    Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
    und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
    12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
    EUR zur Verfügung.
    Antwort zu 4e.:
    Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
    kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
    Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
    Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
    18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
    sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
    Antwort zu 4f.:
    Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
    die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
    Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
    angepasst.
    Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
    Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
    a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
    “Koop5”?
    b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
    städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
    dafür verwendet?
    c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
    Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
    Antwort zu 5a.:
    Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
    Verantwortung.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
    insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
    neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
    Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
    federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
    Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
    des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
    Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
    Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
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    Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
    und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
    Antwort zu 5b.:
    Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
    2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
    Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
    Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
    befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
    zwischen den Kooperationspartnern
  • BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
  • Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
  • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
    in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
    städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
    585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
    Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
    wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
    zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
    Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
    Antwort zu 5c.:
    Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
    Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
    werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
    „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
    verfolgt.
    Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
    Planungsprozesses entstanden?
    Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
    Entwicklung des Dragonerareals?
    a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
    steuernden Einheit „Koop6“?
    b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
    gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
    c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
    besagtem Zukunftsrat?
    d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
    Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
    e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
    Höhe?
    Antwort zu 6:
    Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
    städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
    Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
    das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
    für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
    Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
    „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
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    Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
    überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
    durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
    Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
    Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
    unter 6 a beantwortet.
    Antwort zu 6a.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
    Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
    Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
    Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
    mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
    abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
    Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
    einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
    aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
    In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
    aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
    gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
    der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
    Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
    sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
    Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
    gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
    Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
    in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
    Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
    öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
    Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
    Antwort zu 6b.:
    In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
    als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
    Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
    Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
    Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
    Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
    Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
    Antwort zu 6c.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
    durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
    Antwort zu 6d.:
    In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
    Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
    Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
    Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
    8
    werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
    nicht.
    Antwort zu 6e.:
    Nein.
    Berlin, den 8.6.21
    In Vertretung
    Lüscher
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen

Radverkehr: Berlin hat kein Fahrradparkhaus, aber viele schlechte Ständer Das Mobilitätsgesetz fordert 100.000 sichere Fahrradständer in Berlin., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/von-felgenknickern-und-kreuzberger-buegeln-berlin-hat-kein-fahrradparkhaus-aber-viele-schlechte-staender/26751326.html

Ein #Fahrradparkhaus zu bauen, ist offenbar komplizierter als einen #Großflughafen. Seit mehr als zehn Jahren wird diskutiert, werden immer wieder neue Standorte genannt. Passiert ist – nichts. Gar nichts.

Die letzte Ankündigung stammt aus Charlottenburg. Am #Stuttgarter Platz plant der Bezirk nun ein dreistöckiges Fahrradparkhaus – als Anhängsel an den dringend gewünschten Fixraum für Drogensüchtige. Stadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) begründete den Plan so: „Die vielen Räder, die zurzeit mangels offizieller Abstellmöglichkeiten an Laternen und Verkehrszeichen angeschlossen werden, finden endlich einen sicheren Platz, an dem sie nicht stören.“

Allein für das #Bebauungsplanverfahren kalkuliert das Bezirksamt zwei bis drei Jahre.

Sehr viel Zeit wird auch auf Landesebene noch verstreichen: Der Senat hat wenige Tage vor Weihnachten eine „#Machbarkeitsstudie“ zu mehreren Fahrradparkhäusern mit 500 bis 2000 Plätzen an Berliner S- und U- Bahnhöfen ausgeschrieben. „Sofern die Machbarkeit gegeben ist, wird optional ein #Betreiberkonzept mit #Bedarfsplanung erarbeitet“, heißt es in dieser Ausschreibung. Wann gebaut wird, steht …

allg. + Mobilität: Weil die Verkehrspläne fehlen, können Gebiete nicht erschlossen werden. Große Probleme in Spandau und Pankow., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228435541/Bezirke-klagen-Bauprojekte-haeufig-vom-Senat-blockiert.html

In den Berliner #Außenbezirken werden zahlreiche #Bauvorhaben durch fehlende Pläne für die #verkehrliche Erschließung behindert. „Es gibt tatsächlich Bauprojekte, die blockiert werden“, sagte Spandaus Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) im Interview mit der Berliner Morgenpost. Als Beispiele nannte Kleebank die Insel #Gartenfeld, wo westlich des Tegeler Flughafengeländes bis zu 4000 Wohnungen entstehen könnten.

Hier fehlen eine Brücke und eine angemessene Anbindung an den öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV). Im #Bebauungsplanverfahren seien zwar Bereiche für Straßen festgelegt, aber man müsse natürlich wissen, wo genau ein Bus langfahren soll, um die Straßen entsprechend auszulegen.

„Ich kann ein Bebauungsplanverfahren nicht weiterführen, wenn ich das #Verkehrskonzept dazu nicht kenne“, kritisierte Kleebank die Verkehrsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne). Im Ortsteil Hakenfelde gebe es große Wohnungsbauprojekte, ohne dass bisher geklärt sei, wie der Individualverkehr und der ÖPNV in diesem Gebiet künftig fließen sollten. Da gebe es „Vorüberlegungen“, aber nichts Fertiges, über das man mit den Anwohnern …

allg.: Zum Zusammenhang von Verkehrsplanung und neuen Stadtquartieren aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an?
Frage 2:
Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im
Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung
gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und
nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt
werden müssen.
Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher
Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.


#Blankenburger Süden
Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger
Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen
Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische
Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten
Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog.
„Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und
Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche
Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als
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integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die
#Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 bis zum -Bahnhof #Blankenburg notwendig
inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die
Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen
Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen
Stadtquartiers genauer untersucht.
Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und
baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige
„Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der
Deutschen Bahn AG (DB AG)).

#Buch
Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den
Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren
Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die
Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des
#Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss
über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht
leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die
Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am
Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow
notwendig.
Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der
verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und
Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.

#Buckower Felder
Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In
beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und
Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr,
die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer
Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem
Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an.
Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am
Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze
im Gebiet begrenzt.
Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein
Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.

#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der
Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der
fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung
3
des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die
auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft
werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des
Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße.
Der Neubau einer #Regionalbahnhofs #Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der
Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das
Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.

#Gartenfeld
Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und
leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße
liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die
Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt.
Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer
Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum
#Innovationscampus #Siemensstadt.
Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das
neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban
Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen
Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel
Gartenfeld.
Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der
Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten
übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-
Tegel-Spandau geprüft.

#Johannistal / Adlershof
Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet
Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur
Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal
wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und
#Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische
Heide hergestellt.
Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist
Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof
und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.

#Michelangelostraße
Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit
noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
(SenStadtWohn) abhängig.
Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die
vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße.
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Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine
Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert.
Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann
untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch
SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich
Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer
Weg zu verlängern.

#Schumacher Quartier
Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech
Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von
großer Bedeutung.
Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die
Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel
Projekt mit einer Buserschließung.
Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der
Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße
als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind
noch nicht abgeschlossen.

#Wasserstadt Oberhavel
Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt
derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7)
oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt
Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten
Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu
verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der
Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung
der -Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie
U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer
Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus
Siemensstadt.
Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die
Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic
und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau
geprüft.
Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das
zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer
nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.

#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow
Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in
den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung
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gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow,
die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 3:
Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln
nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 3:
In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach
Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw.
nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen
einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen
aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden.
Frage 4:
Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den
Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin
besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell
mit dem Bauen beginnen zu können?
Antwort zu 4:
Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine
enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche
Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst.
Frage 5:
Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die
Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung?
Antwort zu 5:
Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit
Unterstützung der DB AG zuständig.
Die Finanzierung bedarf einer Klärung.
Frage 6:
Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens
„Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich?
Antwort zu 6:
Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG.
Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur
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Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des
Vorhabenbestellers.
Frage 7:
An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen
Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP
korrigiert?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz
die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In
Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung
dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen
im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten
betreffen:
„Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16:
Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im
Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten
Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen.
„Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17:
Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der
gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu
Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht
auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des
Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren
aufgenommen.
„Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15:
Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur
Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine
Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt.
„Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16:
Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende
übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende
schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel
Gartenfeld geführt.
Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens
beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West-
Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend
den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll.
Frage 8:
Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen
auszuweisen?
7
Antwort zu 8:
Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen
Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der
Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan
ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die
Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf
Frage 9:
Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt?
Antwort zu 9:
Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr.
01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene
Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar.
Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren.
Frage 10:
Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau
einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost-
West-Trasse?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden
Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße
(Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das
Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen
getrennten Gebietsteile darstellt.
Frage 11:
Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies?
Antwort zu 11:
Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das
Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue
Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die
Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den
ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus
barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und
Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im
Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen
Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt.
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Frage 12:
In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des
Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht.
Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)?
Antwort zu 13:
SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom
Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem
neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist
berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue
Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet
des Wohnungsbaus umzusetzen.
Berlin, den 27.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz