Straßenbahn + Regionalverkehr + Radverkehr: Verkehr in Pankow, aus Senat

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Frage 1:

Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?

Antwort zu 1:

Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:

  • Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“

andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.

  • Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit

dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.

  • Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
  • Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
  • Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit

„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die

Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.

  • Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
  • Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.

In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu

§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.

Frage 2:

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild

„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?

Antwort zu 2:

Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur  Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen  wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.

Frage 3:

Ist ein neuer Zweig der Tramlinie #M1 aus #Rosenthal über den #Wilhelmsruher Damm durchs #Märkische Viertel nach #Wittenau nach jetzigem Stand noch zu verwirklichen? Wenn nein, warum nicht? Ist eine #niveaugleiche Kreuzung zwischen der Tram und der #Heidekrautbahn möglich?

Antwort zu 3:

Die #Straßenbahnverlängerung #Rosenthal#Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.

Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.

Frage 4:

Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?

Antwort zu 4:

Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.

Frage 5:

Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?

Antwort zu 5:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.

Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“

Frage 6:

Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden.  „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?

Antwort zu 6:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher  Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“

Frage 7:

Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?

Antwort zu 7:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.

Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.

Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“

Frage 8:

Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den

Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?

Antwort zu 8:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.

Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“

Frage 9:

An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?

Antwort zu 9:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Vorbemerkung:

Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.

Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG5
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.4
DANZIGER STR. / WINSSTR.4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.3
LANDSBERGER ALLEE 1163
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.3

(Stand: 4. März 2021)

Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 5039
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.32
BREITE STR. 2032
INDIRA-GANDHI-STR. / BERLINER ALLEE31
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.31
MÜHLENSTR. / BREITE STR.29
GRANITZSTR. / PRENZLAUER PROMENADE / ROTHENBACHSTR.26
AM STEINBERG / PRENZLAUER PROMENADE / THULESTR.25
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.25
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.24
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.24
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.23
ROMAIN-ROLLAND-STR. 2522
BUSCHALLEE / SEEWEG / BERLINER ALLEE22
KNIPRODESTR. / STORKOWER STR.21
ODERBRUCHSTR. / KARL-LADE-STR. / LANDSBERGER ALLEE21
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 419
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.16

(Stand: 4. März 2021)“

Frage 10:

Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und  der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?

Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?

Antwort zu 10:

Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“

Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Vorrang für den ÖPNV – Beschleunigung auf der Standspur!?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen gibt es aktuell in Berlin? (4. Juni 2020 102,46km)
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung der Bussonderfahrstreifen (#BSF) sind die Bezirke als
Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Vollzüge werden anschließend von den Bezirken
an die anordnende Behörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
gemeldet. Auf Basis bisher bei der Senatsverwaltung eingetroffener Rückmeldungen gibt es
mit Stand Dezember 2020 rund 106 km BSF.
Frage 2:
Wie viele Kilometer der seit dem 1. Februar 2020 angeordneten Bussonderspuren wurden umgesetzt?
2
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis der Senatsverwaltung wurden von den seit dem 1. Februar 2020
angeordneten BSF durch die Bezirke knapp 1,7 km umgesetzt.
Frage 3:
Seit 1. Januar 2017 wurden 9,3km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, jedoch nur 1,1km durch die Bezirke
markiert. Wie erklärt sich diese Diskrepanz und welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um die
Anordnung zügig umzusetzen bzw. welche Maßnahmen wären notwendig, um Anordnungen schneller zu
realisieren?
Antwort zu 3:
Für die Umsetzung der angeordneten BSF sind die Bezirke als Straßenbaulastträger
verantwortlich. Hinsichtlich der Umsetzungshindernisse hatten die Bezirke teilweise bereits
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23916 Stellung genommen. Die Zeitverzüge beruhten
demnach insbesondere auf Personalengpässen, der Notwendigkeit von Ausschreibungen
sowie Finanzierungsproblemen. Der Senat hat die regelmäßigen Gespräche mit den
Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten genutzt, um auf die notwendige Umsetzung der
angeordneten BSF hinzuweisen.
Frage 4:
Inwieweit befindet sich ein im #NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern? Warum ist zu diesem Pilotprojekt noch keine Entscheidung getroffen
worden?
Antwort zu 4:
Vor einer farblichen Unterlegung von Bussonderfahrstreifen sind die Erkenntnisse über
Kosten und Folgekosten sowie die Wirksamkeit der Grüneinfärbungen von Radfahrstreifen
abzuwarten. Insofern wurde noch keine Entscheidung über den Start eines Pilotversuchs
getroffen.
Frage 5:
Wie viele #LZA sind mit der Vorrangschaltung (verkehrsabhängiger Steuerung zur ÖV-Priorisierung)
ausgestattet und an wie vielen LZA ist die Vorrangschaltung außer Betrieb? Welche Gründe liegen hierfür
vor? Bis wann werden diese wieder vollständig in Betrieb genommen?
Antwort zu 5:
Die Gründe abgeschalteter verkehrsabhängiger Steuerungen sind vielfältig, eine Aussage
zur Wieder- oder Neu-Inbetriebnahme kann daher nur am konkreten Einzelfall getätigt
werden. In der Regel handelt es sich um kurzfristige Außerbetriebsetzungen auf Grund von
Baumaßnahmen oder technischer Defekte. Zudem kann es bei Neuplanungen vorkommen,
dass die neue Steuerung noch nicht optimal funktioniert und noch nachjustiert werden muss,
so dass zwischenzeitlich nur eine Festzeitsteuerung laufen kann.
3
Die BVG hat dazu mitgeteilt:
„Es existieren insgesamt 1.096 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung. Bei derzeit 1.012 Lichtsignalanlagen (#LSA) ist die verkehrsabhängige Steuerung
in Betrieb. Die verbleibenden Lichtsignalanlagen laufen u.a. aufgrund von Baumaßnahmen,
temporären Umbauarbeiten, technischen Modernisierungen oder Umleitungen im FestzeitBetrieb.“
Frage 6:
Anhand welcher Kriterien wird über die Installation einer Vorrangschaltung entschieden?
Antwort zu 6:
Bei allen Neubauten von Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob der #ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) betroffen ist. Falls ja, wird eine entsprechende Ausstattung der LSA
vorgesehen. Darüber hinaus werden entsprechende Umbauten an bestehenden Anlagen
vorgenommen, wenn ein entsprechender Bedarf insbesondere von der BVG erkannt wird,
z.B. im Rahmen der Task Force Beschleunigung.
Frage 7:
Im Jahr 2017 wurden 9 LZA mit einer Vorrangschaltung, 2018: 34, 2019: 16 und 2020: 8 (Stand Juni)
ausgestattet. Die durchschnittliche Geschwindigkeit sank bei #Bus und #Straßenbahn von 19,1 km/h (#Tram),
18,2 km/h (Bus) auf 18,8 km/h (Tram) und 18,0 km/h (Bus). Wie wird diese Erkenntnis in der Task Force
Beschleunigung bewertet und welche weiteren Maßnahmen, fern ab der Bussonderfahrstreifen und
Vorrangschaltungen, werden diskutiert?
Antwort zu 7:
Für die Task Force Beschleunigung ermittelt die BVG anhand ihrer tatsächlichen
Verlustzeiten die sogenannten Brennpunkte, die sodann auf Beschleunigungspotenziale hin
analysiert und ggf. angepasst werden. Die möglichen Maßnahmen konzentrieren sich
hauptsächlich auf BSF und LSA-Schaltungen, jedoch werden auch Haltestellenumbauten
und allgemein veränderte Verkehrsführungen betrachtet.
Frage 8:
Wie arbeitet die Task Force Beschleunigung? (Teilnehmer? In welchem Rhythmus wird getagt?
Sitzungsleitung? Wie werden externe Impulse aufgenommen? Inwieweit werden die Maßnahmen evaluiert
bzw. findet ein Monitoring statt?)
Antwort zu 8:
Für die Task Force Beschleunigung tagt alle zwei Monate ein Lenkungskreis mit dem
Vorstand der BVG und dem Staatssekretär für Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Die zugehörige Koordinierungsrunde mit leitenden
Mitarbeitenden der BVG und der Senatsverwaltung tagt alle ein bis zwei Monate zur
Abstimmung von Maßnahmen und Projektverfolgung. Die konkreten Projekte werden auf
Arbeitsebene je nach Maßnahme von den jeweils fachlich zuständigen Mitarbeitenden
bearbeitet und auch in zusätzlichen maßnahmenspezifischen Extra- Terminen diskutiert.
4
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Grüner Pfeil für Berliner Radfahrer: Wie geht es weiter?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Erfahrungen und Erkenntnisse wurden bisher in dem Berliner #Pilotversuch an fünf ausgewählten
Kreuzungen mit einem #Grünen Pfeil für #Radfahrer gesammelt?
Antwort zu 1:
Im Zuge des Berliner Pilotversuchs „#Rechtsabbiegende Rad Fahrende bei Rot“ konnten
von den ursprünglich fünf ausgewählten Lichtzeichenanlagen (#LZA) vier für die Auswertung berücksichtigt werden. Der lichtzeichengeregelte Knoten Thorwaldsenstraße/Bergstraße stellte sich im Laufe der Untersuchung wegen des zu geringen Anteils an rechtsabbiegendem Radverkehr als nicht aussagekräftig heraus und wurde daher nicht weiter betrachtet.
Die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Berliner Pilotversuch lauten:
– Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
– Das #Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „#Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
– Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den
Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
– Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich
durch die #Grünpfeilregelung.
– Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Rad Fahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.
2
– Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht
anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
– Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur
Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit
das Kollisionsrisiko.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat aus anderen Städte wie München, Köln und Stuttgart vor, die ebenfalls am Pilotprojekt teilgenommen haben?
Antwort zu 2:
Parallel zum Berliner Pilotversuch wurde der „Grünpfeil nur Radverkehr“ durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln,
Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart erprobt. Hierbei existierten an 43
ausgewählten Örtlichkeiten vom Grundsatz her gleiche Randbedingungen, so dass eine
Vergleichbarkeit der Ergebnisse beider Pilotversuche gegeben ist.
Eine offizielle Auswertung der bundesweiten Erprobung liegt noch nicht vor. Nach ersten
Rückmeldungen sollen die Erkenntnisse der bundesweiten Erprobung „Grünpfeil nur Radverkehr“ mit denen des Berliner Versuchs übereinstimmen. Darüber hinaus sollen weitere
Erkenntnisse in Bezug auf die Radverkehrsmenge die Art der Radverkehrsanlage im Stauraum, die bauliche Gestaltung der Radverkehrsführung im Knoten und erforderliche
Sichtachsen gewonnen worden sein, welche im Detail bislang nicht verlautbart wurden.
Frage 3:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Pilotversuche?
Frage 4:
Gibt es Überlegungen für Berlin, den Grünen Pfeil für Radfahrer dauerhaft beizubehalten bzw. ihn an weiteren Kreuzungen einzuführen?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen an einer Kreuzung erfüllt sein (z. B. Verkehrsaufkommen, Vorhandensein
eines Radweges, Unfallstatistik), damit eine Ergänzung des Verkehrszeichens #720 StVO („#Grünpfeilschild“)
um den Zusatz „nur Radverkehr“ vorgenommen werden kann?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Durch die am 28. April 2020 in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) wurde das Verkehrszeichen „Grünpfeil nur Radverkehr“ in die StVO aufgenommen.
3
Die Anordnung dieses Verkehrszeichens wird zur Förderung des Radverkehrs grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Gleichermaßen bedarf es im Interesse der Verkehrssicherheit neben den bereits in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) zu § 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen
allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ der Aufnahme weiterer zu definierender Randbedingungen, welche unter anderem aus den Ergebnissen der Pilotversuche abzuleiten sind.
Seitens des BMVI ist vorgesehen, die VwV-StVO im Hinblick auf die im April 2020 erfolgte
Novellierung der StVO zu überarbeiten und die Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ zu spezifizieren.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee bestehen. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwVStVO bzw. nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und Kriterien für die Anordnungspraxis im Sinne der vorstehenden Antworten geprüft.
Berlin, den 03.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz