Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

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Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
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Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
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Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
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· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: FNP-Planung Trassenfreihaltung im Berliner Nordosten aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
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Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Radverkehr: Pankow Anwohner wehren sich gegen geplante Abholzung für Radwege – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/pankow-anwohner-wehren-sich-gegen-geplante-abholzung-fuer-radwege-29523658

An einem Baum prangt ein Kreuz, an einem anderen ein Transparent: „Wir wollen bleiben.“ Wer durch die #Kastanienallee im Berliner Nordosten fährt, der bekommt vor Augen geführt, dass radikale Änderungen geplant sind. 92 Bäume sollen laut Bezirk gefällt werden – unter anderem, damit #Radfahrstreifen entstehen können. Die Tempo-30-Schilder sollen ebenfalls verschwinden, auch mehrere #Parkplätze im Ostteil. Kein Wunder, dass Anwohner rebellieren. „Was Senat und Bezirk hier planen, ist eine Schnellstraße, die durch ein Wohngebiet verläuft“, sagte Thomas Zoller vom Verein für nachhaltige Verkehrsentwicklung. Am Mittwoch gibt es eine Bürgerversammlung.
Die Kastanienallee führt durch #Rosenthal. In dem Pankower Ortsteil mit dem idyllischen Namen gibt es viele Einfamilienhäuser, Gärten, Bungalows, inzwischen auch Mehrfamilienhäuser. Doch bereits heute ist die Kastanienallee keine ruhige Wohnstraße. Sie ist als Teil des übergeordneten Straßennetzes klassifiziert – und das spürt man. „Hier sind jetzt schon unerträglich viele Lkw im Durchgangsverkehr unterwegs“, so Zollers Mitstreiter, der 49-jährige Vertriebsmitarbeiter Ingo Baenisch.
Nächstes Jahr soll es losgehen
Der Westabschnitt wurde bereits erneuert. Seit 2015 ist klar: Das 1,2 Kilometer lange Teilstück zwischen #Friedrich-Engels- und #Dietzgenstraße wird ebenfalls neu gebaut. „Ziel ist, die Straße in einen #funktionstüchtigen und #verkehrssicheren Zustand zu versetzen, damit sie den Anforderungen wieder gerecht werden kann“ sagte Matthias #Tang, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne).
Die Kastanien, Linden, Robinien und Salix’ am Rand sind geschädigt, viele wurden bereits gefällt. #Regenwasserkanalisation gibt es ebenso wenig wie Angebote für den #Fahrradverkehr. Im Frühjahr 2019 könnten die Arbeiten starten. Dauer: drei Jahre. Kosten: …

Straßenverkehr: Verfahrensstand: Kastanienallee (13158 Berlin-Rosenthal / Pankow), aus Senat

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Frage 1:
In welchem Verfahrensstadium befindet sich das #Bauvorhaben #Kastanienallee (13158 Berlin)?
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte wurden bereits durchgeführt, und wie lauten die Ergebnisse?
Frage 3:
Welche weiteren Verfahrensschritte wird es geben?
Frage 4:
Wie viel Zeit ist für die einzelnen Verfahrensschritte vorgesehen?
Antwort zu 1. – 4:
Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP- Verkehr) ist der gesamte
Straßenzug der Kastanienallee Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort
als örtliche Straßenverbindung mit der Funktionsstufe III klassifiziert. Für die Planung der
Straße ist kein Planungsrechtliches Verfahren gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) §
22 erforderlich.
Der Neubau der Kastanienallee von der Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße ist
Bestandteil der Investitionsplanung des Bezirkes Pankow. Nachdem der erste
Bauabschnitt der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße in BerlinPankow,
Ortsteil (OT) Rosenthal bereits komplett erneuert wurde, soll nun auch der
östliche Teil der Kastanienallee grundhaft umgebaut werden. Dieser 2. Bauabschnitt (BA)
entspricht nicht annähernd den gegenwärtigen und zukünftigen Beanspruchungen für eine
Verkehrsanlage. So sind u.a. verkehrssichere Angebote für den Radverkehr nicht
vorhanden. Eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist
wegen des Fehlens der Anschlüsse an die Regenwasserkanalisation nicht gewährleistet.
Durch die starke Befahrung der Straße mit Wirtschaftsverkehr und der daraus
resultierenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen ist ein grundhafter Neubau mit allen
Nebenanlagen, Anschlüssen an die Regenentwässerung und öffentliche Beleuchtung
unbedingt erforderlich.
In der Vorplanungsunterlage wurden Varianten- und Querschnittsuntersuchungen erstellt.
So wurde in der Variante 1 eine durchgehende Radverkehrsanlage (Schutzstreifen) von
der Friedrich-Engels-Straße bis zur Dietzgenstraße vorgesehen. Flächen für den ruhenden
Verkehr bzw. gepl. Straßenbegleitgrün sind bei dieser Variante nur im Abschnitt von
Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee möglich. In der Planungsvariante 2 wurde die
Radverkehrsanlage von Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee angeboten. Ab
Eschenallee sollte der Radverkehr alternativ auf die parallel verlaufende Fahrbahn der
Nordendstraße über die Eschenallee ausweichen. Angebote für den ruhenden Verkehr
und Straßenbegleitgrün wurden auf dem gesamten Ausbauabschnitt vorgesehen. Aus
Gründen der fehlenden Radverkehrsanlage im Abschnitt von Eschenallee bis
Dietzgenstraße bzw. erheblicher Verkehrssicherheitsbedenken wurde die Variante 2 in der
Vorplanung abschließend abgelehnt. Somit wurde im Ergebnis der Abwägungen zwischen
den Varianten die Vorplanung mit der Variante 1 durch den Bezirksstadtrat für
Stadtentwicklung am 01.08.2016 bestätigt.
Nach Abschluss der Vorplanungsunterlage erfolgte die Erarbeitung des
Ausführungsentwurfes bzw. die Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU). Die geprüfte
BPU wurde durch den Bezirksstadtrat für Bürgerdienste am 05.04.2017 bestätigt. Die
Pläne des Ausführungsentwurfes sind einzusehen unter
http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/planung/artikel.207362.php
Derzeit erfolgt die Erarbeitung der Ausführungsplanung.
Aktuelle Angaben zu Zeitvorgaben für die Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte
liegen uns nicht vor. Sie sind jedoch in hohem Maße abhängig vom bestehenden
Abstimmungsbedarf, welcher sich teilweise erst während der Planungsbearbeitung
konkretisiert.
Frage 5:
Wie viele #Bäume sollen gefällt werden? Wie viele #Kastanien werden neu gepflanzt?
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den #Baumbestand zu erhalten – hierzu bitte das #Baumgutachten
beilegen?
Antwort zu 5. – 6:
Der Straßenbaumbestand (Kastanien, Robinien, Linden, Salix) ist infolge der Anpassung
an die Erfordernisse des Straßenstandortes stark geschädigt. Die Kastanien sind lt.
Baumkataster in der Nachkriegszeit gepflanzt worden. Infolge der unterschiedlichen
Schnittmaßnahmen weisen die Bäume Einfaulungen im Stamm- und Kronenbereich auf.
Die Baumliste mit den Befunden zu den einzelnen Bäumen kann bei Bedarf beim SGA
eingesehen werden. Die Bepflanzung ist lückenhaft, es wurden aus Gründen der
Verkehrssicherheit bereits zahlreiche Bäume entfernt. Entlang des „Grünstreifens“
zwischen Friedrich-Engels-Straße und Traufsteinweg hat sich an den Grundstücksgrenzen
Wildaufwuchs ausgebreitet. Diese „Bäume“ sind das Ergebnis unterbliebener
Pflegemaßnahmen. Die Baumarten (z.B. Salix) sind ungeeignete Straßenbäume. Die
Robinien entsprechen nicht dem Charakter der Kastanienallee und sind eventuell als
Ersatz für Fehlstellen gepflanzt worden. Bei der Neuplanung der Straße ist davon
auszugehen, dass weitere Schäden im Wurzelbereich durch den notwendigen Leitungsund
Kanalbau verursacht werden. Deshalb müssen 90 Bäume gefällt werden, hiervon 60
Kastanien und 30 andere Bäume (Robinien, Linden, Salix). Im Zuge der
Neubaumaßnahme werden 52 Kastanien gepflanzt.
Für das Bauvorhaben erfolgt derzeit die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen
Begleitplanes (LBP) mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (ASB) u.
Faunauntersuchungen.
Frage 7:
Wie viel kostet das Bauvorhaben?
Antwort zu 7:
Das Bauvorhaben wird aus Investitionsmitteln des Bezirkes Pankow finanziert, gemäß
geprüfter Bauplanungsunterlage vom 05.04.2017 betragen die Gesamtbaukosten
4.400.000 €.
Frage 8:
Wie werden die Anwohnerschaft und die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) beteiligt?
Antwort zu 8:
Die Vorentwurfsplanung Variante 1, 2 wurden am 15.12.2015 in der
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche
Ordnung erörtert und diskutiert. Im Ergebnis wurde die Variante 1 angenommen. Das
Wortprotokoll vom 26.01.2016 kann bei Bedarf bei der BVV bzw. beim Straßen- und
Grünflächenamt (SGA) eingesehen werden.
Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.03.2016 wurden alle interessierten
Anwohner und Anwohnerinnen sowie Gewerbetreibende über die beabsichtigte Planung
der Kastanienallee in Rosenthal informiert. Die Planungshintergründe und 
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Rahmenbedingungen wurden dabei erläutert. Die Präsentationsunterlagen zu der
Informationsveranstaltung können bei Bedarf beim SGA eingesehen werden.
Berlin, den 06.07.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Infoveranstaltung zum Neubau der Kastanienallee in Rosenthal am 17.03.2016, aus Senat

www.berlin.de

Zu einer #Informationsveranstaltung für das #Planungsverfahren zum #Neubau der #Kastanienallee in #Rosenthal – zweiter Bauabschnitt – von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße lädt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Bü90/Die Grünen), Anwohner, Gewerbetreibende und Interessierte am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 19.30 Uhr in die Mensa des Max-Delbrück-Gymnasiums, Dietzgenstraße 47, 13156 Berlin (Zugang über den Hof) ein. Nachdem im ersten Bauabschnitt die Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße bereits komplett erneuert wurde, soll nun im zweiten Bauabschnitt auch der östliche Teil der Kastanienallee grundhaft umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst den grundhaften Neubau mit allen Nebenanlagen. Geplant sind der Bau von Radverkehrsanlagen, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Neupflanzung von Straßenbäumen sowie behindertenfreundliche Querungshilfen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung. Mit den Straßen- und Gehwegarbeiten werden auch Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. „Ziel der Veranstaltung ist die Information aller interessierten Anwohner und Anwohnerinnen sowie Gewerbetreibenden über die beabsichtigten Planungen. Die Planungshintergründe und Rahmenbedingungen werden dabei erläutert“, erklärt Jens-Holger Kirchner.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Straßenverkehr: Berlin-Prenzlauer Berg Anwohner klagt erfolgreich auf Tempo 30 in der Kastanienallee, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-prenzlauer-berg-anwohner-klagt-erfolgreich-auf-tempo-30-in-der-kastanienallee,10809148,33558096.html

Drei Jahre lang hat sich ein Anwohner in Prenzlauer Berg dafür eingesetzt. Nun hatte er endlich Erfolg – das zeigt ein Brief der obersten #Straßenverkehrsbehörde Berlins. Ein anderer #Tempo-30-Streit könnte dagegen weitergehen.
Auf mehr als drei Viertel aller Berliner Straßen gilt bereits Tempo 30. Nun wird dieses Netz wieder ein Stück größer – und die Zahl der Abschnitte, auf denen die Autos noch 50 Kilometer in der Stunde fahren dürfen, wieder etwas kleiner. Auch am nördlichen Ende der #Kastanienallee in Prenzlauer Berg werden demnächst #Tempo-30-Schilder aufgestellt. Das hat die #Verkehrslenkung Berlin (VLB), die oberste Straßenverkehrsbehörde, angeordnet. Sie gab damit dem Wunsch eines Anwohners statt, der zuvor vor das Verwaltungsgericht gezogen war.

Fritz Obermüller hat es geschafft. Tempo 30 auf dem Teilstück zwischen der Schönhauser Allee und der Oderberger Straße war überfällig, sagt er. „Die Entscheidung der VLB bedeutet endlich einen besseren Gesundheitsschutz und mehr Lebensqualität.“ Das Limit werde den Verkehrslärm auf diesem Teil der Kastanienallee verringern. „Außerdem ist Tempo 30 ein lohnender Beitrag zur Reduzierung der Unfallrisiken. Das wird sich auszahlen.“

Überraschende Wende vor Gericht

Der Anwohner brauchte jedoch Geduld und Ausdauer, bis er sich durchsetzen konnte. „Leider musste ich auf den positiven Ausgang des Verfahrens mehr als drei Jahre warten und vor …

Straßenbahn: Unterguss der Straßenbahngleise im Bereich der Kastanienallee muss dringend erneuert werden

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1838805.html Um weiteren #Verschleiß sofort eindämmen zu können, erneuert die BVG in der #Kastanienallee, zwischen Fehrbelliner Straße und Zionskirchstraße sowie an der Schwedter Straße den #Unterguss der #Straßenbahngleise.

Die Arbeiten finden in der Zeit vom 05.08.2014 bis voraussichtlich 20.08.2014 statt. Die dort fahrenden Straßenbahnlinien M1 und 12 fahren wie gewohnt außer in den zwei Nächten vom 08./09.08.2014 und 15./16.08.2014 jeweils von 22 bis 4 Uhr. In den genannten zwei Nächten fahren die Straßenbahnlinien wie folgt: #M1 Schillerstraße bzw. Rosenthal Nord Prenzlauer Berg, Björnsonstraße #12 Pasedagplatz Prenzlauer Berg, Björnsonstraße In den genannten zwei Nächten fahren Busse im Ersatzverkehr wie folgt: M1 Am Kupfergraben U Vinetastr. 12 Am Kupfergraben Prenzlauer Allee / Ostseestr. Der Individualverkehr wird für die Zeit der Baumaßnahmen über Schwedter Straße – Fehrbelliner Straße – Zionskirchstraße – Griebenowstraße umgeleitet.