Straßenbahn: Tramlinien durch schmale Straßen – hier: Sonntagstraße, aus Senat

Frage 1:
Wann begannen die Planungen für eine #Tramverbindung von der #Holteistraße über den Bahnhof
#Ostkreuz zur #Marktstraße?
a. Von wann stammt die jüngste #Fahrgastprognose für die Strecke?
b. Mit wie vielen Fahrten durch die Sonntagstraße wird werktags gerechnet?
c. Ist eine Aktualisierung der Zahlen aus a. und b. geplant und wenn ja, wann jeweils?
d. Wie viele Anlieger sind nach dem jüngsten #Schallschutzgutachten betroffen?
Antwort zu 1:
2002 erfolgte in Zusammenhang mit Überlegungen zum #Rückbau eines
Teilabschnitts der #Straßenbahn in der #Boxhagener Straße die erste Untersuchung für
diese #Straßenbahn-Neubaustrecke. Basierend auf einem Prüfauftrag im Rahmen
des Nahverkehrsplans erfolgten in den Jahren 2012-2013 eine Neubewertung der
ursprünglichen Überlegungen. Hierbei wurde der genannte #Streckenverlauf in
einer erneuten Variantenuntersuchung als planerisch zu bevorzugende Trasse
bestätigt.
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Darüber hinaus teilt die BVG mit:
„Es ist vorgesehen, dass die Linie #21 sowie die neue Linie #22 mit insgesamt maximal
212 Fahrten pro Werktag in der Sonntagstraße verkehren werden. Der genaue
#Fahrplan steht noch nicht fest.
Die Berechnung der Beurteilungspegel in der Nachbarschaft für den Prognose-Planfall hat ergeben, dass an insgesamt 60 Gebäuden Ansprüche auf #Lärmschutz
dem Grunde nach vorliegen.“


Frage 2:
Wie viele #Parkplätze fallen in den Straßen, durch die die Tram führt, weg?
a. Werden zusätzliche Parkplätze im Umfeld als Ausgleich neu geschaffen und wenn ja, wie
viele zusätzlichen Parkplätze sind es jeweils?
b. Fallen Stellflächen an -Ladestationen weg und wenn ja, wo genau?
c. An welchen Stellen fallen #Behindertenparkplätze weg oder müssen verlegt werden?
d. Zu welchem Zeitpunkt wurde ermittelt, ob Behindertenparkplätze vorhanden sind?
e. Für wann ist eine erneute Ermittlung, ob Behindertenparkplätze vorhanden sind, geplant?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Aufgrund der laufenden Abstimmungen im Rahmen der Bearbeitung von
Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange kann diese Frage derzeit nicht
abschließend beantwortet werden.
Dies [Anm.: das Vorhandensein von Behindertenparkplätzen] wurde im Rahmen
der Vorplanung ermittelt. Gemäß FIS-Broker des Landes Berlin sind entlang der
Neubaustreckenabschnitts keine Behindertenparkplätze betroffen. Eine erneute
Ermittlung ist nicht vorgesehen.“
Frage 3:
An welchen Stellen sind auf der geplanten Tramstrecke Liefer- und Ladezonen bereits vorhanden
bzw. geplant?
a. Wie viele #Liefer- und #Ladezonen sind geplant?
b. Wie viele dieser Liefer- und Ladezonen sollen in nahgelegenen Nebenstraßen angelegt
werden und wo sind solche Liefer- und Ladezonen geplant?
c. In welcher Form wurden lokale Händler und das Gewerbe vor Ort wirksam beteiligt, wann
fand diese Beteiligung jeweils statt und welche Bedarfe wurden dabei jeweils angemeldet
oder ermittelt?
d. An welchen Stellen sind Liefer- und Ladezonen auf Fahrstreifen geplant und in welcher Form
sind diese jeweils zeitlich begrenzt?
Antwort zu 3:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass auf #Straßenbahnanlagen keine Lade- und
Lieferzone eingerichtet werden.
Darüber hinaus teilt die BVG hierzu mit:
„Die Anordnung von Liefer- und Ladezonen erfolgt in Verantwortung der
betreffenden Bezirke.
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Es wurden drei #Bürgerdialogveranstaltungen in den Jahren 2012 und 2013
durchgeführt. Zur Fertigstellung der Vorplanung wurde im Jahr 2015 eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung veranstaltet. In den Jahren 2017 und 2018 fanden zwei
Informationsveranstaltungen statt.“
Frage 4:
Ist nach Kenntnis des Senats mit Blick auf die neue Tramverbindung geplant, Gehwege zu
verkleinern und wenn ja, wo und wie?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Nein.“
Frage 5:
Werden sich nach Kenntnis des Senats mit Blick auf die neue Tramverbindung, die Kapazitäten für
den motorisierten #Individualverkehr auf den betroffenen Straßen verändern und wenn ja, wie im
Einzelnen?
Antwort zu 5:
Es ist von einer Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (#MIV) auf den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auszugehen. Im Rahmen der
verkehrstechnischen Untersuchungen der Planfeststellungsunterlagen wurde
ermittelt, dass die zukünftigen Kfz-Verkehre auch abgewickelt werden können und
dass auch während der Haltezeiten der Straßenbahnen in den Haltestellen keine
Überstauungen auftreten.
Frage 6:
Welche Kosten sind beim Land Berlin und seinen Beteiligungen sowie dem Bezirk FriedrichshainKreuzberg seit Beginn des Planungsprozesses angefallen?
Antwort zu 6:
Diese Angaben sind nicht ermittelbar.
Beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Kosten angefallen.
Die BVG kann hierzu derzeit keine Aussage treffen.
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Frage 7:
In welcher Form ist das #Bezirksamt #Friedrichshain-Kreuzberg an den Planungen beteiligt?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg war im Rahmen des Planungsprozesses
u.a. an Planungsberatungen und im Planfeststellungsverfahren beteiligt.
Frage 8:
Wann werden die Planungsunterlagen erneut öffentlich ausgelegt?
Antwort zu 8:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als Vorhabenträgerin für das Vorhaben sind
dabei, vorliegende Einwendungen zu klären und möglichst auszuräumen. Dabei
sind auch Änderungen an den Planunterlagen zu erwarten. Erst danach kann eine
erneute Beteiligung möglicher Betroffener bzw. eine Öffentlichkeitsbeteiligung
stattfinden. Gegenwärtig sind dafür noch nicht alle Bedingungen erfüllt. Ein Termin
für eine erneute Auslegung der Planunterlagen steht noch nicht fest.
Frage 9:
Wie breit ist der #Straßenquerschnitt der Holteistraße?
Antwort zu 9:
Ca. 21 m – 22 m
Frage 10:
Wie breit ist der Straßenquerschnitt der Sonntagstraße?
Antwort zu 10:
Ca. 21 m – 22 m
Frage 11:
Welche Bedenken der Berliner #Feuerwehr mit Blick auf die geplante Tramverbindung sind dem
Senat bekannt?
a. Wie kann ein zweiter #Rettungsweg nach Ansicht des Senats sichergestellt werden?
b. Welche Erfahrungen zur Sicherung des zweiten Rettungswegs in vergleichbar engen Straßen
mit #Straßenbahnoberleitungen aus anderen deutschen Städten sind dem Senat bekannt?
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Antwort zu 11:
Die Berliner Feuerwehr äußert Bedenken im Hinblick auf die geplante
Tramverbindung, weil dadurch nach bisheriger Planung an einigen Gebäuden der
zweite Rettungsweg über #Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) der Feuerwehr, wie für
die Bestandsgebäude gefordert, nicht sichergestellt werden kann.
Zu 11 a.
Die Möglichkeiten zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sind in § 33 der
Bauordnung (BauO) Berlin beschrieben.
Hierzu ergänzt die BVG:
„Der zweite Rettungsweg wird auch weiterhin durch Anleitern durch die bei der
Feuerwehr verfügbaren Technik gewährleistet. Die dafür erforderlichen
Detailabstimmungen der Vorhabenträgerin erfolgen derzeit mit Feuerwehr und
Planfeststellungsbehörde.“
Zu 11 b.
Die Thematik ist nach Auskunft der Berliner Feuerwehr auch in anderen deutschen
Städten bekannt. Es wird dabei grundsätzlich auf die Umsetzung bestehender
gesetzlicher Grundlagen gesetzt.
Frage 12:
Wann wurden die Anforderungen an einen zweiten Rettungsweg zuletzt aktualisiert bzw.
verschärft?
Antwort zu 12:
Seit Januar 2017 ist es in Berlin baurechtlich möglich, in Wohngebäuden
unterhalb der Hochhausgrenze (bis 22 m Brüstungshöhe), den Rettungsweg
über nur einen Treppenraum, den Sicherheitstreppenraum Berlin (SiTrR Bln),
zu führen. Hierzu heißt es in § 33 Abs. 2 Satz 3 BauO Bln: „Ein zweiter
Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen
Sicherheitstreppenraum möglich ist.“ Die Einzelheiten sind in der
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln), Anhang A
Sicherheitstreppenraum Berlin (SiTrR Bln) unterhalb der Hochhausgrenze
geregelt.
Für Bestandgebäude (bauordnungsrechtlich bis September 2005) kann der zweite
Rettungsweg bis zu einer Brüstungshöhe von 12,50 Meter über Geländeoberfläche
mit der tragbaren, 3-teiligen Schiebleiter sichergestellt werden. Für Neubauten seit
diesem Zeitpunkt sind nur die 4-teilige Steckleiter oder die Drehleiter zur
Sicherstellung des zweiten Rettungsweges baurechtlich vorgesehen.
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Frage 13:
Welche Berliner Straßen mit einem vergleichbar breiten Straßenquerschnitt und einer aktiven
Tramverbindung sind dem Senat bekannt (bitte Straßen mit dem jeweiligen Straßenquerschnitt in
Meter)?
a. Wie breit ist der Straßenquerschnitt der #Kastanienallee, der #Pappelallee und der
#Langhansstraße?
b. Sind dem Senat hier Bedenken der Berliner Feuerwehr zur Sicherstellung eines zweiten
Rettungswegs bekannt?
Antwort zu 13:
Zu 13 a.
Kastanienallee: ca. 26 m
Pappelallee: ca. 25 m
Langhansstraße: ca. 19 m
Zu 13 b.
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Frage 14:
Wie breit ist der Straßenquerschnitt der #Falckensteinstraße, der #Golgauer Straße und der
#Panierstraße?
Antwort zu 14:
Falkensteinstraße: ca. 19 m – 22 m
Golgauer Straße: ca. 19 m
Panierstraße: ca. 26 m
Frage 15:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 15:
Keine, die dem Senat ersichtlich wären.
Berlin, den 26.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de