Das #Märkische Viertel verkörperte zu seiner Fertigstellung im Jahr 1974 die erste große #Neubausiedlung des ehemaligen #West-Berlins. Heute zählt es rund 50.000 Einwohner*innen, jedoch noch immer keine direkte U-Bahn-Anbindung. Die nächstgelegene Linie #U8, beginnend an der Hermannstraße (Neukölln) endet nach 22 Stationen am Bahnhof #Wittenau. Von dort aus muss die Weitfahrt für die Bewohner*innen des Märkischen Viertels per #Bus über den #Wilhelmsruher Damm erfolgen.
Seit Jahrzehnten hoffen die Bewohner des #Märkischen Viertels in #Reinickendorf auf eine Anbindung an die #U-Bahn. Jetzt sollen die Möglichkeiten geprüft werden.
Der Berliner Senat hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kürzlich damit beauftragt, notwendige #Untersuchungen sowie eine #Kosten-Nutzen-Prüfung zur #Verlängerung der #U8 ins Märkische Viertel in Reinickendorf durchzuführen. Die Maßnahmen sollen den genauen Streckenverlauf und einen neuen #Endhaltepunkt ermitteln, wie Johannes Kraft, Pankower CDU-Politiker im Berliner Abgeordnetenhaus, auf Facebook mitteilte.
Ein neuer #Umsteigebahnhof im #Märkischen Viertel wäre eine der sinnvollsten Maßnahmen zur Verbesserung der #Verkehrssituation an der Grenze der Bezirke Pankow und #Reinickendorf. Das war für Kenner der Pläne für die Heidekrautbahn schon lange Fakt. Nun bestätigt die Senatsverwaltung für #Mobilität: Ein Umsteigebahnhof zwischen der Heidekrautbahn und der Straßenbahn-Linie #M1 wird tatsächlich Realität. Auf Anfrage des Pankower FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider berichtet Staatssekretärin Meike Niedbal: „Um eine attraktive Umsteigesituation zu schaffen, wird angestrebt, die Straßenbahn an den #Haltepunkt der Heidekrautbahn zu verlängern. Derzeit werden die #Planungsvorbereitungen durchgeführt, um im nächsten Schritt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Planung zu beauftragen.“
Die Berliner Verkehrsbetriebe machen aus alt neu. Auf dem #Wilhelmsruher Damm zwischen Quickborner Straße und Hauptstraße werden die alten #Straßenbahngleise ausgebaut und durch neue ersetzt. Gleichzeitig nutzen die Berliner Verkehrsbetriebe die Gelegenheit und überprüfen routinemäßig das Gleichrichterwerk vor Ort.
Von Dienstag, den 19. April bis Sonnabend, den 29. April 2022 fährt die #Straßenbahnlinie#M1 nicht zwischen den Haltstellen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord. Hierfür wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Des Weiteren gibt es Einschränkungen im #Individualverkehr.
Wer zu den Hauptverkehrszeiten in den Morgen- und Abendstunden den #Wilhelmsruher Damm passieren muss, braucht starke Nerven. Zwar gibt es vom S-Bahnhof Wittenau kommend Richtung Märkisches Viertel zwei Fahrbahnen, eine davon aber ist als #Busspur markiert. Möchte jemand links in die Königshorster Straße abbiegen, staut es sich. Aber nicht nur dort kommt es zu Verkehrsbehinderungen, auch in anderen Bezirken brauchen Autofahrer Geduld.
Betroffen von Änderungen sind ab dem 12. April 2021 die Linien #M21, #X21, #X33, #120, #122, #124, #220, #221 sowie die Nachtlinien #N8, #N20 und #N24. Unter anderem können die Busse die #Haltestelle #S+U Wittenau wegen der Bauarbeiten nicht anfahren. Alle Details können Sie dem hier angefügten Aushang entnehmen, der rechtzeitig vor Beginn der #Umleitungen auch vor Ort an den Haltestellen verteilt wird.
Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?
Antwort zu 1:
Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“
andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die
Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu
§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.
Frage 2:
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild
„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?
Antwort zu 2:
Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.
Die #Straßenbahnverlängerung#Rosenthal – #Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.
Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.
Frage 4:
Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?
Antwort zu 4:
Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.
Frage 5:
Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?
Antwort zu 5:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.
Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“
Frage 6:
Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden. „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?
Antwort zu 6:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“
Frage 7:
Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Antwort zu 7:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.
Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.
Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“
Frage 8:
Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den
Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?
Antwort zu 8:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.
Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“
Frage 9:
An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?
Antwort zu 9:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.
Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.
7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.
6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.
6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.
6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
5
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.
5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.
5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.
5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.
4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.
4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.
4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.
4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE
4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.
4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.
4
DANZIGER STR. / WINSSTR.
4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.
3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.
3
LANDSBERGER ALLEE 116
3
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.
3
(Stand: 4. März 2021)
Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonPkw-Führenden im Jahr 2020
Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.
57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 50
39
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.
35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 4
19
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.
19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.
18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE
17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
16
(Stand: 4. März 2021)“
Frage 10:
Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?
Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?
Antwort zu 10:
Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: In welchem Planungsstand für eine #Wiederinbetriebnahme ist die in Berlin liegende Trasse der #Heidekrautbahn und was sind die nächsten Verfahrensschritte, insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 (ggf. nach Planungsabschnitten differenziert)? Antwort zu 1: Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung steht kurz vor der Fertigstellung. Die Einreichung des Planrechtsantrages für den Berliner Abschnitt bei der Genehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) wird für das Ende des 1. Quartals 2021 vorbereitet. Zwischen den beiden Ländern und der #NEB wird gegenwärtig der Abschluss einer Planungsund Finanzierungsvereinbarung für die Ausführungsplanung vorbereitet, so dass im Sommer dieses Jahres der nächste Planungsschritt beauftragt werden kann. Die für die Beauftragung der Ausführungsplanung des Neubaus des Bahnhofs BerlinWilhelmsruh (NEB) – 2. Bauabschnitt – notwendigen Bauplanungsunterlagen (BPU) liegen der zuständigen Stelle bei der SenUVK vor. Hier wartet die NEB auf einen Förderbescheid.“ 2 Frage 2: Ist bei diesen Planungen ein #Bahnhof/#Haltepunkt direkt am #Wilhelmsruher Damm vorgesehen, soll der Bahnhof nördlich oder südlich des Wilhelmsruher Damms liegen und ist dieser Bahnhof identisch mit dem Bahnhof #Rosenthal auf dem Übersichtsplan auf www.i2030.de? Antwort zu 2: Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Der neue Bahnhof Rosenthal wird nördlich des Wilhelmsruher Damms errichtet und ist identisch mit dem auf der Webseite des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ausgewiesenen Bahnhof Rosenthal.“ Frage 3: Welches sind die in beide Fahrtrichtungen jeweils nächstgelegenen Bahnhöfe und wie weit sind sie vom Bahnhof am Wilhelmsruher Damm jeweils entfernt, wie lange wird die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen jeweils sein? Antwort zu 3: Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Die nächstgelegenen Stationen sind südlich der Haltepunkt #Pankow Park (Abstand ca. 1,1 km, Fahrzeit zwei Minuten) und nördlich der Haltepunkt #Blankenfelde (Abstand etwa 2,1 km, Fahrzeit ca. drei Minuten).“ Frage 4: Gibt es bereits einen Planungstand hinsichtlich des Layouts des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm, insbesondere hinsichtlich eines Bahnhofsvorplatzes/einer Vorfahrt in Richtung Märkisches Viertel oder einem zweiten in Richtung Rosenthal und damit verbunden der Verlagerung der Buswendeschleife vom Wilhelmsruher Damm dorthin? Befinden sich die dafür notwendigen Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand? Antwort zu 4: Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Im Bereich des Wilhelmsruher Damms wird der Haltepunkt Rosenthal liegen. Dieser wird über die Quickborner Straße sowie dem Mauerradweg erschlossen werden. Ein Bahnhofsvorplatz ist nicht vorgesehen. Die bestehende Buswendeschleife wird in Absprache mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) nicht verschoben. Lediglich die Lage der Bushaltestelle wird in Absprache mit der BVG angepasst. Flächen sind daher vrsl. nicht erforderlich.“ Frage 5: Wie wird bei den Planungen für den Bau des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm die Möglichkeit berücksichtigt, dass fortschrittliche politische Verantwortliche die Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel realisieren wollen und dann ein Umsteigebahnhof U8/Heidekrautbahn eine sich geradezu aufdrängende Optimierung des ÖPNV in diesem Bereich darstellen würde? Sind dafür vorsorglich im Untergrund Bauwerke mit zu errichten, die nachträglich während des Betriebs der Heidekrautbahn nur unter Stilllegung des Bahnverkehrs möglich wären? (Sofern es keine Berücksichtigung dieser Umsteigevariante bei den Planungen gibt, bitte begründen). 3 Antwort zu 5: Es ist nicht vorgesehen, Vorratsbauwerke für einen U-Bahnhof in der Nähe der Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms zu errichten. Eine Verlängerung der U8 bis zu einem Kreuzungsbahnhof mit der Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms ist nicht vorgesehen und in den relevanten Planwerken Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr sowie Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Bedarfsplan) nicht aufgeführt. Ein ausreichender verkehrlicher Nutzen für eine derartige Linienführung der U8 mit einer Verknüpfung zur Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms ist bei der derzeit in diesem Bereich vorhandenen Siedlungsstruktur nicht erkennbar. Durch die geplante Fortführung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Gesundbrunnen wird der zentrale Umsteigepunkt zwischen U8 und Heidekrautbahn im Bahnhof Gesundbrunnen entstehen. Frage 6: Wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bahnhofsplanungen geben und ggf. ab wann? Antwort zu 6: Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Veranstaltungen zu frühzeitigen Bürgerbeteiligungen für die Baumaßnahmen in Berlin erfolgten bereits im Frühjahr 2019 in Wilhelmsruh und Blankenfelde. Weitere Informationen der Öffentlichkeit wird es von der NEB im Rahmen der Auslegung der Planrechtsunterlagen geben.“ Frage 7: Wann kann dieser Abschnitt der Heidekrautbahn nach den Planungen des Senats frühestens in Betrieb gehen? Antwort zu 7: Die NEB teilt hierzu Folgendes mit: „Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen musste der Zeitplan gemeinsam mit den i2030-Partnern Berlin und Brandenburg und der NEB aktualisiert werden. Nach derzeitiger Planung ist zum Fahrplanwechsel 2024 die Wiederinbetriebnahme des Streckenabschnitts der Heidekrautbahn von Berlin-Wilhelmsruh (NEB) über Schönwalde bis Basdorf vorgesehen.“ Berlin, den 28.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In den vergangenen Wochen wurde in Berlin eine Reihe neuer #Radstreifen („Pop-up-Radwege“) angelegt, um dem Rad- und #Fußverkehr in der Corona-Krise mehr Platz und Abstand zu geben. Der Berliner #Fahrgastverband#IGEB begrüßt das ausdrücklich.
Es ist jedoch unbedingt erforderlich, sofort ein vergleichbares Programm für #Busse und #Straßenbahnen der BVG zu starten. Mit der teilweisen Rücknahme des Shutdowns wird auch der Autoverkehr wieder zunehmen und damit den ÖPNV blockieren. Ziel aller muss es sein, dass sich die Fahrgäste in Bussen und Bahnen dort so kurz wie möglich aufhalten.
Daher fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, auf der #Elsenbrücke und mehrstreifigen Straßen wie Heerstraße, #Köpenicker Landstraße, #Puschkinallee, #Müggelheimer Straße, #Kantstraße und #Wilhelmsruher Damm (und weiteren) die Anordnung von „#Pop-up-Busspuren“. Außerdem dürfen bestehende Busspuren nicht mehr viele Meter vor einer #Kreuzung enden. Darüber hinaus müssen Busspuren vermehrt kontrolliert und Falschparker konsequent umgesetzt werden.
Dabei darf die Straßenbahn nicht vergessen werden. Gleise müssen vor stauanfälligen Kreuzungen weitreichend abmarkiert werden, beispielsweise auf der Invalidenstraße, Eberswalder Straße, Rennbahnstraße, Oderbruchstraße und Wassersportallee. Das ist als erster Schritt auch ohne die lange überfällige Anpassung von Ampelschaltungen möglich, um den Straßenbahnen insbesondere auf der M10 und im Köpenicker Netz endlich den nötigen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr einzuräumen.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit der BVG ist gefordert. Vermeintlich lustige Social-Media-Kampagnen sind sofort zugunsten umfassender und bestmöglicher Fahrgastinformation einzustellen. An allen Haltestellen müssen wieder aktuelle Fahrpläne mit Linienweg und QR-Code hängen (siehe Fahrplanaushangpflicht gemäß § 40 Personenbeförderungsgesetz).
Abstandsregeln und öffentlicher Nahverkehr – das ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Da ein schnelles Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, müssen Fahrgäste und Verkehrsunternehmen bestmögliche Bedingungen erhalten.
Beide Abschnitte haben einen vier Meter breiten asphaltierten #Radweg erhalten, teilweise wurden #Fußwege separat angelegt, um Konflikte zu vermeiden. Hier wurde der Fehler aus dem Gleisdreieckpark nicht wiederholt. Wie berichtet, führt dort der Fernradweg Berlin-Leipzig direkt an Kinderspielplätzen und Sportflächen vorbei. Vor allem an schönen Tagen ist der Weg für Radfahrer kaum noch befahrbar.