Straßenverkehr: Verkehrsführung am Molkenmarkt für den angrenzenden Ersatzneubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

12.06.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1455577.php

Im Abschnitt #Grunerstraße, Ecke Rotes #Rathaus / #Nikolaiviertel, gibt es seit heute eine eingeschränkte #Verkehrsführung mit einer Fahrspur in Richtung #Mühlendammbrücke. Mit der neuen Verkehrsführung beginnt die letzte #Bauphase des im Frühjahr 2020 begonnenen Umbaus „Mühlendamm/ #Molkenmarkt/ #Grunerstr.“ Diese Arbeiten werden voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen.

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Radverkehr + Messe: Verkehrssenatorin verleiht den Engagementpreis „Fahrrad Berlin“, aus Senat

06.05.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1321156.php

Im Rahmen der #Fahrradmesse #VELOBerlin verleiht die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Dr. Manja #Schreiner am Samstag den diesjährigen #Engagementpreis „#Fahrrad Berlin“ – als besondere Anerkennung für Verdienste um die Förderung des #Radverkehrs an Ana Teresa Burgueño Hopf und Bjarne Lotze für den „#raumcast“, Juliane Schumacher für den Blog „#Radelmädchen“ und Daniela Pensold für die Plattform „#wecyclebrandenburg“.

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Straßenbahn + Straßenverkehr: Friedrich-Engels-Straße in Rosenthal, Pankow IV – Lichtzeichenanlage, Planfeststellungsverfahren, aus Senat

Frage 1:
Zum 3. Bauabschnitt #Friedrich-Engels-Straße: Inwiefern gibt es bereits eine Lösung für eine #Lichtzeichenanlage (Ampel in der Friedrich-Engels-Straße / #Kastanienallee)?
Antwort zu 1:
Es existiert ein Vorentwurf für die #Lichtsignalanlage (LSA) zur Abschätzung der Lösungen für den Radverkehr an den Kreuzungen Friedrich-Engels-Straße / Kastanienallee sowie Friedrich-Engels-Straße – #Waidmannsluster-Damm / Hauptstraße –
Waidmannsluster Damm / #Quickborner Straße.

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allg.: Berliner Verkehr in Zahlen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die letzte Veröffentlichung der Berliner #Verkehrsdaten erfolgte im Rahmen der veröffentlichten #Broschüre
“#Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr in Zahlen” auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz mit Stand Dezember 2017. Wann werden die wesentlichen Verkehrsdaten bzw.
#Verkehrszahlen für die Folgejahre veröffentlicht?
Frage 2:
Wie haben sich die Berliner Verkehrsdaten bzw. Verkehrszahlen im zeitlichen Verlauf ab der verwendeten
Datengrundlage in der letzten Broschüre bis dato verändert?
Frage 3:
In welcher konkreten Form haben die veränderten Verkehrsdaten/Verkehrszahlen Einfluss auf die Entwicklung
des Berliner Verkehrssystems, der Planung neuer Infrastrukturen, der Bewertung neuer Mobilitätsangebote
sowie der Bewertung der Entwicklungen genommen?
Frage 4:
Welche Veränderungen konnten im Bereich der stadtstrukturellen Entwicklungen, den Kenndaten zur
Verkehrsteilnahme und der Entwicklung bei den Verkehrsmitteln selbst (Nachfrage, Infrastrukturen und
Angebote) sowie bei den Verkehrsfolgen ermittelt werden?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Broschüre wurde in der Vergangenheit in einem aufwendigen Recherche-Prozess und
unter Nutzung eines externen Dienstleisters erarbeitet und hat jeweils mindestens ein Jahr
Zeit in Anspruch genommen. Die bis 2016 für das Thema verantwortliche Stelle wurde im
Personaleinsparungsprozess eingespart (17. Legislaturperiode; Senatsbeschluss vom
2
24.01.2012, Effekt bei SenStadtUm: Abbau von 255 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), d.h.
Wegfall von 15 % der 2012 vorhandenen VZÄ).
Das Land Berlin stellt vielfältige Daten, die bis 2017 für ebd. Broschüre explizit
recherchiert oder zusammenfassend visualisiert aufbereitet wurden, an unterschiedlichen
Stellen nach wie vor zur freien Verfügung Die Sachverhalte werden anlassbezogen z.B. im
Rahmen von Fachaufgaben oder Planwerken als Grundlage für entsprechende
Schlussfolgerungen (siehe Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr,
Nahverkehrsplan) oder künftig bei Evaluationsberichten zu Planwerken aufbereitet und
gehen so in die Facharbeit und entsprechende Entscheidungen ein.
Nachfolgend finden sich verschiedene Datenquellen zu den hier angesprochenen
Sachverhalten. Auf den Seiten sind entweder Zeitreihen oder die aktuell gültigen Angaben
abrufbar.
#Einwohnerdaten :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12041&creg=BBB&anzwer
=10 sowie
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/
Angaben zu natürlichen Wanderungsbewegungen:
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12031&creg=BBB&anzwer
=8
Angaben zu #Wanderungsbewegungen :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12035&creg=BBB&anzwer
=9
#Erwerbstätige :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13003&creg=BBB&anzwer
=6
#Arbeitslosigkeit :
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13002&creg=BBB&anzwer
=5
#Mikrozensus (u.a. zu Haushaltseinkommen):
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12011&creg=BBB&anzwer
=5
Die Erkenntnisse aus der #Haushaltsbefragung „#Mobilität in Städten – SrV 2018“ finden
sich unter:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-instaedten-srv-2018/
3
Angaben zu #Pendlerinnen und #Pendlern :
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/InteraktiveAngebote/Pendleratlas/Pendleratlas-Nav.html
#Fahrzeugzulassungen für die Gemeinde Berlin finden sich auf
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/bestand_inhalt.html?nn=2601598
Sonderauswertungen kleinräumigerer Berliner Daten liegen derzeit nicht visualisiert vor.
Entwicklung des #Radverkehrs :
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/bericht_radverkehr_2019.pdf
oder
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/
Angaben zum öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV):
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/#nvp
und
https://www.bvg.de/images/content/unternehmen/medien/geschaeftsbericht/BVGGeschaeftsbericht-2019.pdf
#Straßenverkehr, hier #Parkraumbewirtschaftung
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfzverkehr/parkraumbewirtschaftung/ mit Link auf die jeweiligen Seiten der zuständigen
Bezirke
#Flugverkehr
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2021/21-02-05.pdf
#Binnenschifffahrt
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/BasisZeitreiheGrafik/ZeitBinnenschifffahrt.asp?Ptyp=400&Sageb=46003&creg=BBB&anzwer=7
#Unfallzahlen
https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=46002&creg=BBB&anzwer
=6 oder auf der Website der Polizei als jährliche Berichte
#Luft
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download.s
html
#Lärm
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-2023/download/
Diese und andere Daten werden jeweils anlassbezogen gesichtet und genutzt, um
Schlussfolgerungen zu Handlungsnotwendigkeiten ziehen zu können. Ausführlichere
4
Informationen, wie das anlassbezogen geschieht, finden sich bspw. im #Nahverkehrsplan
2019-2023 https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Auch die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung stellt hier entsprechende
Daten im Kontext fachlicher bzw. verkehrspolitischer Schwerpunktsetzungen bereit
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/mobilitaetswende/verkehr-888873.php
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr und Witterung, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie schwankt die Intensität des #Radverkehrs in Berlin als Ganzes und in den Bezirken im Besonderen allgemein über das Jahr verteilt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen #Witterungsbedingungen?

 

Antwort zu 1:

 

Entsprechende Informationen stellt die Erhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser repräsentativen Befragung wurden über 40.000 Berlinerinnen und Berliner zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Auswertungen sind sowohl für die Gesamtstadt als auch bezirksspezifisch verfügbar.

Die Tabellen 5.6 und 5.7 des Tabellenberichts zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“ in Berlin stellen die #Verkehrsmittelanteile in der Gesamtstadt einmal nach #Witterungsbedingungen und einmal quartalsweise (jahreszeitlicher Bezug) dar.

 

SrV Tabelle 5.6: Verkehrsmittelanteile (nach Witterungsbedingungen)

 

Wetter am Stichtag Zu #Fuß #Fahrrad MIV* ÖV** Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
(Sehr) gut 29,5 % 21,4 % 24,7 % 24,4 % 100 % 42.571 42.793
Eher gut 30,0 % 16,3 % 25,9 % 27,7 % 100 % 49.486 49.760
Eher schlecht 29,1 % 13,7 % 28,2 % 28,9 % 100 % 27.149 27.335
(Sehr) Schlecht 30,6% 12,8% 27,4% 29,2% 100% 5.877 5.899

* Motorisierte Individualverkehr

 

** Öffentlicher Verkehr

 

SrV Tabelle 5.7: Verkehrsmittelanteile (nach Quartal)

 

Quartal Zu Fuß Fahrrad MIV ÖV Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
Januar –

März

30,7 % 11,9 % 27,9 % 29,5 % 100 % 36.081 36.673
April – Juni 28,7 % 21,1 % 24,9 % 25,4 % 100 % 37.894 37.975
Juli –

September

29,9 % 21,8 % 24,5 % 23,9 % 100 % 22.486 23.556
Oktober – Dezember 29,2 % 16,9 % 26,1 % 27,8 % 100 % 34.612 33.551

 

Die dargestellten Informationen liegen (ebenfalls jeweils als Tabellen 5.6 und 5.7) für alle Berliner Bezirke vor und sind unter folgendem Link öffentlich verfügbar:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-  staedten-srv-2018/.

Insgesamt schwanken die Anteile des Radverkehrs über das Jahr stärker als beispielsweise die Anteile des öffentlichen Verkehrs.

 

 

Frage 2:

 

Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat hinsichtlich der unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründe der Verkehrsteilnehmer im Berufsverkehr für ihre Entscheidung, Rad, ÖPNV oder privates Kraftfahrzeug für den Weg zu und von der Arbeitsstelle zu nutzen?

 

Frage 3:

 

Verhalten sich Schwankungen bei der Nutzung von ÖPNV und/oder PKW-Verkehr umgekehrt proportional und korrelieren diese Nutzungsunterschiede?

 

Frage 4:

 

Wie unterscheiden sich diese Ausprägungen zwischen den Außenbezirken und den Innenstadtbezirken (außerhalb und innerhalb des Berliner S-Bahnringes)?

 

Antwort zu 2 bis 4:

 

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet.

 

Auch in Bezug auf diese Fragen liefert das Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV

2018“ in Berlin zahlreiche Ergebnisse.

Allgemein ist hervorzuheben, dass Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Verkehrsmittel immer multifaktoriell sind. Raumstrukturelle Faktoren, individueller ökonomischer Status, soziale Milieuzugehörigkeit, Verkehrsmittelverfügbarkeit, das Alter und viele weitere Faktoren wirken sich – mit gegenseitigen Abhängigkeiten – auf das Verkehrsmittelwahlverhalten aus. So spielt das Fahrrad insbesondere im Alter von 3 bis 17 Jahren sowie von 37 bis 53 Jahren eine überdurchschnittliche Rolle. Auch der ökonomische Status spielt bei der Verkehrsmittelwahl, aber auch grundlegend bei der Verkehrsmittelverfügbarkeit eine wichtige Rolle. Personen mit geringerem ökonomischen

 

Status nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr, während Personen mit höherem ökonomischen Status häufiger den MIV nutzen.

Eine gute Erreichbarkeit des ÖV und ein dichter Takt wirken sich positiv auf die Nutzung dieser Verkehrsart aus – insbesondere für mittlere und weite Distanzen. Einschränkungen der Parkmöglichkeiten wirken sich negativ auf die MIV-Nutzung aus, eingeschränkte Möglichkeiten zum Fahrradparken negativ auf die Nutzung des Radverkehrs.

Topographische Faktoren, wie starke Steigungen, die die Fahrradnutzung negativ beeinflussen, sind in Berlin eher zu vernachlässigen. Jedoch spielt die zurückgelegte Entfernung eine wichtige Rolle bei der Verkehrsmittelwahl. Die mittlere in Berlin mit dem Fahrrad zurückgelegte Entfernung beträgt 3,6 km, was einen Großteil der unterschiedlichen modalen Anteile zwischen Innenstadt und Außenstadt erklärt. Jedoch ist bei der Entfernung und Affinität zur Fahrradnutzung auch die Entwicklung und Nutzungsakzeptanz des Pedelecs zu nennen. Die mittlere Reiseweite in Berlin mit diesen elektrisch-unterstützten Fahrrädern beträgt 6 km. Dies erhöht also den Nutzungsradius  des Fahrrads, auch im Berufsverkehr.

 

An einem mittleren Werktag werden Wege zum eigenen Arbeitsplatz mit einem Anteil von 14,2 % zu Fuß zurückgelegt, das Fahrrad hat einen Anteil von 19,7 %, 27,1 % der Wege werden im MIV zurückgelegt. Den höchsten Anteil weisen mit 39,0 % Wege mit dem ÖV auf (Gesamter Untersuchungsraum, alle Wege). Aussagen zu unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründen spezifisch zur Verkehrsmittelwahl im Berufsverkehr liegen nicht vor.

 

Aktuelle Analysen zu statistischen Abhängigkeiten und Beziehungen im Sinne der Frage 3 liegen dem Senat nicht vor, weshalb auch räumliche Differenzierungen im Sinne der Frage 4 nicht möglich sind. Unterschiede im Verkehrsverhalten zwischen Innerer Stadt und äußerer Stadt liegen aus den Steckbriefen der vorangegangenen Erhebung vor.

 

Für die Innere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_innere.pdf

 

Für die äußere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_aeussere.pdf

 

 

Berlin, den 26.10.2020 In Vertretung

 

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Nach Berlin plant auch Brandenburg Rad-Schnellstraßen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/brandenburg-radschnellverbindungen-radverkehr-analyse.html

Nach umfangreichen Planungen in Berlin für #Fahrrad-Schnellverbindungen will Brandenburg nachziehen: Noch in diesem Jahr werde eine Analyse in Auftrag gegeben, um flächendeckend Möglichkeiten für #Radschnellverbindungen zu ermitteln. Das teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linksfraktion im Landtag mit.

Der Ausbau des #Radverkehrs spielt eine entscheidende Rolle in der sogenannten #Mobilitätsstrategie Brandenburgs. Damit wird das Ziel angestrebt, den Autoverkehr bis zum Jahr 2030 zu verringern und die Nutzung anderer Verkehrsträger auf 60 Prozent zu erhöhen. Dazu werde auch die #Radverkehrsstrategie Brandenburgs fortgeschrieben, erklärte das Ministerium. Darüber hinaus unterstütze das Land Kommunen auch künftig mit Fördermitteln zum Ausbau der Radwege.

Zahlreiche Rad-Parkplätze sollen entstehen
Um Auto- und Radfahrern zu erleichtern, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, werden immer mehr #ParkRide- sowie #BikeRide-Anlagen an den Bahnhöfen der Kommunen errichtet. Nach einer Übersicht des Ministeriums werden derzeit zehn weitere dieser Parkplätze …

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (III) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Bezirksämtern stehen die Stellen für die #Förderung des #Radverkehrs, die durch das
#Mobilitätsgesetz vorgegeben sind, vollständig der #Radverkehrsplanung zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Eine Stelle steht vollständig dem Radverkehr zur Verfügung. Weitere Stellen befassen
sich teilweise mit Radverkehrsaufgaben. Eine weitere Stelle, die sich hauptsächlich mit
Radverkehrsaufgaben befassen soll, musste gerade neu ausgeschrieben werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
2
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind die Stellen für die Förderung des
Radverkehrs vollständig besetzt. Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der
Radverkehrsanlagen zur Verfügung.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind seit dem 01.09.2018 zwei hauptamtlich beschäftigte
Radverkehrsplaner (Vollzeitäquivalente) tätig.“
Spandau:
„Im Bezirk Spandau sind die zwei geforderten Radverkehrsstellen vollständig mit einem
Radverkehrsplaner und einer Radverkehrsbauleiterin besetzt. Durch Elternzeit ist die
Stelle der Radverkehrsbauleiterin derzeit nicht besetzt und wird befristet ausgeschrieben.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf hat zum 1. November 2019 einen Ingenieur mit dem
Schwerpunkt Radverkehrsanlagen eingestellt. Damit ist die erste der beiden zur
Verfügung gestellten Stellen besetzt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Eine Stelle steht der Radverkehrsplanung vollständig zur Verfügung.“
Mitte:
„Im Bezirksamt Mitte – Straßen- und Grünflächenamt – sind 2 Stellen für Angelegenheiten
des Radverkehrs (nach MobG) vorgesehen. Eine der beiden Stellen ist für
Radverkehrsplanung vorgesehen. Eine weitere Stelle befindet sich in der
Straßenunterhaltung und wird derzeit neu besetzt. Des Weiteren ist eine Stelle für den
bezirklichen FahrRat vorgesehen, die zeitnah neu besetzt wird.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt. In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im
Rahmen der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen. Die Stellen werden aktuell
als Bezirksingenieurstellen mit dem Schwerpunkt Radverkehr ausgeschrieben.“
Neukölln:
„In Neukölln werden die zwei Radverkehrsingenieure ausschließlich mit Projekten der
Planung und Realisierung von Radinfrastrukturprojekten eingesetzt.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen die Stellen, soweit sie besetzt werden
konnten, vollständig für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Darüber hinaus
werden durch Inhaberinnen und Inhaber weiterer Ingenieursstellen Leistungen für die
Förderung des Radverkehrs erbracht.“
3
Lichtenberg:
„Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Lichtenberg stehen seit Anfang 2019 zwei
Stellen zur Verfügung.“
Frage 2:
Sollten die Stellen nicht allein der Radverkehrsplanung zur Verfügung stehen: Für welche Aufgaben
verwenden die Bezirksämter dann diese Stellen?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Die Personalsituation des Bezirks verlangt, dass sich die Stellen, die für den Radverkehr
vorgesehen sind, zurzeit auch noch um Aufgaben im Fußverkehr und in Leitungfunktionen
kümmern müssen.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Ausnahmen sind Planung und Umsetzung nachhaltiger Konzepte im Sinne des
Mobilitätsgesetzes.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind die Radverkehrsplaner in der Gruppe „Planung, Entwurf,
Projektsteuerung“ des Straßen- und Grünflächenamtes tätig. Die Radverkehrsplaner sind
zuständig für konzeptionelle Angelegenheiten (Routennetze/Prioritäten) sowie die
Planung, Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen aus dem Radverkehrsprogramm.
Die Überwachung der Bauausführung erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen aus der
SGA-Gruppe „Neubau“.“
Spandau:
„Im Rahmen freier Kapazitäten werden auch andere Planungs- und Bauleitungsaufgaben
übernommen.“
Reinickendorf:
„Aufgrund der anstehenden und aufgestauten Arbeiten im Bereich des Radverkehrs wird
die ab November besetzte Stelle damit ausgelastet sein.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Entfällt, da die Stelle nur für die Radverkehrsplanung zur Verfügung steht.“
4
Mitte:
„Die Stelle, die für Radverkehrsplanung im Straßen- und Grünflächenamt
(Straßenunterhaltung) angesiedelt ist, befasst sich zukünftig auch mit Aufgaben der
Straßenunterhaltung und -ausstattung sowie Markierungsarbeiten.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Siehe Antwort zu 1.“
Neukölln:
„Siehe Antwort zu 1.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Lichtenberg:
„Aufgrund der aktuellen Personalsituation im SGA Lichtenberg werden von den
Radplanern z.T. auch andere Aufgaben wahrgenommen, schwerpunktmäßig im Bereich
Straßenplanung.“
Frage 3:
Wie weit sind die Prüfungen seitens der Bezirksaufsicht bzgl. der Beschwerde des ADFC über das
Bezirksamt Reinickendorf, das bisher keinen FahrRat entsprechend § 37 (8) Berliner Mobilitätsgesetz
eingerichtet hat?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nach eingehender
Prüfung festgestellt, dass ein Verstoß des Bezirkes Reinickendorf gegen § 37 (8) nicht
eindeutig festzustellen ist.
Die Einrichtung eines Mobilitätsbeirates, statt eines FahrRates, kann eine atypische
Ausnahme im Sinne der Soll-Vorschrift § 37 Abs 8 S. 3 MobG BE darstellen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Aufgaben eines FahrRates vom Mobilitätsbeirat wahrgenommen
werden. Dazu gehören vor allem die Beratung größerer Radverkehrsmaßnahmen und die
Einbindung der für die Belange des Radverkehrs zuständigen Interessengruppen.
Berlin, den 05.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (11): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Berlins Fahrradinfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
a. Welchen #Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen #Nettopersonalbedarf (Vollzeitäquivalente, VZÄ) hatte
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in den Jahren 2016, 2017, 2018, sowie im
ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, 2020 und 2021
vorgesehen?
Antwort zu 1:
a:
Stellen VZÄ
2016 k. A. k. A.
2017 1183,14 1086,53
2018 1335 1179,29
2019 1359,77 1208,35
2
b:
freie
Stellen
2016 k. A.
2017 k. A.
2018 147,1
2019 117,3
c:
Stellen
2019 1359,77
2020 1398,61
2021 1430,36
k. A. = Aufgrund der Neubildung der SenUVK sind genaue Angaben hier nicht möglich.
Frage 2:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur Umsetzung
des #Mobilitätsgesetzes?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 2:
Der umfassende Regelungsgehalt des Mobilitätsgesetzes wirkt sich in unterschiedlicher
Intensität auf alle Aufgabengebiete der verkehrlichen Bearbeitung aus. Eine stellenscharfe
Zuordnung und Bemessung des auf ihn zurückzuführenden Personalbedarfs ist daher
nicht möglich.
Frage 3:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zur
Bearbeitung des #Radverkehrs?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ waren 2016, 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019
unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind im oben genannten Bereich für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 3:
a:
Stellen VZÄ
2016 1 1
2017 14 6,0
2018 15 11,61
2019 15 13,61
3
b:
freie
Stellen
2016 0
2017 8
2018 3
2019 1
c:
Stellen
2019 15
2020 18
2021 19
Frage 4:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatte die GB infraVelo
GmbH 2017, 2018 und im ersten Halbjahr 2019?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020 und 2021 vorgesehen?
Antwort zu 4:
a:
· 2017 – im Rumpfgeschäftsjahr war im Durchschnitt eine Stelle (VZÄ) besetzt (ohne
Geschäftsführung). Zum 31.12.2017 waren inkl. Geschäftsführung 6 Stellen
besetzt.
· 2018 – ursprünglich sollten 20 Stellen besetzt werden, im zweiten Halbjahr wurde
die Zahl mit einem angepassten Wirtschaftsplan auf 25 Stellen erhöht. Zur
Optimierung des Personaleinsatzes wurde gleichzeitig der shared-service-Ansatz
mit der Grün Berlin verstärkt umgesetzt. Zu den shared-service-Leistungen der
Grün Berlin für die #infraVelo GmbH zählen Finanzen, IT, Personalmanagement,
Vergabe/Einkauf, Kommunikation & Partizipation, zentrale Services und
Multiprojektcontrolling. Im Durchschnitt waren 9 Stellen (VZÄ) besetzt. Zum
31.12.2018 waren 15 Stellen zuzüglich 10 Stellen aus shared-service mit der Grün
Berlin besetzt.
· 2019 – bis Mitte des Jahres waren 24 VZÄ besetzt, davon 8 VZÄ aus sharedservice
(bei den shared-service-Leistungen ist zu berücksichtigen, dass diese
regelmäßig an den konkreten Arbeitsaufwand angepasst werden und nunmehr als
Fremdleistungen eingestuft werden).
b:
· 2017 – Stellen sind besetzt
· 2018 – Stellen sind besetzt
· 2019 – Stellen erstes Halbjahr sind besetzt
4
c:
· 2019 – bis Ende des Jahres sind 24,8 Stellen geplant, zuzüglich Fremdleistungen
aus 12,8 Stellen shared-service (entspricht 18 VZÄ, zuzüglich 9 VZÄ aus sharedservice)
· 2020 – der Stellenplan sieht 48,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 18,1
Stellen shared-service
· 2021 – der Stellenplan sieht 54,8 Stellen vor, zuzüglich Fremdleistungen aus 21,1
Stellen shared-service
Frage 5:
a. Welchen Bruttopersonalbedarf (Stellen) und welchen Nettopersonalbedarf (VZÄ) hatten die Berliner
Bezirksämter zur Bearbeitung des Radverkehrs (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
b. Wie viele der oben genannten Stellen bzw. VZÄ sind unbesetzt (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
c. Wie viele Stellen bzw. VZÄ im oben genannten Bereich sind für das zweite Halbjahr 2019, sowie für 2020
und 2021 vorgesehen (Aufschlüsselung nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Nachfolgend die Antworten der Bezirke:
Charlottenburg – Wilmersdorf ( a – c)
Mit Schreiben vom 22.03.2017 teilte der Senator für Finanzen mit, dass die AG
Ressourcensteuerung (1. Sitzung vom 09.02.2017) vor dem Hintergrund der politischen
Prioritätensetzung und zur Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten in den bauenden
und planenden Bereichen der Bezirke, insbesondere beim Schulneubau und für Radwege,
je 10 VZÄ pro Bezirk, davon 2 VZÄ für die Fahrradinfrastruktur („Radwege“) zugesagt hat.
Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt und diese müssen nunmehr wieder in die Ausschreibung gebracht werden.
In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im Rahmen
der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen.
Neukölln
Zu a:
Die Begriffe Bruttopersonalbedarf und Nettopersonalbedarf sind hier nicht bekannt.
Nachfolgende Angaben erfolgen daher in „VZÄ“.
Durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgte eine Zuweisung von zwei zusätzlichen
VZÄ an das Bezirksamt Neukölln, die dann dem Geschäftsbereich des Straßen- und
Grünflächenamtes zugewiesen wurden.
5
Zu b:
Keine.
Zu c:
Zwei VZÄ (vgl. Antwort zu a).
Reinickendorf:
Zu a:
Dem Bezirk Reinickendorf wurden aufgrund des Mobilitätsgesetzes zwei
Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt und diese wurden im Bezirkshaushalt verstetigt.
Zu b:
Eine Vollzeitstelle wird nach dem 6. Ausschreibungsverfahren zum 01.11.2019 besetzt
werden. Die 2. Stelle befindet sich derzeit im 7. Ausschreibungsverfahren, da die sechs
vorherigen Ausschreibungen nicht erfolgreich waren. In den vorangegangenen Verfahren
sind entweder keine geeigneten Bewerbungen eingegangen oder die ausgewählten
Kandidaten haben ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Das Bezirksamt steht in
Konkurrenz mit anderen Behörden, GB infraVelo GmbH und der freien Wirtschaft, wo oft
höher dotierte Stellen vorhanden sind.
Zu c:
Nach wie vor die unter a. und b. genannten Vollzeitäquivalente.
Lichtenberg:
Zu a:
Der Bezirk Lichtenberg hat für die Bearbeitung des Radverkehrs insgesamt zwei Stellen
im Stellenplan verankert. Diese Stellen stammen aus der Entscheidung der AG
Ressourcensteuerung vom 09.02.2017.
Zu b:
Derzeit sind von diesen beiden Stellen unter Berücksichtigung von Teilzeit 1,8 Stellen
besetzt.
Zu c:
Eine Unterteilung für die Haushaltsjahre 19/20/21 wurde nicht vorgenommen. Weitere
Stellen wurden nicht eingerichtet.
Marzahn-Hellersdorf:
Zu a:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes,
Radverkehrsanlagen, zwei VZÄ erhalten.
Zu b:
Derzeit wurden noch keine geeigneten Bewerber/innen gefunden, so dass noch beide
Stellen unbesetzt sind.
6
Mitte:
Zu a:
Es sind 2,5 Stellen vorgesehen. Die Stellen sind besetzt.
Zu b:
Es sind keine Stellen unbesetzt.
Zu c:
Über die bei a genannten Stellen hinaus sind bisher keine weiteren Stellen vorgesehen.
Steglitz-Zehlendorf:
Zu a:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat im Rahmen der AG Ressourcensteuerung zwei VZÄ
bzw. Stellen für den Radverkehr erhalten. Die zwei Stellen wurden mit dem Stellenplan
2018/2019 im Kapitel 3800 – Tiefbau und Straßenverwaltung etatisiert.
Zu b:
Keine
Zu c:
Siehe Antwort zu b.
Tempelhof-Schöneberg:
Zu a:
Es besteht ein Personalbedarf von drei VZÄ, davon ist eine besetzt.
Zu b:
Es sind zwei VZÄ unbesetzt.
Zu c:
Eine Stelle zum Teil, (Mobilitätsmanager).
Treptow-Köpenick:
Zu a:
Stellen: 4
Ist-Besetzung (VZÄ): 2
Zu b:
Zwei Stellen unbesetzt.
Zu c:
Die genannten vier Stellen gibt es 2019 und auch im Haushaltsplanentwurf 2020/21.
7
Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Spandau wurden angefragt, haben
jedoch keine Rückmeldung zum Stellenumfang abgegeben.
Frage 6:
6. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Forderungen des DBV für die „Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum“, aus DBV

Der DBV Berlin beteiligt sich mit einer Stellungnahme bei der Öffentlichkeitsbeteiligung „#Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum“.

Der Regionalverband Berlin des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes begrüßt den Beginn des von Bürgerinitiativen und Fahrgastverbänden seit Jahrzenten geforderten Wiederaufbaus dieser #Straßenbahnstrecke.

Hierzu fordert der #DBV:

einen eigenen Bahnkörper, nur so können die Systemvorteile der Straßenbahn voll ausgenutzt werden
Eine „#Grüne Welle“ für die Straßenbahn
Verzicht auf Autofahrspuren, insbesondere für Linksabbieger
Berücksichtigung der berechtigten Interessen des #Fußgänger- und #Radverkehrs
Anlage der Haltestellen an den Kreuzungen jeweils hinter den Lichtsignalanlagen, um kurze Fahrzeiten für die Fahrgäste zu erreichen
Umsetzung der in der Bürgerinformation vorgestellten „gestaltungsorientierten Variante“
Einrichtung eines „Runden Tisch“ der Planungsbeteiligten mit Vertretern der Fachverbände für Fuss-, Fahrrad- und öffentlichen Verkehr zur Minimierung von Konflikten zwischen wartenden Fahrgästen, Fußgängern*innen und Radfahrern*innen bei der Planung der Haltestellen in der Leipziger Straße
Der DBV erwartet, dass der Prozess der Planung der Straßenbahnneubaustrecke zügig vorangetrieben wird, damit der öffentliche Berliner Nahverkehr bald attraktiver wird.

Pressekontakt: Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin,

Telefon 01 74 / 9 46 20 84