Straßenverkehr: Umrüstung von Gasaufsatzleuchten und Aufstellung von LED-Leuchten in Lichtenrade, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Gasaufsatzleuchten gibt es in Lichtenrade und wie viele Gasaufsatzleuchten sollen im Bereich des
Dorfteichs Lichtenrade von der Umrüstung auf #elektrischen Betrieb ausgenommen bleiben?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin im Ortsteil Lichtenrade 1.970 Gasaufsatzleuchten. Im
Umfeld des Lichtenrader Dorfteiches sind darüber hinaus 67 #Gasmodelleuchten
vorhanden, diese sollen gasbetrieben erhalten werden.
Frage 2:
Bis zu welchem Jahr sollen die Gasaufsatzleuchten komplett auf elektrischen Betrieb umgestellt werden?
Antwort zu 2:
Jährlich werden ca. 2.000 Gasleuchten im Land Berlin umgerüstet. Bei dem derzeitigen
Bestand von etwa 25.000 Gasleuchten (3.300 davon sind gasbetrieben zu erhalten) wird
die Maßnahme noch mehr als zehn Jahre dauern.
Frage 3:
Wird die Umstellung der Leuchten unter Einsatz von #LED-Leuchtenköpfen erfolgen, die dem
Erscheinungsbild der ursprünglichen Leuchten in Form und Lichtfarbe entsprechen, oder werden auch
moderne #LED-Leuchtenformen zum Einsatz kommen?
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a) In welcher Anzahl kommen sollen beide Varianten jeweils umgesetzt werden?
b) In welchen Bereichen Lichtenrades sollen moderne Leuchtenformen eingesetzt werden?
c) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine moderne oder eine historische
Leuchtenkopfform zum Einsatz kommt?
Frage 4:
Wie viele zusätzliche LED-Straßenleuchten wurden in 2020 im Ortsteil Lichtenrade aufgestellt, um
#Beleuchtungslücken auszufüllen, und wie viele weitere zusätzliche LED-Straßenleuchten sind geplant?
Frage 5:
Ist davon auszugehen, dass die alten Gasaufsatzleuchten, zwischen denen die zusätzlichen LEDStraßenleuchten mit rundem, flachem Aufsatz (vermutlich Modell „#Townguide“) aufgestellt worden sind, nach
der Umrüstung dasselbe Design haben werden?
Antwort zu 3 bis 5:
Seit Beginn der #Gasumrüstung kommen sowohl Elektroleuchten mit modernen Formen als
auch Nachbildungen von Gasleuchten zum Einsatz.
Im Ortsteil Lichtenrade ist derzeit kein Bauvorhaben zur flächendeckenden Umrüstung
in Vorbreitung. Die jetzt erforderlich gewordenen und auch die für 2021 geplanten
Maßnahmen an einzelnen Lichtpunkten sind aufgrund defekter #Gasmaste zwingend.
Um an den betroffenen Standorten die #Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden
vorübergehend provisorische Elektroleuchten errichtet. Eine Entscheidung über die
endgültige Leuchten- und Mastform und eine ggf. erforderliche Verdichtung der
Lichtpunkte wird erst getroffen, wenn die Gasumrüstung für den kompletten
Straßenzug erfolgt. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedigungen und verfügbare
Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu wählenden Leuchtentyps
berücksichtigt.
Frage 6:
Ist bekannt, dass die Gaslaternen in den Lichtenrader Wohnvierteln häufig defekt sind und über viele Monate
ausfallen? Wie häufig wird die Funktionsfähigkeit der Laternen überprüft und weshalb dauern Reparaturen
teilweise länger als ein halbes Jahr?
Antwort zu 6:
Es ist bekannt, dass die Gasleuchten um ein Vielfaches störanfälliger als elektrisch
betriebene Leuchten sind. Der Zeitraum für die Prüfung der Funktionsfähigkeit wurde
daher vertraglich wesentlich verkürzt. Die Gasbeleuchtung wird wöchentlich durch einen
Abfahrdienst nachts und monatlich tagsüber auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Wartung
der Gasbeleuchtung findet einmal jährlich statt. Auch der Reparaturzeitraum muss bei
Gasleuchten wesentlich größer veranschlagt werden. Gründe hierfür sind, dass
Instandsetzungsarbeiten an defekten Leuchten in der Regel nur in der Werkstatt
ausgeführt werden können sowie der Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen
Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweisen bzw. funktionsfähige
3
Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.
Berlin, den 10.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Rechtsstreit um Berliner Pop-up-Radwege in Berlin beendet Ein seit Monaten schwelender Rechtsstreit um die in der Corona-Krise im Schnellverfahren eingerichteten sogenannten Pop-up-Radwege in Berlin ist beendet., aus Berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6450506-4357821-rechtsstreit-um-berliner-popupradwege-in.html

Wie Verkehrs- und Umweltsenatorin Regine Günther am 19. Februar 2021 mitteilte, hat der Kläger seine Klage vor dem #Verwaltungsgericht zurückgenommen. «Das Verfahren wurde eingestellt», twitterte die Grünen-Politikerin. Das sei eine wichtige Etappe für mehr #Verkehrssicherheit und die #Mobilitätswende. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einstellung des Verfahrens, über die zunächst die «Berliner Morgenpost» berichtet hatte.

Viele der neuen #Radwege sollen dauerhaft bleiben

Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren sowie entsprechende Schilder und Warnbaken aufzustellen. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie, Abstandsgeboten und mehr Sicherheit. Viele Berliner hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es zu eng. Mittlerweile gibt es Dutzende solcher Radwege in mehreren Bezirken – viele davon sollen dauerhaft bleiben.

AfD-Abgeordneter klagte gegen #Pop-up-Radwege

Frank Scholtysek von der AfD hatte im Juni gegen einige Pop-up-Radwege geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihm im September zunächst recht und bezweifelte deren Rechtmäßigkeit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) setzte im Oktober den Vollzug dieses Beschlusses, nach dem die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen, vorläufig außer Kraft und bestätigte dies endgültig in einer weiteren Entscheidung …

Infrastruktur: Mobilitätswende in Berlin: Umsetzungsstand von Bussonderfahrstreifen, veränderte Geltungsdauer existierender Bussonderfahrstreifen und Vorrangschaltungen für Busse und Straßenbahnen in den Berliner Bezirken!, aus Senat

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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Berlin fördert die #Mobilitätswende. Hierfür wird u.a. die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs in
der wachsenden Stadt kontinuierlich durch den Ausbau der unterschiedlichen Mobilitätsangebote, Strecken,
Taktverdichtungen, Investitionen in moderne Fahrzeuge und verkehrsorganisatorische und bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung der #Verkehrssicherheit und der #Beschleunigung vorangetrieben. In 2020
starteten die ersten elektrischen Doppelgelenkbusse und weitere Projekte in Sachen E-Mobilität, wie
Oberleitungsbusse vorbereitet. Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und der wachsenden
Gemeinden im Umland nimmt die Frage der Straßennutzung und die Entwicklung des Oberflächenverkehrs
viel Raum in der Debatte ein, wenn es darum geht, für die Busse und Straßenbahnen #Sonderfahrstreifen
und Vorrangschaltungen auszuweisen.
2
Frage 1:
Wie viele Kilometer des Streckennetzes entfallen derzeit auf #Bussonderfahrstreifen? (Bitte Streckenlänge
nach Bezirken darstellen)
Antwort zu 1:
Aktuell erstrecken sich die Bussonderfahrstreifen in Berlin auf eine Länge von 108
Kilometern. Aufgrund einiger fehlender statistischer Daten konnte in der Kürze der Zeit der
Sachverhalt nicht detailliert pro bezirklichem Straßenabschnitt ermittelt werden.
Frage 2:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen konnten in den letzten vier Jahren in den Bezirken baulich
umgesetzt werden?
(Bitte nach Bezirk, Startpunkt und Endpunkt und betroffener Linie und Zeitpunkt der Anordnung und der
Umsetzung und Kosten der Maßnahme aufschlüsseln)
Antwort zu 2:
Antworten nach Bezirken:
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die effektive Länge der im Bezirk Mitte seit 2016 baulich umgesetzten Busspuren beträgt
insgesamt ca. 2,0 km.
Es handelt sich im Einzelnen um nachfolgende Strecken, bzw. Abschnitte:
– Beusselstraße, von Turmstraße bis Siemensstraße (einseitig) = ca. 400 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
4.500,- € (Brutto)
– Invalidenstraße, von Alt-Moabit bis Lehrter Straße (einseitig) = ca. 500 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
6.500,- € (Brutto)
– Hofjägerallee, zwischen Großer Stern und Stülerstraße / Tiergartenstraße (beidseitig)
= ca. 900 m, Buslinie 100, Anordnung in 2019 / Umsetzung in 2020, Investitions-,
bzw. Umsetzungskosten ca. 11.000,- € (Brutto)
– Mollstraße, von Otto-Braun-Straße bis Prenzlauer Allee (einseitig) = ca. 200 m,
Buslinie 142/200, Anordnung + Umsetzung in 2020, Investitions-, bzw.
Umsetzungskosten ca. 2.500,- € (Brutto)“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Die Frage kann nur teilweise beantwortet werden.
1) Teilabschnitte auf der Sonnenallee, Kosten für Markierung und Beschilderung ca.
18.000 €
2) Waltersdorfer Chaussee stadteinwärts (östliche Richtungsfahrbahn) ab
Landesgrenze bis ca. Rudowe Spinne, Kosten für Markierung und Beschilderung
ca. 35.000 €“
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Reinickendorf:
Straße Abschnitt Länge Anhörung/Anordnung
vom
Umsetzung
Gotthardstr. ggü. Holländerstr. bis
Scharnweberstr.
307 m 27.11.2019 Juli 2020
Karolinenstraße von An der Mühle bis
Am Tegeler Hafen
246 m 16.01.2020 Oktober 2020
Holländerstraße von Brienzer Straße
bis Markstraße
Fahrtrichtung
Residenzstraße
288 m 20.01.2020 Oktober 2020
Wilhelmsruher
Damm
von
Schorfheidestraße bis
Senftenberger Ring
Fahrtrichtung Pankow
515 m 20.01.2020 Dezember 2020
Die oben aufgeführten Maßnahmen wurden gemeinsam ausgeschrieben.
Kosten für die Markierung: 123.380,27 €
Kosten für die Beschilderung: 6.284,51 €
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Falkenseer Damm (Südwestseite) von gegenüber Askanierring bis vor Falkenseer
Platz
Länge: etwa 800m;
Anhörung/Anordnung vom 17.01.2020, rechtskräftig am8.2.2020, mit Ergänzung vom
10.11.2020;
Ausführung 19.11.2020;
Kosten: rd. 10.100,- €
b) Ruhlebener Str. (Nordseite) von Pichelswerderstr. bis Grunewaldstr. sowie
Ruhlebener Str. (Südseite) von ggü. Grunewaldstr. bis Teltower Str.; Umwandlung
Wirtschaftsspur in Bussonderfahrstreifen (BSF)
Länge: etwa 530 m (Nord) und 870 m (Süd)
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 11.100,- €
c) Charlottenburger Chaussee (Nordseite) von S-Bahnbrücke bis An den
Freiheitswiesen; Umwandlung Wirtschaftsspur in BSF
Länge: etwa 400 m
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 2.450,- €“
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Die übrigen Bezirke teilten mit, dass sie entweder über keine Zusammenstellung der
gefragten Daten verfügen oder dies auch in Hinblick auf die personelle Situation in der
Pandemie nicht zusammenstellen konnten.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen sind derzeit angeordnet, befinden sich noch im
Abstimmungsverfahren, wurden angehört bzw. sind in Endabstimmung und bei wie vielen Projekten wurde
von den Bezirken seit dem letzten Jahr Einwände/Widerspruch eingelegt? (Bitte nach Bezirken und Gründe
für die Umsetzungshürden nach Ansicht des Senats und des jeweils zuständigen Bezirkes aufschlüsseln
und ggf. erläutern)
Frage 4:
Welche Hindernisse gibt es derzeit auf welchen möglichen Strecken im Hinblick auf die Ausweisung und
Anordnung von neuen Bussonderfahrstreifen in den Bezirken?
(Bitte für jeden zuständigen Bezirk und fragliche Strecke die Bedenken und Einwände und sonstige Gründe
aus Sicht des Bezirkes erläutern)
Antwort zu 3 und 4:
2008 betrug die Gesamtlänge der Bussonderfahrstreifen 101 Kilometer, im Jahr 2018
waren es 102 Kilometer. Seitdem sind 29 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 18.700 m
angeordnet bzw. vollzogen worden, davon 2.500 Meter umgewandelte Wirtschaftsspuren,
auf denen zuvor auch Lkw fahren durften. Außerdem sind elf Abschnitte mit einer
Gesamtlänge von 3.840 m angehört worden, acht Abschnitte mit 4.060 m befinden sich in
der Endabstimmung und 25 weitere Abschnitte mit 17.587 m sind darüber hinaus aktuell in
Abstimmung bzw. in Bearbeitung.
Aus Sicht des Senats entstehen Verzögerungen durch erforderliche
Abwägungsentscheidungen und die Erarbeitung von Lösungen bei Zielkonflikten, z. B.
durch den Bedarf an Parkflächen einschließlich möglicher Sonderparkplätze und
Lieferzonen. Hinzu kommen teilweise nötige Umstellungen bei Lichtsignalanlagen.
Darüber hinaus sind Kriterien zu beachten, die eine Anordnung von Bussonderfahrstreifen
ausschließen können, beispielsweise vorhandene Fußgängerüberwege oder insgesamt
eine geringe Busfrequenz. Als limitierender Faktor bei der Bearbeitung der jeweiligen
Vorhaben stellen sich die verfügbaren personellen Ressourcen dar.
Aus den Bezirken wurden zudem folgende Antworten übermittelt:
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf befindet sich zurzeit der Bussonderfahrstreifen in der
Ollenhauerstraße im Anhörungsverfahren.
Der vorhandene Bussonderfahrstreifen zwischen Auguste-Viktoria-Allee und
Scharnweberstraße soll in seiner zeitlichen Befristung erweitert werden und hinter der
Straße von der Gablentz-Straße im Bereich der Ollenhauerstraße Nr.137 bis 139
verlängert werden. Der Bezirk hat sich im Rahmen der Anhörung gegen die Anordnung mit
der Begründung des Verlustes von Stellplätzen ausgesprochen.“
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Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Daumstr. (Westseite) von Goldbeckweg bis Telegrafenweg
Länge: etwa 660 m
Anhörung/Anordnung vom 24.01.2020, rechtskräftig am 08.02.2020
Ausführung steht aus, Grund: Vor Ausführung Erneuerung der Fahrbahndecke erforderlich
b) Brunsbütteler Damm (Südseite) von Wilhelmshavener Str. bis vor Klosterstr. (Anschluss
an bestehenden BSF)
Länge: etwa 100 m
Anordnung vom 24.09.2020 mit Ergänzung vom 14.10.2020
Ausführung steht aus, Grund: Ausführung erfordert umfangreiche bauliche Umgestaltung
des Straßenraums, Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens, Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Verkehrsführung während der Bauphase
Anhörungsverfahren eingeleitet, Einwände des Bezirks:
c) Rauchstr. (Nordseite) von Goltzstr. bis Streitstr.
Länge: etwa 240 m
Anhörung vom 30.11.2020
Einwände des Bezirks vom 09.12.2020 hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des
Problems des Fahrradverkehrs, noch nicht beantwortet
Einwendungen des Bezirks im Rahmen früherer Anhörungsverfahren:
· Falkenseer Damm hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht
berücksichtigt
· Ruhlebener Straße hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des Problems des
ruhenden Verkehrs; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Daumstraße hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Brunsbütteler Damm hinsichtlich des baulichen Aufwandes; Einwendungen nicht
berücksichtigt“
Frage 5:
Welche existierenden Bussonderfahrstreifen sollen zeitlich ausgeweitet werden? (Bitte nach Bezirk und
Straße darstellen)
Antwort zu 5:
Für dieses Jahr soll noch die Potsdamer Straße in Mitte von Kurfürstenstraße bis Am
Karlsbad und Gegenrichtung zeitlich ausgeweitet werden. Ansonsten wurden bereits auf
124 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 49.428 m verlängerte Geltungszeiten
angeordnet. Hier die bezirkliche Unterteilung:
· Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 17 Abschnitte mit 5.070 m
· Friedrichshain-Kreuzberg, davon 8 Abschnitte mit 1.470 m
· Lichtenberg-Hohenschönhausen, davon 4 Abschnitte mit 1.520 m
· Mitte, davon 24 Abschnitte mit 8.785 m
· Neukölln, davon 4 Abschnitte mit 2.275 m
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· Pankow, davon 1 Abschnitte mit 160 m
· Reinickendorf, davon 3 Abschnitte mit 2.730 m
· Spandau, davon 2 Abschnitte mit 385 m
· Steglitz- Zehlendorf, davon 24 Abschnitte mit 7.660 m
· Tempelhof-Schöneberg, davon 37 Abschnitte mit 20.563 m
· Treptow- Köpenick, davon 2 Abschnitte mit 220 m
Senatsseitig werden keine regelmäßigen Statistiken geführt, die eine Auflistung nach
Straßenabschnitten zulassen.
Frage 6:
Wie viel Stellflächen/Parkplätze werden durch die geplanten Bussonderstreifen in den Bezirken wegfallen?
Und wie werden diese kompensiert?
Antwort zu 6:
Die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze/Stellflächen wurde nicht ermittelt. Um den
Wegfall der Stellflächen/Parkplätze zu kompensieren, wurden teilweise die
Bussonderfahrstreifen befristet angeordnet, um ein Parken in der Nacht sowie am
Wochenende zu erlauben, teilweise kann in Nebenstraßen geparkt werden.
Frage 7:
Wie viele Vorrangschaltungen gibt es derzeit für BVG Busse und Straßenbahnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach unserer aktuellen Datenlage werden 1.096 Lichtsignalanlagen (LSA) durch Busse
und/oder Straßenbahnen beeinflusst, davon sind ca. 82 dauerhaft oder temporär außer
Betrieb.“
Ende 2016 waren es 1.010 Vorrangschaltungen. Damit verfügt aktuell rund die Hälfte der
Gesamtzahl an Ampelanlagen über Vorrangschaltungen.
Frage 8:
Wie viele Vorrangschaltungen kamen in den letzten vier Jahren hinzu? (Standorte und durchgeführte
Maßnahmen darstellen)
Antwort zu 8:
Beeinflussungen durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden an Neuund Ersatzbauten generell vorgesehen, soweit dort Bus- oder Straßenbahnverkehr
vorhanden ist.
Daneben gibt es Maßnahmen aus der Task-Force Beschleunigung. Im Einzelnen wurden
an folgenden Örtlichkeiten ÖPNV Beeinflussungen vorgesehen:
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Auskunft der BVG:
„2017: 12 LSA, davon 3 provisorische Bauzeit-LSA
– 05862 Leonorenstr. Nr. 33 (Stadtbad) (prov. Bau-LSA)
– 29861 Heerstr. (Döberitzer Weg)
– 22X65 Hellersdorfer Str./Ludwigsluster Str. (U-Bhf. Kaulsdorf-Nord)
– 05087 Malteserstr./Kamenzer Damm – Paul-Schneider-Str.
– 17063 Fennstr. (Am Nordhafen)
– 21937 Bahnhofstr./Pankstr. – Blankenburger Weg
– 07830 Hardenbergstr./Fasanenstr. (prov. Bau-LSA)
– 07831 Hardenbergstr./Steinplatz Ost (prov. Bau-LSA)
– 22007 Märkische Allee/Bitterfelder Str.
– 29070 Potsdamer Chaussee/Engelsfelder Chaussee
– 04028 Dominicusstr./Ebersstr.
– 23003 Schnellerstr. (Nr. 131)
2018: 36 LSA, davon 4 provisorische Bauzeit-LSA
– 22006 Märkische Allee/Raoul-Wallenberg-Str.
– 23095 Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm (Ost)
– 17062 Perleberger Str. – Fennbrücke/Friedrich-Krause-Ufer – Heidestr.
(Taskforce?)
– 23827 Oberspreestr./Ottomar-Geschke-Str. (prov. Bau-LSA)
– 16061 Rixdorfer Str./Eisenacher Str. – Skutaristr. (ggf. BVG-Projekt?)
– 16060 Rixdorfer Str. (Imbrosweg) (ggf. BVG-Projekt?)
– 16064 Rixdorfer Str./Dardanellenweg – Dirschelweg (ggf. BVG-Projekt?)
– 07809 Kleiststr. (Bayreuther Str.) (prov. Bau-LSA)
– 05081 Paul-Schneider-Str./Mühlenstr.
– 06058 Sonnenallee/Saalestr. (BVG-Projekt)
– 06097 Sonnenallee (Mareschstr.) (BVG-Projekt)
– 04031 Sachsendamm/A103 (Ost) (BVG-Projekt)
– 04030 Sachsendamm/A103 (West) (BVG-Projekt)
– 21050 Rennbahnstr./Gustav-Adolf-Str.
– 18180 Spandauer Str./Rathausstr.
– 23881 Köpenicker Str./Besenbinderstr. – Semmelweisstr. (prov. Bau-LSA)
– 09267 Pichelsdorfer Str./Adamstr. – Betckestr. (BVG-Projekt)
– 09265 Pichelsdorfer Str. (Nr. 116) (BVG-Projekt)
– 04089 Hauptstr. (Helmstr. – Vorbergstr.)
– 09268 Pichelsdorfer Str./Jordanstr. – Wachenheimer Weg (BVG-Projekt)
– 08017 Berliner Str./Hermsdorfer Damm
– 06011 Karl-Marx-Str./Karl-Marx-Platz
– 06014 Karl-Marx-Str./Lahnstr. – Silbersteinstr.
– 05093 Heinersdorfer Str./Hildburghauser Str.
– 14038 Spandauer Damm (Meiningenallee) (BVG-Projekt)
– 14037 Spandauer Damm/Bolivarallee (BVG-Projekt)
– 14049 Spandauer Damm (Kastanienallee) (BVG-Projekt)
– 23869 Richterstr./Bruno-Taut-Str. (prov. Bau-LSA)
– 14X14 Olbersstr./Kamminer Str. (BVG-Projekt)
– 18350 Hauptstr./Kynaststr.
– 09096 Daumstr./Kleine Eiswerderstr. (BVG-Projekt)
– 09095 Daumstr./Adickesstr. – Goldbeckweg (BVG-Projekt)
– 18109 Greifswalder Str./Christburger Str.
– 17060 Perleberger Str./Lehrter Str./Quitzowstr. (BVG-Projekt?)
8
– 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) (BVG-Projekt?)
– 09038 Streitstr./Rauchstr. (BVG-Projekt)
2019: 17 LSA, davon 2 provisorische Bau-LSA
– 07027 Yorckstr./Katzbachstr.
– 22899 Pilgramer Str. (Am Theodorpark) (prov. Bau-LSA)
– 06875 Grenzallee/Neuköllnische Allee (prov. Bau-LSA)
– 18287 Rummelsburger Str. (Zachertstr.)
– 09037 Streitstr. (Chamissostr.) (BVG-Projekt)
– 09036 Streitstr. (Goltzstr.) (BVG-Projekt)
– 09035 Streitstr. (Amorbacher Weg) (BVG-Projekt)
– 17102 Heidestr./Planstr. 4
– 17104 Heidestr./Planstr. 2
– 17103 Heidestr. (Hafenplatz Nord)
– 09094 Daumstr. (Lüdenscheider Weg) (BVG-Projekt)
– 09072 Fehrbelliner Tor: Schönwalder Allee/Hohenzollernring (BVG-Projekt?)
– 09034 Streitstr./Hohenzollernring (BVG-Projekt)
– 14015 Gaußstr. – Olbersstr./Lise-Meitner-Str. (BVG-Projekt)
– 16074 Prellerweg/Sembritzkistr.
– 18306 Holzmarktstr./Lichtenberger Str.
– 23073 Adlergestell (Nr. 782)
2020: 24 LSA, davon 8 provisorische Bau-LSA
– 01030 Reinickendorfer Str. – Fennstr./Schönwalder Str. (BVG-Projekt)
– 09870 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze (prov. Bau-LSA)
– 09032 Neuendorfer Str./Lynarstr. – Parkstr. (BVG-Projekt)
– 09091 Neuendorfer Str./Schäferstr. (BVG-Projekt)
– 09031 Neuendorfer Str./Triftstr. (BVG-Projekt)
– 08010 Berliner Str./Veltheimstr. – Burgfrauenstr.
– 22123 Treskowallee/Waldowallee
– 09856 Am Juliusturm – Nonnendammallee/Ferdinand-Friedensburg-Platz (prov.
Bau-LSA)
– 05818 Bergstr./Lauenburger Str. (prov. Bau-LSA)
– 05824 Bismarckstr./Bergstr. (prov. Bau-LSA)
– 09029 Neuendorfer Str./Eiswerderstr.
– 21846 Bahnhofstr./Steinsperlingweg (prov. Bau-LSA)
– 11039 Blücherstr./Brachvogelstr. – Mittenwalder Str. (BVG-Projekt?)
– 07171 Lindenstr. (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
– 07170 Lindenstr./Franz-Klühs-Str.
– 18269 Scheffelstr./Alfred-Jung-Str.
– 298XX Magistratsweg/Cosmarweg (prov. Bau-LSA)
– 22171 Allee der Kosmonauten/Kienbergstr. – Pekrunstr.
– 17059 Perleberger Str./Stephanstr. (BVG-Projekt)
– 23X71 Am Seegraben/Grünbergallee – Schwalbenweg
– 06812 Elsenstr./Am Treptower Park (prov. Bau-LSA)
– 21843 Berliner Str. – Pasewalker Str./Bahnhofstr. – Rosenthaler Str. (prov. BauLSA)
– 05147 Siemensstr. (Nicolaistr.)
– 07032 Hardenbergstr./Fasanenstr.
9
Insgesamt: 89 LSA neu in Betrieb von 2017-2020.“
Frage 9:
Wie viele neue Vorrangschaltungen befinden sich derzeit in Planung? (Bitte einschließlich der Überarbeitung
von bereits bestehenden Vorrangschaltungen aufführen)
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende 94 Planungen/Überplanungen für Bus-Beeinflussung sind, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, bekannt:
– LSA 08033 Karolinenstr./Waidmannsluster Damm – Überplanung bestehender VA
(Verkehrsabhängige Steuerung)
– LSA 07107 Zossener Brücke – Überplanung bestehender VA
– LSA 16074 Prellerweg/Sembritzkistr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16047 Rathausstr./Ringstr. – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16048 Rathausstr./Alt-Mariendorf – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16057 Alt-Mariendorf/Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA , BVGProjekt
– LSA 16058 Alt-Mariendorf – Britzer Str./Rixdorfer Str. – Neue VA an bestehender
LSA, BVG-Projekt
– LSA 16056 Reißeckstr./Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15045 Neuköllner Str./Alt-Rudow – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 15046 Neuköllner Str. (Bildhauerweg) – Überplanung bestehender VA, BVGProjekt
– LSA 15049 Neuköllner Str. (Nr. 340-342) – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15047 Neuköllner Str./Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender
VA, BVG-Projekt
– LSA 15048 Alt-Rudow/Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15057 Waltersdorfer Chaussee/Neuhofer Str. – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15058 Waltersdorfer Chaussee/Ostburger Weg – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15096 Waltersdorfer Chaussee/Lieselotte-Berger-Str. – Überplanung
bestehender VA, BVG-Projekt
– LSA 09046 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Nord) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09056 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Süd) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09070 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze – BVG-Projekt
– LSA 09093 Daumstr./Gartenfelder Str. – Telegrafenweg – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09039 Streitstr./Mertensstr. – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09266 Pichelsdorfer Str./Weißenburger Str. – BVG-/Bezirksprojekt
– LSA 29012 Heerstr./Pichelsdorfer Str. – (BVG-)/Senatsprojekt
– LSA 14011 Mierendorffplatz – BVG-Projekt M27
– LSA 17066 Turmstr./Oldenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 17041 Stromstr./Perleberger Str. – BVG-Projekt M27
10
– LSA 17058 Perleberger Str./Birkenstr. – BVG-Projekt M27
– LSA 17073 Kaiserin-Augusta-Allee/Ilsenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 01064 Badstr./Pankstr. – Prinzenallee – BVG-Projekt M27
– LSA 21006 Berliner Str./Granitzstr. – Florastr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) – Überplanung bestehender VA
– LSA 07031 Hardenbergstr./Steinplatz (Ost) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 23043 Oberspreestr. (Bärenlauchstr.) – LSA-Neubau
– LSA 23077 Fürstenwalder Allee (Fahlenbergstr.) – LSA-Neubau
– LSA 07097 Hallesches Ufer/Schöneberger Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07095 Hallesches Ufer/Köthener Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20019 Spandauer Damm (Klausenerplatz) – Überplanung bestehender VA
– LSA 20031 Spandauer Damm/Sophie-Charlotten-Str. – Überplanung bestehender
VA
– LSA 20215 Spandauer Damm/Königin-Elisabeth-Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20016 Otto-Suhr-Allee/Eosanderstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18238 Schlichtallee/Lückstr. – Nöldnerstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 18237 Lückstr./Weitlingstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23031 Sterndamm/Südostallee – Groß-Berliner Damm – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23846 Sterndamm/Ecksteinweg – Busbahnhof – Überplanung bestehender VA
im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23100 Groß-Berliner Damm (Feuerwehr) – Neue VA an bestehender LSA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23099 Groß-Berliner Damm/Nieberstr. – Überplanung bestehender VA im Zuge
des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23098 Groß-Berliner Damm/Landfliegerstr. – Überplanung bestehender VA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23108 Groß-Berliner Damm/Benno-König-Str. – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23109 Groß-Berliner Damm/Hermann-Dorner-Allee – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23110 Groß-Berliner Damm (Nr. 98) – LSA-Neubau im Zuge des Neubaus
Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23019 Adlergestell/Rudower Chaussee – Dörpfeldstr. – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 15074 Buckower Damm/Alt-Buckow – Überplanung bestehender VA
– LSA 03073 Bundesallee/Hohenzollerndamm – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 22107 Rhinstr./Seddiner Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07182 Rudi-Dutschke-Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18171 Grunerstr./Mühlendamm – Spandauer Str. – LSA-Neubau
– LSA 18172 Grunerstr./Jüdenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18173 Grunerstr. (Klosterstr.) – LSA-Neubau
– LSA 06109 Am Treptower Park/Matthesstr. – LSA-Ersatzbau
– LSA 06105 Am Treptower Park/Elsenstr. – LSA-Umbau
– LSA 07207 Friedrichstr. (U-Bahnhof) – LSA-Neubau
– LSA 07020 Potsdamer Str./Alvenslebenstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 21X31 Pasewalker Str./A114 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07188 Französische Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 23006 Mahlsdorfer Str./Wongrowitzer Steig – Überplanung bestehender VA
– LSA 04010 Hauptstr./Rubensstr. – Überplanung bestehender VA
11
– LSA 22128 Treskowallee (Haltestelle Traberweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 23X73 Treskowallee/Am Carlsgarten – Wandlitzstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge
Umbau Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22126 Treskowallee/Stolzenfelsstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22125 Treskowallee/Dorotheastr. – LSA-Neubau im Zuge Umbau Tramstrecke
Treskowallee
– LSA 22132 Treskowallee (Hegemeisterweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 29X80 Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark – LSA-Neubau
– LSA 19894 Alt-Friedrichsfelde (Nr. 60) – LSA-Ersatzbau
– LSA 29051 Kladower Damm/Parkviertelallee – LSA-Neubau
– LSA 20007 Bismarckstr./Leibnizstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05013 Walther-Schreiber-Platz – Überplanung bestehender VA
– LSA 20230 Spandauer Damm/A100 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07024 Yorckstr. – Goebenstr./Mansteinstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18118 Chausseestr./Boyenstr. – LSA-Neubau
– LSA 21197 Schönerlinder Str./Schönerlinder Chaussee – LSA-Neubau
– LSA 12081 Goerzallee/Altdorfer Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16033 Manteuffelstr./Berlinickeplatz – Überplanung bestehender VA
– LSA 04046 Sachsendamm/Schöneberger Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08004 Oranienburger Str./Tessenowstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08005 Oranienburger Str./Jansenstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08006 Oranienburger Str./Am Nordgraben – Überplanung bestehender VA
– LSA 08007 Oranienburger Str./Alt-Wittenau – Überplanung bestehender VA
– LSA 08008 Oranienburger Str./Roedernallee – Überplanung bestehender VA
– LSA 08009 Oranienburger Str./Eichborndamm – Überplanung bestehender VA
– LSA 08010 Oranienburger Str. (Göschenplatz) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08011 Oranienburger Str./Wittenauer Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05046 Albrechtstr./Halskestr. – Siemensstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 09097 Daumstr./Pohleseestr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23002 Schnellerstr./Erschließungsstr. – Überplanung bestehender VA“
Frage 10:
Wie viele Vorrangschaltungen und LSA-Anlagen müssten nach derzeitigem Kenntnisstand im Bezirk auf
dieser Strecke für Radfahrer*innen umgerüstet werden?
Antwort zu 10:
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Beeinflussung der Lichtsignalanlagen für Busse
und dem Radverkehr ist nicht gegeben.
Frage 11:
Wie viele -Gelenkbusse sind im letzten Jahr bei der BVG im Einsatz gewesen (Auf welchen Linien, Wie
viele Betriebsstunden und gefahrene Kilometer pro Fahrzeug, Erfahrungen und technische Auffälligkeiten?)
12
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 waren bei der BVG 17 E-Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik auf der
Linie #200 im Einsatz.
Fahrzeug S-Nwkm*. (in
Tsd.)
I-Nwkm**. (in
Tsd.)
Fahrzeit (in Tsd.h)
5420 16,6 16,5 1.073
5421 10,7 10,6 682
5422 9,7 9,7 637
5423 17,0 16,9 1.093
5424 14,3 14,3 927
5425 13,2 13,1 852
5426 1,4 1,4 101
5427 13,6 13,5 875
5428 16,1 16,0 1.028
5429 15,4 15,3 989
5430 13,3 13,2 860
5431 17,0 16,9 1.096
5432 12,5 12,5 813
5433 16,8 16,8 1.089
5434 12,0 12,0 769
5435 6,7 6,7 437
5436 17,9 17,7 1.153
* Soll-Nutzwagenkilometer
** Ist-Nutzwagenkilometer
Erste Erfahrungen sind durchweg positiv. Besonders die durch die Schnellladetechnik an
den Endstellen der Linie 200 realisierbare Reichweitenunabhängigkeit unterscheidet die
Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik deutlich von den Depotladern. Die Fahrzeuge
müssen – nach ersten Erkenntnissen – zu Betriebsbeginn nicht vorkonditioniert werden.
Kleinere technische Auffälligkeiten – wie bei jeder Neufahrzeugzuführung – beziehen sich
hauptsächlich auf konventionelle Fahrzeugkomponenten. Diese werden in regelmäßigem
Austausch zwischen der Betriebswerkstatt der BVG und dem Fahrzeughersteller
thematisiert und im Rahmen der bestehenden Garantie- und
Gewährleistungsvereinbarungen abgearbeitet.“
Frage 12:
Wie ist der Sachstand zur Erprobung eines elektrisch angetriebenen Doppelgelenkbusses mit
Streckenladung auf der Linie M32 auf dem Brunsbütteler Damm?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
Auf Basis eines Planungsauftrags der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz schafft die BVG derzeit die letzten notwendigen Rahmenbedingungen für die
13
Initiierung der Vorplanung der Linie M32 (Pilotphase 1) und der Linien M49, X49 und X34
(Pilotphase 2). Nach Abschluss der Vorplanung kann eine finale Entscheidung zur
Erprobung von Doppelgelenkbussen mit Streckenladung auf der Linie M32 getroffen
werden.
Berlin, den 15.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Minna-Todenhagen-Straße, aus Senat

Klicke, um auf S18-26304.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

 

  1. Wie wird die #Verkehrssicherheit auf der neugebauten und im Dezember 2017 eröffneten Straße eingeschätzt?

Zu 1.:

Die #Unfallzahlen dieses Straßenzuges für die Jahre 2017 bis 2020 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verkehrsunfälle / Örtlichkeit / Anzahl Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
#MINNA-TODENHAGEN-BRÜCKE 0 6 4 3 13
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #KÖPENICKER LANDSTR. 0 36 35 36 107
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #NALEPASTR. 0 35 4 8 47
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #RUMMELSBURGER LANDSTR. / RUMMELSBURGER STR.  

5

 

36

 

34

 

24

 

99

MINNA-TODENHAGEN-STR. ohne Nummer 0 5 2 9 16
Gesamt 5 118 79 80 282

(Stand vom 26. Januar 2021)

* 21. – 31. Dezember 2017

Die Anzahl der Verunglückten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verunglückte / Örtlichkeit / Unfallfolgen Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. (einschließlich Brücke) 5 9 6 11 31
getötet 0 0 0 0 0
schwerverletzt 0 3 0 2 5
leichtverletzt 5 6 6 9 26
Gesamt 5 9 6 11 31

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

In der Gesamtschau ist die Verkehrsunfalllage in der Minna-Todenhagen-Straße, unter Berücksichtigung der Unfallursachen sowie -folgen für einen derart stark fre- quentierten Straßenzug, der nördlich und südlich zudem auf noch stärker befahrende Verkehrsachsen trifft, unauffällig.

  1. Wie clustern sich die aufgetretenen Unfälle und welche Arten von Gegensteuerung hat es dies- bezüglich schon gegeben?

Zu 2.:

Die Differenzierung nach Unfalltyp und #Unfallschwere ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verkehrsunfälle / Örtlichkeit / Unfallschwere (Kategorie) Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. (einschließlich Brücke) 5 118 79 80 282
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 0 3 0 2 5
Unfall mit Leichtverletzten 3 5 5 8 21
schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sach- schaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)  

0

 

1

 

0

 

0

 

1

alle übrigen VU 2 108 72 70 252
sonstiger Unfall unter dem Einfluss berau- schender Mittel 0 1 2 0 3
Gesamt 5 118 79 80 282

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsunfalllage in diesem Bereich insgesamt un- auffällig ist, wurden lediglich an der Kreuzung Minna-Todenhagen-Straße / Nalepa- straße verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch- geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 3.

  1. Ist der Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße ein Unfall Hot-Spot in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und/oder schwere der Unfälle?

Zu 3.:

Nein, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Im Jahr 2018 wurden aufgrund gestiege- ner Unfallzahlen in Höhe der Minna-Todenhagen-Straße / Nalepastraße Verände- rungen an der dortigen Fahrbahnmarkierung vorgenommen. In der Folge war ein Rückgang der Unfälle zu verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen in diesem Bereich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Unfälle / Örtlichkeit / Unfallschwere (Kategorie) Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. / Nalepastr. 0 35 4 8 47
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 0 1 0 1 2
Unfall mit Leichtverletzten 0 0 0 2 2
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahr- bereit (auch unter Alkohol)  

0

 

1

 

0

 

0

 

1

alle übrigen VU 0 33 4 5 42
sonstiger Unfall unter dem Einfluss be- rauschender Mittel 0 0 0 0 0

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

  1. Aufgrund der Gefällestrecke von der Minna-Todenhagen-Brücke werden im Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten größtenteils nicht Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um an der Kreuzung einen stationären Blitzer einzu- richten?

Zu 4.:

Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnis- sen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.

Bei zehn gezielten Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. November 2020 wurden in der Minna-Todenhagen-Straße keine signifikan- ten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

Vor diesem Hintergrund und der in seiner Gesamtschau unauffälligen Unfalllage wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Minna- Todenhagen-Straße derzeit nicht vorgesehen.

  1. Bushaltestellen mit Haltestellenbuchten waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Straße nicht Im Anhörungsverfahren der Planfeststellung wurde ausgeführt, dass diese jederzeit bei einer entsprechenden Anforderung umgesetzt werden können. Besteht der Bedarf nach solchen Haltestellenbuchten oder soll der Bus weiterhin auf jeweils einer Fahr- spur auf der Gefällestrecke der Minna-Todenhagen-Brücke zum Halten kommen?

Zu 5.:

Die BVG hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Minna- Todenhagen-Straße keine Haltestellenlage eingebracht. Erst nach der Planfeststel- lung wurden Haltestellenbedarfe gemeldet, die aber wegen der fortgeschrittenen

Planung und der erfolgten Planfeststellung nur sehr schwierig zu integrieren waren, die jetzige Haltestelle ist daher eine Kompromisslösung. Neue Planungen der BVG für eine Haltestellenbucht liegen nicht vor.

  1. Warum wurde entgegen den Planfeststellungsunterlagen das Tempo 30 in der Nalepastraße zwischen Mentelinstraße und Minna-Todenhagen-Straße bisher noch nicht angeordnet?

Zu 6.:

Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepa- straße wurde – anders als es dargestellt wird – mit der Planfeststellung nicht vorge- sehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungs- bereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf einer Seite (S. 43) des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem fest- gestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Ge- schwindigkeitsbeschränkung geht.

 

Berlin, den 05. Februar 2021 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

Klicke, um auf S18-25839.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Nächtliche Verkehrseinschränkungen auf der A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel, Beyschlagsiedlung, aus berlin.de

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.996500.php

Pressemitteilung vom 25.09.2020
Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten an der BAB #A111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel #Ortskern, #Forstamt Tegel und #Beyschlagsiedlung durch. Die nächtlichen Sperrungen dienen den #Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen vom 28.09.2020 zum 29.09.2020
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm und Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord In der Nacht vom 29.09.2020 zum 30.09.2020
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm

Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd in den Nächten vom 30.09.2020 zum 01.10.2020 und vom 01.10.2020 zum 02.10.2020
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz. In der Nacht vom 30.09.2020 bis 01.10.2020 erfolgt zusätzlich eine Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.

Radverkehr: Friedrichshain bekommt drei Kilometer lange Fahrradstraße aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/nachrichten/article230485910/Friedrichshain-bekommt-drei-Kilometer-lange-Fahrradstrasse.html

Die Strecke für #Radfahrer verläuft über die #Palisadenstraße, den #Weidenweg und die #Rigaer Straße.

Friedrichshain bekommt eine neue #Fahrradstraße. Wie das Bezirksamt mitteilte, wird die Strecke Palisadenstraße – Weidenweg – Rigaer Straße seit Montag eingerichtet. „Wir schaffen auf einer Strecke von drei Kilometern mehr #Verkehrssicherheit für Radfahrende und folgen damit den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes“, teilte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) dazu mit.

Die neue Fahrradstraße verläuft zwischen der Lichtenberger Straße im Westen und dem S-Bahnhof Frankfurter Allee im Osten. Sie biete eine Alternative zu Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee sowie eine „attraktive Radverbindung“ nach Mitte und Prenzlauer Berg mit Anschluss an den S-Bahnhof Frankfurter Allee, wie das Bezirksamt weiter mitteilte.

Die Behörde schreibt, Fahrradstraßen stellten eine eindeutige Route dar und würden Radfahrern mehr Platz und Komfort bieten, indem sie nebeneinander …

Straßenverkehr: (Aus)Bau von Kreisverkehren an unfallgefährdeten Verkehrskreuzungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche lage- und #verkehrstechnischen #Voraussetzungen müssen für den Bau eines #Kreisverkehrs (KV) in
Berlin erfüllt sein?
Antwort zu 1:
Kreisverkehr ist eine Form der #Knotenpunktgestaltung und die Planung dergleichen erfolgt
in Berlin nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, unter Anwendung
verschiedener Vorschriften und Richtlinien (z. B. Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen – #RASt 06 und Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes
über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege).
Es gibt unterschiedliche Arten von Kreisverkehren (Minikreisverkehre, Kleine
Kreisverkehre, Kleine Kreisverkehre mit zweistreifigen Elementen und Große
2
Kreisverkehre mit Lichtsignalanlagen), für die es verschiedene Aspekte hinsichtlich ihrer
lage- und verkehrstechnischen Voraussetzungen gibt. Grundsätzlich muss bei allen
Knotenpunkten eine Erkennbarkeit aus allen Knotenpunktzufahrten, eine Begreifbarkeit
der Bevorrechtigungen und möglicher Konflikte sowie eine gute und sichere Befahrbarkeit
bzw. Begehbarkeit gegeben sein.
In der Abwägung, ob ein Kreisverkehr oder eine Kreuzung/Einmündung gebaut wird,
werden dann Kriterien zur #Verkehrssicherheit (z. B. Zahl der Konfliktpunkte,
Unfallschwere, Berücksichtigung von Radverkehrsanlagen, Sichtbeziehungen,
Akzeptanz), zum Verkehrsablauf, zur Leistungsfähigkeit (z. B. Einordnung in das
Verkehrsnetz, Priorisierung bestimmter Fahrtrichtungen und/oder Fahrzeuge,
Gesamtverkehrsstärke), zum Komfort (z. B. Wegstrecken für Rad- und Fußverkehr,
Behindertenfreundlichkeit, Fahrkomfort, Orientierung nach Fahrtrichtung) sowie zur
Gestaltung (z. B. Flächenbedarf, städtebauliche Integration) herangezogen.
Frage 2:
Welche baulichen Maßnahmen sind zusätzlich für den Bus- und LKW-Verkehr zu beachten?
Antwort zu 2:
Die für Bus- und Lkw-Verkehr erforderlichen Parameter (z.B. Einhaltung der
Schleppkurven und Sichtbeziehungen) sind in den allgemeinen Entwurfselementen
innerhalb der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien für Kreisverkehre enthalten.
Besondere bauliche Maßnahmen für Bus- und Lkw-Verkehr sind von der Art des
Kreisverkehrs abhängig. So ist z. B. bei einem Minikreisverkehr die Mittelinsel für den Busund Lkw-Verkehr überfahrbar zu gestalten.
Frage 3:
Wie viele KV existieren im Stadtgebiet Berlin? (Bitte Anzahl je Bezirk tabellarisch darstellen.)
Antwort zu 3:
Es gibt keine zentrale Statistik zur Anzahl der vorhandenen Kreisverkehre im öffentlichen
Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft
gegeben:
Bezirk Vorhandene Kreisverkehre (Anzahl)
Friedrichshain – Kreuzberg 2
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 3
Mitte 2
Reinickendorf 0
Spandau 2
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Gesamtsumme: 9
3
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Qualität und die Quantität der KV in Berlin?
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Kreisverkehre in Berlin entsprechen den [bei ihrem Bau] gültigen
Richtlinien und Vorschriften.
Zudem gibt es teilweise Verbesserungsmöglichkeiten, wie z. B. mit der Einrichtung
gegenläufiger Radverkehrsanlagen am Großen Stern realisiert.
Die Quantität der Kreisverkehre ist wesentlich von der Zweckmäßigkeit ihrer Anordnung
abhängig. Dort, wo Neu- oder Umplanungen von Knotenpunkten erforderlich sind, wird die
jeweils geeignetere Knotenpunktlösung fachplanerisch bestimmt und angewandt.
Frage 5:
An welchen Standorten im Stadtgebiet befinden sich derzeitig KV in Bau und bis wann sollen diese
fertiggestellt sein? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Bezirken.)
Antwort zu 5:
Es gibt keine zentrale Statistik zu derzeit im Bau befindlichen Kreisverkehren im
öffentlichen Straßenland in Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende
Auskunft gegeben:
Bezirk Im Bau befindliche Kreisverkehre
(Standort und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf 0
Mitte 0
Reinickendorf Hennigsdorfer Straße / Alt Heiligensee / Heiligenseestraße
/ Schulzendorfer Straße (bis 2022)
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf 0
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 6:
Für welche Verkehrskreuzungen im Stadtgebiet sind Kreisverkehre geplant und wann werden diese
umgesetzt sein? (Bitte um tabellarische Darstellung pro Bezirk.)
Antwort zu 6:
Es gibt keine zentrale Statistik zu geplanten Kreisverkehren im öffentlichen Straßenland in
Berlin. Die einzelnen Bezirke haben auf Anfrage folgende Auskunft gegeben:
4
Bezirk Geplante Kreisverkehre
(Verkehrskreuzungen und Umsetzungszeitraum)
Friedrichshain – Kreuzberg 0
Lichtenberg 0
Marzahn – Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (2021)
Mitte 0
Neukölln Vorplanungsvariante für Kreuzung Köpenicker Straße /
Kanalstraße / August-Fröhlich-Straße
Reinickendorf 0
Spandau 0
Steglitz – Zehlendorf Untersuchung für Kreuzung Osdorfer Straße / Lichterfelder
Ring -Landweg (Keine Angabe zum Umsetzungszeitraum)
Tempelhof – Schöneberg 0
Frage 7:
Welche konkreten Planungen hinsichtlich des Ausbaus von Kreuzungen zu Kreisverkehren gibt es für den
OT Hohenschönhausen?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Lichtenberg teilte dazu mit, dass es keine Planungen gibt.
Frage 8:
An welchen Verkehrskreuzungen hat sich durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs die Unfallrate reduziert?
Antwort zu 8:
Dazu konnten keine Feststellungen getroffen werden.
Frage 9:
Auf welche Höhe belaufen sich die Investitionen der letzten vier Jahre für den Ausbau von KV in Berlin?
Antwort zu 9:
Es konnten keine Investitionen in den letzten vier Jahren für den Ausbau von
Kreisverkehren in Berlin festgestellt werden.
Frage 10:
Welche finanziellen Mittel stehen für den Ausbau von KV für die kommenden zwei Jahre zur Verfügung?
Antwort zu 10:
Für den Ausbau von Kreisverkehren stehen keine gesonderten Finanzierungsmittel zur
Verfügung. Als Element der Knotenpunktgestaltung werden Kreisverkehre, sofern diese
geplant sind, im Zuge von Straßenbaumaßnahmen errichtet. Insofern erfolgt die
Finanzierung im Rahmen der Investitionsmaßnahmen im Straßenbau.
5
Frage 11:
Wie hoch sind die durchschnittlichen #Baukosten für die Einrichtung eines KV?
Antwort zu 11:
Da in den letzten Jahren in Berlin keine Kreisverkehre errichtet wurden, können keine
gültigen Angaben zu den durchschnittlichen Baukosten für die Errichtung eines
Kreisverkehrs genannt werden.
Frage 12:
Wie hoch sind die Instandhaltungskosten im Vergleich zu einer Ampel, pro KV und für die Berliner KV
insgesamt?
Antwort zu 12:
Die durchschnittlichen Kosten für eine #Lichtsignalanlage betragen rund 3.500,-€ (brutto)
pro Jahr.
Zu Instandhaltungskosten für Kreisverkehre gibt es keine zentrale Statistik in Berlin. Auch
die Bezirke haben dazu auf Anfrage keine konkreten Aussagen getroffen.
Allerdings unterscheiden sich die Instandhaltungskosten der Verkehrsflächen eines
Kreisverkehrs nicht von denen anderer Straßenabschnitte. In dem „Merkblatt über den
Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen“ (M FinStraKom 2019) hat die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (#FGSV) Erhaltungsmaßnahmen,
Verkehrsanlagen und Kostenarten definiert, anhand derer der Finanzbedarf für die
kommunale Straßenerhaltung unter Einbeziehung aller anfallenden Kosten abgeschätzt
werden kann. Da das aktuelle Merkblatt zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage nicht
vorlag, kann hier nur auf das entsprechende Merkblatt von 2004 verwiesen werden, das
den Betrag zum dauerhaften Erhalt des Wertes von Verkehrsflächen mit 1,10 €/m²*Jahr
beziffert.
Bei dem Vergleich der Instandhaltungskosten von Kreisverkehren mit denen von
Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen ist im Hinblick auf die verschiedenen Arten von
Kreisverkehren (siehe Antwort zu Frage 1.) vor allem der Mehrbedarf an Verkehrsfläche
für einen konkreten Vergleich ausschlaggebend.
Berlin, den 24.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die im Nachfolgenden genannten Paragraphen betreffen die jeweiligen Gesetzespassagen des Berliner
#Mobilitätsgesetzes (verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
#Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)).
1 Zu § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit Absatz (2)
Frage 1:
Wie sehen die Prüfergebnisse und Maßnahmen, gestaffelt nach kurz-, mittel- und langfristig, inkl. der
Abwägungen in der Entscheidungsfindung zu potenziellen Maßnahmen zu den Unfällen nach §21 (2) aus?
Frage 2:
Wann werden diese auf der Internetseite der Senatsverwaltung veröffentlicht?
Antwort zu 1 und zu 2:
§ 21 Absatz 2 des Berliner Mobilitätsgesetzes enthält Verpflichtungen zur
Veröffentlichung, für deren Erfüllung die entsprechenden Strukturen im Aufbau sind. Die
Verkehrslenkung Berlin hat zu den tödlichen Unfällen Maßnahmen geprüft. Diese sind auf
Grund der differenzierten Unfalllage sehr unterschiedlich. Das Gesetz erfordert die
Veröffentlichung der Prüfergebnisse. Eine umfassende Darstellung des
Abwägungsprozesses ist hingegen nicht vorgesehen und wird nicht erfolgen.
2
Die tödlichen Unfälle, die Prüfergebnisse zur Vermeidung weiterer solcher Unfälle und die
umzusetzenden Maßnahmen werden bis Ende 2018 im Internet veröffentlicht. Die
komplette Einzeldarstellung der tödlichen Unfälle befindet sich derzeit noch in der
Zusammenstellung. Hinsichtlich der Schwerverletzten wird derzeit ein Verfahren in
Abstimmung mit der Polizei aufgebaut.
2 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den #Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine für die Koordinierung der #Radverkehrsanlagen zuständige Person
benannt?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Benennung der fehlenden Ansprechpartner zu rechnen?
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Zuständig für die Koordinierung sind die im 3. Fragekomplex behandelten Beschäftigten.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Offiziell hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch keine zuständige Person für
die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt. Die Benennung erfolgt in Kürze.
Antwort zu 2:
Rein formell. Es fehlt noch die finale Abstimmung mit dem Stadtrat.
Antwort zu 3:
Kurzfristig.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wurde eine zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat eine Person benannt. Die #Koordinierungsstelle ist im
Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen und Freiflächen-Planung, Entwurf,
Neubau angesiedelt.
3
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Bisher hat Neukölln noch keine Person benannt, die für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen zuständig ist.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die Koordinierung der Radverkehrsanlagen mit den Schnittstellen zur Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IV B, zur Verkehrslenkung Berlin, zu den
politischen Gremien im Bezirk (Fahr-Rat) und zu den Bürgerinnen und Bürgern wird als
Teamleistung von den beiden Radverkehrsingenieuren wahrgenommen. Neukölln wird in
2019 eine Person benennen, sobald seitens der zuständigen Senatsverwaltung eine
Beschreibung der Koordinationsaufgaben erfolgt. Eine Beschreibung dieser
Koordinationsaufgaben ist erforderlich um ggf. aus den zusätzlichen Aufgaben eine
tarifrechtliche Bewertung des Aufgabengebietes fortzuschreiben.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat eine für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen
zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Reinickendorf ist noch keine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt worden.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die beiden zusätzlichen Stellen für die Planung und Umsetzung von bezirklichen
Radverkehrsmaßnahmen sind leider noch nicht besetzt. Der Bezirk bereitet derzeit die
fünfte Stellenausschreibung vor, da die vier vorangegangenen Ausschreibungen nicht
erfolgreich waren. Somit werden die Aufgaben derzeit von den Kolleginnen und Kollegen
im Straßen- und Grünflächenamt mit wahrgenommen. Die Benennung einer Person für die
Koordinierung der Radverkehrsanlagen erfolgt nach erfolgreicher Stellenbesetzung.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat einen Ansprechpartner benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde eine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt.
4
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Fahrradbeauftragte benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
3 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine zwei Vollzeitbeschäftigte, die für den Radverkehr tätig sind?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einstellung oder Umsetzung auf diese Stellen zu rechnen?
(nicht nur Benennung, sondern Stellenbesetzung bzw. behördeninterne Umsetzung auf diese Stellen.)?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Die Stellen sind beide besetzt und ab Frühjahr 2019 beide Beschäftigte in Dienst.
Antwort zu 2:
Die Besetzung erwies sich u.a. aufgrund der geringen Verfügbarkeit qualifizierter
Fachkräfte und der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Bezirksverwaltungen als
Arbeitgeber als schwierig.
Antwort zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten zwei Vollzeitbeschäftigte und ein
Teilzeitbeschäftigter für den Radverkehr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
5
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Straßen-und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf konnte bisher nur einen
Vollzeitbeschäftigten für den Radverkehr einstellen. Die zweite Stelle ist erneut in der
Ausschreibung.
Antwort zu 2:
Es wurde bisher für die zweite Stelle keine geeignete Bewerberin / kein geeigneter
Bewerber gefunden.
Antwort zu 3:
Sobald eine geeignete Bewerberin / ein geeigneter Bewerber gefunden wurde.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin konnte nach mehreren Ausschreibungsrunden beide Stellen
besetzen.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Neukölln hat im Juli 2017 und im Oktober 2017 jeweils Radverkehrsingenieure eingestellt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Fehlanzeige.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat beide Stellen für die Radverkehrsplanung zum 01.09.2018
besetzt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin verfügt noch nicht über zwei Vollzeitbeschäftigte,
die für den Radverkehr tätig sein könnten.
Antwort zu 2:
Es wurden bisher vier Einstellungsverfahren durchgeführt. In den ersten drei der Verfahren
konnten keine geeigneten Bewerber ausgewählt werden. Zwei im vierten Verfahren
ausgewählte Bewerber haben ihre Zusagen zurückgezogen.
Antwort zu 3:
Derzeit wird die fünfte Stellenausschreibung vorbereitet.“
6
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat momentan nur eine Vollzeit-Stelle für den Radverkehr besetzen
können.
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Spandau hat trotz mehrfacher Stellenausschreibungen kein entsprechendes
Fachpersonal finden können. Oft liegt es auch an den schlechteren Rahmenbedingungen
(z. B. Entgelt) im Vergleich zur freien Wirtschaft.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind zwei Vollzeitbeschäftigte für den Radverkehr tätig.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat von den zwei vom Senat bereitgestellten
Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen bisher nur eine Stelle, und diese durch eine interne
Umbesetzung, besetzen können. Dennoch wird, auf mehrere Dienstkräfte verteilt,
mindestens im Umfang von zwei Vollzeit-Ingenieurs-Stellen, Ingenieur-Arbeit für
Radverkehrsvorhaben geleistet.
Antwort zu 2:
Die zweite vom Senat bereitgestellte Ingenieurinnen/Ingenieur-Personalstelle konnte
bisher, trotz mehrfacher Versuche von Ausschreibungen, noch nicht besetzt werden. Die
Gründe waren entweder Bewerbende, die sich nach Auswahl und Einstellungsangebot für
einen anderen Arbeitgeber entschieden haben, oder fehlende geeignete Bewerbende.
Antwort zu 3:
Zurzeit sind mehrere Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen erneut ausgeschrieben. Wenn
daraus geeignete Bewerbende ausgewählt werden können, die das Einstellungsangebot
dann auch annehmen, können diese Stellen besetzt werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Der Bezirksamt Treptow-Köpenick hat im Straßen- und Grünflächenamt zwei Stellen für
Radverkehr (1 Planerin/Planer, 1 Bauleiterin/Bauleiter) im Fachbereich Tief geschaffen.
Jedoch sind diese Stellen wegen der fehlenden bzw. ungeeigneten
Bewerberinnen/Bewerber nicht vollständig besetzt. Im Fachbereich Tief sind 50 % der
Stellen besetzt (1 Planerin/Planer, kein Bauleiter).
Im Stadtentwicklungsamt gibt es keine Stelle, die sich ausschließlich mit dem Radverkehr
befasst. Im Stadtentwicklungsamt ist die Planstelle besetzt.“
4 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (8)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keinen bezirklichen FahrRat eingerichtet?
7
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einrichtung der fehlenden bezirklichen FahrRäte und deren regelmäßigen Einberufung zu
rechnen? Wann beginnen diese mit der geplanten Arbeit?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk gibt es seit vielen Jahren einen kontinuierlich arbeitenden Fahr-Rat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen eingerichteten bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat einen bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat bereits seit dem Jahr 2016 einen bezirklichen FahrRat.
Dieser tagt ca. vier Mal im Jahr. Als Teilnehmende sind Fraktionsmitglieder, Verbände,
Vereine, Initiativen etc. regelmäßig in den Sitzungen anwesend.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Neukölln hat seit 2017 einen Fahr-Rat eingerichtet, welcher drei Mal im Jahr tagt. Dieser
Fahr-Rat wurde schon vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes eingerichtet.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat einen bezirklichen FahrRat eingerichtet.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
8
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat am Anfang dieser Legislaturperiode den
Mobilitätsrat ins Leben gerufen, der zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst) tagt.
Der Mobilitätsrat nimmt auch alle Aufgaben eines FahrRats wahr und setzt sich wie ein
solcher aus Mitgliedern aus allen relevanten Interessengruppen zusammen. Auch je ein
Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertretenen Parteien ist
Mitglied des Mobilitätsrats. Das Gremium berät die Verwaltung und den
Verkehrsausschuss der BVV. Im Mobilitätsrat werden die unterschiedlichen Interessen in
allen Verkehrsfragen berücksichtigt (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Öffentlicher
Personennahverkehr – ÖPNV, Behinderte). Die Arbeit geht also sogar über die eines
FahrRats hinaus.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Spandau tagt der FahrRat vier Mal im Jahr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz- Zehlendorf ist noch kein bezirklicher FahrRat nach Mobilitätsgesetz
eingerichtet. Es gibt jedoch einen regelmäßig tagenden Runden Tisch Radverkehr, an
dem Vertreter der mit Mobilitätsfragen befassten Verbände sowie der bezirklichen
Fachämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
teilnehmen.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant im ersten Quartal 2019 den bezirklichen FahrRat
einzuberufen und die Arbeit aufnehmen zu lassen.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verfügt über einen bezirklichen FahrRat, der von
Frau Bezirksstadträtin Heiß geleitet wird und sich ca. alle zwei Monate trifft.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es seit Jahren eine AG Radverkehr, die die im
Mobilitätsgesetz beschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Die AG Radverkehr tagt
regelmäßig zwei Mal jährlich. Derzeit sondieren die Teilnehmenden einen quartalsweisen
Tagungsrhythmus, um eine bessere Koordination und Kommunikation der Beteiligten zu
erreichen.“
9
5 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (7)
Frage1:
Wie sind die Meilensteine zur Einhaltung dieser Vorgaben festgelegt?
Frage 2:
Sind die Meilensteine bis jetzt eingehalten worden?
Frage 3:
Wie wird die Zielerreichung aktuell eingeschätzt?
Antwort zu 1 bis zu 3:
Ja, die Meilensteine wurden bis jetzt eingehalten. Ziel ist es, den Radverkehrsplan bis Juni
2020 zu erarbeiten und diesen spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Nach dem
Beschluss des Mobilitätsgesetzes im Juni 2018 wurde der „Fahrplan“ für die Aufstellung
des Radverkehrsplans erarbeitet und Beteiligungsformate und Zuständigkeiten
abgestimmt. Die Ausschreibung für die Bindung eines Dienstleisters läuft derzeit. Der
Beteiligungsprozess soll im ersten Quartal 2019, nach der Erarbeitung der Vorgaben für
den Radverkehrsplan, beginnen. Ende 2019 soll das Beteiligungsverfahren abgeschlossen
sein, so dass bis Sommer 2020 der Radverkehrsplan erarbeitet und abgestimmt werden
kann.
6 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (8)
Frage:
Wie sieht der neue Zeitplan zur Erstellung der „Vorgaben für den Radverkehrsplan aus“? Wann werden
diese erstellt sein?
Antwort:
Die Dialoggruppe Radverkehr wird sich zur Erarbeitung der Vorgaben im Dezember 2018
zum ersten Mal treffen. In dieser und zwei weiteren Sitzungen werden Details für die
Vorgaben erarbeitet und dem Senat im zweiten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt.
Die Erstellung des Radverkehrsplans baut darauf auf.
7 Zu § 41 Berliner Radverkehrsnetz Absatz (3)
Frage 1:
Geht die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung noch von einer termintreuen Erstellung des
Radverkehrsnetzes bis Juni 2019 aus?
– Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird der Beginn der Arbeiten zum Radverkehrsnetz zum ersten Quartal
2019 gemäß Ausschreibung sichergestellt?
– Wenn nein, wie lautet der neue Termin?
10
Antwort zu 1:
Nein, die Erstellung/ Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes wird sich aller Voraussicht
nach um ein halbes Jahr verschieben, da die Entwicklung des Radverkehrsnetzes und
insbesondere die Festlegung der Standards als Teil des zukünftigen Radverkehrsplans zu
verstehen ist. Es war und ist weiterhin ein sehr hoher Abstimmungsbedarf notwendig.
Die Beauftragung wird voraussichtlich spätestens zum 01. Januar 2019 erfolgen. Um eine
entsprechend hohe Qualität des weiterentwickelten Radverkehrsnetzes zu erhalten, wird
weiterhin von einem Jahr Bearbeitungszeit ausgegangen.
Berlin, den 28.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz